{"id":"bgbl1-1957-53-1","kind":"bgbl1","year":1957,"number":53,"date":"1957-10-01T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1957/53#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1957-53-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1957/bgbl1_1957_53.pdf#page=1","order":1,"title":"Zolltarifgesetz","law_date":"1957-07-27T00:00:00Z","page":1395,"pdf_page":1,"num_pages":276,"content":["1395\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1957                     Ausgegeben zu Bonn am 1. Oktober 1957                                       Nr. 53\nTag                                              Inhalt:                                            Seite\n27. 7.57    Zolltarifgesetz                                                                             1395\n27. 7.57    Fünftes Zolländerungsgesetz                                                                 1671\n27. 7.57    Gesetz über die Ausfuhrzolliste                                                             1673\nZolltarifgesetz.\nVom 27. Juli 1957.\nDer Bundestag         hat   das folgende    Gesetz be-                               § 5\nschlossen:                                                    Dieses Gesetz gilt nicht im Saarland.\n§ 1\n§ 6\nZolltarif im Sinne des § 49 Abs. 1 des Zollgesetzes         (1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1958 in Kraft;\nvom 20. März 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 529) ist der        die in diesem Gesetz enthaltenen Ermächtigungen\nnachstehende Zolltarif (Deutscher Zolltarif 1958).          treten am Tage nach der Verkündung dieses Ge-\nsetzes in Kraft.\n§ 2\n(2) Mit Ablauf des -81. Dezember 1957 treten außer\nDer Bundesminister der Finanzen wird ermäch-\n· Kraft\ntigt, durch Rechtsverordnung den Wortlaut der Ver-\nl. das Zolltarifgesetz und der Zolltarif vom\nbrauchsteuergesetze und der dazu erlassenen Durch-\n16. August 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 527,\nführungsverordnungen, in denen auf das Zolltarif-\n531) sowie die auf Ermächtigungen in die-\ngesetz und den Zolltarif vom 16. August 1951 (Bun-\nsem Zolltarif beruhenden Rechtsverord-\ndesgesetzbl. I S. 527, 531) oder auf diese Vorschriften\nnungen;\nin vor dem 1. Januar 1958 abgeänderten Fassungen\nBezug genommen ist, den Vorschriften dieses Ge-                    2. die auf den Ermächtigungen des Ersten Ge-\nsetzes und dem Zolltarif 1958 anzupassen.                             setzes zur Anderung des Zolltarifs (Errich-\ntung des Gemeinsamen Marktes der Euro-\n§ 3                                     päischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl)\nvom 20. April 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 131)\nIn § 1 des Sechsten Gesetzes zur Anderung des\nund des Sechsten Gesetzes zur Anderung\nZolltarifs (Durchführung des Gemeinsamen Marktes\ndes Zolltarifs (Durchführung des Gemein-\nder Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl)\nsamen Marktes der Europäischen Geme:n-\nvom 24. November 1955 (Bundesgesetzbl. I S. 728)\nschaft für Kohle und Stahl) vom 24. No-\ntreten\nvember 1955 (Bundesgesetzbl. I S. 728) be-\n1. in Absatz 1 an die Stelle der Worte „des Zoll-                 ruhenden Rechtsverordnungen.\ntarifs von 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 527)\" die\nWorte „ des Zolltarifs von 1958 (Bundesge-\nDie  verfassungsmäßigen     .Rechte des Bundesrates\nsetzbl. 1957 I S. 1395)\";\nsind gewahrt.\n2. in Absatz 2 an die Stelle der Worte „nach § 4           Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\ndes Zolltarifgesetzes\" die Worte „ nach § 49\nAbs. 2 des Zollgesetzes in der Fassung des           Bonn, den 27. Juli 1957.\nFünften Zolländerungsgesetzes vom 27. Juli\n1957 (Bundesgesetzbl. I S. 1671)\".                                  Der Bundespräsident\nTheodor Heuss\n§ 4\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nDieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1                                 Blücher\ndes Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952\n(Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. Rechts-          Für den Bundesminister der Finanzen\nverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes er-                            Der Bundesminister\nlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des             für Angelegenheiten des Bundesrates\nDritten Uberleitungsgesetzes.                                                   von Merkatz","","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                  1397\nZolltarif\n(Deutscher Zolltarif 1958)\nVorbemerkung\nDie tarirmäßigen Zollsätze werden nicht angewendet, soweit zeitweilige Zollsätze\nbestehen.\nZeichenerklärung\nWaren, die unter die Bestimmungen des Vertrages über die Gründung der\nEuropäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl fallen und für die der\nGemeinsame Markt besteht, sind durch das Zeichen ®) kenntlich ge-\nmacht. Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und\nStahl sind - außer der Bundesrepublik Deutschland - Belgien, Frank-\nreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande.","1398                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nAllgemeine Tarifierungs-Vorschriften\n(ATV)\n1. Die Oberschriften der Abschnitte, Kapitel und Teilkapitel sind nur Hin-\nweise. Maßgebend für die Tarifierung sind der Wortlaut der Tarif-\nnummern mit ihren Anmerkungen, die Vorschriften zu den Abschnitten ,\noder Kapiteln sowie die Allgemeinen Tarifierungs-Vorschriften. Die Allge-\nmeinen Tarifierungs-Vorschriften gelten jedoch nur insoweit, als in den\nTarifnummern und deren Anmerkungen oder in den Vorschriften zu den\nAbschnitten oder Kapiteln nichts anderes bestimmt ist.\n2. Jede Anführung eines Stoffes in einer Tarifnummer gilt für diesen Stoff\nsowohl in reinem Zustand als auch gemischt oder in Verbindung mit\nanderen Stoffen. Jede Anführung von Waren aus einem. bestimmten Stoff\ngiH für Waren, die ganz oder teilweise aus diesem Stoff bestehen. Die ge-\nmischten oder zusammengesetzten Waren sind nach den Grundsätzen der\nAllgemeinen Tarifierungs-Vorschrift 3 zu tarifieren.\n3. Kommen für die Tarifierung von Waren bei Anwendung der Allgemeinen\nTarifierungs-Vorschrift 2 oder in irgendeinem anderen Fall zwei oder mehr\nTarifnummern in Betracht, so ist wie folgt zu verfahren:\na) Die Tarifnummer mit der genaueren Warenbezeichnung geht den\nTarifnummern mit al1gemeiner Warenbezeichnung vor.\nb) Gemische (Mischungen) und Waren, die aus verschiedenen Stoffen oder\nllestandteilen bestehen und die nach der Vorschrift a nicht tarifiert\nwerden können, werden nach dem charakterbestimmenden Stoff oder\nBestandteil tarifiert, wenn dieser Stoff oder Bestandteil ermittelt werden\nkann.\nc) Ist die Tarifierung nach den Vorschriften a und b nicht möglich,\nso ist die Ware der Tarifnummer zuzuweisen, die zur höchsten Zoll-\nbelastung führt.\n4. Sind in einer Vorschrift zu einem Abschnitt oder zu einem Kapitel nur\nbestimmte, namentlich aufgeführte Waren von dem Abschnitt oder dem\nKapitel ausgenommen und in andere Abschnitte oder Kapitel oder in Tarif-\nnummern anderer Kapitel verwiesen, so gilt diese Ausnahme, wenn nichts\nanderes vorgeschrieben ist, auch für alle übrigen Waren, die zu diesen\nanderen Abschnitten oder Kapiteln oder zu diesen Tarifnummern anderer\nKapitel gehören.\n5. Waren, die durch keine Tarifnummer erfaßt werden, sind wie die Waren\nzu tarifieren, denen sie am nächsten stehen.","Nr. 53 -        Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                                                             1399\nINHALTSÜBERSICHT\nAbschnitt I\nI{ a.pitel                 Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs                                                                                    Seite\n1 Lebende '.fiere ......... , ... , . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             1404\n2 Fleisch und genießbarer Schlachtabfall ................... , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                          1406\n3 Fische, Krebstiere und Weichtiere ........................................ , . . . . . .                                                            1407\n4 Milch und Milcherzeugnisse; Vogeleier; natürlicher Honig .. , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                         1408\n5 Andere Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen . . . . . . .                                                           1409\nAbschnitt II\nWaren pflanzlichen Ursprungs\n6     Lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                1412\n7     Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden                                                                1413\n8     Genießbare Früchte; Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                             1417\n9     Kaffee, Tee, Mate und Gewürze ...................... •,..........................                                                               1419\n10     Getreide ........................ , ....... , ............... , ............ , . . . . . . . .                                                  1422\n11     Müllereicrzeugnisse; Malz; Stärke; Kleber; Inulin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             1423\n12     Olsaaten und ölhaltige Früchte; verschiedene Samen und Früchte; Pflanzen zum Gewerbe-\noder Heilgebrauch; Stroh und Futter ................... , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     1424\n13     Pflanzliche Rohstoffe zum Färben oder Gerben; Gummen, Harze und andere pflanzliche\nSiiJte und Aus:1,iige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1426\n14     Flechtstoffe, Schnitzstoffe und andere Waren pflanzlichen Ursprungs, anderweit weder\ngenannt noch inbegriffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . •        1427\nAbschnitt III\nTierische und pflanzliche Fette und öle; Erzeugnisse ihrer Spaltung;\ngenießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen und pflanzlichen\nUrsprungs\n15     Tierische und pflanzliche Fette und Ole; Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare ver-\narbeitete Fette; Wachse tierischen und pflanzlichen Ursprungs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                       1430\nAbschnitt IV\nWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten\nund Essig; Tabak                                                                   ·\n16 Zubereitungen von Fleisch, Fischen, Krebstieren und Weichtieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                             1434\n17 Zucker und Zuckerwaren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . • . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . .               1435\n18 Kakao und Zubereitungen aus Kakao ........................................ , . . . .                                                                1436\n19 Zubereitungen auf der Grundlage von Getreide, Mehl oder Stärke; Backwaren . . . . . . . .                                                           1437\n20 Zubereitungen von Gemüse, Küchenkräutern, Früchten und anderen Pflanzen oder\nPflanzenteilen ................ , ....................................... : . . . . . . . .                                                     1438\n21 Verschiedene Lebensmittelzubereitungen . . . . . • . . • . • • • . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • .                          1440\n22 Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig •. , . , • . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . .                               1441\n23 Rückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie; zubereitetes Futter . . . . . . . . . . . . . . .                                                 1444\n24 Tabak ......•.••...•.••••• , ••••••.•••.. , • . . . . . • • • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . .                             1445","1400                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nKapitel                                                  Abschnitt V                                                                               Seite\nMineralische Stoffe\n25    Salz; Schwefel; Steine und Erden; Gips, Kalk und Zement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                1448\n2G    Metallurgische Erze sowie Schlacken und Aschen , .. , . , ... , . , . , , , , , , , , , , , , , . , , , . , . ,                            1452\n27    Mineralische Brennstoffe; Mineralöle und Erzeugnisse ihrer Destillation; bituminöse\nStoffe; Mineralwachse .... , , ........•.....• , .. , .. , .• , •.. , .... , ........ , .. , ... , . .                                     1453\nAbschnitt VI\nErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien\n28    Anorganische chemische Erzeugnisse; anorganische oder organische Verbindungen von\nEdelmetallen, radioaktiven Elementen, Metallen der seltenen Erden und Isotopen ..... .                                                     1460\n29    Organische chemische Erzeugnisse ............................................... .                                                         1467\n30     Pharmazeutische Erzeugnisse ... , ......... , , ........... , .. , , ....... , .. , , , ....... .                                          1477\n31    Düngemittel .. , . , .. , , ......... , ... , ... , . , , .... , .. , , .. , .•....... , ...... , , ...... .                               1479\n32    Gerb- und Farbstoffauszüge; Tannine und ihre Derivate; Farbstoffe, Farben, Anstrich-\nf arhen, Lacke und Färbemittel; Kitte; Tinten ..................................... .                                                      1481\n33    Atherische öle und Resinoide; Riech-, Körperpflege- und Schönheitsmittel ........... .                                                     1484\n34    Seifen, organische grenzflächenaktive Stoffe, zubereitete Waschmittel und Waschhilfs-\nmittel, zubereitete Schmiermittel, künstliche. Wachse, zubereitete Wachse, Schuhcreme,\nSchcuerpulver und dergleichen, Kerzen und ähnliche Erzeugnisse, Modelliermassen und\nDentalwachs .................................................................. .                                                           1485\nEiwcißstoffe und J{lebstoffe , ... , ... , . , .....•.. , ..•..•... , •.•. , ....... , ..... , ... .                                       1487\n3G    Pulver und Sprengstoffe; Feuerwerksartikel; Zündhölzer; Zündmetallegierungen; leicht\nentzündliche Stoffe ............................. , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          1488\n37     Erzeugnisse zu photographischen und kinematographischen Zwecken . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                        1489\n38    Verschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie •.... , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            1490\nAbschnitt VII\nKunststoffe, Zelluloseäther und -ester und Waren daraus;\nKautschuk (Naturkautschuk, synthetischer Kautschuk und Faktis)\nund Kautschukwaren\n39    Kunststoffe, Zelluloseäther und -ester und Waren daraus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              1496\n40    Kautschuk (Naturkautschuk, synthetischer Kautschuk und Faktis) und Kautschukwaren                                                          1499\nAbschnitt VIII\nHäute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren;\nReiseartikel; Täschnerwaren; Waren aus Därmen\n41    I-Iäute und Felle; Leder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . 1504\n42    Lederwaren; Sattlerwaren; Reiseartikel; Täschnerwaren; Waren aus Därmen . . . . . . . . .                                                  1506\n43    Pelzfelle und künstliches Pelzwerk; Waren daraus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         1508\nAbschnitt IX\nHolz, Holzkohle und Holzwaren; Kork und Korkwaren; Flechtwaren\nund Korbmacherwaren\n44    Holz, Holzkohle und llolzwaren .•••............. , ..... , , , ......... , . . . . . . . . . . . . .                                       1512\n45    I{ork und Korkwaren .............. , .. , ... , .......... , ........ , . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                1516\n46    Flechtwaren und l{orbmacherwaren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . •               1517\nAbschnitt X\nAusgangsstoffe für die Papierherstellung; Papier, Pappe und Waren\n_daraus\n47    Ausgangsstoffe für die Papierherstellung • • • • • • • • • • • • • • • . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . .                 1520\n48    Papier und Pappe; War·en aus Papierhalbstoff, Papier und Pappe . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                       1521\n49    Waren des Buchhandels und Erzeugnisse des graphischen Gewerbes . • . • . • . . . . . . . . . . . .                                         1526","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: 'Bonn, den 1. Oktober 1957                                                                          1401\nKapitel                                                    Abschnitt XI                                                                        Seite\nSpinnsto:ffe und Waren daraus\n;\")() Sr:idc, Schappcscide und Bourretteseide . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          1531\nG1    1( unstscide (synthetische und künstliche Spinnfäden) , ............................. ,                                                1532\n:J~   Mdallgarne . . . . . . . . . . . . . .                  .. ,.....................................                                      1534\n:)J   \\Volle, feine und grobe Tierhaare, Roßhaar ..... , . , ... , . , , . , . , , ....... , , ... , ... , . .                               1535\n;)4    Flachs und l~amie ...... , ........ , . , . , .. , ... , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         1537\n:}·l  Baun1,voll0. .. , . . . . . . . . . . . . . . . .......................... , . , , . , .......... , . . . . .                          1538\n:>Ü   Z1'.llwollc (synthetische und künstliche Spinnfasern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  1540\nf>7   Andern pflanzliche Spinnstoffe; Papiergarne und Gewebe aus Papiergarnen . . . . . . . . . . .                                          1542\n:i8   T!'.ppiehc und Tapisserien; Samt, Pliisch, Schlingengewebe und Chenillegewebe; Bänder;\nPosamenticrwa.ren; Tiille, geknüpfte Netzstoffe; Spitzen; Stickereien . . . . . . . . . . . . . . . . .                                1543\n:i!I  Watte und Filze; Tauwerk und andere Seilerw'iren; Spezialgewebe, getränkte oder\nbesfrichcnf~ G0.wd1e; Gegenstände des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen . . . . . . . . . .                                        1546\nGO    GewirkP ........................ , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         1549\n(iJ   Bcldeiclung und Bekleidungszubehör, aus Spinnstoffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       1551\n(i:2  Andere fertiggestellte ·waren aus Spinnstoffen ............ , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            1553\n(i:l   /\\ltw;1!'en; Lumpen.................................... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                1554\nAbschnitt XII\nSchuhe; Kopfbedeckungen; Regen- und Sonnenschirme; künstliche\nBlumen und Waren aus Menschenhaaren; Fächer\n64    Schuhe, Gamaschen und ähnliche Waren; Teile davon . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          1556\n6:)    Kopfbedeckungen und Teile davon . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            1557\nfi(i  Regenschirme, Sonnenschirme, Gehstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon .. , .                                                1559\nt>7   Zugerichtete Federn und Daunen und                    ,v aren aus Federn oder Daunen; künstliche\nBlumen; ·vvaren aus Menschenhaaren; Fächer , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   1560\nAbschnitt XIII\nWaren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen\nStoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren\n(jS   Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen .......... .                                                   1562\nf)!)   I{eramische Waren ............................. , ............................. .                                                      1565\n70    Glas und Glai:i\\varen ...... , .. , ................................................. .                                                1567\nAbschnitt XIV\nEchte Perlen, Edelsteine, Schmucksteine und dergleichen, Edelmetalle,\nEdelmctallplattierungen, Waren daraus; Phantasieschmuck; Münzen\n71    Echte Pcdcn, E(lclstcine. Schmucksteine und dergleichen, Edelmetalle, Edelmetallplattie-\nrnngen, Waren daraus; Phantasieschmuck ............. , .... , .......... , ..... , . . . . .                                           1572\n72    l\\Iiinzcn .................. , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1575\nAbschnitt XV\nUnedle Metalle und Waren daraus\n73    Eisen und Stahl ..................... , ........................................ .                                                     1579\n74    Kupfer ....................................................................... .                                                       1602\n75    Nickel ....................................................................... .                                                       1605\n76    Aluminium ............................................................... , ... .                                                      1607\n77     Magnesium, BerylJium (Glucinium) .. , ..................... , .. , .... , ............ .                                               1609\n78    Blei .................................•........................................                                                        1610\n79    Zink ................................................. ,, .... , .. ·,···,·,····,··•                                                   1611\n80    Zinn ...................... ·................................................... .                                                     1612\n81    Andere unedle Metalle .............................. , ..........................•                                                     1613\n82    Werkzeuge; Messerschmiedewaren und Eßbestecke, aus unedlen Metallen .....•......                                                       1615\n83    Verschiedene Waren aus unedlen Metallen ....................................... .                                                      1618","1402                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nKapitel                                            Abschnitt XVI                                                                              Seite\nMaschinen, Apparate und mechanische Geräte; elektrotechnische Waren\n84    Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte . :. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         1623\n85    Elekti-otcclrnischc Maschinen, Apparate und Geräte sowie andere elektrotechnische Waren                                               1633\nAbschnitt XVII\nBeförderungsmittel\n86     Schienenfahrzeuge; ortsfestes Gleismaterial; nichtelektrische mechanische Signalvorrich-\ntungen für Verkehrswege ................................ : . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                1638\n87    Zugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und andere nicht schienengebundene\nLandfahrzeuge .............................. , ............ , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               1639\n88     Luftfal11·zcuge .. , ....... , . , .. , ............................ , ... , . . . . . . . . . . . . . . . .                          1641\n89    WasserJ'aln·zcnge und schwimmende Vorrichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     1642\nAbschnitt XVIII\nOptische, photographische und kinematographische Instrumente, Apparate\nund Geräte; Mcß-, Prüf- und Präzisionsinstrumente, -apparate und\n-gerätc; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte;\nUhrmacherwaren; Musikinstrumente; Tonaufnahme- und\nTonwiedergabegeräte\n90    Optische, photographische und kinematographische Instrumente, Apparate und Geräte;\nMeß-, Prüf- und Präzisionsinstrumente, -apparate und -geräte; medizinische und chirur-\ngische Instrumente, Apparate und Geräte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             1644\n91    Uhrmacherwarcn ............................................. , . . . . . . . . . . . . . . . . .                                      1649\n92    Musikinstrumente; Tonaufnahme- und Tonwiedergabegeräte; Teile und Zubehör für\ndiese Instrumente und Geräte ...... , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         1651\nAbschnitt XIX\nWaffen und Munition; Teile davon\n93    Waffen und Munition; Teile davon . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        1654\nAbschnitt XX\nVerschiedene Waren\n94 Möbel; medizinisch-chirurgische Möbel; Bettausstattungen und ähnliche Waren                                                              1658\n95 Bearbeitete Schnitz- und Formstoffe; Waren aus Schnitz- und Formstoffen . . . . . . . . . . . .                                          1660\n96 Besen, Bürsten, Pinsel, Staubwedel, Puderquasten und Siebwaren ............. , , , . , • •                                               1662\n97 Spielzeug, Spiele, Scherzartikel und Sportgeräte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . • . . • .                   1663\n98 Verschiedene Waren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • • • . . 1665\nAbschnitt XXI\nKunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten\n99    Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten ..••••.....•.• , • , •....••••.. , •                                               1670","Nr. 53 --Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1403\nAbschnitt I\nLebende Tiere und Waren tierischen\nUrsprungs","1404                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                               O/o des Wertes\nnummer                                  Warenbezeichnung\ntarif-       zeit-\nmäßig        weilig\nKapitel 1\nLebende Tiere\nVorschrift\nZu Kapitel 1 gehö,·cn alle lebenden Tiere, ausgenommen Fische. Krebstiere. Weich-\ntiere und Mikrobenkulturen.\n01.01  Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel, lebend:\nA - Haustiere:\n1 - Pferde:\na - Saugfohlen, die der Mutter folgen, sofern die Mutterstute im\ntragenden Zustand ins Ausland verbracht und nachweislich\nnach dem Abfohlen dort wieder gedeckt worden ist .... '. .... .              frei\nb - andere .............................................. .                        20\n2 - Esel                                                                             frei\n3 - andere                                                                             10\nB - andere                                                                                 frei\nAnmerkungen\n1. Pferde (Abs. A - 1 - b) zu Zuchtzwecken, nach näherer Anordnung der Bundes-\nregierung ................................................................ .           frei\n2. Pferde (Abs. A - 1 - b) zum Schlachten unter Zollsicherung ..................... .        10\n01.02  Rinder ( einschließlich Büffel), lebend:\nA - Hausrinder:\n1 - Kälber ................................................ .                          15\n2 - andere                                                                             20\nB - andere                                                                                 frei\nAnmerkungen\n1. Als Kälber (Abs. A - 1) gelten Hausrinder mit einem Lebendgewicht von 125 kg oder\nweniger.\n2. Hausrinder (Abs. A) zu Zuchtzwecken, nach näherer Anordnung der Bundes-\nregierung ................................................................ .           frei\n3. Hausrinder (Abs. A) zum Schlachten unter Zollsicherung, vom 1. April bis 30. Juni                       7\nDieser Zollsatz ist auch auf Veredelungsgut in den Fällen des § 60 des Zoll-\ngesetzes vom 20. März 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 529) anzuwenden, wenn die Ab-\nfertigung des unveredelten Zollguts zum Zollveredelungsverkehr in der bezeichneten\nZeit beantragt wird.\n4. Färsen und Kühe (aus Abs. A) zum Schlachten unter Zollsicherung, vom 1. Juli bis\n31. Miirz .................................. ·............................... .                       10\nDieser Zollsatz ist auch auf Veredelungsgut in den Fällen des § 60 des Zoll-\ngesetzes vom W. März 1!)39 (Reichsgesetzbl. I S. 529) anzuwenden, wenn die Ab-\nfertigung des unveredelten Zollguts zum Zollveredelungsverkehr in der bezeichneten\nZeit beantragt wird.\n5. Hausrinder der Höhenrassen Montafoner Braunvieh, Fleckvieh und Pinzgauer (aus-\ngenommen junge Bullen) zur mindestens einjährigen Verwendung als Nutzvieh in\nein und demselben Betrieb im Verbreitungsgebiet der bezeichneten Höhenrassen\ngegen Vorlage\na) eines Zeugnisses einer Stelle des Ursprungslandes über den Ursprung, die Rasse\nund di~ Eignung als Nutzvieh,\nb) eines Zeugnisses des zuständigen beamteten Tierarztes des Ursprungslandes über\ndie Tbc- und /\\ bortus-Bang-Freiheit und\nc) eines im Rahmen des nachstehenden Zollkontingents erteilten Kontingentscheines\neiner Oberfinanzdirektion\nunter Zollsicherung ....................................................... .                          6\nForm und Inhalt der Zeugnisse nach a) sowie die zur Ausstellung der Zeugnisse\nbefugte Stelle müssen von der Bundesregierung mit der Regierung des Ursprungs-\nlandes vereinbart sein.\nForm und Inhalt der Zeugnisse nach b) müssen von der Bundesregierung mit der\nRegierung des Ursprungslandes vereinbart sein.\nDas Zollkontingent nach c) beträgt jährlich in der Zeit vom 1. August bis 31. Juli\n5000 Rinder. Vom 1. August bis 30. November dürfen Kontingentscheine für höch-\nstens 3500 Rinder ausgestellt werden. Die Oberfinanzdirektion erteilt einen Kon-\ntingentschein nur, wenn der Antragsteller eine schriftliche Befürwortung der für den\nvorgesehenen Verwendungsbetrieb zuständigen obersten landwirtschaftlichen Landes-\nbehörde vorlegt.","Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                                               1405\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                      0/o des Wertes\nnummer                                  Waren bezei chn ung                                                                tarif-       zeit-\nmäßig       weilig\n01.03  Schweine, lebend:\nA - Hausschweine:\n1 - im Stückgewicht von mehr als 35 kg                                                                          15           8\n2 - andere                                                                                                      15\nI3 - andere ................................................... .                                                  frei\nAnmerkung\nIIausschwcinc (Abs. A) zu Zuchtzwecken, nach näherer Anordnung der Bundes-\nregierung .................................... • .. • • • • • • • · • • · • · · · · · · · · · · · · · · · ·       frei\n01.04  Schafe und Ziegen, lebend:\nA - Haustiere:\n1 - Schafe ................................................ .                                                   15\n2 - Ziegen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  frei\nB - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei\nAnmerkung\nSchafe (Abs. A - 1) zu Zuchtzwecken, nach näherer Anordnung der Bundesregierung                                   frei\n01.05   Hausgeflügel (Hühner, Enten, Gänse, Truthühner und Perlhühner), lebend                                               10\nAnmerkung\nHausgeflügel zu Zuchtz~ecken, nach näherer Anordnung der Bundesregierung ...... .                                 frei\n01.06   Andere Tiere, lebend:\nA-Tauben:\n1 - Brieftauben ............................................ .                                                frei\n2 - andere                                                                                                      10\nB - Hauskaninchen ............................................ .                                                     10\nC - andere ....................................................                                                    frei\nAnmerkung\nTauben (Abs. A - 2) und Hauskaninchen (Abs. B) zu Zuchtzwecken, nach näherer\nAnordnung der Bundesregierung .............................................. .                                    frei","1406                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                               0/o des Wertes\nnummer                                   Warenbezeichnung\ntarif-    1  zeit-\nmäßig       weilig\nKapitel 2\nFleisch und genießbarer Schlachtabfall\nVorschrift\nZu Kapitel 2 gehön:n nicht:\na) Waren der in 1fon Tarifnm. 0~.01, 02.02, 02.03, 02.04 und 02.06 erfaßten Art,\nungenießbar;\nb) Diirmc, Blasen und Magen von Tieren (Tarifnr. 05.04) sowie Tierblut der Tarifnr.\nürUf);\nc) ticl'iscl1P Fette, ausgenommen Waren der Tarifnr. 02.05, (Kapitel 15).\n02.01  Fleisch und genießbarer Schlachtabfall von den in den Tarifnrn. 01.01 bis\n01.04 genannten Tieren, frisch, gekühlt oder gefroren:\nA - Fleisch:\n1 - von Schweinen .......................................... .                          25\nvon 1-Iausschweinen ................................................ .                      16\nvon Wildsclnveinen ................................................ .                       10\n2 - von Rindern:\na - gefroren ............................................                      .   20          10\nb - anderes .............................................                      .   20\n;{ - von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln ...............                  .   25\n4 - von anderen Tieren .....................................                        .   20\nB - genießbarer Schlachtabfall ..................................                         .   20\nvon Schweinen oder Rindern:\nLebern ....................................................... • • • • • • •                    5\nanderer ..................................... -. . ; .......... , .......... .                10\nAnmerkung                                                           .\nWaren des Absatzes B zur industriellen Herstellung von Waren des Kapitels 30 unter\nZollsicherung .............................................................. .             frei\n02.02  Hausgeflügel, nicht lebend, und genießbarer Schlachtabfall hiervon ( aus-\ngenommen Lebern), frisch~ gekühlt oder gefroren ................... .                         20\n02.03  Geflügellebcrn, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen oder in Salzlake ..... .                  20\nLnbern von Gänsen oder Enten ............................................. .                          18\nandere .................................................................. .                            13\n02.04  Anderes Fleisch und anderer genießbarer Schlachtabfall, frisch, gekühlt\noder gcfroren ................................................. .                             20\nvon Wild (einsch°Iießlich Wildgeflügel) ..................................... .                       10\nAnmerkung\nGenießbarer Schlachtabfall zur industriellen Herstellung von Waren des Kapitels 30\nunter Zollsicherung ......................................................... .            frei\n02.05  Schweinespeck sowie Schweinefett und Geflügelfett, weder ausgepreßt\nnoch ausgeschmolzen, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake,\ngetrocknet oder geräuchert, ausgenommen Schweinespeck mit mageren\nTeilen ( durchwachsener Schweinespeck):\nA - Schweinespeck:\n1 - frisch, gekühlt, gefroren oder nur gesalzen ................. .                    25           10\n2 - anderer ................................................ .                          25\nB - andere:\n1 - frisch, gekühlt öder gefroren .............................. .                     25           18\n2 - andere ................................................ .                           25\n02.06  Fleisch und genießbarer Schlacht~bfalJ aller Art ( ausgenommen Geflügel-\nlebern), gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert:\nA- Fleisch:\n1 - von Schweinen:\na - durchwachsener Schweinespeck, nur gesalzen ............. .                    30           21\nb - anderes ............................................. .                        30\n2 - von anderen Tieren ...................................... .                        25\nB - genießbarer Schlachtabfall:\n1 - von Schweinen ......................................... .                          30\n2 - von anderen 1\"'ieren ...................................... .                      25","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                                                 1407\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                        6/o des Wertes\nnummer                                    Warenbezeichnung                                                                   tarif-       zeit-\nmä,ßig      weilig\nKapitel 3\nFische, Krebstiere und \\Veichtiere\nVorschriften\n1. Zu Kapitel 3 gehören nicht:\na) Mccrcssiiugeticre (Tarifnr. 01.06) und ihr Fleisch (Tarifnr. 02,04 oder 02.06);\nb) Fische, Iüebstiern und Weichtiere, nicht lebend, ungenießbar (Kapitel 5);\nc) l{aviar und Kaviar·ersatz (Tarifnr, 16.04).\n2. Zu den Fischen im Sinne des Kapitels 3 gehören auch Fischlebern, genießbarer\nFischrogen und genic13bare Fischmilch.\n03.01  Fische, frisch (lebend oder nicht lebend), gekühlt oder gefroren:\nA - Süßwasserfische:\n1 - J,achse .................... •............................ .                                                15\n2 - ]?orellen ............................................... .                                                 25\n3 - Aale .................................................. .                                                   15\nvom 1. Oktober bis 31. Oktober ...................................... .                                               3\nvom 1. Januar bis 30. April ......... ,................................ .                                          frei\n4 - Karpfen ...............................................                                                 .   15\n5 - andere ................................................                                                 .   15            5\nB - Seefische:\n1 - Filets ..................................................                                               .   15            5\n2 - andere:\na - Heringe .............................................                                               .     5\nb - Sprotten ............................................                                               . frei\nc - andere ..............................................                                               .   10\nSchellfisch, Lengfisch, Rotbarsch, Heilbutt und Kabeljau (Dorsch), vom\n1. August bis 31. Dezember ..................................... .                                            frei\nSeelachs, vom 1. Januar bis letzten Februar und vom 1. August bis\n31. Dezember ............................................ , . , , , .                                         frei\nSchollen und Flundern .......................................... .                                                 6\nAnmerkungen\n1. Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch ...................................... .                                  frei\n2. Zierfische, lebend ............................... , ......................... .                                 frei\na Fischbrut (z. B. lebende Aale mit einer Länge bis zu 10 cm) .................... .                                frei\n03.02   Fische, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert:\nA - gesalzen, in Salzlake oder getrocknet:\n1 - Filets .................................................                                                .   15\n2 - andere ................................................                                                 .   12\nB - geräuchert:\n1 - Heringe ...............................................                                                 .   20           18\n2 - andere ................................................                                                 .   20\nAnmerkung\nFischlebern, Fischrogen und Fischmilch ........................................ .                                    12\n03.03   Krebstiere und Weichtiere (auch ohne Panzer oder Schale), frisch (lebend\noder nicht lebend), gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salz-\nlake; Krebstiere in ihrem Panzer, nur in Wasser gekocht:\nA - Krebstiere:\n1 - Langusten und Hummern ................................. .                                                    40          25\n2 - andere ................................................. .                                                   35          30\nD - Weichtiere:\n1 - Austern:\na - Setzlinge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    frei\nb - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    30        frei\n2 - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   15","1408                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                             0; 0 des 'Wertes\nnummer                                 Warenbezeichnung                                           tarif-        zeit-\nmäßig        weilig\nKapitel 4\nMilch und Milcherzeugnisse; Vogeleier; natürlicher Honig\nVorschriften\n1. Als Milch gelten Vollmilch, Magermilch, Buttermilch, Molke, saure Milch, Kefir,\nJoghurt und andere durch ähnliche Verfahren fermentierte Milch.\n2. Das Pasteurisieren, Sterilisieren oder Peptonisieren von Milch und Rahm gilt nicht\nals HaltbarmachPn im Sinne der Tarifnr. 04.02.\n04.01  Milch und Rahm, frisch, weder eingedickt noch gezuckert ........... .                       25\n04.02  Milch und Rahm, haltbar gemacht, eingedickt oder gezuckert:\nA - fest ................................................. • • • • • •                      25\nB - andere .................................................... .                           35\neingedickt, nicht gezuckert .............................................. .                      30\n04.03  Butter ................................................ • • • • • • • ·                     25\n04.04  Käse und Quark ............................................... .                            30\n04.05  Vogeleier und Eigelb, frisch, haltbar gemacht, getrocknet oder gezuckert:\nA - Eier in der Schale ......................................... .                          15\nvom 1. September bis 15. Februar ........................................ .                        5\nB - Eier ohne Schale (Vollei), Eigelb:\n1 - genießbar:\na - getrocknet ........................................... .                       10         frei\nb - andere .............................................. .                        10\n2 - ungenießbar oder unter Zollaufsicht ungenießbar gemacht ..... .                  frei\nAnmerkung\nGenießbares flüssiges Eigelb, haltbar gemacht, nicht gezuckert (aus Abs. B - 1 - b), zm\nindustriellen Herstdl ung von Waren der Tarifnr. H).03 unter Zollsicherung ........ .    frei\n04.06  Natürlicher Honig ............................................. .                           40\nAnmerkung\nHonig in Einfuhrmengen von jeweils mehr als 1000 kg zur industriellen Herstellung\nvon Honig- oder Lebkuchen aus Tarifnr. 19.08 unter Zollsicherung . : ............. .     frei","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                                              1409\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                     O/o des Wertes\nnummer\nWarenbezeichnung                                                                   tarif- l zeit-\nmäßig I weilig\nKapitel 5\nAndere Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt\nnoch inbegriffen\nVorschriften\nl. Zu Kapitel 5 gehören nicht:\na) genießbare Waren (ausgenommen flüssiges oder getrocknetes Tierblut und ganze\noder geteilte Därme, Blasen und Magen von Tieren);\nb) Häute, Felle. und Pelzfelle, ausgenommen Waren der Tarifnrn. 05.05, 05.06 und\n05.07, (Kapitel 41 oder 43);\nc) Spinnstoffe tierischen Ursprungs, ausgenommen Roßhaar und Roßhaarabfälle,\n(Abschnitt XI);\nd) Borsten von Hausschweinen oder \"\\Vildschweinen sowie Tierhaare, wenn sie\n. Pinselköpfe sind (Tarifnr. 00.03).\n2. Menschenhaare, nach Längen ausgehechelt, nicht gleichgerichtet, gelten als roh\n(Tarifnr. 05.01).\n3. Im ganzen Zolltarif gelten als Elfenbein Stoffe aus den Stoßzähnen, Hörnern oder\nHauern des Elefanten, des Mammuts, des Walrosses, des Narwals, des Nashorns\noder des Wildschweines sowie alle Tierzähne.\n4. Im ganzen Zolltarif gelten als Roßhaar die Haare aus Mähne oder Schweif der\nTiere von Art der Pferde oder Rinder.\n05.01  Menschenhaare, roh, auch gewaschen oder entfettet; Abfälle von\nMenschenhaar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    frei\n05.02  Borsten von Hausschwetnen oder Wildschweinen; Dachshaare und\nandere Tierhaare zur Herstellung von Besen, Bürsten oder Pinseln; Ab-\nfälle dieser Borsten oder Haare . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             frei\n05.03 Roßhaar und Roßhaarabfälle, auch auf Unterlagen aus anderen Stoffen:\nA - nicht gekrollt:\n1 - roh, auch gewaschen, gekocht oder entfettet ................. . . frei\n2 - andere ................................................. .                                                   2           1\nB- andere .................................................... .                                                     3           2\n05.04 Därme, Blasen und Magen von anderen Tieren als Fischen, ganz oder ge-\nteilt ......................................................... .                                                     5\n05.05 Abfälle von Fischen ........................................... .                                                 frei\n05.06 Flechsen und Sehnen; Schnitzel und ähnliche Abfälle ungegerbter\nHäute oder Felle ............................................. ·..                                                 frei\n05.07 Vogelbälge und andere Vogelteile mit ihren Federn oder Daunen, Federn,\nauch ohne Spule, Federn, bei denen der erhabene Teil des Kieles ent-\nfernt ist, Federn, gespalten, Federkiele und -spulen, Daunen, Schleiß\nund Federfahnen ( durch einen Teil des Kieles zusammengehalten, auch\nbeschnitten), roh, gereinigt, desinfiziert oder zur Haltbarmachung be-\nhandelt:\nA- Vogelbälge und andere Vogelteile mit ihren Federn oder Daunen . .                                                10\nB - Federn, auch ohne Spule, Federn, bei denen der erhabene Teil des\nKieles entfernt ist, Federn, gespalten, Schleiß sowie Federfahnen\n(durch einen Teil des Kieles zusammengehalten, auch beschnitten)\nund Daunen:\n1 - roh, auch Altfedern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          frei\n2 - andere:                             '\na - Bettfedern und Daunen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                10           6\nb- andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    10\nC - Federkiele und -spulen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            frei","1410                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                          O/o des Wertes\nnummer                                     War~nbezeichnung\ntarif-    1   zeit-\nmäßig I weilig\n05.08  Knochen und Stirnbcinzapfen, roh, entfettet oder einfach bearbeitet ( aber\nnicht zugeschnitten), mit Säure behandelt oder auch entleimt; Mehl und\nAbfälle dieser Stoffe:\nA - Knochenmehl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           10\nB - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei\n05.09  Hörner, Geweihe, Hufe, Klauen, Krallen und Schnäbel, roh oder einfach\nbearbeitet, aber nicht zugeschnitten, einschließlich Abfälle und Mehl;\nFischbein, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten, ein-\nschließlich Bartenfransen und Abfälle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         frei\n05.10  Elfenbein, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten; Mehl\nund Abfälle von Elfenbein. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              frei\n05.11  Schildpatt (Panzer, Platten), roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zu-\ngeschnitten; Klauen und _Schildpattabfälle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        frei\n05.12  Korallen und dergleichen, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht weiter\nverarbeitet; Schalen von Weichtieren, roh oder einfach bearbeitet, aber\nnicht zugeschnitten; Mehl und Abfälle von Weichtierschalen . . . . . . . . . .                                        frei\n05.13  Meerschwämme:\nA - roh, auch gewaschen oder beschnitten                                                                             frei\nB - andere                                                                                                              15            12\n05.14  Amber, Bibergeil, Zibet und Moschus; Kanthariden und Galle, auch ge-\ntrocknet; tierische Stoffe, die zur Herstellung von Arzneiwaren verwendet\nwerden, frisch, gekühlt, gefroren oder auf andere Weise vorläufig halt-\nbar gemacht ............................................ -. ..... .                                                   frei\n05.15  Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen;\nnicht lebende Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar:\nA - nicht lebende Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar:\n1 - Kleinfische bis zu 6 cm Länge, getrocknet ................... .                                                20\n2 - Garnelen, getrocknet .................................... .                                                     20\n3 - andere                                                                                                       frei\nB - Fischrogen, ungenießbar:\n1 - lebende befruchtete Eier ................................. .                                                   15\n2 - andere                                                                                                       frei\nC - andere                                                                                                           frei\nAnmerkung\nLebende befruchtete Eier (Abs. B - 1) zu Zuchtzwecken, nach näherer Anordnung der\nBundesregierung ............................................................ .                                        fr.ei","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1411\nAbschnitt II\nWaren pflanzlichen Ursprungs","1412                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                                      0/ 0 des Wer'tes\nnummer                                  Warenbezeichnung\ntarif-        zeit-\nmtißig        weil ig\nKapitel 6\nLebende Pflanzen und W arcn des Blumenhandels\nVorschriften\nl. Zu Kapitel G gcliiircn nur Waren, die gewöhnlich von Gärtnereien, von Baum-\nschulen oder vom Blumenhandel zu Pflanz- oder Zierzwecken geliefert werden. Zu\nKapitel 6 gehören jedoch nicht Kartoffeln, Speisezwiebeln, Schalotten und Knoblauch\n(Kapitel 7).\n~- Sträuße, BlumenldSrbe, Kränze und ähnliche Waren werden wie Blüten, Blattwerk\nusw. der Tarifnrn. 06.03 oder OG.04 tarifiert. Zutaten aus anderen Stoffen bieiben\naußer Betracht.\n06.01  Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke, ruhend, im\nWachstum oder in Blüte:\nA - ruhend ................................................... .                                   15\nB - andere                                                                                         35\nOrchideen:\nnicht in Blüte ....................................................... .                               20\nin Blüte .......................................................... , , ,                              30\nHyazinthen, Narzissen und Tulpen ....................................... .                               30\nandere ........................................................ ·....... .                               13\n06.02  Andere lebende Pflanzen und Wurzeln, einschließlich Stecklinge und\nEdelreiser:\nA - Stecklinge, unrewurzelt, und Edelreiser ....................... .                              15\nRebcnp f ropfreiscr ..................................................... .                            frei\nB - andere\n1 - !{eben ................................................. .                             frei\n2 - Rosen:\na - Unterlagen für Edelrosen ............................. .                             20\nb - andere .............................................. .                              30            25\n3 - andere                                                                                   25            20\n06.03  Blüten und Blütenkn()spen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken,\nfrisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet:\nA - frisch     .................................................... .                              35\nvom 1. Juni bis 30. Septem her ........................................... .                             30\n13 - andere      ................................................... .                             35            30\n06.04  Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile, Gräser, Moose und\nFlechten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, ge-\nfärbt, imprägniert oder anders bearbeitet, ausgenommen Blüten u°'d\nIllütcnlmospcn der Tarifnr. 06.03:\nA - frisch, getrocknet, auch geschwefelt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei\nB - andere        ....................................................                              35            25","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                       1413\nZollsatz\nTarif-                                                                                            Of.o des Wertes\nnummer                                 Warenbezeichnung\ntarif- 1 zeit-\nmäßig          weilig\nKapitel 7\nGemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken\nverwendet werden\nVorschrift\nAls Gemüse und Küchenkräuter im Sinne der Tarifnrn. 07.01 bis 07.04 gelten auch\ngenießbare Pilze sowie Trüffeln, Oliven, Kapern, Tomaten, Kartoffeln, Rote Rüben,\nGurken, Kürbisse, Auberginen, Gemüsepaprika (Capsicum grossum, ohne brennenden\nGeschmack), Fenchel, Petersilie, Kerbel, Estragon, Kresse, Majoran, Meerrettich und\nKnoblauch.\nZu Tarifnr. 07.04 gehören jedoch nicht:\na) trockene ausgelöste Hülsenfrüchte (Tarifnr. 07.05);\nb) Gemüsepaprika (Capsicum grossum, ohne brennenden Geschmack), gemahlen\n(Tarifnr. 0!>.04);\nc) Mehl von Hülsenfrüchten der Tarifnr. 07.05 (Tarifnr. 11.03);\nd) Mdil, Grieß und Flocken von Kartoffeln (Tarifnr. 11.05).\n07.01  Gemüse und Küchenkräuter, frisch ode,r gekühlt:\nA - Pilze:\n1 - Champignons ........................................... .                        35             30\n2 - and0re .................................................                         10               7\nB - Trüffeln ................................................ • , .                       35             10\nC - Oliven und Kapern ........ , ............... , ................ .                     30           frei\nD - Tomaten ......................................... : ...... •, •                        35\nmin-\ndestens\nfür 100kg\nIODM\nvom 11. August bis 31. Oktober                                                                   22\nmin-\ndestens\nfür 100kg\n6DM\nE - Speisezwiebeln, Schalotten und Knoblauch ..................... .                       20\nmin-\ndestens\nfür 100kg\n6DM\nKnoblauch                                                                                          5\nF - Kartoffeln                                                                             35\nvom 1. Juli bis 31. Juli ................................................. .                      30\nFrühkartoffeln, vom 1. Januar bis 15 Mai ................................. .                      10\nG - Spargel                                                                                25\nmin-\ndestens\nfiir 100kg\n25DM\nvom 1. April bis 30. Juni                                                                         18\nmin-\ndestens\nfür 100 kg\n15DM\nH - Artischocken                                                                           25              5\nI - Kohl:\n1 - Blumenkohl                                                                        25\nmin-\ndestens\nfür 100 kg\n12DM\nvom 1. Dezember bis 30. Apri_l ....................................... .                      5","1414                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                             O/o des Wertes\nnummer                                   Warenbezeichnung                                         tarif-        zeit-\nmäßig         weilig\n(()': 01)\n2 - Rosenkohl                                                                      20\n3 - Wirsingkohl, Weißkohl und Rotkohl ....................... .                    30\nmin-\ndestens\nfür 100 kg\n5DM\nWeißkohl und Rotkohl ............................................. .                       25\nmin-\ndestens\nfür 100kg\n4,50DM\n4 - anderer                                                                        30            27\nK - Salate:\n1 - Kopfsalat                                                                      30\nmin-\ndestens\nfür 100kg\n12DM\n2 - Endivie und Kochsalat ................................... .                    20\nmin-\ndestens\nfür 100kg\nlODM\nEndivie, vom 1. Januar bis 30. April                                                       10\nKochsalat:\nvom 1. Januar bis 31. Juli                                                               13\nmin-\ndestens\nfür 100kg\n2DM\nvom 1. August bis 31. Dezember ................................... .                     18\nmin-\ndestens\nfür 100kg\n5DM\n3 - andere ................................................. .                     20\nChicorce   ......................................................... .                     10\nL - Spinat .................................................... .                      20\nmin-\ndestens\nfür 100kg\nlODM\nvom 16. Dezember bis 15. Februar .................................... .                    10\n-M - Karotten, Speisemöhren, Rote Rüben, Mairüben, Herbstrüben,\nSchwarzwurzeln, Rettiche, Radieschen, Wurzelpetersilie, Meerrettich\nund Knollensellerie, auch mit Kraut:\n1 - Karotten und Speisemöhren .............................. .                     25\nmin-\ndestens\nfür 100kg\nSDM\n2 - andere ................................................. .                     25\nN - Hülsengemüse ............................................. .                       25\nmin-\ndestens\nfür 100kg\n12DM","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                                                               1415\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                                      0/o des Wertes\nnummer                                   Warenbezeichnung                                                                                  tarif-    1    zeit-\nmäßig , weilig\n1\n(07.01)\n0 - Gurken, Kürbisse und Auberginen:\n1 - Gurken ..................... , .......................... .                                                               30\nmin-\ndestens\nfür 100kg\nlSDM\nvom 16. Mai bis 31. Oktober:\nin der Sortierung je 1 kg:\nvon 40 oder mehr Stück                                                                                                          10\nmin-\ndestens\nfür 100kg\n4DM\nvon 7 bis 39 Stück . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    15\nmin-\ndestens\nfür 100kg\n4DM\n2 - andere ................................................. .                                                                30            10\nP - andere                                                                                                                          30\nGemüsepaprika ........................................................ .                                                                  10\nRhabarber· ............................................................ .                                                                2C}\nAnmerkungen\nL Kartoffeln (Abs. F) zur industriellen Herstellung von Waren der Tarifnr. 11.05\noder von Stärke aus Tarifnr. 11.08 unter Zollsicherung ........................ .                                             frei\n2. Speisezwiebeln (aus Abs. E) zur industriellen Herstellung von gepulverten oder\nsonst zerldcinerten Trockenzwiebeln aus Tarifnr. 07.04 unter Zollsicherung                                                                  frei\n07.02    Gemüse und Küchenkräuter, gekocht oder nicht, gefroren .. , ......... .                                                             35            30\n07.03    Gemüse und Küchenkräuter, zur vorläufigen Haltharmachung in Salzlake\node,r in Wasser mit einem Zusatz von anderen Stoffen eingelegt, jedoch\nnicht zum unmittelbaren Genuß besonders zubereitet:\nA - Oliven und Kapern .........................................                                                             .      30              5\n13 - To1naten .............. , ...................................                                                           .      25              8\n(~ - Spe_isezwiebeln ............................................                                                            .      20              8\nD - Gurken ...................................................                                                               .      30            10\nE - andere .................. , ............. ; ...................                                                          .      35            10\n07.04    Gemüse und Kiichenkräuter, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben\ngeschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, aber nicht weiter zubereitet:\nA - ganz, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten:\n1 - Trüffeln ............................................... .                                                                35            30\n2 - Kartoffeln ............................................. .                                                                15\n3 - Pilze                                                                                                                     35            15\n4 -Tomaten                                                                                                                     35            25\n5 - andere, auch Mischgemüse ................................ .                                                               35            30\nB - andere ............ _. ...................................... .                                                                 25\n07.05    Trockene ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert:\nA - in Packungen mit einem Gewicht von 1 :4:g oder weniger ......... .                                                              25","1416                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                           0 /o des Wertes\nnummer                                      Warenbezeichnung\ntarif-        zeit-\nmäßig         weilig\n(07.0f>)  B - andere:\n1 - Bohnen                                                                                                      10\n2 - Erbsen:\na - Kichererbsen                                                                                                5\nb - andere:\n1 - ungcschält ....................................... .                                               15\n2 - andere ........................................... .                                               20\n3 - Linsen                                                                                                          5       frei\n4 - andere                                                                                                       10\nAnmerkungen\nl. Erbsen des Absatzes B - '2 - b - 1, zur industriellen Herstellung von Waren der\nTari fnr. 21.0G oder von glasierten Schälerbsen unter Zollsicherung .............. .                            frei\n'2 Bohnen des Absatzes B - 1 und Erbsen des Absatzes B - 2 - b - 1, ausgenommen Ein-\nzelsendungen mit einem Gewicht der Sendung von weniger als 25 kg, auf Grund von\nVennehrnngsverträgen eingeführt, nach näherer Anordnung der Bundesregierung ..                                                frei\n07.06    W urzcln oder Knollen von Manihot, Maranta und Salep, Topinambur,\nsüße Kartoffeln und ähnliche Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an\nStärke oder Inulin, auch getrocknet oder in Stücken; Mark des Sago-\nbaumes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                                                    1417\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                         0/o des Wertes\nnummer                                   Warenbezeichnung                                                                     tari f-       zeit-\nrnäßig        weilig\nKapitel 8\nGenießbare Früchte; Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen\nVorschriften\n1. Ungenießbare Früchte gehören nicht zu Kapitel 8.\n2. Gekühlte Früchte werden wie frische Früchte tarifiP-rt.\n08.01  Datteln, Bananen, Ananas, Mangofrüchte 1 Mangostanfrüchte, Avocato-\nfrüchte, Guaven, Kokosnüsse, Paranüsse, Kaschu-Nüsse, frisch oder\ngetrocknet, auch ohne Schalen:\nA-Ananas ................................................... .                                                        20         frei\nB - andere ................................................ • • • •                                                   10         frei\n08.02   Zitrusfrüchte, frisch oder getrocknet:\nA - Pomeranzen, Pampelmusen, Grapefruits und Zedratfrüchte ....... .                                                  16             5\nB - Zitronen ...................................... • • • • • • • · · · · · ·                                         16         frei\nC - andere ................................................... .                                                      16            10\n08.03   Feigen, frisch oder getrocknet ................................... .                                                   10         frei\n08.04   Weintrauben, frisch oder getrocknet:\nA - frisch:\n1 - Tafeltrauben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         25\nmin-\ndestens\nfür 100 kg\n30DM\n2 - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     25\nmin-\ndestens\nfür 100 kg\n30D1\\:I\nB - getrocknet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      15\n08.05   Schalenfrüchte (ausgenommen solche der Tarifnr. 08.01), frisch oder ge-\ntrocknet, auch ohne äußere Schalen oder enthäutet .................. .                                                 10\nWalnüsse ........................................................... • • • • •                                                   3\nandere .................................................................. .                                                    frei\n08.06   Äpfel, Birnen und Quitten, frisch:\nA - Apfel:\n1 - Mostäpfel, lose geschüttet ohne Zwischenlagen                                                                25\nmin-\ndestens\nfür 100 kg\n9DM\nvom 1. Mai bis 15. August ........................................... .                                                   7\nmin-\ndestens\nfür 100kg\n2DM\n2 - andere ................................................ .                                                    25\nmin-\ndestens\nfür 100 kg\n9DM\nvom 1. Mai bis 15. August ........................................... .                                                   7\nmin-\ndestens\nfür 100kg\n2DM","1418                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                              O/o des Wertes\nnummer                                Warenbezeichnung                                             tarif-       zeit-\nmäßig        weilig\nB - Birnen:\n1 ·· Mostbirncn, lose geschüttet ohne Zwischenlagen ............. .                   20\nmin-\ndestens\nfür 100kg\n3DM\n2 - andere                                                                            20\nmin-\ndestens\nfür 100 kg\nSDM\nC - Quitten .................................................. : .                         10\n08.07  Steinobst, frisch:\nA - Aprikosen ................................................ .                           10\nmin-\ndestens\nfür 100kg\nSDM\nB - Pfirsiche ................................................. .                          15\nmin-\ndestens\nfür 100kg\n15DM ··\nC - Kirschen                                                                               20\nmin-\ndestens\nfür 100kg\nlODM\nD - Pflaun1en ................................................. .                           20\nmin-\ndestens\nfür 100kg\nlODM\nE - anderes                                                                                20\n08.08   Beeren, frisch:\nA - Erdbeeren                                                                              20           18\nmin-        min-\ndestens      destens\nfür 100kg für 100kg\n20DM         12DM\nB - Johannisbeeren und Himbeeren:\n1 - schwarze Johannisbeeren .................................                   .       5\n2 - andere ................................................                     .     20\nC - Preiselbeeren und Heidelbeeren ..............................                    .     10\nD - andere ...................................................                        .     20\n08.09   Andere Früchte, frisch ......................................... .                          20            15\n08.10   Früchte, gekocht oder nicht, gefroren, ohne Zusatz von Zucker ....... .                     35           30\nAnmerkung\nWaren der Tarifnr. 08.10 zur industriellen Verarbeitung unter Zollsicherung ....... .      10            5\n08.11   Früchte, zur vorläufigen Haltbarmachung in Salzlake oder in Wasser mit\neinem Zusatz von anderen Stoffen eingelegt, jedoch nicht zum unmittel-\nbaren Genuß besonders zubereitet ................................ .                         10             5\n08.12   Früchte (ausgenommen solche der Tarifnrn. 08.01 bis 08.05), getrocknet                      10\nAprikosen und Pfirsiche ................................................... .                         3\nandere, ausgenommen Pflaumen ............................................. .                          5\n08.13   Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen, frisch, gefroren, getrocknet\noder zur vorläufigen Haltbarmachung in Salzlake oder in Wasser mit\neinem Zusatz von anderen Stoffen eingelegt ....................... .                      frei","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                    1419\nZollsatz\nTarif-                                                                                                für 100 kg\nnummer                                Warenbezeichnung                                            tarif-         zeit-\nmäßig           weilig\nKapitel 9\nKaffee, Tee, Mate und Gewürze\nVorschriften\n1. Miteinander vermisehte Waren der Tarifnrn. 09.04 bis 09.10 werden wie folgt\ntarifiert:\na) miteinander vermischte Waren einer Tarifnummer bleiben in dieser Tarif-\n·nummer;\nb) miteinander vermischte Waren verschiedener Tarifnummern gehören zu Tarif-\nnr. 09.10.\nWaren der Tarifnrn. 09.04 bis 09.10 (einschließlich der vorstehend unter a und b\nbezeichneten Gemische), die andere Stoffe enthalten, bleiben in Kapitel 9, voraus-\ngesetzt, daß derartige Gemische den Charakter der Waren dieser Tarifnummern\nbehalten haben; andernfalls sind diese Gemische von Kapitel 9 ausgeschlossen; sie\ngehören zu Tarifnr. '.H.04, wenn sie zusammengesetzte Würzmittel sind.\n2. Zu Kapitel 9 gehören nicht:\na) Gemüsepaprika (Capsicum grossum, ohne brennenden Geschmack), ungemahlen\n(Kapitel 7);\nb) Kubehenpfeffer (Piper cubeba) (Tarifnr. 12.07).\n09.01  Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und -häutchen;\nKaffeemittel mit beliebigem Gehalt an Kaffee:\nA- Kaffee:\n1 - nicht geröstet:\na - mit einem Koffeingehalt von mehr als 0,2 Gewichtshundert-\nteilen                                                                  160DM\nb - mit einem Koffeingehalt von 0,2 Gewichtshundertteilen oder\nweniger ............................................ .                  300DM\n2- anderer ............................................... .                      300DM\nB - Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen ............................ .                        lDM\n...   C - Kaffeemittel mit beliebigem Gehalt an Kaffee                                       300DM\n09.02  Tee:\nA- in Packungen mit einem Gewicht von 5 kg oder weniger                                500DM\nB- anderer                                                                             350DM\nZollsatz\n8/o des Wertes\n09.03  Mate ........................................................ .                            20\n09.04  Pfeffer der Gattung »Piper«; Früchte der Gattungen »Capsicum« und\n»Pimenta«:\nA- Pfeffer der Gattung Piper:\n1 - weder gemahlen noch sonst zerkleinert ..................... .                    25\n2- anderer ............................................... .                          35\nB- Früchte der Gattung Capsicum:\n1 - weder gemahlen noch sonst zerkleinert ..................... .                     15\nmin-\ndestens\nFürlOOkg\n50DM\n2- andere       .................................................                     25\nmin-\n·destens\nfürlOOkg\n75DM","1420                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                             0/o des Wertes\nnummer                                      Warenbezeichnung                                                                      tarif-       zeit-\nmäßig       weilig\n(09.04) C - Früchte der Gattung Pimenta:\n1 - weder gemahlen noch sonst zerkleinert                                                                             15\nmin-\ndestens\nfür 100kg\n75DM\n2 - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          25\nmin-\ndestens\nf'ür 100kg\n115DM\n09.05   Vanille:\nA - weder gemahlen noch sonst zerkleinert                                                                                  15\nmin-\ndestens\nfür 100kg\n150DM\n13 - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      25\nmin-\ndestens\nfür 100kg\n225DM\n09.06   Zimt und Zimtblüten:\nA - nicht gemahlen ............................................ .                                                          25\nB - andere .................................................... .                                                          35\n09.07   Gewürznelken, Mutternelken und Nelkenstiele:\nA - weder gemahlen noch sonst zerkleinert, ....................... :                                                       15\nmin-\ndestens\nfür 100kg\n75DM\nB - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       25\nmin-\ndestens\nfür 100kg\n115DM\n09.08   Muskatnüsse, Muskatbliite und Kardamomen:\nA - Muskatnüsse und Muskatblüte:\n1 - nicht _gemahlen ..........................................                                                 .      25\n2 - andere .................................................                                                   .      35\nß - Kardamomen :\n1 - nicht gemahlen ..........................................                                                  .      25\n2 - andere .................................................                                                   .      35\n09.09   Anis-, Sternanis-, Fenchel-, Koriander-, Kümmel- und Wacholderfrüchte:\nA - Anis-, Fenchel- und Korianderfrüchte:\n1 - ganz, auch Teilfrüchte ................................... .                                                      10\nmin-\ndestens\nfür 100 kg\n4DM\n2 - andere ................................................. .                                                        15\nmin-\ndestens\nfür 100kg\n30DM\nB - Kümmelfrüchte:\n1 - weder gemahlen noch sonst zerkleinert                                                                             10\nmin-\ndestens\nfür 100kg\n20DM","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                                                      1421\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                                O/o des Wertes\nnummer                                        Warenbezeichnung\ntarif-    1  zeit-\nmäßig        weilig\n(09.00)\n2 - andere ................................................. .                                                          15\nmin-\ndestens\nfür 100kg\n30DM\nC - Sternanisfrüchte:\n1 - weder gemahlen noch sonst zerkleinert                                                                               10\nmin-\ndestens\nfür 100 kg\n150DM\n2 - andere ................................................. .                                                          15\nmin-\ndestens\nfür 100kg\n225DM\nD - Wacholderfrüchte:\n1 - weder gemahlen noch sonst zerkleinert                                                                               10\nmin-\ndestens\nfür 100kg\n8DM\n2 - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          15\nmin-\ndestens\nfür 100 k~\nlODM'.)\n09.10    Thymian, Lorbeerblätter und Safran; andere Gewürze:\nA - 'Thymian . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           frei\nB - Lorbeerblätter ............................................. .                                                           15\nmin-\ndestens\nfür 100 kg\n75 Dlvl\nC - Safran:\n1 - ganz, auch zerbrochen ................................... .                                                         15\nmin-\ndestens\nfür 100 kg\nlO0DM\n2 - anderer ................................................ .                                                          25\nmin-\ndestens\nfür 100 kg\n150DM\nD- Ingwer:\n1 - ganz, gebrochen oder in Scheiben ........................... .                                                      15\nmin-\ndestens\nfür 100 kg\n75DM\n2 - anderer     • • • • •. • e. • e. • ;ij e e e • e II II e Oe e e • e e e • • e • e e e e e e • e e e • e e e e e\n25\nmin-\ndestens\nfür 100 kg\nE - andere Gewürze:                                                                                                       115Dl\\1\n1 - weder gemahlen noch sonst zerkleinert ..................... .                                                       25\n2 - andere ................................................ .                                                           30\nA n m e r k u n g zu den Ta r i fn r n. 09.04 bis 09. 10\nWaren der Tarifnrn. 09.04 bis 0!J.10 zur industriellen Herstellung von terpenhaltigen\nätherischen Oien und von Resinoiden aus Tarifnr. 33 01 bei Vernichtung der Abfälle\nund Rückstände unter Zollsicherung ...................••.••.•.•................                                                        frei","1422                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                            O/o des Wertes\nnummer                                        Warenbezeichnung                                                                   tarif-       zeit-\nmäßig       weilig\nKapitel 10\nGetreide\nVorschrift\nGoschiiltc, geschliffene oder anders bearbeitete Getreidekörner gehören nicht zu\nKapitel 10. Enthülster, geschliffener oder glasierter Reis und Bruchreis bleiben je-\ndoch in Tarifnr. 10 06.\n10.01  W cizcn und Mengkorn ......................................... .                                                           20        frei\nAnmerkung\n~cizen zm industriellen Herstellung von Stärke aus Tarifnr. 11.08 unter Zoll-\ns1chcrung ........................................... , . , , .... • • • • • · • • • · • · · · · •                       frei\n10.02  Roggen                                                                                                                     20        frei\n10.03  Gerste                                                                                                                   frei\n10.04  Hafer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  frei\n10.05  Mais . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei\n10.06  Reis:\nA - in der Strohhülse                                                                                                        5\nB - enthülst:\n1 - nicht geschliffen ......................................... .                                                    frei\n2 - geschliffen, auch glasiert ................................. .                                                     25\nAnmerkung\nReis zur industriellen P Jrstellung von Stärke aus. Tarifnr. 11.08, Quellmehl aus\nTal'i fnr. 19.02 oder Waren der Tarifnr. 21.05 unter Zollsicherung ................. .                                  frei\n10.07  Buchweizen, Hirse aller Art und Kanariensaat; anderes Getreide . . . . . .                                               frei","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                      1423\nZollsatz\nTarif-                                                                                             O/o des Wertes\nnummer                                  Waren be zeichn ung\ntari f-   'I zeit-\nmäf3ig        weilig\nKapitel 11\nMüllereierzeugnisse; Malz; Stärke; Kleber; Inulin\nVorschrift\nZu Kapitel ] 1 gehören nicht:\na) geröstetes Malz, als Kaffeemittel aufgemacht (nach Beschaffenheit Tarifnr. 09.01\noder 21.01);\nb) Mehl, aufbereitet (z. Il. durch Wärmebehandlung) zur Ernährung von Kindern oder\nzum Diiitgebrauch (Tarifnr. 19.02) - jedoch bleibt Mehl, das nur zur Verbesserung\nseiner Backfähigkeit mit Wärme behandelt ist, in Kapitel 11 - ;\nc) Corn Flakes und andere Waren der Tarifnr. 19.05;\nd) pharmazeutische Erzeugnisse (Kapitel 30);\ne) Stärke, wenn sie ein zubereitetes Riech-, Körperpflege- oder Schönheitsmittel der\nTarifnr. 33.06 ist.