{"id":"bgbl1-1957-56-1","kind":"bgbl1","year":1957,"number":56,"date":"1957-10-16T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1957/56#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1957-56-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1957/bgbl1_1957_56.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung über die Inanspruchnahme des Stellenvorbehalts nach § 10 Abs. 4 Satz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes im Rechnungsjahr 1957","law_date":"1957-10-10T00:00:00Z","page":1695,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["1695\nBundesgesetzblatt\nTeill\n1957                   Ausgegeben zu Bonn am 16. Oktober 1957                                                                                                           Nr. 56\nTag                                                                    Inhalt:                                                                                          Seite\n9. 10. 57 Erstes Gesetz über Mannahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung                                                                                                   1696\n10. 10. 57 Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung national-\nsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes ..................... : . .                                                                  1703\n10. 10. 57 Verbrauchsteueränderungsgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   1704\n10. 10. 57 Gesetz zur Änderung des Biersteuergesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             1712\n11. 10. 57 Umwandlungs-Steuergesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               1713\n11. 10. 57 Siebentes Gesetz über die Ubernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen im\nAusfuhrgeschäft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  1717\n10. 10. 57 Verordnung über die Immspruchnahme des Stellenvorbehalts nach § 10 Abs. 4 Satz 2 des\nSoldatenversorgungsgesetzes im Rechnungsjahr 1957 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                    1695\nHinweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                   1718\nIn Teil II Nr. 33, ausgegeben am 10. Oktober 1957, sind veröffentlicht: Bekanntmachung zu dem Kulturabkommen\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan. - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens\nvom 22. November 1950 über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen\nCharakters für die Bundesrepublik Deutschland. - Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen\nAbkommens zur Erleichtcnmg der Einfuhr von Warenmustern und Werbematerial (Inkrafttreten für Belgien).\nIn Teil II Nr. 34, ausgegeben am 15. Oktober 1957, sind veröffentlicht: Gesetz über den Beitritt der Bundesrepublik\nDeutschland zu dem übereinkommen über ein einheitliches System der Schiffsvermessung. - Sechste Verordnung\nzur Anderung der Verordnung über die Besetzung der Kauffahrteischiffe mit Kapitänen und Schiffsoffizieren (Sechste\nAnderungsverordnung zur Schiffsbesetzungsordnung).\nVerordnung\nüber die Inanspruchnahme des Stellenvorbehalts nach § 10 Abs. 4 Satz 2\ndes Soldatenversorgungsgesetzes im Rechnungsjahr 1957.\nVom 10. Oktober 1957.\nAuf Grund des § 10 Abs. 4 Satz 2 des Soldaten-\nversorgungsgesetzes vom 26. Juli 1957 (Bundesge-\nsetzbl. I S. 785) wird im Einvernehmen mit dem Bun-\ndesminister für Verteidigung und mit Zustimmung\ndes Bundesrates verordnet:\n§ 1\nIm Rechnungsjahr 1957 (vom 1. April 1957 bis\n31. März 1958) werden auf Grund des Stellenvorbe-\nhalts für Inhaber des Zulassungsscheins Stellen\nnicht in Anspruch genommen.\n§ 2\nDiese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April\n1957 in Kraft. Sie gilt nicht im Saarland.\nBonn, den 10. Oktober 1957.\nDer Bundesminister des Innern\nDr. Schröder"]}