\n11.01   Mehl von Getreide:\nA - von Weizen oder Mengkorn                                                           Zollsatz\nfür\nWeizen\n+ 15\nB - von Roggen ................................................. .                     Zollsatz\nfür\nRoggen\n+15\nC - von Reis ............................... ·.................... .                      30\nD - von Gerste, Hafer oder Mais ................................ .                        12\nE - von anderem Getreide ...................................... .                         20\n11.02   Grobgrieß und Feingrieß; Getreidekörner, geschält, geschliffen, perl-\nförmig geschliffen, geschrotet oder gequetscht ( einschließlich Flocken),\nausgenommen enthülster, geschliffener oder glasierter Reis und Bruch-\nreis; Getreidekeime, auch gemahlen:\nA - von Weizen oder Mengkorn .................................. .                      Zollsatz\nfür\nWeizen\n+15\nB - von anderem Getreide ....................................... .                        15\n11.03   Mehl von Hülsenfrüchten der Tarifnr. 07.05 .. ; ............ __ ....... .                  15\n11.04   Mehl von Früchten des Kapitels 8 ............................... .                         10            5\n11.05   Mehl, Grieß und Flocken von Kartoffeln ............ : ............. .                      30\n11.06   Mehl und Grieß von Sagomark, von Manihot, Maranta, Salep oder an-\nderen Wurzeln oder Knollen der Tarifnr. 07.06:\nA - Mehl von Manihot ......................................... .                        frei\nB- andere ................................................... .                           25\n11.07   Malz, auch geröstet ....................... '. .................... .                      20\nmin-\ndestens\nfür 100\nab-\nzüglich\n670/odes\nWertes\n11.08   Stärke; Inulin:\nA - Stärke ................................................... .                           25\nB - Inulin ................. _. .................................. .                       30           21\n11.09   Kleber und Klcbermehl, auch geröst,et ............................ .                       30","1424                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                        O/o des Wertes\nnummer                                   Warenbezeichnung                                                                    tarif-       zeit-\nm1i ßig      weil ig\nKapitel 12\nölsaatcn und ölhaltige Früchte; verschiedene Samen und Früchte;\nPflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch; Stroh und Futter\nVorschriften\nl. Zu Ta ri f'nr. 12.01 gehören u. a. Erdnüsse, Sojabohnen, Senfsaat, Mohnsaat und\nKopra. Nicht zu dieser Tarifnummer gehören Kokosnüsse (Tarifnr. 08.01) und\nOliven (nach Beschaffenheit Kapitel 7 oder 20).\n':2. Zu Tarif nr. 12.0:3 gehören u. a. Samen von Rüben, von Gräsern, von Klee, von\nBlumen, von Gemiisc, von Ohstbiiumen, von vValdbii.umen, von Wicken und von\nLupinen. Nicht zu dieser Tari l'nummer gehören jedoch Hiilsenfriichte der Tarif-\nnr. 07.05, Samen, die Gewürze oder andere Waren des Kapitels 9 sind, Getreide\n(Kapitel 10), Olsaatcn und ölhaltige Früchte (Tarifnr. 12.01) sowie Samen und\nFrüchte der Tarifnr. 12.07.\n:3. Zu Tarifnr. 12.07 gehören u. a. folgende Pflanzen und ihre Teile: Basilikum, Bor-\nretsch, Ysop, Minzen aller Art, Rosmarin, Raute, Salbei und Wermut.\nNicht zu dieser Tarifnummer gehören jedoch:\na) Olsaaten und ölhaltige Früchte (Tarifnr. 12.01);\nb) pharmazeutische Erzeugnisse des Kapitels 30;\nc) Riech-, Körperpflege- und Schönheitsmittel des Kapitels 33;\nd) Desinfektionsmittel, Insecticide, Fungicide, Herbicide und ähnliche Waren der\nTarifnr. 38.11.\n12.01  ölsaaten und ölhaltige Früchte, auch zerkleinert:\nA - in Packungen mit einem Gewicht von 1 kg oder weniger                                                             15\nB - andere                                                                                                          frei\n12.02  Mehl von Ölsaaten oder ölhaltigen Früchten, nicht entfettet, ausgenommen\nSenfmehl:\nA - von So jabohnen ...... _, ..................................... .                                                25           20\nB - anderes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei\n12.03  Samen, Sporen und Früchte zur Aussaat:\nA - Samen von Zuckerrüben .................................... : .                                                   25\nB - Samen von Kohlrüben, Runkelrüben oder anderen ,vurzeln zu Futter-\nzwecken .................................................. .                                                   25\nC - Samen von Gräsern, von Klee und von anderen Futterpflanzen, aus-\ngenommen Samen von Wicken (Abs. F) und von Lqpinen (Abs. G):\n1 - San1en von Rotklee ...................................... .                                               10\n2 - Samen von Luzerne un::1 Esparsette ........................ .                                             10\n3 - andere ................. , ............................... .                                               15\nD - Samen von Blumen ...................· ....................... .                                                   25\nE - Sarnen von Gern üse ......................................... .                                                   25\nF - Samen von Wicken ......................................... .                                                     20\nG - Samen von Lupinen ..... , , ................................. .                                                   20         frei\nH - andere                                                                                                          frei\n12.04  Zuckerrüben, auch Schnitzel, frisch, getrocknet oder gemahlen; Zucker-\nrohr:\nA - Zuckerrüben, auch Schnitzel:\n1 - frisch .......... , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        frei\n2 - andere .......................... ~ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          10\nB - Zuckerrohr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . .      frei","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                                                  1425\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                        0/o des Wertes\nnummer                                    Warenbezeichnung\ntarif- 1 zeit-\nmäßig       weilig\n12.05  Zichorienwurzeln, frisch oder getrocknet, auch geschnitten, nicht geröstet                                           frei\n12.06  Hopfen (Blütenzapfen) und Hopfenmehl .......................... .                                                      15\n12.07  Pflanzen, PflanzenteHe, Samen und Früchte der hauptsächlich zur Riech-\nmittelherstellung oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung,\nSchädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art, frisch oder\ngetrocknet, ganz, in Stücken, als Pulver oder sonst zerkleinert ........ .                                           frei\n12.08  Johannisbrot, frisch oder getrocknet, auch als Pulver oder sonst zerklei-\nnert; Fruchtkerne und andere Waren pflanzlichen Ursprungs der haupt-\nsächlich zur menschlichen Ernährung ve1rwendeten Art, anderweit weder\ngenannt noch inbegriffen:\nA - Johannisbrot und .Tohannisbrotkerne:\n1 - Johannisbrot ........................................... .                                                    10           3\n2 - J ohannisbrotkerne:\na - ungeschält ...................................... , , . , .                                             frei\nb - andere .............................................. .                                                   15\nB - andere:\n1 - Aprikosen-, Pfirsich- oder Pflaumensteine sowie ihre ausgelösten\nKerne .................................. • •, • • • · • • · · · · · · ·                                         5       frei\n2 - andere ................................................. .                                                  frei\n12.09  Stroh und Sp:veu von Getreide, roh, auch zerkleinert ................. .                                             frei\n12.10  Runkelrüben, Kohlrüben und andere Wurzeln zu Futterzwecken; Heu,\nLuzerne, Klee, Futterkohl, Lupinen, Wicken und ähnliches Futter:\nA- Runkelrüben, Kohlrüben und andere Wurzeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     10\nB - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei","1426                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                          O/o des Wertes\nnummer                                      Warenbezeichnung\ntarif- 1 zeit-\nmäßig       weilig\nKapitel 13\nPflanzliche Rohstoffe zum Färben oder Gerben;\nGummen, Harze und andere pflanzliche Säfte und Auszüge\nV o 1· s c h r i f t\nZu Tar·ifnr. 13.03 gehören u. a. SüW10lz-Auszug, Pyrethrum-Auszug. Hopfen-Auszug,\nAloe-Auszug uu<l Opium.\nZu Tal'ifnr. 13.03 gehören nicht:\na) Siifü10lz-Auszug mit einem Gehalt an Zucker von mehr als 10 Gewichtshundert-\nteilen n<lcr als Zuckerware auf gemacht (Tarifnr. 17 04);\nb) Malz-Exfrakt (Tarifnr 19.01);\nc) Kaffee-, Tee- und Mate-Auszüge (Tarifnr. 21.02);\nd) Pflanzcnsiifte und Pflanzenauszüge mit Zusatz von Alkohol, wenn sie Getränke\nsind, sowie zusammengesetzte alkoholische Zubereitungen aus Pflanzenauszügen zur\nHerstellung von Getränken (Kapitel 22);\ne) natürlicher Kampfer (Tarifnr. 29.13) und Glycyrrhicin (Tarifnr. 29.41);\nf) Arzneiwaren (Tarifnr. 30.03);\ng) Gerbstoffa.usziige und Farbstoffauszüge (Tarifnr. 32.01 oder 32.04);\nh) ätherische Ole und Resinoide (Tarifnr. 33.01) sowie destillierte aromatische\nWässer und wiisserige Lösungen ätherischer öle (Tarifnr. 33.05);\ni) Kautscl1uk, Balata, Guttapercha und ähnliche natürliche Kautschukarten (Tarif-\nm. 40.01).\n13.01  Pflanzliche Rohstoffe zum Färben oder Gerben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               frei\n13.02  Stocklack, Körnerlack, Schellack und dergleichen, auch gebleicht; natür-\nliche Gummen, Gummiharze, Harze und Balsame:\nA - Schellack, gebleicht oder entfärbt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      10\nB - andere .................................................... .                                                     frei\n13.03  Pflanzensäfte und -auszüge; Pektin; Agar-Agar und andere natürliche\nPflanzensehleime und Verdickungsstoffe, aus pflanzlichen Stoffen aus-\ngezogen:\nA - Pflanzensäfte und -auszüge:\nl - zusammengesetzte Pflanzenauszüge zur Herstellung von Getränken\noder Lebensmittelzubereitungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      35          30\n2 - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei\nB - Pektin:\n1 - fest                                                                                                        35           30\n2 - anderes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     25\nC - andere .............................. • ................ , ..... .                                                frei","Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                                                                         1427\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                                                 o/0 des ·wertes\nnummer                                       Warenbezeichnung                                                                                         tarif-       zeit-\nmäßig       weilig\nKapitel 14\nFlechtstoffe, Schnitzstoffe und ande_re Waren pflanzlichen Ursprungs,\nanderweit weder genannt noch inbegriffen\nVorschriften\nL Pflanzliche Stoffe und F~sern, die hauptsächlich zur Herstellung von Spinnstoff-\nwaren verwendet werden, auch beliebig bearbeitet, und andere pflanzliche Stoffe, die\nim Hinblick auf ihre ausschließliche Verwendung zur Herstellung von Spinnstoff-\nwaren besonders bearbeitet sind, gehören nicht zu Kapitel 14, sondern zu Ab-\nschnitt XI.\n2. Zu Tarifnr. 14.01 gehören Korbweiden, Schilf, Bambus und dergleichen, gespalten,\nPeddig und Stuhl!lechtrohr. Holzspan aller Art gehört nicht zu Tarifnr. 14.01, son-\ndern zu Tarifnr. 44.09.\n3. Holzwolle gehört nicht zu Tarifnr. 14.02, sondern zu Tarifnr. 44.12.\n4. Pinselköpfe gehören nicht zu Tarifnr. 14.03, sondern zu Tarifnr. 96.03.\n14.01  Pflanzliche Stoffe der hauptsächlich zur Korb- oder Flechtwarenherstellung\nverwendeten Art (Getreidestroh, gereinigt, gebleicht oder gefärbt, Korb-\nweiden, Schilf, Bambus, Stuhlrohr, Binsen, Raffiabast, Lindenbast und\ndergleichen):\nA - Stuhlrohr:\n1 - roh, auch gewaschen, in sonstiger Weise gereinigt, geschwefelt\noder auf Länge geschnitten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                          frei\n2 - anderes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             15\nPeddig, auch poliert oder gefärbt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                    10\nandere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                12\nB - Korbweiden:\n1 - ungespalten:\na - ungeschäl t                                                                                                                         5        frei\nb - andere                                                                                                                              5           3\n2 - andere ................................................. .                                                                            15            8\nC - andere ................................................... .                                                                             frei\n14.02  Pflanzliche Stoffe der hauptsächlich zu Polsterzwecken verwendeten Art\n(Kapok, Pflanzenhaar, Seegras und dergleichen), auch auf Unterlagen\naus anderen Stoffen:\nA - Kapok:\n1 - nicht kardiert                                                                                                                      frei\n2 - anderer ......... ·....................................... .                                                                            5           4\nD - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         frei\n14.03  Pflanzliche Stoffe der hauptsächlich zur Herstellung von Besen, Bürsten\noder Pinseln verwendeten Art (Sorghorispen, Piassava, Reiswurzeln, lstel\nund dergleichen), auch in Strängen oder Bündeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                       frei\n14.04  Kerne, Schalen, Nüsse und harte Samen der zum Schnitzen verwendeten\nArt (Steinnüsse, Dugalmonnüsse und dergleichen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                         frei\n14.05  Waren pflanzlichen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen                                                                        frei\n2","","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1429\nAbschnitt III\nTierische und pflanzliche Fette und Öle;\nE1·zeugnisse ihrer Spaltung; genießbare\nverarbeitete Fette; Wachse tierischen und\npflanzlichen Ursprungs","1430                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                                          O/o des Wertes\nnummer                                  Warenbezeichnung\ntarif-       zeit-\nmäßig       weilig\nKapitel 15\nTierische und pflanzliche Fette und öle; Erzeugnisse ihrer Spaltung; ge-\nnießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen und pflanzlichen Ursprungs\nVorschriften\n1. Zu Kapitel 15 gehören nicht:\na) Schweinespeck sowie Schweine- und Geflügelfett, weder ausgepreßt noch ausge-\nschmolzen (Tarifnr. 02.05);\nb) Kakaobutter (Tarifnr. 18.04);\nc) Grieben (Tarifnr. ::m.Ol), Olkuchen und andere Rückstände von der Gewinnung\npflanzlicher Ole (Tarifnr. 23.04);\nd) isolierte Fettsäuren, zubereitete Wachse, pharmazeutische Erzeugnisse, Farben,\nLacke, Sei fcn, Riech-, Körperpflege- und Schönheitsmittel, sulfierte Ole und\nandere W arcn <les Abschnitts VI;\ne) Faktis (Tarifnr. 40.02).\n2. Soapstock, Oldraß,       Stearinpech,   Wollpech  und  Glyzerinpech         gehören           zu\nTarifnr. 15.17.\n15.01  Schweineschmalz; Geflügelfett, ausgepreßt oder ausgeschmolzen:\nA - Schweineschmalz ........................................... .                                        22          18\nIl - andere                                                                                             22\nAnmerkungen\n1. Schweineschmalz (Abs. A) zum Umschmelzen in Schmalzsiedereien unter Zoll-\nsicherung .......................................... • •. • • • ... • • • · · · • · · · · · · • ·    15          10\n2. Waren der Tarifnr. 15.01 unter Zollaufsicht ungenießbar gemacht oder zur Ver-\narbeitung zu technischen Zwecken unter Zollsicherung ......................... .                  frei\n15.02  Talg von Rindern, Schafen oder Ziegen, roh oder ausgeschmolzen, ein-\nschließlich Premier Jus:\nA - roh ...................................................... .                                           6\nB - ausgeschrnolzen ........................................... .                                       12\nAnmerkung\nWaren der Tarifnr. 15.02 unter Zollaufsicht ungenießbar gemacht oder zur Ver-\narbeitung zu technischen Zwecken unter Zollsicherung ........................... .                   frei\n15.03  Schmalzstearin; Oleostearin; Schmalzöl, Oleomargarin und Talgöl, weder\nemulgiert, vermischt noch anders verarbeitet ....................... .                                   15\nAnmerkung\nWaren der Tarifnr. 15.03 unter Zollaufsicht ungenießbar gemacht oder zur Ver-\narbeitung zu technischen Zwecken unter Zollsicherung ........................... .                   frei\n15.04  Fette und öle von Fischen oder Meeressäugetieren, auch raffiniert:\nA - Leberöle von Fischen der Gadusart:\n1 - roh ................................................... .                                     10        frei\n2 - andere ................................................ .                                     20\nmechanisch gereinigt                                                                                     8\nB - andere:\n1 - mit einem Gehalt an freien Fettsäuren von 50 Gewichtshundert-\nteilen oder rnchr ........................................ .                                  12            4\n2 - andere                                                                                      frei\n15.05   Wollfett und daraus stammende Fettstoffe, einschließlich Lanolin ... ·~ ..                               10\n15.06   Andere tierische Fette und öle (z.B. Klauenöl, Knochenfett, Abfallfett)                                frei","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                      1431\nZollsatz\nTarif-                                                                                              O/o des Wertes\nnummer                                Warenbezeichnung\ntarif- 1 zeit-\nmäßig        weilig\n15.07  Fette pflanzliche Ole, flüssig oder fest, roh, gereinigt oder raffiniert:\nA - Olivenöl ................................................. .                           10\nB - andere:\n1 - unbearbeitet, auch mechanisch geklärt oder entwässert:\na - Bankulnuß-, Boleko-, Kaschu-Nußschalen-, Chaulmoogra-,\nCroton-, Holz-, Kekuna-, Mafura-, Mankettinuß-, Manihot-,\nOiticica-, Pulguera-, Rizinus- und Ucuhuba-01 ............ .               frei\nb - Leinöl .............................................. .                        8\nc - andere                                                                          6            5\n2 - andere:\na - Leinöl                                                                        14\nb - andere                                                                        12\nJapanwachs   ................................................... .                     frei\nandere                                                                                   10\nAnmerkungen\nl. Waren der Tarifnr. 15.07, fest, in Packungen mit einem Gewicht von 1 kg oder\nweniger ................................................................ .              30           25\n2. Ole des Absatzes B mit einem Gehalt an freien Fettsäuren von 50 Gewichtshundert-\nteilen oder mehr, ausgenommen Palmöl ...................................... .           12            4\n3. Olivenöl (Abs. A) und Palmöl (aus Abs. B-1-c) mit beliebigem Gehalt an freien\nFettsäuren sowie andere Ole aus Abs. B-1-b und c mit einem Gehalt an freien Fett-\nsäuren von weniger als 50 Gewichtshundertteilen, unter Zollaufsicht ungenießbar\ngemacht ...................................................... • • • • • • • • • • •  frei\nIst es im Hinblick auf die Verwendung eines dieser Ole nicht zumutbar, es un-\ngenießbar zu machen, so wird die Zollfreiheit bei seiner industriellen Verarbeitung\nzu technischen Zwecken unter Zollsicherung gewährt.\n15.08  Tierische und pflanzliche Ole, gekocht, oxydiert, dehydratisiert, ge-\nschwefelt, geblasen, durch Hitze im Vakuum oder in inertem Gas poly-\nmerisiert oder anders modifiziert ................................. .                       12\n15.09  Degras:\nA - natürlicher Degras ....................................... _.. .                        15         frei\nB - anderer                                                                                 25           19\n15.10  Technische Fettsäuren; saure öle aus der Raffination; technische Fett-\nalkohole:\nA - technische Fettsäuren; saure Ole aus der Raffination:\n1 - mit einem Gehalt an freien Fettsäuren von 85 Gewichtshundert-\nteilen oder mehr ........................................ .                       18             g\n2 - andere ................................................ .                         12             4\nB - technische Fettalkohole ..................................... .                         30\n15.11  Glyzerin, einschließlich Glyzerinwasser und -unterlaugen:\nA - aus natürlichen Oien oder Fetten, roh, einschließlich Glyzerinwasser\nund -unterlaugen .......................................... .                       frei\nB - ande.res ...............................................•....                           20           15\nAnmerkung\nGlyzerin gilt nur als roh, wenn sein Gehalt an fremden organischen Stoffen mehr als\n0,3 Gewiclitshundertteile und außerdem sein Aschegehalt mehr als 0,1 Gewichts-\nhundertteile beträgt.","1432                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                          O/o des Wertes\nnummer                                     Warenbezeichnung                                                                    tarif-       zeit-\nmäßig        weilig\n15.12  Tierische und pflanzliche Fette und Ole, gehärtet, auch raffiniert, jedoch\nnicht weiter verarbeitet:\nA - in Packungen mit einem Gewicht von 1 kg oder weniger ......... .                                                   30           25\nB :- andere:\n1 - ohne weitere Bearbeitung genießbar ....................... .                                                  18           15\n2 - andere ................................................. .                                                      6\nAnmerkung\nGehärtttes Walöl und gehärtetes Fischöl\n1. zur industriellen Herstellung von Waren der Tarifnr. 15.13 oder\n2. zum Abpacken in Packungen für Endverbraucher\nunter Zollsicherung .................................................. ·....... .                                       2\n15.13  Margarine, Kunstspeisefett und andere genießbare verarbeitete Fette ... .                                               30           25\n15.14  Walrat, roh, gepreßt oder raffiniert, auch gefärbt ................... .                                                  6           4\n15.15  Bienenwachs und anderes Insektenwachs, auch gefärbt:\nA - roh . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei\nB - andere ................................................... .                                                        24           20\n15.16  Pflanzenwachs, auch gefärbt:\nA - roh .................................................. : . . . .                                                  frei\nB - anderes                                                                                                             24           20\n15.17  Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen oder von tierischen\noder pflanzlichen Wachsen:\nA - Soapstock und öldraß ...................................... .                                                         18\nB - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    frei","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1433\nAbschnitt IV\nWaren der Lebensmittelindustrie;\nGetränke, alkoholische Flüssigkeiten\nund Essig; Taba·k","1434                               Bundesgesetzblatt, Ja?rgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                                           O/o des Wertes\nnummer                                Warenbezeichnung\ntarif-       zeit-\nmäßig       weilig\nKapitel 16\nZubereitungen von Fleisch, Fischen, Krebstieren und Weichtieren\nVorschrift\nZu Kapitel 1G gehören nicht Fleisch, Fische, Krebstiere und Weichtiere, zubereitet\noder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 2 und 3 aufgeführt\nsind\n16.01  Würste und dergleichen, aus Fleisch, aus Schlachtabfall oder aus Tierblut                                25           16\n16.02  Fleisch und Schlachtabfall, anders zubereitet oder haltbar gemacht ... .                                 25\nTcigtaschen und Tcigringe, mit zubereitetem Fleisch gefüllt ................... .                                 20\nLebern, nur gekocht:\nvon Gänsen oder Enten ............................................... .                                      18\nvon anderen 1'icren .................................................. .                                     13\nandere ...................................................... • • • • • • • • • • · · ·                           16\n16.03  Fleischextrakte und Fleischsäfte ................................. .                                     30\nin Packungen mit einem Gewicht von 2,5 kg oder mehr ....................... .                                   frei\n16.04  Fische, zubereitet oder haltbar gemacht, einschließlich Kaviar und Kaviar-\nersatz:\nA - Kaviar und Kaviarersatz ....................................                                     .  30\nB - Pasteten, Pasten und Würste ................................                                     .  35\nC - andere:\n1 - Lachse                                                                                         30           20\n2 - Sprotten ...............................................                                    .  30           14\n3 - Sardinen .................. ; ...........................                                   .  30\n4 - IIeringc ...............................................                                    .  28\nbei einer Länge _des lebenden Fisches nicht über 16 cm, mit 01 oder mit\nTomaten oder mit beiden_ zubereitet, auch mit Zusatz von Salz ....... .                                 14\nandere .................................. , • • ...... • • • • · · · · · · · · · · · · · ·                20\n5 - andere, auch Zubereitungen aus verschiedenen Fischarten ..... .                                30\nAale, gekocht, gebraten oder ähnlich behandelt, mit Essig und aromatischen\nKräutern, auch mit Marinadengewürz, zubereitet ..................... .                                  20\n16.05  Krebstiere und Weichtiere, zubereitet oder haltbar gemacht:\nA- Hummern u~d Langusten ................................... .                                          30           20\nB - andere                                                                                               30","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                                     1435\nZollsatz\nTarif-                                                                                                              für 100 kg\nnummer                               Warenbezeichnung                                                           tarif-          zeit-\nmäßig           weilig\nKapitel 17\nZucker und Zuckerwaren\nVorschriften\n1. Zu Kapitel 17 gehören nicht:\na) kakaohaltigc Zuckerwaren (Tarifnr. 18.0ö);\nb) chemisch reine Zucker (Tarifnr. 29.43); diese Ausnahme gilt nicht für chemisch\nreine Saccharose;\nc) zuckerhaltige pharmazeutische Erzeugnisse (Kapitel 30).\n2. Chemisch reine Saccharose gehört -   ohne Rücksicht auf den Stoff, aus dem sie ge-\nwonnen ist - zu Tarifnr. 17.01.\n17.01  Rüben- und Rohrzucker, fest . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 DM            frei\nAnmerkung\nRohzucker zur Raffination unter Zollsicherung .................................. .                   25DM\nZollsatz\nO/o\n,  des Wertes\n17.02  Andere Zucker; Sirupe; Kunsthonig, auch mit natürlichem Honig ver-\nmischt; Zucker und Melassen, karamelisiert ........................ .                                     30\n17.03   Melassen, auch entfärbt ........................................ .                                        20\nAnmerkung\nWaren der Tarifnr. 17.03 zur industriellen Herstellung von Zitronensäure aus Tarif-\nnr. 29.16 unter Zollsicherung ................................................. .                       frei\n17.04   Zuckerwaren ohne Kakaogehalt:\nA - Süßholz-Auszug ohne Zusatz anderer Stoffe                                                          frei\nB - andere                                                                                                35\n17.05  Zucker, Sirupe und Melassen, aromatisiert oder gefärbt (einschließlich\nVanille- und Vanillinzucker ), ausgenommen Fruchtsäfte mit beliebigem\nZusatz von Zucker ............................................. .                                         35","1436                             Bunde sgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\n1\nZollsatz\nTarif-                                                                                                            O/o des Wertes\nnummer                                Warenbezeichnung                                                           tarif-       zeit-\nmäßig        weilig\nKapitel 18\nKakao und Zubereitungen aus Kakao\nVorschriften\n1. Kakaohaltige, in den Tarifnrn. 19.02, 19.08, 22.02, 22.09 und 30.03 erfaßte Zu-\nbereitungen gehören nicht zu Kapitel 18.\n2. Kakaohaltige Zuckerwaren und - vorbehaltlich der Vorschrift 1 - andere kakao-\nhaltige Lebensmittelzubereitungen gehören zu Tarifnr. 18.06.\n18.01  Kakaobohnen, auch Bruch, roh oder geröstet ....................... .                                       10\nfür 1~0 kg\nmm-\ndestens\n30DM\nund\nhöchstens\n50DM\n18.02  Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabfall ............ .                                         25\nAnmerkung\nKakaoschalen zur industriellen Herstellung von Theobromin aus Tarifnr. 29.42 unter\nZollsicherung ...........................•...................................                          frei\n18.03  Kakaomasse, auch entfettet .......................... ~ .......... .                                       35\nAnmerkung                                                                                         .\nEntfettete Kakaomasse zur industriellen Herstellung von Theobromin aus Tarifnr. 2~.42\nunter Zollsicherung ......................................................... .                         frei\n18.04  Kakaobutter, einschließlich Kakaofett ............................ .                                       35\nAnmerkung\nWaren der Tarifnr. 18.04 zur industriellen Herstellung von Waren des Kapitels 30\nunter Zollsicherung ..... , ... , , ............ , ...... , .......•... , •.. , . , . , .. , .. , .     frei\n18.05  Kakaopulver, nicht gezuckert ................................... .                                          30\n18.06  Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen:\nA- Kakaopulver, nur gezuckert ................................. .                                          40          30\nB- andere ................................................... .                                            40","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                               1437\n0/0 des Wertes\nTarif-                                                                                           Zollsatz\nnummer                                 Warenbezeichnung                                     tarif-       zeit-\nmäßig       weilig\nKapitel 19\nZubereitungen auf der Grundlage von Getreide, Mehl oder Stärke;\nBackwaren\nVorschriften\n1. Zu Kapitel 19 gehören nicht:\na) Zubereitungen zur Ernährung von Kindern oder zum Diät- oder Küchengebrauch\nauf der Grundlage von Mehl, Stärke oder Malz-Extrakt mit einem Gehalt an\nKakao von 50 Gewichtshun_dertteilen oder mehr (Tarifnr. 18.06);\nb) Futter (z. B. Hundekuchen) auf der Grundlage von Mehl oder Stärke\n(Tarifnr. 21W7);\nc) pharmazeutische .Erzeugnisse (Kapitel 30).\n2. Mehl im Sinne des Kapitels 19 ist auch Mehl von Früchten oder von Gemüse (ein-\nschließ! ich Hülsenfrüchten); Zubereitungen auf der Grundlage von solchem Mehl\nwerden wie die entsprechenden Zubereitungen auf der Grundlage von Getreidemehl\ntarifiert.\n19.01  Malz-Extrakt                                                                         20\n19.02  Zubereitungen zur Ernährung von Kindern oder zum Diät- oder Kiichen-\ngebrauch auf der Grundlage von Mehl, Stärke oder Malz-Extrakt, auch\nmit einem Gehalt an Kakao von weniger als 50 Gewichtshundertteilen                   30\n19.03  Teigwaren ........................................ : .......... .                    30\n19.04  Sago (Tapiokasago, Sago aus Sagomark, Kartoffelsago und anderer):\nA - Kartoffelsago        ............................................. .             30\nB - anderer                                                                          25\n19.05  Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide hergestellt\n(Puffreis, Corn Flakes und dergleichen) ........................... .                10\n19.06  Hostien, Oblatenkapseln für Arzneiwaren, Siegeloblaten und dergleichen               25\n19.07  Brot, Schiffszwieback und andere gewöhnliche Backwaren, ohne Zusatz\nvon Zucker, Honig, Eie~n, Fett, Käse oder Früchten ................ .                25\n19.08  Fei11:e Backwaren, auch mit beliebigem Gehalt an Kakao ............. .               35","1438                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                               O/o des Wertes\nnummer                                  Warenbezeichnung                                            tarif-       zeit-\nmäßig       weilig\nKapitel 20\nZubereitungen von Gemüse, Küchenkräutern, Früchten und anderen\nPflanzen oder Pflanzenteilen\nVorschriften\nl. Zu Kapitel 20 gehören nicht:\na) Gemüse, Küchenkriiuter und Früchte, zubereitet oder haltbar gemacht nach\nden Verfahren, die in den Kapiteln 7 und 8 auf geführt sind;\nb) Gelcefrücbte, Fruchtpasten und dergleichen, in Form von Zuckerwaren\n(Tarifnr. 17.04) oder von Schokoladewaren (Tarifnr. 18.06).\n~- Gemüse und Küchenkräuter im Sinne der Tarifnrn. 20.01 und 20.02 sind solche, die\nin anderer Dcschaffenheit zu den Tarifnrn. 07.01 bis 07.05 gehören, einschließlich der\nin der Vorschrift zu Kapitel 7, Abs. 1 genannten.\n3. Genießbare Pflanzen und Pflanzenteile, in Sirup haltbar gemacht, z.B. Ingwer oder\nAngelika, gehören zu Tarifnr. ~O.Ofl; geröstete Erdnüsse gehören ebenfalls zu\nTarif'nr. 20.0ü.\n4. Tomatensaft mit einem Gehalt an Trockenstoff von 7 Gewichtshundertteilen oder\nmehr gehört zu Tarifnr. 20.0'2.\n20.01  Gemüse, Küchenkräuter und Früchte, mit Essig zubereitet oder haltbar\ngemacht, auch mit Zusatz von Salz, Gewürzen, Senf oder Zucker ..... .                        35           30\n20.02  Gemüse und Küchenkräuter, ohne Essig zubereitet oder haltbar gemacht:\nA -Tomaten:\n1 - in Form von Tomatenmark:\na - in IlehäHnissen mit einem Gewicht von 5 kg oder mehr                          25         frei\nb - in anderen Behältnissen ............................... .                     25            16\n2 - in anderen Formen, auch gepulvert:\na - in Behältnissen mit einem Gewicht von 5 kg oder mehr ..... .                  25             5\nb - in anderen Ilehäl tnissen ............................... .                   25            16\nB - Sauerkraut                                                                               30\nC - Trüffeln und Pilze ..................... ·.................... .                        35\nD - Oliven, auch gefüllt ......................................... .                         35\nE - !{apern        .................................................. .                      35\nF - andere, auch Mischgemüse ................................... .                          35\nZubereitungen aus verschiedenen Gemüsen (z. B. Artischocken, Blumenkohl,\nKarotten, Pilzen, Gur-ken und Oliven) und Fischen (z.B. Makrelen, Sardinen\noder Thunfisch), mit Zusatz von 01 oder Soßen ......................... .                      20\nandere ............................................................... .                          30\n20.03   Früchte, gefroren, mit Zusatz von Zucker ......................... .                         35\n20.04   Früchte, Fruchtschalen, Pflanzen und Pflanzenteile, mit Zucker haltbar\ngemacht ( durchtränkt und abgetropft, glasiert oder kandiert):\nA - Fruchtschalen:\n1 - Zitronat ............................................... .                         25\n2 - andere                                                                             35\nZitronenschalen .................................................. .                         20\nandere ........................................................... .                         25\nB - andere                                                                                   35           30","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                    1439\nZollsatz\nTarif-                                                                                          O/o des Wertes\nnummer                                 Warenbezeichnung                                        tarif-       zeit-\nmäßig       weilig\n20.05  Konfitüren, Marmeladen, Fruchtgelees, Fruchtpasten und Fruchtmuse,\ndurch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker ............... .                  35           30\nAnmerkung\nPflaumenmus, ohne Zucker oder Sirup eingekocht, zur industriellen Verarbeitung\nunter Zollsicherung ......................................................... .                     10\n20.06  Früchte, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit\nZusatz von Zucker oder Alkohol:\nA - Fruchtmark und Fruchtpülpe:\n1 - in Fässern ............................................. .                     35             5\n2 - in anderen Behältnissen .................................. .                   35\nmit einem Gewicht von 5 kg oder mehr:\naus Aprikosen ................................................... .                      5\naus Pfirsichen oder Pflaumen ...................................... .                  10\nB - andere .................................................... .                       35\nKerne von Kaschu-Nüssen, Erdnüssen, Haselnüssen oder Mandeln, geröstet und\ngesalzen, auch miteinander vermischt ................................... .                  25\nandere .......................................................... •. • • • •                  30\n20.07  Fruchtsäfte ( einschließlich Traubensaft) und Gemüsesäfte, nicht gegoren,.\nohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker:\nA - ohne Zusatz von Zucker:\n1 - Fruchtsäfte, chemisch konserviert                                               10\n2 - andere:\na - aus Tomaten ......................................... .                     15\nb - aus Zitronen oder Limetten, auch miteinander vermischt .... .               15\nc - aus anderen Zitrusfrüchten, auch miteinander vermischt ..•..                25           17\nd - andere, einschließlich vorstehend nicht genannter Gemische ..               30\naus Ananas, auch mit Saft aus Zitrusfrüchten vermischt ............. .                17\nSaft von schwarzen Johannisbeeren ............................... .                   20\nl3 - mit Zusatz von Zucker:\n1 - Fruchtsäfte:\na - mit einem Gehalt an Zucker von 30 Gewichtshundertteilen oder\nweniger:\n1 - aus Zitrusfrüchten, auch miteinander vermischt ........ .              25\n2 - andere, einschließlich vorstehend nicht genannter Gemische              30\nb - mit einem Gehalt an Zucker von mehr als 30 Gewichtshundert-\nteilen ............................................... .                    35\n2 - Gemüsesäfte, auch miteinander vermischt, und Gemische von\nFrucht- und Gemüsesäften ................................ .                    30","1440                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                        O/o des Wertes\nnummer                                     Warenbezeichnung\ntarif- 1 zeit-\nmäßig       weilig\nKapitel 21\nVerschiedene Lebensmittelzubereitungen\nVorschriften\nZu Kapitel 21 gehören nicht:\na) Gemüsegemische der Tarifnr. 07.04;\nb) geröstete Kaffeemittel mit beliebigem Gehalt an Kaffee (Tarifnr. 09.01);\nc) Gewürze und andere Waren der Tarifnrn. 09.04 bis 09.10;\nd) Hefen, wenn sie Arzneiwaren der Tarifnr. 30.03 sind.\n~- Auszüge aus den        in   der Vorschrift 1 b erfaßten                  Kaffeemitteln gehören zu\nTarifnr. 21.02.\n21.01  Geröstete Zichorienwurzeln und andere geröstete Kaffeemittel sowie Aus-\nzüge hieraus ................................................. .                                                      35           30\n21.02  Auszüge oder Essenzen aus Kaffee, Tee oder Mate; Zubereitungen auf der\nGrundlage solcher Auszüge oder Essenzen .............. : .......... .                                                 35\n21.03  Senfmehl und Senf:\nA - Senfmehl:\n1 - in Packungen mit einem Gewicht von 1 kg oder weniger . . . . . . . .                                         25          20\n2 - anderes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   frei\nB - Senf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   35          30\n21.04  Gewürzsoßen; zusammengesetzte Würzmittel ...................... .                                                     30\n21.05  Zubereitungen zur Herstellung von Suppen oder Brühen; Suppen und\nBrühen ...................................................... .                                                       30\n21.06  Hefen, lebend oder nicht lebend; zubereitete künstliche Backtriebmittel:\nA - Hefen:\n1 - Nähr- und Futterhefen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                frei\n2 - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    30\nB - zubereitete künstliche Backtriebmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         30          21\n21.07  Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - Zubereitungen zur Ernährung von Kindern oder zum Diät- oder\nKüchengebrauch auf anderer Grundlage als Mehl, Stärke oder Malz-\nExtrakt .................................................. .                                                     30\nB - Hefe-Extrakte und andere Extrakte aus aufgeschlossenem Eiweiß ..                                                 30\nC - andere .............................. ~ .................... .                                                    35\nTeigtaschen und Teigringe, mit zubereitetem Gemüse gefüllt .............. .                                                20\nandere •...........................••...................................                                                   30","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                        1441\nZollsatz\nTarif-                                                                                                  6/o des Wertes\nnummer                                 Warenbezeichnung                                                tarif-         zeit-\nmäßig           weilig\nKapitel 22\nGetränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig\nVorschriften\n1. Zu Kapitel 22 gehören nicht:\na) Meerwasser (Tarifnr. i5.01);\nb) destilliertes Wasser und Leitfähigkeitswasser (Tarifnr. 28.58) ;\nc) Lösungen von Essigsäure in Wasser, mit einem Gehalt an Essigsäure von mehr\nals 10 Gewichtshundertteilen (Tarifnr. i!:J.14);\nd) Arzneiwaren der Tarifnr. 30.03;\ne) Riech-, Körperpflege- und Schönheitsmittel (Kapitel 33).\n2. Vergii.llter Branntwein wird wie vergällter Äthylalkohol nach Tarifnr. 22.08 tarifiert.\n22.01   Wasser, Mineralwasser, Eis und Schnee:\nA - Mineralwasser ............................................. .                                  5\nB - andere                                                                                    frei\n22.02   Limonaden ( einschließlich der aus Mineralwasser hergestellten) und andere\nnich.talkoholischc Getränke, ausgenommen Frucht- und Gemüsesäfte der\nTarifnr. 20.07                                                                                  20\n22.03  Bier, aus Malz hergestellt ....................................... .                             20\nZollsatz\nfür 100 kg\n22.04   Traubenmost, teilweise vergoren, auch ohne Alkohol stummgemacht ....                            54DM\n22.05  Wein aus frischen Weintrauben; mit Alkohol stummgemachter Most aus\nfrischen Weintrauben:\nA- Schaumwein .............................................. .                               200DM\nB - andere:\n1 - mit einem Gehalt an Äthylalkohol von 180 g oder weniger in 11:\na - in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von mehr als 21:\n1 - von mehr als 50 1:\na - Weißwein ..................................... .                         60DM\nb - andere ..............................• ........... .                     44DM\n2 - von mehr als 21 bis 501:\na - Rotwein und Weißwein ......................... .                       120DM\nb - andere ......................................... .                       44DM\nb - in anderen Behältnissen:\n1 - Rotwein und Weißwein ............................. .                       160DM\n2 - andere ........................................... .                         74DM\n2 - mit einem Gehalt an Äthylalkohol von mehr als 180 g in 11:\na - in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von 151 oder mehr                   1000 DM\nb - in anderen Behältnissen ............................... .                      1200 DM\nAnmerkungen\n1. Wein aus Abs. B - 1- a in Fässern, Kesselwagen oder anderen Großbehältnissen zur\nHerstellung von Schaumwein unter Zollsicherung .... ; ........................ .             20DM\n2. Wein aus Abs: B, dem anderer als aus Wein gewonnener Alkohol nicht zugesetzt ist,\nmit einem Gehalt an Athylalkohol von nicht mehr als 200 g in 11 (Brennwein), in\nFässern, Kesselwagen oder anderen Großbehältnissen, zur Herstellung von Wein-\ndestillat unter Zollsicherung ........... ' .................................... .            4DM\n3. Wein aus Abs. B - 1 - a in Fässern, Kesselwagen oder anderen Großbehältnissen zur\nHerstellung von Wermutwein unter Zollsicherung ............................. .               20DM\n4. Wein aus Abs. B -1- a in Fässern, Kesselwagen oder anderen Großbehältnissen zur\nHerstellung von Weinessig unter Zollsicherung ... ·.,• .......................... .            4DM\n5. Roter Naturwein aus Abs. B-1- a in Fässern, Kesselwagen oder anderen Groß-\nbehältnissen, unmittelbar aus dem Herstellungsland eingeführt,-mit einem Gehalt an.\nAthylalkohol von mindestens 95 g und höchstens 140 g und einem Gehalt an zucker-\nfreiem Extrakt von mindestens 28 g in 11 zum Verschneiden mit der mindestens\ndreifachen Raummenge andersartigen inländischen, noch nicht mit ausländischem\nRotwein verschnittenen Rotweins (einschließlich Schillerweins), unter Zollsicherung          20DM","1442                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                  für 100 kg\nnummer                               Warenbezeichnung\ntarif-    1   zeit-\nmäßig         weilig\n22.06  Wermutwein und andere Weine aus frischen Weintrauben, mit Pflanzen\noder anderen Stoffen aromatisiert:\nA - mit einem Gehalt an .Äthylalkohol von 180 g oder weniger in 11:\n1 - in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von mehr als 21:\na - Wermutwein .. , .. ·.................................... ·      40DM\nb - andere .............................................. .         67DM\n2 - in anderen Behältnissen:\na - Wermutwein ........................................ .           46DM\nb - andere .............................................. .         S0DM\nIl - mit einem Gehalt an .Äthylalkohol von mehr als 180 g in 11:\n1 - in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von 15 1 oder mehr 1000 DM\n2 - in anderen Bchäl tnissen ................................. . 1200 DM\n22.07  Apfelwein, Birnenwein, Met und andere gegorene Getränke:\nA - mit einem Gehalt an .Äthylalkohol von 180 g oder weniger in 11:\n1 - Apfel- und Dirnenwein sowie teilweise vergorener Apfel- und\nBirnenmost:\na - Schaumwein ......................................... .          90DM\nb - andere .............................................. .         24DM\n2 - andere ................................................ .           90DM\nB - mit einem Gehalt an .Äthylalkohol von mehr als 180 g in 11:\n1 - in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von 15 1 oder mehr     1000 DM\n2 - in anderen Behältnissen .................................. .      1200 DM\n22.08  Äthylalkohol und Sprit mit einem Gehalt an Äthylalkohol von 73,6 Ge-\nwichtshundertteilcn oder mehr, unvergällt; Äthylalkohol und Sprit mit\nbeliebigem Gehalt an Äthylalkohol, vergällt ....................... .      1200 DM\n22.0ü  Sprit mit einem Gehalt an Äthylalkohol von weniger als 73,6 Gewichts-\nhundertteilen, unvergällt; Branntwein, Likör und andere alkoholische\nGetränke; zusammengesetzte alkoholische Zubereitungen zur Herstellung\nvon Getränken:\nA - Sprit mit einem Gehalt an .Äthylalkohol von weniger als 73,6 Ge-\nwichtshundertteilen, unvergällt; Branntwein, Likör und andere alko-\nholische Getränke:\n1 - Branntwein mit einem Gehalt an .Äthylalkohol von 73,6 Gewichts-\nhundertteilen oder mehr:\na - Rum und Arrak:\n1 - in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von 151 oder\nmehr:\na - mit einem Gehalt an .Äthylalkohol bis 76 Gewichts-\nhundertteilen .................................. .     350DM\nt - mit einem Gehalt an .Äthylalkohol von mehr als 76 Ge-\nwichtshundertteilen ............................. .   1000 DM\n2 - in anderen Behältnissen ............................ .    1200 DM\nb - andere .............................................. .       1200 DM\n2 - Branntwein mit einem Gehalt an .Äthylalkohol von weniger als\n73,6 Gewichtshundertteilen; Sprit:\na - Rum und Arrak:\n1 - in Behältnissen mit einen Fassungsvermögen von 15 1 oder\nmehr ............................................. .       350DM\n2 - in anderen Behältnissen ...•.........................     1200 DM","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                                                     1443\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                                für 100 kg\nnummer                                  Warenbezeichnung                                                                         tarif-          zeit-\nmäßig           weilig\n(22.09)          b- andere:\n1 - in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von 15 1 oder\nmehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     1000 DM\nWhisky mit einem Gehalt an Äthylalkohol von nicht mehr als\n38 Gewichtshundertteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 325 DM\n2 - in anderen Behältnissen . , , .. , , ... , ...... , . . . . . . . . . . .                            1200 DM\nWhisky mit einem Gehalt an Äthylalkohol von nicht mehr als\n38 Gewichtshundertteilen ........................... , ....... .                                                 525DM\n3 - Likör und andere alkoholische Getränke:\na - in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von 15 1 oder\nmehr:\n1 - Likör ............................................ .                                                 1200 DM\n2 - andere , .... , , .... , ... , ........................ • ... .                                      1000 DM\nb - in anderen Behältnissen .. , ............................ .                                              1200 DM\nZollsatz\n0 /o des ·wertes\nB - zusammengesetzte a]koholische Zubereitungen zur Herstellung von\nGetränken ............................ : ................... .                                                       35              30\nZollsatz\nfür 100 kg\n22.10    Speiseessig ................................................... .                                                       60DM","1444                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                        0 /o des Wertes\nnummer                                    Warenbezeichnung\ntarif-       zeit- .\nmäßig        weilig\nKapitel 23\nRückstände und Abfälle der Lebensmittelind'ustrie;\nzubereitetes Futter\n23.01  Mehl von Fleisch, von Schlachtabfall, von Fischen, von Krebstieren oder\nvon Weichtieren, ungenießbar; Grieben:\nA - Fischmehl (einschließlich Fischlebermehl) ..................... .                                                  5\nB - Garnclcnmehl                                                                                                       20\nC - andere                                                                                                            10         frei\n23.02  Kleie und andere Rückstände vom Sichten, Mahlen oder von anderen\nBearbeitungen von Getreide oder Hül,senfrüchten:\nA - Reisfuttermehl                                                                                                    25           12\nB - Weizenkleie ............................................... .                                                      25         frei\nC - andere .................................................... .                                                      25           18\n23.03  Ausgelaugte Zuckerrübenschnitzel, Bagasse und Abfälle von der Zucker-\ngewinnung; Treber, Schlempen und Abfälle aus Brauereien odeir Brenne-\nreien; Rückstände von der Stärkeherstellung und ähnliche Rückstände . .                                              frei\n23.04  Ölkuchen und ande1re Rückstände von der Gewinnung pflanzlicher öle,\nausgenommen öldraß . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 5\n23.05  Weintrub; Weinstein, roh . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             frei\n23.06  Waren pflanzlichen Ursprungs der als Futter verwendeten Art, anderweit\nweder genannt .noch inbegriffen:\nA - Eicheln, Roßkastanien und Trester . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       frei\nB - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   15\n23.07  Futter, melassiert oder gezucke,rt, und anderes zubereitetes Futter; andere\nZubereitungen der bei der Fütterung verwendeten Art (z.B. Zusatzfutter)                                                25","Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                                                             1445\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                                          für 100 kg\nnummer                                         Warenbezeichnung\ntarif-     1   zeit-\nmäßig          weilig\nKapitel 24\nTabak\n24.01  Tabak, unverarbeitet; Tabakabfälle:\nA - Tabak, unverarbeitet:\n1 - nicht entrippte Tabakblätter ..............................                                                            .  180DM\n2 - ganz oder teilweise entrippte Tabakblätter ..................                                                          .  390DM\nB - Tabakabfälle:\n1 - Abfälle von unverarbeiteten Tabakblättern:\na - Rippen und Stengel ...................................                                                             .   18DM\nb - andere ................. ·.............................                                                            .  180DM\n2 - andere ................. , ................................                                                             .  390DM\nAnmerkung\nWaren der Tari fnr. 24.01 zur Herstellung von Tabaklauge unter Zollsicherung ..... .                                                frei\n24.02   Tabak, verarbeitet; Tabakauszüge und Tabaksoßen:\nA - Zigarren und Zigarrenwickel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               7500 DM\nB - Zigaretten        • •'   f • • • • •  • t  t f.  1  1 1  t I  t 1 1 t  I t  t 1 1 1 t I t t t t et   t t t t t t t t  t I t t 9000 DM\nC - Rauchtabak:\n1 - Blättchen oder Streifen von weniger als li5 mm Breite ........ .                                                         9000 DM\n2 - anderer ................................................ .                                                                5000 DM\nD - Kautabak und Schnupftabak ................................. .                                                                 5000 DM\nE - Tabak, gepreßt oder gesoßt, zur Herstellung von Schnupftabak .... .                                                            IO0DM\nF - Tabakmehl (Tabakpuder) ................................. : ..                                                                 5000 DM\nG - Tabaklaugen, Tabakauszüge und Tabaksoßen .................. .                                                                   60DM\nH - andere     t 1 1 t  • t t  t I t 1 1 t  t t  t I t t  t t  t IJ t t t t  t t  t 1 1 1 t t 1 1 t f t t  t t t t t 1 • t  t t\"   390DM\nAnmerkung\nWaren der Absätze A bis F zur Herstellung von Tabak] augen unter Zollsicherung ...                                                  frei","","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1447\nAbschnitt V\nMineralische Stoffe","1448                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                          0/0 des Wertes\nnummer                                     Warenbezeichnung                                                                    tarif-       zeit-\nmäßig        weilig\nKapitel 25\nSalz; Schwefel; Steine und Erden; Gips, Kalk und Zement\nVorschriften\n1. Zu Kapitel 25 gehören, soweit sich aus den einzelnen Tarifnummern nichts anderes\nergibt, nur Stoffe im Rohzustand sowie Stoffe, die geschlämmt (auch mit Hilfe\nchemischer Mittel, die Verunreinigungen ausscheiden, ohne die Struktur der Stoffe\nzu verändern), gebrochen, gemahlen, zerrieben, gesichtet, gesiebt oder durch\nFlotation, magnetische Trennung oder andere mechanische oder physikalische Ver-\nfahren (ausgenommen Kristallisation) angereichert sind, nicht dagegen geröstete\noder gebrannte Stoffe und Stoffe, die eine weitergehende Bearbeitung erfahren\nhaben, als bei den einzelnen Tarifnummern angegeben ist.\n2 Zu Kapitel 25 gehören nicht:\na) sublimierter Schwefel, gefällter Schwefel und kolloider Schwefel (Tarifnr. 28.02);\nb) Farberden auf der Grundlage von Eisenoxyden mit einem Gehalt an ge-\nbundenem Eisen, berechnet als Fe2 0 3 , von 70 Gewichtshundertteilen oder mehr\n(Tarifnr. 28.23);\nc) pharmazeutische Erzeugnisse (Kapitel 30);\nd) Riech-, Körperpflege- und Schönheitsmittel (Tarifnr. 33.06);\ne) Pflastersteine, Bordsteine und Pflasterplatten (Tarifnr. 68.01), Würfel und\nSteinchen für Mosaike (Tari fnr. 68.02), Schieferplatten zum Dachdecken oder\nzum Verkleiden von Gebäuden (Tari fnr. 68.03);\nf) Edelsteine und Schmucksteine (Tarifnr. 71.02);\ng) künstliche Kristalle des Natriumchlorids (ausgenommen optische Elemente) mit\neinem Stückgewicht von 2,5 g oder mehr der Tarifnr. 38.19; optische Elemente\naus Natriumchlorid (Tarifnr. 90.01);\nh) Schreib- und Zeichenkreide, Schneiderkreide, Billardkreide (Tarifnr. 98.05).\n25.01   Steinsalz, Siedesalz, Seesalz, präFariertes Speisesalz; reines Natrium-\nchlorid; -Salzsole; Meerwasser:\nA - Salinen-Mutterlauge, Meerwasser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      frei\nB - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   35           21\n25.02   Schwef'elk~s, nicht geröstet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              frei\n25.03   Schwefel aller Art, ausgenommen sublimierte,r Schwefel, gefällter Schwe-\nfel und kolloider Schwefel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              frei\n25.04   Natürlicher Graphit:\nA - in Packungen mit einem Gewicht von 1,5 kg oder weniger ....... .                                                   24           15\nB - anderer .................................................. .                                                     frei\n25.05   Natürliche Sande aller Art, auch gefärbt, ausgenommen metallhaltige\nSande der Tarifnr. 26.01:\nA - in Packungen mit einem Gewicht von 1,5 kg oder weniger . , . . . . . .                                             24           15\nB - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  frei\n25.06   Quarze (andere als natürliche Sande); Quarzite, auch roh behauen oder\ndurch Spalten oder Sägen lediglich zerteilt:\nA- Quarze:\n1 - in Stücken ............................................. .                                                  frei\n2 - andere ................................................. .                                                      5           4\nB - Quarzite:\n1 - in Stücken oder roh behauen .............................. .                                                frei\n2 - durch Spalten oder Sägen lediglich zerteilt .................. .                                              10            6\n3 - andere ................................................. .                                                       5           4","· Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                                                  1449\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                          O/o des Wertes\nnummer                                     Warenbezeichnung                                                                    tari f-      zeit-\nmäßig       weilig\n25.07  Lehm und Ton (z.B. Bentonit, Kaolin) -- ausgenommen geblähter Ton\nder Tarifnr. 68.07 ----, Andalusit, Cyanit, Sillimanit, auch gebrannt;\nMullit; Schamotte-Körnungen und Ton-Dinasmassen ............... .                                                      frei\n25.08  Kreide:\nA - in Packungen mit einem Gewicht von 1,5 kg o~er weniger                                                              24           15\nB - andere:\n1 - nicht zerkleinert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          frei\n2 - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         5             2,5\n25.09  Farberden, auch gebrannt oder untereinande.r gemischt; natürlicher\nEisenglimmer:\nA - roh . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  frei\nB- andere:\n1 - Kasseler Erde, Ocker .................................... .                                                     30           19\n2 - andere ................................................. .                                                      20           12\nEisenglimmer, gemahlen                                                                                                     2,5\n25.10  Natürliche Kalziumphosphate, natürliche Kalziumaluminiumphosphate,\nApatit und Phosphatkreide:\nA - gemahlen ................................................. .                                                         10             2,5\nnatürliche Kalziumphosphate, ungesack:t . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               frei\nB - andere ................................ -. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                   frei\n25.11  Natürliches Bariumsulfat (Baryt); natürliches Bariumkarbonat\n(Witherit), auch gebrannt, ausgenommen reines Bariumoxyd:\nA - natürliches Bariumsulfat (Baryt):\n1 - nicht zerkleinert ........................................ .                                                 frei\n2 - anderes                                                                                                           5            4\nB - natürliches Bariumkarbonat (Witherit) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            frei\n25.12  Kieselgur, Tripel und dergleichen mit einem Schüttgewicht von 1 oder\nweniger, auch gebrannt:\nA - in Packungen mit einem Gewicht von 1,5 kg oder weniger ....... -..                                                  24           15\nB - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     frei\n25.13  Bimsstein, Schmirgel, natürlicher Korund und andere natürliche Schleif-\nstoffe:\nA - in Packungen mit einem Gewicht von 1,5 kg oder weniger ........ .                                                   24           15\nBimsstein ............................................................. .                                                      8\nB - andere:\n1 - Bimsstein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       frei\n2 - andere:\na - nicht zerkleinert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            frei\nb - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       10            4\n25.14  Schiefer, auch gespalten, roh behauen oder durch Sägen lediglich zerteilt                                              frei","1450                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil r\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                           0;0 des Wertes\nnummer                                      Warenbezeichnung                                                                    tarif-       zeit-\nmäßig        weilig\n25.15  Marmor, Travertin, Ecaussine und andere Werksteine aus Kalkstein mit\neiner augenscheinlichen Dichte von 2,5 oder mehr und Alabaster, auch\nroh behauen oder durch Spalten oder Sägen lediglich zerteilt:\nA - Marmor, Travertin, Ecaussine und andere Werksteine aus Kalkstein:\n1 - roh oder roh behauen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               frei\n2 - durch Spalten oder Sägen lediglich zerteilt . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              25           15\nB - Alabaster . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     frei\n25.16  Granit, Porphyr, Basalt, Sandstein und andere Werksteine, auch roh\nbehauen oder durch Spalten oder Sägen lediglich zerteilt:\nA - Granit, Porphyr, Syenit, Lava, Basalt, Gneis, Trachyt und ähnliche\nharte Steine, auch Sandstein:\n1 - roh oder roh behauen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               frei\n2 - durch Spalten oder Sägen lediglich zerteilt . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 10             6\nB - andere                                                                                                            frei\n25.17  Feuerstein (Flintstein); zerkleinerte Steine, Makadam (Schotter) und\nTeermakadam, Feldsteine und Kies, wie sie als Steinmaterial im Wege-\nund Bahnbau oder beim Betonbau ve,rwendet werden; Kiesel; Körnungen,\nSplitter und Steinmehl von Steinen der Tarifnrn. 25.15 und 25.16 . . . . . .                                           frei\n25.18  Dolomit, naturroh, auch roh behauen oder durch Spalten oder Sägen\nlediglich zerteilt; Dolomit, gesintert oder gebrannt; Dolomitstampfmasse:\nA - Dolomit, naturroh:\n1 - roh, zerkleinert, gemahlen oder roh behauen . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 frei\n2 - anderer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         25            15\nB - Dolomit, gesintert oder gebrannt; Dolomitstampfmasse . . . . . . . . . . .                                        frei\n25.19  Natürliches Magnesiumkarbonat (Magnesit), auch gebrannt, ausgenom-\nmen reines Magnesiumoxyd . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   frei\n25.20  Gipsstein; Anhydrit; Gips, auch gefärbt oder mit geringen Zusätzen von\nAnregern oder Abbindeverzögerern, ausgenommen zu zahnärztlichen\nZwecken besonders zubereiteter Gips . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          frei\n25.21  Kalksteine, wie sie üblicherweise als Hochofenzuschläge oder zur Her-\nstellung von Kalk oder Zement verwendet werden . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                   frei\n25.22  Luftkalk, auch gelöscht; W asse,rkalk, ausgenommen reines Kalziumoxyd\nund Kalziumhydroxyd ......................................... .                                                           10            2,5\n25.23  Zement ( einschließlich Zementklinker), auch gefärbt:\nA - sogenannter Romanzement .................................. .                                                         10            2,5\nB - anderer                                                                                                                5           2,5 -\n25.24  Asbest . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei\n25.2j  Natürlicher Meerschaum (auch in polierten Stücken) und natürlicher\nBernstein; wiedergewonnener Meerschaum und wiedergewonnener Bern-\nstein, in Platten, Stäbe, Stangen und ähnliche Formen gegossen, nicht\nweiter bearbeitet; Jett . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            frei","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                                                1451\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                      O/o des Wertes\nnummer                                  Warenbezeichnung                                                                   tarif-       zeit-\nmäßig       weilig\n25.26  Glimmer, auch in ungleichmäßige Scheiben gespalten, und Abfall ..... .                                             frei\n25.27  Natürlicher Speckstein und Talk, auch roh behauen oder duPch Spalten\noder Sägen lediglich zerteilt; Talkum:\nA - in Packungen mit einem Gewicht von 1,5 kg oder weniger ........ .                                               24          15\nB - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei\n25.28  Natürlicher Kryolith und Chiolith ............................... .                                                  10\n·natürlicher Chiolith, auch gemahlen ........... : . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              frei\nAnmerkung\nKryolith und Chiolith zur Verarbeitung in der Aluminiumindustrie unter Zollsicherung                              frei\n25.W   Natürliche Arsensulfide                                                                                            frei\n25.30  Natürliche rohe Borate und ihre Konzentrate ( auch kalziniert), aµsge-\nnommcn aus natiirlichen Solen ausgeschiedene Borate; natürliche rohe\nBorsäure mit einem Gehalt von nicht mehr als 85 Gewichtshundertteilen\nH 3 B 0 3 in der Trockensubstanz:\nA - natürliche rohe Borate und ihre Konzentrate (auch kalziniert) . . . . .                                        frei\nB - natürliche rohe Borsäure .................................... .                                                  10            6\n25.31  Feldspate; Leuzit, Nephelin und Nephelinsyenit; Flußspat:\nA - Leuzit; Nephelin und Nephelinsyenit; Feldspate, roh . . . . . . . . . . . . .                                  frei\nB - andere ................................................... .                                                       5 \"         4\n25.32  Mineralische Stoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Scherben\nund Bruch von keramisch hergestellten Waren:\nA - Scherben und Bruch von keramisch hergestellten Waren, gemahlen,\nmit einem Gehalt von mehr als 60 Gewichtshundertteilen:\n1 - an Siliziumkarbid ....................................... .                                                25           12\n2 - an künstlichem Korund oder an künstlichem Korund und\nSiliziumkarbid ......................................... .                                                 15           12\nB - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei","1452                                Bunde sgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\n1\nZollsatz\nO/o des Wertes\nTarif-                                                                        für Waren aus\nWarenbezeichnung                               dem freien Verkehr          für andere\nnummer                                                                                                     Waren\nder@\ntarif-     zeit-      -tarif-      zeit-\nmäßig      weilig     mäßig       weilig\nKapitel 26\nMetallurgische Erze sowie Schlacken und Aschen\nVorschriften\n1. Zu Kapitel 26 gehören nicht:\na) natürliches Magnesiumkarbonat (Magnesit), auch gebrannt\n(Tarifnr. 25.19);\nb) Thomasphosphatschlacken (Tarifnr. 81.03);\nc) Hüttenwolle, Steinwolle und ähnliche mineralische Wollen\n(Tarifnr. 68.07);\nd) ·waren der Tarifnr. 71.11 (Edelmetallaschen);\ne) aus Erzen erschmolzene Kupfer-, Nickel- und Kobaltmatten\n(Abschnitt XV).\n2. Metallurgische Erze der Tarifnr. 26 01 sind Mineralien, die die\nmetallurgische Industrie zum Gewinnen von Metallen der Ab-\nschnitte XIV oder XV oder von Quecksilber verwendet. Der-\nartige Mineralien gehören zu Tarifnr. 26.01, auch wenn sie zu\nnichtmetallurgiscbcn Zwecken bestimmt sind. Sie dürfen jedoch\nnicht anders aufbereitet sein, als es bei Erzen für die\nmetallurgische Industrie üblich ist.\nB. Zu Tarifnr. 2G.03 gehören nur die Aschen und Rückstände, die\nMetalle oder Metallverbindungen enthalten und von der\nIndustrie zum Gewinnen von Metall oder zum Herstellen von\nMetallverbindungen verwendet werden.\n26.01  Metallurgische Erze, auch angereichert; Schwefclkies-\nabbrände:\nA - Eisenerze:\n1 - Sch wefelkiesabbrände                                      frei                   frei\n2 - andere@ ............................... .                  frei                   frei\nB - Manganerze, einschließlich manganhaltige Eisenerze\nmit einem Gehalt an. Mangan von 20 Gewichts-\nhundertteilen oder mehr@ ................... .                 frei                   frei\nC - andere ..................................... .                  frei                   frei\nZollsatz\nO/o des Wertes\ntarifmäßig              zeitweilig\n26.02  Schlacken, Zunder und andere Abfälle der Eisen- und\nStahlherstellung ................................ .                         frei\n26.03  Aschen und Rückstände, die Metall oder Metallverbin-\ndungen enthalten ( ausgenommen solche der Tarifnr. 26.02)                   frei\n26.04  Andere Schlacken und Aschen, einschließlich Seetang-\nasche .......................................... .                          frei","Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                        1453\nZollsatz\nO/o des Wertes\nTarif-                                                                         für Waren aus              für andere\nnummer\nWarenbezeichnung                                dem freien Verkehr              Waren\nder@\ntarif-     zeit-        tarif-   1   zeit-\nmäßig      weilig      mäßig        weilig\nKapitel 27\nMineralische Brennstoffe; . Mineralöle und Erzeugnisse\nihrer Destillation; bituminöse Stoffe; Mineralwachse\nVorschriften\n1. Zu Kapitel 27 gehören nicht:\na) chemisch einheitliche organische Verbindungen (Kapitel 29);\nb) Arzneiwaren der 'farifnr. 30 03.\n2. Zu Tarifnr. 27.07 gehören neben den Olen und anderen Er-\nzeugnissen der Destillation von Steinkohlenteer auch ähnliche\nErzeugnisse der Destillation von Steinkohlenschwelteer oder\nanderen Mineraltee1·en, der Cyclisierung von Erdöl oder eines\nanderen Verfahrens, in denen die aromatischen Bestandteile im\nGewicht gegenüber den nichtaromatischen Bestandteilen über-\nwiegen.\n3. Unter den Bezeichnungen \"Erdöl« und »Schieferöl« in Tarifnr.\n27.10 sind neben Erdöl und Schieferöl auch ähnliche Ole ohne\nRücksicht auf das Herstellungsverfahren zu verstehen, in\ndenen die nichtaromatischen Bestandteile im Gewicht gegen-\nüber den aromatischen Bestandteilen überwiegen.\n4. Zu Tarifnr. 27.13 gehören neben den dort genannten Erzeug-\nnissen auch ähnliche, durch Synthese oder nach einem anderen\nVerfahren hergestellte Erzeugnisi,e.\n27.01  Steinkohle; Steinkohlenbriketts und ähnliche aus Stein-\nkohle gewonnene feste Brennstoffe:\nA - Steinkohle@ ................................ .                    frei         -          frei           -\nB - andere@ .................................. .                      frei         -          frei           ~\n27.02  Braunkohle, auch agglomeriert:\nA - Braunkohle, nicht agglomeriert@                                  frei         -          frei           -\nB - Braunkohlenbriketts und andere Agglomerate aus\nBraunkohle @ ............................. .                    frei         -          frei           -\nZollsatz\nO/o des vVertes\ntarifmäßig                zeitweilig\n27.03   Torf, einschließlich Torfstreu und Torfbriketts ...... ,                       15                     7,5\nZollsatz\nO/o des vVertes\nfür Waren aus             für andere\ndem freien Verkehr\nWaren\nder@\n. tarif- j zeit-          tarif-       zeit-\nmäßig      weilig:     mäßig        weilig\n27.04   Koks und Schwelkoks, aus Steinkohle, Braunkohle oder\nTorf:\nA - aus Steinkohle:\n1 - zur Herstellung von Elektroden ............. .             frei         -          frei           -\n2- andere@ ................................ .                   frei         -          frei           -\nB - aus Braunkohle® .......................... .                      frei         -          frei           -\nC - andere ................................•• ., ,                    frei         -          frei           -\n,","1454                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                                         0/0 des Wertes\nnummer                                   Warenbezeichnung                                                     tarif-         zeit-\nmäßig          weilig\n27.05    Retortenkohle ................................................. .                                     frei\n27 .05 a Stadtgas, Ferngas, Wassergas, Generatorgas und ähnliche Gase ....... .                                frei\n27.06    Teer aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf und andere Mineralteere,\neinschließlich der destillierten und der präparierten Teere ........... .                             frei\n27.07    öle und andere Erzeugnisse der Destillation von Steinkohlenteer und                                      für 100 kg\nähnliche Erzeugnisse:                                                                                  Eigengewicht\nA - Benzolerzeugnisse, z. B. Benzol, Toluol, Xylol, Sol ventnaphtha\n(Lösungsbenzol, Schwerbenzol) .............................. . 16,40DM\nB - aromatcnreiche Benzine und Benzin.:.Ber..zol-Gemische:\n1 - mit einem spezifischen Gewicht bei 15° C von weniger als 0,820                           12,90DM\n2 - andere                                                                                   16,40DM\nC - aromatcnreiche mittelschwere öle ............................. .                               12,90DM\nD - schwere Steinkohlenteeröle· .................................. .                                  frei\nE - andere Erzeugnisse ......................................... .                                    frei\nAnmerkungen\n1. Waren der Tarifnr. 27.07 Abs. A und Abs. B - 2 zur chemischen Umwandlung in\nandere Stoffe als Waren dieses Kapitels, der Tarifnr. 29.01 Abs. A bis C und der\nTarifnr. 38.H) Abs. A - 3 oder zur industriellen Herstellung von Waren der\nKapitel '28, W (a11sgenommen Kohlenwasserstoffe der Tarifnr. 29.01 Abs. A bis C),\n30 und 32 und der Tarifnr. 38.18 unter Zollsicherung ......................... .                 frei\n2. Waren der Tarifnr. 27 07 Abs. B - 1 und C, nach.Herstellung im Ausland eingeführt\noder hergestellt aus Erdöl, das im Geltungsbereich des Zolltarifs verzollt worden ist,\nzur chemischen Umwandlung in andere Waren als solche der Tarifnrn. 27.07 Abs. A\nbis C, 27.10, 27.11, 27.12, 27.13, 27.14 Abs. C-2, 29.01 Abs. A bis C und 38.19\nAbs. A - 3, und zwar nach Verfahren, die hierzu am 1. Februar 1953 im Geltungs-\nbereich des Zolltarifs großtechnisch noch nicht angewendet worden sind, unter Zoll-\nsicherung ................................................................ .                     frei\n3. Zu Tarifnr. '27.07 Abs. C gehören Ole mit einem spezifischen Gewicht bei 15° C von\nweniger als 1,0 und mit einem Flammpunkt im geschlossenen Tiegel von 21 ° C oder\ndarüber, die bei mehr als 135° C destillieren und bei deren Destillation nach\nDIN 51 7;)2 weniger als ~ü Raumhundertteile bis '210° C und mehr als 65 Raum-\nhundertteile einschließlich der Destillationsverluste bis 250° C übergehen.\n4. Erzeugnisse der Tarifnr. 27.07 Abs. A und C sowie aromatenreiche Benzine aus\nAbs. B sind vergütungsfähige Mineralöle im Sinne der Anmerkung 5 b zu Tarifnr.\n27.10 unter den dort angegebenen Voraussetzungen.\n27.08    Pech und Pechkoks aus Steinkohlenteer oder anderen Mineralteeren                                      frei\n27.09    Erdöl und Schieferöl, unbearbeitet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12,50 DM\nAnmerkungen\n1. Unbearbeitetes Erdöl unter den Voraussetzungen und Bedingungen der An-\nmerkung '2 zu Tarifnr 27.07 unter Zollsicherung ............................. .                  frei\n2. Unbearbeitete Erdöle sind alle natürlichen flüssigen Erzeugnisse, die überwiegend\naus Kohlenwasserstoffen bestehen. Unbearbeitetes Schieferöl ist das flüssige Erst-\nerzeugnis aus der Schwelung bituminöser Schiefer. Alle diese Erzeugnisse gelten als\nunbearbeitet, solange sie einem anderen Ver fahren als dem Klären, dem Entwässern\noder dem Stabilisieren nicht unterworfen und ihnen auch nicht andere als solche\nnatürliche Oase rngesetzt worden sind, die im Laufe dieser Verfahren durch physi-\nkalische Methoden gewonnen worden waren.\n27.10    Erdöle und Schieferöle, bearbeitet; Zubereitungen mit einem Gehalt an\nErdöl oder Schieferöl von 70 Gewichtshundertteilen oder mehr, anderweit\nweder genannt noch inbegriffcn, in denen diese öle den Charakter der\nWare bestimmen:\nA - Erdöle und Schieferöle:\n1 - Benzin und andere Leichtöle; mittelschwere öle . . . . . . . . . . . . . .               12,90 DM","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                         1455\nZollsatz\nTarif-                                                                                               für 100 kg Eigengewicht\nrmmmer                                     Warenbezeichnung\ntarif-     1   zeit-\nmäßig           weilig\n(27. 10)       2 - Schweröle :\na - Schmieröle:\n1 - nicht raffiniert oder mit normalen Raffinationsverlusten\nraffiniert ......................................... . 12,90DM\n2 - mit Raffinationsverlusten von durchschnittlich 30 v. H.\nraffiniert ......................................... . 16,00DM\n3 - mit Raffinationsverlusten von durchschnittlich 50 v. H.\nraffiniert ......................................... . 22,50DM\n4 - durch Aufarbeiten von Altölen hergestellt ............. .                  Zollsatz\nfür nicht\nraffinierte\nSchmieröle\n+ 13DM\nb - andere .............................................. .                        12,90 DM:\n6/o des Wertes\nB - Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Schieferöl von 70 Ge-\nwichtshundertteile·n oder mehr:\n1 - Schmiermittel:\na - für die Spinnstoffindustrie, die Papierherstellung und die\nGerberei ............................................ .                           25              19\nfür 100 kg\nEigengewicht\nb - andere                                                                         12,90DM       1\n0/o des Wertes\n2 - andere                                                                                 30        1     21\nAnmerkungen                                                                                         für 100 kg\n1. Schweröle mit einem Flammpunkt im geschlossenen Tiegel über 55° C, bei deren                  Eigengewicht\nDestillation nach DIN 51 752 weniger als 40 Raumhundertteile bis 250° C übergehen,\nnach Herstellung im Zollausland eingeführt oder hergestellt aus Erdöl, das im\nGeltungsbereich des Zolltarifs verzollt worden ist, zum unmittelbaren Verhei1en\nunter Zollsicherung ........................................................ .           l,50DM            frei\n4, Schweröle mit einem Flammpunkt im geschlossenen Tiegel über 55° C, bei deren\nDestillation nach DIN 51 752 weniger als 40 Raumhundertteile bis 250° C über-\ngehen, nach Herstellung im Zollausland eingeführt oder hergestellt aus Erdöl, das\nim Geltungsbereich des Zolltarifs verzollt worden ist, als Zusatz zu Kohle, die in\nVerkokungsanlagen verarbeitet wird, unter Zollsicherung ..................... .          1,-.DM\n3. Waren der Tarifnr. 27.10 Abs. A unter den Voraussetzungen und Bedingungen der\nAnmerkung 2 zu Tarifnr. 27.07 unter Zollsicherung ............................ .            frei\n4. Begriffsabgrenzung\na) Zu Tarifnr. 27.10 Abs. A - 1 gehören die Erdöle und Schieferöle, bei deren\nDestillation nach DIN 51 752 bis 250° C einschließlich der Destillationsverluste\nmehr als 65 Raumhundertteile übergehen, zu Tarifnr. 27.10 Abs. A-2 alle übrigen\nErdöle und Schieferöle.\nb) Benzine sind Erdöle und Schieferöle, bei deren Destillation nach DIN 51 751\nbis 70° C mindestens 5 und bis 410° C mindestens 90 Raumhundertteile ein-\nschließlich der Destillationsverluste übergehen.\nc) Schmieröle sind Erdöle und Schieferöle mit einem Gehalt an Asphalt von\nweniger als 1 Gewichtshundertteil, bei deren Destillation nach DIN 51 752\nweniger als 90 Raumhundertteile bis 370° C übergehen. Tritt vor 370° C Cracken\nein, so müssen bis 350° C weniger als 80 Raumhundertteile übergegangen sein.\nd) Gasiile sind Erdöle und Schieferöle, bei deren Destillation nach DIN 51 752\nhiichst<)ns Ö;) Raumhundertteile bis 250° C und mindestens 90 Raumhundertteile\nbis 370° C übergehen. Tritt vor 370° C Cracken ein, so müssen bis 350° C min-\ndestens 80 Raumhundcrtteile übergegangen sein.\nf>. Zollvergütung\na) Werden Waren der Tarifnr. 27.14 Abs. A, B und C-1 aus Erdöl hergestellt,\ndas im Geltungsbereich des Zolltarifs verzollt worden ist, oder fallen bei der\nVerarbeitung solchen Erdöls Schwefel der Tarifnr. 25.03 oder 28.02 Abs. A oder\nGase der Tarifnr. 27.05 a als Nebenerzeugnisse an, so wird für je 100 kg dieser\nWaren eine Vc1·gütung in Höbe des Zollsatzes gewährt, der bei der Verzollung\ndt)S Erdöls angewendet worden ist.\nb) (1) Vergütungsfähige Mineralöle sind Waren der Tarifnrn. 27.10 Abs. A, 27.11,\n27.12, 27.13 Abs. A und B, 27.14 Abs C-2 sowie Waren anderer Tarifnummern,\ndie im Zollta,·if zu vergütungsfähigen Mineralölen erklärt sind, alle diese Waren,","1456                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz •\nTarif-                                                                                            für 100 kg Eigengewicht\nnummer                                 Warenbezeichnung                                                tarif-         zeit-\nmäßig          weilig\n(27.10)       wenn sie im zollinländischen Geltungsbereich des Zolltarifs oder in einem Be-\n~rbe_itungs- oder Verarbeitungsverkehr nach § 69 Abs. 1 Nr. 42 des Zollgesetzes\nm emem Freihafen aus Erdöl hergestellt worden sind. Schweröle der Tarifnr.\n27.10 Abs. A-2, ausgenommen Gasöle sowie mit Schwefelsäure, selektiven\nLösungsmitteln oder hydrierend raffinierte Schmieröle, und Reinigungsextrakte\nder Tarifor. 27.14 Abs. C-2 sind jedoch nur vergütungsfähig, wenn sie aus Erdöl\nhergestellt sind, das im Geltungsbereich des Zolltarifs verzollt worden ist.\n(2) Eine V crgütung wird gewährt, wenn vergütungsfähige Mineralöle aus-\ngcf iihrt, zu einem Zollverkehr abgefertigt oder nach Herstellung in einem Frei-\nhafen unmittelbar in das Zollausland oder endgültig in den Freihafen gebracht\nwerden.\n(3) Die Vergütung beträgt 12,50 DM für 100 kg der vergütungsfähigen Menge.\nSind jedoch vergütungsfähige Mineralöle aus Erdöl hergestellt worden, das im\nGeltungsbereich des Zolltarifs verzollt worden ist, so kann die Vergütung nach\ndem Zollsatz bemessen werden, der bei der Verzollung des Erdöls angewendet\nworden ist.\n( 4) Vergütungs fähig ist die ausgeführte oder abgefertigte Menge, und zwar zu-\nzüglich 2 v. H., wenn die Vergütung nach Absatz 3 Satz 1 bemessen wird. Wird\njedoch raffiniertes Schweröl zum endgültigen Verbleib oder Verbrauch in das\nZol Iausland ausgeführt, so kann die Vergütung für die vom Hersteller nachzu-\nweisende Schwerölmenge gewährt werden, die zum Herstellen des raffinierten\nSchweröls verbraucht worden ist.\n(5) Die Vergütungsfähigkeit eines Mineralöls wird nicht dadurch berührt, daß\nes aus dem freien Verkehr des Zollgebiets ~ohne Zollvergütung zur vorüber-\ngehenden Lagerung in einen Freihafen gebracht wird. Wird es im Anschluß\ndaran aus dem Lagerverkehr unmittelbar in das Zollausland oder endgültig in\nden Freihafen gebracht, so gilt Abs. 2 entsprechend.\nc) Vergütungsfiihigc Schmiermittel sind Schmiermittel der Tarifnrn. 27.10 Abs.\nB- 1 - b und 34.03 Abs. A -1- b, die im zollinländischen Geltungsbereich des Zoll-\ntarifs oder in einem Bearbeitungs- oder Verarbeitungsverkehr nach § 69 Abs. 1\nNr. 42 des Zollgesetzes in einem Freihafen aus vergütungsfähigem oder aus\nsolchem Schweröl hergestellt sind, das im zollinländischen Geltungsbereich des\nZolltarifs verzollt worden ist. Unter den Voraussetzungen in b Abs. 2 dieser An-\nmerkung werden für je 100 kg des im Schmiermittel enthaltenen Schweröls\n12,f)0 DM vergütet.\nd) (1) Andere vergütungsfähige Erzeugnisse sind andere als die unter a bis c ge-\nnannten Waren, wenn sie im zollinländischen Geltungsbereich des Zolltarifs\nunter Ve1·brauch vergütungsf'iihigen oder solchen Mineralöls hergestellt sind, das\nim zollinländischen Geltungsbereich des Zolltarifs verzollt worden ist.\n(2) Eine Vergütung kann gewährt werden, wenn die in Abs. 1 aufgeführten\nvergiitungsfähigen Erzeugnisse zum endgültigen Verbleib oder Verbrauch in das\nZollausland ausgeführt werden. Sie ist ausgeschlossen, wenn das Mineralöl zu\nT1·eib-, Schmier-, Heiz- oder Beleuchtungszwecken verbraucht worden ist.\n(:l) Die V ergiitung beträ.gt für vergütungsfähige Mineralöle höchstens 12,50 DM,\nsonst höchstens 12,90 DM für 100 kg der vergütungsfähigen Menge.\n( 4) Vergütungs fähig ist die bei der Herstellung der vergütungsfähigen Erzeug.:.\nnisse verbrauchte Mineralölmenge, und zwar zuzüglich 2 v. H., wenn vergütungs-\nfähige Mineralöle verbraucht worden sind ..\ne) Wird vergütungsfähiges Benzin unter den Voraussetzungen, die in § 69 Abs. 1\nNr. 9 und 10 des Zollgesetzes für den Fall der Einfuhr gelten, an die dort\ng<~nannten Personen oder Dienststellen abgegeben, so werden 12,50 DM für je\n100 kg des Benzins vergütet.\nf) Die Vergütung wird nur durch Anrechnung auf Zoll für unbearbeitetes Erdöl\ngewährt. Sie ist im Falle b ausgeschlossen ~ei mineralölsteuerbaren Erzeug-\nnissen, für die eine Mineralölsteuerschuld bereits unbedingt geworden ist. Sie ist\nferner ausgesclilossen bei der Ausfuhr unter Voraussetzungen, unter denen nach\n§ 6\\) Abs. 1 des Zollgesetzes bei der Wiedereinfuhr Einfuhrzoll nicht erhoben wird.\ng) Der Bundesminister der Finanzen kann zur Durchführung dieser Anmerkung\ndurch Rechtsverordnung\n1. die V crgütungsberechtigten bestimmen,\n2. das Nähere zu b Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 Satz 2 sowie zu d anordnen,\n3. die vergütungsfähigen Schmiermittel nach ihrem Schwerölanteil in Gruppen\nstaffeln und bestimmen, daß die Vergütung nach dem mittleren Schweröl-\nanteil jeder Gruppe bemessen wird,\n4. das Verfahren regeln.\n27.11    Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe                                           12,90DlVI\nAnmerkung\nWaren der Tarifnr 27.11 unter den Voraussetzungen und Bedingungen der An-\nmerkung 2 zu Tarifnr. 27 07 unter Zollsicherung ................................ .            frei","Nr. 53 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                       1457\nZollsatz\nTarif-                                                                                          für 100 kg Eigengewicht\nnummer                                  Warenbezeichnung                                             tarif-          zeit-\nmäßig            weilig\n27.12  Vaselin ...................................................... .                         12,90DM\nAnmerkung\nZu Tarifnr. 27.12 gehören nur Erzeugnisse mit einem           Erstarrungspunkt nach\nDIN 51 556 zwischen 35° C und 56° C.\n27.13  Paraffin, Petrolatum aus Erdöl oder Schieferöl, Ozokerit, Montanwachs,\nTorfwachs, paraffinische Rückstände (Gatsch oder slack wax), auch\ngefärbt:\nA - Paraffin und paraffinische Rückstände (Gatsch oder slack wax) ... . 12,90DM\nB - Petrolatum aus Erdöl oder aus Schieferöl ..................... . 12,90DM\nC - Ozokerit:                                                                                 0/o des Wertes\n1 - roh ................................................... .                         frei\n2 - anderes (Ceresin) ....................................... .                         24              20\nD - Montanwachs, Torfwachs:\n1 - roh ............................... ·.................... .                       frei\n2 - anderes ................................................ .                          24              20\nAnmerkungen\n1. Zu Tarifnr. 27.13 Abs. B gehören nur Erzeugnisse mit einem Erstarrungspunkt nach\nDIN 51 556 über 56° C.\n2. Zu Tari fnr. 27.13 Abs. C - 1 gehört Ozokerit von dunkelbrauner bis schwarzer Farbe\nsowie solches von rotbrauner oder grünlichrotbrauner Farbe, dieses jedoch nur, wenn\nes, in einer Probierröhre von 15 mm lichter Weite geschmolzen, bei· der Durchsicht\nkeine hellere Farbe als rot und bei der Aufsicht einen deutlich wahrnehmbaren\ngrünen Schein auf weist.\n27 .14 Bitumen, Petrolkoks und andere Rückstände aus Erdöl oder Schieferöl:\nA - Bitumen       ................................................. .                      frei\nB - Petrolkoks ................................................. .                          frei\nC - Reinigungsextrakte:\n1 - mit Tropfpunkt nach DIN 51801 von 35° C oder darüber                              frei\nfür 100 kg\nEigengewicht\n2 - andere ................................................ .                       12,90DM         1\nD - andere Rückstände aus Erdöl oder Schieferöl, anderweit weder ge-                            0/o des Wertes\nnannt noch inbegriffen ..................................... .                         frei\nAnmerkungen\n1. Reinigungsextrakte der Tarifnr. 27.14 Abs. C~2 mit einem Flammpunkt im ge-                    für 100 kg\nschlossenen Tiegel über 55° C, bei deren Destillation nach DIN 51 752 weniger als          Eigengewicht\n40 Raumhundertteile bis 250° C übergehen, nach Herstellung im Zollausland ein-\ngeführt oder hergestellt aus Erdöl, das im Geltungsbereich des Zolltarifs verzollt\nworden ist, zum unmittelbaren Verheizen unter Zollsicherung ................... .     1,50DM             frei\n2. Reinigungsextrakte der Tarifnr. 27.14 Abs. C :-2 mit einem Flammpunkt im ge-\nschlossenen Tiegel über 55° C, bei deren Destillation nach DIN 51 752 weniger als\n40 Raumhundertteile bis 250° C übergehen, nach Herstellung im Zollausland ein-\ngeführt oder hergestellt aus Erdöl, das im Geltungsbereich des Zolltarifs verzollt\nworden ist, -als Zusatz zu Kohle, die in Verkokungsanlagen verarbeitet wird, unter\nZollsicherung ............................................................ .          1,-DM\n3. Reinigungsextrakte der Tar·ifnr. 27.14 Abs. C- 2 unter den Voraussetzungen und Be-\ndingungen der Anmerkung 2 zu Tarifnr. 27.07 unter Zollsicherung .............. .         frei\n4. Zu Tarifnr. 27.14 gehören neben Rückständen aus Erdöl oder Schieferöl auch Rück-\nstände aus ähnlichen Min~ralölen (z.B. aus Mineralölen, die aus paraffinischen\nTeeren, durch Hydrieren oder durch Synthese gewonnen sind).\n5. Zu Tarifnr. 27.14 Abs. A gehören nur Erzeugnisse mit Tropfpunkt nach DIN 51801\nvon 35° C oder darüber.                                                                   0/o des Wertes\n27.15  Naturasphalt; bituminöse Schiefer und Sande; Asphaltgestein ........ .                         frei\n27.16  Bituminöse Gemische auf der Grundlage von Naturasphalt, Bitumen,\nMineralteer oder Mineralteerpech (z.B. Asphaltmastix, Verschnittbitumen)                       frei","","Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                         1459\nAbschnitt VI\nErzeugnisse der chen1ischen Industrie\nund verwandter Industrien ·\nVorschriften\n1. a) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung in\nTarifnr. 28.50 oder 28.51 entsprechen, gehören zu diesen Tarifnummern, auch\nwenn andere Tarifnummern des Zolltarifs in Betracht kommen.\nb) Vorbehaltlich der Vorschrift 1 a gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung\nin Tarifnr. 28.49 oder 28.52 entsprechen, zu diesen Tarifnummern, auch wenn\nandere Tarifnummern dieses Abschnitts in Betracht kommen.\n2. Vorbehaltlich der Vorschrift 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen\nihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu den Tarifnrn. 30.03, 30.04, 30.05, 32.09,\n33.06, 35.06, 37.08 oder 38.11 gehören, diesen Tarifnummern zuzuweisen, auch wenn\nandere Tarifnummern des Zolltarifs in Betracht kommen.","1460                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                                           0/o des Wertes\nnummer                                         Warenbezeichnung\ntarif- j     zeit-\nmäßig I weilig\nKapitel 28\nAnorganische chemische Erzeugnisse; anorganische oder organische Ver-\nbindungen von Edelmetallen, radioaktiven Elementen, Metallen der\nseltenen Erden und Isotopen\nVorschriften\n1. Soweit in cim.clnen Tal'irnummern dieses Kapitels nichts anderes bestimmt ist, ge-\nhiircn i.u Kapitel :28 nur:\na) clicrnisclic Grnndstoffe (Elemente) und chemisch einheitliche Verbindungen, auch\nwenn sie V c1·unrcinigungen enthalten;\nb) wiißrigc Lösungen clc!' vorstehend in a genannten Erzeugnisse;\nc) andere Liisungc11 der vorstehend in a genannten Erzeugnisse, sofern die Auf-\nrnaclm11g in dl~ra rtigcn Lösungen gebräuchlich und ausschließlich aus Sicherheits-\notkr Transpol'tgriiTl(len el'f'onkrlicb ist; au1)crdem darf das Erzeugnis durch den\nZusatz des Lösungsmittels keine besondere Eignung zu bestimmten Verwen-\ndirnw,zwcckcn erlialtcn haben;\nd) die vorstehend in a bis c genannten Erzeugnisse mit Zusatz eines zu ihrer Er-\nhaltung oder ibrcm Transport notwendigen Stabilisierungsmittels.\n~- Außer den durch organische Stoffe stabilisierten Dithioniten (Hydrosulföen) und\nden Sul foxylaten (Tari fnr. 28.36), den Karbonaten und Perkarbonaten anorganischer\nBasen (Tari f'nr. 28.42), den einfachen oder komplexen Cyaniden anorganischer\nBasen (Tarifnr. 28.4B), den Fulminaten und Cyanaten anorganischer Basen\n(Ta1·i f'nr. 28.44), den organischen Erzeugnissen der Tarifnrn. 28.49 bis 28.52 und den\nKarbiden der Nichtmeta-lle oder Metalle (Tarifnr. 28.56) gehören folgende Kohlen-\nstoffverbindungen zu Kapitel 28:\na) Kohlenoxyd,             Kohlendioxyd,     Blausäure       und die     komplexen Cyansäuren\n(Tarifnr. 28. li~);\nb) Rolilcnstoffoxyhalogenide (To.rifnr. 28.14);\nc) Schwcfclkoldenstoff (Tarifnr. 28.15);\nd) Kohlcnstoffoxysulfid und KohlenstoffsuHohalogenide, Cyan und Cyanhalogenide,\nCyanamid und seine Metallderivate (Tarifnr. 28.58), ausgenommen Kalzium-\ncyanam id mit einem Gehalt an Stickstoff von nicht mehr als 25 Gewichtshundert-\nteilen <lcs wassel'f'reien Stoffes (Knpitel 31).\n3. Zu Kapitel 28 gehören nicht:\na) N atriumclilorid und andere mineralische Stoffe des Abschnitts V;\nb) Erzeugnisse, die gleichzeitig der anorganischen und der organischen Chemie an-\ngl'l1iil'cn, ausgenommen die vorstehend in Vorschrift 2 erwähnten;\nc) die in ckn V or-schriften 1 bis 4 zu Kapitel 31 genannten Erzeugnisse;\n<l) anorgauisclie I~rzeugnisse, die als Luminophore verwendet werden (Tarifnr. 32.07);\ne) l'._(ins,tliclic'.: Gr:ipb_it (Tarifnr. :?8.01)..; Feuerlöschmittel, aufgemacht als. ~ad;1~gen\nfurl•euerloschgernte oder alsl1 cuerloschgranateri oder -bomben derTanfnr.38.17;\nTintenentferner in Aufmachungen für den Einzelverkauf der Tarifnr. 38.19;\nk iinst liclie Kristalle aus Halogensalzen der Alkali- und Erdalkalimetalle oder aus\nMagnesiumoxyd (ausgenommen optische Elemente) mit einem Stückgewicht von\n2,;) g oder mehr der Tarifm. 38.19;\nf) I•:dclstcinc, Seltmuckstcinc, synthetische oder rekonstituierte Steine, Pulver von\nEdelsteinen, Sdunucksteincn oder synthetischen Steinen (Tarifnrn. 71.02 bis\n71.04) und Edelmetalle des I<apitels 71;\ng) Metalle des Abschnitts XV, auch chemisch rein;\nh) optische Elcml:nte, insbesondere aus Halogensalzen der Alkali- und Erd-\nalkalimetalle oder aus Magnesiumoxyd (Tarifnr \\)0.01).                                        l\n4. Chl:misch cinl1eitlid1c komplexe S:iur-cn, ilie aus einer nichtmetallischen Säure des\nTeilkapitels II und einer metallischen Siiure des Teillrnpitels IV bestehen, gehören\nzu Tarifnr. :28.1:3.\n5. Zu den Tarifnrn. :28.:29 bis 28.48 gehören nur Salze und Persalze von Metallen und\nvon Ammonium.\nG. Zu Tarifnr. 28.f)Ü gehören nur:\na) Techndium, Promethium, Polonium, Astatin, Radon, Francium, Radium,\nActinium, Protactinium, Neptunium, Plutonium und die anderen Transurane, die\nIsotopen diesl:r Elemente und die anotganischen und organischen Verbindungen\ndieser Elemente oder ihrer Isotopen, auch wenn sie chemisch nicht einheitlich\nsind;\nb) alle andr:rcn natiirlich oder künstlich radioaktiven Isotopen (einschließlich der-\njenigen der Edelmetalle und der unedlen Metalle der Abschnitte XIV oder XV)\nund ihre anorganischen oder organischen Verbindungen, auch wenn sie chemisch\nnicht einheitlich sind.","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                      1461\nZollsatz\nTarif-                                                                                              D/o des Wertes\nnummer                                   Warenbezeichnung\ntarif- 1 zeit-\nmäßig       weilig\n(28)           Der vorstehend und in den Tarifnrn. 28.50 und 28.51 gebrauchte Ausdruck\n»Isotope« bezieht sich auch auf »angereicherte Isotopengemische«, jedoch nicht auf\nchemische Elemente, die in der Natur als reine Isotope vorkommen.\n7. FcrropliosphOI' mit einem Gehalt an Phosphor von 15 Gewichtshundertteilen oder\nmd1t und J>hospl1orkupfcr mit einem Gehalt an Phosphor von mehr als 8 Gewichts-\nhundcrttcilen gehören zu Tarifnr. 28.55.\n8. Soweit nichts andcr<:s bestimmt ist, gehören zu den in einem Absatz oder Unter-\nahsatz genannten Salzen auch die sauren und basischen Salze.\n1. Chemische Grundstoffe (Elemente)\n28.01   Halogene (Fluor, Chlor, Brom, Jod):\nA - Fluor                                                                                   5             4\nB - Chlor                                                                                 35            19\nC-Brom                                                                                    20            15\nD - Jod:\n1 - roh                                                                            frei\n2 - anderes ..................................... , .......... .                    25            19\n28.0'.d Sublimierter oder gefällter Schwefel; kolloider Schwefel:\nA - suulimierter oder gefällter Schwefel ......... , . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei\nU - kolloider Schwefel ................. '........................ .                       10             8\n28.03   Kohlenstoff ( z. B. Gasruß oder carbon black, Acetylenruß, Anthrazenruß,\nl,ampenruß) .................................................. .                            15           12\n28.0-1  Wasserstoff; Edelgase; andere Nichtmetalle:\nA - Wasserstoff ................................................. .                        10        frei\n11 - Edelgase ..................................................                       .   10             6\nC - andere Nichtmetalle:\n1 - Sauerstoff .............................................                     .   10             8\n2 - Selen ..................................................                     . frei\n3 - Phosphor ........................................ .- .....                   .   30           15\n4 - andere .................................................                     .     5           4\n28.05   Alkali- und Erdalkalimetalle; Metalle der seltenen Erden, einschließlich\nYttrium und Scandium; Quecksilber:\nA - Natrium; Erdalkalimetalle .................................. .                         12           10\nU - andere                                                                               frei\nII. Anorganische Säuren und\nSauerstoffverbindungen der Nichtmetalle\n28.06   Salzsäure ( Chlorwasserstoffsäure); Chlorsulfonsäure ( Chlorschwef elsäure)                 15\nChlorsulfonsäure   .............. , .......................................... .                    12\nSalzsäure                                                                                            8\n28.07   Schwefligsäureanhydrid (Schwefeldioxyd) ........................ .                          15           12\n28.08   Schwefelsäu.re; Oleum .......................................... .                          10        frei\n28.09   Salpetersäure; Nitriersäuren                                                                15           12\n3*","1462                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                        0/ 0 des Wertes\nnummer                                    Warenbezeichnung                                                                    tarif-       zeit-\nmäßig        weilig\n28.10  Phosphorsäurcanhydrid und Phosphorsäuren (Meta-, Ortho- und Pyro-\nphosphorsäure) ............................................... .                                                       30           15\n28.11  Arsenigsäureanhydrid; Arsensäureanhydrid und Arsensäuren . . . . . . . . .                                           frei\n28.12  Borsäure und Borsäureanhydrid ................................. .                                                      15             6\n28.13  Andere anorganische Säuren und Sauerstoffverbindungen der Nicht-\nmetalle:\nA - Stickstoffoxyd; Schwefelwasserstoff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       frei\nIl - Unterphosphorsäure, phosphorige und unterphosphorige Säure ... .                                                 30           15\nC - Kieselsäureanhydrid ........................................ .                                                    10             8\nD - andere ................................................... ,                                                      15           12\nFlußsäure ... , .......... , ................................ , .. , , ... , . , , , . ,                                      8\nSchwef\"elsäureanhydrid .. , ........................................... , .. .                                             frei\nIII. Halogen-, Oxyhalogen- und Schwefelverbindungen der Nichtmetalle\n28.14  Chloride, Oxychloride und andere Halogen- und Oxyhalogenverbindungen\nder Nichtmetalle:\nA - J odchlorid . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    frei\nB - Phosphorchlorid, Phosphoroxychlorid ......................... .                                                   30            12\nC - Kohlenstoffoxychlorid (Phosgen) ............................. .                                                   20           15\nD - andere ....................................................                                                        15            12\n28.15  Sulfide der Nichtmetalle, einschließlich Phosphortrisulfid:\nA - Schwefelkohlenstoff ........................................ .                                                    15            12\nB - andere                                                                                                           frei\nIV. Anorganische Basen\nsowie Metalloxyde, -hydroxyde und -peroxyde\n28.16  AmmoRiak, verflüssigt oder ge!öst (Salmiakgeist) ................... .                                                 15\nverflüssigt ...... , ..... , ....... , ... , .... , ...... , .... , , , , , , ... , • • • • • • • • • • • • • •                 12\ngelöst (Salmiakgeist) . , ................................................... .                                               frei\n28.17  Natriumhydroxyd (Ätznatron); Kaliumhydroxyd (Ätzkali); Natrium-\nund Kaliumperoxyd:\nA - Natriumperoxyd ........................................... .                                                      10             8\nB - andere                                                                                                            15            12\nÄtzkali, chemisch rein, fest, mit einem Gehalt an Chlor von mehr als 0,002 Ge-\nwichtshundertteilen ................................................... .                                                  8\nÄtzkali, chemisch rein, mit einem Gehalt an Chlor von nicht mehr als 0,002 Ge-\nwichtshundertteilen .. , .. , .. , .... , . , , , ........ , .... , ... , ... , .......... , ,                             2\n28.18  Strontium-, Barium- und Magnesiumoxyd, -hydroxyd und -peroxyd:\nA - Magncsiumoxyd und -hydroxyd ......... , ........ , . . . . . . . . . . . .                                      frei\nB - Magnesiurnperoxyd; Strontiumperoxyd . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             15           12\nC - andere .................................................... .                                                     10             4","Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                                           1463\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                   0/o des Wertes\nnummer                                   Warenbezeichnung\ntarif- 1 zeit-\nmäßig        weilig\n28.19    Zinkoxyd; Zinkperoxyd:\nA - Zinkoxyd ................................................. .                                               20           12\nB - Zinkperoxyd                                                                                               15           12\n28.20    Aluminiumoxyd und -hydroxyd; künstlicher Korund:\nA - Aluminiumoxyd und -hydroxyd .............................. .                                              20           15\nB - künstlicher Korund ........................................ .                                             15           12\n28.21    Chromoxyde und -hydroxyde                                                                                      20           15\n28.22    Manganoxyde:\nA - Mangandioxyd                                                                                             frei\nB- andere      ................................................... .                                          15           12\n28.23    Eisenoxyde und -hydroxyde, einschließlich Farberden auf der Grundlage\nvon natürlichem Eisenoxyd mit einem Gehalt an gebundenem Eisen,\nberechnet als Fe 2 0 3, von 70 Gewichtshundertteilen oder mehr ........ .                                       15          12\n28.24    Kobaltoxyde und -hydroxyde ....... , .... , ....................... .                                           15        frei\n28.25    Titanoxyde ................................................... .                                                  8           6\n28.26    Zinnoxyde: Stannooxyd (Braunoxyd) und Stannioxyd ( Zinnsäureanhydrid)                                        frei\n28.27    Bleioxyde .................................................... .                                                15          12\n28.28    Andere anorganische Basen, Metalloxyde, -hydroxyde und -peroxyde (ein-\nschließlich Hydrazin und Hydroxylamin und ihre anorganischen Salze):\nA - Berylliumoxyd, Kalziumoxyd und -hydroxyd, Kupferoxyd, Queck-\nsilberoxyd ................................................ .                                           frei\nB- Cadmiumoxyd .......................... .- .................. .                                              10            8\nC-Antimonoxyd .............................................. .                                                20           15\nD - Hydrazin und Hydroxylamin und ihre anorganischen Salze ....... .                                          :30          21\nE - andere .................................................... .                                             15           12\nZirkonoxyd, Nickeloxyd, Germaniumoxyd ................................ .                                           frei\nV. Metallsalze und -persalze der anorganischen Säuren\n28.29    Fluoride; Silicofluoride; Fluoborate und andere Fluosalze:\nA - Berylliumfluorid . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei\nB - Silicofluoride .............................................. .                                            20           12\nN atriumsilicofluorid .....................................................                                          10\n•  C- andere ................................ , ................... .                                            15           12\nZirkonkaliumfluorid ..................•..................................                                          frei\n28.30    Chloride und Oxychloride:\nA - Chloride:\n1 - Eisenchlorid, Magnesiumchlorid, Manganchlorid, Zinnammonium-\nchlorid, Zinnchlorid . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . .    frei","1464                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                                               O/o des Wertes\nnummer                                    Warenbezeichnung                                                                                          tarif-       zeit-\nmäßig        weilig\n(28.30)      2 - Aluminiumchlorid, Ammoniumchlorid, Kalziumchlorid . , , ..... .                                                                     20\nAluminiumchlorid, Ammoniumchlorid ................................ .                                                                         15\nKalziumchlorid .......................... , ......................... .                                                                      12\n3 - andere ................................................. .                                                                          15          12\nBa!'iurnchlol'iJ ..................................................... .                                                                      8\nB - Oxychloride:\n1 - Bleioxychlorid, Kupferoxychlorid . , ... , ... , .. , ............ .                                                             frei\n2 - andere ................................................. .                                                                          15          12\n28.31   Chlorite und Hypochlorite ...................................... .                                                                           15          12\nNatriun1hypochlorit ................................................. • • ... , ..                                                                     8\n28.32   Chlorate und Perchlorate ............................ , .......... .                                                                         15          12\nNat,·iurn- und Bariumchlorat ............................................... .                                                                      frei\nAmmonium-- und Kaliumperchlorat .......................................... .                                                                        frei\nBromide und Oxybromide; Bromate und Perbromate; Hypobromite:\nA - IJromate .................................................. .                                                                         frei\nB - andere ......................................... ·........... .                                                                         .15          12\n28.34   Jodide und Oxy jodide; Jodate und Per jodate:\nA - Jodide und Oxyjodide ...... , , ....... , , , ..... , ... , . , . , ...... .                                                             15          12\nB - ,Jodate und 1::>erjodate ..... , .... , ... , . , , . , ............ , ...... .                                                       frei\n28.35   Sulfide, einschließlich Polysulfide:\nA - Natriumsulfid, Cadmiumsulfid , , ........... , . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                     20\nNatriumsulfid ......... , .... , • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           15\nCadn1iumsulfid . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 12\nB - Bariumsulfid, Eisensulfid, Kaliumsul:fid, Kalziumsulfid, Zinnsulfid . .                                                              frei\nC - Antimonsulfid, Antimonkaliumsulfid, Quecksilbersulfid ........... .                                                                      10            8\nA ntimonpcntasulfid und rotes ( orangerotes) Antimontrisulfid , ............... .                                                               frei\nD - andere ................................................... .                                                                             15          12\nZinksulfid ..........................••... ·.,, ..... · .. ,,, ·, ·, • .. ,, · · · · · · · ·                                                        8\n28.36   Dithionite (Hydrosulfite), auch durch organische Stoffe stabilisiert; Sulf-\noxylate ..................................................... .                                                                              15          12\n28.37   Sulfite und Thiosulfate ......................................... .                                                                          15          12\n28.38   Sulfate und Alaune; Persulfate:\nA - Sulfate:\n1 - Kaliumsulfat mit einem Gehalt an K, 0 von mehr als 52 Gewichts-\nhundcrtteilen; Kaliumbisulfat; Kali~mmagnesiumsulfat mit einem\nGehalt an JC O von mehr als 30 Gewichtshundertteilen; Cadmium-\nsulfat, Magn~~siumsulfat, Titansulfat, Quecksilbersulfat ........ .                                                              frei\n2 - Niclrnlsulfat, Nickclammoniumsulfat ....................... .                                                                       20           15\n3 - AJurniniurnsulfat ........................................ .                                                                        30          21\n4 - andere                                                                                                                              15           12\nEisensulfat ........................................................                                                       .                 10\nBariumsulfat und A dmonter Vitriol .................................                                                       .                  8\nKupfersulfat, ausgenommen Duppelsul fat .............................                                                      .                  5\nRohaltsulfat ......................................................                                                        .               frei","Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                                        1465\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                   0/o des \\Vertes\nnumm('.r                                   Warenbezeichnung\ntarif- 1 zeit-\nmiil3ig     weilig\n·_•ci 38)  B - Alaune:\n1 - Ammoniakalaun, Kalialaun                                                                            25          15\n2 - andere ................................................ .                                           15          12\nC - I)crsul fatc .................................... ·............ .                                        15          12\n28.:30     Nitrite und Nitrate:\nA - N·itrite ................................................... .                                           20          15\nB - Nitrate:\n1 - Bariurnnitrat, Berylliumnitrat, Cadmiumnitrat, Kupfernitrat,\nQuccksilbcrnitrat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei\n2 - Kobal tnitrat, Kobaltkaliumnitrat, Nickelnitrat, vVismutnitrat . . .                                15          12\n3 - andere .................·. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            20          15\n28.40      Phosphite, Hypophosphite und Phosphate ......................... .                                            30          21\nAmmoniumphosphat, Kaliumphosphat ....................................... .                                             19\nDikalziurnphosphat ..................................................... , .. .                                        15\n28.41      Arsenite und Arsenate ......................................... .                                            ·15\nAr·senite .................................... , ............................ .                                         8\nArscnate . , ........................................................ • • • •, , • ,                                    5\n28.42      Karbonate und Perkarbonate, einschließlich des handelsüblichen\nAmmoniumkarbonats:\nA - Karbonate:\n1 - Kalziumkarbonat, Kupferkarbonat, Magnesiumkarbonat ....... .                                       frei\n2 - Bariumkarbonat, Bleikarbonat, Natriumkarbonat, Wismut-\nkarbonat                                                                                            15          12\n3 - andere                                                                                              20          15\nKooa.ltharbonat. und Berylliumkarbonat ............................... .                                    frei\nIl - I_)erkarbonate .............................................. .                                          15          12\n28.43      Einfache und komplexe Cyanide ................................. .                                             20          15\nIihodani<le   ............................................................... .                                        12\n28.44      Fulminate und Cyanate ........................................ .                                              10            8\n28.45      Silikate, einschließlich der handelsüblichen N atrimn- und Kaliumsilikate                                     20           15\nZirkonsilikat   ......................... , . , ................................. .                                  frei\n28.46      Borate und Perborate .......................................... .                                             15           12\nNatriumborat mit einem Gchal t an Borsäure YOl1 67 Gewichtshundertteilen B2 ()3\noder mehr ............................................................. .                                            6\n28.47      Salze der Säuren der Metalloxyde ( z. B. Chromate, Permanganate,\nStamiatc):\nA - Zinkate                                                                                                 frei\nB - Aluminate, Antimonate                                                                                     20          15\nC - Chromate:\n1 - saure ................................................. .                                           15          12\n2 - andere ................................................ .                                            20          12\nD - andere ................................................... .                                              15          12\nKaliumpermanganat                                                                                                frei","1466                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                           O/o des Wertes\nnummer                                      Warenbezeichnung\ntarif- 1 zeit-\nmäßig       weilig\n28.48  Andere Salze und Persalze der anorganischen Säuren, ausgenommen\nAzide:\nA - einfac.:he und komplexe Salze der Säuren des Selens oder des Tellurs                                               frei\nB - andere                                                                                                              15            12\nVI. Verschiedenes\n28.49  Edelmetalle in kolloidem Zustand; Edelmetallamalgame; Salze und\nandere anorganische oder organische Verbindungen der Edelmetalle,\nauch chemisch nicht einheitlich:\nA - Edelmetalle in kolloidem Zustand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       frei\nB - E<lelmetallamalgame ....................................... .                                                         5            4\nC - Salze und andere anorganische oder organische Verbindungen der\nEdelmeta1lc, auch chemisch nicht einheitlich:\n1 - des Silbers ............................................. .                                                     15          12\n2 - andere· ................................................ .                                                        5            4\n28.50  Radioaktive chemische Elemente und radioaktive Isotope; ihre anorga-\nnischen oder organischen Verbindungen, auch chemisch nicht einheitlich                                                   30         frei\n28.51  Isotope chemischer Elemente, soweit nicht in Tarifnr. 28.50 genannt; ihre\nanorganischen oder organischen Verbindungen, auch chemisch nicht ein-\nheitlich ...................................................... .                                                        30           21\n28.52  Salze und andere anorganische oder organische Verbindungen des\nThoriums, des Urans und der Metalle der seltenen Erden ( einschließlich\nderer des Yttriums und Scandiums), auch untereinander gemischt ..... .                                                    30        frei\n28.53  .l'lüssige Luft ................................................. .                                                       10        frei\n28.54  Wasserstoffpe:roxyd            ........................................... .                                              15           12\n28.55  Phosphide                                                                                                                 15           12\n28.56  Karbide ( z. B. Siliziumkarbid, Borkarbid, Metallkarbide):\nA - Siliziumkarbid                                                                                                       25           12\nB - Kalziumkarbid ............................................ .                                                         25           15\nC - andere    ................................................... .                                                      10            8\n28.57  Hydride, Nitride, Azide, Silicide und Boride:\nA - 1Iydride .................................................. .                                                         5            4\nB - Nitride ................................................... .                                                      frei\nC - Azide .................................................... .                                                         15           12\nD - Silicide und Boridc ........................................ .                                                       12           10\n28.58  Andere anorganische Verbindungen, einschließlich des destillierten\nWassers, Leitfähigkeitswassers oder Wassers von gleicher Reinheit und\nder Amalgame von anderen Metallen als Edelmetallen:\nA - destilliertes ·w asser, Leitfähigkeitswasser oder Wasser von gleicher\nI{einheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . .  frei\nB - Amalgame von anderen Metallen als Edelmetallen . . . . . . . . . . . . . . . .                                     frei\nC - andere    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   25           19","Nr. 53 -    Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                  1467\nZollsatz\nTarif-                                                                                             0/o des Wertes\nnummer                                  Warenbezeichnung                                          tarif-       zeit-\nmäßig       weilig\nKapitel 29\nOrganische chemische Erzeugnisse\nVorschriften\n1. Soweit in einzelnen Tarifnummern dieses Kapitels nichts anderes bestimmt ist, ge-\nhören zu Kapitel 29 nur:\na) chemisch einheitliche organische Verbindungen, auch wenn sie Verunreinigungen\nenthalten;\nb) Isomerengemische der gleichen organischen Verbindung, auch wenn sie Ver-\nunreinigungen enthalten;\nc) Erzeugnisse der Tarifnrn. 29.38 bis 29.42 und 29.44, auch wenn sie chemisch\nnicht einheitlich sind;\nd) wäßrige Lösungen der vorstehend in a bis c genannten Erzeugnisse;\ne) andere Lösungen der vorstehend in a bis c genannten Erzeugnisse, sofern die\nAufmachung in derartigen Lösungen üblich und ausschließlich aus Sicherheits-\noder Transportgründen erforderlich ist; außerdem darf das Erzeugnis durch den\nZusatz des Lösungsmittels keine besondere Eignung zu bestimmten Verwendungs-\nzwecken erhalten haben;\nf) die vorstehend in a bis e genannten Erzeugnisse mit Zusatz eines zu ihrer Er-\nhaltung oder ihrem Transport notwendigen Stabilisierungsmittels;\ng) standardisierte Diazoniumsalze und als Kupplungskomponenten für diese Salze\ndienende standardisierte Arylide sowie standardisierte feste Basen für Azo-\nfarbstoffe.\n2. Zu Kapitel 29 gehören nicht:\na) Waren der Tarifnr. 15.04 und Glyzerin (Tarifnr. 15.11);\nb) .Äthylalkohol (Tarifnr. 22.08 oder 22.09);\nc) Rohteere und rohe Erzeugnisse der Destillation der mineralischen Teerarten, des\nErdöls oder des Schieferöls und andere rohe Erzeugnisse des Kapitels 27;\nd) die in der Vorschrift 2 zu Kapitel 28 aufgeführten Kohlenstoffverbindungen;\ne) Harnstoff mit einem Gehalt an Stickstoff von 45 Gewichtshundertteilen oder\nweniger des wasserfreien Stoffes, der je nach der Aufmachung zu Tarifnr. 31.02\noder 31.05 gehört;\nf) pflanzliche und tierische Farbstoffe (Tarifnr. 32.04), synthetisch~ organische\nFarbstoffe, synthetische organische Erzeugnisse, die als Luminophore verwendet\nwerden, auf die Faser aufziehende optische Aufheller und natürlicher Indigo\n(Tarifnr. 32.05) sowie Färbemittel in Formen oder Packungen für den Einzel-\nverkauf (Tarifnr. 32.09);\ng) Metaldehyd, Hexamethylentetramin und ähnliche Erzeugnisse in Täfelchen,\nStäbchen oder ähnlichen Formen, aus denen sich ihre Verwendung als Brenn-\nstoff ergibt, sowie flüssige Brennstoffe für Feuerzeuge oder Feueranzünder in\nBehältnissen mit einem Fassungsvermögen von 300 ccm oder weniger\n(Tarifnr. 36.08) ;\nh) Feuerlöschmittel, aufgemacht als Ladungen für Feuerlöschgeräte oder als Feuer-\nlöschgranaten oder -bomben der Tarifnr. 38.17; Tintenentferner in Auf-\nmachungen für den Einzelverkauf der Tarifnr. 38.19;\ni) optische Elemente, insbesondere aus Athylendiamintartrat {Tarifnr. 90.01).\n3. Kommen für ein Erzeugnis zwei oder mehr Tarifnummern dieses Kapitels in Be-\ntracht, so ist es der letzten dieser Tarifnummern zuzuweisen.\n4. In den Tarifnrn. 29.03 bis 29.05, 29.07 bis 29.10, 29.12 bis 29.21 umfaßt jede Er-\nwähnung der Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate auch die Mischderivate\n(z.B. Sulfohalogen-, Nitrohalogen-, Nitrosulfo- und Nitrosulfohalogenderivate).\nNitro- oder Nitrosogruppen gelten nicht als Stickstoffunktionen im Sinne der\nTarifnr. 29.30.\n5. a) Aus organischen Verbindungen mit Säurefunktion der Teilkapitel I bis VII mit\norganischen Verbindungen der gleichen Teilkapitel gebildete Ester sind der\nletzten Tarifnummer dieser Teilkapitel zuzuweisen, die für eine ihrer Kom-\nponenten in Betracht kommt.\nb) Aus .Äthylalkohol, Glyzerin oder Saccharose mit organischen Verbindungen mit\nSäurefunktion der Teilkapitel I bis VII gebildete Ester sind wie die ent-\nsprechende Verbindung mit Säurefunktion zu tarifieren.\nc) Salze der vorstehend in a oder b genannten Ester mit anorganischen Basen sind\nwie die entsprechenden Ester zu tarifieren.\nd) Aus anderen organischen Verbindungen mit Säurefunktion oder Phenolfunktion\nder Teilkapitel I bis VII mit anorganischen Basen gebildete Sa 1 z e sind wie die\nentsprechenden organisrhen Verbindungen niit Säurefunktion oder Phenolfunktion\nzu tarifieren.\ne) Die Halogenide der Carbonsäuren sind bei den entsprechenden Säuren einzu-\nreihen.","1468                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                                        0/o des Wertes\nnummer                                     Warenbezeichnung                                                  tarif-          zeit-\nmäßig          weilig\n(29)    6. Die V crbindungen der Tarifnm. 29.31 bis 29.34 sind organische Verbindungen, deren\nMolckel außer Wasserstoff-, Sauerstoff- oder Stickstoffatomen andere unmittelbar\nan den Kohlenstoff gebundene Nichtmetall- oder Metallatome (z.B. Schwefel, Arsen,\nQuecksilber, Blei) enthält\nDie Tarifnrn. 29.31 (organische Thioverbindungen) und 29.34- (andere organisch-\nanorganische V cr·bindungen) umfassen nicht solche Sulfo- oder Halogenderivate\n( einschließlich Mischderivate), die, abgesehen von '7Vasserstoff) Sauerstoff oder\nStickstoff, in unmit.tclbarnr Bindung an den Kohlenstoff nur Schwefel- oder Halogen-\natome enthalten, die ihnen den Charakter von Sulfo- oder Halogenderivaten (ein-\nsddicßlicli Mischderivate) verleihen.\n7. Zu Tarifnr. 29.35 (heterocyclische . Verbindungen) gehören nicht innere Äther,\nMethylcniitlicr der zweiwertigen Orthophenole, Epoxyde mit drei- oder vier-\nglicdrigcrn Ring, cyclische Acetale, cyclische Polymere der Aldehyde, der Thio-\naldchydc oder der Aldimine, Anhydride mehrbasischer Säuren, cyclische U reide,\nImide mchrbasischcr Säuren, llcxamethylentetra.min und Trimethylentrinitramin.\n8. Für die Zuweisung zu den Absätzen und Unterabsätzen der einzelnen Tarifnummern\ngelten folgende Grundsätze, soweit nichts anderes bestimmt ist:\na) Bei Aufteilung einer Tarifnummer oder eines Absatzes nach Gruppen (z.B.\nacyclisch/cyclisch oder einwertige Alkohole/mehrwertige Alkohole) gehören Deri-\nvate einer Verbindung zum gleichen Absatz oder Unterabsatz wie die Verbindung\nselbst.\nb) Bei Aufführung einzdner Verbindungen in Absätzen oder Unterabsätzen gehören\nnur ihre Salze und Ester zu der gleichen Tarifstelle. Andere Derivate fallen,\nwenn sie nicht genannt sind, unter den Begriff »andere«.\nI. Kohlenwasserstoffe, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate                                  für 100 kg\nEigengewicht\n29.01  Kohlenwasserstoffe:\nA - Benzol, Toluol, Xylole                                                                        16,40DM\nB - Propan, Butan und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe, technisch\nrein                                                                                        12,90 DM\nC - Kohlenwasserstoffe von der Beschaffenheit der 1m Erdöl oder\nSchieferöl enthaltenen, technisch rein .......................... .                          12,90 DM\n0/o des vV ert.es\nD - Naphthalin, Diphenyl, Anthrazen ............................. .                                  frei\nE - andere                                                                                            15\narornatische ........................... , ............................... .                                 12\nCyrnol ............................. , •...............................                                 frei\naliphatische und alicyclische . . . . . . . . . . . • . , ............................ .                      10\nCamphen, alpha-Pincn, Dipenten ....................................... .                                 frei\nAnmerkungen\n1. {zu Tarifnr. 29.01 Abs. A)\nBenzol, Toluol und Xylole unter den Voraussetzungen und Bedingungen der An-\nmerkung 1 zu Tarifnr. 27.07 unter Zollsicherung .............................. .                 frei\n2. (zu Tarifnr. 29.01 Abs. B und C)\nKohlenwasserstoffe der Tarifnr. 29.01 Abs. B und C unter den Voraussetzungen und\nBedingungen der Anmerkung 2 zu Tar·ifnr. 27.07 unter Zollsicherung ............ .                frei\n3. (zu Tarifnr. 20.01 Abs. A bis C)\nKohlenwasserstoffe der Tarifnr. 29.01 Abs. A bis C sind vergütungsfähige Mineral-\nöle im Sinne der Anmerkung 5 b zu Tarifnr. 27.10 unter den dort angegebenen Vor-\naussetzungen.\n29.02  Halogenderivate der Kohlenwasserstoffe ........................... .                                   20              15\npara-Chlortoluol      .....................•....................................                                    8\n29.03  Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate der Kohlenwa-sserstoffe ........... .                               12              10\nDfoitropentamethylhydrinden (5, 7-Dinitro -1, ~' 3, 3, 6- pentamethyl-hydrinden) und\nDinitrostilbendisul fosiiure ..•.........•....................................                                  6","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                           1469\nZollsatz\nTarif-                                                                                                O/o des Wertes\nnummer                                   Warenbezeichnung                                            tarif-         zeit-\nmäßig       ,.,, eilig\nII. Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate\n29.04  Acyclische Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate:\nA - einwertige Alkohole:\n1 - gesättigte:\na - Propyl- und Butylalkohole und ihre Derivate; Äthylalkohol-\ndcrivate .......................................... , , • ,                    25              19\nIsopropylalkohol ............................................... .                           12\ntertiärer Butylalkohol ........................................... .                      frei\nb - andere (ausgenommen .ÄLhylalkohol und roher Holzgeist) ... .                    10                8\n2 - ungcsüJtigte ............................................ .                          12             10\nIsophytol ......................................................... .                             6\nAllylalkohol ...................................................... .                          frei\nB - rnd1rwcrtigc Alkohole: ·\n1 - zweiwertige .................. ,. ......................... .                        25             19\n2 - andere ................................................. .                           20             15\nfünf- und hcihenvertige Alkohole, ausgenommen Sorbit und ausgenommen\nihre Derivate ................................................... .                         frei\n29.0f) Cyclische Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate:\nA - Cyclohexanol, Methyl- und Dimethylcyclohexanol ............... .                           15              12\nB - Menthol, Sterine, Terpin und Terpinhydrat, Terpineol . . . . . . . . . . . .             frei\n(; - andere .................................................... .                            12              10\nInosit ................................................................ .                           frei\nIII. Phenole, Phenolalkohole, ihre Halogen-, Sulfo-,\nNitro- und Nitrosoderivate\n29.06  Phenole und Phenolalkohole:\nA - Phenol, Kresole und Xylenole ....... , . , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei\nB - I-Iormonersatzpräparate ..................................... .                            25              14\nC - andere .................. \".................................. .                           12              10\n1'rimethylhydrochinon ...... ·............................................ .                            6\nPyrogallol, ausgenommen seine Salze .................................... .                           frei\n29.07  Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate der Phenole und Phenol-\nalkohole ...................................................... .                               12             10\nIV. Äther, Alkoholperoxyde, Ätherperoxyde, Epoxyde\nmit drei- oder viergliedrigem Ring, Acetale und Halbacetale,\nihre Halogen-, Sulfo-, :Kitro- und Nitrosoderivate\n29.08  Äther, Ätheralkohole, Ätherpbenole, Ätherphenolalkohole, Alkoholper-\noxyde und Ätherperoxyde, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitroso-\nderivate:\nA - acyclische .......... , ...................................... .                           25             19\nB - andere .................................................... .                              12             10\nAmbrettcmoschus .................... , ........... , .... , ......... , ...... .                        6\nPiperonylbutoxyd ...................................................... .                            frei\n29.09  Epoxyde, Epoxyalkohole, Epoxyphenole und Epoxyäther mit drei- oder\nviergliedrigem Ring, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate                          25             19","1470                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                         0/o des Wertes\nnummer                                     \\Va ren be zeichn ung\ntarif- 1 zeit-\nmäßig       weilig\n29.10  Acetale und Halbacetale, auch mit einfachen oder komplexen Sauerstoff-\nfunktionen, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro-. und Nitrosoderivate ......... .                                              15          12\nV. Verbindungen mit Aldehydfunktion\n29.11  Aldehyde, Aldehydalkohole, Aldehydäther, Aldehydphenole und andere\nAldehyde mit einfachen oder komplexen Sauerstoffunktionen:\nA - gesättigte acyclische Aldehyde:\n1 - Ileptaldehyd (Ocnanthol) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 frei\n2 - andere ................................................. .                                                    25           19\nFormaldehyd und Paraformaldehyd, Paraldehyd ...................... .                                                   15\nMetaldehyd in Pulver form ......................................... .                                                  14\ngcsiittigte acyclische Aldehyde mit einer Kohlenstoffzahl von C8 bis C 30 •••.                                         10\nß - andere Aldehyde ........................................... .                                                       12          10\nlJndecylcnaldchyd ..................................................... .                                                     6\nC - Aldehydalkohole, Aldehydäther, Aldehydphenole und andere Alde-\nhyde mit einfachen oder komplexen Sauerstoffunktionen ......... .                                                  15          12\nVanillin, Ilcliotropin und Hydroxycitronellal .............................. .                                               10\n29.12  Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate der Erzeugnisse der\nTarifnr. 29.11 ................................................. .                                                      10            8\nVI. Verbindungen mit Keton- oder Chinonfunktion\n29.13  Ketone, Ketonalkohole, Ketonphenole, Ketonaldehyde, Chinone, Chinon-\nalkohole, Chinonphenole, Chinonaldehyde und andere Ketone und Chinone\nmit einfachen oder komplexen Sauerstoffunktionen, ihre Halogen-, Sulfo-,\nNitro- und Nitrosoderivate:\nA - Aceton       ....................................................                                                  35            19\nB - Methyläthylketon . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              25          15\nC - Cyclohexanon und Methylcyclohexanon.:..... . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     15           12\nD - Kampfer:.\n1 - natürlicher, roh . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         frei\n2 - anderer ........ ; . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             15           12\nE - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   12           10\nVII. Säuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxyde und Persäuren;\nihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate\n29.14  Einbasische Säuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxyde und Per-\nsäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate:\nA - acyclische:\n1 - Ameisensäure:\na - Ameisensäure und ihre Salze                                                                               20           15\nb - Ester:\n1 - Benzyl-, Bornyl-, Citronellyl-, Geranyl-, Isobornyl-, Linalyl-,\nMenthyl-, Phenyläthyl-, Rhodinyl- und Terpinylformiat ..                                             12           10\n2 - andere                                                                                                20           15","Nr. 53 -    Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                                           1471\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                            für 100kg\nnummer                                      Warenbezeichnung                                                                  tarif-       zeit-\nmäßig       weilig\n(2fJ.H)        2 - Essigsäure:\na - Essigsäure mit einem Gehalt an Essigsäure:\n1 - von mehr als 10 bis 15 Gewichtshundertteilen                                                    60DM\n2 - von mehr als 15 Gewichtshundertteilen:                                                             O/o des Wertes\na - rohe Holzessigsäure . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               10            8\nb - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   30           21\nb - Salze:\n1 - Pyrolignite . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     frei\n2 - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    20           15\nl{obal tacetat ................................................ .                                          frei\nc - Ester:\n1 - Benzyl-, Terpinyl-, Linalyl-,. Geranyl-, Citronellyl-, Anisyl-,\nParakresyl-, Cinnamyl-, Phenyläthyl-, Bornyl- und Iso-\nbornylacetat ...................................... .                                             12          10\n2 - andere ........................................... .                                              30           21\nRiechstoff e ................................................. .                                             10\n16, 17-Dehydropregnenolonacetat .............................. .                                          frei\n3 - Essigsäurcanhydrid; Halogenide der Essigsäure .............. .                                              30           21\nAcctylchlorid     ...................................................... .                                           15\n4 - Chloressigsäure, Bromessigsäure ........................... .                                                12          10\n5 - Propion-, Butter- und Valeriansäure:\na - Hormonersatzpräparate ............................... .                                                25           14\nb - andere ................. ·............................. .                                               12          10\n6 - Palmitinsäure ........................................... .                                                  12          10\n7 - Stearinsäure ............................................ .                                                 18          12\n8 - andere ................................................. .                                                  18          14\nö].-;äure .......................................................... .                                               12\nungesiittigte Säuren, die Riechstoff e sind .. , .......................... .                                        10\nUndecylensiiure, ausgenommen ihre Salze und Ester ................... .                                            frei\nIl - aromatische ............................................... .                                                    12          10\nC - andere        ................................................... .                                               20          15\n29.15   Mehrbasisehe Säuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxyde und Per-\nsäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate:\nA - arornatische ............................................... .                                                    12           10\nIl - andere       ................................................... .                                              20            15\nSchacinsäurc und Azelainsäure und ihre Isomeren, ausgenommen ihre Salze und\nEster ............................................................. , ..                                              frei\n29.16   Oxysäuren ( einschließlich Phenolsäuren), Aldehydsäuren, Ketonsäuren\nund andere Säuren mit einfachen oder komplexen Sauerstoffunktionen;\nihre Anhydride, Halogenide, Peroxyde und Persäuren; ihre Halogen-,\nSulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate:\nA - acyclische Oxysäuren:\n1 - Milchsäure, Apfelsäure                                                                                       15           12\n2 - Weinsäure und Zitronensäure, ausgenommen die in Abs. 3 auf-\ngeführten Salze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         25           rn\n3 - rohes Kalziumtartrat und rohes Kalziumcitrat . . . . . . . . . . . . . . . .                               frei\n4 - andere ................................. : . . . . . . . . . . . . . . .                                     15            7","1472                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                                              O/o des Wertes\nnummer                                   Warenbezeichnung                                                                       zeit-\ntarif-\nmäßig       weilig\n(29.16)  B - cyclische Oxysäuren:\n1 - Mandelsäure ............. , .............................. .                                     20           15\n2 - Salicylsii11rn:\na - Salicylsiiul'e ......................................... .                                   20           15\nb - Ester:\n1 - Butyl-, Amyl-, Benzyl-, Bornyl-, Citronellyl-, Geranyl-,\nMenthyl- und Rhodinylsalicylat ...................... .                                  12          10\n2 - andere ........................................... .                                     20           15\n3 - Sulfovcrbindungen der Salicylsäure ........................ .                                    20           15\n4 - Acctylsal icylsäure ....................................... .                                    25           19\n5 - para-Oxyb(:nzocsäure .................................... .                                       10             8\n6 - K resotinsäuren und Acetyl-ortho-kresotinsäuren ............. .                                   12          10\n7 - Gallussäure:\na - G:- l lussiiure .......................................... .                                frei\nb - Salze und Ester ...................................... .                                      15          12\n8 - andere .......................· .......................... .                                      15          12\nCholsiiurc, Dcsoxycholsäure, ausgenommen ihre Ester ................... .                                frei\nC - andere:\n1 - acyclische .............................................. .                                       20          15\n2 - cyclische ............................................... .                                        15           12\nDehydrocholsiiure, ausgenommen ihre Ester ........................... .                                  frei\nVIII. Ester der Mineralsäuren, ihre Salze und ihre Halogen-,\nSulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate\n29.17   Ester der Schwefelsäure, ihre Salze und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro-\nund Nitrosoderivatc ............................................ .                                          15           12\n29.18   Ester der salpetrigen Säure und der Salpetersäure, ihre Halogen-, Sulfo-,\nNitro- und Nitroso<lcrivatc ...................................... .                                        12           10\n29.19   Ester der Phosphorsäurcn, ihre Salze ( einschließlich Laktophosphate)\nund ihre Ilalog-en-, Sulfo-, Nitro- und Nitrosodcrivate ............... .                                   12\nWeieltmachcr, Glyceropbosphorsäure und Laktophosphate ............... : ...... .                                     10\nanJcre .................................................................. .                                           6\n29.20   Ester der Kohlensäure, ihre Salze und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- und\nNitrosoderivate ................................................ .                                          12           10\n29.21   Andere Ester der Mineralsäuren ( ausgenommen Ester der Halogenwasser-\nstoff siiurcn ), ihre Salze und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitroso-\ndcrivatc:\n.\nA - Ester der Kieselsäuren ...................................... .                                        12           10\nB - Ester anderer Mineralsäuren .................... ·............. .                                      15           12\nl X. Vcrbindungcn mit Stickstoffunktionen\n29.22   Verbindungen mit Aminofunktion:\nA - beta-Naphthylamin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei\nB - acyclische Polyarnine ..................... , ........... _. ..... .                                    20           15\nC - andere .................................................... .                                           12           10\nMonoamine; aromatische Polyamine ..................................... .                                          6","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                                                   1473\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                            0/o des Wertes\nnummer\nWarenbezeichnung                                                                  tarif-       zeit-\nmäßig       weilig\nAmine mit einfachen oder komplexen Sauerstoffunktionen:\nA - biologisclrn Aminosäuren, ihre Decarboxylierungsprodukte:\n1 - I,ysin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei\n2 - andere ................................................. .                                                      20          15\n1~ - andere ............................................ , , .. • • • • ·                                                 12            8\nAminonaphtholsulfosäuren              .............................................. .                                         6\n29.24  Quaternäre organische Ammoniumsalze und -hydroxyde, einschließlich\nder Lezithine und anderer Phosphoaminolipoidc:\nA - I~etain .................................................... .                                                        20          15\n_13 -  andere ................................................ • • • • •                                                   12          10\nCholinc, Lezithine und Phosphoaminolipoide                                                                                     8\n29.25  Verbindungen mit Amidofunktion:\nA - acyclische:\n1 - Harnstoff mit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 45 Ge-\nwichtshundertteilen des wasserfreien Stoffes ................ .                                                25           19\n2 - andere ................................................. .                                                      20           15\nStC'arinsiiureamid .................................................. .                                                  10\nAsparagin, ausgenommen seine Salze ................................. .                                                 frei\nB - cyclische .................................................. .                                                         15            8\nArylidc ................................................. · ·. · · · · · · · · · · · ·                                          6\n29.26   V crbindungcn mit Imido- oder IMinofunktion ...................... .                                                       20           15\n29.27   Verbindungen mit Nitrilfunktion ................................. .                                                        20           15\nCyanessigsi.iurcäthylester                                                                                                        10\n29.28   Diazo-, Azo- und Azoxyverhindungen ............................. .                                                         12            6\n29.29   Organische Derivate des Hydrazins oder des Hydroxylamins ......... .                                                       20           15\n29.30   Verbindungen mit anderen Stickstoff unktionen ..................... .                                                      20          15\nX. Organisch-ano_rganische Verbindungen und heterocyclische\nVerbindungen\nOrganische Thioverbindungen:\nA - biologische Aminosäuren und ihre Decarboxylierungsprodukte                                                             20           15\n13 - andere .................................................... .                                                         15           12\n29.32   Organische Arsenverbindungen .................................. .                                                          20           12\n29.:33  Organische Quccksilberverbindungen .................... ~ ........ .                                                       20           14\n29.34   Andere organisch-anorganische Verbindungen ...................... .                                                        25           19\n'fetraäthylblei    .. , .... , . , , , . , . , , , , ......... , . , , , . , , , , , , , ........... , . , , .... .              frei\n29.35   Heterocyclische Verbindungen, einschließlich Nucleinsäuren:\nA - mit Sauerstoffatomen:\n1 - Furfurol und Cumaron . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  frei\n2 - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      15           12","1474                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                                         0/o des Wertes\nnummer                                        Warenbezeichnung\ntarif-       zeit-\nmäßig        weilig\n(29.05)\nB - rnit Schwefclaton1en ........................................ .                                                                  15           12\n'fhiophcn ............................................................. .                                                                frei\nC - mit Stickstoffatomen:\n1 - Carbazol und dessen Derivate; Pyridin ..................... .                                                             frei\n2 - Indol, Skatol, Melamin ................................... .                                                                12           10\n3 - Nikotinsäureestcr und Nikotinsäurediäthylamid und dessen\n])oppelsalze ............................................ .                                                                18           10\n4 - Chinolin und seine Derivate ............................... .                                                               18           14\nhalogcnic1·tc Chinolindcrivatc, Chinolincarbonsäurederivate .............. .                                                         10\n5 - Alky1aminoacridine, Analgesin und Dimethylaminoanalgesin,\nPiperazin und Dimethylpiperazin .......................... .                                                               18           14\nAlkylaminoacridine      ................................................ .                                                           12\n6 - Nucleinsäuren .............................•.............                                                                   18           12\n7 - biologische Aminosäuren und ihre Decarboxylierungsprodukte ..                                                               20           15\n8 - andere ................................................ .                                                                   18             6\nbcta-Picolin     ................................................ , ...... .                                                       frei\nD - andere .................................................... .                                                                    15           12\nPhcnotl1iazin      .......................................................... .                                                             10\n29.36   Sulfamide:\nA - Chloramine ................................................ .                                                                    15           12\nI3 - andere .................................................... .                                                                   18           10\n29.37    Laktonc und Laktame; Sultone und Sultame:\nJ\\ - Laktone:\n1 - acyclischer Säuren                                                                                                          15             8\nG lucon-clcl ta-lali ton                                                                                                            frei\n2 - cyclischer Säuren:\na - Santonin        .............................................                                                        frei\nb - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   15\nPhi;nolphthalcin     .................................................                                                            12\nBisoxycumar-inylacdat (bis-3, 3'14-0xyrnmarinyl]-essigcster); Parachlor-\npheny lacety liithyloxycumarin (3 - falpha - (p-Chlorphenyl)-beta-acetyl-\niithy l 1-4-oxyeumarin); Phenylpropyloxycumarin (3-[1'-Phcnylpropyl]-\n4-oxycurnarin) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  6\nandere                                                                                                                            10\nB - Lakiamc:\n1 - Isatin, Acclophcnolisatin, Dipheno]isatin ........... ; ........ .                                                          18           14\n2 - andere ........ , ........................................ .                                                                20           15\nC - Sultone und SultaHH~ ........................................ .                                                                   30           19\nXI. N atiirlichc oder synthetische Provitamine, Vitamine,\nHormone und Enzyme\n29.38    Natürliche oder synthetische Provitamine und Vitamine, einschließlich\nKonzentrate, auch untereinander gemischt, auch in Lösungsmitteln\naller Art:\nA - Provitamine:\n1 - Nikotinsäu re, ausgenommen ihre Ester . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                         18           14\n2 - andere, ausgenommen Nikotinsäurederivate . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                            frei","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                                                 1475\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                          0/o des Wertes\nnummer                                     Warenbezeichnung                                                                    tarif- 1 zeit-\nmäßig        weilig\nr2n.as) n - Vitamine:\n1 - Vitamin A, einschließlich der_ natürlichen A + D-Konzentrate . . .                                         frei\n2 - Vitamine D 2 und B 3 • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • •           frei\n3 - andere ... , ......... , .... ,, .. , ...... , ............... _.....                                       25           19\nVitarnin Bo ........................................... , • • • • • • • • · • • · ·                                    4\nVitarnine D12 und II .. , , , .. , , .. , , . , , , , , , . , .......................... .                          frei\nVitamin C ............................................... , .. • • • • • • •                                          12\nVitamin D2 ............................................. • •, • • • • • • · ·                                         15\nC - Mischungen und Lösungen ................................... .                                                     30           21\n29.39   Natürliche oder synthetische Hormone:\nA - Insulin ................................................... .                                                      35           21\n13 - andere .................................................... .                                                    25\nAdrenalin ............................................................. .                                                   15\nTestosteron, Progesteron, Desoxycorticosteron, Dihydrofolliculin (Oestradiol),\nMethyl testosteron .................................................... .                                                  4\nCortison, Hydrocortison, Dehydrocortison, Dehydro-hydrocortison, gonadotrope\nIlormone ........................................... • • .... • • • • • • • • • · • •                                  frei\nandere ........................ , ...................... • • • • • • • • • • • · · · · · · ·                                14\n29.40   Enzyme:\nA- Pepsin ................................................... .                                                      frei\nIl - Cocarboxylase ............................................. .                                                     25            19\nC - andere                                                                                                              15            8\nPapain ............................................................... .                                                  frei\nXII. Natürliche oder synthetische Glykoside und pflanzliche Alkaloide,\nihre Salze, Äther, Ester und anderen Derivate\n29.41   Natürliche oder synthetische Glykoside, ihre Salze, Äther, Ester und\nanderen Derivate:\nA - Rutin                                                                                                             25            19\nB - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei\n29.42   Natürlichc oder synthetische pflanzliche Alkaloide, ihre Salze, Äther,\nEster und anderen Derivate:\nA - Opiuma1kaloide:\n1 - Thcbain                                                                                                    frei\n2 - andere .................................................                                                 .    25           19\nB - Chinaalkaloide:\n1 - Chinidin ...............................................                                                 .    20           10\n2 - andere .................................................                                                 . frei\nC - andere Alkaloide:\n1 - Koffein ................................................                                                 .    20           12\n2 - Kokain:\na - roh .................................................                                               .  frei\nb - rein, l{okainsalze .....................................                                            .    15           12\n3 - Nikotin ................................................                                                 .   20            12\n4 - Ephedrin, Strychnin .....................................                                                .    15           12\n5 - Theobromin und seine Derivate:\na - Thcobrominbase ......................................                                               .  frei\nb - andere ..............................................                                               .    20           12\n6 - Theophyllin, Theophyllinäthylendiamin ....................                                               .    20             8\n7 - andere .................................................                                                 .  frei","1416                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                                                   0/ 0 des 1N ertes\nnummer                                          Warenbezeichnung\ntarif-         zeit-\nmäßig         weilig\nXIII. Andere organische Verbindungen\nChemisch reine Zucker, ausgenommen Saccharose ................... .                                                                              30\nRli:unnosc, Raffinose, Mannose ............................................. .                                                                            frei\nan<lr:rc, ausgcnornm<!n Glukose und Laktose .................................. .                                                                           21\nAntibiotika:\nA - Penicilline, Streptomycin .......•............................                                                                               35\nPcnic.illinc . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 21\nStrcptornycin      ......................................................... .                                                                        frei\n13 - an<lcrc                                                                                                                                     18           frei\n29.45  Andere organische Verbindungen:\nA - Alkoholate der Metalle ...................................... .                                                                              25             19\n13 - Kupforacctarsenit (Schwcinfurter Grün) ....................... .                                                                            18             14\nC - an<lcrc .................................................... .                                                                               30             19","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                        1477\nZollsatz\nTarif-                                                                                                  O/o des Wertes\nnummer\nWarenbezeichnung                                             tarif-       zeit-\nmäßig        weilig\nKapitel 30\nPharmazeutische Erzeugnisse\nVorschriften\n1. Arzneiwaren im Sinne der Tarifnr. 30.03 sind:\na) Erzeugnisse, die zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken gemischt\nworden sind;\nb) zu den gleichen Zwecken geeignete ungemischte Erzeugnisse, die dosiert oder für\nden Einzelverkauf zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken auf-\ngemacht sind.\nDie vorstehenden Bestimmungen gelten nicht für Lebensmittel oder Getränke\n(:z.. B. diät~tische Leb~nsmitte~, angereicherte Leb~nsmittel, ~ebensmittel. für Diabe,-\ntiker, »tomsche• Getr.anke; Mmeralwasser) oder fur Erzeugmsse der Tarifnrn. 30.02\nund 30.04.\nBei Anwendung dieser Bestimmungen und der Vorschrift 3 d dieses Kapitels\ngelten\nA. als ungemischte Erzeugnisse:\n1. wäßrige Lösungen ungemischter Erzeugnisse;\n2 alle Erzeugnisse der Kapitel 28 und 29 (ausgenommen Edelmetalle in kolloi-\ndem Zustand);\n3. einfache Pflanzenauszüge der Tarifnr. 13.03, nur auf einen bestimmten Wir-\nkungswert eingestellt oder in einem beliebigen Lösungsmittel gelöst;\nB. als gemischte Erzeugnisse:\nL kolloide Lösungen und kolloide Suspensionen (ausgenommen kolloider\nSchwefel);\n2. Pflanzenauszüge, durch Behandlung von Gemischen pflanzlicher Stoffe er-\nhalten;\n3. Salze und konzentrierte Wässer, durch Eindampfen natürlicher Mineral-\nwässer erhalten.\n2. Zu Kapitel 30 gehören nicht:\na) destillierte aromatische Wässer und wäßrige Lösungen ätherischer Ole zu medi-\nzinischen Zwecken (Tarifnr. 33.05);\nb) Zahnpflegemittel aller Art, einschließlich derjenigen •mit prophylaktischen oder\ntherapeutischen Eigenschaften; sie gehören zu Tarifnr. 33.06;\nc) Medizinalseifen der Tarifnr. 34.01.\n3. Zu Tarifnr. 30.05 gehören nur:\na) steriles Katgut und andere sterile chirurgische Nähmittel;\nb) sterile Laminariasti fte;\nc) sterile resorbierbare blutstillende Einlagen zu chirurgischen und zahnärztlichen\nZwecken;\nd) Röntgenkontrastmittel sowie dia_gnostische Mittel zur Verwendung am Patienten\n(ausgenommen die der Tarifnr. 30.02), dosiert oder hierzu gemischt;\ne) Zahnzement und andere Zahnfüllstofie;\nf) Taschen und andere Behältnisse mit Apothekenausstattung für erste Hilfe.\n30.01  Drüsen und andere Organe zu organotherapeutischen Zwecken, ge-\ntrocknet, auch als Pulver; Auszüge aus Drüsen oder anderen Organen\noder ihren Absonderungen zu organotherapeutischen Zwecken; andere\nzu therapeutischen oder prophylaktischen _Zwecken zubereitete tierische\nStoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      frei\n30.02  Sera von immunisierten Tieren oder Menschen; mikrobiologische Vaccine,\nToxine, Mikrobenkulturen (einschließlich der lebenden Enzymbildner,\nausgenommen Hefen) Qnd ähnliche Erzeugnisse ................... .                               18           14\n30.03  Arzneiwaren, auch für die Veterinärmedizin:\nA - injizierbares Insulin und Insulinpräparate ..................... .                          35           21\nin Aufmachungen für den Einzelverkauf .................................. .                         19\nB - Penicilline, Streptomycin, ihre Präparate ...................... .                          35           21\nC - andere ........ ; ........................................... .                            18           14\nChlor- und Oxytetracyclin .......•.......................................                        frei","1478                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                          O/o des Wertes\nnummer                           Warenbezeichnung\ntarif-       zeit-\nmäßig       weilig\n30.04  Watte, Gaze, Binden und dergleichen ( z. B. Verbandzeug, Pflaster zum\nIleilgebrauch, Senfpflaster), mit medikamentösen Stoffen getränkt oder\nüberzogen oder für den Einzelverkauf zu medizinischen oder chirurgi-\nschen Zwecken aufgemacht, ausgenommen die in der Vorschrift 3 zu\nKapitel 30 genannten Erzeugnisse ................................ .     18           14\n30.05  Andere pharmazeutische Zubereitungen und Waren ................. .      18           14","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                    1479\nZollsatz\nTarif-                                                                                           O/o des vVertes\nnummer                                Warenbezeichnung                                          tarif- \\ zeit-\nmäßig , weilig\nKapitel 31\nDüngemittel\nVorschriften\n1. Zu Tarifnr. 31.02 gehören - vorausgesetzt, daß die Erzeugnisse nicht wie in\nTarifnr. 31.05 vorgesehen aufgemacht sind - nur:\nA. folgende Erzeugnisse:\n1. Natronsalpeter mit einem Gehalt an Stickstoff von 16 Gewichtshundertteilen\noder weniger;\n2. Ammonsalpeter, auch rein;\n8. Ammonsulfatsalpeter, auch rein;\n4 Ammoniumsulfat, auch rein;\n5. Kalksalpeter mit einem Gehalt an Stickstoff von 16 Gewichtshundertteilen\noder weniger;\nG. Kalkmagncsiumsalpeter, auch rein;\n7. Kalkstickstoff mit einem Gehalt an Stickstoff von 25 Gewichtshundertteilen\noder weniger, auch mit ül getränkt;\n8. Harnstoff mit einem Gehalt an Stickstoff von 45 Gewichtshundertteilen oder\nweniger;\nB. Düngemittel, die aus untereinander gemischten Erzeugnissen des Absatzes A be-\nstehen ( die angegebenen Grenzwerte bleiben außer Betracht);\nC. Düngemittel, die aus Mischungen von Ammoniumchlorid oder von Erzeugnissen\nder Absii,tze A und B ( ebenfalls ohne Beriicksichtigung der hierfür angegebenen\nGrenzwerte) mit Kreide, Gips oder anderen nichtdüngenden anorganischen\nStoffen bestehen;\nD. flüssige Düngemittel, die aus wäßrigen oder ammoniakalischen Lösungen der Er-\nzeugnisse des Absatzes A 2 oder des Absatzes A 8 oder aus Mischungen dieser\nErzeugnisse bestehen.\n2. Zu Tarifnr. 31.03 gehören - vorausgesetzt, daß die Erzeugnisse nicht wie in\nTarifnr. 31.05 vorgesehen aufgemacht sind - nur:\nA. folgende Erzeugnisse:\n1. Thomasphosphatschlacken;\n2. durch Glühen auf geschlossene Kalziumphosphate (Thermophosphate und ge-\nschmolzene Phosphate) ·und durch Glühen behandelte natürliche Kalzium-\naluminiumphosphate;\n3. Superphosphate ( einfache, doppelte oder dreifache);\n4. Dikalziumphosphat mit einem Gehalt an Fluor von mindestens 0,2 Gewichts-\nhundcrtteilen;\nB. Düngemittel, die aus untereinander gemischten Erzeugnissen des Absatzes A be-\nstehen ( die angegebenen Grenzwerte bleiben außer Betracht) ;\nC. Düngemittel, die aus Mischungen von Erzeugnissen der Absätze A und B ( eben-\nfalls ohne Berücksichtigung der hierfür angegebenen Grenzwerte) mit Kreide,\nGips oder anderen nichtdiingenden anorganischen Stoffen bestehen.\n3. Zu Tarifnr. 31.04 gehören - vorausgesetzt, daß die Erzeugnisse nicht wie in\nTarifnr. 31.05 vorgesehen auf gemacht sind - nur:\nA. folgende Erzeugnisse:\n1. natürliche rohe Kalisalze (z.B. Karnallit, Kainit, Sylvinit);\n2. Schlempekohle;\n3. Kaliumchlorid, auch rein, vorbehaltlich der Vorschrift 6 c;\n4. Kaliumsulfat mit einem Gehalt an K 2 0 von 52 Gewichtshundertteilen oder\nweniger;\n5. Kaliummagnesiumsulfat mit einem Gehalt an K 2 0 von 30 Gewichtshundert-\nteilen oder weniger.\nB. Düngemittel, die aus untereinander gemischten Erzeugnissen des Absatzes A be-\nstehen ( die angegebenen Grenzwerte bleiben außer Betracht).\n4. Arntnoniumphosphate mit einem Gehalt an Arsen von 6 mg je kg oder mehr gehören\nzu Tarifnr. 31.05.                                                             ·\n5. Die in den Vorschriften 1 A, 2 A, 3 A und 4 angegebenen Grenzwerte beziehen sich\nauf die Gewichte der wasserfreien Stoffe.\n6. Zu Kapitel 31 gehören nicht:\na) Tierblut der Tarifnr. 05.15;\nb) chemisch einheitliche V erbiRdungen, ausgenommen die in den Vorschriften 1 A,\n2 A, 3 A und 4 genannten Erzeugnisse;\nc) künstliche Kristalle aus Kaliumchlorid (ausgenommen optische Elemente) mit\neinem Stückgewicht von 2,5 g oder mehr der Tarifnr. 38.19; optische Elemente\naus Kaliumchlorid (Tarifnr. 90.01).","1480                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                                               0/o des Wertes\nnummer                                    Warenbezeichnung                                                          tari f-      zeit-\nmlißi g     weilig\n31.01  Guano und andere natiirliche tierische oder pflanzliche Düngemittel, auch\nuntereinander gemischt, jedoch nicht chemisch bearbeitet ............ .                                     frei\n31.02  Mineralische oder chemische Stickstoffdüngemittel .................. .                                       20           10\n31.03  Mineralische oder chemische Phosphatdüngemittel:\nA - Thomasphosphatschlacken:\n1 - ungernahlcn .................................. _.......... .                                     frei\n2 - gcn1ahlcn .............................................. .                                         10           2„5\nB - Superphosphate ........................................... .                                             20          15\ndrcifaclic Su[,H'.rphosphate .............................................. .                                     5\nC - anucre                                                                                                  20           10\nAn rn er k u n g zu Tarif'nr. 31.03 Abs. B\nDrei 1',u'.l1c Superphosphate enthalten mehr als 45 Gewichtshundertteile verfügban~r\nJ>t10spl101·siiur·c.\n31.04  Mineralische oder chemische Kalidüngemittel:\nA - Schlcmpckohlc . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei\n13 - andere ................................................... .                                            15           5\nAndere Düngemittel; Erzeugnisse des Kapitels 31 in Tabletten, Pastillen\noder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Gewicht von 10 kg\noder weniger ................................................. .                                              20          10","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                                                  1481\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                        0 /o des Wertes\nnummer                                    Warenbezeichnung                                                                   tarif-        zeit-\nmäßig         weilig\nKapitel 32\nGerb- und Farbstoffauszüge; Tannine und ihre Derivate; Farbstoffe,\nFarben, Anstrichfarben, Lacke und Färbemittel; Kitte; Tinten\nVorschriften\n1. Zu Kapitel 32 gehören nicht:\na) chemisch einheitliche Verbindungen, ausgenommen Erzeugnisse der Tarifnr. 32.04\noder B2.0;\\ anorganische Erzeugnisse, die als Luminophore verwendet werden\n(Tarifnr. [32.07), und Färbemittel in Formen oder Packungen für den Einzel-\nverkauf der Tarifnr. 32.09;\nb) die Eiweißderivate der Tannine (Tarifnrn. 35 01 bis 35.04).\nj_ Mischungen von stabilisierten Diazoniumsalzen mit Kupplungskomponenten, die zum\nErzeugen unlöslicher Azofarbstoffe auf der Faser dienen sollen, gehören zu\nTarifnr. 32.05.\nB. Zu den Tarifnrn. 32.05, 32.06 und 32.07 gehören auch Zubereitungen auf der\nGrundlage von synthetischen organischen Farbstoffen, Farblacken und anderen Farb-\nkörpern, die zum Fii.rben von Kunststoffen, Kautschuk und ähnlichen Stoffen in der\nMasse oder zum Herstellen von Zubereitungen für den Textildruck verwendet\nwerden. Zu diesen Tarifnummern gehören jedoch keine zubereiteten Pigmente der\nTarifnr. 32.09.                                              •\n4. Lösungen von Erzeugnissen der Tarifnrn. 39.01. bis 39.üfi, ausgenommen Kollodium,\nin flüchtigen organischen Lösungsmitteln gehören zu Tarifnr. 32.09, wenn der Anteil\ndes Liisungsmittels 50 Gewichtshunder-tteile der Lösung übersteigt.\n5. Zu den »Farbstoffen« und »Farbkifrpern« im Sinne des Kapitels 32 gehören nicht\nErzeugnisse, die als Füllstoffe in Olfarben verwendet werden, auch wenn sie als\nFarbpigrnnntc in Wasserfarben dienen können\nß. Priigefolicn im Sinne der Tarifnr. 32.09 sind nur Folien, wie sie zum Bedrucken von\nBucheinbiinden oder I-IutschweiJ31edern verwendet werden. Sie bestehen\na) aus M<~tallstaub (auch Edelmetallstaub) oder Pigmenten in dünnen Blättern, die\ndurch Leim. Gelatine oder andere Bindemittel zusammengehalten werden; oder\nb) aus Metallstaub (auch Edelmetallstaub) oder Pigmenten, die auf Papier, eine\nKunstst,~t1ulie oder eine andere Unterlage aufgebracht sind.\n32.01   Pflanzliche Gerb,,toffauszüge:\nA - ohne Zusatz von Ligningerbextrakten:\n1 - Kastanienauszug, Qucbrachoauszug, Garnbir                                                                 frei\n2 - andere                                                                                                          8           4\nEukalyptusgerbstoffauszug .......................................... .                                                frei\nB - mit Zusatz von Ligningerbcxtrakten ........................... .                                                 25             19\nMimosaauszug mit einem vVerte von 83 DM oder mehr für 100 kg ........... .                                                   8\n32.02   Tannine (Gerbsäuren), einschließlich des mit Wasser ausgezogenen Gall-\näpfoltannins, ihre Salze, Äther, Ester und anderen Derivate:\nA - Tannine, einschließlich des mit Wasser ausgezogenen Galläpfeltannins                                           frei\nß - Salze, Äther Ester und andere Derivate der Tannine . . . . . . . . . . . . . .\n1                                                                                                30            21\n32.03   Synthetische Gerbstoffe, auch mit natürlichen Gerbstoffen gemischt;\nldinstliche Beizen für die Gerberei ( z. B. Enzym-, Pankreas- oder\nBakterienheizen):\nA - synthetische Gerbstoffe ohne Zusatz natürlicher Gerbstoffe (z. B.\nGerbstoffausziige); künstliche Beizen .......................... .                                               20            15\nß - synthetische Gerbstoffe, mit natürlichen Gerbstoffen oder Ligningerb-\ncxtrakten gemischt ......................................... .                                                   25            19\n32.04   Pflanzliche Farbstoffe ( einschließlich Auszüge aus Farbhölzern und\nanderen färbenden pflanzlichen Stoffen, ausgenommen Indigo) und\nti~rische Farbstoffe:\nA - I{atcchu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei","1482                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                               0/o des Wertes\nnummer                                      Warenbezeichnung                                        tarif-       zeit-\nmäßig       weilig\n(32.04)  13 - andere :Farbstoffe .......................................... .                      15           12\nLackrnus     .......................................................... • • • •              frei\nC - Znbcrcitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe .............. .                    25           19\n32.0:)   Synthetische organische Farbstoffe; synthetische organische Erzeugnisse,\ndie als Luminophore verwendet werden; auf die Fa!imr aufziehende optische\nAufhellcr; nafürlicher Indigo:\nA - syn1hctischc organische Farbstoffe; natürlicher Indigo                                15           12\nB - synthetische organische Stoffe, die als Luminophore verwendet werden                  20           15\nC - auf die Faser aufziehende optische Aufheller ................... .                    25           19\nD - Zubereitungen auf der Grundlage dieser Erzeugnisse ............. .                    25           19\nAnmerkung zu Tarifnr.B2.05 Abs.C\nllilfsmittcl für die Spinnstoffindustrie usw. im Rahmen eines Zollkontingents siehe\nAnmerkung zu Tarifnr. 38.12.\n32.06    Farblacke:\nA - nicht zubereitet                                                                      20             7,5\nB - Zubereitungen auf der Grundlage von Farblacken ............... .                      25          12,5\n32.07    Andere Farbkörper; anorganische Erzeugnisse, die als Luminophore ver-\nwendet werden:\nA - Saftb raun (N ußbeize) und dergleichen ........................ .                     30           19\nB - Lithopone und andere Farbpigmente a'uf der Grundlage von Zink-\nsulfid                                                                               15             6\nC - Titanoxydpigmente ......................................... .                           8            4\nD - Cadmopone und andere Farbpigmente auf der Grundlage von Cad-\nn1iumsalzen ............................................... .                        15           10\nE - Zinkgrau (unreines Zinkoxyd) ............................... .                        15           12\nF - geschönte Farberden und künstlicher Ocker:\nl - Kasseler Erde; Ocker, auch künstlich ....................... .                  30           21\nnatiidicher Ocker  ................................................. .                   19\n2 - andere                                                                          20           12\nG - andere F'arbkörper ......................................... .                        20\nUltramar-in; Chromfarben aus einem Gemenge von Metalloxyden oder Metall-\nsalzen, auch mit Dcimengung von anderen Mineralfarben ................. .                   15\nl\\1incralsclnvarz ....................................................... .                    12\nl\\1olybdatrot .......................................................... .\nandere ............................................................... .                       10\nH - anorganische Erzeugnisse, die als Luminophore verwendet werden                         20           15\nI - Zubereitungen auf der Grundlage dieser Erzeugnisse ............ .                    25          12.5\n32.08    Zubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsrnittel und zubereitete Farben,\nSchmelzglasuren und andere verglasbare Massen, flüssige Glanzmittel\nund ähnliche Zubereitungen für die keramische, Emaillier- oder Glas-\nindustrie; Engoben; Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver,\nGranalien, Schuppen oder Flocken ............................... .                         15           12\n32.09    Lacke; Wasserfarben und zubereitete '\\Vasserpigmentfarben nach Art der\nfür die Lederendbearbeitung gebrauchten; andere Anstrichfarben; mit öl,\nTerpentinöl, Lackbenzin, einem Lack oder anderen zum Herstellen von\nAnstrichfarben dienenden Mitteln angeriebene Pigmente; Prägefolien;\nFärbemittel in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf ....... .                       25          12,5\nPerlenessenz                                                                                        4","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                      1483\nZollsatz\nTarif-                                                                          O/o des Wertes\nnummer                          Warenbezeichnung\ntarif- 1 zeit-\nmäßig       weilig\n32.10  Farben für Kunstmaler, für den Unterricht, für die Plakatmalerei, für\nFarbtönungen oder zur Unterhaltung, in Tuben, Töpfen, Fläschchen,\nNäpfchen und ähnlichen Aufmachungen, auch in Täfelchen; alle diese in\nZusammenstellungen, auch mit Pinseln, Wischern, Näpfchen oder an-\nderem Zub,ehör ................................................ .       20\n32.11  Zubereitete Sikkative ........................................... .     20           12\n32.12  Kitte und Spachtelmassen, einschließlich Harzkitt und Harzzement ... .  10            2\n32.13  Druckfarben, Tinte und Tusche zum Schreiben oder Zeichnen und andere\nTinten und Tuschen:\nA - Druckfarben, Vervielfältigungsfarben und dergleichen ........... .  25           19\nB - Tinten und Tuschen ........................................ .       20           12","1484                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                          0/o des Wertes\nnummer                                         vV a r e n b e z e i Ch n u n g                                                 tarif-       zeit-\nmiißig       weilig\nKapitel 33\nÄthcri•.:chc ülc und Rcsinoide; Riech-, Kihperpflege- und Schönheitsmittel\nVorscl1riftcn\n1. Zu Kapitel;{;! gcltiircn nicht:\na) zw-:amrnc'll,12,('.'w1ztc alkoholische Zubereitungen zum Herstellen von Getränken\n(Ta,·i/'nr. '22 0\\1);\nIJ) Scifon (T:u·if'11r.:M.0I);\nc) Tcl'pcutiniil und andere Erzeugnisse der Tarifnr. 38.07.\n2. Zu Tal'i l'n r. :3:3.0li g·d1iirrn auch gemischte und ungemischte Erzeugnisse ( ausgenom-\nrne11 di(! der Tari/'nr ~~:3.0G), <l1e zur Verwendung als Riech-, Körperpflege- oder\nScl1iinltcitsmittc:I gc)cignut und zu diesem Zweck für den Einzelverkauf aufgemacht\nsind.                                                                  --\n33.01  Ätherische Olc ( auch terpenfrei gemacht), flüssig oder fest (konkret);\nResinoidc:\nA - ätherische öle:\n1 - ganz oder teilweise terpenfrei gemacht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           12           10\n2 - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    frei\nB - I{esinoide . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    frei\n33.02  Terpenhaltige N ebcnerzeugnisse aus ätherischen ölen ............... .                                                  15           10\n33.03  Konzentrate ätherischer öle in Fetten, nichtflüchtigen ölen, Wachsen\noder ähnlichen Stoffen, durch Enfleurage oder Mazeration gewonnen . . . .                                             frei\nMischungen von zwei oder mehreren natürlichen oder künstlichen Riech-\noder Aromastoff cn und Mischungen auf der Grundlage eines oder meh-\nrerer dieser Stoffe ( einschließlich alkoholischer Lösungen), die Rohstoffe\nfür die Ricchmittcl-, Lebensmittel- oder andere Industrien sind:                                                    ~\nA - Arornastoffe für die Lebensmittelindustrie, unmittelbar verwendbar                                                 35           30\nB - andere:\n- mit einem Gehalt an Äthylalkohol vc;n 5 Gewichtshundertteilen\noder weniger:\na - Kompositionen mit einem Werte von mehr als 100 DM je kg                                                frei\nb - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     15           10\n2 - mit einem G1:halt an Äthylalkohol vori mehr als 5 Gcwichts-\nbundertt.cilcn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       24           18\n33.05  Destillierte aromatische Wässer und wäßrige Lösungen ätherischer öle,\nauch zu medizinischen Zwecken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     frei\nZubereitete Riech-, Körperpflege- und Schönheitsmittel ............. .                                                  24           18\nseifchaltige Jbsicrcrcmc und seifchaltigc Haarwaschmittel ..................... .                                                15","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                                                     1485\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                               0/o des Wertes\nnummer                                          Warenbezeichnung                                                                    tarif-       zeit-\nmäßig       weilig\nKapitel 34\nScifen, org·anische grenzflächenaktive Stoffe, zubereitete \\Vaschmittel und\nW aschhilfsmittcl, zubereitete Schmiermittel, künstliche Wachse, zu-\nbereitete Wachse, Schuhcreme, Scheuerpulver und dergleichen, Kerzen\nund ähnliche Erzeugnisse, Modelliermassen und Dentalwachs\nVorschriften\nl. Zu Kapitel B4 gehören nicht:\na) chemisch cinlieitliehe Verbindungen;\nb) Zahnpfkgcmittel, Rasiercreme und Haarwaschmittel, auch wenn sie Seife odP,r\ngrem,flii.cbenaktive Stoffe enthalten (Tarifnr. 33.06).\n2. Zu Tarif'nr. :M.01 gehören nur wasserlösliche Seifen, auch mit Zusatz anderer Stoffe\n(z.B. <ll~si11fizicrc1Hfo Stoffe, Scbeuerpulvcr, Füllstoffe, Heilmittel).\nß. \"Erdöl oder Schieferöl« im Sinne der Tarifnr. 34.03 sind die in der Vorschrift 3 zu\nKapitel 27 bcschr·icbenen Erzeugnisse.\n4. ,,zubereitete Wachse, nicht emulgiert und ohne Lösungsmittel«                                   im     Sinne       der\nTari f'nr. :34.01 sind nur:\nA. Mischungen tierischer Wachse untereinander, pflanzlicher \\Vachse untereinander\nund kiinstlicl1er \\Vaehse untereinander;\nB. Mischungen verschiedener Gruppen von Wachsen (tierischer, pflanzlicher, mine-\nrnlisclier, kiinstlicher) untereinander sowie Mischungen von Paraffin mit\nLierisclicn, pflanzlichen oder künstlichen Wachsen;\nC. Mischungen von wachsartiger Konsistenz auf der Grundlage von Wachsen oder\nParaffin, die außerdem Fette, Harze, mineralische oder andere Stoffe enthalten,\nsofern die Mischungen nicht emulgiert sind und keine Lösungsmittel enthalten,\nZu Tarifnr. J4.04 gehören nicht:\na) vVacl1sc der Tari!'nr. 27.13;\nb) ungemischte tierische oder pflanzliche vVaehse, die nur gefärbt sind.\n34.01  Seifen, einschließlich Medizinalseifen:\nA - weiche Rali-Seifen ......................................... .                                                           15           12\nB - harte Toilette- und Kern-Seifen; Seife in Form von Pulver, Schup-\npen, Flocken, Spänen, Römern oder dergleichen; flüssige Seife;\nMcdizinalscife ·.................. ; .......................... .                                                        24           15\nC - andere        • 1 • • 1 1 1 1 1 1 1 t 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 f  1 1 1 t 1 1 1 1 1  1 t  15           12\n34.02  Organische grcnzffächcnaktive Stoffe; grenzflächenaktive Zubereitungen\nund zubereitete Waschmittel und Waschhilfsmittel, auch Seife enthaltend:\nA - organische grcnzflächenaktive Stoffe:\n1 - Sulfierungsprodukte von Fetten, fetten ölen, Fettsäuren und\nHarzsäuren; kationaktive und nichtionogene grenzflächenaktive\nStoffe:\na - in Packungen mit einem Gewicht von 1,5 kg oder weniger ..                                                       24           15\nb - andere ............................................... .                                                        15           12\n2 - andere, auch Ampholyte ................................. .                                                          24           15\nB - grenzflächcnaktivc Zubereitungen:\n1 - für die Spinnstoffindustrie, die Papierherstellung und die Gerberei                                                 25           19\n2 - andere                                                                                                              24           15\nC - Waschmittel und Waschhilfsmittel ........................... .                                                           24           15\nAnmerkung zu Tarifnr. 34.02 Abs. A - 1- b und 2 und Abs. B -1\nHilfsmittel fiir die Spinnstoffin<lustrie usw. im Rahmen eines Zollkontingents siehe\nAnmerkung zu Tarifnr. 38.12.","1486                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                       0/o des Wertes\nnummer                                 Warenbezeichnung                                                                     tari f-        zeit-\nmäßig          weilig\n34.03  Zubereitete Schmiermittel, bestehend aus Mischungen von ölen oder\nFetten aller Art oder aus Mischungen auf der Grundlage dieser öle oder\nFette, auch mit einem Gehalt an Erdöl oder Schieferöl von weniger als\n70 Ge wich tsh undertteilcn:\nA - Schweröl der Tarifnr. 27.10 enthaltend, mit einem Gehalt:\n1 - von mehr als 10 Gewichtshundertteilen:\na - für die Spinnstoffindustrie, die Papierherstellung und die\nGerberei ............................................ .                                                 25             19\nfür 100 kg\nEigengewicht\nb - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12,90 DM     1\n0/o des Wertes\n2 - von 10 Gewichtshundertteilen oder weniger:\na - für die Spinnstoffindustrie, die Papierherstellung und die\nGerberei ............................................ .                                                 25             19\nb - andere .............................................. .                                                  10             8\nB - andere                                                                                                           10              8\n34.04   Künstliche Wachse, einschließlich wasserlösliche; zubereitete Wachse,\nnicht emulgiert und ohne Lösungsmittel:\nA - künstliche Wachse:\n1 - chemisch modifiziertes Montanwachs                                                                          24             20\n2 - andere ................................................. .                                                  18             12\nB - zubereitete Wachse ......................................... .                                                   24             15\nSkivvachs ............................................................. .                                                   14\n34.05  Schuhcreme, Möbel- und Bohnerwachs, Poliermittel für Metall, Scheuer-\npasten und -pulver und ähnliche Zubereitungen, ausgenommen zubereitete\nWachse der Tarifnr. 34.04 ...................................... .                                                   24             15\nPolierzirkon ............................................................. .                                                   frei\nBimsstein, gemahlen und gemischt .......................................... .                                                     8\n34.06  Kerzen (Lichte) aller Art, Wachsstöcke, N achtlichte und dergleichen ....                                            24             15\n34.07  Modelliermasscn, auch in Zusammstellungen oder zur Unterhaltung für\nKinder; zubereitetes Dentalwachs in Tafeln, Hufeisenform, Stäben oder\nähnlichen Formen ............................................. .                                                      18            14","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                     1487\nZollsatz\nTarif-                                                                                            O/o des Wertes\nnummer                                 Warenbezeichnung                                          tarif-       zeit-\nmäßig       weilig\nKapitel 35\nEiweißstoffe und Klebstoffe\nVorschrift\nZu Kapitel 35 gehören nicht:\na) als Arzneiwaren aufgemachte Eiweißstoffe (Tarifnr. 130.03);\nb) Gelatincpostkarten und andere Druckerzeugnisse (Kapitel 49).\n35.01  Kasein, Kascinate und andere Kaseinderivate; Kaseinleime:\nA - Kasein ................................................... .                         35\n13 - andere .................................................. • •                        18           14\nKaseinleirnc ........................................................... .                    13\nAnmerkung zu Tarifnr. 35.01 Abs. A\nKasein zur gewerblichen Verwendung, unter Zollaufsicht ungenießbar gemacht oder\nunter Zollsicherung ......................................................... .         frei\nDie Ilcrstcllung von Lebens- und Futtermitteln ist nicht als gewerbliche Verwendung\nim Sinne dieser Bestimmung anzusehen.\nAlbumine, Albuminate und andere Albpminderivate:\nA - Alburnine ................................................. .                          20           15\nEiweiß von Hühnern, frisch oder anders als durch Trocknen haltbar gemacht .. .                  8\nEiweiß von Hühnern, getrocknet ......................................... .                      5\nß - andere ................................................... .                          18           14\nAnm c r k u n g zu Tarifnr. 35.02 Abs. A\nAlbumine, ungenießbar oder unter Zollaufsicht ungenießbar gemacht .............. .     frei\n35.03  Gelatine (auch in quadratischen oder rechteckigen Blättern, auch an der\nOberfläche bearbeitet oder gefärbt) und ihre Derivate; Glutinleime (z.B.\nKnochenleim, Hautleim, Sehnenleim), Fischleim; Hausenblase ........ .                      20\nIlausenblase ............................................................. .                     frei\nGelatinederivate                                                                                    14\nandere .................................................................. •                        13\n35.04  Peptone und andere Eiweißstoffe, ihre Derivate; Hautpulver, auch\nchromiert:\nA - Eiweißstoffe der Hülsenfrüchte ............................... .                      35\nB - andere .......... ~ ........................................ .                        18           14\nAnmerkung zu Tarifnr. 35.04 Abs. A\nEiweißstoffe der Hülsenfrüchte (sogenanntes pflanzliches Kasein) zur gewerblichen\nVerwendung, unter Zollauf sieht ungenießbar gemacht oder unter Zollsicherung ..... .   frei\nDie Herstellung von Lebens- und Futtermitteln ist nicht als gewerbliche Verwendung\nim Sinne dieser Bestimmung anzusehen.\n35.05  Dextrine; lösliche oder geröstete Stärke; Klebstoffe aus Stärke ....... .                  30\n35.06  Zubereitete Klebstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Er-\nzeugnisse aller Art zur Verwendung als Klebstoff in Aufmachungen für\nden .Einzelverkauf in Behältnissen mit einem Reingewicht von 1 kg oder\nweniger:\nA - zubereitete Klebstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen:\n1 - pflanzliche Leime:\na - aus pflanzlichen Gummen .............................. .                    15           1~\nb - andere .............................................. .                     30\n2 - andere ................................................. .                       18           12\nB - Erzeugnisse aller Art zur Verwendung als Klebstoff in Aufmachungen\nfür den Einzelverkauf in Behältnissen mit einem Reingewicht von 1 kg\noder weniger .............................................. .                        24           13","1488                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                            0/o des Wertes\nnummer                                  Warenbezeichnung                                         tarif-       zeit-\nmäßig       weilig\nKapitel 36\nPulver und Sprengstoffe; Feuerwerksartikel; Zündhölzer; Zündmetall-\nlegierungen; leicht entzündliche Stoffe\nVorschriften\nl. Zu Kapitel 3G gcliiirr:n nicht chemisch einheitliche Verbindungen, ausgenommen die\nin clcr folgenden Vorschr·ift 2a oder b aufgeführten Erzeugnisse.\n2. Zu Tarif'nr. :W.08 gchiircn nur:\na) Mdaldchycl, llexamcthylcntetramin und ähnliche Erzeugnisse in Tabletten,\nStiibd1en oder iihnlichen Formen, aus denen sich ihre Verwendung als Brenn-\nstoff ergibt; Brennstoffe auf der Grundlage von Alkohol und ähnliche zubereitete\nBn)nr1stoffc, fost oder pastenförmig;\nb) flüssige Brennstoffe (z.B. Benzin) für Feuerzeuge oder Feueranzünder in Be-\nhiiltnisscn mit einem Fassungsvermögen von 300 ccm oder weniger;\nc) Pech- und llarzfackcln, Kohlenanzünder und ähnliche Erzeugnisse.\n36.01  Schießpulver .......... .- ...................................... .                       25         frei\n36.02  Zubereitete Sprengstoffe ........................................ .                       25           19\n36.03  Zündschnüre; Sprengzündschnüre ................................ .                         25           19\n36.04  Zündhütchen, Sprengkapseln; Zünder; Sprengzünder ................ .                       25           19\n36.05  Feuerwerksartikel (Feuerwerkskörper, Knallkörper, Zündplättchen,\nRaketen zum Wetterschießen und dergleichen) ..................... .                       35           21\n36.06  Zündhölzer ................................................ ; .. .                        30            15\n36.07  Cer-Eisen und andere Zündmetallegierungen in jeder Form:\nA - Cermischmetall ............................................ .                         frei\nB - andere ................................................... .                          25            14\n36.08  Waren aus leicht entzündlichen Stoffen:\nA - Pech- und Harzfackeln, Kohlenanzünder und dergleichen ......... .                     15            12\nB - andere ................................................... .                          25            15","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1S57                                            1489\nZollsatz\nTarif-                                                                                                     O/o des Wertes\nnummer\nWarenbezeichnung                                                 tarif-        zeit-\nmäßig         weilig\nKapitel 37\nErzeugnisse zu photographischen und kinematographischen Zwecken\nVor·schriftcn\n1. Zu Kapitel :17 gehiiren weder Abfälle noch Ausschußwaren.\n~- Zu Tarifnr. in.OS gehören nur:\na) <·hemisd1c Erzeugnisse, die zu photographischen Zwecken gemischt sind (z. B.\nEutwiddcr, Fixiersalze, Toner, Emulsionen);\nb) ungmnischte Erzeugnisse zu den gleichen Zwecken, dosiert oder gebrauchsfertig\nf'ii1· den Einzelverkauf aufgemacht.\nZu Tarifnr. ~n.08 gehören nicht Lacke, Klebstoffe oder ähnliche Zubereitungen, die\nnach ilu·er Beschaffenheit tarifiert werden.\n37.01  lJchtempfindliche photographische Platten und Planfilme aus Stoffen\naller Art, nicht belichtet ........... , ............................ .                            24            18\n37.02  Lichtempfindliche Filme in Rollen oder Streifen, auch gelocht, nicht be-\nlichtet                                                                                            24            18\n37.03  Lichtempfindliche Papiere, Karten und Gewebe, auch belichtet, nicht ent-\nwickelt                                                                                            24            18\n37.04  Lichtempfindliche photographische Platten und Filme, belichtet, nicht\nentwickelt (Negative oder Positive):\nA - Platten und Filme, nicht zu kinematographischen Zwecken                                     frei\nfür je\nangefangene 100 m\nB - kinematographische Filme:\n1 - Negative und Lavendelkopien                                                            frei       \\    -\n2 - andere                                                                                 20DM1\nO/o des Wertes\n37.05  Photographische Platten; Filme, auch gelocht, nicht zu kinemato-\ngraphischen Zwecken; alle dies.e belichtet und entwickelt (Negative oder\nPositive):\nA - kopierfähige Offsetrnproduktionen ............................ .                               24           18\nB - andere                                                                                       frei\nfür je\nangefangene 100 m\n37.06  Kinematographische Filme nur mit Tonaufzeichnung, belichtet und ent-\nwickelt (N cgative oder Positive):\nA - Negative und Lavendelkopien              ............................... .                  frei\nB - andere                                                                                      20DM\n37.07  Andere kinematographische Filme, belichtet und entwickelt, Stummfilme\nund Tonfilme (Negative oder Positive):\nA - Negative und Lavendelkopien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  frei\nB - andere                                                                                      20DM\nAnmerkung\nBei Tonfilmen, <lie getrennt als Bild- und Tonband eingehen, ist jedes Band für sich\nnach seiner Beschaffenheit zu behandeln.\n0/o des Wertes\n37.08  Chemische Erzeugnisse zu photographischen Zwecken, einschließlich der\nErzcugnisst> für Blitzlicht ....................................... .                               15           12","1490                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                                O/o des Wertes\nnummer                                           Warenbezeichnung                                                                    tarif-       zeit-\nmäßig       weilig\nKapitel 38\nVerschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie\nVorschriften\n1. Zu Kapitel 38 gehören nicht:\na) chemisch einheitliche Verbindungen, ausgenommen die nachstehend aufgeführten:\n1. künstlicher Graphit (Tarifnr. 38.01);\n2. Dcsinfok tionsmittel, Insecticide, Fungicide, Herbicide, Mittel gegen Nage-\nticrc, Schii<llingsbekämpfungsmittel und dergleichen in Formen oder Auf-\nmachungen der in Tarifnr. 38.11 beschriebenen Art;\n3. Feuerlöschmittel in Form von Ladungen für Feuerlöschgeräte oder von\nFeuerlöschgranateri oder -bomben (Tarifnr. 38.17);\n4. die naehstehend in der Vorschrift 2 a, c, d und f aufgeführten Erzeugnisse;\nb) A rznciwarcn (Tarifnr. 30.03).\n2. Zu Tarifnr. 38.19 gehören unter anderem:\na) künstliche Kristalle aus Ilalogensalzen der Alkali- oder Erdalkalimetalle oder\naus Magncsiumoxyd (ausgenommen optische Elemente) mit einem Stückgewicht\nvon 2,5 g oder mehr;\nb) Fuselöle;\nc) Tintenentferner in Aufmachungen für den Einzelverkauf;\nd) Korrekturlacke für Dauerschablonen in Aufmachungen für den Einzelverkauf;\ne) schmelzbare Temperaturmesser für Ofen (z.B. Segerkegel);\nf) zu zahnärztlichen Zwecken besonders zubereiteter Gips.\n3. Als unvermischt im Sinne der Tarifnr. 38.19 Abs. A sind Erzeugnisse und Rück-\nstände anzusehen, deren Nebenbestandteile zweifelsfrei lediglich durch die Her-\nstellung bedingt sind. Sie dürfen keine absichtlichen Zusätze enthalten. Diese Er-\nzeugnisse und Rückstände gelten auch dann als unvermischt, wenn sie in Wasser\nemulgiert oder dispergiert (auch kolloid dispergiert) sind.\n38.01  Künstlicher Graphit, kolloider Graphit (nicht in öliger Suspension) ....                                                       12           10\n38.02  Tierisches Schwarz (z. B. Beinschwarz, Elfenbeinschwarz), auch aus-\ngebraucht .................................................... .                                                               10\n38.03  Aktivkohle ( entfärbend, depolarisierend oder adsorbierend); aktivierte\nKieselgur, aktivierter Ton, aktivierter Bauxit und andere aktivierte natür-\nliche mineralische Stoffe:\nA - Aktivkohle ................................................ .                                                             30           21\nß - andere                                                                                                                    15           12\n38.04  Ammoniakwasser und ausgebrauchtc Gasreinigungsmasse aus der Leucht-\ngasreinigung ......................................... '. . . . . . . .                                                      frei\n38.05  Tallöl:\nA - roh, auch I{okillöl ......................................... .                                                         frei\nI1 - gereinigt ....................... , .......................... .                                                         20           12\n38.0ö  Sulfitablaug·cn ............... , ..................... , ........... .                                                        25\nLigningcl'bextrakte ........................................................ .                                                         19\nandere . , , . , .. , , .. , , .. , .... , .. , .. , . , ..... , , .. , ......... , .................. .                               12\n38.07 Balsamterpcntinöl; Wurzclterpcntinöl, Sulfatterpentinöl 1.md andere ter-\npenhaltig·c Lösungsmittel aus der Destillation oder einer anderen Behand-\nlung der N adclhölzcr; Dipenten, roh; Sulfitterpentinöl; Pine-öl:\nA - Sulfatterpcntinöl, gereinigt                       . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    15          12\nB - andere         ....................................................                                                      frei","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                                       1491\nZollsatz\nTarif-                                                                                                             0/ 0 des Wertes\nnummer                                  Warenbezeichnung                                                          tarif-     J  zeit-\nmäßig ! weilig\n38.08  Kolophonium, Harzsäuren, ihre Derivate ( ausgenommen Harzester der\nTarifnr. 39.05); leichte und schwere Harzöle:                                                    ·\nA - Derivate des Kolophoniums, ausgenommen oxydiertes und polymeri-\nsiertes Kolophonium; Harzsäuren, ihre Derivate und Salze ....... .                                    20           15\nSalze der I-Iarzsäuren ................................................... .                                     12\nB - andere                                                                                               frei\n38.on  Holzteere, Holzteeröle ( ausgenommen zusammengesetzte Lösungs- und\nVerdünnungsmittel der Tarifnr. 38.18); Kreosot; Holzgeist, Acetonöl:\nA - Holzteer :\n1 - Nadelholzteer, harzhaltig ................................. .                                   frei\n2 - andere ................................................. .                                        10              6\nB - Kreosotöl, Kreosot ......................................... .                                         20              8\nC - andere                                                                                                 10              8\n38.10  Pflanzliche Peche aller Art; Brauerpech und ähnliche Zubereitungen auf\nder Grundlage von Kolophonium oder pflanzlichen Pechen; Kernbinde-·\nmittel auf der Grundlage von natürlichen harzigen Stoffen:\nA - Harzpech, Sulfatpech . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei\nB - andere                                                                                                  10              6\nBrauereiauslaufpech auf der Grundlage von Kolophonium mit Zusatz von Par-\naffin und Mineralöl, mit einer Viskosität von mehr als 2,3 bei 170° C im\nEngler'schen Viskosimeter gemessen ................................... .                                     frei\n38.11  Desinfektionsmittel, Insecticide, Fungicide, Herbicide, Mittel gegen Nage-\ntiere, Schädlingsbekämpfungsmittel und dergleichen, in Zubereitungen\noder in Formen oder Aufmachungen für den Einzelverkauf oder als\nWaren (z. B. Schwefelbänder, Schwefelfäden, Schwefelkerzen und\nFliegenfänger) ................................................ .                                           15              7,5\nlandwirtschaftliche Schädlingsbekämpfungsmittel auf der Grundlage von Schwefel,\nvon Kupferverbindungen oder von organischen Quecksilberverbindungen ....... .                                       5\nAnmerkung\nHilfsmittel für die Spinnstoffindustrie usw. im Rahmen eines Zollkontingents siehe\nAnmerkung zu Tarifnr. 38.12.\n38.12  Zubereitete Zurichtemittel, zubereitete Appreturen und zubereitete Beiz-\nmittel aller Art, wie sie in der Textilindustrie, Papierindustrie, Leder-\nindustrie oder ähnlichen Industrien gebraucht werden ............... .                                      25\nausgenomn1en Glanzstärke .................................................. .                                         19\nAnmerkung\nZubereitete Hilfsmittel (ausgenommen Glanzstärke) für die Spinnstoffindustrie, die\nPapierherstellung und die Gerberei aus den Tarifnrn. 38.12 sowie 32.05 Abs. C, 34.02\nAbs. A - 1 - b und 2 und B - l, 38.11, 38.19 Abs. B - 11, 39.01 Abs. B und 39.02 Abs. B\nund C, bis zu einer Gesamthöchstmenge im Kalenderjahr von 225 v. H. der nach dem\nWert berechneten Einfuhr aus dem Lieferlande im Kalenderjahr 1950, gegen Vorlage\neines von der Bundesregierung anerkannten Ursprungszeugnisses ................. .                                        5\n38.13  Abbeizmittel für Metalle; Flußmittel und andere Hilfsmittel zum Schwei-\nß.en oder Löten von Metallen; Pasten und Pulver zum Löten oder Schwei-\nßen aus Metall und anderen Stoffen; Obe,rzugsmassen und Füllmassen für\nSchweißelektroden und Schweißstäbe:\nA - Löt- oder Schweißmassen; Thermitmischungen; andere Abbeizmittel\nfür Metalle als zum Schweißen oder Löten ..................... .                                      30            21\nLötpasten, gleichzeitig zum Verzinnen geeignet ..................... , ...... .                                   15\nB- andere                                                                                                frei","1492                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                         0/o des Wertes\nnummer                                  vVarenbezeichn ung\ntarif-      1   zeit-\nmäßig          weilig\n38.14  Antiklopfmittel, Antioxydantien, Antigums, Viskositätsverbesserer, Anti-\nkorrosivadditives und ähnliche zubereitete Additives für Mineralöle ... .                                                30             21\nAthylfluid ................................................................ .                                                     frei\nAnmerkung\nZubereitete Verbcssercr für Schmieröl oder Schmiermittel zum Vermischen mit\nSchmieröl oder Schmiermitteln unter Zollsicherung .............................. .                                                      8\n38.15  Zusammengesetzte Vulkanisationsbeschleuniger ..................... .                                                     20             15\n38.1 G Zubereitete Nährsubstrate zum Züchten von Mikrobenkulturen:\nA - in Packungen mit einem Gewicht von 500 g oder weniger ........ .                                                    15             12\nB- andere                                                                                                                30             21\n38.17  Gemische und Ladungen für Feuerlöschgeräte; Feuerlöschgranaten und.\nFeuerlöschbomben ............................................. .                                                         15             12\n38.18  Zusammengesietzte Lösungs- und Verdünnungsmittel für Lacke und ähn-\nliche Erzeugnisse .............................................. .                                                       25             19\n38.19  Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder\nverwandter Industrien ( einschließlich Mischungen von Naturprodukten),\nanderweit weder genannt noch inbegriffen; Rückstände der chemischen\nIndustrie oder verwandter Industrien, anderweit weder genannt noch in-\nbegriffen:\nA - unvermischte Erzeugnisse und Rückstände:\n1 - N aphthensäuren, ihre Salze und Ester:\na - Naphthensäuren und ihre Ester ......................... .                                                frei\nb - Salze der N aphthensäuren ............................. .                                                  20             12\n2 - Sulfonaphthensäuren, ihre Salze und Ester ................. .                                                  12             10\nfür 100 kg\nEigengewicht\n3 - flüssige Alkylengernische . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              12,90 DM\nAnmerkungen zu Tarifnr. 38.19 Abs. A - 3\n1. Flüssige Alkylcngernische unter den Voraussetzungen und Bedingungen der An-\nmerkung 2 zu Tarifnr. '-27.07 unter Zollsicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    frei\n2. Flüssige Alkylengemische sind vergütungsfähige Mineralöle im Sinne der An-\nmerkung 5 b zu Tarifnr. 27.10 unter den dort angegebenen Voraussetzungen.\nO/o des '\\Vertes\n4 - lchthyolsu1fosäure, ihre Salze und Ester .................... .                                                 15\nIchthyolsulfonate ................................................... .                                                  frei\n5 - künstliche Kristalle aus Halogensalzen der Alkali- oder Erdalkali-\nmetalle oder aus Magnesiumoxyd .......................... .                                                    15             12\n6 - Tieröl ................................................. .                                                     30           frei\n7 - andere                                                                                                         30             21\nAnmerkung zu Tarifnr.38.19 Abs.A-7\nUnvermischte Erzeugnisse und Rückstände dieses Absatzes, deren charakterbestim-\nmendcr Bestandteil zu Kapitel 28 oder 29 gehört, werden zu dem Zollsatz dieses\nBestandteils verzollt.\nB - vermischte Erzeugnisse und Rückstände; andere Zubereitungen:\n1 - alkalisiertes Eisenoxyd (Gasreinigungsmasse) ................ .                                              frei\n2 - Oxylith ................................................. .                                                    10               8\n3 - feuerfeste Mörtel, feuerfeste Massen, z.B. auf der Grundlage von\nSchamottekörnungen oder Ton-Dinasrnassen ................. .                                                 frei","Nr. 53 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                 1493\nZollsatz\nTarif-                                                                                         O/o des Wertes\nnummer                                 Warenbezeichnung                                       tarif-       zeit-\nmäßig       weilig\n(38.19)     4 - Absorbentien auf der Grundlage von Barium, Cäsium, Zirkonium\noder dergleichen (zum Vervollständigen des Vakuums in elek-\ntrischen Röhren), auf Röhren oder Metallfäden oder in Form von\nPastillen, Täfelchen und dergleichen ....................... .                 15          12\n5 - Elektrodenmasse ........................................ .                   frei\n6 - Hartmetallmischungen, nicht gesintert ...................... .                 10            8\n7 - Emulgiermittel, anderweit weder genannt noch inbegriffen ..... .              24           15\n8 - zubereitete Reagentien zu Laboratoriums- und ähnlichen Zwecken:\na - in Packungen mit einem Gewicht von mehr als 500 g ....... .               30           21\nb - andere .............................................. .                    15          12\n9 - Segerkegel und dergleichen ............................... .                  20           14\n10 - pharmazeutische Zubereitungen, anderweit weder genannt noch\ninbegriffen, einschließlich des zubereiteten Zahngipses; Porzellan-\nmassen aus Feldspat, Kaolin und Quarz ..................... .                  18          14\n11 - Hilfsmittel für die Spinnstoffindustrie, die Papierherstellung und\ndie Gerberei, anderweit weder genannt noch inbegriffen ....... .              25           19\nAnmerkung zu Tarifnr. 38.19 Abs. B - 11\nHilfsmittel für die Spinnstoffindustrie usw. im Rahmen eines Zollkontingents siehe\nAnmerkung zu Tarifnr. 38.12.\n12 - Tintenentferner und Korrekturlack für Dauerschablonen, in Auf-\nmachungen zum unmittelbaren Gebrauch ................. ·.. .                   15          12\n13 - andere                                                                          30          21\nKautschukhilfsmittel ............................................... .                   15\ngemischte stearinsaure Salze ........................................ .                 15\nN atronka]k; mit Soda verschnittenes Ätznatron ....................... .                12\nBauten- und Flammschutzmittel ..................................... .                    10\nAkkumulatorenmasse auf der Grundlage von Cadmiumoxyd ............. .                     8\ngemischte Edelgase ................................................ .                    8\nAkkumulatorenmasse auf der Grundlage von Nickelhydroxyd ........... .                 frei\nIonenaustauscher auf der Grundlage von sulfonierten Kohlen ........... .              frei","","Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1495\nAbschnitt VII\nKunststoffe, Zelluloseäther und-ester\nund Waren daraus; Kautschuk (Natu~kautschuk,\nsynthetischer Kautschuk und Faktis)\nund Kautschuk\"'\\Varen","1496                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                             0/o des Wertes\nnummer                                  Warenbezeichnung                                          tarif-       zeit-\nmäßig       weilig\nKapitel 39\nKunststoffe, Zelluloseäther und -ester und Waren daraus\nVorschriften\nl. Zu Kapitel 39 gehören nicht:\na) Prägefolicn der Tarifnr. 32.09;\nb) künstliche Wachse (Tarifnr. 34.04);\nc) synthetischer Kautschuk im Sinne des Kapitels 40 und Waren daraus;\nd) Sa.ttJcrwaren (Tarifor. 42.01), Täschnerwaren, Reiseartikel und andere Waren\nder Tarifnr. 42.02;\nc) Flechtwarcn und Korbmacherwaren (Kapitel 46);\nf) synthdische und künstliche Spinnstoffe und Waren daraus (Abschnitt XI);\ng) Schuhe und Schuhteile, Kopfbedeckungen und Teile davon, Regenschirme,\nSonnenschirme, Gehstöcke, Peitschen, Reitpeitschen, Teile davon, Fächer und\nandere vVarcn des Abschnitts XII;\nh) Phantasicsclnnuck der Tarifnr. 71.16;\ni) Waren des Abschnitts XVI (Maschinen und Apparate, elektrotechnische Waren);\nk) Teile von Beförderungsmitteln (Abschnitt XVII);\n1) optische Elemente aus Kunststoff, Brillenfassungen, Zeicheninstrumente und\nandere Waren des Kapitels 90;\nm) Waren des Kapitels 91 (Uhrmacherwaren), insbesondere Gehäuse für Uhren\nund für andere Uhrmacherwaren;\nn) Musikinstrumente, Teile davon und andere Waren des Kapitels 92;\no) Möbel und Teile davon (Kapitel 94);\np) Waren de-s Kapitels 96 (Bürstenwaren);\nq) Spiele, Spielzeug und Sportgeräte (Kapitel 97);\nr) Knöpfe, Reißverschlüsse, Federhalter, Füllstifte und Teile davon, Mundstücke\nund Rohre für Tabakpfeifen, Zigarettenspitzen, Kämme, Teile von Isolier-\nflaschen und anderen Isolierbehältern sowie andere Waren des Kapitels 98.\n2. Zu den Tarifnrn. 39.01 und 39.02 gehören nur synthetisch hergestellte Erzeugnisse\nfolgender Art:\na) Kunststoffe;\nb) Silikone;\nc) Resole, flüssiges Polyisobutylen und ähnliche künstliche Hochpolymere.\n:3. Zu den Tarifnrn. 39.01 bis 39.06 gehören nur Erzeugnisse in folgenden Formen:\na) flüssige oder teigförmige Erzeugnisse, einschließlich der Emulsionen, Disper-\nsionen und Lösungen:\nb) Blöcke, Stücke, Krümel, Körner, Flocken und Pulver (einschließlich Preß-\nmassen) und dergleichen;\nc) Monofile mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm; nahtlose Rohre,\nStäbe, Stangen und Profile, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch nicht weiter\nbearbeitet;\nd) Tafeln, Platten. Folien, Filme, Bänder oder Streifen (ausgenommen die durch\nVorschrift 4 zu Kapitel 51 der Tarifnr. 51.02 zugewiesenen Streifen) und Fertig-\nwaren daraus, nlle diese ungeformt oder quadratisch oder rechteckig geschnitten,\nauch mit Obedliichenbearbeitung (z.B. bedruckt), jedoch nicht weiter bearbeitet;\ne) Abfälle und Bruch.\n39.01  Kondensations-, Polykondensations- und Polyadditionserzeugnisse, auch\nmodifiziert, auch polymerisiert, linear oder vernetzt (z.B. Phenoplaste,\nAminoplaste, Alkyde, Allylpolyester und andere ungesättigte Polyester,\nSilikone):\nA - Ionc-q.austauscher, Bodenverbesserer, Entfärbungsharze und der-\ngleichen .................................................. .                         30           21\nB - andere                                                                                 20           15\nzubereitete Klebstoffe .................................................. .                     12\nPreßmassen aus Aminoplasten bis zu einer Höchstmenge im Kalenderjahr von\n130 v. H. der nach dem Wert berechneten Einfuhr aus dem Lieferlande im\nKalenderjahr 1950, gegen Vorlagt' Pines von der Bundesregierung anerkannten\nUrspr-ungszeugnisses ................................................. .                      8\nAthoxylinharze ........................................................ .                        6\nAnmerkung zu Tarifnr. 39.01 Abs. B\nHilfsmittel l'ür die Spinnstoffindustrie usw. im Rahmen eines Zollkontingents siehe\nAnmerkung zu Tarifnr. 38.12.","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                     1497\nZollsatz\nTarif-                                                                                           9/o des Wertes\nnummer                                 Warenbezeichnung\ntarif- \\ zeit-\nmäßig I weilig\n39.02  Polymerisations- und Mischpolymerisationserzeugnisse (z.B. Polyäthylen,\nPolytetrahaloäthylen, Polyisobutylen, Polystyrol, Polyvinylchlorid, Poly-\nvinylacetat, Polyvinylchloracetat und andere Polyvinylderivate, Poly-\nacryl- und Polymethacrylderivate, Cumaron-Inden-Harze):\nA - Ionenaustauscher, Bodenverbesserer, Entfärbungsharze und der-\ngleichen .................................................. .                       30           21\nB - Polystyrol, Polyacryl- und Polymethacrylderivate, Cumaronharze\nund I ndenharze ........................................... .                       20           15\nzubereitete Klebstoffe .................................................. .               .    12\nC - andere ................................................... .                        25           19\nVinylchlorid-Vinylidenchlorid-Mischpolymerisat mit einem Gehalt an Vinyliden-\nchlorid von mindestens 80 Gewichtshundertteilen ......................... .                frei\nzubereitete Klebstoffe .................................................. .                    12\nD - Abfälle und Bruch ...................•......................                        20           15\nAnmerkung zu Tarifnr. 39.02 Abs. B und C\nHilfsmittel für die Spinnstoffindustrie usw. im Rahmen eines Zollkontingents siehe\nAnmerkung zu Tarifnr. 38.12.\n39.03  Regenerierte Zellulose; Zellulosenitrate, Zelluloseacetate und andere\nZelluloseester, Zelluloseäther und andere chemi~che Zellulosederivate,\nauch weichgemacht (z.B. Zelloidin, Kollodium, Zelluloid); Vulkanfiber:\nA - regenerierte Zellulose:\n1 - Folien, Blöcke, Streifen und dergleichen .................... .                 30           21\nquadratische oder rechteckige poröse saugfähige Stücke, Platten und Folien                20\n2 - Kunstdärme ............................................ .                        15          12\n3 - Abfälle und Bruch ...................................... .                       10            8\nB - Zellulosenitrate:\n1 - Zelluloid:\na - Massen, Blöcke, Rohre, Stäbe, Platten, Folien und dergleichen               20           15\nPlatten, Folien und Filme, mit einer Dicke von 2 mm oder weniger, zur\nVerarbeitung beim Herstellen von Zieh- und Mundharmonikas unter\nZollsicherung ................................................ .                     4\nb - Filmunterlagen ...................................... .                      10\nc - Abfälle und Bruch; Altfilme, auch gewaschen, in Rollen oder\nSchnitzeln                                                                frei\n2 - andere ................................................ .                       12           10\nC - andere Zelluloseester (z.B. Acetat, Propionat, Acetobutyrat):\n1 - Filmunterlagen ......................................... .                       10\n2 - andere .................................................                        20           15\nAbfälle von Folien und Filmen, ungemahlen; Altfilme, gewaschen oder un-\ngewaschen, in Rollen oder Schnitzeln .............. , ................ .              frei\nzubereitete Klebstoffe .............................................. .                   12\nD - Zelluloseäther ............................................. .                       20           15\nAthylzellulose ......................................................... .                   frei\nzubereitete Klebstoffe .................................................. .                    12\nE - andere chemische Zellulosederivate ............................ .                    20           15\nF - Vulkanfiber ............................................... .                        18           12\n39.04   Gehärtete Eiweißstoffe ( z~ B. gehärtetes Kasein, gehärtete Gelatine) ... .              20           15\nErzeugnisse aus gehärtetem Kasein ......................................... .                       7","1498                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                  0/odesWertes\nnummer                                Warenbezeichnung                                                                 tarif-      zeit-\nmäßig       weilig\n39.05  Durch Schmelzen modifizierte natürliche Harze (Schmelzharze); durch\nV cresterung von natürlichen Harzen oder Harzsäuren gewonnene Kunst-\nharze (Ilarzestcr); chemische Derivate des Naturkautschuks ( z. B. Chlor-\nkautschuk, Kautschukchlorhydrat, cyclischer Kautschuk, oxydierter\nKautschuk):\nA - Schmelzharze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei\nB - andere ................................................... .                                                20          15\n39.06- Andere Hochpolymere und Kunststoffe, einschließlich Alginsäure, ihre\nSalze und Ester; Linoxyn:\nA - Alginsäure, ihre Salze und Ester, nicht zubereitet ................ _-                                    frei\nB - Kunstdärme aus Alginaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            20          15\nC - andere .................•.............................. ·. . . .                                           30          19.\n39.07  Waren aus Stoffen der Tarifnrn. 39.01 bis 39.06:\nA - aus regenerierter Zellulose:\n1 - Kunstdärme ............................................ .                                             15          12\n2 -·andere ....... ·......................................... .                                           30          19\naus Folien hergestell~e Verpackungen (z.B. Beutel und Tüten) ......... .                                        13\n13 - aus Vulkanfiber ............................................ .                                            25          17\nC - andere .................................................... .                                               20          15\ni","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                               1499\nZollsatz\nTarif-                                                                                               O/o des Wertes\nnummf'.r\nWarenbezeichnung                                        tarif-       zeit-\nmäßig       weilig\nKapitel 40\nKautschuk (Naturkautschuk, synthetischer Kautschuk und Faktis)\nund Kautschukwaren\nV o 1· s c h r i f t c n\nl. Als Kautschuk gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, an allen Stellen des Zoll-\ntarifs, an denen dieser Ausdruck gebraucht wird, folgende Erzeugnisse, auch weich\noder hart vulkanisiert: Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, ähnliche natürliche\nKautschukarten, synthetischer Kautschuk, Faktis und deren Regenerate.\n2. Zu Kapitel 40 gehören nicht die nachstehend aufgeführten aus Kautschuk und Spinn-\nstoffen bestehenden Erzeugnisse, die in der Regel zu Abschnitt XI gehören:\na) gummielastische oder kautschutierte Gewirke oder Wirkwaren sowie gummi-\nelastische Gewebe und Waren daraus;\nb) Pumpenschläuche und ähnliche Schläuche aus Spinnstoffen, durch innere Aus-\nkleidung mit Kautschuk wasserdicht gemacht;\nc) andere mit Kautschuk getränkte, bestrichene, überzogene oder mit Lagen aus\nKautschuk versehene Gewebe (ausgenommen Erzeugnisse der Tarifnr. 40.06 oder\n40.10):                                                               .\n1. mit einem Quadratmetergewicht von 1500 g oder weniger,\n2. mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 1500 g und einem Anteil an\nSpinnstoffen von mehr als 50 Gewichtshundert.teilen,\nund Waren aus diesen Geweben;\nd) mit Kautschuk getränkte oder bestrichene Filze mit einem Anteil an Spinnstoffen\nvon mehr als 50 Gewichtshundertteilen und Waren daraus;\ne) Vliesfolien, mit Kautschuk getränkt oder überzogen oder Kautschuk als Binde-\nmittel enthaltend, sofern der Anteil an Spinnstoffen 50 Gewichtshundertteile\nübersteigt, und Waren daraus;\nf) gewebeähnliche Erzeugnisse aus. parallel liegenden und miteinander durch Kau-\ntschuk verklebten Garnen aus Spinnstoffen, ohne Rücksicht auf das Quadrat-\nmetergewicht, und Waren daraus.\nBlätter, Platten oder Streifen aus einer oder mehreren Gewebelagen und aus einer\noder mehreren Lagen Schaum-, Schwamm- oder Zellkautschuk gehören jedoch stets\nzu Kapitel 40. Waren aus diesen Blättern, Platten oder Streifen sind als Kautschuk-\nwaren und nicht als Spinnstoffwaren zu behandeln.\n3. Zu Kapitel 40 gehören außerdem nich~:\na) Schuhe und Schuhteile des Kapitels 64;\nb) Kopfbedeckungen und Teile davon, einschließlich Badekappen, des Kapitels 65;\nc) Hartkautschukteile für Maschinen, mechanische und elektrische Apparate sowie\nalle Gegenstände und Teile aus Hartkautschuk zu elektrotechnischen Zwecken,\ndie zu Abschnitt XVI gehören;\nd) Waren der Kapitel 90, 92, 94 und 96;\ne) Spiele, Spielzeug und Sportgeräte (Kapitel 97), ausgenommen Sporthandschuhe\nund Waren der Tarifnr. 40.11;\nf) Knöpfe, Federhalter, Rohre für Tabakpfeifen und dergleichen, Kämme sowie\nandere Waren des Kapitels 98.           .\n4. Unter synthetischem Kautschuk im Sinne der Vorschrift 1 und der Tarifnrn. 40.02,\n40.05 und 40.06 sind ungesättigte synthetische Stoffe zu verstehen, die nach der\nVulkanisation mit Schwefel, Selen oder Tellur nicht wieder in den thermoplastischen\nZustand zurückgeführt werden können. Werden sie bis zum Optimum vulkanisiert\n( ohne Zusatz anderer zur Vernetzung nicht erforderlicher Stoffe, wie Weichmacher,\naktive oder inerte Füllstoffe), so müssen sie bei einer Temperatur zwischen 15 und\n20° C eine Dehnung bis zum Dreifachen ihrer ursprünglichen Länge aushalten, ohne\nzu reißen. Nach einer Dehnung auf das Doppelte ihrer ursprünglichen Länge müssen\nsie sich ferner innerhalb zweier Stunden mindestens auf das Eineinhalbfache ihrer\nursprünglichen Länge zusammenziehen.\nSynthetischer Kautschuk sind hiernach z. B.: Polybutadien, Polychlorbutadien\n(GRM), Polybutadien-Styrol (GRS), Polychlorbutadien-Acrylnitril (GRN), Poly-\nbutadien-Acrylnitril (GRA) und Butylkautschuk (GRI).\nThioplaste (GRP) gelten stets als synthetischer Kautschuk.\n5. Zu den Tarifnrn. 40.01 und 40.02 gehören nicht Kautschuk mit Zusatz von inerten\noder aktiven Füllstoffen, Weichmachern, Vulkanisationsmitteln, Vulkanisations-\nbeschleunigern oder Farbstoffen sowie Mischungen von Naturkautschuk mit syntheti-\nschem Kautschuk oder Mischungen von verscbiedenen Arten von Kautschuk. Bei\nTarifnr. 41).02 bleibt jedoch synthetischer Kautschuk, dem vor der Koagulation\nMineralöl zugesetzt ist oder der Stoffe enthält, die nur als Stabilisatoren dienen,\noder der zur Kenntlichmachung gefärbt ist.\n6. Nicht umsponnene Fäden jeden Profils aus Weichkautschuk, deren größter Durch-\nmesser 5 mm übersteigt, gehören zu Tarifnr. 40.08.","1500                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                       0/ 0 des Wertes\nnummer                                   Warenbezeichnung                                                                   tarif-        zeit-\nmäßig        weilig\n7. Zu Tarifnr. 40.10 gehören auch Förderbänder und Treibriemen aus Geweben, die\nmit Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder mit Lagen aus Kautschuk\nversehen sind, sowie solche, die unter Verwendung von mit Kautschuk getränkten\noder überstrichenen Garnen oder Bindfäde:o. aus Spinnstoffen hergestellt sind.\n8. Im Sinne der Tarifnrn. 40.07 bis 40.14 gelten Balata, Guttapercha, ähnliche natür-\nliche Kautschukarten, Faktis und deren Regenerate als vulkanisierter Kautschuk,\nauch wenn sie nicht vulkanisiert sind.\n!J. Platten, Blätter und Streifen im Sinne der Tarifnrn. 40.05, 40.08 und 40.15 sind\nsolche, die nicht geschnitten sind oder die durch einfaches Schneiden eine quadra-\ntische oder rechteckige Form erhalten haben, auch wenn sie dadurch zu Fertigwaren\ngeworden sind. Sie dürfen jedoch nicht weiterbearbeitet sein; eine einfache Ober-\nflächenbearbeitung (z.B. Bedrucken) bleibt hierbei außer Betracht.\nProfile und Schnüre der Tarifnr. 40.08 und Stäbe, Profile und Rohre der Tarif-\nnr. 40.15 dürfen auch auf bestimmte Längen zugeschnitten, jedoch - abgesehen von\neiner einfachen Oberflächenbearbeitung - nicht weiter bearbeitet sein.\nI. Rohkautschuk\n40.01  Naturkautschuk, Balata, Guttapercha und ähnliche natürliche Kautschuk-\narten, roh ( einschließlich Latex, auch stabilisiert) ..... ·. . . . . . . . . . . . . . .                          frei\n40.02  Synthetischer Kautschuk, einschließlich des synthetischen Latex, auch\nstabilisiert; Faktis:\nA - synthetisciier Kautschuk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              frei\nB - Faktis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei\n40.03  Regenerierter Kautschuk                                                                                              20             14\n40.04  Abfälle, Schnitzel und Staub von Kautschuk, ausgenommen Hart-\nkautschuk; Altwaren und Teile davon aus Kautschuk, ausgenommen\nHartkautschuk, nur zum Wiedernutzbarmachen des Kautschukanteils ver-\nwendbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei\nII. Nichtvulkanisierter Kautschuk\n40.05  Platten, Blätter und Streifen aus nichtvulkanisiertem Naturkautschuk\noder synthetischem Kautschuk .................................. .                                                     25            19\n40.06  Nichtvulkanisierter Naturkautschuk oder synthetischer Kautschuk in\nanderen Formen oder in anderem Zustand (z.B. Lösungen und Dis-\npersionen, Rohre, Stäbe, Profile); Waren aus nichtvulkanisiertem Natur-\nkautschuk oder synthetischem Kautschuk ( z. B. imprägnierte Garne aus\nSpinnstoffen; Kautschukklebemittel auf Unterlagen aller Art, auch auf\nUnterlagen aus vulkanisiertem Naturkautschuk oder synthetischem Kau-\ntschuk; Ringe, Scheiben):\nA - Lösungen, Dispersionen und Emulsionen ........................ .                                                 25            19\nKautschukleim in Behältnissen mit einem Gewicht von mehr als 1 kg ......... .                                              12\nB - G~:1'ne_ aus Spinnstoffen, mit nichtvulkanisiertem Kautschuk im-\npragn1ert ................................................. .                                                  18            12\nC - Kautschukklebemittel auf Unterlagen aller Art ................. .                                                25            15\nD - andere ................................................... •                                                     25            19\nIII. Weichkautschukwaren (vulkanisiert)\n40.07  Fäden und Kordeln aus Weichkautschuk, auch mit Spinnstofforzeug-\nnissen überzogen; Garne aus Spinnstoffen, mit Weichkautschuk getränkt\noder überzogen:\nA - Fäden und Kordeln aus Weichkautschuk ..................... .                                                     30            21\nB - Fäden und Kordeln aus Weichkautschuk, mit Spinnstofferzeugnissen\nüberzogen ................................................ .                                                   18            14\nC - Garne aus Spinnstoffen, mit Weichkautschuk getränkt oder über-\nzogen .................................................... .                                                   18            12","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                                                  1501\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                         0/o des Wertes\nnummer                                    Warenbezeichnung                                                                    tarif-       zeit-\nmäßig        weilig\n40.08   Platten, Blätter, Streifen, Profile und Schnüre aus Weichkautschuk:\nA - nicht in Verbindung mit anderen Stoffen ....................... .                                                25           19\nB - andere                                                                                                            25           15\n40.09   Rohre und Schläuche aus Weichkautschuk:\nA - nicht in Verbindung mit anderen Stoffen                                                                          25           19\nB - andere                                                                                                            25           19\n40.10   Förderbänder und Treibriemen aus Weichkautschuk:\nA - nicht in Verbindung mit anderen Stoffen ....................... .                                                 25           15\nB - andere                                                                                                            25           19\n40.11  Reifen, Luftschläuche und Feigenbänder, aus Weichkautschuk, für Räder\naller Art:\nA - Vollreifen und Hohlkammerreifen ........................... .                                                     30           19\nB - Luftschläuche ............................................. .                                                     30           19\nmit den Reifenbezeichnungen 21,00 - 25 und 27,00 - 33 .................... .                                              frei\nC - Schlauchreifen        .......................                       ,w, • • • • • • • • • • • • • • • • • • • •   30           19\nfür Rennfahrräder ..................................................... .                                                   12\nD - Laufdecken und schlauchlose Reifen .......................... .                                                   3Q           19\nmit den Reifenbezeichnungen 21,00-25 und 27,00-33 .................... .                                                  frei\nhochstollige Laufdecken mit einem Stückgewicht von mehr als 2 kg für Acker-\nschlepper ........................................................... .                                                   12,5\nE - Felgenbänder ........· ...................................... .                                                   25           19\nAnmerkung zu Tarifnr. 40.11 Abs.Bund Abs. D\nLuftschläuche und Lauf decken fiir Flugzeugräder, aus Weichkautschuk, ungebraucht,\n~~t folgenden ~eifenbezei~~nungen: 15,50-20, 12,50-16, 7,~0-14, 34 X 9,9,\n26 X 6, 11,00- 12, 14,50, 44 , 17,00-20, 17,00- 16, 9,00-6, 33 ............. ..                                                 frei\n40.12   Weichkautschukwaren zu hygienischen und medizinischen Zwecken ( ein-\nschließlich Sauger), auch in Verbindung mit Hartkautschukteilen ..... .                                                25           19\nFingerlinge .............................................................. .                                                    15\n40.13   Bekleidung, Handschuhe und Bekleidungszubehör, aus Weichkautschuk,\nzu allen Zwecken:\nA- Handschuhe ............................................... .                                                       20           15\nB - Bekleidung und Bekleidungszubehör .......................... .                                                    25           19\n40.14   Andere Weichkautschukwaren ................................... .                                                       25           19\nDichtungsringe aus Weichkautschuk mit Metalleinlage oder Metallkapsel und mit\nlose eingelegter Spiralfeder .............................................. .                                                 17\nIV. Hartkautschuk und Hartkautschukwaren\n40.15   Hartkautschuk in Massen, Platten, Blättern, Streifen, Stäben, Profilen\noder Rohren; Abfälle, Staub und Bruch:\nA- Hartkautschuk in Massen, Platten, Blättern, Streifen, Stäben, Pro-\nfilen oder Rohren:\n1 - roh, unbearbeitet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          20           12\n2 - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   20           12\nB - Abfälle, Staub und Bruch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                frei\n40.]ö   Ilartkautschukwaren ........................................... .                                                      25           15","","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1503\nAbschnitt VIII\nHäute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren\ndaraus; Sattlerwaren; Reiseartikel;\nTäschnerwaren; Waren aus Därmen","1504                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                          0/o des Wertes\nnummer                                     Warenbezeichnung                                                                    tarif-       zeit-\nmäßig       weilig\nKapitel 41\nHäute und Felle; Leder\nVorschriften\n1. Zu Kapitel 41 gehören nicht:\na) Schnitzel und ähnliche Abfälle ungegerbter Häute oder Felle (Tarifnr. 05.05\noder 05.06) ;\nb) Vogelbälge und Teile davon mit ihren Federn oder Daunen (Tarifnr. 05.07 oder\n67.01, je nach Beschaffenheit);\nc) nichtenthaartc rohe, gegerbte oder zugerichtete Häute und Felle (Kapitel 43).\nJedoch gehören zu Tarifnr. 41.01 rohe, nichtenthaarte Häute und Felle von\nRindern oder Kälbern ( auch von Büffeln), von Pferden oder anderen Einhufern,\nvon Schafen oder Lämmern ( ausgenommen Felle von sogenannten Astrachan-\noder Karakullämmern- Persianer, Breitschwanz und dergleichen - und von in-\ndischen, chinesischen, mongolischen oder tibetanischen Lämmern), von Ziegen oder\nZickeln ( ausgenommen Felle von Ziegen und Zickeln aus dem Y emen oder von\nchinesischen, mongolischen oder tibetanischen Ziegen oder Zickeln), von\nSchweinen ( einschließlich Pekaris), von Gemsen, Gazellen, Renntieren, Elchen,\nHirschen, Rehen und Hunden.\n2. Der Begriff •Kunstleder« umfaßt in allen Teilen des Zolltarifs nur Stoffe der in\nTarifnr. 41.10 erfaßten Art.\n41.01  Rohe Häute und Felle ( frisch, gesalzen, getrocknet, geäschert oder ge-\npickelt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei\n41.02  Rind- und Kalbleder (einschließlich Büffelleder), Roßleder und Leder von\nanderen Einhufern, ausgenommen Leder der Tarifnrn. 41.06 bis 41.08:\nA - Kalbleder:\n1 - nicht zugerichtet ........................................ .                                                     6\n2 - zugerichtet ............................................. .                                                    12           10\nB - anderes:\n1 - nicht zugerichtet:\na - Spaltleder, ausgenommen N arbenspalte .................. .                                                   6           4\nb - anderes ............................................. .                                                      6\n2 - zugerichtet :\na - Unterleder und Treibriemenleder, ausgenommen Unterleder-\nspalte .............................................. .                                                    14           10\nb - anderes ............................................. .                                                    12           10\n41.03  Schaf. und Lammleder, ausgenommen Leder der Tarifnrn. 41.06 bis 41.08:\nA - nicht zugerichtet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         frei\nB - zugerichtet ................................................ .                                                      10            6\nAnmerkung\nZugerichtetes Leder, zur weiteren Bearbeitung in Lederzurichtereien unter Zollsiche-\nrung .................................. • • • • • • • • • · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · ·    frei\n41.04  Ziegen- und Zickelleder, ausgenommen Leder der Tarifnrn. 41.06 bis\n41.08:\nA - nicht zugerichtet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         frei\nB - zugerichtet ................................................ .                                                        12           10\nAnmerkung\nZugerichtetes Leder, zur weiteren Bearbeitung in Lederzurichtereien unter Zollsiche-\nrung ...................................................... ·................ .                                      frei","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                          1505\nZollsatz\nTarif-                                                                                               O/o des Wertes\nnumm~r                                Warenbezeichnung                                              tarif-       zeit-\nmäßig       weilig\n41.05  Leder aus Häuten oder Fellen von anderen Tieren, ausgenommen Leder\nder Tarifnrn. 41.06 bis 41.08:\nA - nicht zugerichtet .............. ~ ............................ .                          6            3\nB - zugerichtet:\n1 - von Kriechtieren oder Fischen ............................. .                       12             8\n2 - anderes ............................. : .................. .                        10             8\n41.06  Sämischleder (Chamoisleder) .................................... .                           14             8\n41.07  Pergament- und Rohhautleder ................................... .                             10            8\n41.08  Lackleder und metallisiertes Leder ................. : ............. .                       12            10\nAnmerkung zu den Ta r i fn rn. 41.02 bis 41.08\nAbfälle von zugerichtetem Leder der Tarifnrn. 41.02 bis 41.05 und Abfälle von Leder\nder Tarifnrn. 41.06 bis 41.08, zum Herstellen von Waren aus Leder verwendbar ....             6            5\n41.09  Schnitzel und andere Abfälle von Leder, Kunstleder, Pergament- und\nRohhautleder, nicht zum Herstellen von Waren aus Leder verwendbai:;\nLederspäne, Lederpulver und Ledermehl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei\n41.10  Kunstleder, auf der Grundlage von unzerfasertem oder zerfasertem Leder\nhergestellt, in Platten oder Blättern, auch aufgerollt ................. .                    10            8","1506                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                                0/0 des Wertes\nnummer                                    Warenbezeichnung                                           tarif- 1 zeit-\nmäßig       weilig\nKapitel 42\nLederwaren; Sattlerwaren; Reiseartikel; Täschnerwaren;\nWaren aus Därmen\nVorschriften\n1. Zu Kapitel 42 gehören nicht:\na) Katgut und andere sterile chirurgische Nähmittel (Tarifnr. 30.05);\nb) Bekleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder (außer Handschuhen), mit Futter\naus Pelzfellen oder künstlichem Pelzwerk oder mit äußeren Teilen aus Pelzfellen\noder künstlichem Pelzwerk, wenn diese äußeren Teile über den Umfang eines\neinfachen Besatzes hinausgehen (Tarifnr. 43.03 oder 43.04, je nach Beschaffen-\nheit);\nc) Einkaufsnetze und dergleichen des Abschnitts XI;\nd) Waren des Kapitels 64;\ne) Kopfbedeckungen und Teile davon des Kapitels 65;\nf) Peitschen, Reitpeitschen und andere Waren der Tarifnr. 66.02;\ng) Saiten für Musikinstrumente. Felle für Trommeln und für ähnliche Instrumente\nsowie andere Teile von Musibnstrumenten (Tarifnr. 92.09 oder 92.10);\nh) Möbel und Teile davon (Kapitel 94);\ni) Spielzeug, Spiele und Sportgeräte des Kapitels 97;\nk) Knöpfe, Manschettenknöpfe usw. der Tarifnr. 98.01 oder des Kapitels 71.\n2. Unvollständige oder unfertige Waren werden wie die vollständigen oder fertigen\nWaren tarifiert, wenn sie deren charakterbestimmende Merkmale haben.\n3. Handschuhe ( einschließlich Sport- und Schutzhandschuhe), Schürzen und andere\nSchutzbekleidung für alle Berufe, Hosenträger, Gürtel, Koppel aller Art, Schulter-\nriemen, Handgelenkbänder und Uhrenarmbänder, aus Leder oder Kunstleder gehören\nzu Tarifnr. 42.03.\n42.01   Sattlerwaren für alle '.l;'iere ( z. B. Sättel, Geschirre, Kumte, Zugtaue, Knie-\nkappen), aus Stoffen aller Art ................................... .                          15           12\n42.02   Täschnerwaren und Reiseartikel, Necessaires, Einkaufstaschen, Proviant-\ntaschen, Tornister und Rucksäcke, aus Leder, Kunstleder, Vulkanfiber,\nPappe, Kunststoffolien oder Geweben:\nA - aus Leder oder Kunstleder ................................... .                          17           12\nI}- aus Vulkanfiber oder Pappe .................................. .                          15            12\nC - aus Kunststoff olien ......................................... .                         20           15\nD - aus Geweben .......................... : ................... .                           15           12\n42.03   Bekleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder oder Kunstleder:\nA - Bekleidung (ausgenommen Handschuhe, Schürzen und Arbeiterschutz-\nbekleidung) ............................................... .                            24           15\nB - Handschuhe:\n1 - Arbeiterschutzhandschuhe ................................ .                        20           15\n2 - Sporthandschuhe ....................................... .                           24           17\n3 - andere                                                                              24            18\naus Leder, auch in Verbindung mit Spinnstoffen, auch mit Pelzfellen gefüttert                17\nC - andere                                                                                   20            15\n42.04   Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder Kunstleder:\nA - Treibriemen und -seile, Förderbänder und -seile ................. .                      14           11\nB - Spezialerzeugnisse für die Textilindustrie, wie Webervögel, Schlag-\nriemen, Florteilriemchen und dergleichen ...................... .                       17            11\nC - andere                                                                                   17            11","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, deu 1. Oktober 1957                               1507\nZollsat?.\nTarif-                                                                                  0/o des Wertes\nnummer                           Warenbezeichnung\ntarif- 1 zeit-\nmäßig        weilig\n42.05  Andere Waren aus Leder oder Kunstleder:\nA - Streifen aus Leder oder Kunstleder, auch mit Kerben oder sonstigen\nVerzierungen, als Meterware in Breiten von 5 mm bis 20 mm und\nDicken von 1,5 mm bis 30 mm, sogenannte Schuhrahmen ......... .             10             8\nB - andere ................................................... .                20            15\n42.06   Waren aus Därmen, Goldschlägerhäutchen, Blasen oder Sehnen ....... .            20            15\nDarmschnüre ............................................................. .                 8","1508                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                            0/ 0 des Wertes\nnummer                                 Warenbezeichnung                                          tarif-         zeit-\nmäßig        weilig\nKapitel 43·\nPelzfelle und künstliches Pelzwerk; Waren daraus\nVorschriften\nAls » Pelzfelle« gelten, abgesehen von den rohen Pelzfellen der Tarifnr. 43.01, in\nallen Teilen des Zolltarifs die mit dem Haarkleid gegerbten oder zugerichteten Häute\nund Fcl le von Tieren aller Art.\n2. Zu Kapitel 43 gehören nicht:\na) Vogelbälge und Teile davon mit ihren Federn oder Daunen (Tarifnr. 05.07 oder\nti7.01, je nach Beschaffenheit);\nb) nichtenthaarte, rohe Häute und Felle der zu Kapitel 41 gehörenden Art (siehe\nVorschrift 1 c zu Kapitel 41);\nc) Handschuhe, die aus Leder und Pelzfellen oder aus Leder und künstlichem Pelz-\nwerk bestehen (Tarifnr. 42.03);\nd) Waren des Kapitels 64;\ne) Kopfbedeckungen und Teile davon des Kapitels 65;\nf) Spielzeug, Spiele und Sportgeräte des Kapitels 97.\n3. »Platten, Säcke, Vierecke, Kreuze oder ähnliche Formen« im Sinne der Tarif-\nnr. 43.02 sind Pelzfelle oder Teile davon (ausgenommen sogenannte ausgelassene\nPelzfelle), die ohne Hinzufügen von anderen Stoffen zu Quadraten, Rechtecken,\nKreuzen oder Trapezen zusammengenäht worden sind. Dagegen gehören andere Ver-\nbindungen, die ohne weiteres oder nach einfachem Zuschneiden gebraucht werden\nkönnen, sowie Pelzfelle oder Teile davon, die zu Bekleidung, Teilen davon oder zu\nBekleidungszubehör oder anderen Waren zusammengenäht sind, zu Tarifnr. 43.03.\n4. Bekleidung und Bekleidungszubehör aller Art (soweit sie nicht nach der Vor-\nschrift 2 von Kapitel 43 ausgenommen sind), mit Pelzfellen oder künstlichem Pelz-\nwerk gefüttert, gehören je nach Beschaffenheit des Futters zu Tarifor. 43.03 oder\n43.04. Das gleiche gilt für Bekleidung und Bekleidungszubehör, mit äußeren Teilen\naus Pelzfellen oder künstlichem Pelzwerk, wenn diese Teile über den Umfang eines\neinfachen Besatzes hinausgehen.\n5. »Künstliches Pelzwerk« im Sinne des Zolltarifs sind alle Nachahmungen von Pelz-\nfellen aus Wolle, anderen Tierhaaren oder anderen Fasern, hergestellt durch Auf-\nkleben oder Aufnähen auf Leder, Gewebe usw. Nachahmungen, die durch W eben\nhergestellt sind, werden bei den entsprechenden Waren aus Spinnstoffen {z. B.\nSamt, Plüsch, Schlingengewebe) eingereiht.                                 ·\n43.01  Rohe Pelzfelle:\nA - von Silber-., Blau- oder Platinfüchsen                                                 15            12\nB - andere                                                                               frei\n43.02  Gegerbte oder zugerichtete Pelzfeile, auch zu Platten, Säcken, Vierecken,\nKreuzen oder ähnlichen Formen zusammengesetzt; Abfälle und Oberreste,\nnicht genäht:\nA - gegerbte oder zugerichtete Pelzfelle, auch zu Platten, Säcken, Vier-\necken, Kreuzen oder ähnlichen Formen zusammengesetzt:\n1 - von Silber-, Blau- oder Platinfüchsen ....................... .                   20            15\n2 - andere                                                                           10              8\nSchaf- und Lammfelle, nicht zu Platten, Säcken, Vierecken, Kreuzen oder\nähnlichen Formen zusammengesetzt ................................ .                        6'\nB - Abfälle und Überreste, nicht genäht ........................... .                      10          frei\nAnmerkung zu Tarif n r. 43.02 Abs. A\nPlatten und Streifen, aus unregelmäßig geformten Abfällen von Pelzfellen zusammen-\ngenäht, die nicht ohne weiteres oder nach einfachem Zuschneiden gebraucht werden\nkönnen ..................•..................................................                             8","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                   1509\nZollsatz\nTarif-                                                                                       0/o des Wertes\nnummer                              Warenbezeichnung\ntarif-       zeit-\nmäßig       weilig\n43.03  Waren aus Pelzfeilen .......................................... .                    24           18\nsogenannte ausgelassene Schaf- oder Lammfelle, in Trapezform, durch Schneiden\noder durch Schneiden und Ansetzen von Schaf- oder Lammfellteilen mittels\nNähens hergestellt ..................................................... .                    10\nSchaffellteppiche ................................................. _........ .                 10\nStreifen, aus unregelmäßig geformten Abfällen von Pelzfellen zusammengenäht, die\nohne weiteres oder nach einfachem Zuschneiden gebraucht werden können ..... .                  8\n43.04  Künstliches Pelzwerk und Waren daraus .......................... .                   24           18","","Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1511\nAbschnitt IX\nHolz, Holzkohle und Holzwaren; Kork und\nKorkwaren; Flechtwaren und\nKorbmacherwaren","1512                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                                0 /o des Wertes\nnummer                                   Warenbezeichnung                                            tarif-        zeit-\nmäßig         weilig\nKapitel 44\nHolz, Holzkohle und Holzwaren\nVorschriften\n1. Zu Kapitel 44 gehören nicht:\na) Hölzer der hauptsächlich zur Riechmittelherstellung oder zu Zwecken der\nMedizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten\nArt (Tarifnr. 12.07);\nb) Hölzer der hauptsächlich zum Färben oder Gerben verwendeten Art (Tarif-\nnr. 13.01);\nc) Aktivkohle (Tarifnr. 38.03);\nd) Waren des Kapitels 46;\ne) Schuhe und Teile davon des Kapitels 64;\nf) Gehstöcke und Teile von Gehstöcken, Regenschirmen, Sonnenschirmen und Reit-\npeitschen (Kapitel 66) ;\ng) Waren der Tarifnr. 68.09;\nh) Phantasieschmuck der Tarifnr. 71.16;\ni) Waren des Abschnittes XVII, insbesondere Stellmacherarbeiten;\nk) Waren des Kapitels 91 (Uhr.macherwaren), insbesondere Gehäuse für Uhren;\n1) Musikinstrumente und Teile davon (Kapitel 92);\nm) Waff enteile (Tarifnr. 93.06);\nn) Möbel und Teile davon (Kapitel 94);\no) Spiele, Spielzeug und Sportgeräte (Kapitel 97) ;\np) Tabakpfeifen, Teile von Tabakpfeifen und ähnliche Waren, Knöpfe, Bleistifte\nund andere Waren des Kapitels 98.\n2. Aus Holz hergestellte Waren, auch mit Teilen oder Zubehör aus Glas, Marmor oder\nanderen Stoffen, die zerlegt zur Abfertigung gestellt werden, werden wie die un-\nzerlegten Waren tarifiert, wenn die verschiedenen Teile zusammen zur Abfertigung\ngestellt werden.\n3. Vergütetes Holz ist massives oder aus Lagen zusammengesetztes Holz, das chemisch\noder physikalisch behandelt ist - bei Holz aus zusammengesetzten Lagen in stärke-\nrem Maße, als es für einen guten Zusammenhalt nötig ist - und dessen Dichte,\nHärte und Widerstandsfähigkeit gegen mechanische, chemische oder elektrische Ein-\nflüsse hierdurch merklich erhöht ist.\n4. Zu den Tarifnrn. 44.19 .bis 44.28 gehören auch die entsprechenden Waren aus fur-\nniertem Holz, aus Sperrholz, aus Hohlplatten, sowie aus vergütetem Holz oder aus\nsogenanntem Kunstholz.\n5. Hölzerne Werkzeuge mit Metallteilen sind der Tarifnr. 44.25 zuzuweisen, wenn\ndiese Teile nicht die Klinge oder den arbeitenden Teil des Werkzeuges bilden.\n44.01  Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen oder Reisig-\nbündcln; Holzabfälle, einschließlich Sä.gespäne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei\n44.02  Holzkohle ( einschließlich Kohle aus Schalen oder Nüssen), auch zusammen-\ngepreßt ...................................................... .                              25            19\n44.03  Rohholz, auch entrindet oder nur grob zugerichtet:\nA - Nadelholz:\n1 - Leitungsmaste:\na - auf beliebigem Wege und in beliebigem Grade imprägniert ... .                  15            12\nb - andere .............................................. .                        10          frei\n2 - anderes                                                                           frei\nB - anderes ................................................... .                           frei\n44.04   Holz, vierseitig oder zweiseitig grob zugerichtet, aber nicht weiter be-\narbeitc t ...................................................... .                          frei","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                                                   1513\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                          O/o des Wertes\nnummer                                      Warenbezeichnung\ntarif- 1 zeit-\nmäßig        weilig\n44.05  Holz, in der Längsrichtung gesägt, gemessert oder rundgeschält, aber\nnicht weiter bearbeitet, mit einer Dicke von mehr als 5 mm:\nA - Nadelholz:\n1 - mit einer Länge von 1,25 m oder weniger und einer Dicke von\n12 mm oder weniger:\na - Zedernholz mit einer Länge von 180 bis 185 mm, einer Dicke\nvon mehr als 5 bis 7 mm und einer Breite von 21 bis 68 mm ...                                           frei\nb - anderes                                                                                                   18           12\n2 - anderes .......................................... •. • • • •                                                    5        frei\nB - anderes ......................... , ..................... ·... .                                                 frei\n44.06  Ilolzpflasterklötze ............................................. .                                                     15          1,5\n44.07  Bahnschwellen aus Holz:\nA - auf beliebigem Wege und in beliebigem Grade imprägniert                                                            15           12\nB - andere ................................................... .                                                     frei\n44.08   Faßstäbe aus Holz, durch Spalten hergestellt, auch auf einer Hauptfläche\ngesägt, abe1r nicht weiter bearbeitet; Faßstäbe aus Holz, durch Sägen her-\ngestellt, mindestens auf einer Hauptfläche mit der Zylindersäge bearbeitet,\naber nicht weiter bearbeitet:\nA - aus Eichenholz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         frei\nB - aus anderem Holz .......................................... .                                                      22           12\n44.09   Holz für Faßreifen; Holzpfähle, gespalten; Pfähle und Pflöcke aus Holz,\ngespitzt, nicht in der Längsrichtung gesägt; Holzspan aller Art; Holz-\nspäne der bei der Essigherstellung oder zum Klären von Flüssigkeiten\nverwendeten Art:\nA - Holz für Faßreifen ........................................ .                                                      12           10\nB - Pfähle, gespalten; Pfähle und Pflöcke, gespitzt, nicht in der Längs-\nrichtung gesägt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            12            6\nC - Holzspan aller Art:\n1 - aus rundgeschältem Birkenholz, an einer Seite zugeschärft und\nzur Herstellung von Schuhnägeln geeignet (sogenanntes Pflock-\nholz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   25           19\n2 - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     frei\nD - Späne der bei der Essigherstellung und zum Klären von Flüssig-\nkei tcn verwendeten Art . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              frei\n44.10   Holz, nur grob zugerichtet oder abgerundet, aber weder gedrechselt, ge-\nbogen noch sonst bearbeitet, für Gehstöcke, Regenschirme, Peitschen,\nWerkzeuggriffe, Werkzeugstiele und dergleichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                frei\n44.11   Holzdraht; Holz für Zündhölzer vorgerichtet; Holznägel für Schuhe ....                                                  25           12\n44.12   Holzwolle; Holzmehl:\nA - Holzwolle                                                                                                           30           21\nB - Holzmehl ................................................. .                                                        35           21\n44.13   Holz ( einschließlich Stäbe oder Friese für Parkett, nicht zusammen-\ngesetzt), gehobelt, genutet, gefedert, gekehlt, gefalzt, abgeschrägt oder in\nähnlicher Weise bearbeitet:\nA - Stäbe und Friese für Parkett, nicht zusammengesetzt ............. .                                                 25           10","1514                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                            O/o des Wertes\nnummer                                       Warenbezeichnung                                                                    tarif- 1 zeit-\nmäßig / weilig\n\\44.13)\nB - anderes:\n1 - Nadelholz mit einer Länge von 1,25 m oder weniger und einer\nDicke von 12 mm oder weniger:\na - Zedernholz mii einer Länge von 180 bis 185 mm, einer Dicke\nvon mehr als 5 bis 7 mm und einer Breite von 21 bis 68 mm                                                frei\nb - anderes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        18          12\n2 - anderes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      15            6\n44.14    Holzfurniere, durch Sägen, Messern oder Rundschälen hergestellt, mit\neiner Dicke von 5 mm oder weniger, auch mit Papier oder Gewebe einseitig\nverstä~kt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . .    4            3\n44.15    Furniertes Holz und Sperrholzplatten, auch in Verbindung mit anderen\nStoffen; Hölzer mit Einlegearbeit (Intarsien oder Marketerie):\nA - furniertes Holz; Hölzer mit Einlegearbeit ...................... .                                                 20           15\nB - Sperrholzplatten:\n1 - mit Streifen-, Stab- oder Stäbchenmittellage (Tischlerplatten)                                                20           15\n2 - andere:\na - ohne Verbindung mit anderen Stoffen:\n1 - mit beiden äußeren Lagen:\na - aus Birkenholz .................•................                                                  12          10\nb - aus Buchen-, Erlen- oder Nadelholz ................ .                                             20           15\naus Kiefernholz .......................................... .                                                  10\n2 - anderes .......................................... .                                                  20           15\naus Okume oder Mahagoni .................................... .                                                   12\nb - in Verbindung mit anderen Stoffen ...................... .                                                20           15\n44.16    Hohlplatten aller Art, aus Holz, auch mit Blättern aus unedlem Metall\nbelegt .................................................... • •. •.                                                     20           15\n44.17    Vergütetes Holz in Form von Platten, Brettern, Blöcken und dergleichen                                                  20           10\n44.18    Sogenanntes Kunstholz, aus Holzspänen, Sägespänen, Holzmehl oder\nanderen Abfällen holziger Stoffe unter Verwendung von Natur- oder\nKunstharz oder anderen organischen Bindemitteln zusammengepreßt, in\nForm von Platten, Tafeln, Blöcken und dergleichen ................. .                                                   20           15\n44.19    Holzleisten und Holzfriese für Möbel, Rahmen, Innenausstattungen, elek-\ntrische Leitungen und dergleichen ................................ .                                                     12          10\n44.20    Holzrahmen für Bilder, Spiegel und dergleichen .................... .                                                    12          10\n44.21    Kisten, Verschläge, Trommeln und ähnliche Verpackungsmittel aus Holz,\nvollständig, ganz oder zerlegt, auch teilweise zusammengesetzt:\nA - hergestellt ( auch teilweise) aus furniertem Holz, Sperrholz, gemesser-\ntem Holz oder rundgeschältem Holz, ganz oder zerlegt ........... .                                                 23           15\nB - andere:\n1 - hergestellt (auch teilweise) aus Brettern mit Zapfenbindung oder\ndergleichen, ganz oder zerlegt ............................. .                                                25           17\n2 - andere:\na - Kistenzuschnitte, einschließlich Kistengarnituren .......... .                                             18          12\nb - andere, auch zerlegt .................................. .                                                 25           19\nAnmerkung\nKistenzuschnitte sind Zusammenstellungen von Brettern, die sämtliche für das Zu-\nsammensetzen einer Kiste notwendigen Teile um fassen, entweder nach gleichartigen","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                       1515\nZollsatz\nTarif-                                                                                             O/o des Wertes\nnummer                                  Warenbezeichnung                                          tarif-       zeit-\nmäßig       weilig\nTeilen od-cr unter Zusammenfassung der jeweils für eine Kiste erforderlichen Teile\ngeordnet, und bei denen die einzelnen Bretter eine Länge von 1,25 m oder weniger und\neine Dicke von 12 mm oder weniger aufweisen. Kistengarnituren sind Zusammen-\nstellungen dieser Art, bei denen die für die Seitenwände, den Boden und gegebenenfalls\nden Deckel vorgesehenen Teile jeweils bereits zusammengefügt sind.\n44.22   Fässer, Tröge, Bottiche, Eimer und andere Böttcherwaren aus Holz und\nTeile davon, ausgenommen solche der Tarifnr. 44.08 ................ .                     30            12,5\n44.23   Bautischler- und Zimmermannsarbeiten, einschließlich zerlegbare Holz-\nkonstruktionen und hölzerne Parkettafoln:\nA - Baracken, Holzhäuser, Schuppen und ähnliche zerlegbare Holzkon-\nstruktionen, vollständig oder mit ihren wesentlichen Teilen ....... .               30            12,5\nB - Fenster und Türen .......... -............................... .                      25            12,5\nC - Parkettafeln ............................................... .                       25            10\nD - andere                                                                                10              5\nAnmerkung\nZu den Absätzen B bis D gehören nicht Waren, die als wesentliche Teile von Waren\ntles Absatzes A mit diesen zur Abfertigung gestellt werden.\n44.24  'Haushaltsgeräte aus Holz ....................................... .                        20            12\n44.25   Werkzeuge, Werkzeugfassungen, Werkzeuggriffe und W e,rkzeugstiele,\nFassungen und Griffe für Besen, Bürsten und Pinsel, aus Holz; Schuh-\nformen, Schuhleisten und Schuhspanner, aus Holz:\nA- Werkzeuge, Werkzeugfassungen, Werkzeuggriffe und Werkzeug-\nstiele, Fassungen und Griffe für Besen, Bürsten und Pinsel ....... .                 20\nHobelkästen, auch mit Keil ............................................. .                     7,5\nandere ........................................................... • • • • •                    10\nB - Schuhformen, Schuhleisten, Schuhspanner ..................... .                       15           12\n44.26   Spu1en, Spindeln, Nähgarnrollen und ähnliche Waren, aus gedrechseltem\nHolz:\nA - Nähgarnrollen ............................................. .                         22·          14\nB - andere                                                                                 30           15\n44.27   Lampen und andere Beleuchtungskörper aus Holz; Innenausstattungs-\ngegenstände aus Holz, nicht zu Kapitel 94 gehörig; Kästchen, Zigaretten-\nbehälter, Präsentierbretter, Obstschalen, Schmuck- und Ziergegenstände,\naus Holz; Kästen für Bestecke, für Zeichengeräte oder für Geigen und\nähnliche Behältnisse, aus Holz; Holzgegenstände zum persönlichen Ge-\nbrauch oder Schmuck, wie sie in Taschen usw. mitgeführt werden;\nhölzerne Teile dieser Waren:\nA - Lampen und andere Beleuchtungskörper ....................... .                        18           10\nB - andere                                                                                18           14\n44.28   Andere Waren, aus Holz hergestellt:\nA - Schindeln ................................................. .                           5        frei\nB - Ruder, Paddel und Steuervorrichtungen für Wasserfahrzeuge ..... .                   frei\nC - Verkehrsschilder ........................................... .                        15             8\nD - Holzgitter für Zäune ....................................... .                        12           10\nE - andere                                                                                15           12","1516                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                         O/o des Wertes\nnummer                                 Warenbezeichnung\ntarif-       zeit-\nmäßig        weilig\nKapitel 45\nKork und Ko~kwaren\nVorschriften\nl. Zu  Kapitel 45 gehören nicht:\na)  Schuhe und Teile davon des Kapitels 64;\nb)  Kop fbedcckungen und Teile davon des Kapitels 65;\nc)  Spiele, Spielzeug und Sportgeräte (Kapitel 97).\n2. Naturkork, rechtwinklig zugeschnitten oder entrindet, gehört zu Tarifnr. 45.02.\n45.01  Naturkork, unbearbeitet, und Korkabfälle; Korkschrot, Korkmehl . . . . . .           frei\n45.02  Würfel, Platten, Blätter und Streifen aus Naturkork, einschließlich\nWürfel oder Quader zur Herstellung von Stopfen:\nA - Rohformen zur Herstellung von Stopfen ....................... .                     5           4\nB - Blätter und Streifen mit einer Dicke von 1 mm oder weniger, auch\nmit Papier oder Gewebe verstärkt, auch in Rollenform ........... .                12\nC - andere                                                                           frei\n45.03  Waren, aus Naturkork hergestellt:\nA- Stopfen mit einer Höhe:\nl - von mehr als 37 mm ..................................... .                   10            6\n2 - von mehr als 32 bis 37 mm ................................ .                 12            8\n3 - von 32 mm oder weniger ................................. .                   25           10\nB - Korkscheiben .............................................. .                      12            8\nC- andere                                                                              12           10\n45.04  Preßkork (mit oder ohne Bindemittel hergestellt) und Waren, aus Preß-\nkork hergestellt ............................................... .                     25           10","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                                1517\nZollsatz\nTarif-                                                                                                        O/o des Wertes\nnummer                                     Warenbezeichnung                                                  tarif-       zeit-\nmäßig        weilig\nKapitel 46\nFlechtwar,en und Korbmacherwaren\nVorschriften\n1. Flechtstoff e sind insbesondere Stroh, Korbweiden, Binsen, Schilf, Holzspan, Faser-\nstreifen oder Rinden von Pflanzen, nicht versponnene natürliche Spinnfasern, Mono-\nfile und Streifen oder dergleichen aus Kunststoffen sowie Streifen aus Papier, jedoch\n· nicht Menschenhaare und Roßhaar, Vorgarne und Garne aus Spinnstoffen, Streifen\naus Leder oder Kunstleder, Streifen aus Filz sowie Monofile und Streifen oder\ndergleichen des Kapitels 51.\n2. Zu Kapitel 46 gehören nicht:\na) Bindfäden, Seile und Taue, auch geflochten (Tarifnr. 59.04);\nb) Schuhe, Kopfbedeckungen und Teile davon des Kapitels 64 oder 65;\nc) Fahrzeuge und Fahrzeug-Aufbauten, aus Korbgeflecht (Kapitel 87);\nd) Möbel un_d Teile davon (Kapitel 94).\n3. Parallel aneinandergefügte Flechtstoffe im Sinne der Tarifnr. 46.02 sind solche, die\nnebeneinandergelegt und durch Bindematerial (auch Garne aus Spinnstoffen)\nflächenförmig miteinander verbunden sind.\n46.0]  Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, zu allen Verwendungs-\nzwecken, auch miteinander zu Bändern verbunden:\nA - aus Papierstreifen, auch überzogen oder lackiert, auch in beliebigem\nVerhältnis mit anderen als in Absatz B genannten Flechtstoffen\ngemischt ................................................. .                                   25             8\nB - aus Monofilen oder Streifen des Kapitels 39, aus kunststoffüberzoge-\nnen Papierstreifen oder Spinnstoffen, auch in beliebigem Verhältnis\nmiteinander oder mit anderen - auch überzogenen oder lackierten -\nFlechtsto:ffen gemischt ..................................... .                                25             6\nC - andere                                                                                         frei\n46.02  Flechtstoffe, in Flächenform verwebt oder parallel aneinandergefügt, ein-\nschließlich Chinamatten, grobe Strohmatten und Gittergeflechte; Flaschen-\nhülsen aus Stroh:\nA - Chinama tten und ähnliche Matten ............................ .                                  20\nganz oder teilweise aus Schilf ........................................... .                              12\nandere ........................................... • .... • • • • • • • • • · • • • · · ·                  8\nB - Verpackungsstoffe, grobe Strohmatten, Gittergeflechte und ähnliche\nWaren; Flaschenhülsen aus Stroh ........................... .                                  20           10\nC - andere:\n1 - aus Papierstreifen, auch überzogen oder lackiert, auch in be-\nliebigem Verhältnis mit anderen als den in Absatz C- 2 genannten\nFlechtstoffen gemischt ................................... .                              25           14\n2 - aus Mono:filen oder Streifen des Kapitels 39, aus kunststo:ff-\nüberzogenen Papierstreifen oder Spinnstoffen, auch in beliebigem\nVerhältnis mit anderen - auch überzogenen oder lackierten -\nFlechtsto:ffen gemischt ................................... .                             25           15\n3 - andere                                                                                     20\naus Stroh, Binsen, Raffiabast, Holzspan, Palmblattstreifen oder -fasern,\nauch miteinander gemischt ......... ~ .............................. .                           frei\nganz oder teilweise aus Schilf ....................................... .                             14\nandere ............... ,............................................ .                                8\n46.03   Korbmacherwaren und andere Waren, unmittelbar aus Flechtstoffen her-\ngestellt oder aus Waren der Tarifnr. 46.01 oder 46.02 gefertigt; Waren,\naus Luffa hergestellt ............................................ .                                  20           15\naus Binsen, Raffi.ahast, Schilf oder Stroh, auch miteinander gemischt ......... .                        14","","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1519\nAbschnitt X\nAusgangsstoffe für die Papierherstellung;\nl•apier, Pappe und Waren daraus","1520                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                            0/o des Wertes\nnummer                                     Warenbezeichnung                                                                    · tarif-       zeit-\nmäßig        weilig\nKapitel 47\nAusgangsstoffe für die Papierherstellung\n47.01  Halbstoffe (Massen aus mechanisch oder chemisch aufbereiteten pflanz-\nlichen Faserstoffen):\nA - in Rollen, Bogen oder Platten, mit einem Gehalt an Wasser von\nweniger als 40 Gewichtshundertteilen, weder durchlocht noch ein-\ngerissen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      20          15\nB - andere:\n1 - aus Lumpen oder Fasern von Baumwolle, Flachs oder Hanf                                                       frei\n2 - aus Holz oder anderen Stoffen:\na - Holzschliff (Weißschliff, Braunschliff) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             10           7\nb - andere:\n1 - ungebleicht:\na - aus Holz, im Sulfat- oder N atronve1-:f ahren hergestellt                                            8\nb - andere, . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           10           7\n2 - gebleicht:\na - aus Holz, im Sulfat- oder Natronverfahren hergestellt,\nmit einem Weißgehalt von 70 v. H. oder weniger, ver-\nglichen mit Magnesiumoxyd (angebleicht) . . . . . . . . . . .                                       10           6\nb - mit einem R-10 Gehalt von 92,7 Hundertteilen oder mehr\n(Edelzellstoff) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               10        frei\nc: andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             10           6\nAnmerkungen\n1. Waren des Absatzes A unterliegen je nach Beschaffenheit den Zollsätzen des Ab-\nsatzes B, wenn sie unter Zollsicherung zerrissen, zerfasert oder chemisch gelöst\nwerden.\n't. Waren aus Absatz B - 2 - b -· 2, zur Herstellung von Kunstseide oder Zellwolle aus\nkünstlicher Spinnmasse unter Zollsicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       5          4\n47.02  Papierabfälle und Pappabfälle; Papierwaren und Pappwaren, alt, nur\nzur Papierherstellung verwendbar:\nA - augenscheinlich nur zur Herstellung von Halbstoff geeignet . . . . . . .                                           frei\nB - andere ............................................. : . . . . . .                                                    20          15\nAnmerkung\nWaren des Absatzes B, unter Zollaufsicht unbrauchbar gemacht oder zur Her-\nstellung von Halbstoff unter Zollsicherung ................................... .                                    frei","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                     1521\nZollsatz\nTarif-                                                                                             O/o des Wertes\nnummer                                   Warenbezeichnung                                         tarif-       zeit-\nmäßig       weilig\nKapitel 48\nPapier und Pappe; Waren aus Papierhalbstoff, Papier und Pappe\nVorschriften\n1. Zu Kapitel 48 gehören nicht:\na) Prägcfolien der Tarifnr. 32.09;\nb) parfümierte Papiere und Schminkpapiere (Tarifnr. 33.06);\nc) Papiere, mit Seife getränkt oder überzogen (Tarifnr. 34.01), Papiere, mit Reini-\ngungsmitteln getränkt oder überzogen (Tarifnr. 34.02) und Zellstoffwatte, mit\nPoliermitteln, Scheuerpasten usw. getränkt (Tarifnr. 34.05);\nd) Papiere und Pappen, lichtempfindlich (Tarifnr. 37.03);\ne) Papier oder Pappe enthaltende Schichtpreßstoff e (Tarifnrn. 39.01 bis 39.06),\nVulkanfiber (Tarifnr. 39.03) und Waren aus diesen Stoffen (Tarifnr. 39.07);\nf) Waren der Tarifnr. 42.02 (z.B. Reiseartikel);\ng) Waren des Kapitels 46 (Flechtwaren und Korbmacherwaren);\nh) Papiergarne und Gespinstwaren aus Papiergarnen (Abschnitt XI);\ni) Schlcifstofi'e, auf Papier oder Pappe aufgebracht (Tarifnr. 68.06) und Glimmer,\nauf Papier oder Pappe aufgebracht (Tarifnr. 68.15) - mit Glimmerstaub über-\nzogene Papiere gehören jedoch zu Tarifnr. 48.07 - ;\nk) Papiere und Pappen mit Blattmetallauflage (Abschnitt XV);\nI) Papiere und Pappen, gelocht, für Musikinstrumente (Tarifnr. 92.10);\nm) Waren der Kapitel 97 und 98 (Spiele, Spielzeug, verschiedene Waren, z. B.\nKnöpfe).\n2. Vorbehaltlich der Vorschrift 3 gehören zu den Tarifnrn. 48.01 und 48.02 auch\nPapiere und Pappen, die durch Kalandern oder in anderer Weise geglättet, satiniert,\ngeglänzt oder ähnlich ausgerüstet oder auch mit unechten Wasserzeichen versehen\nsind, sowie Papiere und Pappen, die in der Masse (nicht auf der Oberfläche) in\nbeliebigem Verfahren gefärbt oder marmoriert sind. Zu den Tarifnrn. 48.01 und\n48.02 gehören jedoch nicht Papiere und Pappen, die hierüber hinaus bearbeitet,\nz. B. gestrichen, überzogen oder getränkt sind.\n3. Papiere und Pappen, die die Merkmale zweier oder mehrerer der Tarifnrn. 48.01\n~is ~.8.07 aufweisen, gehören zu der zuletzt auf geführten in Betracht kommenden\nran {nummer.\n4. Zu den Tarifnrn. 48.01 bis 48.07 gehören nicht Papiere, Pappen und Zellstoffwatte\nin einer der folgenden Formen:\na) in Streifen oder Rollen mit einer Breite von 15 cm oder weniger,\n· b) in quadratischen oder rechteckigen Blättern, die ungefaltet auf keiner Seite mehr\nals 36 cm messen,\nc) in anderen als quadratischen oder rechteckigen Formen.\nVorbehaltlich der Vorschrift 3 gehören jedoch zu Tarifnr. 48.02 handgeschöpfte\nPapiere jeder Größe und jeder Form, die an allen Seiten den sich aus der Her-\nstellung ergebenden rauhen Rand aufweisen.\n5. Papiertapeten und Linkrusta im Sinne der Tarifnr. 48.11 sind nur:\na) zum Ausschmücken von Wänden oder Decken geeignete Papiere in Rollen und\nmit folgenden weiteren Merkmalen:\nmit einem oder zwei Randstreifen, auch mit Anlegepunkten;\nohne Randstreifen, jedoch gefärbt, gestrichen, velourartig überzogen oder mit\nerhabenen Mustern, mit einer Breite von 60 cm oder weniger;\nb) Borten, Friese und Ecken aus Papier, zum Ausschmücken von Wänden oder\nDecken geeignet.\n6. Zu Tarifnr. 48.15 gehören insbesondere Papierwolle zu Verpackungszwecken,\nPapierbänder und -streifen, auch gefaltet, auch überzogen, zum Flechten oder zu\nanderen Zwecken, Toilettenpapier in Rollen, auch perforiert, in Päckchen oder\nähnlichen Aufmachungen, ausgenommen die in Vorschrift 7 genannten Waren.\n7. Zu Tarifnr. 48.21 gehören insbesondere Karten für Statistikmaschinen, gelochte\nPapiere und Pappen für J acquardvorrichtungen, Papierborten für Wandbretter,\nSpitzenpapier, Tischtücher, Servietten und Taschentücher aus Papier, Papier-\ndichtungen, Teller, Schüsseln und ähnliche Erzeugnisse, aus Papierhalbstoff, Papier\noder Pappe geformt oder gepreßt, sowie Schnittmuster (Schablonen) und Modelle,\nauch zusammengesetzt.\n8. Papiere, Pappen und Zellstoffwatte sowie Waren aus diesen Stoffen, mit Auf-\ndrucken oder Bildern nebensächlicher Art, die ihre eigentliche Zweckbestimmung\nnicht ändern und ihnen nicht die Merkmale der Waren des Kapitels 49 verleihen,\nbleiben im Kapitel 48. •\n9. Für die Unterscheidung zwischen Papier und Pappe ist das Quadratmetergewicht\nmaßgebend. Waren mit einem Gewicht von mehr als 300 g je Quadratmeter gelten\nals Pappe, andere als Papier.","1522                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                               0/o des Wertes\nnummer                                  Vv a ren bezeichn ung                                       tarif-       zeit-\nmäßig       weilig\nI. Papier und Pappe, in Rollen oder Bogen\n48.01  Maschinenpapier und Maschinenpappe, einschließlich Zellstoffwatte, in\nRollen oder Bogen:\nA - gewöhnliches Packpapier:\n1 - Strohpapier ............................................ .                        27           19\n2 - anderes ............................................... .                         20           14\nB - gewöhnliche Pappe:\n1 - Strohpappe ............................................ .                          27           19\n2 - andere ................................................ .                         18           13\nC - Filzpapier, Filzpappe, sogenanntes Wollfilzpapier, Wollfilzpappe ..                      15           12\nD - sogenanntes Duplex- und Triplex-Papier, sogenannte Duplex- und\nTriplex-Pappe, ähnliche Erzeugnisse, aus mindestens zwei ver-\nschiedenartigen Lagen Papier oder Pappe gegautscht:\n1 - mit mindestens einer Lage Strohpapier oder Strohpappe ...... .                    22            15\n2 - andere ................................................ .                         18           13\nE - Kraftpapier und Kraftpappe .. ; ............................. .                          18           13\nF - maschinell hergestellte Waren nach Art des Büttenpapiers oder der\nBüttenpappe .............................. ~ ............... .                        25           14\nG - Filtrierpapier und -pappe ................................... .                          20            13\nH - Seidenpapier mit einem Quadratmetergewicht von 12 bis 25 g, mit\nWasserlinienrippung, Glimmittel als Füllstoffe enthaltend ....... .                   20            13\nI - Zellstoffwatte                                                                          20            14\nK - gegautschter Preßspan, auch matt ............................ .                          20            15\nL - andere                                                                                   18            14\nAnmerkungen\n1. Gewöhnliches Packpapier ist Papier mit einem Qudratmetergewicht von mehr als\n30 g, mit einer Berstfläche von nicht mehr als 25 qm und mit folgenden Merkmalen:\na) naturfarbig (nicht weiß) oder in der Masse gefärbt, mit mindestens einer rauhen\nSeite, oder\nb) aus Altpapier, groben Pflanzenfasern oder Strohstoff, naturfarbig oder in der\nMasse einfarbig gefärbt, oder\nc) aus reinem Braunschliff (Braunschliffpapier).\n2. Gewöhnliche Pappe ist naturfarbige Pappe, nicht gehärtet, nicht geleimt, aus Alt-\npapier (z.B. Graupappe), aus groben Pflanzenfasern, aus Strohstoff oder aus Holz-\nschliff (Weißschliff, Braunschliff), auch mit einem Gehalt an Zellstoff ( einschließ-\nlich Halbzellstoff) von insgesamt weniger als 15 Hundertteilen.\n3. Kraftpapier und Kraftpappe sind Papier und Pappe, die aus nichtgebleichtem, im\nSulfat- oder N atronverfahren gewonnenem Holzzellstoff ( einschließlich -halbzell-\nstoff) bestehen und naturfarbig oder in: der Masse braun oder braungelb gefärbt\nsind. Enthält das Papier oder die Pappe außer dem bezeichneten Zellstoff andere\nFaserstoffe in Mengen von insgesamt weniger als 10 Hundertteilen des Fasergehalts,\nso bleiben diese ohne Einfluß auf die Tarifierung.\n4. Sogenannte Duplex- und Triplex-Pappe und ähnliche Erzeugnisse, aus mindestens\nzwei verschiedenartigen Lagen durch Gautschen ohne Verwendung von Stroh- oder\nKraftpapier oder solcher Pappe hergestellt ( aus Absatz D - 2), in Rollen eingehend\nzur Herstellung von Bauplatten mit Gipskern und Auflagen aus Pappe, unter Zoll-\nsicherung ....................................................... • • • • • • • • • ·                  3\nmin-\ndestens\nfür 100kg\n4DM\n;). Papier aus Absatz L, mit einer Glättezahl nach Bekk von 90 sec. oder weniger, mit\neinem Quadratmetergewicht von 45 bis 56 g und mit Wasserlinien, deren Abstand\nvoneinander in der Regel 55 mm oder weniger beträgt, in Rollen mit einer Breite\nvon 31 cm oder mehr zur Herstellung solcher Zeitungen oder anderer periodischer\nDruckschriften, die redaktionell gestaltet sind und monatlich mindestens einmal er-\nscheinen, unter Zollsicherung ............................................... .          12         frei\n6. Dauerschablonen-Rohpapier, mit einem Quadratmetergewicht ·von 15 g oder weniger\n(aus Absatz L), zur Verwendung als Schichtträger bei der Herstellung von Dauer-\nschablonen unter Zollsicherung ............................................. .                         8\n7. Echte Japanpapiere aus Abs. F und L ....................................... .                          8","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                       1523\nZollsatz\nTarif-                                                                                            0/o des Wertes\nnummer                                 Warenbezeichnung                                          tarif-       zeit-\nmäßig       weilig\n48.02  Büttenpapier und Büttenpappe (handgeschöpft) .................... .                       25           14\nechte Japanpapiere ....................................................... .                         8\n48.03  Pergamentpapier, Pergamentpappe und Nachahmungen davon, ein-\nschließlich sogenanntes Pergaminpapier, in Rollen oder Bogen:\nA - Pergamentpapier, Pergamentpappe ........................... .                        20            14\nB - Pergamentersatzpapier, einschließlich Naturpauspapier, Pergament-\nersatzpappe:\n1 - N aturpauspapier ....................................... .                       18           14\n2 - andere ............................................... • •                      20            13\nC - andere ................................................... .                         20            15\n48.04  Papier und Pappe, zusammengeklebt, auf der Oberfläche weder getränkt\nnoch überzogen, auch mit Innenverstärkung, in ~ollen oder Bogen:\nA - Preßspan, durch Zusammenkleben mehrerer Lagen hergestellt, auch\nmatt ................................................. • • • • •                     20           15\nB - andere:\n1 - durch Spinnstoffe oder and~re Stoffe (z.B. Kunststoff, Metall),\nauch gewebt, innenverstärkt .............................. .                     20           13\n2 - andere ................................................ .                        20           13\n48.05  Papier und Pappe, gewellt ( auch mit aufgeklebter Decke), gekreppt, ge-\nfältelt, durch Pressen oder Prägen gemustert oder perforiert, in Rollen\noder Bogen:\nA - gewellt, auch mit aufgeklebter Decke                                                  30           21\nB - andere ................................................... .                          20           15\n48.06  Papier und Pappe, liniiert oder kariert, jedoch nicht anderweit bedruckt,\nin Rollen oder Bogen .......................................... .                          20           15\n48.07  Papier und Pappe, gestrichen, überzogen, getränkt oder auf der Ober-\nfläche gefärbt ( marmoriert, gemustert oder dergleichen) oder bedruckt\n( andere als solche der Tarifnr. 48.06 und des Kapitels 49), in Rollen oder\nBogen:\nA - gewellt, auch mit aufgeklebter Decke ......................... .                      30           21\nB - andere:\n1 - Wachspapier und -pappe; Papier und Pappe, kunststoffbeschich-\ntet, auch heißsiegelfähig, aber nicht klebend ................. .                25            19\n2 - Olpapier oder -pappe; Glyzerinpapier oder -pappe; Kohlepapier\nund dergleichen; Reagenzpapier und andere mit chemisch wirk-\nsamen Stoffen überzogene oder getränkte Papiere oder Pappen;\nmit bituminösen Stoffen jeder Art getränkte Papiere oder Pappen:\na - gekreppt, gefältelt, durch Prägen oder Pressen gemustert oder\nperforiert ........................................... .                     20           15\nb - andere .............................................. .                       15           12\nmit bituminösen Stoffen jeder Art getränkte Papiere oder Pappen ..... .                   7,5\n3 - andere:\na - gekreppt, gefältelt, durch Prägen oder Pressen gemustert oder\nperforiert ........................................... .                      20           15\nb - andere .............................................. .                       20           14\n48.08   Filterplatten aus Papierhalbstoff ................................. .                      20           15\n5","1524                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                  0/o des Wertes\nnummer                                Warenbezeichnung                                                                 tarif-       zeit-\nmäßig       weilig\n48,09  Bauplatten aus Papierhalbstoff, ~ ns Fasern von Holz oder von anderen\npflanzlichen Stoffen, auch mit natürlichen oder künstlichen Harzen oder\nähnlichen Bindemitteln hergestellt ............................... .                                            15\naus Fasern von I-Iolz ...................................................... .                                           10\nandere .................................... • • • • • • • • • • • • · · · · · · · · · · · · · · · · · · ·                  6\nII. Papier und Pappe, zu einem bestimmten Zweck zugeschnitten;\n'Varen aus Papier und Pappe\n48.10  Zigarettenpapier, zugeschnitten, auch in Päckchen oder Hülsen                                                   20           13\n48.11  Papiertapeten, Linkrusta und Buntglaspapier:\nA - Papiertapeten, Linkrusta .................................... .                                             25           10\nB - Buntglaspapier ............................................. .                                              15           12\n48.12  Fußbodenbeläge mit Papier- oder Pappunterlage, auch mit Linoleum-\nschicht, auch zugeschnitten ...................................... .                                            25              6\n48.13  Vervielfältigungspapier und Umdruckpapier, zugeschnitten, auch in\nBehältnissen (Kohlepapier, Schablonenpapier und dergleichen):\nA - Dauerschablonen, auch in Verbindung mit Kohlepapier oder ähn-\nlichem Papier ......... , ................................... .                                            15            12\nB - andere                                                                                                      20            15\n48.14  Schreibwaren: Briefblöcke, Briefumschläge, Einstückbriefe, Postkarten\n(ohne Bilder) und Briefkarten; Schachteln, Taschen und ähnliche Behält-\nnisse, aus Papier. oder Pappe, mit einer Zusammenstellung solcher Schreib-\nwaren:\nA - Briefblöcke, Einstückbriefe, Postkarten, Briefkarten, nicht in Schach-\nteln, Taschen und ähnlichen Behältnissen aus Papier oder Pappe ...                                        20            15\nB- andere                                                                                                       15           12\n48.15  Andere Papiere und Pappen, zu einem bestimmten Zweck zugeschnitten:\nA - Filtrierpapier und -pappe, gefaltet oder rund ................... .                                         15           12\nB - Papierwolle; gefaltete Papierbänder und -streifen ............... .                                         20           14\nC - andere ...................................... ·.............. .                                             20           15\nMatrizenpapier und -pappe, aus mehreren zusammengeklebten Papierlagen be-\nstehend ............................... ·............................. •                                            12\nBriefumschlagpapier in Form von Parallelogrammen, auf allen Seiten mehr als\n50 cm messend ...................................................... .                                              14\n48.16  Schachteln, Säcke, Beutel, Tüten und andere Verpackungsmittel, aus\nPapier oder Pappe:\nA - aus Papier oder Pappe der Tarifnr. 48.05 Abs. A oder 48.07 Abs. A                                           30           21\nB - andere:\n1 - aus Papier                                                                                             25           19\n2 - aus Pappe                                                                                              20           15\n48.17  Pappwaren der in Büros, Läden und dergleichen verwendeten Art ..... .                                            20           15","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                1525\nZollsatz\nTarif-                                                                                     O/o des \\Vertes\nnummer                             Warenbezeichnung                                       tarif-       zeit-\nmäßig       weilig\n48.18  Register, Hefte, Merkbücher, Quittungsbücher und dergleichen, Notiz             0\nblöcke, Notiz- und Tagebücher, Schreibunterlagen, Ordner, Einbände (für\nLose-Blatt-Systeme oder andere) und andere Waren des Papierhandels,\naus Papier oder Pappe; Alben für Muster oder für Sammlungen sowie\nBuchhüllen, aus Papier oder Pappe ............................... .                20           15\n48.19  Etiketten aller Art aus Papier oder Pappe, mit oder ohne Aufdruck oder\nBilder, auch gummiert ......................................... .                  20           15\n48.20  Rollen, Spulen, Spindeln und ähnliche Unterlagen, aus Papierhalbstoff,\nPapier oder Pappe, auch gelocht oder gehärtet ..................... .              20           15\n48.21  Andere Waren, aus Papierhalbstoff, Papier, Pappe oder Zellstoffwatte\nhergestellt:\nA - aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe geformt oder gepreßt ..... .            20           15\nB - Klebeecken, Klebefalze und dergleichen ....................... .               20           15\nC - Papiere und Pappen, gelocht, für J acquardvorrichtungen und der-\ngleichen .................................................. .                  10            8\nsogenanntes Webstuhlpapier ,............................................ .                4\nD - andere    ................................. ,.................. .              15           12\n_5•","1526 ·                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                        1 /o des Wertes\nnummer                                   Warenbezeichnung                                                                    tarif-        zeit-\nmäßig        wellig\nKapitel 49\nWaren des Buchhandels und Erzeugnisse des graphischen Gewerbes\nVorschriften\n1. Zu Kapitel 49 gehören nicht:\na) Papiere, Pappen und Zellstoffwatte sowie Waren aus diesen Stoffen, mit Auf-\ndrucken oder Bildern nebensächlicher Art, die ihre eigentliche Zweckbestimmung\nnicht ändern und ihnen nicht die Merkmale der Waren des Kapitels 49 verleihen\n(Kapitel 48) ;\nb) Spielkarten und andere Waren des Kapitels 97;\nc) Originalstiche, -radierun~en und -steindrucke (Tarifnr. 99.02), Briefmarken,\nStempelmarken, Steuerzeichen und dergleichen der Tarifnr. 99.04 sowie Anti-\nquitäten und andere Waren des Kapitels 99.\n2. Zeitungen und andere periodische Druckschriften, kartoniert, gebunden oder in\nSammlungen mit mehr als einer Nummer in gemeinsamem Umschlag gehören zu\nTarifnr. 49.01.\n3. Zu Tarifnr, 49.01 gehören ferner:\na) Sammlungen gedruckter Reproduktionen von Kunstwerken, Zeichnun~en usw.,\ndie ein vollständiges Werk mit numerierten Seiten sind, sich zum Binden als\nBücher eignen und außerdem einen Begleittext enthalten, der sich auf diese\nDarstellungen oder ihre Schöpfer bezieht;\nb) Illustrationsbeilagen für Bücher, die mit diesen zur Abfertigung gestellt werden;\nc) Bücher in Form von Teilheften oder in losen Bogen oder Blättern jeden Formats,\ndie ein vollständiges Werk oder ein Teil davon und zum Broschieren, Karto-\nnieren oder Binden bestimmt sind.\nJedoch gehören Bilddrucke und Illustrationen ohne Text in losen Bogen oder\nBlättern jeden Formats zu Tarifnr. 49.11.\n4. Drucke, die zu Werbezwecken durch oder für einen darin genannten Werbung-\ntreibenden heraus~egeben werden, und Drucke, die überwiegend Werbezwecken\n( einschließlich Reisewerbung) dienen, gehören nicht zu den Tarifnrn. 49.01 und\n49.02, sondern zu Tarifnr. 49.11.                                                     ·\n5. Bilderalben und ,Bilderbücher im Sinne der Tarifnr. 49.03 sind Kinderalben und\n-bücher, bei denen die Bilder vorherrschend und vom Text nicht abhängig sind.\n6. Mit Kohlepapier oder photographisch hergestellte Abschriften von hand- oder\nmaschinegeschriebenen Schriftstücken gehören zu Tarifnr. 49.06. Mit Vervielfälti-\ngungsapparaten oder in einem anderen Verfahren hergestellte Kopien werden wie\ndie entsprechenden gedruckten Erzeugnisse tarifiert.                                ·\n7. Postkarten mit Bildern im Sinne der Tarifnr. 49.09 sind Karten, die im wesentlichen\nbildliche Darstellungen zeigen un~ außerdem Aufdrucke zu ihrem Gebrauch tragen.\n49.01  Bücher, Broschüren und ähnliche Druck~, auch in losen Bogen oder\nBlätt.em: .\nA- mit einem charakterbestimmenden Anteil an Bilddrucken                                                              10\nB- andere:\n1 - im Ausland verlegt ...................................... .                                               frei\n2 - andere ................................................. .                                                     5\nAnmerkung\nWaren des Absatzes B, die durch ausländische Niederlassungen eines Inländers oder\ndurch von ihm wirtschaftlich abh.ängige Ausländer herausgegeben werden, gelten nicht\nals im Ausland verlegt. Waren des Absatzes B, die von Inländern gemeinsam mit von\nihm wirtschaftlich unabhängigen Aus1ändern herausgegeben werden, gelten als im\nAusland verlegt, wenn nachweislich mindestens 20 1fondertteile der Auflage zum\nAbsatz durch diese Ausländer vorgesehen sind.\n49.02  Zeitungen und andere periodische Druckschriften, auch mit Bildern                                                    frei\n49.03  Bilderalben, Bilderbücher und Zeichen- oder Maibücher, broschiert, kar-\ntoniert oder gebunden, für Kinder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      10\n49.04   Not.eo, handgeschrieben oder gedruckt, mit oder ohne Bilder, auch\ngebunden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn. den 1. Oktober 1957                                                                1527\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                     0/o des Wertes\nnummer                                 Warenbezeichnung                                                                   tarif-       zeit-\nmäßig       weilig\n49.05  Kartographische Erzeugnisse aller Art, einschließlich Wandkarten und\ntopographische Pläne, gedruckt; gedruckte Erd- und Himmelsgloben ...                                              frei\n49.06  Baupläne, technische Zeichnungen und andere Pläne und Zeichnungen zu\nGewerbe-, Handels- oder ähnlichen Zwecken, mit der Hand oder photo-\ngraphisch hergestellt; band- oder maschinegeschriebene Schriftstücke ...                                          frei\n49.07  Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen und dergleichen, nicht ent-\nwertet, im Inland gültig oder zum Umlauf :vorgesehen; Papier mit Stem-\npel, Banknoten, Aktien, Schuldverschreibungen und ähnliche Wertpapiere,\neinschließlich Scheckhefte und dergleichen:\nA - Banknoten ................................................ .                                                  frei\nB - Scheckvordrucke, auch als Hefte ............................. .                                                 15          12\nReisescheckvordrucke ausländischer Kreditinstitute ......................... .                                         frei\nC - andere:\n1 - auf deutsche Währung lautend, im Zollausland gedruckt und zur\nAusgabe im Geltungsbereich des Zolltarifs vorgesehen . . . . . . . . .                                     20          12\n_,\n2 - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei\nAnmerkung\nInland im Sinne der Tarifnr. 49.07 ist der Geltungsbereich des Zolltarifs. Jedoch\ngehören Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen und dergleichen, nicht entwertet,\nnur in Zollanschlüssen und außerdem im Zollausland gültig oder zum Umlauf vor-\ngesehen, zu Tarifnr. 99.04.\n49.08  Abziehbilder aller Art .......................................... .                                                 10            8\n49.09  Postkarten, Glückwunschkarten, Weihnachtskarten und dergleichen, mit\nBildern, in beliebigem Druck hergestellt, auch mit Verderungen aller Art                                            15           12\n49.10  Kalender aller Art, aus Papier oder Pappe, einschließlich Blöcke von\nAbreißkalendern .............................. •,• .............. .                                                 20           15\n49.11  Bilder, Bilddrucke, Photographien und andere Drucke, in beliebigen Ver-\nfahren hergestellt:\nA • Bilder, Bilddrucke, Photographien ............................ .                                               10            8\nPhotographien in Einzelsendungen,' die nicht mehr als drei Abzüge je photo-\ngraphischer Aufnahme enthalten ...................................... .                                               frei\nB - andere:\n1 - Kalender-Rückwände, auf Papier, Pappe oder andere Stoffe\ngedruckt; Kalender, auf andere Stoffe als Papier oder Pappe\ngedruckt .................. , . , , , . , ...................... .                                         20           15\n2 - im Ausland verlegte Kataloge von Büchern und Veröffentlichungen                                          frei\n3 - andere ................................................. .                                                 15           12\nAnmerkung\nFür Waren des Absatzes B - 2 gilt die Anmerkung zu Tarifnr. 49.01 entsprechend.","1528                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                             O/o des Wertes\nnummer                                  Warenbezeichnung\ntarif- 1 zeit-\nmäßig       weilig\nAbschnitt XI\nSpinnstoffe und Waren daraus\nVorschriften\nl. Zu Abschnitt XI gehören nicht:\na) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln\n(Tarifnr. 05.02); Roßhaar und Roßhaarabfälle (Tarifnr. 05.03);\nb) Menschenhaare und Waren daraus (Tarifnrn. 05.01, 67.03 und 67.04); jedoch\ngehören Filtertücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von\n01 oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Tarifnr. 59.17;\nc) Waren pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14;\nd) Asbestfasern und Waren daraus (Tarifnrn. 25.24, 68.13 und 68.14);\ne) Waren der Tarifnrn.30.04 und 30.05 (z.B. Watte, Gaze, Binden und dergleichen\nzu medizinischen oder chirurgischen Zwecken, sterile chirurgische Nähmittel);\nf) lichtempfindliche Gewebe der Tarifni:-. 37.03;\ng) Monofile, mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm, und Streifen\n(künstliches Stroh und dergleichen), mehr als 5 mm breit, aus Kunststoffen\n(Kapitel 39), Geflechte und Gewebe aus diesen Erzeugnissen (Kapitel 46);\nh) Gewebe, Filze und Vliesfolien, mit Kautschuk getränkt, bestrichen, überzogen\noder mit Lagen aus Kautschuk versehen, sowie Waren aus solchen Erzeugnissen,\nsoweit sie zu Kapitel 40 gehören;\ni) nichtent.haarte Häute und Felle (Kapitel 41 und 43) und Waren aus Pelzfellen\noder künstlichem Pelzwerk der Tarifnrn. 43.03 und 43.04;\nk) Waren der Tarifnrn. 42.01 und 42.02;\n1) Zellstoffwatte (Kapitel 48);\nm) Schuhe und Teile davon, Gamaschen und ähnliche Waren des Kapitels 64;\nn) Kopfbedeckungen und Teile davon d'3s Kapitels 65;\no) Haarnetze aus Tüll, geknüpften Netzstoffen, Gewirken u»w. (Tarifnrn. 65.05\nund 67.04);\np) Waren des Kapitels 67;\nq) Garne, Schnüre oder Gewebe, mit Schleifstoffen überzogen (Tr.rifnr. 68.06);\nr) Glasfasern und Waren daraus, Ätz- und Luftstickereien sowie Stickereien ohne\nsichtbaren Grund, deren Stickfäden aus Glasfasern bestehen (Kapitel 70);\ns) Waren des Kapitels 94 (Möbel, Bettausstattungen und ähnliche Waren);\nt) Waren des Kapitels 97 (z.B. Spielzeug, Spiele).\n~- Mischwaren\nA. Allgemeine Bestimmungen\nWaren der Kapitel 50 bis 57, die aus zwei odn mehr Spinnstoffen bestehen\n(Mischwaren), sind wie folgt zu tarifieren:\na) Mischwaren, die insgesamt mehr als 10 Gewichtshundertteile an Spinnstoffen\ndes Kapitels ~0 (Seide, Schappeseide, Bourretteseide) enthalten, gehören zu\nKapitel 50, und zwar zu der Tarifnummer, die dem gewichtsmäßig vor-\nherrschenden Spinnstoff entspricht;\nb) andere Mischwaren werden wie Waren aus dem gewichtsmäßig vorherrschen-\nden Spinnstoff tarifiert.\nB. Besondere Bestimmungen\na) Metallgarne gelten mit ihrem Gesamtgewicht als Garne aus einem einheit-\nlichen Spinnstoff. Metallfäden, die in Geweben enthalten sind, gelten für die\nTarifierung dieser \\Varen als Garne aus Spinnstoffen.                 -\nb) Wenn in einer Tarifnummer mehrere Spinnstoffe erfaßt sind (z. B. Seide\nund Schappescide, Kammwolle und Streichwolle), werden diese als ein ein-\nheitlicher Spinnstoff behandelt.    ·\nc) Andere Stoffe als Spinnstoffe, die in Mischwaren enthalten sind, bleiben -\nausgenommen im Fall des Absatzes Ba - auf3er Betracht.\nC. Die Bestimmungen der Absätze A und B sind auch auf die in den nachstehenden\nVorschriften 3 und 4 aufgeführten Garne anzuwenden.\nD. Die Bestimmungen der Absätze A und B sind auch auf die Waren der Kapitel 58\nbis 62 anzuwenden, soweit nichts anderes bestimmt ist. Bei fertiggestellten\nWaren, die aus zwei oder mehr spinnstoffmäßig verschiedenen Geweben, Ge-\nwirken, Geflechten oder dergleichen bestehen, gilt diese Vorschrift nur für den\nnach der Allgemeinen Tarifierw.ngs-Vorschr1f t 3 maßgebenden Bestandteil.","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                      1529\nZollsatz\nTarif-·                                                                                            O/o des Wertes\nnummer                                 Warenbezeichnung                                           tarif-       zeit-\nmäßig       weilig\n(XI)   3. A. Als »Bindfäden, Seile und Taue« gelten im Abschnitt XI, vorbehaltlich der im\nnachstehenden Absatz B enthaltenen Ausnahmen, Garne (ungezwirnt oder ge-\nzwirnt):\na) aus Seide, Schappeseide, Bourretteseide oder künstlichen Spinnstoffen ( ein-\nschließlich solcher Garne, die aus zwei oder mehr Monofilen des Kapitels 51\nhergestellt sind), mit einem Gewicht von mehr als 2 g je m (18 000 den.);\nb) aus synthetischen Spinnstoffen (einschließlich solcher Garne, die aus zwei\noder mehr Monofilen des Kapitels 51 hergestellt sind), mit einem Gewicht\nvon mehr als 1 g je m (9 000 den.) ;\nc) aus Hanf oder Flachs:\ngeglättet (poliert);\nnicht geglättet (nicht poliert), mit einem Gewicht von mehr als 2 g je m;\nd) aus Kokosfasern, drei- oder mehrdrähtig;\ne) aus anderen pflanzlichen Fasern, mit einem Gewicht von mehr als 2 g je m;\nf) mit Metall verstärkt.\nB. Als »Bindfäden, Seile und Taue« gelten nicht:\na) Garne aus Wolle, feinen oder groben Tierhaaren oder aus Roßhaar und\nPapiergarne, alle diese, wenn sie nicht mit Metall verstärkt sind;\nb) Spinnkabel, Spinnbänder und Vorgarne aus synthetischen oder künstlichen\nSpinnstoffen;\nc) Messinahaar, Katgutnachahmungen aus Seide oder aus synthetischen oder\nkünstlichen Spinnstoffen und Monofile des Kapitels 51;\nd) Metallfäden in Verbindung mit Garnen aus Spinnstoffen (Metallgarne),\neinschließlich der mit Metall umsponnenen Garne au~ Spinnstoffen, sowie\nmetallisierte Garne aus Spinnstoffen der Tarifnr. 52.01; Garne aus Spinn-\nstoffen, mit Metall verstärkt, werden gemäß vorstehendem Absatz A f tarifiert;\ne) Chenillegarne und Gimpen der Tarifnr. 58.07\n4. A. Als »Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf« gelten in den Kapiteln 50,\n51, 53, 54, 55 und 56 - vorbehaltlich der im nachstehenden Absatz B enthaltenen\nAusnahmen - Garne, die aufgemacht sind:\na) auf Karten, Rollen, Spulen oder ä_hnlichen Unterlagen, in Kugeln oder\nKnäueln, sofern das Gewicht (einschließlich Unterlage) je Stück nicht mehr\nbeträgt. als:\n200 g bei Garnen aus Flachs oder Ramie;\n85 g bei Garnen aus Seide, Schappeseide, Bourretteseide oder Kunstseide;\n125 g bei Garnen aus anderen Spinnstoffen;\nb) im Strang, sofern das Gewicht je Strang nicht mehr beträgt als:\n85 g bei Garnen aus Seide, Schappeseide, Bourretteseide oder Kunstseide;\n125 g bei Garnen !!,US anderen Spinnstoffen;\nc) im Strang, sofern der Stran9. durch einen oder mehrere Fitzfäden in gewicht5-\nmäßig gleiche, abtrennbare Teilstränge unterteilt ist und das Gewicht je Teil-\nstrang nicht mehr beträgt als:\n85 g bei Garnen aus Seide, Schappeseide, Bourretteseide oder Kunstseide;\n125 g bei Garnen aus anderen Spinnstoffen.\nB. Als »Garne in Aufmachungen für den E'inzelverkauf« gelten nicht:\na) ungezwirnte Garne aus Spinnstoffen aller Art, ausgenommen:\nrohe Garne aus Wolle oder feinen Tierhaaren;\ngebleichte, gefärbte oder bedruckte Garne aus Wolle oder feinen Tierhaaren,\nmit einer Lauflänge von weniger als ,2 000 m je kg;\nb) gezwirnte Garne, roh:\naus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide, gleichviel in welcher Auf-\nmachung;\naus anderen Spinnstoffen (ausgenommen Wolle und feine Tierhaare), im\nStrang;\nc) gezwirnte Garne, gebleicht, gefärbt oder bedruckt, aus Seid~, Schappeseide\noder Bourretteseide, mit einer Lauflänge im Zwirn von 75 000 m oder mehr\nje kg;\nd) Garne aus Spinnstoffen aller Art, ungezwirnt oder gezwirnt, die aufgemacht\nsind:\nim Strang mit Kreuzhaspelung;\nauf Unterlagen, die sie als Garne für die Textilindustrie kennzeichnen (z. B.\nauf Zwirnmaschinenspulen, Kanetten [Kopsen], konischen Spulen oder\nKonen).","1530                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                           0/o des Wertes\nnummer                                Warep. bezeichn ung                                       tarif-       zeit-\nmäßig       weilig\n(Xl)  5. Es gelten:\na) als »Drehergewebe« im Sinne der Tarifnr. 55.07 Gewebe, deren Kette ganz od~r\nteilweise aus Stehfäden und Drehfäden besteht; die Drehfäden führen um die\nStehfäden eine Halbdrehung, eine Ganzdrehung oder mehr als eine Ganzdrehung\naus und bilden so Schlingen, in die die Schußfäden eingeschlossen werden;\nb) als »ungemusterte Tülle und geknüpfte Netzstoffe« im Sinne dtr Tarifnr. 58.08\nsolche, die über die ganze Gewebefläche nur aus einer einzigen Art regel-\nmäßiger Zellen von gleicher Form und Größe bestehen und weder ein Muster\nnoch eine Zellenfüllung aufweisen; kleine Nebenzellen, die bei der Zellenbildung\nan den Bindungspunkten entstanden sind, bleiben außer Betracht;\nc) als »ungemusterte Gewebe« solche, die auf der Schauseite nur eine Grund-\nbindung aufweisen, d. h. Gewebe mit Leinwand- oder Taftbindung, Gewebe mit\nKöper- oder Sergebindung und Gewebe mit Atlas- oder Satinbindung;\nd) als »broschierte Gewebe«:\ngemusterte Gewebe, deren Muster oder Verzierungen durch einen oder mehrere\nvom Grundgewebe unabhängige Fäden (Broschierfäden) gebildet werden, die\nman entfernen kann, ohne das Gewebe zu zerstören;\nferner lancierte Gewebe, das sind Gewebe, deren Muster oder Verzierungen\ndurch Verwendung besonderer, vom Grundgewebe unabhängiger Kettfäden\n(Lancierkette) oder Schußfäden (Lancierschüsse) gebildet werden.\n6. Als »fertiggestellt« im Sinne des Abschnitts XI gelten:\na) Waren, in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form zugeschnitten;\nb) Waren, die abg~paßt gewebt und unmittelbar gebrauchsfertig sind oder die\ndurch bloßes Zerschneiden, ohne Nähen oder eine andere zusätzliche Arbeit,\ngebrauchsfertig werden, z.B. Putztücher, Handtücher, Tischtücher, Halstücher\nund Decken;\nc) Waren, deren Ränder entweder durch Säume aller Art, auch Rollsäume, oder\ndurch geknüpfte Fransen aus den Fäden des Gewebes selbst oder aus nachträg-\nlich angebrachten Fäden befestigt sind; Meterwaren, deren Schnittkanten wegen\ndes Fehlens der Webekante in einfacher Weise gegen Ausriefeln gesichert sind,\ngelten nicht als fertiggestellt;\nd) Waren, beliebig ~ugeschnitten, mit Auszieharbeit;\ne) Waren, durch Nähen, Kleben oder in anderer Weise zusammengefügt, aus-\ngenommen:\n1. Meterwaren, die aus zwei oder mehr Stücken des gleichen Gewebes bestehen,\ndie an ihren Enden zu einem Stück von größerer Länge vereinigt sind;\n2. Meterwaren, die aus zwei oder mehr mit ihrer ganzen Fläche aufeinander-\nliegenden und so miteinander verbundenen Gewebelagen bestehen, auch mit\nZwischenlagen aus Watte.\n7. Fertiggestellte Waren im Sinne der Vorschrift 6 gehören nicht zu den Kapiteln 50\nbis 57 und, soweit sich aus dem Wortlaut einer Tarifnummer nichts anderes ergibt,\nauch nicht zu den Kapiteln 58 bis 60. Zu den Kapiteln 50 bis 57 gehören nicht\nWaren, die in den Kapiteln 58 oder 59 erfaßt sind.\n8. Ausschußwaren und Neuabfälle, die ihrer Beschaffenheit nach zu den Kapiteln 50\nbis 62 gehören, in Massenladungen, lose oder m Ballen, Säcken oder ähnlichen Ver-\npackungen\na) zum Herstellen von Putz-, Schleif- und Polierscheiben, Putz- und Polierlappen,\nAnfaß-, Schutz- und Dichtungslappen, Schutzschürzen, Schutzhandsäcken oder\nSchutzhandschul1en,\nb) zum Wiedergewinnen der Spinnstoffe,\nc) zum Herstellen von Papiermasse\nunter Zollsicherung ....................................................... .         frei","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                                          1531\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                 0/o des Wertes\nnummer                                 Warenbezeichnung                                                               tarif-       zeit-\nmäßig       weilig\nKapitel 50\nSeide, Schappeseide und Bourretteseide\nVorschrift\nAls Seide im Sinne des Kapitels 50 gelten nur Kokonfäden, Grege und Garne daraus.\nIn den übrigen Kapiteln des Zolltarifs gelten als Seide auch Schappeseide und Bour-\nretteseide.\n50.01  Seidenraupenkokons, zum Abhaspeln geeignet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        frei\n50.02  Grege, weder gedreht noch gezwirnt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              frei\n50.03  Abfälle von Seide ( einschließlich nicht abhaspelbare Seidenraupenkokons\nund Reißspinnstoff); Schappeseide, Bourretteseide und Kämmlinge . . . . .                                     frei\n50.04  Seidengarne, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf . . . . . . . . . . .                                frei\n50.05  Schappeseidengarne, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf . . . .                                       frei\n50.06  Bourretteseidengarne, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf . . . .                                     frei\n50.07  Seidengarne, Schappeseidengarne und Bourretteseidengarne, in Auf-\nmachungen für den Einzelverkauf:\nA - Seidengarne .............................................. .                                                12           10\nB - Schappeseidengarne ................ -........................ .                                               8            6\nC - Bourretteseidengarne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      frei\n50.08  Messinahaar; Katgutnachahmungen aus Seide:\nA - Messinahaar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei\nB - Katgutnachahmungen aus Seide ................ ·.............. .                                            15           10\n50.09  Gewebe aus Seide oder Schappeseide:\nA - Kreppgewebe aus Seide ..................................... .                                              25\nroh, ungemustert ....................................................... .                                           17\nandere ............................................................... .                                             17\nmit einer Breite von 80 cm oder mehr und mit einem Werte:\nvon mehr als 9 bis 12 DM für 1 qm .................................. .                                          14\nvon mehr als 12 DM für 1 qm ....................................... .                                           12\nB - taftbindige Gewebe, von der Art der sogenannten ostasiatischen Ge-\nwebe, ganz aus Seide, roh ode~ nur abgekocht .................. .                                         30           21\nC - andere                                                                                                     25           17\nmit einer Breite von 80 cm oder mehr und mit einem Werte:\nvon mehr als 9 bis 12 DM für 1 qm .................................. .                                          14\nvon mehr als 12 DM für 1 qm ....................................... .                                           12\nmit einer Breite von weniger als 80 cm und mit einem Werte von mehr als\n20 DM für 1 qm, gemustert und gefärbt oder buntgewebt ............... .                                         12\n50.10  Gewebe aus Bourretteseide ...................................... .                                              25           17\nmit einer Breite von 80 cm oder mehr und mit eineru Werte:\nvon mehr als 9 bis 12 DM für 1 qm ....................................... .                                           14\nvon mehr als 12 DM für 1 qm ............................................ .                                            12","1532                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                           0/o des Wertes\nnummer                                 Warenbezeichnung                                         tarif-       zeit-\nmäßig       weilig\nKapitel 51\nKunstseide (synthetische und künstliche Spinnfäden)\nVorschriften\n1. Als synthetische oder künstliche Spinnstoffe gelten in allen Abschnitten des Zoll-\ntarifs Spinnfäden und Spinnfasern aus organischen Polymeren, die hergestellt sind:\na) dmch Polymerisation oder Kondensation von organischen Monomeren, z.B.\nPolyamiden, Polyestern, Polyurethanen, Polyvinylderivaten -       (synthetische\nSpinnstoffo) - ;\nb) dmch chemische Umwandlung von natürlichen, organischen Polymeren (Zellu-\nlose, Kasein, Protein, Alginat usw.), z.B. Viskose-, Acetat-, Kupferkunstseide,\nAlginatfascrn - (künstliche Spinnstoffe) - .\n2. Zu Tarifnr. ;) 1.01 gehören nicht die Spinnkabel aus synthetischen oder künstlichen\nSpinnfäden, die in Kapitel 56 erfaßt sind.\n~- Garne, deren Spinnfäden (Kapillaren) beim Durchgang durch mechanische Vorrich-\ntungen überwiegend gebrochen sind, gelten nicht als Kunstseide (Kapitel 56).\n4. Monofile aus synthetischer oder künstlicher Spinnmasse, mit einem größten Durch-\nmesser von nicht mehr als 1 mm, gehören zu:\na) Tarifnr. 51.01, wenn ihr Gewicht je m weniger als 6.6 mg (60 deri.) beträgt;\nb) Tarifnr. 51.02 im anderen Falle.\nMonofile, mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm, gehören zu Kapitel 39.\nStreifen (künstliches Stroh und dergleichen) aus synthetischer oder künstlicher\nSpinnmasse, 5 mm oder weniger breit, gehören zu Tarifnr. 51.02; breitere gehören\nzu Kapitel 39.\n51.01  Kunstseidengarne, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf:\nA - synthetische Spinnfäden:\n1 - ungezwirnt ............................................ .                       20           15\n2 - gezwirnt:\na - einmal gezwirnt ....................................... .                   20           15\nb - mehrmals gezwirnt ................................... .                     20           15\nB - künstliche Spinnfäden:\n1 - ungezwirnt ............................................ .                       20            10\n2 - gezwirnt:\na - einmal gezwirnt ......................................•                     20            10\nb - mehrmals gezwirnt .... ·............................... .                   20            12\n51.02  Monofile, Streifen (künstliches Stroh und dergleichen) und Katgut-\nnachahmungen, aus synthetischer oder künstlicher Spinnmasse:\nA - aus synthetischer Spinnmasse                                                         18            14\nB - aus künstlicher Spinnmasse .................................. .                      18\n51.03  Kunstseidengarne in Aufmachungen für den Einzelverkauf:\nA - synthetische Spinnfäden .................................... .                       20            15\nB - künstliche Spinnfäden ...................................... .                       20            15\n51.04  Gewebe aus Kunstseide ( einschließlich Gewebe aus Monofilen oder\nStreifen der Tarifnr. 51.01 oder 51.02):\nA - aus synthetischen Spinnfäden:\n1 - mit Kette ganz aus Kunstseide:\na - mit Kette aus synthetischen Spinnfäden .•.................                  22           17\nb - mit Kette aus künstlichen Spinnfäden ............ _- ...... .               25            17\nmit einer Breite von 80 cm oder mehr und mit einem Werte:\nvon mehr als 7 bis 12 DM für 1 qm ••..................•.. , ..... .                 14\nvon mehr als 12 DM für 1 qm ...........•........••............                      12\n2 - andere                                                                          22            17","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                     1533\nZollsatz\nTarif-                                                                                          0/o des Wertes\nnummer                                 Warenbezeichnung                                        tarif-       zeit-\nmäßig       weilig\n(51.04) B - aus künstlichen Spinnfäden:\n1 - mit Kette ganz aus Kunstseide:\na - mit Kette aus synthetischen Spinnfäden ................. .                 22           17\nb - mit Kette aus künstlichen Spinnfäden ................... .                 25           17\nmit einer Breite von 80 cm oder mehr und mit einem Werte:\nvon mehr als 7 bis 12 DM für 1 qm ............................. .                  14\nvon mehr als 12 DM für 1 qm ................................. .                    12\n2 - andere                                                                         25           17\nmit einer Breite von 80 cm oder mehr und mit einem Werte:\nvon mehr als 7 bis 12 DM für 1 qin ............ , ................... .                14\nvon mehr als 12 DM für 1 qm ..................................... .                   12","1534                              Bundesgesetzblatt,· Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                       1/o des Wertes\nnummer                                Warenbezeichnung                                      tarif-       zeit-\nmäßig       weilig\nKapitel 52\nMetallgarne\n52.01  Metallfäden in Verbindung mit Garnen aus Spinnstoffen (Metallgarne),\neinschließlich mit Metallfäden umsponnene Garne aus Spinnstoffen;\nmetallisierte Garne aus Spinnstoffen ........................ ~ ..... .              10             8\n52.02  Gewebe aus Metallfäden, Gewebe aus Metallgarnen oder aus metallisier-\nten Garnen der Tarifnr. 52.01, zur Bekleidung, Innenausstattung oder zu\nähnlichen Zwecken:\nA - mit Kette ganz aus Kunstseide:\n1 - mit Kette aus synthetischen Spinnfäden .................... .               22           17\n2 - mit Kette aus künstlichen Spinnfäden ...................... .               25           17\nmit einer Breite von 80 cm oder mehr und mit einem Werte:\nvon mehr als 7 bis 12 DM für 1 qm ................................ .                14\nvon mehr als 12 DM für 1 qm ...............................•......                  12\nB - andere                                                                           20           15\nSeide enthaltend\nmit einer Breite von 80 cm oder mehr und mit einem Werte:\nvon mehr als 9 bis 12 DM für 1 qm ....................•.........•....                  14\nvon mehr als 12 DM für 1 qm ...............•.................••.....                   12\nandere\nmit einer Breite von 80 cm oder mehr und mit einem Werte:\nvon mehr als 7 bis 12 DM für 1 qm .......................•...•.......                  14\nvon mehr als 12 DM für 1 qm ....................................... .                  12","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                   1535\nZollsatz\nTarif-                                                                                           0/o des Wertes\nnummer                                 Warenbezeichnung\ntarif- 1 zeit-\nmäßig        weilig\nKapitel 53\nWolle, feine und grobe Tierhaare, Roßhaar\nVorschrift\nAls feine Tierhaare gelten die Haare folgender Tiere: Alpaka, Lama, Vikunja, J :tk,\nKamel, Angora-, Tibet-, Kaschmir- und ähnliche Ziegen ( ausgenommen gememe\nZiegen), Kaninchen (auch Angorakaninchen), Hasen, Biber, Nutria und Bisamratten.\n53.01  Wolle, weder gekrempelt noch gekämmt:\nA - fabrikgewaschene Wolle .................................... .                         1\nB - andere ................................................... .                      frei\n53.02   Feine und grobe Tierhaare, wedell' gekrempelt noch gekämmt ......... .                 frei\n53.03   Abfälle von Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren, ausgenommen\nReißspinnstoff ................................................ .                      frei\n53.04   Reißspinnstoff aus Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren ......... .                frei\n53.05   Wolle, feine und grobe Tierhaare, gekrempelt oder gekämmt ......... .                      2\n53.06   Streichgarne aus Wolle, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf:\nA - ungezwirnt ............................................... .                           9           6\nB - gezwirnt:\n1 - im Strang:\na - mit Parallelhaspelung ................................ .                      9           6\nb - mit Kreuzhaspelung:\n1 - mit einem Gewicht von nicht mehr als 125 g, oder mit einem\nbeliebigen Gewicht, sofern der Strang durch einen oder\nmehrere Fitzfäden in gewichtsmäßig gleiche, abtrennbare\nTeilstränge unterteilt ist und das Gewicht je Teilstrang\nnicht mehr als 125 g beträgt:\na - roh,. mit ~iner Lauflänge im Zwirn von 10 000 m oder\nweniger Je kg .................................. .                 10            6\nb - gebleicht, gefärbt oder bedruckt ................... .             10            6\n2 - andere ........................................... .                      9           6\n2 - andere ................................................ .                         g           6\n53.07   Kammgarne aus Wolle, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf:\nA - ungezwirn t ............................................... .                           9          5\nB - gezwirnt:\n1 - im Strang:\na - mit Parallelhaspelung ................................ .                      9           5\nb - mit Kreuzhaspelung:\n1 - mit einem Gewicht von nicht mehr als 125 g, oder mit einem\nbeliebigen Gewicht, sofern der Strang durch einen oder\nmehrere Fitzfäden in gewichtsmäßig gleiche, abtrennbare\nTeilstränge unterteilt ist und das Gewicht je Teilstrang\nnicht mehr als 125 g beträgt:\na - roh,. mit _einer Lauflänge im Zwirn von 10 000 m oder\nweniger Je kg .................................. .                 10            6\nb - gebleicht, gefärbt oder bedruckt ................... .             10            6\n2 - andere ........................................... .                      9           5\n2 - andere ................................................ .                          9          5\nAnmerkung zu Tarifnr. 53.07\nKammgarne ganz aus Wolle, auch gemischt mit feinen oder groben Tierhaaren, un-\ngezwirnt oder gezwirnt, roh, mit einer Feinheitsnummer von 18 metrisch oder darüber,","1536                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                             O/o des Wertes\nnummer                                     Warenbezeichnung\ntarif-       zeit-\nmäßig       weilig\n(53.07)    mit einer mittleren Faserlänge von 122 mm oder darüber, mit einer mittleren Faser-\nfeinheit von Nr. 900 metrisch oder darunter, in 01 gesponnen, zum Herstellen von\nSamt und Plüsch, Geweben für Möbel und Innenausstattung, Teppichen, Einlage-\nstoffcn, Fahnentuch und Litzen, unter Zollsicherung ............................. .                   4\n53.08   Garne aus feinen Tierhaaren, nicht in Aufmachungen für den Einzel-\nverkauf:\nA - ungezwirn t         ............................................... .                  9            6\nl\\1ohairgarne ......................................................... • •                    4\nB - gezwirnt:\n1 - im Strang:\na - mit Parallelhaspelung ................................ .                    g            6\nMohairgarne ................................................... .                    4\nb - mit Kreuzhaspel ung:\n1 - mit einem Gewicht von niqht mehr als 125 g, oder mit einem\nbeliebigen Gewicht, sofern der Strang durch einen oder\nmehrere Fitzfäden in gewichtsmäßig gleiche, abtrennbare\nTeilstränge unterteilt ist und das Gewicht je Teilstrang\nnicht mehr als 125 g beträgt:\na - roh,. mit ~iner Lauflänge im Zwirn von 10 000 m oder\nweniger Je kg .................................. .               10             6\nb - gebleicht, gefärbt oder bedruckt ................... .           10             6\n2 - andere ................ ; .......................... .                  9            6\nMohairgarne ................................................ .                    4\n2 - andere                                                                            9            6\nMohairgarne ................................................ .                    4\n53.09   Garne aus groben Tierhaaren oder aus Roßhaar, nicht in Aufmachungen\nfür den Einzelverkauf ......................................... .                           9            6\n53.10   Garne aus Wolle, aus feinen oder groben Tierhaaren oder aus Roßhaar,\nin Aufmachungen für den Einzelverkauf:\nA - ungezwirnt          ................................................ .                 g            6\nKammgarne aus Wolle ................................................. .                         5\nMohairgarne ..............................................•............                         4\nB - gezwirnt:\n1 - im Strang:\na - mit einer Lauflänge im Zwirn von 10 000 m oder weniger\nje kg ............................................... .                   10             6\nb - mit einer Lauflänge im Zwirn von mehr als 10 000 m je kg:\n1 - roh ............................................... .                 10             6\nKammgarne aus Wolle .............•...... : .................. .                   5\n2 - gebleicht, gefärbt oder bedruckt ..................... .              10             6\n2 - andere ............................................. ·... .                     10             6\n53.11    Gewebe aus Wolle oder feinen Tierhaaren:\nA-:- mit Kette ganz aus Kunstseide:\n1 - mit Kette aus synthetischen Spinnfäden .................... .                   22           17\n2 - mit Kette aus künstlichen Spinnfäden ...................... .                   25           17\nmit einer Breite von 80 cm oder mehr und mit einem Werte:\nvon mehr als 7 bis 12 DM für 1 qm .................•...............                   14\nvon mehr als 12 DM für 1 qm ....................... .' ............. .                12\nB - andere        ....................................................                    20           13\n53.12    Gewebe aus groben Tierhaaren .............................. ; ... .                       20           13\n53.13    Gewebe aus Roßhaar                                                                        20           13","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                                                   1537\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                            O/o des Wertes\nnummer                                        Waren beze_ichn ung                                                                tarif-       zeit-\nmäßig       weilig\nKapitel 54\nFlachs und Ramie\n54.01  Flachs, roh, geröstet, geschwungen, gehechelt oder anders bearbeitet,\njedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle ( einschließlich Reißspinn-\nstoff) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei\n54.02  Ramie, roh, geschält, entleimt, gehechelt oder anders bearbeitet, jedoch\nnicht versponnen; Werg und Abfälle ( einschließlich Reißspinnstoff) . . . .                                              frei\n54.03  Leinengarne und Ramiegarne, nicht in Aufmachungen für den Einzel-\nverkauf:\nA - ungezwirnt:\n1 - bis Nr. 50 englisch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              ....    .   12          10\n2 - über Nr. 50 bis Nr. 55 englisch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      ....    .    7           6\n3 - über Nr. 55 bis Nr. 75 englisch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      ....    .    7           6\n4 - über Nr. 75 englisch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               ....    . frei\nB - gezwirnt                                                                                                               15          12\nAnmerkung zu Tarifnr. 54.03 Abs. A - 1, 2 und 3\nLeinengarne, ungezwirnt, roh, ausgenommen Garne aus Flachswerg,\na) bis Nr. 50 englisch, zum Herstellen von folgenden Boden- und Wachsmaschinen-\nzwirnen (Tarifnrn. 54.03 und 59.04): Einstech--, Durchnäh-, Doppel-, Spul-, Stepp-\nund Kabelabbindezwirnen,                                                             ·\nb) bis Nr. 75 englisch, zum Herstellen von Leinennähzwirnen in Aufmachungen für\nden Einzelverkauf (Tarifnr. 5,1.04), ausgenommen Leinennähzwirne auf Karten,\nunter Zollsicherung, bis 31. Dezember 1958 .................................... .                                                     3\n54.04   Leinengarne und Ramiegarne, in Aufmachungen für den Einzelverkauf                                                          17          13\n54.05   Gewebe aus Flachs oder Ramie:\nA - ganz aus Flachs oder Ramie, auch mit E:ffektfäden aus anderen\nSpinnstoffen .............................................. .                                                       20           15\nB - andere                                                                                                                20           15","1538                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                   O/o des Wertes\nnummer                                   Warenbezeichnung                                                               tarif-       zeit-\nmäßig        weilig\nKapitel 55\nBaumwolle\n55.01  Baumwolle, weder gekrempelt noch gekämmt                                                                       frei\n55.02  Baumwoll-Linters . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   frei\n55.03  Abfälle von Baumwolle ( einschließlich Reißspinnstoff), weder gekrempelt\nnoch gekämmt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei\n55.04  Baumwolle, gekrempelt oder gekämmt .............. ~ . . . . . . . . . . . . .                                  frei\n55.05  Baumwollgarne, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf:\nA - ungezwirnt, auch überdreht:\n1 - unter Nr. 173 metrisch .................................. .                                            17           11\nGarne ganz aus Baumwolle, bis zu einer Höchstmenge im Kalenderjahr von\n120 v. H. der nach dem Gewicht berechneten Einfuhr aus dem Lieferlande\nim Kalenderjahr 1950, gegen Vorlage eines von der Bundesregierung an-\nerkannten Ursprungszeugnisses .................................... .                                            6\n2 - Nr. 173 metrisch oder darüber ............................. .                                            7            5\nB - gezwirnt:\n1 - unter Nr. 173 metrisch:\na - im Strang:\n1 - mit einer Lauflänge im Zwirn von 10 000 m oder weniger\nje kg:\na - mit einem Gewicht von nicht mehr als 125 g, oder mit\neinem beliebigen Gewicht, sofern der Strang durch einen\noder mehrere Fitzfäden in gewichtsmäßig gleiche, ab-\ntrennbare Teilstränge unterteilt ist und das Gewicht je\nTeilstrang nicht mehr als 125 g beträgt ............. .                                   25           15\nb - andere ........................................ .                                          20           13\nGarne ganz aus Baumwolle, nicht appretiert, bis zu einer Höchst-\nmenge im Kalenderjahr von 120 v. H. der nach· dem Gewicht\nberechneten Einfuhr aus dem Lieferlande im Kalenderjahr 1950,\ngegen Vorlage eines von der Bundesregierung anerkannten\nUrsprungszeugnisses .................................... .                                          8\n2 - mit einer Lauflänge im Zwirn von mehr als 10 000 m je kg                                       20           13\nGarne ganz aus Baumwolle, nicht appretiert, bis zu einer Höchst-\nmenge im Kalenderjahr von 120 v. H. der nach dem Gewicht be-\nrechneten Einfuhr aus dem Lieferlande im Kalenderjahr 1950,\ngegen Vorlage eines von der Bundesregierung anerkannten Ur-\nsprungszeugnisse~ .......................................... .                                          8\nb - andere                                                                                             20           13\nGarne ganz aus Baumwolle, nicht appretiert, bis zu einer Höchstmenge\nim Kalenderjahr von 120 v. H. der nach dem Gewicht berechneten Ein-\nfuhr aus dem Lieferlande im Kalenderjahr 195Q, gegen Vorlage eines\nvon der Bundesregierung anerkannten Ursprungszeugnisses ........ .                                           8\n2 - Nr. 173 metrisch oder darüber ............................. .                                           20             7\n55.06   Baumwollgarne in Aufmachungen für den Einzelverkauf ........... .                                                25           15\n55.07   Drehergewebe aus Baumwolle .................................. .                                                  20           13\nganz aus Baumwolle, mit einem Quadratm~terge~!cht von 70 g oder weniger und in\nKcLte und Schuß zusammen auf 1 qcm mit 40 Faden oder mehr .........•......                                              10\n55.08   Schlingengewebe (Frottiergewebe) aus Baumwolle .................. .                                              20           ]4","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                           1539\nZollsatz\nTarif-                                                                                                0/o des Wertes\nnummer\nWarenbezeichnung                                               tarif-       zeit-\nmäßig       weilig\n55.09  Andere Gewebe aus Baumwolle:\nA - mit Kette ganz aus Kunstseide:·\n1 - mit Kette aus synthetischen Spinnfäden ..................... .                        22           17\n2 - mit Kette aus künstlichen Spinnfäden ...................... .                         25           17\nmit einer Breite von 80 cm oder mehr und mit einem Werte:\nvon mehr als 7 bis 12 DM für 1 qm ............................... .                           14\nvon mehr als 12 DM für 1 qm ..................................... .                           12\nB - andere:\n1 - broschierte Gewebe                                                                    27           13\nPlattstichgewebe .................................................. .                            10\nTaschentuchgewebe ................................................ .                             10\n2 - andere:\na - mit Beimischung von Flachs oder Ramie ................. .                         20           13\nb - andere                                                                            20           13\nGewebe ganz aus Baumwolle, mit einem Quadratmetergewicht von:\n704~  ~~~:nw~~~~e:~~~ ~~ .~~~~e- ~~·d· -~~~~~ .z.~s~~~-e~- ~~~- ~ .:~~. ~i~                10\n155 g oder weniger und in Kette und Schuß zusammen auf 1 qcm mit\n75 Fäden oder mehr ..................•.•....................                            10\n165 g oder weniger und in Kette und Schuß zusammen auf 1 qcm mit\n150 Fäden oder mehr ....................................... .                           10\ngeschnittene Streifen von ungemusterten Mischgeweben aus Baumwolle\nund künstlichen Spinnstoffen, ungefalzt, mit einer Breite von 23 bis\n'27mm ..........................•....•............... : ...... .                           10","1540                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                           0/o des Wertes\nnummer                                  Warenbezeichnung\ntarif- 1 zeit-\nmäf3ig      weilig\nKapitel 56\nZellwolle (synthetische und künstliche Spinnfasern)\nVorschrift\nAls Spinnkabel im Sinne der Tarifor. f>ö.02 gelten Spinnkabel, die aus einem Bündel\nparallel liegender Spinnfäden (Kapillaren) von einheitlicher und gleicher Länge wie\ndie Spinnkabel bestehen und folgenden Bedingungen entsprechen:\na) Länge des Spinnkabels mehr als 2 m;\nb) Zahl der Drehungen des Spinnkabels weniger als 5 je m;\nc) Gewicht des einzelnen Spinnfadens (Kapillare) weniger als 6,6 mg je m (60 den.);\nd) Srinnkabel aus synthetischen Spinnfäden müssen verstreckt sein, d. h. sie dürfen\nnicht um mehr als das Doppelte ihrer Länge dehnbar sein;\ne) Gesamtgewicht des Spinnkabels:\nmehr als 0,5 ~ je m (4 500 den.) bei Spinnkabeln aus künstlichen Spinnfäden;\nmehr als 1,66 g je m (15 000 den.) bei Spinnkabeln aus synthetischen Spinn-\nfäden.\nSpinnkabel mit einer Länge von 2 m oder weniger gehören zu Tarifnr. 56.01.\n56.01  Zellwolle, weder gekrempelt noch gekämmt:\nA - synthetische Spinnfasern .................................... .                      15           12\nB - künstliche Spinnfasern ...................................... .                      15           10\n56.02   Spinnkabel:\nA - aus synthetischen Spinnfäden                                                         20           15\nB - aus künstlichen Spinnfäden .................................. .                      20           10\n56.03   Abfälle von Kunstseide oder Zellwolle ( einschließlich Garnabfälle und\nReißspinnstoff), weder gekrempelt noch gekämmt:\nA - aus synthetischen Spinnstoffen ............................... .                     15           12\nB - aus künstlichen Spinnstoffen ................................. .                     15           10\n56.04   Zellwolle und Abfälle von Kunstseide oder Zellwolle, gekrempelt, ge-\nkämmt oder anders für die Spinnerei vorbereitet:\nA - synthetische Spinnfasern .................................... .                      15           12\nB - künstliche Spinnfasern ..................................... .                       15           10\n56.05   Garne aus Zellwolle (oder aus Abfällen von Kunstseide oder Zellwolle),\nnicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf:\nA - aus synthetischen Spinnfasern:\n1 - ungezwirnt, auch überdreht .............................. .                    20           15\n2 - gezwirnt ............................................... .                      20           15\nB - aus künstlichen Spinnfasern:\n1 - ungezwirnt, auch überdreht:\na - unter Nr. 173 metrisch ................................ .                  17           ll\nganz aus Zellwolle, von der Art der Schappeseidengarne, gegen Vorlage\neines von der Bundesregierung anerkannten Zeugnisses ............ .\nb - Nr. 173 metrisch oder darüber .......................... .                   7\n2 - gezwirnt:\na- unter Nr. 173 metrisch:\n1 - im Strang:\na - mit einer Lauflänge-im Zwirn von 10 000 m oder weniger\nje kg:","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                      1541\nZollsatz\nTarif-                                                                                              0/o des Wertes\nnummer                                   Waren bez eich n ung\ntarif-    1  zeit-\nmäf3ig      weilig\n(5/l.05)                      1 - mit einem Gewicht von nicht mehr als 125 g, oder mit\neinem beliebigen Gewicht, sofern der Strang durch\neinen oder mehrere Fitzfäden in gewich tsmäßig\ngleiche, abtrennbare Teilstränge unterteilt ist und das\nGewicht je Teilstrang nicht mehr als 125 g beträgt               20           15\nmit Kreuzhaspelung, ganz aus Zellwolle, von der Art der\nSchappeseidengarne, gegen Vorlage eines von der Bundes-\nregierung anerkannten Zeugnisses ..................... .                   5\n2 - andere ..................................... .                   20           13\nganz aus Zellwolle, von der Art der Schappeseidengarne, gegen\nVorlage eines von der Bundesregierung anerkannten Zeug-\nnisses ............................................ ,, .                   5\nb - mit einer Lauflänge im Zwirn von mehr als 10 000 m\nje kg ......................................... .                    20           13\nganz aus Zellwolle, von der Art der Schappeseidengarne, gegen\nVorlage eines von der Bundesregierung anerkannten Zeugnisses                    5\n2 - andere ........................................... .                     20           13\nganz aus Zellwolle, von der Art der Schappeseidengarne, gegen\nVorlage eines von der Bundesregierung anerkannten Zeugnisses                    5\nb - Nr. 173 metrisch oder darüber ......................... .                    20             7\nganz aus Zellwolle, von der Art der Schappeseidengarne, gegen Vor-\n1age eines von der Bundesregierung anerkannten Zeugnisses ..... .                  5\n56.06     Garne aus Zellwolle (ode1r aus Abfällen von Kunstseide oder Zellwolle)\nin Aufmachungen für den Einzelverkauf:\nA - aus synthetischen Spinnfasern ................................. .                    20           15\nB - aus künstlichen Spinnfasern                                                          20           15\n56.07     Gewebe aus Zellwolle:\nA - aus synthetischen Spinnfasern:\n1 - mit Kette ganz aus Kunstseide:\na - mit Kette aus synthetischen Spinnfäden .................. .                  22           17\nb - mit Kette aus künstlichen Spinnfäden ................... .                   25           17\nmit einer Breite von 80 cm oder mehr und mit einem Werte:\nvon mehr als 7 bis 12 DM für 1 qm ............................. .                     14\nvon mehr als 12 DM für 1 qm ................................. .                       12\n2 - andere                                                                           25           17\nB - aus künstlichen Spinnfasern:\n1 - mit Kette ganz aus Kunstseide:\na - mit Kette aus synthetischen Spinnfäden .................. .                  22           17\nb - mit Kette aus künstlichen Spinnfäden ................... .                   25           17\nmit einer Breite von 80 cm oder mehr und mit einem '\\Verte:\nvon mehr als 7 bis 12 DM für 1 qm ............................. .                     14\nvon mehr als 12 DM für 1 qm ................................. .                       12\n2 - andere                                                                           20           13","1542                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                   O/o des Wertes\nnummer                               Warenbezeichnung                                                                   tarif-       zeit-\nmäßig        weilig\nKapitel 57\nAndere pflanzliche Spinnstoffe; Papiergarne und Gewebe aus\nPapiergarnen\n57.01  Hanf (Cannabis sativa), roh, geröstet, geschwungen, gehechelt oder\nanders bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle (ein-\nschließlich Reißspinnstoff) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      frei\n57.02  Manilahanf (Abaca oder Musa textilis), roh oder bearbeitet, jedoch nicht\nversponnen; Werg und Abfälle (einschließlich Reißspinnstoff) . . . . . . . .                                   frei\n57.03  Jute, roh, geschält oder anders bearbeitet, jedoch nicht versponnen;\nWerg und Abfälle ( einschließlich Reißspinnstoff) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        frei\n57.04  Andere pflanzliche Spinnstoffe, roh oder bearbeitet, jedoch nicht ver-\nsponnen; Abfälle ( einschließlich Reißspinnstoff):\nA - Sisal und andere Agavefasern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              frei\nB - Kokosfasern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei\nC - andere                                                                                                    frei\n57.05  Hanfgarne:\nA- in Aufmachungen für den Einzelverkauf ....................... .                                              18           11\nB - andere:\n1 - in Knäueln ............................................. .                                             15           10\n2 - andere ................................................. .                                             15           10\nAnmerkung\nAuf Garne aus Hanf in Aufmachungen für den Einzelverkauf sind die Bestimmungen\nfür Garne aus anderen Spinnstoffen in der Vorschrift 4 zu Abschnitt XI entsprechend\nanzuwenden\n57.06  Jutegarne      ................................................... .                                             22           15\nüber Nr. 4 metrisch ....................................................... .                                             13\n57.07   Garne aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen:\nA - Kokosgarne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei\nB - andere ........................................•...........                                                  18           13\n57.08   Papiergarne .................................................. .                                                 15           12\n57.09   Geweb~ aus 'Hanf ............................................. .                                                 22           15\n57.10   Gewebe aus Jute .............................................. .                                                 30           20\n57.11   Gewebe aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen ..................... .                                             25           15\n57.12   Gewebe aus Papkrgarnen ...................................... .                                                  20           15","Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                    1543\nZollsatz\nTarif-                                                                                            0/o des Wertes\nnummer                                 Warenbezeichnung                                          tarif-        zeit-\nmäßig        weilig\nKapitel 58\nTeppiche und Tapisserien; Samt, Plüsch, Schlingengewebe und\nChenillegewebe; Bänder; Posamentierwaren; Tülle, geknüpfte Netzstort:e;\nSpitzen; Stickereien\nVorschriften\nl. Zu Kapitel 58 gehören nicht: bestrichene oder getränkte Gewebe, gummielastische\nGewebe, gummielastische Posamentierwaren, Förderbänder und Treibriemen sowie\ndie übrigen Waren des Kapitels 59. Stickereien auf einem beliebigen Grund aus\nSpinnstoffen gehören jedoch zu Tarifnr. 58.10.\n2. Als Teppiche im Sinne der Tarifnrn. 58.01 und 58.02 gelten Fußbodenteppiche sowie\nTeppiche, die die gleichen charakteristischen Merkmale aufweisen, jedoch zu\nanderen Zwecken bestimmt sind. Ausgenommen von diesen Tarifnummern sind Tep-\npiche aus Filz; sie gehören zu Kapitel 59.\n3. Als Bänder im Sinne der Tarifnr. 58.05 gelten:\na) Schmalgewebe mit Kette und Schuß (einschließlich Samt), niclit mehr als 30 cm\nbreit, mit echten Webekanten;\nb) Streifen, aus Geweben mit Kette und Schuß geschnitten, nicht mehr als 30 cm\nbreit, mit unechten (gewebten, geklebten oder in anderer Weise hergestellten)\nWebekanten;\nc) Schlauchgewebe mit Kette und Schuß, in flachgedrücktem Zustand nicht mehr als\n30 cm breit;\nd) Schrägbänder mit gefalzten Rändern, in ungefalztem Zustand nicht mehr als\n30 cm breit.\nBänder mit angewehten Fransen gehören zu Tarifnr. 58.07.\n4. Zu Tarifnr. 58.08 gehören nicht Netze in Stücken oder a.ls Meterware, aus Bind-\nfäden oder Seilen; sie gehören zu Tarifnr. 59.05.\n5. Als Stickereien der Tarifnr. 58.10 gelten auch Applikationen (Aufnäh- oder Auf-\nstickarbeiten) -von Flittern, Perlen oder verzierenden Motiven aus Spinnstoffen oder\nanderen Stoffen, sowie mit Metallfäden oder Glasfäden ausgeführte Stickarbeiten.\nZu Tarifnr. 58.10 gehören nicht Tapisserien als Nadelarbeit (Tarifnr. 58.03).\n6. Zu Kapitel 58 gehören Waren (z. B. Bänder, Spitzen) aus Metallfäden, zur Btiklei-\ndung, Innenausstatt~ng oder zu ähnlichen Zwecken.\n7. Bei der Tarifierung der nachstehend aufgeführten Waren bleiben, wenn sie aus\nzwei oder mehr Spinnstoffen bestehen (Vorschrift 2 zu Abschnitt XI), außer\nBetracht:\na) bei Samt, auch nicht aufgeschnittenem Kettsamt, bei Plüsch, bei Samt- und\nPlüschbändern, bei geknüpften oder nach Art der Samt- und Plüschgewebe her-\ngestellten Teppichen, .bei Nadelflorteppichen, sowie bei Teppichen und Tapis-\nserien, die auf Kanevas gearbeitet sind, das Grundgewebe.\nDies gilt nicht für Samt- und Plüschgewebe der Tarifnr. 58.04, die nur zum\nTeil mit Flor oder Schlingen bedeckt sind und in denen die Florfäden nur an\ndiesen Stellen vorhanden, im übrigen aber aus dem Grundgewebe entfernt sind;\nb) bei Chenille und den Waren daraus die Fäden, auf die der Flor aufgebracht ist;\nc) bei Posamentierwaren die Einlagen und Unterlagen;\nd) bei Stickereien, ausgenommen Ätzstickereien (Luftstickereien) und Stickereien,\nbei denen der Grund mechanisch entfernt ist, die stoffliche Beschaffenheit des\nStickf adens.\n58.01  Geknüpfte Teppiche, auch fertiggestellt:\nA - aus Seide ...................... ·........................... .\n~\n35            21\nB - aus Wolle oder feinen Tierhaaren ............................. .                      35            21\nhöchstens\nfür 1 qm\n16,50DM\nC - aus anderen Spinnstoffen .................................... .                       35            21\n58.02  Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche Teppiche, auch fertiggestellt;\nandere Teppiche, auch fertiggestellt:\nA - Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche Teppiche, auch fertiggestellt                    35            21\nB - N adelflorteppiche .......................................... .                       35            21","1544                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                          0/0 des Wertes\nnummer                                 Warenbezeichnung\ntarif-       zeit-\nmäßig       weilig\n(58.02)\nC - andere Teppiche, auch fertiggestellt:\n1 - aus Seide oder aus Metallfäden, Metallgarnen oder metallisierten\nGarnen ................................................ .                    35           19\n2 - aus anderen Spinnstoffen oder aus Papiergarnen ............. .               25           19\n58.03   Tapisserien, handgewebt (Gobelins, :Flandrische Gobelins, Aubusson,\nBcauvais und ähnliche) und Tapisserien als Nadelarbeit (z.B. Petit Point-,\nKreuzsticharbeit), auch fertiggestellt ............................. .                 35           21\n58J)4   Samt, Plüsch, Schlingengewebe und Chenillegewebe, ausgenommen Ge-\nwebe der Tarifnrn. 55.08 und 58.05:\nA - aus Seide .................................................                    .  30           19\nB - aus Kunstseide:\n1 - aus synthetischen Spinnfäden .............................                 .  30           19\n2 - aus künstlichen Spinnfäden ...............................                 .  30           19\nC - aus Wolle oder Tierhaaren ..................................                   .  30           19\nD - aus Flachs oder Ramie ...................................... .                    30           19\nE - aus Baumwolle:\n1 - Flor aus der Kette gebildet ............... .- ............... .              30           19\n2 - Flor aus dem Schuß gebildet .............................. .                  20           14\nF - aus Zellwolle:\n1 - aus synthetischen Spinnfasern ............................. .                 30           19\n2 - aus künstlichen Spinnfasern .............................. .                  30           19\nG - aus anderen Spinnstoffen .................................... .                    30           19\n58.05   Bänder und schußlose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen\noder Spinnstoffen (bolducs), ausgenommen Waren der Tarifnr. 58.06:\nA- Bänder:\n1 - Samtbänder, Plüschbänder und ähnliche Bänder:\na - aus Seide, Kunstseide, Baumwolle oder Zellwolle ~ ........ .             30           19\nb - aus anderen Spinnstoffen .............................. .                18           14\n2 - andere:\na - aus Seide ........................................... .                  25            19\nb - aus Kunstseide ....................................... .                 22           17\nc - aus Metallfäden, Metallgarnen oder metallisierten Garnen .. .            20           15\nd - aus anderen Spinnstoffen oder aus Papiergarnen .......... .              18           14\naus Baumwolle, mit echten Webekanten, einer Breite von nicht mehr\nals 17 cm und einer Musterung aus mehrfach gespulten Broschier-\nschüssen (sogenannte Tiroler Borten) ............................ .                12\nB - schußlose Bänder .......................................... .                      20           14\nBänder aus parallel gelegten und geklebten Ramiefasern, mit einer Breite von\n5 mm oder weniger ........................... : ......................•                 frei\n58.06    Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, gewebt, nicht bestickt, als\nMeterware oder zugeschnitten ................................... .                     25           17\n58.07    Chenillegarne; Gimpen (andere als umsponnene Garne der Tarifnr. 52.01\nund als umsponnene Garne aus Roßhaar); Geflechte und sonstige Posa-\nmentierwaren, als Meterware; Quasten, Troddeln, Oliven, Nüsse, Pompons\nund dergleichen:\nA - Chcnillegarne und Gimpen                                                           18           14","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                                               1545\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                        0/o des Wertes\nnummer                                    Warenbezeichnung                                                                   tarif-       zeit-\nmäßig       weilig\n(58.07)  B - sonstige Posamentierwaren als Meterware:\n1 - Geflechte:\na - aus Monofilen der Tarifnrn. 51.01 oder 51.02 oder aus Streifen\n(künstlichem Stroh und dergleichen) der Tarifnr. 51.02 ..... .                                        25             6\nb - andere ... , .. , .. , .. , , .. , ...... , ...................... .                                  18           14\n2 - andere                                                                                                    18           14\nC - Quasten, Troddeln, Oliven, Nüsse, Pompons und dergleichen                                                      18           14\n58.08    Tülle und geknüpfte Netzstoffe, ungemustert:\nA - aus Seide oder aus Metallfäden, Metallgarnen oder metallisierten\nGarnen ................................................... .                                                   30           18\nHutschleiertüll aus Seide, mit einer Breite von 20 bis 45 cm, echten Webe-\nkantcn, einem kleinsten Zellendurchmesser von mehr als 4 mm und einem\nQuadratmetergewicht von weniger als 4 g ............................... .                                              12\nB - aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen ................. .                                            30           18\nHutschleiertüll mit einer Breite von 20 bis 45 cm, echten Webekanten und einem\nkleinsten Zellendurchmesser von mehr als 4 mm:\naus synthetischen Spinnstoffen, mit einem Quadratmetergewicht von weniger\nals 4 g ... , ..................................................... .                                             12\naus künstlichen Spinnstoffen, mit einem Quadratmetergewicht von weniger\nals 6 g .......................... • • • • • • • • · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · ·                12\nC - aus anderen Spinnstoffen .................................... .                                                30           18\n58.09     Tülle, geknüpfte N etzstoff.e und Bobinetgardinenstoffe, gemust.ert; Spitzen\n(maschincn- oder handgefertigt), als Meterware oder als Motiv:\nA - Tülle, geknüpfte Netzstoffe und Bobinetgardinenstoffe, gemustert;\nMaschinenspitzen:\n1 - aus Seide oder aus Metallfäden, Metallgarnen oder metallisierten\nGarnen ............. ; .................................. .                                               30           21\nHutschleiertüll aus Seide, mit einer Breite von weniger als 45 cm, echten\nW ebekanten und einem Quadratmetergewicht von weniger als 6 g ..... .                                             12\n2 - aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen .............. .                                           30           21\nHutschleiertiill mit einer Breite von weniger als 45 cm und echten Webe-\nkanten:\naus synthetischen Spinnstoffen, mit einem .. Quadratmetergewicht von\nweniger als 6 g ................................................ .                                              12\naus künstlichen Spinnstoffen, mit einem Quadratmetergewicht von\nweniger als 10 g ............................................... .                                             12\n3 - aus Baumwolle ......................................... .                                                  30           18\n4 - aus anderen Spinnstoffen ................................. .                                               30           21\nR - handgefertigte Spitzen:\n1 - IIäkelspitzen .................... , ...................... .                                              18           13\n2 - andere ..................................................                                                  35           21\n58.10     Stickereien als Meterware oder als Motiv:\nA - Ätzstickereien (Luftstickereien) und Stickereien, bei denen der Grund\nmechanisch entfernt ist ..................................... .                                                20           15\nmit einem Werte:\nvon mehr als 120 bis 140 DM für 1 kg .......................... ~ ...... .                                             12\nvon mehr als 140 DM für 1 kg ....................• : ................... .                                              8\nB - andere       ....................................................                                               20           15\naus Kunstseide, Zellwolle, Flachs oder Ramie, mit einem Werte von mehr als\n110 DM für 1 kg ......•..•.................•......................•.                                                    8\naus Baumwolle:\nKettenstichstickereien oder Stickereien auf geknüpftem Netzstoff, mit einem\nWerte von mehr als 85 DM für 1 kg ................................. .                                                 8\nandere, mit einem Werte von mehr als 70 DM für 1 kg ............... , ... .                                             8","1546                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                           1/o des Wertes\nnummer                                 Warenbezeichnung                                          tarif-      zeit-\nmäßig      weilig\nKapitel 59\nWatte und Filze; Tauwerk und andere Seilerwaren; Spezialgewebe,\ngetränkte oder bestrichene Gewebe; Gegenstände des technischen\nBedarfs, aus Spinnstoffen\nVorschriften\n1. Als »Gewebe\" im Sinne des Kapitels 59 gelten die Gewebe der Kapitel 50 bis 57 und\nder Tarifnrn. 58.04 und 58.05, Geflechte und sonstige Posamentierwaren, als Meter-\nware, der Tarifnr. 58.07, Tülle und geknüpfte Netzstoffe der Tarifnrn. 58.08 und\n58.09, Spitzen der Tarifnr. 58.09 sowie Gewirke der Tarifnr. 60.01.\n2. Zu den Tarifnrn. 59.08 und 59.12 gehören nur Gewebe, bei denen das Tränken oder\ndas Bestreichen augenscheinlich ist; dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die\ndurch das Tränken oder das Bestreichen hervorgerufen sind, außer Betracht. Es\ngehören außerdem nicht zu Tarifnr. 59.12 bemalte Gewebe (ausgenommen Gewebe\nfür Theaterdekorationen, Atelierhintergründe und dergleichen), Gewebe, auf denen\ndurch Auftragen von Scherstaub, Korkmehl oder ähnlichen Stoffen Muster erzeugt\nsind, sowie Gewebe, die die üblichen Appreturen auf der Grundlage von Stärke oder\nähnlichen Stoffen erhalten haben.\n3. Als »kautschutierte Gewebe« im Sinne der Tarifnr. 59.11 gelten:\na) mit Kautschuk getränkte, bestrichene, überzogene oder mit Lagen aus Kautschuk\n(ausgenommen Schaum-, Schwamm- oder Zellkautschuk) versehene Gewebe:\nmit einem Quadratmetergewicht von 1 500 g oder weniger, oder\nmit einem Quadratmetergewicht von mehr als 1500 g und einem Anteil an\nSpinnstoffen von mehr als 50 Gewichtshundertteilen;\nb) gewebeähnliche Erzeugnisse aus parallel liegenden und miteinander durch\nKautschuk verklebten Garnen aus Spinnstoffen.\n4. Zu Tarifnr. MU6 gehören nicht:\na) Förderbänder und Treibriemen aus Spinnstoffen, weniger als 3 mm dick, als\nMeterware oder in Längen geschnitten;\nb) Förderbänder und Treibriemen aus Geweben, mit Kautschuk getränkt, be-\nstrichen, überzogen oder mit Lagen aus Kautschuk versehen, sowie Förder-\nbänder und Treibriemen aus mit Kautschuk getränkten oder bestrichenen Spinn-\nstoff garnen oder Bindfäden (Tarifnr. 40.10).\n5. Zu Tarifnr. 59.17, und nicht zu anderen Tarifnummern des Abschnitts XI, gehören\ndie folgenden Waren:\na) die nachstehend erschöpfend aufgeführten Waren aus Spinnstoffen, ausgenommen\nWaren der Tarifnrn. 59.14 bis 59.16:\n1. Gewebe, Filze oder mit Filz belegte Gewebe, alle diese in Verbindung mit\neiner Lage oder mehreren Lagen von Kautschuk, Leder oder anderen\nStoffen, wie sie üblicherweise zum Herstellen von Kratzengarnituren ver-\nwendet werden, sowie ähnliche Waren zu anderen technischen Zwecken;\n2. Müllergaze;\n3. Filtertücher, wie sie üblicherweise zum Pressen von 01 oder zu ähnlichen\ntechnischen Zwecken verwendet werden, auch aus Menschenhaaren;\n4. gewebte sogenannte Filztuche, gerauht oder ungerauht, auch getränkt oder\nbestrichen, wie sie üblicherweise auf Papiermaschinen oder zu anderen tech-\nnischen Zwecken verwendet werden,\nschlauchförmig oder sonst endlos, mit einfacher oder mehrfacher Kette\noder mit einfachem oder mehrfachem Schuß ( oder mit einfacher oder\nmehrfacher Kette und mit einfachem oder mehrfachem Schuß),\noder\nflach, mit mehrfacher Kette oder mehrfachem Schuß (oder mit mehr-\nfacher Kette und mehrfachem Schuß) ;\n5. Gewebe mit Metalleinlagen, wie sie üblicherweise zu technischen Zwecken\nverwendet werden;\n6. Gewebe aus Metallgarnen der Tarifnr. 52.01, wie sie üblicherweise bei der\nPapierherstellung oder zu ande:en technischen Zwecken, verwendet werden;\n7. Dichtungsschnüre, Geflechte, Seile und ähnliche Waren aus Spinnstoffen\nfür Stopfbüchsenpackungen, auch getränkt, bestrichen oder mit Metall-\neinlagen;\nb) Gegenstände des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen (ausgenommen Waren\nder Tarifnrn. 59.14 bis 59.16), insbesondere Polierscheiben, Dichtungen, Unter-\nlegscheiben und andere Teile von Maschinen oder Apparaten.","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den l. Oktober 1957                                                                     1547\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                         1/e des Wertes\nnummer                                   Warenb~zeichnung                                                                      tarif-      zeit-\nmäßig       -weilig\n59.01  Watte und Waren daraus; Scherstaub, Knoten und Noppen, aus Spinn-\nstoffen:\nA - Watte und Waren daraus ................................... .                                                        15          12\nB - Scherstaub, Knoten und Noppen ........... , . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 frei\n59.02  Filze und Waren daraus, auch getränkt oder bestrichen .............. .                                                  18          14\n59.03  Vliesfolien und Waren daraus, auch getränkt oder bestrichen ......... .                                                 18          14\n59.04  Bindfäden, Seile und Taue, auch geflochten ....................... .                                                    18          14\nBindfäden aus Hanf, geglättet, auf Spulen, Rollen, Karten oder ähnlichen Unter-\nlagen .............•..•................ • • • • •-· • • • · · · · • • • · · • · • • · · · · · · · • · · · ·                    11\nandere Bindfäden sowie Seile und Taue, aus Hanf ••..... , ................... .                                                  12\nBindfäden aus Manilahanf . , ... , .. , ... , ....•..••........... : ............... .                                           13\nSeile und Taue, nicht verstärkt, aus Manilahanf .........•............ ; ....... .                                               12\n59.05  Netze aus Waren der Tarifnr. 59.04, in Stücken, als Meterware oder ab-\ngepaßt; abgepaßte Fischernetze aus Garnen, Bindfäden oder Seilen . . . .                                                25          14\n59.06  Andere Waren aus Garnen, Bindfäden, Seilen oder Tauen, ausgenommen\nGewebe und Waren daraus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   20          15\n59.07  Gewebe, mit Leim oder stärkehaltigen Zurichtestoffen bestrichen, zum\nEinbinden von Büchern, zum Herstellen von Futteralen und anderen\nKartonagen oder zu ähnlichen Zwecken; Pausleinwand; präparierte Mal-\nleinwand; Bougram und ähnliche Erzeugnisse für die Hutmacherei . . . .                                                  20          14\n59.08  Gewebe, mit Zellulosederivaten oder anderen Kunststoffen getränkt oder\nbestrichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   20           15\n.\n59.09  Wachstuch und andere geölte oder mit einem Oberzug auf der Grundlage\nvon 01 versehene Gewebe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 20          14\n59.10  Linoleum, auch zugeschnitten; Fußbodenbelag aus einem Grund aus\nSpinnstoffen mit aufgetragener Deckschicht aus beliebigen Stoffen, auch\nzugeschnitten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       25            6\n59.11  Kautschutierte Gewebe, aruigenommen Gewirke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 20          15\n59.12  Andere Gewebe, getränkt oder bestrichen; bemalte Gewebe für Theater-\ndekorationen, Atelierhintergründe und dergleichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 20          14\n59.13  Gummielastische Gewebe, ausgenommen Gewirke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     20          13\n59.14  Gewebte, geflochtene oder gewirkte Dochte aus Spinnstoffen für Lampen,\nKocher, Kerzen und dergleichen; Glühstrümpfe, auch getränkt, und\nschlauchförmige Gewirke für Glühstrümpfe:\nA - gewebte, geflochtene oder gewirkte Dochte aus Spinnstoffen für\nLampen, Kocher, Kerzen und dergleichen ....•......... , ....... .                                                  20           15\nB - schlauchförmige Gewirke für Glühstrümpfe, auch geträ.nkt ....... .                                                  18          14\nC- Glühstrümpfe, auch getränkt •...... _..........•..•.............                                                     10           8\n59.15  Pumpenschläuche und ähnliche Schläuche, aus Spinnstoffen, auch mit\nArmaturen oder Zubehörteilen aus anderen Stoffen .................. .                                                    18          14","1548                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                          0/o des Wertes\nnummer                                  Warenbezeichnung\ntarif- 1 zeit-\nrn:ißig     weilig\n59.16    Förderbänder und Treibriemen, aus Spinnstoffen, auch verstärkt ...... .                15          12\n59.17    Technische Gewebe und Gegenstände des technischen Bedarfs, aus Spinn-\nstoffen:\nA - Gewebe, Filze und mit Filz belegte Gewebe, alle diese in Verbindung\nmit einer Lage oder mehreren Lagen aus Kautschuk, Leder oder\nanderen Stoffen, wie sie üblicherweise zum Herstellen von Kratzen-\ngarnituren verwendet werden; ähnliche Waren zu anderen tech-\nnischen Zwecken ........................................... .                     20          14\nB - Müllergaze, auch fertiggestellt ............................... .                 20\naus Sei de ................. ·.......•..........•.........•...•......••....                 4\naus anderen Spinnstoffen ............................................... .                  6\nC - Filtertücher, wie sie üblicherweise zum Pressen von 01 oder zu ähn-\nlichen technischen Zwecken verwendet werden, auch aus Menschen-\nhaaren, auch fertiggestellt ................................... .                 20          15\nD - gewebte sogenannte Filztuche, gerauht oder ungerauht, auch getränkt\noder bestrichen, wie sie üblicherweise auf Papiermaschinen oder zu\nanderen technischen Zwecken verwendet werden,\nschlauchförmig oder sonst endlos, mit einfacher oder mehrfacher\nKette oder mit einfachem oder mehrfachem Schuß (oder mit ein-\nfacher oder mehrfacher Kette und mit einfachem oder mehrfachem\nSchuß), oder\nflach mit mehrfacher Kette oder mehrfachem Schuß (oder mit mehr-\nfacher Kette und mehrfachem Schuß), auch fertiggestellt ....... .                20           13\nE - Gewebe mit Metalleinlagen, wie sie üblicherweise zu technischen\nZwecken verwendet werden .................................. .                     20           14\nF - Gewebe aus Metallgarnen der Tarifnr. 52.01, wie sie üblicherweise\nbei der Papierherstellung oder zu anderen technischen Zwecken ver-\nwendet werden ............................................. .                     20          15\nG - Dichtungsschnüre, Geflechte, Seile und ähnliche Waren, aus Spinn-\nstoffen, für Stopfbüchsenpackungen, auch getränkt, bestrichen oder\nmit Metalleinlagen ......................................... .                    20          15\n- H - Gegenstände des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen (ausgenommen\nWaren der Tarifnrn. 59.14 bis 59.16), z.B. Polierscheiben, Dichtun-\ngen, Unterlegscheiben, Teile von Maschinen oder Apparaten ...... .               20            15","Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                   1549\nZollsatz\nTarif-                                                                                             0/o des Wertes\nnummer                                   Warenhezeichnung                                         tarif-       zeit-\nrriäßig     weilig\n.Kapitel 60\nGewirke\nVorschriften\n1. Zu Kapitel 60 gehören nicht:\na) Häkelspitzen der Tarifnr. 58.09;\nb) Gewirke des Kapitels 59;\nc) Korsette, Hüftgürtel, Mieder, Büstenhalter, Hosenträger, Strumpfhalter,\nStrumpfbänder, Sockenhalter und ähnliche Waren (Tarifnr. 61.09);\n<l) Altwaren der Tarifnr. 63.01;\ne) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruch-\nbii,ndcr, medizinisch-chirurgische Gürtel (Tarifnr. 90.19).\n2. Zu den Tarifnrn. 60.02 bis 60.05 (und nicht zu den Kapiteln 61 und 62) gehören\nnicht nur abgepaßte Wirkwaren (fertige ode.r unfertige, vollständige oder un-\nvollständige), sondern auch Waren, die aus gewirkter Meterware durch Nähen oder\nanders fertiggestellt sind _( auch Teile solcher Waren). Das gleiche gilt für Waren\nder Tarifnr. 60.06.\n3. Als gummielastische Wirkwaren im Sinne der Tarifnr. 60.06 gelten nicht Wirk-\nwaren, die nur mit einem gummielastischen Band oder einem Rand aus gummi-\nelastischen Fäden versehen sind.\n4. Zu Kapitel 60 gehören auch Gewirke aus Metallfäden, wie sie zur Bekleidung,\nInnenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken verwendet werden.\n5. In Kapitel 60 gelten:\na) als gummielastisch Gewirke, die aus Spinnstoffgarnen und Kautschukfäden\nbestehen;\nb) als kautschutiert Gewirke, die mit Kautschuk getränkt, bestrichen, überzogen\noder unter Verwendung von mit Kautschuk getränkten oder bestrichenen Spinn-\nstoffgarnen hergestellt sind.\n60.01  Gewirke als Meterwar,e, weder gummielastisch noch kautschutiert ..... .                      18          13\n60.02  Handschuhe aus Gewirken, weder gummielastisch noch kautschutiert ....                        24          15\n60.03  Strümpfe, Unterziehstrümpfe, Socken, Söckchen, Strumpfschoner und\nähnliche Wirkwaren, weder. gummielastisch noch kautschutiert:\nA - aus Seide oder aus Metallfäden, Metallgarnen oder metallisierten\nGarnen:\n1 - Strümpfe und Unterziehstrümpfe ......................... .                         30          17\nganz aus Seide .................................................... .                     13\n2 - andere Waren ........... '· .............................. .                       24          17\nganz aus Seide .................................................... .                     13\nB - aus synthetischen Spinnstoffen                                                           35          17\nC - aus künstlichen Spinnstoffen:\n1 - aus Kunstseide .......................................... .                        24          13\n2 - aus Zellwolle .. ·......................................... .                      22          13\nD - aus Wolle oder feinen Tierhaaren ............................. .                        22          13\nE - aus Baumwolle ............................................ .                             22          13\nF - aus anderen Spinnstoffen .................................... .                         22          13\nAnmerkung\nBei Strümpfen, die aus zwei oder mehr Spinnstoffen bestehen (Vorschrift 2 zu Ab-\nschnitt XI) kommen für die Ermittlung des gewichtsmäßig vorherrschenden Spinn-\nstoffs nur die Spinnstoffe in Betracht, aus denen die Beinlänge besteht. Beinlänge ist\nder Strumpfteil zwischen dem Fußteil und dem oberen Rand (Nachrand und Doppel-\nrand).","1550                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\n.Zollsatz\nTarif-                                                                                          0/o des Wertes\nnummer                               Warenbezeichnung\ntarif-        zeit-\nmäßig        weilig\n60.04  Unterkleidung aus Gewirken, weder gummi~lastisch noch kautschutiert:\nA - aus Seide oder aus Metallfäden, Metallgarnen oder metallisierten\nGarnen ................................................... .                       22            15\nB - aus synthetischen Spinnstoffen ............................... .                   22            15\nC - aus künstlichen Spinnstoffen:\n1 - aus Kunstseide ......................................... .                     22            15\n2 - aus Zellwolle ........................................... .                    22            15\nD - aus Wolle oder feinen Tierhaaren ............................. .                   22            15\nfür Frauen ........•............................................... , , , , ,                 13\nE - aus Baumwolle ............................................ .                        22            15\nganz aus Baumwolle, für Männer oder Frauen ............................ .                     13\nF - aus anderen Spinnstoffen ............................ , ....... .                  22            15\n60.05  Oberkleidung, Bekleidungszubehör und andere Wirkwaren, weder gummi-\nelastisch noch kautschutiert:\nA - Oberkleidung und Bekleidungszubehör: ·\n1 - aus Seide oder aus Metallfäden, Metallgarnen oder metallisierten\nGarnen ................................................ .                     22            15\n2 - aus synthetischen Spinnstoffen ....... , .................... .                22            15\n3 - aus künstlichen Spinnstoffen:\na - aus Kunstseide ....................................... .                  22            15\nb - aus Zellwolle .............. , ....................... , ..               22            15\n4 - aus Wolle oder feinen Tierhaaren . . . . . . . . ................. .           22            13\n5 - aus Baumwolle, Flachs oder Ramie .... , ............... , .... .               22            13\n6 - aus anderen Spinnstoffen ................................. .                   22            15\nB - andere Wirkwaren ......... , ...... ·... ,,., .. ,, .............. .                22            15\n60.06  Gummielastische Gewirke und kautschutierte Gewirke, als Meterware,\nsowie Waren daraus ( einschließlich Knieschützer und Gummistrümpfe):\nA - Meterware ....................... , .... , , .................. .                   22            13\nB - andere Waren ............................................. .                        22            15\nin der Längs- und Querrichtung gummielastisch (sogenannte Zweizugware) ... .                   6","Nr. 53 -Tag der Ausgabe·: Bonn, den 1. Oktober 1957                                    1551\nZollsatz\nTarif-                                                                                            0/o des Wertes\nnummer                                 Warenbezeichnung                                          tarif-       zeit-\nmäßig       weilig\nKapitel 61\nBekleidung und Bekleidungszubehör, aus Spinnstoffen\nVorschriften\nl. Zu Kapitel 61 gehören nur fertiggestellte Waren aus Spinnstoffen ( einschließlich\nWaren aus Filzen oder aus Vlies:folien). Wirkwaren gehören zu diesem Kapitel nur,\nwenn sie Waren der Tarifnr. 61.09 sind.\n2. Zu Kapitel 61 gehören nicht:\na) Altwaren der Tarifnr. 63.01;\nb) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruch-\nbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Tarifnr. 90.19).\n3. Für die Tarifierung von Waren der Tarifnrn. 61.01 bis 61.04 gilt folgendes:\na) Bekleidung, die nicht als Männer- oder Knabenkleidung oder als Frauen- oder\nMädchenkleidung erkennbar ist, wird als Bekleidung für Fraue~ oder Mädchen\nbehandelt (Tarifnr. 61.02 oder 61.04).\nb) Die Begriffe »Oberkleidung für Kleinkinder« (Tarifnr. 61.02) und » Unter-\nkleidung für Kleinkinder« (Tarifnr. 61.04) umfassen die Bekleidung für Klein-\nkinder ohne Unterschied des Geschlechts; Bekleidung, die erkennbar für Mäd-\nchen oder für Knaben bestimmt ist, fällt nicht unter diesen Begriff. Er bezieht\nsich auch auf Windeln und Säuglingswäsche.\n4. Halstücher und ähnliche Waren der Tarifnr. 61.06 von quadratischer oder an-\nnähernd quadratischer Form, bei denen keine Seite mehr als 60 cm mißt, werden\nwie Ziertaschentücher der Tarifnr. 61.05 behandelt. Taschentücher und Zier-\ntaschentücher, bei denen eine Seite mehr als 60 cm mißt, gehören zu Tarifnr. 61.06.\n5. Die Tarifnummern des Kapitels 61 umfassen auch unvollständige oder unfertige\nWaren, sowie zum Herstellen von Waren der Tarifnr. 61.09 abgepaßt gearbeitete\noder zugeschnittene Teile aus Gewirken, ferner aus anderen Spinnstoffwaren zu-\ngeschnittene Teile zum Herstellen von Waren dieses Kapitels.\n61.01   Oberkleidung für Männer und Knaben                                                        24           15\n61.02   Oberkleidung für Frauen, Mädchen und Kleinkinder ................ .                       24           15\nBlusen ganz oder teilweise aus Stickereien, oder mit Auszieharbeit, Applikationen\noder ähnlichen Verzierungen versehen ..................................... .                     11\n61.03   Unterkleidung (Leibwäsche) für Männer und Knaben, auch Kragen, Vor-\nhcmden und Manschetten ....................................... .                          24           15\n61.04   Unterkleidung (Leibwäsche) für Frauen, Mädchen und Kleinkinder                            24           15\n61.05   Taschentücher und Ziertaschentücher:\nA - ganz oder teilweise aus Tüll, Spitzen oder Stickereien, oder mit Aus-\nzieharbeit, Applikationen oder ähnlichen Verzierungen versehen                      35           11\nB - andere:\n1 - aus Seide .............................................. .                      24           18\nmit einem Werte:\nvon mehr als 11,50 bis 14,50 DM für 1 qm ......................... .                    14\nvon mehr als 14,50 DM für 1 qm ...................... , ........ , .. ,                 12\n2 - aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen ............. .                 24           18\n3 - aus anderen Spinnstoffen ................................. .                    24           15\n61.06   Schals, Umschlagtücher, Halstücher,                 Kragenschoner,       Kopftücher,\nSchleier und ähnliche Waren:\nA - ganz oder teilweise aus Tüll, Spitzen oder Stickereien, oder mit Aus-\nzieharbeit, Applikationen oder ähnlichen Verzierungen versehen                      35           14","1552                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZoJlsatz\nTarif-                                                                                         0/o des Werles\nnummer                               Warenbezeichnung                                         tarif-       zeit-\nmäßig       weilig\n(61.06)  B - andere:\n1 - aus Seide                                                                    24           18\nmit einem Werte:\nvon mehr als 11,50 bis 14,50 DM für 1 qm .. , ...................... .                14\nvon mehr als 14,50 DM für 1 qm ................................. .                    12\n2 - aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen ............. .              24           18\n3 - aus anderen Spinnstoffen ................................. .                 24           15\n61.07   l{rawatten ................................................... .                      24           15\n61.08   Kragen, Hemdeinsätze, Bluseneinsätze, Jabots, Manschetten und ähnliche\nPutzwaren für Ober- und Unterkleidung für Frauen und Mädchen:\nA - ganz oder teilweise aus Tüll, Spitzen oder Stickereien, oder mit Aus-\nzieharbeit, Applikationen oder ähnlichen Verzierungen versehen ... .             35           11\nB - andere ................................................... .                     24           15\n61.09   Korsette, Hüftgürtel, Mieder, Büstenhalter, Hosenträger, Strumpfhalter,\nStrumpfbänder, Sockenhalter und ähnliche Waren, aus Spinnstoffen, auch\ngewirkt, auch gummielastisch ................................... .                    24           15\n61.10   Handschuhe, Strümpfe, Socken und Söckchen, nicht gewirkt ......... .                  24           15\n61.11    Anderes fertiggestelltes Bekleidungszubehör, z.B. Schweißblätter, Schul-\n-~erpolster und andere Polster für Schneiderarbeiten, Gürtel, Muffe, Schutz-\narmei ................................• ................. ·.. • .. • • •              24           15","Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                   1553\nZollsatz\nTarif-                                                                                       9 /o des Wertes\nnummer                               Warenbezeichnung                                       tarif-        zeit-\nn,ii füg     weilig\nKapitel 62\nAndere fertiggestellte Waren aus Spinnstoffen\nVorschriften\n1. Zu Kapitel 62 gehören nur 'fertiggestellte Waren aus Spinnstoffen, ausgenommen\nWaren aus Filzen, Vliesfolien oder Gewirken.\n2. Zu Kapitel 62 gehören nicht:\na) Waren, die in den Kapiteln 58, 59 und 61 enthalten sind;\nb) Altwaren der Tarifnr. 63.01.\n62.01  Decken ............... _...................................... .                      18           14\n62.02  Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und andere Haus-\nhaltswäsche; Vorhänge, Gardinen und andere Gegenstände zur Innen-\nausstattung:\nA - ganz oder teilweise aus Tüll, Spitzen oder Stickereien, oder mit Aus-\nzieharbeit, Applikationen oder ähnlichen Verzierungen versehen ... .            35            15\nB- andere ................................................... .                      24            15\n62.03  _Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken:\nA - aus Baumwolle ............................................ .                     20            15\nB-aus Jute .................................................. .                      30            19\nC - aus anderen Spinnstoffen oder Papiergarnen .................... .                30           19\n62.04   Planen, Segel, Markisen, Zelte und Zeltlagerausrüstungen ............ .              24            15\n62.05   Andere fertiggestellte Waren aus Spinnstoffen, einschließlich Schnitt-\nmuster zum Herstellen von Bekleidung:\nA - Schnittmuster zum Herstellen von Bekleidung .... ; .............. .              20            13\nB - andere fertiggestellte Waren:\n1 - ganz •oder teilweise aus Tüll, Spitzen oder Stickereien, oder mit\nAuszieharbeit, Applikationen oder ähnlichen Verzierungen ver-\nsehen ................................................. .                   35            18\n2- andere ................................................ .                    24            15\nGürteleinlagebänder                                                                     10","1554                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                          o;0 des Wertes\nnummer                                      Warenbezeichnung                                                                   tarif-       zeit-\nmä13ig      weilig\nKapitel 63\nAltwaren; Lumpen\n63.01  Bekleidung und Bekleidungszubehör, Decken, Haushaltswäsche und\nWaren zur Innenausstattung (ausgenommen Waren der Tarifnrn. 58.01,\n58.02 und 58.03), aus Spinnstoffen, Schuhe und Kopfbedeckungen, aus\nStoffen aller Art, alle diese augenscheinlich gebraucht, in Massen-\nladungen, lose oder in Ballen, Säcken oder ähnlichen Verpackungen                                                        24          15\nAnmerkung\nAltwaren aus Spinnstoffen\na) zum Herstellen von Putz-, Schleif- und Polierscheiben, Putz- und Polierlappen,\nAnfaß-, Schutz- und Dichtungslappen, Schutzschürzen, Schutzhandsäcken oder\nSchutzhandschuhen,\nb) zum Wiedergewinnen der Spinnstoffe,\nc) zum Herstellen von Papiermasse\nunter Zollsicherung ......................................................... .                                       frei\n63.02  Lumpen; Abfälle von Bindfäden, Seilen oder Tauen, unbrauchbar ge-\nwordene Bindfäden, Seile oder Taue sowie unbrauchbar gewordene Waren\ndaraus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei","Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1555\nAbschnitt XII\nSchuhe; Kopfbedeckungen; Regen-und\nSonnenschirme; künstliche Blumen und\nWaren aus Menschenhaaren; Fächer\n6","1556                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                          0/o des Wertes\nnummer                                 Warenbezeichnung                                        tarif-       zeit-\nmä.ßig      weilig\nKapitel 64\nSchuhe, Gamaschen und ähnliche Waren; Teile davon\nVorschriften\n1. Zu Kapitel (54 gehören nicht:\na) Fußbekleidung aus Gewirken (Tarifnr. 60.03) oder aus anderen Spinnstoffwaren,\nausgenommen Filze oder Vliesfolien (Tarifnr. 62.05), ohne angebrachte Sohlen;\nb) gebrauchte Schuhe der Tarifnr. 63.01;\nc) Waren aus Asbest (Tarifnr. 68.13);\nd) orthopädische Schuhe, orthopädische Apparate und andere orthopädische Vor-\nrichtungen, Teile davon (Tarifnr. 90.19);\ne) Schuhe, die den Charakter von Spielzeug haben, und Schuhe mit fest an-\ngebrachten Schlittschuhen oder Rollschuhen (Kapitel 97).\n2. »Teile« im Sinne der Tarifnrn. 64.05 und 64.06 sind nicht Stifte, Sahlenschützer,\nOscn, Haken, Schnallen, Tressen, Pompons, Schnürsenh.l und andere Zier- oder\nPosamcntierwaren (nach ihrer sonstigen Beschaffenheit zu tarifieren) und Schuh-\nknöpfe (Tarifnr. 98.01)\n3. Als Kautschuk oder Kunststoff im Sinne der Tarifnr. 64.01 gelten auch Gewebe\noder andere Lagen aus Spinnstoffen, mit einer Außenschicht aus Kautschuk oder\nKunststoff.\n64.0l  Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff:\nA - mit Oberteil aus Kautschuk .................................. .                     25           19\nB - andere                                                                              18           14\n64.02  Schuhe mit Laufsohlen aus Leder oder Kunstleder; Schuhe mit Laufsohlen\naus Kautschuk oder Kunststoff (ausgenommen Schuhe der Tarifnr.. 64.01):\nA - mit Oberteil aus Leder oder Kunstleder:\n1 - grobe Schnür- und Schaftstiefel, aus Rindleder, nicht gefüttert,\nauch gewachst oder gefärbt ............................... .                  15           12\n2 - andere ............................... : ................ .                   22           17\nmit einem Werte von 35 DM oder mehr für ein Paar .... , .............. .                11\nB - mit Oberteil aus Pelz                                                               22           13\nC - mit anderem Oberteil                                                                17           13\n64.03  Schuhe aus Holz, Schuhe mit Laufsohlen aus Holz oder Kork:\nA - Schuhe aus Holz, Schuhe mit Laufsohlen aus Holz ............... .                   20           15\nB - andere .................................................... .                       18           14\n64.04  Schuhe mit Laufsohlen aus anderen Stoffen (z.B. Schnüre, Pappe, Gewebe,\nFilz, Geflecht) ................................................ .                      18           14\n64.05  Schuhteile ( einschließlich Einlegesohlen und Fersenstücke) aus Stoffen\naller Art, ausgenommen Metall:\nA - Sohlen (Lauf-, Brand- und Zwischensohlen) und Sohlenteile, Absätze\nund Absatzteile sowie Verstärkungen für Vorderkappen, für Hinter-\nkappen und dergleichen:\n1 - aus Kautschuk .......................................... .                    20           15\n2 - andere                                                                         10             8\nB - Schuhoberteile, die mit einer Brandsohle oder anderen Bodenteilen\nfest verbunden sind ......................................... .                    20           15\nC - andere ............... ,, ................................... .                     10             8\n64.0ö  Gamaschen, Schienbeinschützer und ähnliche Waren sowie Teile davon                      15           12","Nr. 53 --Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                  1557\nZollsatz\nTarif-                                                                                          O/o des Wertes\nnummer                                 Warenbezeichnung                                        tarif-       zeit-\nmäßig       weilig\nKapitel 65\nKopfbedeckungen und Teile davon\nVorschriften\n1. Zu  Kapitel 65 gehören nicht:\na)  gebrauchte Kopfbedeckungen der Tarifnr. 63.01;\nb)  Haarnetze aus Menschenhaaren (Tarifnr. 67.04);\nc)  Kopfbedeckungen aus Asbest (Tarifnr. 68.13);\nd)  Puppenhüte und andere Hüte, die den Charakter von Spielzeug haben, und\nKarnevalsartikel (Kapitel 97).\n2. Zu Tarifnr. G5.02 gehören auch Hutstumpen und Hutrohlinge, die aus Streifen\n(geflochtenen, gewebten oder anderen Streifen) spiralförmig zusammengenäht sind.\nAndere durch Nähen hergestellte Hutstumpen und Hutrohlinge gehören nicht zu\nTarifnr. 65.02.\n65.01  Hutstumpen aus Filz, nicht geformt; Hutplatten, Bandeaux ( auch auf-\ngeschnitten), aus Filz, zum Herstellen von Hüten:\nA - aus I-Iaarfilz ............................................... .                   18           12\nB - andere                                                                              10             6\n65.02  Hutstumpen oder Hutrohlinge, geflochten oder durch Verbindung gefloch-\ntener, gewebter oder anderer Streifen hergestellt, aus Stoffen aller Art,\nnicht geformt ................................................. .                       10             8\n65.03  Hüte und andere Kopfbedeckungen, aus Filz, aus Hutstumpen oder Hut-\nplatten der Tarifnr. 65.01 hergestellt, ausgestattet oder nicht ausgestattet:\nA - nicht ausgestattet ........ ; ................................. .                  25           15\nmit einem Werte von 150 DM oder mehr für ein Stück ..................... .                     8\nB - ausgestattet:\n1 - für Männer ............................................ .                     25           15\n2 - für Frauen und Kinder .................................. .                    25            17\nmit einem Werte von 150 DM oder mehr für ein Stück ............... .                      8\n65.04  Hüt,e und andere Kopfbedeckungen, geflochten oder durch Verbindung\ngeflochtener, gewebter oder anderer Streifen hergestellt, aus Stoffen aller\nArt, ausgestattet oder nicht ausgestattet:\nA - nicht ausgestattet .......................................... .                    25            15\nHüte und andere Kopfbedeckungen, mit einem Werte von 150 DM oder mehr\nfür ein Stück; nicht ausgestattete Hutstumpen, die wie Hüte zu behandeln\nsind ............................................................. .                      8\nB - ausgestattet ............................................... .                     25\nfür Männer .......................................................... .                      15\nfür Frauen und Kinder ............................................... .                      17\nmit einem Werte von 150 DM oder mehr für ein Stück ................. .                       8\n65.05  Hüte und andere Kopfbedeckungen (einschließlich Haarnetze), gewirkt\noder aus Stücken (ausgenommen Streifen) von Geweben, Gewirken,\nSpitzen, Filz oder anderen Spinnstoffwaren hergestellt, ausgestattet oder\nnicht ausgestattet:\nA - Fez, Chechias und ähnliche orientalische Kopfbedeckungen ....... .                 25            15\nB - Mützen, Uniformkappen und dergleichen, mit Schirm ............. .                  25            15\nC - Helme aus Kork, Hollunder- oder Aloemark oder ähnlichen Stoffen,\nmit Geweben überzogen (sogenannte Tropenhelme) ............... .                   25            15\n6*","1558                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                          0/ 0 des Wertes\nnummer                                  Warenbezeichnung                                       tarif-        zeit-\nmäßig        weilig\n( G5.05)\nD - andere Kopfbedeckungen aus Geweben, ohne Gestell, waschbar; Haar-\nnetze aus Tüll, Gewirken, Netzstoffen oder dergleichen, ausgenommen\nHaarnetze aus Menschenhaaren ............................... .                  25            15\nE - andere                                                                          25            17\nmit einem Werte von 150 DM oder mehr für ein Stück ................... .                     8\n65.06     Andere Hüte und Kopfbedeckungen, ausgestattet oder nicht ausgestattet                25            15\nHüte und andere Kopfbedeckungen, ausgenommen solche a,11.~ Kautschuk oder aus\nMetall, mit einem Werte von 150 DM oder mehr für ein Stück ............... .                  8\n65.07     Bänder zur Innenausrüstung, Innenfutter, Bezüge, Gestelle ( einschließ-\nlich Federgestelle für Klapphüte), Schirme und Kinnbänder, für Kopf-\nbedeckungen:\nA - Bänder zur Innenausrüstung ................................. .                  20            12\naus Leder ........................................................... .                     10\nB - andere                                                                          15\nInnenfutter und Innenfutterböden ...................................... .                   12\nandere ............................................................... .                      8","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                  1559\nZollsatz\nTarif-                                                                                          O/o des Wertes\nnummer                                  Warenbezeichnung                                       tarif-       zeit-\nmäßig       weilig\nKapitel 6~\nRegenschirme, Sonnenschirme, Gehstöcke, Peitschen, Reitpeitschen\nund Teile davon ·\nVorschriften\n1. Zu Kapitel 66 gehören nicht:\na) Maßstöcke und dergleichen (Tarifnr. 90.16);\nb) Stockflinten, Stockdegen, Spazierstöcke mit Bleifüllung und dergleichen\n(Kapitel 93) ;\nc) Waren des Kapitels 97, insbesondere Regen- und Sonnenschirme, die offen-\nsichtlich Kinderspielzeug sind, Golfschläger, Hockeyschläger und Skistöcke.\n2. Teile, Ausstattungen und Zubehör, aus Spinnstoffen, Schirmhüllen, Schirmbezüge,\nQuasten, Troddeln und dergleichen, aus Stoffen aller Art, für die in den\nTarifnrn. 66.01 und 66.02 erfaßten Waren gehören nicht zu Tarifnr. 66.03. Der-\nartige Waren werden für sich tarifiert. Dies gilt auch dann, wenn sie mit den\nGegenständen, für die sie bestimmt sind, zur Abfertigung gestellt werden, sofern\nsie mit diesen Gegenständen nicht verbunden sind.\n66.01   Regenschirme und Sonnenschirme, einschließlich Stockschirme, Schirm-\nzelte und dergleichen ........................................... .                     24           15\n66.02   Gehstöcke ( einschließlich Bergstöcke und Sitzstöcke), Peitschen, Reit-\npeitschen und dergleichen ....................................... .                     20           12\n66.03   Teile, Ausstattungen und Zubehör für Waren der Tarifnrn. 66.01 und\n66.02:\nA - Schirmgestelle, zusammengesetzt, auch mit Unterstock oder Griff-\nstock; Gestellschienen und andere Teile von Schirmgestellen ....... .              15           10\nB - andere                                                                              20           13\nPeitschenstiele aus Holz, Bambus, Stuhlrohr, Binsen oder dergleichen oder aus\nunedlen Metallen, auch vergoldet oder versilbert ....................... .                8","1560                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                             0/ 0 des Wertes\nnummer                                   Warenbezeichnung                                         tarif-        zeit-\nmäßig        weilig\nKapitel 67\nZugerichtete Federn und Daunen und Waren aus Federn oder Daunen;\nkünstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren; Fächer\nVorschriften\n1. Zu Kapitel G7 gehören nicht:\na) Filtertücher aus Menschenhaaren (Tarifnr. 59.17);\nb) Blumenmotive aus Spitzen, Stickereien oder anderen Spinnstoffwaren (Ab-\nschnitt XI);\nc) Schuhe (Kapitel ö4);\nd) Kopfbedeckungen (Kapitel 65);\ne) Staubwedel (Ta1·i/'nr. 9G.04), Puderquasten aus Daunen (Tarifnr_. 96.05) und\nSiebe aus Menschenhaaren (Tarifnr. 96.06);\nf) Waren, die den Charakter von Spielzeug oder Sportgeräten haben, Karnevals-\nartikel, Christ~aumschmuck und Weihnachtsartikel (insbesondere künstliche\nChristbäume) (Kapitel 97).\n~- Zu Tarifnr. 67.01 gehören nicht:\na) Waren, bei denen die Federn oder Daunen nur als Füllung oder Polsterung\ndienen, insbesondere Dettausstattungen der Tarifnr. 94.04·\nb) Bekleidung und Dekleidungszubehör, bei 'denen die Federn oder Daunen nur ein-\nfache Besätze oder Auspolsterungen sind;\nc) Blumen, Blätter, Teile davon und daraus hergestellte Waren der Tarifnr. 67.02;\nd) Fächer der Tarifnr. 67.05.                                                 ·\n3. Zu Tarifnr. 67.02 gehören nicht:\na) Waren aus Glas (Kapitel 70);\nb) künstliche Blumen, Blätter oder Früchte, aus keramischen Stoffen, Stein, Metall,\nHolz usw., die durch Gießen, Schmieden, Behauen, Stanzen oder in anderer\nWeise in einem Stück hergestellt sind oder die aus mehreren Teilen bestehen,\ndie anders als durch Binden, Kleben oder dergleichen miteinander ver-\nbun1len sind.\n67.01  Vogelbälge und andere Vogelteile mit ihren Federn oder Daunen, Federn,\nTeile von Federn, Daunen und Waren daraus ( ausgenommen Waren der\nTarifnr. 05.07 und bearbeitete Federspulen und -kiele):\nA - Bettfedern und Daunen, gebleicht, nicht gefärbt ..................                     10             6\nB - andere ....................................................                            30             19\nzugerichtete Gänsebii.lge ohne Deckfedern (sogenannte Gänsefelle) ...........                    4\n67.02  Künstliche Blumen, Blätter und Früchte sowie Teile davon; Waren aus\nkünstlichen Blumen, Blättern oder Früchten ........................                        25             19\n67.03  Menschenhaare, gleichgerichtet oder in anderer Weise zugerichtet; Wolle\nund andere Tierhaare, für Haararbeiten zugerichtet ..................                         5            4\n67.04  Perücken, anderer Haarersatz, Locken und dergleichen, aus Menschen-\nhaaren, Tierhaaren oder Spinnstoffen; andere Waren aus Menschenhaaren\n( einschließlich Haarnetze aus Menschenh,aaren) ......................                      15             8\n67.05  Klappfächer und starre Fächer, Fäche1rgestelle und Fächergriffe, Teile\nvon Fächergestellen und Fächergriffen, aus Stoffen aller Art ...........                    20            15","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1951 1561\nAbschnitt XIIl\nWaren aus Steinen, Gips, Zement,\nAsbest, Glimmer oder iihnlichen· Stoffen;\nkeramische Waren; Glas und Glaswaren","1562                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZ~llsatz\nTarif-                                                                                               0/o des \\V ertes\nnummer\nvV a r e n b e z e i Ch nun g                             tarif-    1   zeit-\nmäßig        wellig\nKapitel 68\nWaren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer\noder ähnlichen Stoffen\nVorschriften\n1. Zu Kapitel 68 gehören nicht:\na) Waren des Kapitels 25;\nb) gestrichene, überzogene oder getränkte Papiere und Pappen der Tarifnr. 48.07\n(z.B. mit Glimrncrstaub oder Graphit überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt\ngetränkte Papiere und Pappen);\nc) bestrichene oder getränkte Gewebe des Kapitels 59 (z.B. mit Glimmerstaub\nüberzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Gewebe);\nd) Waren des Kapitels 71;\nc) ·w crkzeugc und W crkzeugteile des Kapitels 82;\nf) Lithographiesteine (Tal'ifnr. 84.34);\ng) Isolatoren und Isolierteile zu elektrotechnischen Zwecken der Tarifnrn. 85.25\nund 85:26;\nb) kleine Schleifscheiben, Trennscheiben und dergleichen, für Dentalbohrmaschinen\n(Tarifnr. 90.17);\ni) vVaren des Kapitels 91 (Uhrmacherwaren), insbesondere Gehäuse für Uhren\n~nd für andere Uhrmacherwaren;\nk) Waren der Tarifnr. 95.07;\n1) Spielzeug, Spiele und Sportgeräte (Kapitel 97);\nm) Knöpfe (Tari fnr. 98.01); Schiefergriffel (Tarifnr. 98.05); Schiefertafeln und\nscl1icfcrübcrzogene Taf cln, zum Schreiben und Zeichnen (Tarifnr. 98.06);\nn) K unstgcgcnstiinde, Sammlungsstücke und Antiquitäten (Kapitel 99).\n2. Der Begriff    » bearbeitete \\Verksteine« in Tarifnr. 68.02 bezieht sich nicht nur auf\nSteine der in den Tarifnrn. 25.15 und 25.16 erfaßten Arten, sondern auch auf alle\nanderen natürlichen Steine (z.B. Quarzit, Flintstein, Dolomit und Speckstein), die\nin gleicher Weise bearbeitet sind; er bezieht sich dagegen nicht auf Schiefer.\n68.01  Pflastersteine, Bordsteine und Pflasterplatten, aus Naturstein (ausge-\nnommen Schiefer) ............................................. .                                8            5\n68.02  Bearbeitete Werksteine und Waren daraus ( einschließlich Würfel und\nSteinchen für Mosaike), ausgenommen Waren der Tarifnr. 68.01 und des\nKapitels 69:\nA.:. mit einer oder mehreren geebneten Flächen, nicht weiter bearbeitet                      10             5\nFuttersteine für Trommelmühlen (sogenannte Silexfuttersteine) ............. .                   frei\nB - andere                                                                                   20            10\n68.03  Bearbeiteter Schiefer und Waren aus Natur- oder Preßschiefer:\nA - Blöcke, Platten, Dachschiefer und Tafelschiefer ................ ·..                   frei\nB - andere                                                                                   10            8\n68.04  Mühlsteine, Schleifsteine, Walzen, Scheiben und dergleichen, zum Mahlen,\nZerfasern, Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, aus\nNatursteinen, auch agglomeriert, aus agglomerierten natürlichen oder\nkünstlichen Schleifstoffen oder kera_misch hergestellt ( einschließlich Seg-\nmente und andere Teile dieser Waren, aus den gleichen Stoffen), auch mit\nTeilen (z.B. Achsen, Kernen, Stiften, Hülsen) aus anderen Stoffen, jedoch\nnicht mit Gestellen ............................................. .                             5            4\naus Natursteinen, nicht agglomeriert .......................•...•.•......•.....                         2,5\n68.05  Poliersteine, Wetzsteine und dergleichen, zum Handgebrauch, aus Natur-\nsteinen, aus agglomerierten Schleifstoffen oder keramisch hergestellt ....                      5            4","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                                                   1563\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                         O/o des Wertes\nnummer                                     Warenbezeichnung\ntarif- 1 i'eit-\nmäßig       weilig\n68.06  Natürliche oder künstliche Schleifstoffe, in Pulver- oder Körnerform, auf\nGewebe, Papier, Pappe ode:r andere Stoffe aufgebracht, auch zugeschnitten,\ngenäht oder anders zusammengefügt .............................. .                                                     10             6\n68.07  Hüttenwolle, Steinwolle und ähnliche mineralische Wollen; geblähter\nVermiculit, geblähter Ton, Schaumsehlacke und ähnliche geblähte mine-\nralische Erzeugnisse; Gemische und Waren aus mineralischen Stoffen zu\nWärme-, Kälte- oder Schallschutzzwecken, ausgenommen Gemische und\nWaren der Tarifnrn. 68.12 und 68.13 und des Kapitels 69:\nA - Hüttenwolle, Steinwolle und ähnliche mineralische Wollen . . . . . . . .                                         frei\nB - andere ................................................... .                                                        5            2,5\n68.08  W arcn aus Asphalt oder aus ähnlichen Stoffen ( z. B. Erdölpech, Kohlen-\ntecrpech) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei\n68.09  Platten, Dielen, Fliesen, Blöcke und dergleichen, aus Pflanzenfasern,\nHolzfasern, Stroh, Holzspänen oder Holzabfällen, mit Zement, Gips oder\nanderen mineralischen Bindemitteln hergestellt ..................... .                                                  12            4\n68.10  Waren aus Gips oder aus Gemischen auf der Grundlage von Gips ..... .                                                    12            6\nPlatten, Tafeln, Dielen, Fliesen und ähnliche Waren, weder verziert noch aus-\ngeschmückt ............................................................ .                                                       4\n68.11  Waren aus Zement oder Beton, Betonwerksteine und dergleichen ( ein-\nschließlich Waren aus Hüttenzement oder Terrazzo), Waren aus Kalk-\nsandmischung, auch bewehrt:\nA - Waren aus Zement oder Beton, Betonwerksteine und dergleichen, ein-\nschließlich Waren aus Hüttenzement oder Terrazzo .............. .                                                  12             5\nB - andere ................................................... .                                                       20           15\nKalksandsteine ........................................................ .                                                  . 5\n68.12  Waren aus Asbestzement, Zellulosezement oder dergleichen:\nA - Platten aller Art, Waren zu Bauzwecken, Rohre, Rohrformstücke,\nRohrverschlußstücke und Rohrverbindungsstücke, weder glasiert noch\nemailliert ................................................. .                                                     35           12,5\nD - andere ................................................... .                                                        5             2,5\n68.13  Bearbeiteter Asbest; Asbestwaren ( z. B. Pappe, Fäden, Gewebe, Beklei-\ndung, Kopfbedeckungen, Schuhe), auch bewehrt, ausgenommen Waren der\nTarifnr. 68.14; Gemische auf der Grundlage von Asbest oder auf der\nGrundlage von Asbest und Magnesiumkarbonat und Waren daraus:\nA - Fäden, Schnüre, Seile, Geflechte und Dichtungsstreifen ........... .                                               35           21\nFäden:\nmit Stahldrahtseele .................................................. .                                                frei\nandere .......................................... • • • • .. • • • • • • • • • • • · · ·                                   10\nn - andere     ................................................... .                                                   35           21\n68.14  Reibungsbeläge (z.B. Segmente, Scheiben, Ringe, Streifen, Tafeln, Platten,\nRollen) für Bremsen, Kupplungen usw., auf der Grundlage von Asbest,\nanderen mineralischen Stoffen oder Zellstoff, auch in Verbindung mit\nSpinnstoffen oder anderen Stoffen . ................................ .                                                   35          21\n68.15  Bearbeiteter Glimmer und Glimmerwaren, einschließlich Glimmer auf\nPapier oder Geweben (z.B. Mikanitplatten, Mikafolien) .............. .                                                  10             8\npapierartige einschichtige Blätter aus Glimmerschüppchen oder Glimmerpulver, ohne\nBindemittel hergestellt, ohne Verbindung mit anderen Stoffen, auch in Rollen ..                                             frei","1564                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                       0/0 des Wertes\nnummer                                Warenbezeichnung                                      tarif-       zeit-\nmäßig       weilig\n68.16  Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen ( einschließlich\nWaren aus Torf), anderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - feuerfeste Waren, nur chemisch gebunden, noch nicht keramisch ge-\nbrannt:\n1 - magnesit-, dolomit- oder chromithaltig ...................... .            frei\n2 - andere ................................................ .                      5           4\nB - feuerfeste W arcn, schmelzflüssig gegossen ..................... .                 5\nmit einem Gehalt an Zirkonoxyd von mindestens 25 Gewichtshundertteilen un:d\neinem Gesamtgehalt an hochschmelzenden Metalloxyden (z.B. Zirkon-, Alu-\nminium-, Magncsiumoxyd) von 85 Gewichtshundertteilen oder mehr ....... .               frei\nC - andere                                                                           20           15\nSchlackenpflastersteine ................................................ .                  4\nWaren aus Schmelzbasalt .............................................. .                 frei","Nr. 53 -Tag derAusgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                                                 1565\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                        0/o des Wertes\nnummer                                   Vv aren bezeichn ung                                                                tarif-       zeit-\nmäßig       weilig\nKapitel 69\nKeramische Waren\nVorschriften\n1. Zu Kapitel 69 gehören nur Waren, die nach vorheriger Formgebung keramisch ge-\nbrannt sind. Die Tarifnrn. 69.04 bis 69.14 enthalten nur andere als wärmeisolierende\noder feuerfeste Waren.\n2. Zu Kapitel 69 gehören nicht:\na) Waren des Kapitels 71, z.B. Phantasieschmuck;\nb) Isolatoren und Isolierteile zu elektrotechnischen Zwecken: der Tarifnrn. 85.25\nund 85.26;\nc) künstliche Zähne aus keramischen Stoffen (Tarifnr. 90.19);\nd) Waren des Kapitels 91 (Uhrmacherwaren), insbesondere Gehäuse für Uhren und\nfür andere Uhrmacherwaren;\ne) Spielzeug, Spiele und Sportgeräte (Kapitel 97);\nf) Knöpfe, Tabakpfeifen und andere Waren des Kapitels 98;\ng) Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten (Kapitel 99).\nI.' Wärmeisolierende und feuerfeste Waren\n69.01  Wärmeisolierende Steine, Platten, Fliesen und andere wärmeisolierende\nWaren, aus Kieselgur, Tripel oder dergleichen ..................... .                                                    5          2,5\n69.02  Feuerfeste Steine, Platten, Fliesen und ähnliche feuerfeste Bauteile:\nA - magnesit-, dolomit- oder chromithaltig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      frei\nB - metalloxydhaltig und gesintert mit einem Gehalt an Metalloxyden\nvon mehr als 90 Gewichtshundertteilen (z.B. Berylliumoxyd, Magne~\nsiumoxyd, Spinell, Thoriumoxyd, Zirkonoxyd, Oxyde der seltenen\nErden und chemisch gewonnenes Aluminiumoxyd) . . . . . . . . . . . . . . .                                     frei\nC- andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    5           4\n69.03  Andere feuerfeste Waren ( z. B. Retorten, Schmelztiegel, Muffeln, Aus-\ngüsse, Stopfen, Stützen, Kapellen, Rohre, Schutzrohre, Stäbe):\nA - magnesit-, dolomit- oder chromithaltig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      frei\nB - metalloxydhaltig und gesintert mit einem Gehalt an Metalloxyden\nvon mehr als 90 Gewichtshundertteilen (z. B. Berylliumoxyd, Magne-\nsiumoxyd, Spinell, Thoriumoxyd, Zirkonoxyd, Oxyde der seltenen\nErden und chemisch gewonnenes Aluminiumoxyd) . . . . . . . . . . . . . . . .                                   frei\nC - graphithaltig oder Kohlenstoff in anderer Form enthaltend . . . . . . . .                                        20           15\nD - andere                                                                                                              5           4\nII. Andere keramische Waren\n69.04  Mauerziegel ( einschließlich Hourdis, andere Deckenziegel und der-\ngleichen):\nA - Klinker .......................................... : ........ .                                                    12           5\nB - andere .................................................... .                                                       6           3\n69.05  Dachziegel, Bauzierate ( z. B. Gesimse, Friese) und andere Baukeramik\n( z. B. Schornsteinaufsätze, Schornsteinrohre):\nA - Dachziegel ................................................ .                                                       6           3\nB - andere:\n1 - Drahtziegelgeflechte ..................................... .                                               20           12\n2 - andere                                                                                                     12            5","1566                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                      0/o des Wertes\nnummer\nWarenbezeichnung                                                                  tarif-       zeit-\nmäßig       weilig\nG9.06  Rohre, Rohrverbindungsstücke und andere Teile, für Kanalisation, Ent-\nwässerung oder zu iihnlichcn Zwecken:\nA - aus Steinzeug .............................................. .                                                 12             5\nB - andere                                                                                                           6            3\n69.07  Fliesen, gebrannte Pflastersteine, Boden- und Wandplatten, unglasiert:\nA - Fliesen, Boden- und Wandplatten, mit einer Dicke von 20 mm oder\nweniger                                                                                                        12             6\nD - andere                                                                                                         12             5\n69.08  Fliesen, gebrannte Pflastersteine, Boden- und Wandplatten, glasiert:\nA - Fliesen, Boden- und Wandplatten, mit einer Dicke von 15 mm oder\nweniger • •. t. • • • 1 1 1 1 1 1 1 1 1 t 1 1 1 1 1 t 1 1 1 1 1 1 t t 1 1 1 i 1 1 t 1 1 1 1 1 t 1 1 1 1 1 1 t  15             7,5\nB - andere                                                                                                         12\n69.09  Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken; Tröge, Wannen\nund ähnliche Behältnisse für die Landwirtschaft; Krüge und ähnliche Be-\nhäl tnisSre zu Transport- oder Verpackungszwecken:\nA - metalloxydhaltig und gesintert mit einem Gehalt an Metalloxyden\nvon mehr als 90 Gewichtshundertteilen (z.B. Berylliumoxyd, Magne-\nsiumoxyd, Spinell, Thoriumoxyd, Zirkonoxyd, Oxyde der seltenen\nErden und chemisch gewonnenes Aluminiumoxyd) . . . . . . . . . . . . . . . . . frei\nB - andere ................................................... •.                                                  20           14\n69.10  Ausgüsse, Waschbecken, Bidets, Klosettbecken, Badewannen und ähnliche\nInstallationsgegenstände, zu sanitären oder hygienischen Zwecken ..... .                                            20             9\n69.11  Geschirr, Haushalts- und ·Toilettengegenstände, aus Porzellan ....... .                                             20           15\n69.12  Geschirr, Haushalts- und Toilettengegenstände, aus anderen keramischen\nStoffen ................ , ...................................... .                                                 20           15\naus Töpferton oder aus Steinzeug ...................................•.•......                                                12\n60.13  Figuren, Phantasiegegenstände, Einrichtungs-, Zier- und Schmuckgegen-\nstände ....................................................... .                                                    20           15\naus Töpferton oder aus Steinzeug ...........•................................                                                12\nG9.14  Andere Waren aus keramischen Stoffen ........................... .                                                  20            12","Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                                                                    1567\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                                            O/o des Wertes\nnummer\nWarenbezeichnung                                                                                        tarif-       zeit-\nmäßig       weilig\nKapitel 70\nGlas und Glaswaren\nVorschriften\n1. Zu Kapitel 70 gehören nicht:\na) Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen (Tarifnr. 32.08);\nb) Waren des Kapitels 71, z.B. Phantasieschmuck;\nc) Isolatoren und Isolierteile zu elektrotechnischen Zwecken der Tarifnrn. 85.25 und\n85.26;\nd) optisch bearbeitete optische Elemente; Injektionsspritzen, künstliche Menschen-\naugen, Thermometer, Barometer, Dichternesser und andere Waren des\nKapitels 90;\ne) Spielzeug, Spiele, Christbaumschmuck und andere Waren des Kapitels 97, aus-\ngenommen Augen ohne Mechanismus für Puppen und für andere Waren des\nKapitels 97;\nf) Knöpfe, Parfümzerstäuber und dergleichen, Isolierflaschen und andere Waren\ndes Kapitels 98.\n2. Als \"gegossenes oder gewalztes Flachglas und „ Tafelglas\" ( auch geschliffen oder\npoliert), anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten oder gebogen oder\nanders bearbeitet (z.B. mit abgeschrägten Rändern, graviert)« im Sinne der\nTarifnr. 70.07 gelten auch aus derartigem Glas hergestellte Waren, vorausgesetzt,\ndaß sie nicht mit anderen Stoffen als Glas verstärkt, gerahmt oder verbunden sind.\n3. Im Sinne des Zolltarifs werden geschmolzenes Siliziumdioxyd und geschmolzener\nQuarz als „GJas« behandelt.\n70.01  Scherben von Glaswaren und andere Abfälle und Scherben von Glas; Glas\nin Brocken ( ausgenommen optisches Glas):\nA - Scherben von Glaswaren und andere Abfälle und Scherben von Glas                                                                     frei\nB - Glas in Brocken (ausgenommen optisches Glas) . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                       5\nVitrit in Brocken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              frei\n70.02  Oberfangglas in Brocken, Stangen, Stäben oder Röhren .............. .                                                                       5            4\n70.03  Glas in Stangen, Stäben, Röhren oder massiven Kugeln, nicht bearbeitet\n(ausgenommen optisches Glas) ................................... .                                                                         10            8\n70.04  Gegossenes oder gewalztes Flachglas (auch bei der Herstellung bereits\nüberfangen oder mit Drahteinlagen oder dergleicl)en verstärkt), nicht be-\narbeitet, in quadratischen oder rechteckigen Platten oder Scheiben:\nA - Spiegelrohglas ............................................. .                                                                        20           10\nB - anderes ................................................... .                                                                         25           10\n70.05  Gezogenes oder geblasenes Flachglas, sogenanntes „Tafelglas\" ( auch bei\nder Herstell1;1ng bereits überfangen), nicht bearbeitet, in quadratischen\noder rechteckigen Platten oder Scheiben:\nA - gefärbt, überfangen oder undurchsichtig gemacht ............... .                                                                     25           11\nB - anderes ................................................... .                                                                          25           11\n70.06  Gegossenes oder gewalztes Flachglas und „Tafelglas\" (auch bei der Her-\nstellung ber,eits überfangen oder mit Drahteinlagen oder de,rgleichen ver-\nstärkt), auf einer oder beiden Seiten geschliffen oder poliert, in quadra-\ntischen oder rechteckigen Platten oder Scheiben:\nA - mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt ................... .                                                                    25          11\nB - anderes ................................................... .                                                                         25           11","1568                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil 1\nZollsatz\nTarif-                                                                                       _0/o des Wertes\nnummer                               Warenbezeichnung                                        tarif-       zeit-\nm:i.ßig     weilig\n70.07  Gegossenes oder gewalztes Flachglas und „Tafelglas\" (auch geschliffen\noder poliert), anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten oder\ngebogen oder anders bearbeitet ( z. B. mit abgeschrägten R~ndern, gra-\nviert); Isolierflachglas aus mehreren Schichten; Kunstverglasungen ....               25           11\n70.08  Vorgespanntes Einschichten-Sicherheitsglas und Mehrschichten-Sicher-\nheitsglas (Verbundglas), auch fassoniert ........................... .                25           17\n70.09  Spiegel aus Glas, auch gerahmt, einschließlich Rückspiegel ........... .              25           17\n70.10  Flaschen, Glasballons, Korbflaschen, Flakons, Industriekonservengläser,\nTöpfe, Tablettengläser und ähnliche Behältnissie zu Transport- oder Ver-\npaclmngszwecken, aus Glas; Stopfen, Deckel und andere Verschlüsse,\naus Glas ..................................................... .                      25           19\nsogenannte Fiaschi ...................................... , ................. .               frei\nAnmerkung\nSogenannte Fiaschi sind dickbauchige Flaschen aus Glas mit langem Hals und nach\nunten gewölbtem Boden. Sie sind mit Bast, Schilf oder ähnlichen Flechtstoffen oder\nGeflechten daraus umhüllt. Die Flechtstoffe oder Geflechte bilden einen Bodenring,\nauf dem die Flasche steht. Das Fassungsvermögen der Flasche beträgt nicht\nmehr als 2,5 1.\n70.11   Offene unfertige Glaskolben und offene bearbeitete Glasröhren, ohne Aus-\nrüstung, für elektrische Lampen, elektrische Röhren und dergleichen ...               25            14\n70.12   Glaskolben für Isolierbehälter, auch unfertig ....................... .               25            15\n70.13   Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, in der Küche, bei der Toilette, im\nBüro, zum Ausschmücken von Wohnungen und zu ähnlichen Zwecken,\nausgenommen Waren der Tarifnr. 70.19 ........................... .                    25            19\n70.14   Glaswaren für Beleuchtung, für Signalvorrichtungen oder zu optischen\nZwecken, nicht aus optischem Glas, nicht optisch bearbeitet ........... .             25            19\n70.15  Gläser für Uhren, für einfache Brillen und ähnliche Gläser, gewölbt, ge~\nbogen und dergleichen, einschHeßlich Hohlkugeln und Hohlkugelsegmente                 25            19\n70.16   Betongläser, Glasbausteine, Glasfliesen, Glasdachziegel und andere Waren\nfür Bauten und zu ähnlichen Zwecken, aus gegossenem oder geformtem\nGlas, auch mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt; sogenanntes\nvielzelliges Glas oder Schaumglas in Form von Blöcken, Tafeln, Platten\nund Isolierschalen ............................................. .                    20            10\n70.17   Glaswaren für Laboratorien und hygienische oder medizinisch~ 'Bedarfs-\nartikel aus Glas, auch mit Skalen oder Eichzeichen; Glasampullen:\nA - aus geschmolzenem Siliziurndioxyd oder Quarz ................. .                  25            15\nB - andere .................................................... .                     25            19\n70.18  Optisches Glas und optische Elemente aus optischem Glas, nicht optisch\nbearbeitet; Rohlinge für medizinische Brillengläser:\nA - optisches Glas und optische Elemente aus optischem Glas, nicht\noptisch bearbeitet ........................................... .                 10             8\nB - Rohlinge für medizinische Brillengläser ....................... .                10             8","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                     1569\nZollsatz\nTarif-                                                                                            0/o des Wertes\nnummer                                Warenbezeichnung\ntarif- 1 zeit-\nmäfüg       weilig\nGlasperlen, Nachahmungen von echten Perlen, Edelsteinen oder Schmuck-\nsteinen und ähnliche Glaskurzwaren; Würfel, Steinchen, Plättchen,\nBruch und Splitter, aus Glas (auch auf Unterlagen), für Mosaike und zu\nähnlichen Zierzwecken; Glasaugen ( einschließlich Augen für Spielzeug),\nausgenommen Prothesen; Erzeugnisse aus Glaskurzwaren; Phantasie-\nwaren aus lampengeblasenem (gesponnenem) Glas ................. .                         20           15\nGlasperlen oder dergleichen, geschliffen und mechanisch poliert; geschliffene Glas-\nsteine zu Schmuckzwecken (Nachahmungen von Edelsteinen und dergleichen) ...                    frei\n70.20  Glasfasern und Waren daraus:\nA - verspinnbare Glasfase,rn (Glasseide, Stapelfasern) und Waren dar:lus                 30           21\nB - nichtverspinnbare Glasfasern (Glaswolle, Glaswatte) und Waren\ndaraus .................................................... .                        20           10\n70.21  Andere Glas,waren ............................................. .                         25           15\n..,","","Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1571\nAbschnitt XIV\nEchte Perlen, Edel~teine, Schmucksteine\nund dergleichen, Edelmetalle, Edelm·etallplattierungen,\nWaren daraus; Phantasieschmuck; Münzen","1572                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                             0/o des Wertes\nnummer                                 Warenbezeichnung                                           tarif-       zeit-\nmäßig       weilig\nKapitel 71\nEchte Perlen, Edelsteine, Schmucksteine ·und dergleichen, Edelmetalle,\nEdclmetallplattierungen, Waren daraus; Phantasieschmuck\nVorschriften\nl. Vorbehaltlich der Vorschrift 1 a zu Abschnitt VI und der nachstehenden Ausnahmen\ngehören zu Kapitel 71 alle Waren, die ganz oder teilweise bestehen:\na) aus echten Perlen oder aus Edelsteinen, Schmucksteinen oder synthetischen\noder rekonstituierten Steinen; oder\nb) aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen.\n2. a) Zu den Tarifnrn. 71.12, 71.13 und 71.14 gehören nicht solche Waren, die Edel-\nmetalle oder Edelmetallplattierungen nur als unwesentliche Verzierungen oder\nZutaten (z.B. Monogramme, Ringbeschläge, Kanten) enthalten; auf diese\nWaren findet die vorstehende Vorschrift 1 b keine Anwendung;\nb) zu Tarifnr. 71.15 gehören nur Waren, die Edelmetalle oder Edelmetall-\nplattierungen nicht oder nur als unwesentliche Verzierungen oder Zutaten ent-\nhalten.\n3. Zu Kapitel 71 gehören nicht:\na) Edelmetallamalgame und Edelmetalle in kolloidem Zustand (Tarifnr. 28.49);\nb) sterile chirurgische Nähmittel, Zahnfüllstoffe und andere Waren des\nKapitels 30;\nc) Waren des Kapitels 32 (z.B. flüssige Glanzmittel);\nd) Waren der Tarifnrn. 42.02 und 42.03;\ne) Waren der Tarifnrn. 43.03 und 43.04;\nf) Waren des Abschnitts XI (Spinnstoffe und Waren daraus);\ng) Waren der Kapitel 64 (Schuhe) und 65 (Kopfbedeckungen);\nh) Schirme, Gehstöcke und andere Waren des Kapitels 66;\ni) Klappfächer und starre Fächer (Tarifnr. 67.05);\nk) Münzen (Kapitel 72 oder 99);\nl) Waren aus Schleifstoffen der Tarifnrn. 68.04 bis 68.06 und Werkzeuge des\nKapitels 82, die Pulver von Edelsteinen, Schmucksteinen oder synthetischen\nSteinen enthalten; Werkzeuge und andere Waren des Kapitels 82 mit einem\narbeitenden Teil aus Edelsteinen, Schmucksteinen, synthetischen oder rekon-\nstituierten Steinen, die auf einen Träger aus unedlem Metall montiert sind;\nMaschinen, Apparate, elektrotechnische Erzeugnisse und Teile davon des Ab-\nschnittes XVI, soweit sie nicht ganz aus Edelsteinen, Schmucksteinen oder\nsynthetischen oder rekonstituierten Steinen bestehen;\nm) Waren der Kapitel 90, 91 und 92 (wissenschaftliche Instrumente, Uhrmacher-\nwaren und Musikinstrumente);\nn) Waffen und Teile davon (Kapitel 93);\no) Waren, die Gegenstand der Vorschrift 2 zu Kapitel 97 sind;\np) Waren des Kapitels 98, ausgenommen Waren der Tarifnrn. 98.01 und 98.12;\nq) Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst (Tarifnr. 99.03), Sammlungsstücke\n(Tarifnr. 99.05) und Antiquitäten, mehr als 100 Jahre alt (Tarifnr. 99.06).\nEchte Perlen sowie Edelsteine und Schmucksteine bleiben in Kapitel 71.\n4. a) Zuchtperlen werden wie echte Perlen tarifiert.\nb) Als »Edelmetalle« gelten Silber, Gold, Platin und die Platinbeimetalle.\nc) Als Platinbeimetalle gelten Iridium, Osmium, Palladium, Rhodium und Ruthenium•\n5. Edelmetallegierungen im Sinne des Kapitels 71 sind alle Legierungen ( einschließ-\nlich gesinterte Gemische), die ein oder mehrere Edelmetalle enthalten, voraus-\ngesetzt, daß das Gewicht des Edelmetalls oder eines der Edelmetalle mindestens\n2 Gewichtshundertteile der Legierung beträgt. Edelmetalleg1erungen sind wie folgt\nzu tarifieren:\na) alle Legierungen, die 2 Gewichtshunderteile oder mehr Platin enthalten, als\nPlatinlegierungen;\nb) alle Legierungen, die 2 Gewichtshundertteile oder mehr Gold, aber kein Platin\noder weniger als 2 Gewichtshundertteile Platin enthalten, als Goldlegierungen;\nc) alle alilderen Legierungen, die zu Kapitel 71 gehören, als Silberlegierungen.\nBei Anwendung dieser Vorschrift werden die Platinbeimetalle als ein einziges\nMetall und wie Platin behandelt.\n6. Der Begriff »Edelmetalle« oder die Nennung eines bestimmten Edelmetalls umfaßt,\nwenn nichts anderes bestimmt ist, an allen Stellen des Zolltarifs auch die Legierun-\ngen, die nach Vorschrift 5 als Edelmetallegierungen oder als Legierung des ge-\nnannten Edelmetalls zu tarifieren sind, jedoch nicht Edelmetallplattierungen oder\nunedle Metalle und Nichtmetalle, die platiniert, vergoldet oder versilbert sind.","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                                               1573\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                      0/o des ·wertes\nnummer                                  Warenbezeichnung                                                                  tarif- 1 zeit-\nmäßig         weilig\n7. »Edelrnetallplattierungen« sind Erzeugnisse, bei denen auf einer Metallunterlage\nauf einer oder auf mehreren Seiten Edelmetalle durch Schweißen, Warmwalzen\noder ähnliche mechanische Verfahren aufgebracht sind.\nWaren aus unedlen Metallen mit eingelegten Edelmetallen sind als Edelmetall-\nplattierungen zu tarifieren.\n8. »Schmuckwaren« im Sinne der Tarifnr. 71.12 sind:\na) kleine Gegenstände, die als Schmuck dienen, z. B. Fingerringe, Armbänder,\nKolliers, Broschen, Ohrringe, Uhrketten, Uhrgehänge, Anhänger, Krawatten-\nnadeln, Manschettenknöpfe, religiöse oder andere Medaillen oder Abzeichen;\nb) Gegcnstii.ndc, die zum persönlichen Gebrauch dienen und an der Person getragen\nwerden, sowie Taschen- und Handtaschenartikel, z. B. Zigaretten- oder Zigarren-\netuis, Schnup ftabakdosen, Bonbonnieren und Puderdosen, Panzertäschchen,\nRosenkränze.\n9. »Gold- und Silberschmiedewaren« im Sinne der Tarifnr. 71.13 sind Waren wie\nTafelgeräte, Toilettengarnituren, Schreibtischgarnituren, Rauchservice, Gegen-\nstände zur Innenausstattung und Kultgeräte.\n10. »Phantasieschmuck« im Sinne der Tarifnr. 71.16 sind Waren von der in der Vor-\nschrift 8 a gen.annten Art (ausgenommen Manschettenknöpfe und andere Knöpfe der\nTarifnr. ~)8.01 und Einsteckkämme, Haarspangen und ähnliche Waren der Tarifnr.\n98.12), wenn sie weder echte Perlen, Edelsteine, Schmucksteine, synthetische oder\nrckonstituicrte Steine noch - abgesehen von unwesentlichen Verzierungen oder Zu-\ntaten - Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen enthalten und wenn sie bestehen:\na) ganz oder teilweise aus unedlen Metallen, auch vergoldet, versilbert oder\nplatiniert;\nb) aus mindestens zwei verschiedenen anderen Stoffen als unedlem Metall (z.B.\nHolz und Glas, Bein und Bernstein, Perlmutter und Kunststoff). Einfache Hilfs-\nmittel, die nur zum Zusammenhalten dienen (Aufreihfäden und dergleichen),\nbleiben dabei unberücksichtigt.\n11. Etuis, Kästen und ähnliche Behältnisse für Waren des Kapitels 71, die mit diesen\nWaren zur Abfertigung gestellt werden, sind wie diese Waren zu tarifieren, wenn\nsie üblicherweise mit ihnen verkauft werden. Gesondert zur Abfertigung gestellt,\nwerden sie nach Beschaffenheit tarifiert.\nI. Echte Perlen, Edelsteine, Schmucksteine und dergleichen\n71.01  Echte Perlen, roh oder bearbeitet, weder gefaßt noch montiert, auch wenn\nsie zur Erleichterung der Versendung vorübergehend aufgereiht, jedoch\nnicht einheitlich gebrauchsfertig zusammengestellt sind . . . . . . . . . . . . . . .                             frei\n71.02  Edelsteine und Schmucksteine, roh, geschliffen oder anders bearbeitet,\nweder gefaßt noch montiert, auch wenn sie zur Erleichterung der Ver-\nsendung vorübergehend aufgereiht, jedoch nicht einheitlich gebrauchs-\nfertig zusammengestellt sind . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          frei\n71.03  Synthetische und rekonstituierte Steine, roh, geschliffen oder anders be-\narbeitet, weder gefaßt noch montiert, auch wenn sie zur Erleichterung der\nV crsendung vorübergehend aufgereiht, jedoch nicht einheitlich gebrauchs-\nfertig zusammengestellt sind. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           frei\n71.04  Pulver von Edelsteinen, Schmucksteinen oder synthetischen Steinen                                                 frei\nII. Edelmetalle und Edelmetallplattierungen,\nunbearbeitet oder als Halbzeug\n71.05  Silber und Silberlegierungen, unbearbeitet oder als Halbzeug, auch ver-\ngoldet oder platiniert:\nA - unbearbeitet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . f rci\nB - als I-Ialbzcug ................................................ .                                                  5           4\n71.06  Silberplatticrungen, unbearbeitet oder als Halbzeug ................. .                                             15            12","1574                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                         O/o des Wertes\nnummer                                      Warenbezeichnung                                                                  tarif-       zeit-\nmäßig       weilig\n71.07  Gold und Goldlegierungen, unbearbeitet oder als Halbzeug, auch\nplatiniert:\nA - unbearbeitet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     frei\nB - als IIalbzeug. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         5            4\n71.08  Goldplattierungen ( auf unedlen Metallen oder auf Silber), unbearbeitet\noder als Halbzeug ............................................. .                                                       15          12\n71.09  Platin, Platinbeimetalle, ihre Legierungen, unbearbeitet oder als Halbzeug:\nA - unbearbeitet . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     frei\nB - als IIalbzeug ............................... .'. . . . . . . . . . . . . . . .                                      5            4\n71.10  Platin- und Platinbeimetallplattierungen (auf unedlen Metallen oder auf\nEdelmetallen), unbearbeitet oder als Halbzeug ............ ~ ........ .                                                 15            8\n71.11  Edelmetallasche und -gekrätz; Bearbeitungsabfälle und Schrott, von Edel-\nn1etallen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei\nIII. Schmuckwaren, Gold- und Silbers_chmiedewaren\nund andere Waren\n71.12  Schmuckwaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetall-\nplattierungen ................................................. .                                                       10            6\n71.13  Gold- und Silberschmiedewaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder\nEdelmetallplattierungen ........................................ .                                                      10            8\n71.14  Andere Waren aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen ........ .                                                   10            6\n71.15  Waren aus echten Perlen, Edelsteinen, Schmucksteinen, synthetischen\noder rekonstituierten Steinen .................................... .                                                    10            6\n71.16  Phantasieschmuck .............................................. .                                                       15           12","Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                1575\nZollsatz\nTarif-                                                                        0/odes Wertes\nnummer                               Warenbezeichnung\ntarif-      zeit-\nmäßig       weilig\nKapitel 72\nMünzen\nVorschrift\nZu Kapitel 72 gehören nicht Sammlungsstücke (Tarifnr. 99.05).\n72.01    Münzen                                                            frei\n•","","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den L Oktober 195-7                                  1577\nZoll~atz\nTarif-                                                                                          O/o des Wertes\nnummer                                  Warenbezeichnung                                       tarif-       zeit-\nmäßig       weilig\nAbschnitt XV\nUnedle Metalle und Waren daraus\nVorschriften\n1. Zu Abschnitt XV gehören nicht:\na) Farben und Tinten, die auf der Grundlage von Metallpulver oder -fl.itter herge-\nstellt sind, sowie Prägefolien (Tarifnrn. 32.08 bis 32.10 und 32.13);\nb) Cer-Eisen und andere Zündmetallegierungen (Tarifnr. 36.07);\nc) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Tarifnr. 65.06 oder 65.07;\nd) Schirmgestelle und Teile von Schirmen, aus Metall (Tarifnr. 66.03) ;\ne) Waren des Kapitels 71; insbesondere Edelmetallegierungen, Edelmetalplattie-\nrungen auf unedlen Metallen und Phantasieschmuck aus unedlen Metallen;\nf) Waren des Abschnitts XVI (Maschinen und Apparate, elektrotechnische Waren) ;\ng) zusammengesetzte Schienen (Tarifnr. 86.10) und andere in Abschnitt XVII auf-\ngeführte Waren;\nh) Instrumente und Apparate des Abschnitts XVIII, einschließlich Uhrfedern;\ni) Jagdschrot (Tarifnr. 93.07) und andere Waren des Abschnitts XIX (Waffen\nund Munition);\nk) Waren des Kapitels 94 (z.B. Möbel, Sprungrahmen);\n1) Handsiebe (Tarifnr. 96.06);\nm) Waren des Kapitels 97 (Spiele, Spielzeug und Sportgeräte);\nn) Knöpfe, Federhalter, Kugelschreiber, Füllstifte, Schreibfedern und andere\nWaren des Kapitels 98 (Verschiedene Waren).\n2. Als » Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichk~it« aus unedlen Metallen sind\nin allen Abschnitten des Zolltarifs zu verstehen:\na) Waren der Tarifnrn. 73.20, 73.25, 73.29, 73.31 und 73.32 und ähnliche Waren\naus anderen unedlen Metallen;\nb) Federn und Federblätter aus unedlen Metallen, andere als Uhrfedern\n(Tarifnr. 91.11) ;\nc) Waren der Tarifnrn. 83.01, 83.02, 83.07, 83.09, 83.12 und 83.14.\nIn den Kapiteln 73 bis 82 (ausgenommen die Tarifnrn. 73.29 und 74.13) bezieht sich\ndie Bezeichnung »Teile« nicht auf »Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit«.\nWaren der Kapitel 82 und 83 gehören nicht zu den Kapiteln 73 bis 81, sofern nicht\ndie Bestimmungen des vorstehenden Absatzes und die Vorschrift zu Kapitel 83 An-\nwendung finden.\n3. Tarifierung der Legierungen:\na) Legierungen unedler Metalle, die mehr als 10 Gewichtshundertteile Nickel ent-\nhalten, werden wie Nickel behandelt. Dies gilt jedoch nicht, wenn das Gewicht\ndes Eisens größer i,st als das jedes anderen Legierungselements.\nb) Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen sind in Tarifnr. 73.02 oder 74.02\nerfaßt.\nc) Andere Legierungen unedler Metalle werden wie das jedem anderen Legierungs-\nelement gewichtsmäßig vorherrschende Metall behandelt. Kommen als vor-\nherrschende Metalle mehrere Bestandteile mit gleichen Gewichtshundertteilen\nin Betracht, so richtet sich die Verzollung nach dem Metall, das zur Anwendung\ndes höchsten Zollsatzes führt.\nd) Legierungen, ausgenommen Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen, aus\nunedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Absc1mitte, werden\nwie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV behandelt, wenn das Ge-\nsamtgewicht der Metalle gleich oder größer ist als das Gesamtgewicht der\nanderen Stoffe.\ne) Gesinterte Gemische von Metallpulver und innige heterogene Gemische, die\ndurch Verschmelzen hergestellt sind, gelten als Legierungen.\n4. In allen Abschnitten des Zolltarifs, in denen ein Metall genannt ist, umfaßt es,\nsoweit nichts anderes bestimmt ist, auch die Metallegierungen, die ihm nach Vor-\nschrift 3 gleichgestellt sind.\n5. Tarifierung zusammengesetzter Waren:\nWaren, die aus zwei oder mehr unedlen oder diesen gleichgestellten Metallen be-\nstehen, werden, wenn nichts anderes bestimmt ist, wie entspr~chende Waren aus\ndem Metall behandelt, das gewichtsmäßig vorherrscht. Kommen als vorherrschendes\nMetall mehrere Bestandteile mit gleichen Gewichtshundertteilen in Betracht, so\nrichtet sich die Verzollung nach dem Metall, das zur Anwendung des höchsten\nZollsatzes führt. Für die Anwendung dieser Vorschriften werden\na) Eisen und Stahl als einheitliches Metall angesehen,\nb) Metallegierungen mit ihrem Gesamtgewicht so behandelt wie das Metall, das\nfür die Tarifierung nach Vorschrift 3 maßgebend ist.","1578                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                            O/o des Wertes\nnummer                              .Warenbezeichnung\ntarif-       zeit-\nmäßig       weilig\n6. Bearbeitungsabfälle und Schrott sind solche Abfälle und Gegenstände, die nur\nnoch zum Wiedergewinnen des Metalls oder bei dem Herstellen chemischer Er-\nzeugnisse oder chemischer V_erbindungen verwendet werden können.         .\n7. Grobe Überzüge, die offensichtlich dazu bestimmt sind, die Waren gegen Oxydation\nzu schützen, sind auf die Tarifierung ohne Einfluß. Sie haben auch nicht zur Folge,\ndaß die _Waren deshalb als bearbeitet, poliert oder überzogen behandelt werden.\nDiese Vorschrift gilt für alle Metallwaren, auch für Metallwaren aus anderen\nAbschnitten des Zolltarifs.\n8. Platinierte (mit Platin oder Platinbeimetallen überzogene) Waren aus unedlen\nMetallen werden wie gleichartige vergoldete oder versilberte Waren behandelt.\n9. Gedrehte Schrauben, Muttern, Nieten und Unterlegscheiben, mit einer Stiftdicke\noder einer Lochweite von nicht mehr als 6 mm, sowie andere aus vollem Material\ngedrehte Stücke (Drehteile) des Abschnitts XV mit einem Durchmesser von nicht\nmehr als 25 mm, alle diese aus unedlen Metallen . , ................... , , , ..... .                4","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                     1579\nZollsatz\n0/o des Wertes\nTarif-                                                                          für Waren aus            für andere\nnummer                        Warenbezeichnung                                dem freien Verkehr            Waren\nder@\ntarif-     zeit-       tarif-      zeit-\nmäßig     weilig      mäßig       weilig\nKapitel 73\nEisen und Stahl\nVorschriften\n1. Es gelten folgende Begriffsbestimmungen:\na) Roheisen (Tarifnr. 73.01):\nRoheisen ist Eisen, das 1,9 Gewichtshundertteile oder mehr\nKohlenstoff enthält und außerdem eines oder- mehrere der\nfolgenden Legierungselemente mit den angegebenen Ge-\nwichtshundertteilen enthalten kann:\nweniger als 15 v. H. Phosphor,\n8 v. II. oder weniger Silizium,\n6 v. II. oder weniger Mangan,\n30 v. II. oder weniger Chrom,\n40 v. H. oder weniger Wolfram,\n10 v. II. oder weniger andere Legierungselemente (z.B.\nNickel, Kupfer, Aluminium, Titan, Vanadin, Molybdän)\ninsgesamt.\nEisenlegierungen, die 1,9 Gewichtshundertteile oder mehr\nKohlenstoff enthalten und die charakteristischen Merk-\nmale von Stahl aufweisen (sogen. nichtverformbarer Stahl),\nsind je nach ihrer Beschaffenheit als Stahl zu tarifieren.\nb) 1. Spiegeleisen (Tarifnr. 73.01):\nSpiegeleisen ist Roheisen, das mehr als 6 Gewichts-\nhun<lertteile, aber nicht mehr als 30 Gewichtshundertteile\nMangan enthält und im übrigen der Begriffsbestimmung\nder Vorschrift 1 a entspricht.\n2. Hämatitroheisen ( einschließlich Stahlroheisen)\n(Tarifnr. 73.01):\nHämatitroheisen ist Roheisen, das 0,50 Gewichtshundert-\nteile oder weniger Phosphor sowie Silizium und Mangan\nbis zu den in der Vorschrift 1 a angegebenen Höchst-\nmengen enthalten kann.\n3. Phosphorhaltiges Roheisen ( einschließlich Ferrophosphor)\n(Tarifnr. 73.01) ist Roheisen, das mehr als 0,50 Ge-\nwichtshundertteile und weniger als 15 Gewichtshundert-\nteile Phosphor sowie Silizium und Mangan bis zu den\nin der Vorschrift 1 a angegebenen Höchstmengen ent-\nhalten kann.\nIliimatitroheisen und phosphorhaltiges Roheisen können\naußerdem eines oder mehrere der folgenden Legierungs-\nelemcntc bis zu den angegebenen Höchstmengen - in Ge-\nwichtshundcrtteilen - enthalten:\n0,30 v. II. Nickel,\n0,20 v. H. Chrom,\n0,30 v. H. Kupfer,\n0,10 v. II. von jedem anderen Legierungselement (z. B.\nAluminium, Titan, Vanadin, Molybdän, Wolfram).\nPhosphorhaltiges Roheisen ( einschließlich Ferrophosphor)\nmit einem Gehalt an Phosphor von 15 Gewichtshundertteilen\noder mehr gehört zu Tarifnr. 28.55 (Phosphide).\nc) Fcrrolegierungen (Tarifnr. 73.02):\nFcrrolegierungen sind rohe Gußwaren, die sich praktisch\nweder zum Walzen noch zum Schmieden eignen, als Zusätze\nbei der Eisen- und Stahlherstellung verwendet werden, und•\ndie eines oder mehrere der folgenden Legierungselemente\nmit den angegebenen Gewichtshundertteilen enthalten:\nmehr als 8 v. H. Silizium,\nmehr als 30 v. H. Mangan,\nmehr als 30 v. H. Chrom,\nmehr als 40 v. H. Wolfram,\nmehr als insgesamt 10 v. H. andere Legierungselemente\n(z.B. Aluminium, Titan, Vanadin, Molybdän, Niob, aus-\ngenommen Kupfer).","1580                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\n0/0 des Wertes\nTarif-                                                                     für.Waren aus\nWarenbezeichnung                                                              für andere\nnummer                                                                   dem freien Verkehr\nWaren\nder@\ntarif-      zeit-         tarif-      zeit-\nmäßig     \"\\\\:..elVg     mä'ßig      weÜig\n(73)     Der Gesamtanteil der Nichteisenlegierungselemente darf bei\nFerrosiliziumlegierungen nicht mehr als 96 Gewichtshu~4ert-\nteile, hei Ferromanganlegierungen ohne Silizium nicht mehr\nals 9~ Gewichtshundertteile, bei anderen Ferrolegierungen\nnicht mehr als 90 Gewichtshundertteile betragen.\nd) Legierter Stahl (Tarifnr. 73.15):\nLegierter Stahl 1st Stahl, der eines oder mehrere der folgen-\nden Legierungselemente mit den angegebenen Gewichts-\nhundertteilen enthält:\nmehr als 2 v. H. Mangan und Silizium insgesamt,\n2 v. H. oder mehr Mangan,\n2 v. H. oder mehr Silizium,\n0,50 v. H. oder mehr Nickel,\n0,50 v. H. oder mehr Chrom,\n0,10 v. H. oder mehr Molybdän,\n0,10 v. H. oder mehr Vanadin,\n0,30 v. H. oder mehr Wolfram,\n0,30 v. II. oder mehr Kobalt,\n0,30 v. II. oder mehr Aluminium,\n0,40 v. H. oder mehr Kupfer,\n0,10 v. H. oder mehr Blei,\n0,12 v. H. oder mehr Phosphor,\n0,10 v. H. oder mehr Schwefel,\n0,20 v. H. oder mehr Phosphor und Schwefel insgesamt,\n0,10 v. H. oder mehr von jedem anderen Legierungs-\nelement.\nHierher gehören insbesondere:\nlegierter Stahl, a1Igemein »Baustahl« genannt, der weniger\nals O,GO Gewichtshundertteile Kohlenstoff enthält und dessen\nGesamtgehalt an Legierungselementen außerdem bei Vor-\nhandensein von mindestens zwei Legierungselementen ins-\ngesamt 8 Gewichtshundertteile und bei Vorhandensein vqn\nnur einem Legierungselement 5 Gewichtshundertteile nicht\nübersteigt, und\nlegierter Sonderstahl ( anderer als legierter Stahl, der all-\ngemein »Baustahl« genannt wird), dessen Gehalt an Legie-\nrungselementen bei Vorhandensein von mindestens zwei Le-\ngierungselementen geringer als 40 Gewichtshundertteile und\nbei Vorhandensein von nur einem Legierungselement ge-\nringer als 20 Gewichtshundertteile ist.\nBei der Bestimmung des Gehaltes an Legierungselementen\nder zwei vorstehenden Sorten von legiertem Stahl gelten\nSchwefel, Phosphor, Silizium und Mangan nicht als Legie-\nrungselemente, sofern ihr Gewichtsanteil geringer ist als im\nersten Absatz angegeben.\ne) Qualitätslrnhlenstoffstahl (Tarifnr. 73.15):\nQualitätskohlenstoffstahl ist Stahl, der 0,6 Gewichtshundert-\nteile oder mehr Kohlenstoff und weniger als je 0,04 Ge-\nwichtshundertteile Schwefel und Phosphor, jedoch weniger\nals 0,07 Gewiehtshundertteile Schwefel und Phosphor ins-\ngesamt enthält.\nf) Rohluppen und Rohschienen (Tarifnr. 73 06):\nRohluppen und Rohschienen sind Waren, die zum Walzen,\nSchmieden oder Umschmelzen bestimmt sind und\nentweder mit dem Fallhammer aus Puddelluppen her-\ngestellt und dadurch von Schlacken befreit sind,\noder aus Paketen aus zerkleinertem Eisen oder Stahl oder\naus Puddeleisen durch Walzen bei hoher Temperatur zu-\nsammengeschweißt sind.\ng) Rohblöcke (Ingots) (Tarifnr. 73.06):\nRohblöcke (Ingots) sind durch Schmelzen gewonnene, in\nFormen gegossene WarPn, di~ zum Walzen oder Schmieden\nbestimmt sind.","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                      1581\nZollsatz\nO/o des Wertes\nTarif-                                                                      für Waren aus             für andere\nnummer                    Warenbezeichnung                                 dem freien Verkehr            Waren\nder@\ntarif-  1  zeit-       tarif- 1 zeit-\nmäßig     weilig      mäßig       weilig\n(73)  h) Vol'blöcke (Blooms) und Knüppel (Tarifnr. 73.07):\nVorblöcke und Knüppel sind Halberzeugnisse mit recht-\neckigem oder quadratischem Querschnitt, deren Querschnitts-\nfläche größer als 1 225 mm 2 ist und deren Dicke mehr als ¼\nder Breite beträgt.\ni) Brammen und Platinen (Tarifnr. 73.07) :\nBrammen und Platinen sind Halberzeugnisse mit recht-\neckigem Querschnitt, deren Dicke mindestens 6 mm, deren\nBreite mindestens 150 mm und deren Dicke nicht mehr als¼\nder Breite beträgt.\nk) Warmbreitband, in Rollen (Tarifnr. 73.08):\nWarmhr<~itband, . in Rollen, ist ein warmgewalztes Halb-\ncr·zeugnis mit rechteckigem Querschnitt, mit einer Mindest-\n<licke von l,;) mm, mit einer Breite von mehr als 500 mm\nund mit einem Gewicht je Rolle (Bobine) von 500 kg oder\nmehr.                                                       ·\n1) Breitflachstahl (Tarifnr. 73.09):\nBreitflachstahl ist eine Ware mit rechteckigem Querschnitt,\nin einer Richtung auf der Kaliberstraße oder auf der\nUniversalstraße warm gewalzt, mit einer Dicke von mehr\nals 5 bis 100 mm und mit einer Breite von mehr als 150 bis\n1200 mm.\nm) Bandstahl (Tarifnr. 73.12):\nBandstähle sind gewalzte Waren in geraden Bändern, Rollen\noder Faltbunden, mit beschnittenen oder unbeschnittenen\nKanten, mit rechteckigem Querschnitt, mit einer Breite von\nhöchstens 500 mm und einer Dicke, die höchstens 6 mm, je-\ndoch nicht mehr als 1/10 der Breite beträgt.\nn) Bleche aus Stahl (Tarifnr. 73.13):\nBleche sind gewalzte Waren, höchstens 125 mm dick und,\nbei quadratischer oder rechteckiger Form, mehr als 500 mm\nbreit ( ausgenommen Warmbreitband, in Rollen, wie es in\nder vorstehenden Vorschrift k beschrieben ist).\nElektrobleche (Tarifnrn. 73.13 und 73.15) sind Bleche mit\nUmrnagnetisierungsverlusten je Kilogramm von:\n2,1 Watt oder weniger bei Blechen mit einer Dicke von nicht\nmehr als 0,2 mm,\n3,6 Watt oder weniger bei Blechen mit einer Dicke von mehr\nals 0,2 mm, jedoch weniger als 0,6 mm,\n6 Watt oder weniger bei Blechen mit einer Dicke von\n0,6 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,5 mm,\nermittelt nach <lern Epstein-Verfahren, mit einem Strom von\n50 Perioden und einer Induktion von 10 000 Gauß.\nZu Tarifnr. 73.13 gehören insbesondere auch anders als\nquadratisch oder rechteckig zugeschnittene, gelochte, ge-\nwellte, gerillte, geriffelte, polierte oder überzogene Bleche,\nwenn sie durch diese Bearbeitungen nicht den Charakter von\nvVaren erhalten haben, die an anderer Stelle des Zolltarifs\ner fafü sind.\no) Draht aus Stahl (Tarifnr. 73.14):\nDraht ist eine kaltgezogene massive vVare, von beliebiger\nForm des Querschnitts, dessen größte Abmessung nicht mehr\nals 13 mm beträgt.\nDie Waren der Tarifnrn. 73 26 und 73.27 können jedoch\nauch aus Walzdraht mit den gleichen Abmessungen her-\ngestellt sein.\np) Stabstahl (Tarifnr. 73.10):\nStabstähle sind massive Waren, deren Querschnitt ein Kreis,\nKreisabschnitt, Oval, eine Ellipse, ein gleichschenkliges\nDreieck, Quadrat, Rechteck, Sechseck, Achteck oder ein\nregelmäßiges Trapez ist und die den Begriffsbestimmungen\nin den vorstehenden Vorschriften h bis o nicht voll ent-\nsprechen.","1582                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\n0/o des Wertes\nTarif-                                                                            für Waren aus\nWarenbezeichnung                                                              für andere\nnummer                                                                          dem freien V er kehr           Waren\nder@\ntarif-  \\  zeit-        tarif-   1· zeit-\nmäßig     weilig       mäßig        weilig\n(73)     q) Ilohlbohrerstiibe (Tarifnr. 73.10):\nIlohlbohrerstäbe sind Hohlstäbe aus Stahl, zum Herstellen\nvon Bohrern und Bohrstangen für Bergwerke geeignet, von\nbeliebiger Form des Querschnitts, dessen größte äußere Ab-\nmessung mehr als 15 mm, jedoch nicht mehr als 50 mm und\nmindestens das Dreifache der größten inneren Abmessung\nbeträgt.\n1-Iohlstiibe aus Stahl, die dieser Begriffsbestimmung nicht\nentsprechen, gehören nach ihrer Beschaffenheit zu\nTari fnr. 73.18.\nr) Profile aus Stahl (Tarifnr. 73.11):\nProfile aus Stahl sind massive \\Varen, die nicht zu\nTarifnr. 73.16 gehören, den in den vorstehenden Vorschrif-\nten h bis o gegebenen Begriffsbestimmungen nicht voll ent-\nsprechen und einen anderen als den in der vorstehenden\nVorschrift p angegebenen Querschnitt haben.\ns) Weißband und Weißblech (Tarifnrn. 73.12 und 73.13):\nWeißband und Weißblech sind Bandstahl und Blech aus\nStahl mit einer Oberzugsschicht aus Zinn mit einem Gehalt\nan Zinn von 97 Gewichtshundertteilen oder mehr.\n2. Zu den Tarifnrn. 73.06 bis 73.14 gehören nicht Waren aus\nlegiertem Stahl oder aus Qualitätskohlenstoffstahl\n(Tarifnr. 73.15).\n3. Waren aus Stahl der Tarifnrn. 73.06 bis 73.15, die mit Stahl\nanderer Art plattiert sind, werden wie Waren aus der Stahlart·\nbehandelt, die gewichtsmäßig vorherrscht.\n4. Elektrolytisch gewonnenes Eisen ist je nach seiner Form und\nseinen Abmessungen den entsprechenden Tarifnrn. der durch\nandere V erfahren hergestell t.en Waren zuzuweisen.\n5. Druckrohrleitungen der Tarifnr. 73.19 sind genietete, ge-\nschweißte oder nahtlose Rohre (einschließlich Kniestücke) mit\nkreisförmigem Querschnitt, einem inneren Durchmesser von\nmehr als 400 mm und einer Wanddicke von mepr als 10,5 mm.\n6. Zu den Waren der Tarifnr. 73.40 gehören nicht solche Waren,\ndie nach ihren charakteristischen Merkmalen den Waren der\nTarifnrn. 73.01 bis 73.15 entsprechen.\nDiese Waren sind derjenigen der Tarifnrn. 73.01 bis 73. l~\nzuzuweisen, deren Waren sie nach ihrer Beschaffenheit am\nnächsten stehen.\n7. Zollkontingente der Tarifnrn. 73.01,                   73.06, 73.07,\n73.09 bis 73.13 und 73.16.\nDie ermäßigten Zollsätze von 5 0/o, 6 0/o und 8 0/o des Wertes\nfür vVaren im Rahmen von Zollkontingenten gelten für eine\nGesamtmenge von 120 000 t im Kalendermonat. Die Gesamt-\nmenge wird in drei Zollkontingente aufgeteilt.\nDas Zollkontingent 1 umfaßt die Waren der Tarifnrn. 73.01,\n73.06 und 73.07; es beträgt 35 000 t im Kalendermonat.\nDas Zollkontingent 2 umfaßt die \\Varen der Tarifnrn. 73.09,\n73.12 und 73.13; es beträgt 50 000 t. im Kalendermonat.\nDas Zollkontingent 3 umfaßt die Waren der Tarifnrn. 73.10,\n7:J.11 und 73.16; es beträgt 35 000 t im Kalendermonat.\nNichtausgenutzte Mengen können auf die Zollkontingente\nspäterer Kalendermonate nicht übertragen werden.\nDie Abfertigung ist nur bei den vom Bundesminister der\nFinanzen zu bestimmenden Zollstellen zulässig.","Nr. 53 --Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                   158-3\nZollsatz\nO/o des Wertes\nTarif-                                                                       für Waren aus             für andere\nnummer\nWarenbezeichnung                               dem freien Verkehr\nWaren\nder®)\ntarif-  1  zeit-       tarif-   1  zeit-\nmäßig     weilig      mäßig       weilig\n(73)    8. Zollkontingent der Tarifnr. 73.15.\nDie ermäßigten Zollsätze von 8 6/o und 10 6/o des Wertes für\nWaren im Rahmen des Zollkontingents gelten jährlich für eine\nMenge in Höhe von 115 v. H. der im Kalenderjahr 1955 aus dem\nLieferland eingeführten Mengen. Nicht ausgenutzte Mengen\nkönnen auf die Zollkontingente späterer Kalenderjahre nicht\nübertragen werden.\nDie Abfertigung ist nur bei den vom Bundesminister der\nFinanzen zu bestimmenden Zollstellen zulässig.\n73.01  Roheisen ( einschließlich Spiegeleisen) in Barren, Masseln,\nFlossen oder dergleichen, auch in formlosen Stücken:\nA - Hämatitroheisen (einschließlich Stahlroheisen) und\nphosphorhal tiges Roheisen (einschließlich Ferro-\nphosphor):\n1 - Stahlroheisen mit einem Gehalt an Silizium von\n1,5 Gcwichtshundertteilen oder weniger und an\nMangan von mehr als 1,5 Gewichtshundertteilen\n@    ..................................... .              frei                   frei\n2 - anderes @ ............................... .                frei                       5           4\nB - Spiegeleisen ®)                                                 frei                       6           5\nC - anderes:\n1 - mit einem Gehalt an Vanadin von 0,5 bis 1 Ge-\nwichtshundertteil und an Titan von 0,3 bis 1 Ge-\nwichtshundertteil ®) .•.•••..•••.....••••••.              frei                       1\n2 - anderes ®) .............................. .               frei                     10\nim Rahmen des Zollkontingents                                                                 5\n73.02  F errolegierungen:\nA - Ferromangan:\n1 - mit einem Gehalt an Kohlenstoff von mehr als\n2 Gewichtshundertteilen (hochgekohltes Ferro-\nmangan) ®) ............................. .                frei                     12          10\n2 - anderes ................................. .                 12         10          12          10\nB - Ferroaluminium, Ferrosiliziumaluminium, _Ferro-\nsiliziummanganaluminium .................... .                    8          4            8           4\nC - Ferrosilizium ............................... .                   12         10          12          10\nD - Ferrosiliziummangan ........................ .                  frei                   frei\nE - Ferrochrom und Ferrosiliziumchrom ............ .                  12         10          12          10\nF - Ferrotitan und Ferrosiliziumtitan ............... .               12         10          12          10\nG - Ferrowolfram und Ferrosiliziumwolfram ........ .                   8          6            8           6\nH - Ferromolybdän; Ferrovanadin ................. .                    8          6            8           6\nI - andere ..................................... .                    8          6            8           6\nFerronickel ......................................... .                 frei                    frei\nFerrosiliziumaluminiumkalzium ........................ .                   4                       4","1584                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\n0/o des Wertes\nTarif-                                                                       für Waren aus\nWarenbezeichnung                                                           für andere\nnummer                                                                      dem freien Verkehr\nWaren\nder@\ntarif-     zeit-       tarif-   [  zeit-\nmäßig     weilig      mäßig     I weilig _\n73.03  Bearbeitungsabfälle und Schrott, von Eisen oder Stahl:\nA - nicht sortiert oder klassiert®)                                frei                   frei\nD - sortiert oder klassiert:\n1 - aus Gußeisen ®)      ......................... .          frei                   frei\n2 - aus verzinntem Stahl ®) ................... .             frei                   frei\n3 - anuel'e@ ............................... .                frei                   frei\n73.04  Eisen und Stahl, gekörnt, auch zerkleinert oder nach\nKorngröße sortiert:\nA - nach Korngröße sortiert:\n1 - aus Gußeisen oder aus schmiedbarem Guß ..... .               8          4            8          4\n2 - anderes ................................. .                 15          6          15            6\nB - anderes .................................... .                   12          6          12            6\n73.05   Eisenpulver und Stahlpulver; Eisenschwamm und Stahl-\nschwamm:\nA - Eisenpulver und Stahlpulver:\n1 - grob .................................... .                  5          4            5          4\n2 - anderes ................................. .                 15         12          15          12\nB - Eisenschwamm und Stahlschwamm ............. .                     5       frei            5       frei\n73.06   Rohluppen, Rohschienen, Rohblöcke (Ingots), auch form-\nlose Stücke, aus Eisen oder Stahl:\nA- Rohluppen, Rohschienen(@ ................... .                  frei                       8\nim Rahmen des Zollkontingents ........................ .                                          5\nB - Rohblöcke (Ingots):\n1 - nicht plattiert(@                                         frei                       7\nim Rahmen des Zollkontingents .................... .                                         5\n2 - plattiert ®) .............................. .             frei                      9\nim Rahmen des Zollkontingents .................... .                                         6\nC - formlose Stücke (@ .......................... .                frei                       8\nim Rahmen des Zollkontingents ....... ; ................ .                                        5\n73.07   Vorblöcke (Blooms), Knüppel, Brammen und Platinen,\naus Stahl; Stahl, nur vorgeschmiedet oder gehämmert\n(Schmiedehalbzeug):\nA - Vorblöcke (Blooms) und Knüppel:\n1 - gewalzt:\na - nicht plattiert(@ ...................... .            frei                       8\nim Rahmen des Zollkontingents .........•........                                          5\nb - plattiert®) ........................... .             frei                     10\nim Rahmen des Zollkontingents ................. .                                         6\n2 - geschmiedet ............................. .                 15         12          15          12","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                                  1585\nZollsatz\n0/o des Wertes\nfür Waren aus\nTarif-\nWarenbezeichnung                                            dem freien Verkehr          für andere\nnummer                                                                                                                   Waren\nder®\ntarif-  1 zeit-       tarif-   1  zeit-\nmäßig      w~lig      mäßig       weili,g\n!73.07)\nB - Brammen und Platinen:\n1 - gewalzt:\na - nicht plattiert @                                                    frei                      8\nim Rahmen des Zollkontingents ................. .                                                       5\nb - plattiert ®) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  frei                    10\nim Rahmen des Zollkontingents ................. .                                                       6\n2 - geschmiedet ............................. .                                 15        12           15         12\nC - Schmiedehalbzeug ........................... .                                  15        12           15         12\n73.08   Warmbreitband aus Stahl, in Rollen:\nA - nicht plattiert, mit einer Breite:\n1 - von weniger als 1,5 m@ .................. .                               frei                      3\n2 - von 1,5 m oder mehr @ ................... .                               frei                  frei\nB - plattiert® ................................. .                                 frei                      8           6\n73.09   Breitflachstahl:\nA - nicht plattiert® ............................ .                               frei                     11\nim Rahmen des Zollkontingents ........................ .                                                         5\nB - plattiert@ ................................. .                                 frei                     15\nim -Rahmen des Zollkontingents ........................ .\n73.10   Stabstahl, warm gewalzt, warm stranggepreßt oder ge-\nschmiedet ( einschließlich Walzdraht); Stabstahl, kalt\nhergestellt oder kalt fertiggestellt; Hohlbohrerstäbe aus\nStahl, zum Herstellen von Bohrern und Bohrstangen für\nBergwerke geeignet:\nA - nur warm gewalzt oder nur warm stranggep~eßt:\n1- Walzdraht@ ........................... .                                   frei                     12\nmit einem Gehalt von weniger als je 0,04 Gewichts-\nhundertteilen Schwefel und Phosphor, jedoch weniger\nals 0,07 Gewichtshundertteilen Schwefel und Phosphor\ninsgesamt ..................................... .                                                        8\nim Rahmen des Zollkontingents .................... .                                                        6\n2 - Stabstahl, massiv @ ...................... .                              frei                     10\nmit einem Gehalt von weniger als je 0,04 Gewichts-\nhundertteilen Schwefel und Phosphor, jedoch weniger\nals 0,07 Gewichtshundertteilen Schwefel und Phosphor\ninsgesamt ....................•....•...•........                                                         8\nim Rahmen des Zollkontingents .................... .                                                        5\n3 - Hohlbohrerstäbe ®) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        frei                     10\nim Rahmen des Zollkontingents .................... .                                                        5\nB - nur geschmiedet ............................. .                                 18        14           18         14\nC - nur kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt ...... .                          18        14           18         14\nD - plattiert oder mit Oberflächenbearbeitung (z.B.\npoliert, überzogen):\n1 - nur plattiert:\na - warm gewalzt oder warm stranggepreßt ®                                frei                     15\nim Rahmen des Zollkontingents ................. .                                                       6\nb - kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt .... .                        18        10           18         10\n2 - anderer ................................. .                                 18        14           18         14","1586                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil 1\nZollsatz\n0/odes Wertes\nTarif-                                                                         für Waren·aus\nWarenbezeichnung                               dem freien Verkehr         für andere\nnummer                                                                                                   Waren\nder@\ntarif- 1 zeit-       tarif-      zeit-\nmäßig      weilig     mäßig      weilig\n73.11  Profile aus Stahl, warm gewalzt, warm stranggepreßt,\ngeschmiedet, kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt;\nSpundwandeisen aus Stahl, auch gelocht oder aus- zu-\nsammengesetzten Elementen hergestellt:\nA- Profile:\n1 - nur warm gewalzt oder nur warm stranggepreßt:\na - U-, I- oder H-Profile mit einer Höhe von:\n1 - weniger als 80 mm:.\na - nicht gelocht @ ................. .           frei                     11\nim Rahmen des Zollkontingents ........... .                                      5\nb - gelocht @ ...................... .             frei                    10\n2 - 80 mm oder mehr:\na - nicht gelocht @ ................. .           frei                     11\nim Rahmen des Zollkontingents ........... .                                       5\nb - gelocht@ .' ..................... .            frei                   10\nb - Zoreseisen;\n1 - nicht gelocht @ .................... .            frei                     11\nim Rahmen des Zollkontingents ..•.....•..•••.                                         5\n2 - gelocht @ ......................... .             frei                    10\nc - andere Profile:\n1 - nicht gelocht @ .................... ,            frei                     11\nim Rahmen des Zollkontingents .............. .                                        5\n2-  gelocht _@ ••.•••••••..••.•••••.•••••              frei                    10\n2 - nur geschmiedet ......................... .                   18         14         18         14\nnicht gelocht ...................................•.                  12                    12\n3 - nur kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt:\na - kalt gewalzt . . . . . . . : ................... .        22         17         22         17\nb - kalt gezogen . . ................ , ....... .            18         14         18         14\nc- andere ................................ .                 18         14         18        14\n4 - plattiert oder mit Oberflächenbearbeitung (z.B.\npoliert, überzogen) :\na - nur plattiert:\n1 - warm gewalzt oder warm stranggepreßt:\na - nicht gelocht @ .................. .          frei                     15\nim Rahmen des Zollkontingents .•..........                                       6\nb-gelocht @' ...................... .             frei                    10\n2 - kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt .. .       18        10         18         10\nb- andere:\n1 - kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt,\nnicht plattie:i:_t ...................... .          22        17         22         17\n2 - andere ..........•...................                18        14         18         14\nB - Spundwandeisen @              ...............•.....•..·.•       frei                     11\nim Rahmen des Zollkontingents ...•.....................                                           5\nAnmerkung zu Tarifnr. 73.11 Abs. A-1- a\nBei den U-, I- und H-Profilen ist die Höhe der Abstand zwischen\nden parallelen Außenflächen der beiden Flanschen.","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                       1587\nZollsatz\nO/o des Wertes\nTarif-                                                                           für Waren aus            für andere\nnummer                        Waren bez eich n ung                             dem freien Verkehr\nWaren\nder@\n1\ntarif-     zeit-       tarif-   1  zeit-\nmäßig     weilig      mäßig       weilig\n73.12  Bandstahl,     W3Jl'm  oder kalt gewalzt:\nA - nur wann gewalzt, auch entzundert ( dekapiert) @                   frei                     15\nim Rahmen des Zollkontingents ........................ .                                              6\n13 - nur kalt gewalzt, auch entzundert (dekapiert):\n1 - in Rollen, zum Herstellen von Weißband unter\nZollsicherung:\na - mit einer Dicke von weniger als 0,50 mm und\neiner Breite von mehr als 457 mm@ ..... .                frei                     18\nim Ih~mE:n des Zollkontingents ................. .                                           6\nb - anderes @ ............................ .                  frei                     18\nim Rahmen des Zollkontingents ................. .                                            6\n2 - anderer ................................. .                     25        19           25         19\nmit einem Gehalt von weniger als je 0,04 Gewichts-\nhundertteilen Schwefel und Phosphor, jedoch weniger\nals 0,07 Gewichtshundertteilen Schwefel und Phos-\nphor insgesamt ................................ .                    10                      10\nmit einem Gehalt an Kupfer von weniger als 0,05 Ge-\nwichtshundertteilen und an Schwefel und Phosphor\nvon je weniger als 0,04 Gewichtshundertteilen ..... .                12                       12\nC - plattiert, überzogen oder mit anderer Oberflächen-\nbearbeitung:\n1 - versilbert, vergoldet oder platiniert                           25         15          25          15\n2 - emalliert ................................ .                    25         15          25          15\n3 - verzinnt:\na - Weißband mit einer Dicke:\n1 - von 0,50 mm oder mehr @                               frei                    18\nim Rahmen des Zollkontingents ....... '. ...... .                                        8\n2 - von weniger als 0,50 mm @         .......... .        frei                    18\nim Rahmen des Zollkontingents .............. .                                            6\nb - anderer, mit einer Dicke:\n1 - von 0,50 mm oder mehr .............. .                  18                    18\n2 - von weniger als 0,50 mm ............. .                 18                    18\n4 - verzinkt oder verbleit ..................... .                  25         19          25          19\n5 - anderer (z. B. verkupfert, künstlich oxydiert,\nlackiert, vernickelt, verniert, plattiert, parkeri-\nsiert, bedruckt) :\na. - nur plattiert:\n1 - warm gewalzt @ ................... .                 frei                     15\nim Rahmen des Zollkontingents .............. .                                            8\n2 - kalt gewalzt ........................ .                 18        14          18          14\nb - anderer ........................ '....... .                 25         19          25          19\nD - anders bearbeitet (z.B. perforiert, abgeschrägt, ge-\nbördelt) ................................... .                      25         15          25          15\n73.13  Bleche aus Stahl, warm oder kalt gewalzt:\nA - Elektrobleche:\n1 - mit einem Ummagnetisierungsverlust von\n0,75 Watt oder weniger je kg, unabhängig von\nihrer Dicke @ ........................... .                   frei                   frei\n7","1588                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nO/o des Wertes\nTarif-                                                                           für Waren aus\nWarenbezeichnung                                                             für andere\nnummer                                                                         dem freien Verkehr\nWaren\nder@\ntarif-     zeit-       tarif-   1  zeit-\nmäßig     weilig      mäßig       weilig\n(73.13)     2 - andere@ ............................... .                     -frei                    22\nim Rahmen des Zollkontingents                                                                   6\nB - andere Bleche:\n1 - nur warm gewalzt, nicht entzundert ( dekapiert),\nmit einer Dicke:\na-   von 3 mm oder mehr und einer Festigkeit\nje mm 2 :\n1 - von weniger als 56 kg ® ............. .             frei                     18\nmit einem Gehalt von weniger als je 0,04 Ge-\nwichtshundertteilen Schwefel und Phosphor,\njedoch weniger als 0,07 Gewichtshundertteilen\nSchwefel und Phosphor insgesamt ......... .                                          15\nim Rahmen des Zollkonti::ip;ents .............. .                                        5\n2 - von 56 kg oder mehr @ .............. .              frei                     20\nmit einem Gehalt von weniger als je 0,04 Ge-\nwichtshundertteilen Schwefel und Phosphor,\njedoch weniger als 0,07 Gewichtshundertteilen\nSchwefel und Phosphor insgesamt ......... .                                          15\nim Rahmen des Zollkontingents .............. .                                           5\nb - von 2 mm oder mehr, jedoch weniger als\n3 mm, und einer Festigkeit je mm2 :\n1 - von weniger als 56 kg ® ............. .             frei                     18\nim Rahmen des Zollkontingents .............. .                                           5\n2 - von 56 kg oder mehr ®         .............. .      frei                     20\nmit einem Gehalt von weniger als je 0,04 Ge-\nwichtshundertteilen Schwefel und Phosphor,\njedoch weniger als 0,07 Gewichtshundertteilen\nSchwefel und Phosphor insgesamt ......... .                                          15\nim Rahmen des Zollkontingents .............. .                                           5\nc - von 0,50 mm oder mehr, jedoch weniger als\n2mm@ ............................. .                     frei                     22\nim Rahmen des Zollkontingents ................. .                                           6\nd - von weniger als 0,50 mm ® ............. .                frei                     22\nim Rahmen des Zollkontingents ................. .                                           6\n2 - nur warm gewalzt und entzundert ( dekapiert),\nmit einer Dicke:\na - von 3 mm oder mehr @           ................ .        frei                     18\nim Rahmen des Zollkontingents ................. .                                           5\nb - von 2 mm oder mehr, jedoch weniger als\n3mm@ ............................. .                     frei                     18\nim Rahmen des Zollkontingents ................. .                                           5\nc - von 0,50 mm oder mehr, jedoch weniger als\n2mm@ ............................. .                     frei                     22\nim Rahmen des Zollkontingents ................. .                                           6\nd - von weniger als 0,50 mm @ ............. .                frei                     22\nim Rahmen des Zollkontingents ................. .                                           6\n3 - nur kalt gewalzt, auch entzundert (dekapiert),\nmit einer Dicke:\na - von 3 mm oder mehr ................... .                   28        14           28         14","Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                                 1589\nZollsatz\n0/o des Wertes\nTarif-                                                                                 für Waren aus\nWarenbezeichnung                                                                       für andere\nnummer                                                                              dem freien Verkehr             Waren\nder®)\ntarif-  1  zeit-       tarif-   1  zeit-\nmäßig      weilig      mäL31g      weilig\n(73.13)     b - von 2 mm oder mehr, jedoch weniger als\n3mrn®) ............................. .                            frei                      18\nim Rahmen des Zollkontingents ................. .                                                      6\nc - von 0,50 mm oder mehr, jedoch weniger als\n2 rnrn ®) ............................. .                         frei                      22         15\nim Rahmen des Zollkontingents ................. .                                                      6\nd - von weniger als 0,50 mm ®) ............. .                         frei                      22\nmit einem Gehalt von weniger als je 0,04 Gewichts-\nhundertteilen Schwefel und Phosphor, jedoch\nweniger als 0,07 Gewichtshuridertteilen Schwefel\nund Phosphor insgesamt ..................... .                                                     15\nim Rahmen des Zollkontingents ................. .                                                      6\n4 - nur glänzend gemacht, poliert oder hochglanz-\npoliert® ............................... .                             frei                      22          15\nim Rahmen des Zollkontingents .................... .                                                       6\n5 - plattiert, überzogen oder mit anderer Ober-\nflächenbearbeitung:\na - versilbert, vergoldet oder platiniert ....... .                       28         12          28          12\nb - emailliert                                                            28         12          28          12\nc - verzinnt:\n1 - Weißblech, mit einer Dicke:\na - von 0,50 mm oder mehr®)                                   frei                      18\nim Ra'hmen des Zollkontingents ........... .                                                    6\nb - von weniger als 0,50 mm @ ........ .                      frei                      18\nim Rahmen des Zollkontingents                                                                   6\n2 - andere, mit einer Dicke:\na - von 0,50 mm oder mehr ®)                                  frei                      18\nim Rahmen des Zollkontingents ........... .                                                     6\nb - von weniger als 0,50 mm ®) ........ .                     frei                      18\nim Rahmen des Zollkontingents ........... .                                                     6\nd - verzinkt oder verbleit ®) ................ .                       frei                      20          15\nim Rahmen des Zollkontingents .............. .                                                      6\ne - andere (z.B. verkupfert, künstlich oxydiert,\nlackiert, vernickelt, verniert, plattiert, par-\nkerisiert, bedruckt):\n1 - nur plattiert  @ ..................... .                       frei                     18          15\nim Rahmen des Zollkontingents ........... .                                                     8\n2 - andere ®) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei                      22\nim Rahmen des Zollkontingents                                                                   8\n6 - anders bearbeitet:\na - nur anders als quadratisch oder rechteckig\nzugeschnitten:\n1 - versilbert, vergoldet, oder platiniert : .. .                    28         12          28          12\n2 - emailliert .......................... .                          28         12          28          12\n3 - andere ®) ......................... .                         frei                      22\nim Rahmen des Zollkontingents ... ·........ .                                                   8","1590                                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\n0/o des Wertes\nTarif-                                                                               für Waren aus\n\\Vare n be zeich nung                                                     für andere\nnumrn(•r                                                                           dem freien Verkehr\nWaren\nder@\ntarif-     zeit-       tarif-      zeit-\nmäßig     weilig      mäßig       weilig\n(7:{.1 :i,           b - perforiert, gebogen, tief gezogen, ziseliert,\ngraviert, guillochiert oder anders bearbeitet,\nansg()nornmcn nur durch Walzen verformte\nT3lcche ............................... .                28         12          28          12\nAnm c r k n n g zu Tarif'nr. 73.13 Abs. B\nDurel1 P,·csscn hcl'gestclltc Wellbleche werden wie durch vValzen\nltergcst.~lltc gleichartige Bleche behandelt.\n73.ll       Draht aus Stahl, auch überzogen, ausgenommen isolierte\nDrähte für die Elektrotechnik ..................... .                   18         12          18          12\nobcdliicltenveredelt ..................................... .                    7,5                     7,5\n7:J.15      Qualitätskohlenstoffstahl und legierte Stähle, in den in\nden Tarifnrn. 73.06 bis 73.14 aufgeführten Formen:\nA - Qualitätskohlenstoffstahl:\n1 - Rohblöcke (Ingots), Vorblöcke (Blooms), Knüp-\npel, Brammen, Platinen:\na -  geschmiedet ........................... .                15         12          15          12\nmit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,60 bis\nl,G Gcwichtshundertteilen .................... .                6                       6\nb - andere:\n1 - Rohblöcke (Ingots):\na - nicht plattiert ®) ................. .         frei                       8           7\nb - plattiert @ ..................... .            frei                       g           7\n2 - Vorblöcke (Blooms), Knüppel, Brammen,\nPlatinen:\na - nicht plattiert @ ................. .          frei                       8           7\nb - plattiert @ ..................... .            frei                     10            8\n2 - Schmiedehalbzeug ........................ .                   15         12          15          12\nmit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,60 bis 1,6 Ge-\nwichtslnmdertteilen ............................ .                  6                       6\n3 - Warmbreitband, in Rollen; Breitflachstahl:\na - Warmbreitband, in Rollen:\n1 - nicht plattiert @ ................... .            frei                       8           7\n2 - plattiert@ ........................ .              frei                     10            8\nb - Breitflachstahl:\n1 - nicht plattiert @ ................... .            frei                     11            7\n2 - plattiert ®) ........................ .            frei                     15            8\n4 - Stabstahl (einschließlich vValzdraht und Hohl-\nbohrerstäbe, zum Herstellen von Bohrern und\nBohrstangen für Bergwerke geeignet) und Pro--\nfile:\na - nur geschmiedet ....................... .                 15        12           15          12\nmit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,60 bis\n1,6 Gewichtshundertteilen .................... .                 6                       6\nb - nur warm gewalzt oder nur warm strang-\ngepreßt @ ........................... .                frei                     10            8\nc - nur kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt             15          8          15            8","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                        1591\nZollsatz\n0/o des Wertes\nTarif-                                                                     für vVaren aus             für andere\nnummer                   Warenbezeichnung                                 dem freien V er kehr           Waren\nder@\ntarif-     zeit-        tarif-      zeit-\nmäßig     weilig       mäßig       weilig\n(73.H,)     d - anderer:\n1 - warm gewalzt, warm stranggepreßt oder\ngeschmiedet:\na - nicht plattiert . , ................. .            15         12           15          12\nmit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,60 bis\n1,6 Gewichtshundertteilen .............. .                  6                       6\nb - plattiert ........................ .               18         14           18          14\nmit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,60 bis\n1,6 Gewichtshundertteilen .............. .                  8                       8\n2 - kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt:\na - nicht plattiert ................... .              15           8          15            8\nb - plattiert ........................ .               18         14           18          14\n5 - Bandstahl:\na-  nur warm gewalzt, auch entzundert (deka-\npiert) @ ............................. .                 frei                      15            9\nb - nur kalt gewalzt, auch entzundert (dekapiert)              15           8          15            8\nc - plattiert, überzogen oder mit anderer Ober-\nflächenbearbeitung:\n1 - nur plattiert:\na - warm gewalzt @ ................. .               frei                      15_         10\nb - kalt gewalzt ..................... .               18         14           18          14\n2 - anderer                                                15         12           15          12\nwarmgewalzt, mit einem Gehalt an Kohlenstoff\nvon 0,60 bis 1,6 Gewichtshundertteilen ....... .                 6                       6\nkaltgewalzt ............................... .                     8                       8\nd - anders bearbeitet (z. B. perforiert, abge-\nschrägt, gebördelt) ..................... .                15         12           15          12\nwarmgewalzt, mit einem Gehalt an Kohlenstoff von\n0,60 bis 1,6 Gewichtshundertteilen ............ .                   6                       6\nkaltgewalzt .................................. .                      8                       8\nß - Bleche:\na - nur warm gewalzt, nicht. entzundert (deka-\npiert) @ ............................. .                 frei                      15          10\nim Rahmen des Zollkontingents ................. .                                             8\nb - nur warm gewalzt und entzundert ( dekapiert)\n@     ···································                frei                      15          10\nim Rahmen des Zollkontingents ................. .                                             8\nc-  nur kalt gewalzt, auch entzundert (dekapiert),\nmit einer Dicke:\n1 - von 3 mm oder mehr ................. .                 28           8          28            8\n2 - von weniger als 3 mm @ ............. .               frei                      16          10\nd - plattiert, überzogen, poliert oder mit anderer\nOberflächenbearbeitung:\n1 - nur plattiert@ ..................... .               frei                      18          11\n2 - überzogen @ ....................... .                frei                      22          11\n3 - andere (z.B. poliert) @ ............. .              frei                      16          10","1592                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\n0/o des Wertes\nTarif-                                                                               für Waren aus            für andere\nnummer\nWarenbezeichnung                                    dem freien Verkehr\nWaren\nder@\ntarif-    zeit-       tarif-      zeit-\nmäßig      weilig     mäßig       weilig\n(73.15,           c - an<lcrs bearbeitet:\n1 - nur anders als quadratisch oder rechteckig\nzugeschnitten:\na - n n r warm oder kalt gewalzt, auch ent-\nz umlc rt (dekapiert) @ ............ .             frei                     16          10\nb - plattiert, überzogen, poliert oder mit\nanderer Obcrflächenbearbeüung:\n1 - nur plattiert @ ............... .               frei                    16          11\n2 - überzogen:\na - mit Metallüberzug @                        frei                    18          11\nb -· anders überzogen @ ........ .             frei                    22          11\n3 - andere (z.B. poliert) ®) ........ .             frei                    16          10\n2 - perforiert, gebogen, tiefgezogen, ziseliert,\ngraviert, guillochiert oder anders bear-\nbeitet, ausgenommen nur durch vValzen\nverformte Bleche ................... .                    28        21          28          21\nwann gewal7:-t, mit ein:m Gehalt an_ Kohlenstoff\nvon 0,60 bis 1,6 Gewrchtshundertterlen ...... .                  6                       6\nkalt gewalzt .............................. .                       8                       8\n7 - Draht, auch überzogen, ausgenommen isolierte\nDrähi,c für die Elektrotechnik:\na - nicht plattiert ......................... .                    15          8          15           8\nb - plattiert .............................. .                     18        14           1s·        14\n13 - legierte Stähle:\n1 - Rohblöcke (Ingots), Vorblöcke (Blooms), Knüp-\npel, Brammen, Platinen:\na - geschmiedet:\n1 - mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,90\nbis 1, 15 Gewichtshundertteilen, an Chrom\nvon 0,50 bis 2 Gewichtshundertteilen, auch\nmit einem Gehalt an Molybdän von\n0,50 Gewichtshunderttcilen oder weniger                   15          3          15           3\n2- andere                                                     15        12           15         12\naus S( ,g<~n. » Baustahl» oder aus legiertem Sonder-\nstali l •..••.••.•••••••••.•••.••.••••••....                     6                       6\nb - andere:\n1 - Rohbli>cke (Ingots):\na-  nicht plattiert @ ................. .               frei                      8           7.\nb - plattiert (@ ..................... .                frei                      g           7\n2 - Vorblöcke (Blooms), Knüppel, Brammen,\nPlatinen:\na - nicht plattiert @ ................. .               frei                      8           7\nb - plattiert (@ ...••.•...•.•......•..                 frei                     10           8\n2 - Schmiedehalbzeug ........................ .                        15        12           15         12\naus sogen. »Baustahl« oder aus legiertem Sonderstahl                       6                       6","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1.0ktober 1957                                         1593\nZollsatz\n0/o des Wertes\nTarif-                                                                      für Waren aus            · für andere\nnummer\nWarenbezeichnung                                 dem freien V er kehr            Waren\nder@\ntarif-     zeit-        tarif-       zeit-\nmäßig     weilig       mäßig        weilig\n(73.15)\n3 - Warmbreitband, in Rollen; Breitflachstahl:\na - Warmbreitband, in Rollen:\n1 - nicht plattiert @       ................... .       frei                         8           7\n2 - plattiert @                                         frei                      10             8\nb - Breitflachstahl:\n1 - nicht plattiert @                                   frei                      11           10\naus sogen. »Bau·stahl« oder aus legiertem Sonder-\nstahl ................................... .                                              7\n2 - plattiert @    ........................ .           frei                      15\naus sogen. »Baustahl« oder aus legiertem Sonder-\nstahl ................................... .                                              8\naus anderem legiertem Stahl ................ .                                           11\n4 - Stabstahl (einschließlich Walzdraht und Hohl-\nbohrerstäbe zum Herstellen von Bohrern und\nBohrstangen für Bergwerke geeignet) und Pro-\nfile:\na - nur geschmiedet:\n1 - mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,90\nbis 1,15 Gewichtshundertteilen, an Chrom\nvon 0,50 bis 2 Gewichtshundertteilen, auch\nmit emem Gehalt an Molybdän von\n0,50 Gewichtshundertteilen oder weniger               15            3         15             3\n2 - anderer                                               15            6         15             6\nb - nur warm gewalzt oder nur warm strang-\ngepreßt:\n1 - Walzdraht@ ...................... .                 frei                      12\naus sogen. »Baustahl« oder aus legiertem Sonder-\nstahl ................................... .                                              8\naus anderem legierten Stahl ................. .                                            g\n2 - Stabstahl (einschließlich Hohlbohrerstäbe)\n@    ............·.................... .            frei                       10            g\naus sogen. »Baustahl« oder aus legiertem Sonder-\nstahl ................................... .\n3 - Profile @      ......................... .            frei                      11\naus sogen. »Baustahl« oder aus legiertem Sonder-\nstahl .............. , .................... .                                            8\naus anderem legierten Stahl ................. .                                            9\nim Rahmen des Zollkontingents ........... .                                             8\nc - nur kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt ..            15          8          15             8\nmit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,90 bis\n1,15 Gewichtshundertteilen, an Chrom von 0,50 bis\n2 Gewichtshundertteilen, auch mit einem Gehalt an\nMolybdän von 0,50 Gewichtshundertt~ilen oder\nweniger ................................... .                      5                        5","1594                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nO/o des Wertes\nTarif-                                                                      für Waren aus\nWarenbezeichnung                                                            für andere\nnummer                                                                   dem freien Verkehr\nWaren\nder@\ntarif-     zeit-       tarif-      zeit-\nmäßig      weilig     mäßig       weilig\n(73.15)     d - anderer:\n1 - warm gewalzt, warm stranggepreßt oder\ngeschmiedet:\na - nicht plattiert ................... .             15         12          15          12\naus sogen. »Baustahl« oder aus legiertem\nSonderstahl .......................... .                 6                        6\nb - plattiert                                         18         14          18          14\naus sogen. »Baustahl« oder aus legiertem\nSonderstahl .......................... .                 8                        8\n2 - kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt:\na - nicht plattiert ................... .             15          8          15            8\nb - plattiert ........................ .              18         14          18          14\n5 - Bandstahl:\na - nur warm gewalzt, auch entzundert ( deka-\npiert) ® ............................. .                frei                     13\naus sogen. »Baustahl« ......................... .                                           9\nim Rahmen des Zollkontingents ............... .                                           8\naus legiertem Sonderstahl ..................... .                                         10\naus anderem legierten Stahl .................... .                                        11\nim Rahmen des Zollkontingents ............... .                                           8\nb - nur kalt gewalzt, auch ~ntzundert (dekapiert)             15          8          15           8\nc - plattiert, überzogen oder mit anderer Ober-\nflächenbearbeitung:\n1 - nur plattiert:\na - warm gewalzt ®                                  frei                     15\naus sogen. »Baustahl« oder aus legiertem\nSonderstahl .......................... .                                        11\naus anderem legierten Stahl ...........•.•                                        12\nb - kalt gewalzt ..................... .              18         14          18          14\naus sogen. »Baustahl« oder aus legiertem\nSonderstahl .......................... .                 8                        8\n2 - anderer ............................ .                15         12          15          12'\naus sogen. »Baustahl« oder aus legiertem Sonder-\nstahl, warm gewalzt ...................... .                 6                        6\nkalt gewalzt .............................. .                  8                        8\nd - anders bearbeitet (z. B.          perforiert,    abge-\nschrägt, gebördelt)                                       15         12          15          12\naus sogen. »Baustahl« oder aus legiertem Sonder-\nstahl, warm gewalzt ......................... .                  6                        6\nkalt gewalzt                                                       8                        8\n6 - Bleche:\na - Elektrobleche:\n1 - mit emem Ummagnetisierungsverlust von\n0, 75 Watt oder weniger je kg, unabhängig\nvon ihrer Dicke ® .................. .              frei                   frei\n2 - andere® ........................._..                frei                     22          18","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                       1595\nZollsatz\nO/o des Wertes\nTarif-                                                                   für Waren aus            für andere\nWarenbezeichnung                                 dem freien Verkehr            Waren\nnummer                                                                        der@\ntarif-  1  zeit-       tarif-      zeit-\nweilig      mäßig       weilig\n(73.lfi) b - andere Bleche:\n1 - nur warm gewalzt, nicht entzundert (deka-\npiert) @       ..................... • • • • • •     frei                     15\naus sogen. »Baustahl« oder aus legiertem Sonder-\nstahl ................................... .                                          11\nim Rahmen des Zollkontingents ............ .                                           8\naus anderem legierten Stahl ................. .                                        12\nim Rahmen des Zollkontingents ............ .                                           8\n2 - nur warm gewalzt und entzundert ( deka-\npiert) @ ........................ • • •              frei                     15\naus sogen. »Baustahl,, oder aus legiertem Sonder-\nstahl ................................... .                                          11\nim Rahmen des Zollkontingents ............ .                                           8\naus anderem legierten Stahl ................. .                                         12\nim Rahmen des Zollkontingents ............ .                                           8\n3 - nur kalt gewalzt, auch entzundert (deka-\npiert), mit einer Dicke:\na - von 3 mm oder mehr .............. .                28          8          28            8\nb - von weniger als 3 mm @ .......... .              frei                     18\naus sogen. »Baustahl« oder aus legiertem\nSonderstahl .......................... .                                         11\nim Rahmen des Zollkontingents ......... .                                        10\naus anderem legierten Stahl .............. .                                       13\nim Rahmen des Zollkontingents ......... .                                        10\nplattiert, überzogen, poliert oder mit an-\nderer Oberflächenbearbeitung:\na - nur plattiert @ .................. .             frei                     18\naus sogen. »Baustahl« oder aus legiertem\nSonderstahl .......................... .                                         11\naus anderem legierten Stahl .............. .                                       12\nb-  andere @ .......... ,. ............ .            frei                     18\naus sogen. »Baustahl« oder aus legiertem\nSonderstahl .......................... .                                         11\nim Rahmen d'es Zollkontingents ......... .                                       10\naus anderem legierten Stahl .............. .                                       12\nim Rahmen des Zollkontingents ......... .                                        10\n5 - anders bearbeitet:\na - nur anders als quadratisch oder recht-\neckig zugeschnitten:\n1 - nur warm oder kalt gewalzt, auch\nentzundert (dekapiert) @ ...... .           frei                     18\naus sogen. »Baustahl« oder aus legiertem\nSonderstahl ...................... .                                        11\nim Rahmen des Zollkontingents ..... .                                       10\naus anderem legierten Stahl .......... .                                      12\nim Rahmen des Zollkontingents ..... .                                       10\n2 - plattiert, überzogen, poliert oder\nmit anderer Oberflächenbearbeitung:\na - nur plattiert ®) ............ .         frei                     22\naus sogen. »Baustahl« oder aus legiertem\nSonderstahl ...................... .                                        11\nim Rahmen des Zollkontingents ..... .                                       10\naus anderem ·legierten Stahl ......•....                                      12","1596                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nO/o des Wertes\nTarif-                                                                           für Waren aus            für andere\nnummer\nWarenbezeichnung                                 dem freien Verkehr\nWaren\nder@\ntarif-     zeit-       tarif-      zeit-\nmäJ3ig    weilig      mäßig       weilig\n(73.15)                           b - andere@ ................. .             frei                     22\naus sogen. »Baustahl« oder aus legiertem\nSonderstahl ...................... .                                        11\nim Rahmen des Zollkontingents ..... .                                       10\naus anderem legierten Stahl .......... .                                      12\nim Rahmen des Zollkontingents ..... .                                       10\nb - perforiert, gebogen, tiefgezogen, zise-\nliert, graviert, guillochiert oder anders\nbearbeitet, ausgenommen nur durch\nWalzen verformte Bleche .......... .              28         21          28          2l\naus sogen. »Baustahl« oder aus legiertem Sonder-\nstahl, warm gewalzt ......................... .                  6                        6\nkalt gewalzt ................................. .                   8                        8\nAnmerkung zu Tarifnr. 73.15 Abs. B-6\nDurch Pressen hergestellte Wellbleche werden wie durch Walzen\nhergestellte gleichartige Bleche behandelt.\n7 - Draht, auch überzogen, ausgenommen isolierte\nDrähte für die Elektrotechnik:\na - nicht plattiert ......................... .               15          8          15           8\nmit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,90 bis\n1,15 Gewichtshundertteilen, an Chrom von 0,50\nbis 2 Gewichtshundertteilen, auch mit einem Gehalt\nan Molybdän von 0,50 Gewichtshundertteilen oder\nweniger ................................... .                     5                       5\nb - plattiert .............................. .                18         14          18          14\naus sogen. »Baustahl« oder aus legiertem Sonder-\nstahl ...................................... .                   8                        8\n73.16    Oberbaumaterial für Bahnen, aus Stahl: Schienen, Leit-\nschienen, Weichenzungen, Herzstücke, Kreuzungen,\nWeichen, Zungenverbindungsstangen, Zahnstangen;\nBahnschwellen, Laschen, Unterlagsplatten, Klemm-\nplatten, Spurplatten und Spurstangen für die Ver-\nlegung und Befestigung von Schienen:\nA - Schienen:\n1 - Stromschienen mit einem Leiter aus NE-Metall                  18         14          18          14\n2 - andere:\na-neu@                                                      frei                     18\nim Rahmen des Zollkontingents ................. .                                            6\nb - gebraucht @        ......................... .          frei                     18\nim Rahmen des Zollkontingents ................. .                                           6\nB - Leitschienen @        ............................. .            frei                     18\nim Rahmen des Zollkontingents ........................ .                                            6\nC - Zahnstangen ................................ .                     15         10          15          10\nD - Bahnschwellen®) ........................... .                    frei                     18\nim Rahmen des Zollkontingents ........................ .                                            6\nE - Laschen und Unterlagsplatten:\n1 - gewalzt @ .............................. .                   frei                     18\nim Rahmen delil Zollkontingents .................... .                                          6\n2 - andere .................................. .                    18         14          18          14\nF - andere:\n1 - Weichenzungen, Herzstücke, Kreuzungen, Wei-\nchen und Zungenverbindungsstangen ........ .                  15         10          15          10\n2 - andere .................................. .                    18        10           18          10","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                    1597\nZollsatz\nTarif-                                                                                           0/o des Wertes\nnummer                                  Warenbezeichnung                                        tarif-       zeit-\nmäßig       weilig\n73.17  Rohre aus Gußeisen ............................................ .                        15             7,5\n73.18  Rohre (einschließlich Rohlinge) aus Stahl, ausgenommen Waren der\nTarifnr. 73.19:\nA - gerade Rohre von gleichmäßiger Dicke, roh:\n1 - aus legiertem Stahl oder aus Qualitätskohlenstoffstahl ........ .               15             8\nmi einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,90 bis 1,15 Gewichtshundertteilen,\nan Chrom von 0,50 bis 2 Gewichtshundertteilen, auch mit einem Gehalt\nan Molybdän von 0,50 Gewichtshundertteilen oder weniger:\nwarm gewalzt oder warm gezogen ............................... .                      3\nkalt gezogen oder kalt gewalzt ...............•...................                    5\n2 - aus anderem Stahl:\na - gegossen oder gepreßt ................................ .                    18           14\nb- nahtlos, warm gezogen, gewalzt oder kalt gezogen:\n1 - kalt gezogen ...................................... .                  18           10\n2- andere:\na - mit einem Gehalt an Kupfer von 0,05 Gewichtshundert-\nteilen oder weniger .............................. .              18           10\nb- andere ..................................... ·.... .                18           14\nmit einem Gehalt von weniger als je 0,04 Gewichtshundertteilen\nSchwefel und Phosphor, jedoch weniger als 0,07 Gewichts-\nhundertteilen Schwefel und Phosphor insgesamt ............ .                12\nmit glatten Enden, mit einem Außendurchmesser von 8 bis 318 mm\nund einem Probedruck bis 60 Atü ......................... .                  9\nc - stumpf oder überlappt geschweißt, auch schmelzgeschweißt:\n1 - kalt nachgezogen .................................. .                  25           12\n2 - schmelzgeschweißt ................................ .                   15           12\n3- andere ............................................ .                   18           12\nd - mit einfach aneinandergelegten Rändern, nicht geschweißt\n(Schlitzrohre) ....................................... .                   25           12\ne - genietet, genagelt, gehakt, auch gelötet .................. .              15             7,5\nB - Rohre, besonders geformt oder bearbeitet:\n1 - aus legiertem Stahl oder aus Qualitätskohlenstoffstahl ......... .              15             8\n2 - aus anderem Stahl ....................................... .                     18           14\ngeschweißte Gewinderohre (nicht kalt nachgezogen) mit einer Nennweite\nvon ¼ bis 4 Zoll und einem Probedruck bis 32 Atü ................... .                  9\nnahtlose, warmgewalzte Gewinderohre mit einer Nennweite von ¼ bis\n4 Zoll und einem Probedruck bis 40 Atü ............................ .                   9\ngenietet, genagelt, gehakt, auch gelötet .•...........•.•................                  9\n73.19  Druckrohrleitungen aus Stahl, auch mit Eisenringen verstärkt, für\nWasserkraftwerke ............................................. .                         12           10\n73.20  Rohrformstücke, Rohrverschlußstücke und Rohrverbindungsstücke\n(Nippel, Kniestücke, Kupplungen, Muffen, Flanschen J1Dd dergleichen),\naus Eisen oder Stahl:\nA - aus Gußeisen ............................................. .                         15             7,5\nB - aus schmiedbarem Guß ..................................... .                            7           6\nC- aus Stahl, ausgenommen Stahlguß:\n1 - geschmiedet .....•....•...•.......•.....................                        10             5\n2 - andere· ..•............••............•..••.•..•..........                        18            9","1598                                 Bunde!Sgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                            O/o des Wertes\nnummer                                   Warenbezeichnung                                        tarif-    1  zeit-\nmäßig I weilig\n73.21  Konstruktionen, auch unvollständig, auch nicht zusammengesetzt, sowie\nTeile von Konstruktionen ( z. B. Schuppen, Brücken und Brückenteile,\nSchleusentore, Türme, Masten, Pfeiler, Säulen, Gerüste, Bedachungen,\nTür- und Fensterrahmen, Läden, Geländer, Gitter), aus Eisen oder Stahl;\nzu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Bleche, Bänder, Stäbe, Profile,\nRohre usw., aus Eisen oder Stafil ................................ .                        8           5\nRolliidcn, Balkone, Geliinder, Fenster, Türen, aus Stahl ....................... .                 3\nn.22   Sammelbehälter, Fässer, Bottiche und ähnliche Behälter, für Stoffe aller\nArt, aus Eisen oder Stahl, mit einem Fassungsvermögen von mehr als\n300 1, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtung, auch mit\nInnenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung:\nA - aus Gußeisen .............................................. .                          8           6\nB - aus schmiedbarem Guß ..................................... .                         10            8\nC - aus Stahl, ausgenommen Stahlguß ............................ .                       10            8\nJ auchefiisscr ................................ ,- .......................... .\n73.23  Fässer, Trommeln, Kannen, Dosen und ähnliche Behälter zu Transport-\noder Verpackungszwecken, aus Stahlblech:\nA - Fässer, Tonnen, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 50 1 ... .                   10            8\nJ auchcfiisser, mit einem Fassungsvermögen bis 300 1 ....................... .\nB - andere, mit einem Fassungsvermögen:\n1 - von mehr als 5 bis 501:\na - weder poliert noch überzogen .......................... .                   15           12\nMilchtransportkannen ............................................ .\nb - poliert oder überzogen ................................ .                   18           12\nMilchtransportkannen ............................................ .                   7,5\n2 - von 5 1 oder weniger:\na - weder poliert noch überzogen .......................... .                   15           12\nb - poliert oder überzogen ................................ .                   33           19\n73.24   Druckbehälter aus Eisen oder Stahl für verdichtete oder verflüssigte Gase                 15           12\n73.25   Kabel, Seile, Litzen, Seilschlingen und ähnliche Waren, aus Stahldraht,\nausgenommen isolierte Drahtwaren für die Elektrotechnik ........... .                     15           12\n73.26   Stacheldraht; verwundener Runddraht oder Flachdraht, aus Stahl, auch\nn1it Stacheln .................................................. .                        18            9\n73.27   Gewebe, Gitter und Geflechte, aus Stahldraht:\nA- Gewebe:\n1 - Metalltücher für Maschinen, endlos                                                5           4\n2 - andere                                                                           20           10\nB - andere:\n1 - verzinkt                                                                         20           10\n2 - andere       .............. , ................................. .                20           10\n73.28   Streckblech aus Stahl ( durch Strecken eines eingeschnittenen Bleches oder\nBandes gitterartig hergestellt) ................................... .                     15            7,5","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                     1.599\nZollsatz\nTarif-                                                                                           0/o des \"\\V ertes\nnummer                                 Warenbezeichnung                                         tarit-         zeit-\nmäßig         weilig\n73.29  Ketten jeder Größe und Teile davon, aus Eisen oder Stahl:\nA - Gelenkketten (Ketten zur Kraftübertragung oder zu Förderzwecken,\nmit Bolzen, Nieten, Rohren oder Gleitrollen):\n] - Rollenketten:\na - mit einem Bolzenabstand von 19,1 mm oder weniger ....... .                 15             12\nb - andere ............................................. .                     15             12\n2 - andere ................................................ .                      15             12\nB - Stcgketten aus Stahl, mit einer Gliedstärke von 15 mm oder mehr .. .                18             14\nC - Gleitschutzketten, fertig zusammengesetzt ..................... .                   30             19\nD - andere Ketten jeder Größe:\n1 - aus l)raht ............................... .- ............. -.                  18              9\n2 - andere .............................................. • • •                     18              g\nE - Teile und Zubehör (z.B. Rollen, Glieder, Rohre, Achsen, Schäkel)                    18              9\n73.30  Schiffsanker, Draggen, Teile davon, aus Eisen oder Stahl ............ .                  18             14\n73.31  Stifte, Nägel, zugespitzte Krampen, gewellte und abgeschrägte\nKlammern, Ringnägel, Haken und Reißnägel, aus Eisen oder Stahl, auch\nmit Kopf aus anderen Stoffen, ausgenommen solche mit Kupferkopf:\nA - aus Stahldraht, nicht geschmiedet ............................ .                    20             10\nStifte und Zähne für Maschinen für die Aufbereitung von Spinnstoffen ....... .                   5\nB - Krampen, geschmiedet oder gestanzt ..........................                    .  20             10\nC - Hufnägel .................................................                       .  20             10\nD - Ziernägel, Schmucknägel ...................................                      .  20             12\nE - andere ...................................................                       .  20             12\n73.32  Bolzen und Muttern ( auch mit Gewinde), Schwellenschrauben, Schrauben,\nRingschrauben und Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile und ähnliche\nWaren der Schrauben- und Nietenindustrie, aus Eisen oder Stahl; Unter-\nlegscheiben (auch geschlitzte Unterlegscheiben und Federringscheiben)\naus Stahl:\nA - Bolzen, Muttern, Niete, Splinte, Keile und ähnliche Waren der\nSchrauben- und Nietenindustrie, alle diese ohne Gewinde; Unterleg-\nscheiben (auch geschlitzte Unterlegscheiben und Federringscheiben)                  20             15\nS. auch Vorschrift 9 zu Abschnitt XV.\nB - Schrauben, Ringschrauben, Schraubhaken, Schwellenschrauben,\nSchraubbolzen, Muttern und ähnliche Waren der Schrauben- und\nNietenindustrie, alle diese mit Gewinde:\n1 - mit IIolzgewinde ....................................... .                     25             19\n2 - mit Metallgewinde ...................................... .                      25             19\nS. auch Vorschrift 9 zu Abschnitt XV.\n73.33  Handnähnadeln, Häkelnadeln, Ahlen, Durchziehnadeln und ähnliche\nWaren für Näh-, Stick-, Filet- und andere Handarbeiten, Stichel zum\nSticken, aus Stahl, einschließlich Rohlinge, mit einer Länge:\nA - von mehr als 5 cm ......................................... .                       12             10\nB - von 5 cm oder weniger                                                               15             12\n73.34  Stecknadeln, Haarnadeln, Lockenwickel und ähnliche Waren, aus-\ngenommen Schmucknadeln, aus Stahl ............................. .                        20             12","1600                                  B~ndesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                          O/o des Wertes\nnummer                                   Warenbezeichnung\ntarif- \\ zeit-\nmäf3ig      weilig\n73.35  Federn und Federblätter, aus Stahl:\nA - Blattfedern, auch einzelne Federblätter:\n1 - für Kraftfahrzeuge:\na - mit einem Stückgewicht der fertig montierten Feder von 20 kg\noder nlchr ........................................... .                 18            14\nb - andere:\n1 - einzelne Federblätter ............................... .             22            12\n2 - andere ........................................... .                 22            15\n2 - andere:\na - mit einem ~tückgewicht der fertig montierten Feder von 20 kg\noder mehr .......................................... .                   18            14\nb - andere:\n1 - einzelne Federblätter ............................... .             22            15\n2 - andere ........................................... .                 22            15\n13 - Blattspiralfedern .......................................... .                    20            15\nC - Spiralflachfedern .......................................... .                    22            15\n1) - andere Federn ............................................. .                     22            15\n73.36  Raumheizöfen, Heizapparate, Küchenherde (einschließlich auch für Zen-\ntralheizung verwendbare Küchenherde), Kochgeräte, Kesselöfen, Teller-\nwärmer und ähnliche Geräte, wie sie üblicherweise im Haushalt ver-\nwendet werden, nicht elektrisch, Teile davon, aus Eisen oder Stahl ....                 15             7,5\n73.37  Heizkessel ( ausgenommen Dampferzeuger der Tarifnr. 84.01 ), Luftheiz-\nöfen und Heizkörper, für Zentralheizung, nicht elektrisch, Teile davon,\naus Eisen oder Stahl ........................................... .                      10             5\n73.38   Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel, sanitäre und hygienische\nArtikel, Teile davon, aus Eisen oder Stahl:\nA - aus Gußeisen:\n1 - Waren zu sanitären oder hygienischen Zwecken:\na - emailliert ........................................... .                 15             7,5\nb - andere                                                                   15             7,5\n2 - andere Waren:\na - emailliert ........ ·..... · .............................. .            15            12\nb - andere .............................................. .                  15            12\n13 - aus Blechen oder Iländern, aus Stahl:\n1 - aus nichtrostendem Stahl .................................. .                 15            12\nAbwaschbecken und Spültischeinsätze                                                     7,5\n2 - andere:\na - weder poliert noch überzogen .......................... .                15            12\nStahlblcchbadewannen, Eimer, Abwaschbecken und Spültischeinsätze                    7,1:J\nb - poliert oder überzogen:\n1 - emailliert ........................................ .                 15           12\nStahlblechbadewannen, Eimer, Abwaschbecken und Spültischeinsätze                 7,5\nBriefkästen .................................................. .                 7,5\n2 - andere ........................................... .                 15            12\nStahlblechbadewanncn, Eimer, Abwaschbecken und Spültischeinsätze                 7,5\nBriefkästen .................................................. .                 7,5\nC - andere                                                                             15            12\n73.39   Stahlwolle; Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und ähnliche Waren\nzum Scheuern, Polieren oder dergleichen, aus Eisen oder Stahl ....... .                 10             8","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                       160f\nZollsatz\nTarif-                                                                                             0;0 des Wertes\nnummer                                Warenbezeichnung                                            tarif-       zeit-\nmäßig       weilig\n73.40  Andere Waren aus Eisen oder Stahl:\nA - aus Gußeisen:\n1 - roh ........................................ • • • • • • • • · • · ·                8           4\n2 - bearbeitet .............................................. .                          8           6\nB - aus Blech, Bändern oder Rohren, aus Stahl:\n1 - weder poliert noch überzogen ............................. .                      15           12\nMolkereigeräte und landwirtschaftliche Gebrauchsgegenstände (z.B. Käse-\nformen, Milchsatten, Trichter, Streuwannen, Jaucheschöpfer) .... , .....                  7,5\n2 - poliert oder überzogen:\na - emailliert ........................................... .                      15           12\nMolkereigeräte und landwirtschaftliche Gebrauchsgegenstände (z. B.\nKäseformen, Milchsatten, Trichter, Streuwannen, Jaucheschöpfer);\nBauartikel (z. B. Mörtelträger, Schornsteinaufsätze, Dachentlüfter,\nDachfensterrahmen, Dachrinnen) ................................ .                      7,5\nb - andere .............................................. .                       15           12\nMolkereigeräte und landwirtschaftliche Gebrauchsgegenstände (z. B.\nKäseformen, Milchsatten, Trichter, Streuwannen, Jaucheschöpfer);\nBauartikel (z. B. Mörtelträger, Schornsteinaufsätze, Dachentlüfter,\nDachfensterrahmen, Dachrinnen) ........ , ....................... .                    7,5\nC - aus Draht, Drahtgeflechten oder Drahtgeweben, aus Stahl ........ .                     15           12\nDrahtkörbe ........................ , .... , ........................ , .. , .. .                7,5\nD - andere:\n1 - roh:\na - aus schmiedbarem Guß                                                            8           4\nb - andere:\n1 - Schmiedestücke mit einem Stückgewicht:\na - von 250 kg oder weniger ......................... .                   20           15\naus Qualitätskohlenstoffstahl oder aus legiertem Stahl ......... .                8\nb - von mehr als 250 kg .............................                  .  15           10\n2 - andere ...........................................                     .  15           12\n2 - bearbeitet:\na - aus schmiedbarem Guß ................................                      .    8           6\nb - andere:\n1 - Schmiedestücke mit einem Stückgewicht:\na - von 250 kg oder weniger .........................                  .  20           15\naus Qualitätskohlenstoffstahl oder aus legiertem Stahl ......... .                8\nb - von mehr als 250 kg ............................. .                   15           10\n2 - andere:\na - kalibrierte Stahlkugeln (andere als die der Tarifnr. 84.62)           25           15\nb - andere ........................................ .                     15           12","1602                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang l957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                                 0/o des Wertes\nnummer                                  Warenbo~-eichn ung                                            tarif-       zeit-\nmiißig       weilig\nKapitel 74\nKupfer\nVorschriften\n1. Kupfervorlegierungen im Sinne der Tarifnr. 74.02 sind Legierungen, die Kupfer und\nandere Stoffe in beliebigen Anteilen enthalten, sich praktisch weder zum Walzen\nnoch zum Schmieden eignen un<l entweder als Zusätze bei der Herstellung von\nLegienmgen oder als Desoxydationsmittel, Entschwefelungsmittel oder zu ähnlichen-\nlwecken in der Metallurgie der Nichteisenmetalle verwendet werden.\nJedoch gehören Verbindungen von Phosphor und Kupfer (Kupferphosphide), die\nmehr als 8 Gewichtshundertteile Phosphor enthalten, zu Tarifnr. 28.55.\n2. Es gelten folgende Begriffsbestimmungen:\na) Draht (Tarifnr. 74.03):\nDraht ist eine gewalzte, stranggepreßte oder gezogene massive Ware von\nbeliebiger Form des Querschnitts, dessen größte Abmessung 6 mm nicht über-\nschreitet.\nb) Stä.be (Stangen) und Profile (Tarifnr. 74.03):\nStiibe (Stangen) und Profile sind gewalzte, stranggepreßte, gezogene oder ge-\nschmiedete massive Waren mit einer größten Abmessung des Querschnitts von\nmehr als 6 mm. Flache Waren gelten als Stäbe (Stangen) oder Profile nur, wenn\nau13erdem die Dicke mehr als 1/10 der Breite beträgt.\nStäbe (Stangen) und Profile im Sinne dieser Vorschrift sind auch gegossene oder\ngesinterte Waren in den gleichen Formen und Abmessungen, die nachträglich\neine über grobes Abgraten (Putzen) hinausgehende Oberflächenbearbeitung er-\nfahren haben.\nc) Bleche, Platten, Tafeln und Bänder (Tarifnr. 74.04):\nBleche, Platten, Tafeln und Bänder sind flache Waren ( andere als Rohwaren der\nTarifnr. 74.01), auch aufgerollt, deren größte Abmessung im Querschnitt mehr\nals Ö mm und deren Dicke mehr als 0,15 mm, jedoch nicht mehr als 1 /io der\nBreite beträgt.\nZu Tarifnr. 74.04 gehören insbesondere Bleche, Platten, Tafeln und Bänder mit\neiner Dicke von mehr als 0,15 mm, anders als quadratisch oder rechteckig zu-\ngeschnitten, gelocht, gewellt, gerillt, geriffelt, poliert oder überzogen, wenn sie\ndurch diese Bearbeitungen nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die\nan anderer Stelle des Zolltarifs erfaßt sind.\n3. Zu den Tarifnrn. 74.07 und 74.08 gehören insbesondere polierte oder überzogene\nRohre, Hohlstangen, Rohrformstücke, Rohrverschlußstücke und Rohrverbindungs-\nstücke sowie besonders geformte Rohre (gebogene Rohre, Schlangenrohre, Rohre\nmit Außengewinden oder mit Innengewinden,· gelochte, eingezogene oder konische\nRohre, Rohre mit angesetzten Flanschen und ähnliche Rohre).\n74.01   Kupfermatte; Rohkupfer (Kupfer zum Raffinieren und raffiniertes\nKupfer); Bearbeitungsabfälle und Schrott, aus Kupfer:\nA - Kupfermatte .............................................. .                            frei\nB - Rohkupfer:\n1 - Kupfer zum Raffinieren .................................. .                        frei\n2 - raffiniertes Kupfer ....................................... .                           5       frei\nC - Bearbeitungsabfälle und Schrott .............................. .                        frei\n74.02   Kupfervorlegierungen                                                                         frei\n74.03   Stäbe, Profile und Draht, aus Kupfer, massiv ...................... .                          10            8\n74.04   Bleche, Platten, Tafeln und Bänder, aus Kupfer, mit einer Dicke von\nmehr als 0,15 mm ............................................. .                               10            8\n74.05   Blattmetall, Folien und dünne Bänder, aus Kupfer (auch geprägt, zu-\ngeschnitten, gelocht, überzogen, bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunst-\nstoff oder ähnlichen Unterlagen befestigt), mit einer Dicke (ohne Unter-\nlage) von 0,15 mm oder weniger:\nA - ohne Unterlage ............................................ .                             10            8\nB - auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen befestigt ..                      15            8","Nr. 53 -Tag de,r Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                       1603\nZollsatz\nTa1·if-                                                                              0/o des Wertes\nnummcr                                  Wa renbe.z·ei-ehnung                        tarif- 1 zeit-\nmäfüg I weilig\n74.06   Pulver und Flitter, aus Kupfer:\nA - grobes Pulver ................................. ·............ .            5       frei\nB - feines Pulver ............................................... •        20            15\nC - Flitter    ................................................... .       15            10\n74.07   Rohre ( einschließlich Rohlinge) und Hohlstangen, aus Kupforc\nA - Hohlstangen mit kreisrundem Querschnitt, einem äußeren Durch-\nmesser von mehr als 16 mm und einem inneren Durchmesser von\n8 mm oder weniger (Rundkupfer für Stehbolzen) ............... .         12           10\nB - andere:\n1 - mit einheitlichem Querschnitt, nicht besondeils geformt:\na - weder poliert noch überzogen ............. ·.............. .   12           10\nb - poliert oder überzogen ................................ .      12           10\n2 - mit anderem Querschnitt oder besonders geformt ............. .     12           10\n74.08   Rohrformstücke, Rohrverschlußstücke und Rohrverbindungsstücke\nw-ippel, Kniestücke, Kupplungen, Muffen, Flanschen und ähnliche\naren), aus Kupfer ........................................... .           12           10\n74.09   Sammelbehälter, Fässer, Bottiche und ähnliche Behälter, für Stoffe aller\nArt, aus Kupfer, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 3001, ohne\nmechanische oder wärmetechnische Einrichtung, auch mit lnnenausklei-\ndung oder Wärmeschutzverkleidung .............................. .            12             8\n74.10   Kabel, Seile, Litzen und ähnliche Waren, aus Kupferdraht, ausgenommen\nisolierte Drahtwaren für die Elektrotechnik ....................... .        12             8\n74.11   Gewebe ( einschließlich endlose Gewebe), Gitter und Geflechte, aus\nKupferdraht:\nA- Gewebe:\n1 - Metalltücher für Maschinen, endlos ........................ .        5            4\n2 - andere ................................................ .            5            4\nB- andere      ................................................... .        15             8\n74.12   Streckblech aus Kupfer ( durch Strecken eines eingeschnittenen Bleches\noder Bandes gitterartig hergestellt) ............................... .        10            8\n74.13   Ketten jeder Größe, Teile davon, aus Kupfer ...................... .          15           12\n74.14   Stifte, Nägel, zugespitze Krampen, Haken und Reißnägel, aus Kupfer\noder mit Schaft aus Eisen oder Stahl mit Kupferkopf ............... .         15            8\n74.15   Bolzen und Muttern ( auch mit Gewinde), Schrauben, Ringschrauben und\nSchraubhaken, Niete, Splinte, Keile und ähnliche Waren de_r Schrauben-\nund Nietenindustrie, aus Kupfer; Unterlegscheiben (auch geschlitzte\nUnterlegscheiben und Federringscheiben) aus Kupfer:\nA - mit Holzgewinde .......................................... .            20            12\nB - andere     ................................................... .         15           10\nS. auch Vorschrift 9 zu Abschnitt XV.\n74.16   Federn aus Kupfer ,. .............. ', ............................ .         15           10","1604                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                              0/o des Wertes\nnummer                            Warenbezeichnung\ntarif- 1 zeit-\nmäßig       weilig\n74.17  Nichtelektrische Koch- und Heizgeräte, wie ,sie üblicherweise im Haushalt\nverwendet werden, Teile davon, aus Kupfer ....................... .         15           10\n74.18  Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel,     sanitäre  und    hygienische\nArtikel, Teile davon, aus Kupfer:\nA - weder poliert noch überzogen ................................ .         15           10\nB - poliert oder überzogen ...................................... .         15           10\n74.19   Andere Waren aus Kupfer:\nA- roh ...................................................... .             15           10\nB - bearbeitet:\n1 - vergoldet oder versilbert ................................. .       15           10\n2 - andere ............................................... • •          15           10","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                                 1605\nZollsatz\nTarif-                                                                                                          0/o des Wertes\nnummer                                   Waren bezeichn urtg                                                   tarif- j zeit-\nmäßig / weilig\nKapitel 75\nNickel\nVorschr·iftcn\n1. Es gelten folgende Begriffsbestimmungen:\na) Draht (Tarifnr. 75.02):\nDraht ist eine gewalzte, stranggepreßte oder gezogene massive Ware von\nbeliebiger For·m des Querschnitts, dessen größte Abmessung 6 mm nicht über-\nschreitet.\nb) Stii.bc (Stangen) und Profile (Tarifnr. 75.02):\nSt.ii.bc (Stangen) und Profile sind gewalzte, stranggepreßte, gezogene oder ge-\nschmiedete massive Waren mit einer größten Abmessung des Querschnitts von\nm<'hr als 6 mm. Flache Waren gelten als Stäbe (Stangen) oder Profile nur,\nwenn außerdem die Dicke mehr als 1/io der Breite beträgt.\nStii.be (Stangen) und Profile im Sinne dieser Vorschrift sind auch gegossene oder\ngesinterte Waren in den gleichen Formen und Abmessungen, die nachträglich\neine über grnbes Abgraten (Putzen). hinausragende Oberflächenbearbeitung er-\nfahren haben.\nc) Bleche, Platten, Tafeln und Bänder (Tarifnr. 75.03):\nBlccl1c, Platten, Tafeln und Bänder sind flache vVaren (andere als Rohwaren\nder Tarifnr. 75.01), auch aufgerollt, deren größte Abmessung im Querschnitt\nmehr als 6 mm und deren Dicke nicht mehr als 1/10 der Breite beträgt.\nZu Tarifm. 7;).03 gehören insbesondere Bleche, Platten, Tafeln und Bänder,\nanders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, gelocht, gewellt, gerillt,\ngeriffelt, poliert oder überzogen, wenn sie durch diese Bearbeitungen nicht den\nCJ1arnkter von Waren erhalten haben, die an anderer Stelle des Zolltarifs er-\nfaßt sind.\n2. Zu Tarif nr. 7:).04 gehören insbesondere polierte oder überzogene Rohre, Hohl-\nstangen, Rohrformstücke, Rohrverschlußstücke und Rohrverbindungsstücke sowie\nbesonders geformte Rohre (gebogene Rohre, Schlangenrohre, Rohre mit Außen-\ngewinden oder mit Innengewinden, gelochte, eingezogene oder konische Rohre, Rohre\nmit angesetzten Flanschen und ähnliche Rohre).\n3. Nicht legiertes Nickel ist Nickel mit einem Gehalt an anderen Stoffen von weniger\nals 1 Gewichtshundertteil.\n75.01  Nickelmatte, Nickelspeise und andere Zwischenerzeugnisse der Nickel-\nhcrstellung; Rohnickel (ausgenommen Anoden der Tarifnr. 75.05); Be-\narbeitungsabfälle und Schrott, aus Nickel:\nA - Nickclmatte, Nickelspeise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei\nB - Rohnickel:\n1 - nicht legiert ............................................ .                                frei\n2 - legiert ................................................ .                                       8        frei·\nC - Bearbeitungsabfälle und Schrott .............................. .                                  frei\n75.02  Stäbe, Profile und Draht, aus Nickel, massiv:\nA - aus nicht legiertem Nickel oder aus nur mit Mangan legiertem Nickel:\n1 - vergoldet oder versilbert ................................. .                                 10             8\n2 - weder vergoldet noch versilbert ....................... ·.... .                               10             4\nB - aus anderen Nickellegierungen mit einem Gehalt an Nickel von mehr\nals 10 bis 50 Gewichtshundertteilen:\n1 - vergoldet oder versilbert ................................. .                                 18           12\n2 - weder vergoldet noch versilbert ........................... .                                 18             4\nC - aus anderen Nickellegierungen mit einem Gehalt an Nickel von mehr\nals 50 Gewichtshundertteilen:\n1 - aus Chromnickel, ohne Eisen oder mit einem Gehalt an Eisen von\nweniger als 10 Gewichtshundertteilen:\na - Stäbe und Profile ..................................... .                                 18\nvergoldet oder versilbert ......................... , ............... .                            12\nweder vergoldet noch versilbert ...........................• , •......                              4","1606                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nT:uif-                                                                                                                         O/o des Wertes\nnummer                                    Waren·bezeichnung                                                                   tarif-    1  zeit-\nmäßig      ] weilig\n(75.02)\nb - 1Jraht .............................................. .                                                  18\nvergoldet oder versilbert ......................................... .                                              J2\nweder· vergoldet noch versilbert ................................... .                                               4\n2 - andere:\na-  vergoldet oder versilbert .............................. .                                               18           12\nb - weder vergoldet noch versilbert ......................... .                                              18             4\n75.03   Bleche,· Platten, Tafeln und Bänder, von beliebiger Dicke, aus Nickel;\nPulver, Flitter, aus Nickel:\nA - B1eche, Platten, Tafeln und Bänder, ausgenommen Folien:\n1 - aus nicht legiertem Nickel oder aus nur mit Mangan legiertem\nNickel ................................................ .                                                    12             5\n2 - aus anderen Nickellegierungen mit einem Gehalt an Nickel von\nmehr als 10 bis 50 Gewichtshundertteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             18             6\n3 - aus anderen Nickellegierungen mit einem Gehalt an Nickel von\nmehr als 50 Gewichtshundertteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        18             6\nB - Folien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   10             8\nC - Pulver und Flitter:\n1 - grobes Pulver:\na - nicht legiert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      frei\nb - legiert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      8        frei\n2 - feines Pulver . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        12             8\n3 - Flitter ....................................,. . . . . . . . . . . . . .                                     15            10\n75.04   Rohre ( einschließlich Rohlinge), Hohlstangen, Rohrformstücke, Rohrver-\nschlußstücke und Rohrverbindungsstücke (Nippel, Kniestücke, Kupp-\nlungen, Muffen, Flanschen und ähnliche Waren), aus Nickel:\nA - Rohre, Hohlstangen:\n1 - mit einheitlichem Querschnitt, nicht besonders geformt:\na - weder poliert noch überzogen .......................... .                                                12             5\nb - poliert oder überzogen ................................ .                                                12            10\n2 - mit anderem Querschnitt oder besonders geformt ............. .                                               12            10\nB - Rohrformstücke, Rohrverschlußstücke und Rohrverbindungsstücke                                                    12            10\n75.05   Anoden zum Vernickeln, gegossen, gewalzt oder elektrolytisch hergestellt,\nroh oder bearbeitet ............................................ .                                                    12             3\n75.06   Andere Waren aus Nickel:\nA - Sammelbehälter, Fässer, Bottiche und ähnliche Behälter, für Stoffe\naller Art, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtung, auch\nmit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung ............ .                                                  15            10\nB - Gewebe, Gitter, Geflechte, aus Nickeldraht ..................... .                                               12             8\nC - Streckblech . (durch Strecken eines eingeschnittenen Bleches oder\nBandes gitterartig hergestellt) ............................... .                                                15           10\nD - Stifte, Nägel, zugespitzte Krampen, Haken und dergleichen; Waren\nder Schrauben- und Nietenindustrie, auch mit Gewinde .......... .                                                12           10\nS. auch Vorschrift 9 zu Abschnitt XV.\nE - Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel, sanitäre und hygienische\nArtikel, Teile davon ........................................ .                                                  12             8\nF - andere Waren:\n1 - roh ................................................... .                                                    12             8\n2 - bearbeitet .............................................. .                                                  12             8","Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                       1607\nZollsatz\nTarif-                                                                                                  0/o des Wertes\nnummer                                    Warenbezeichnung                                             ~z:if-       zeit-\nmäßig       weilig ·\nKapitel 76\nAluminium\nVorschriften\nl. Es gcl tcn fol gcnde Begriffsbestimmungen:\na) Draht (Tarifnr. 76.02):\nDraht ist eine gewalzte, stranggepreßte oder gezogene massive Ware von\nbeliebiger Form des Querschnitts, dessen größte Abmessung 6 mm nicht über-\nschreitet.\nh) Stii.bc (Stangen) und Profile (Tarifnr. 76.02):\nSt;i.be (Stangen) und Profile sind gewalzte, stranggepreßte, gezogene oder\ngcsr,hmicdctc massive Waren mit einer größten Abmessung im Querschnitt von\nmehr als 6 mm. Flache Waren gelten als Stäbe (Stangen) und Profile nur, wenn\naußerdem die Dicke mehr als 1/10 der Breite beträgt.\nStiibc (Stangen) und Profile im Sinne dieser Vorschrift sind auch gegossene oder\ngesinterte Waren in den gleichen Formen und Abmessungen, die nachträglich\neine über grobes Abgraten (Putzen) hinausgehende Oberflächenbearbeitung er-\nfahren haben.\nc) Bleche, Platten, Tafeln und Bänder (Tarifnr. 76.03):\nBleche, Platten, Tafeln und Bänder sind flache Waren (andue als Rohwaren\nder Tari fnr. 76.01), auch aufgerollt, deren größte Abmessung im Querschnitt\nmehr als 6 mm und deren Dicke mehr als 0,15 mm, aber nicht mehr als 1/io der\nBreite betriigt.          ·\nZu Tarif nr. 76.0;3 gehören insbesondere Bleche, Platt~n, Tafeln und Bänder mit\nei,wr Dicke von mehr als 0,15 mm, anders als quadratisch oder rechteckig zu-\ngeschnitten, gelocht, gewellt, gerillt, geriffelt, poliert oder überzogen, wenn sie\ndurch diese Bearbeitungen nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die\nan anderer Stelle des Zolltarifs erfaßt sind.\n2. Zu den Tarifnrn. 76.06 und 76.07 gehören insbesondere polierte oder überzogene\nRohre, Hohlstangen, Rohrformstücke, Rohrverschlußstücke und Rohrverbindungs-\nstiicke sowie \\wsonders geformte Rohre (gebogene Rohre, Schlangenrohre, Rohre\nmit Außengewinden oder mit Innengewinden, gelochte, eingezogene oder konische\nRohre und Rohre mit angesetzten Flanschen und ähnliche Waren).\n3. Niclit legiertes Aluminium ist Aluminium mit einem Gehalt an anderen Stoffen von\nweniger als 1 GewichtshundertteiL\n76.01  Rohaluminium; Bearbeitungsabfälle und Schrott, aus Aluminium:\nA - Rohalumini um:\n1 - nicht legiert ........................................... .                           12           10\n2 - legiert ................................................ .                            12           10\nB - Bearbeitungsabfälle und Schrott:\n1 - Bearbeitungsabfälle:\na - Späne und Staub aller Art ............................. .                      frei\nb - andere ............................................. .                           12        frei\n2 - Schrott ................................................ .                          frei\nAnmerkung zu Tarifnr. 76.01 Abs. A\nRohaluminium, das von inländischen Aluminiumoxydherstellern als Gegenlieferung für\neine mindestens 4½fache als von ihnen ausgeführt nachgewiesene Menge Aluminium-\noxyd inländischer Herstellung eingeführt wird, bis zu einer Gesamtmenge von 9500 t\nim J{alenderjahr ....................................•••••.. , .•..• , .......... .                      frei\n76.02  Stäbe, Profile und Draht, aus Aluminium, massiv ................... .                            18           14\n76.03  Bleche, Platten, Tafeln und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke von\nrnehr als 0,15 mm ............................................. .                                18           14\n76.04  Blattmetall, Folien und dünne Bänder, aus Aluminium (auch geprägt, zu-\ngeschnitten, gelocht, überzogen, bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunst-\nstoff oder ähnlichen Unterlagen befestigt), mit einer Dicke ( ohne Unter-\nlage) von 0,15 mm oder weniger ................................. .                               15           12","1608                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                      O/o des Wertes\nnummer                               Warenbezeichnung                                      tarif-       zeit-\nmäßig       weilig\n76.05  Pulver und Flitter, aus Aluminium:\nA - grobes I=>uJ ver ............................................. .               12           10\nB - feines Pulver, Flitter ........................................ .              18           14\n76.06  Rohre ( einschließlich Rohlinge) und Hohlstangen, aus Aluminium ..... .             18           14\n76.07  Rohrformstücke, Rohrverschlußstücke und Rohrverbindungsstücke\n(Nippel, Kniestücke, Kupplungen, Muffen, Flanschen und ähnliche\nWaren), aus Aluminium ....................................... ,                     18           14\n76.08  Konstruktionen, auch unvollständig, auch nicht zusammengesetzt, sowie\nTeile von Konstruktionen ( z. B. Schuppen, Brücken und Brückenteile,\nTürme, Masten, Pfeiler, Säulen, Gerüste, Bedachungen, Tür- und Fenster-\nrahmen, Geländer), aus Aluminium; zu Konstruktionszwecken vorbereitete\nBleche, Stäbe, Profile, Rohre usw., aus Aluminium .................. .              15           12\nSchuppen, Baracken, Häuser und deren Teile ...........•.•..............•.....                7,5\n76.09  Sammelbehälter, Fässer, Bottiche und ähnliche Behälter, für Stoffe aller\nArt, aus Aluminium, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l,\nohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtung, auch mit lnnen--\nauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung ........................ .                  18           14\n76.10  Fässer, Trommeln, Kannen, Dosen und ähnliche Behälter zu Transport-\noder Verpackungszwecken, aus Aluminium, einschließlich Verpackungs-\nröhrchen und Tuben, mit einem Fassungsvermögen:\nA - von mehr als 50 1 .......................................... .                 20           14\nB - von mehr als 5 1 bis 50 1 ..................................... .              20           14\nMilchtransportkannen ....•....••...••.........•...•.••...•.•.............                 9\nC - von 5 1 oder weniger ........................................ .                20           14\n76.11  Druckbehälter aus Aluminium für verdichtete oder verflüssigte Gase                  18           14\n76.12  Kabel, Seile, Litzen und ähnliche Waren, aus Aluminiumdraht, aus-\ngenommen isolierte Drahtwaren für die Elektrotechnik ............. .                15           12\n76.13  Gewebe, Gitter und Geflechte, aus Aluminiumdraht ................. .                15            8\n76.14  Streckblech aus Aluminium ( durch Strecken eines eingeschnittenen\nBleches oder Bandes gitterartig hergestellt) ....................... .              18           14\n76.15  Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel, sanitäre und hygienische\nArtikel, Teile davon, aus Aluminium ............................. .                 20           14\n76.16  Andere Wan\\n aus Aluminium:\nA - Stifte, Nägel, zugespitzte Krampen, Haken und ähnliche Waren                   15           10\nB - Waren der Schrauben- und Nietenindustrie, .auch mit Gewinde;\nUnterlegscheiben ( auch geschlitzte Unterlegscheiben und Federring„\nscheiben) ................................................. .                  15           10\nS. auch Vorschrift 9 zu Abschnitt XV.\nC - andere    ................................................... .                15           12","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                            1609\nZollsatz\nTarif-                                                                                                O/o des Wertes\nnummer                            Warenbezeichnung                                                   tarif-       zeit-\nmäßig        weilig\nKapitel 77\nMagnesium, Beryllium (Glucinium)\n77.01  Rohmagnesium; Bearbeitungsabfälle und Schrott ( einschließlich Dreh-\nspäne, nicht nach Größe sortiert), aus Magnesium:\nA - Rohmag·nesium ............................................ .                              30         frei\nB - Dearbeitungsabfälle und Schrott .............................. .                         30         frei\n77.02  Stäbe (Stangen), Profile, Draht, Bleche, Tafeln, Bänder, Rohre, Hohl-\nstangen, Pulver, Flitter, aus Magnesium; Drehspäne, nach Größe sortiert,\naus Magnesium .....•••.•••., ..•............................. • • •                           30           12\n77.03  Andere Waren aus Magnesium .••................................                                30           12\n77.04  Beryllium (Glucinium), roh oder verarbeitet • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei","1610                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                               0/o des Wertes\nnumm1:r                                  Warenbezeichnung                                           tarif-       zeit-\nmäßig       weilig\nKapitel 78\nVorschriften                              Blei\n1. Es gelten folgende Begriffsbestimmungen: ·\na.) Draht (Tarifnr. 78.02):\nDraht ist (~inc gewalzte, stranggepreßte oder gezogene massive Ware von\nbeliebiger Form des Querschnitts, dessen größte Abmessung 6 mm nicht über-\nschreitet.\nb) Stü.be (Stangen) und Profile (Tarifnr. 78.02):\nStäbe (Stangen) und Profile sind gewalzte, stranggepreßte, gezogene oder\ngeschmiedete massive Waren mit einer größten AbmessuP..g im Querschnitt von\nmehr als 6 mm. Flache Waren gelten als Stäbe (Stangen) und Profile nur, wenn\naußerdem die Dicke mehr als 1/10 der Breite beträgt.\nStii.be (Stangen) und Profile im Sinne dieser Vorschrift sind auch gegossene\noder gesinterte Waren in den gleichen Formen und Abmessungen, die nach-\nträglich eine über grobes Abgraten (Putzen) hinausgehende Oberflächen-\nbearbeitung erfahren haben.\nc) Bleche, Platten, Tafeln und Bänder (Tarifnr: 78.03):\nBleche, Platten, Tafeln und Bänder sind flache Waren ( andere als Rohwaren\nder Tarifnr. 78.01}, auch aufgerollt, deren größte Abmessung im Querschnitt\nmehr als 6 mm und deren Dicke nicht mehr als 1/10 der Breite beträgt, aus-\ngenommen Waren mit einem Quadratmetergewicht von 1,7 kg oder weniger.\nZu Tarifnr. 78.03 gehören insbesondere Bleche, Platten, Tafeln und Bänder mit\neinem Quadratmetergewicht von mehr als 1,7 kg, anders als quadratisch oder\nrechteckig zugeschnitten, gelocht, gewellt, gerillt, geriffelt, poliert oder über-\nzogen, wenn sie durch diese Bearbeitungen nicht den Charakter von Waren\nerhalten haben, die an anderer Stelle des Zolltarifs erfaßt sind.\n2. Zu Tarifnr. 78.05 gehören insbesondere polierte oder überzogene Rohre, Hohl-\nstangen, Rohrformstücke, Rohrverschlußstücke und Rohrverbindungsstücke sowie\nbesonders geformte Rohre (gebogene Rohre, Schlangenrohre, Rohre mit Außen-\ngewinden oder mit Innengewinden, gelochte, eingezogene oder konische Rohre und\nRohre mit angesetzten Flanschen und ähnliche \"\\iVaren).\n78.01  Rohblei ( auch silberhaltig); Bearbeitungsabfälle und Schrott, aus Blei:\nA- Rohblei:\n1 - mit einem Gehalt an Silber von 0~025 Gewichtshundertteilen\noder mehr (silberhaltiges Blei) ............................ .                       5        frei\n2 - anderes ............................. ''\" ................. .                         5       frei\nB - Bearbeitungsabfälle und Schrott .............................. .                       frei\n78.02   Stäbe, Profile und Draht, aus Blei, massiv ......................... .                        10            8\n78.03   Bleche, Platten, Tafeln und Bänder, aus Blei, mit einem Quadratmeter-\ngewicht von mehr als 1,7 kg ..................................... .                           10            8\n78.04   Folien und dünne Bänder, aus Blei (auch geprägt, zugeschnitten, gelocht,\nüberzogen, bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen\nUnterlagen befestigt), mit einem Quadratmetergewicht (ohne Unterlage)\nvon 1,7 kg oder weniger; Pulver und Flitter, aus Blei:\nA - Folien und dünne Bänder ................................... .                            12          10\nB - Pul ver und ]?li tter ......................................... .                        15          10\n78.05   Rohre ( einschließlich Rohlinge), Hohlstangen, Rohrformstücke, Rohrver-\nschlußstücke und Rohrverbindungsstücke (Nippel, Kniestücke, S-förmig\ngebogene Rohre für Geruchverschlüsse, Kupplungen, Muffen, Flanschen\nund ähnliche Waren), aus Blei:\nA - Rohre und Hohlstangen .................... ·................. .                          12            8\nB - andere ................................... .- ................ .                         12            8\n78.06   Andere Waren aus Blei:\nA - Bleiwolle ................................................. .                            15           10\nB - Tuben (nicht starr) zu Verpackungszwecken ................... .                          15           12\nC - andere                                                                                   15           10","Nr. 53 -Tag de,r Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                   1611\nZollsatz\nTarif-                                                                                             O/o des Wertes\nnummer                                   Warenbezeichnung                                         tarif-       zeit-\nmäßig       weilig\nVorschriften\nZink\nl. Es gelten folgende Begriffsbestimmungen:\na) Draht (Tarifnr. 79.02):\nDraht ist eine gewalzte, stranggepreßte oder gewgene massive Ware von be-\nliebiger Form des Querschnitts, dessen größte Abmessung 6 mm nicht über-\nschreitet.\nb) Stäbe (Stangen) und Profile (Tarifnr. 79.02):\nStäbe (Stangen) und Profile sind gewalzte, stranggepreßte, gezogene oder ge-\nschmiedete massive Waren mit einer größten Abmessung im Querschnitt von\nmehr als 6 mm. Flache Waren gelten als Stäbe (Stangen) und Profile nur, wenn\naui)erdem die Dicke mehr als 1/io der Breite beträgt.\nStäbe (Stangen) und Profile im Sinne dieser Vorschrift sind auch gegossene\noder gesinterte Waren in den gleichen Formen und Abmessungen, die nach-\nträglich eine über grobes Abgraten (Putzen) hinausgehende Oberflächen-\nbearbeitung erfahren haben.\nc) Bleche, Platten, Tafeln und Bänder (Tarifnr. 79.03):\nBleche, Platten, Tafeln und Bänder sind flache Waren ( andere als Rohwaren\nder Tarifnr. 79.01), auch aufgerollt, deren größte Abmessung im Querschnitt\nmehr als 6 mm und deren Dicke nicht mefir als 1/io der Breite beträgt.\nZu Tarifnr. 79.03 gehören insbesondere Bleche, Platten, Tafeln und Bänder,\nanders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, gelocht, gewellt, gerillt,\ngeriffelt, poliert oder überzogen, wenn sie durch diese Bearbeitungen nicht den\nCharakter von Waren erhalten haben, die an anderer Stelle des Zolltarifs er-\nfaßt sind.\n2. Zu Tarifnr. 79.04 gehören insbesondere polierte oder überzogene Rohre, Hohl-\nstangen, Rohrformstücke, Rohrverschlußstücke und Rohrverbindungsstücke sowie\nbesonders geformte Rohre (gebogene Rohre, Schlangenrohre, Rohre mit Außen-\ngewinden oder mit Innengewinden, gelochte, eingezogene oder konische Rohre und\nRohre mit angesetzten Flanschen und ähnliche Waren).\n79.01  Rohzink; Bearbeitungsabfälle und Schrott, aus Zink:\nA- Rohzink .................................................. .                               5        frei\nB - Bearbeitungsabfälle und Schrott .............................. .                      frei\n79.02  Stäbe, Profile und Draht, aus Zink, massiv .....................• .... .                    10            8\n79.03  Bleche, Platten, Tafeln und Bänder, aus Zink, in beliebiger Dicke; Pulver\nund Flitter, aus Zink:\nA - Bleche, Platten, Tafeln und Bänder:\n1 - quadratisch oder rechteckig ............................... .                     15            8\n2 - von anderer Form ....................................... .                        15            8\nB - Pulver, einschließlich Zinkstaub .............................. .                    frei\nC - Flitter .................................................... .                         15           10\n79.04  Rohre ( einschließlich Rohlinge), Hohlstangen, Rohrformstücke, Rohrver-\nschlußstücke und Rohrverbindungsstücke (Nippel, Kniestücke, Kupp-\nlungen, Muffen, Flanschen und ähnliche Waren), aus Zink .......... .                        10            8\n79.05  Dachrinnen, Firstbleche, Dachfenster und -andere geformte Waren zu\nBauzwecken, aus Zink ......................................... .                            15            5\n79.06  Andere Waren aus Zink:\nA - Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel, sanitäre und hygienische\nArtikel, Teile davon ........................................ .                       15            8\nB - Streckblech (durch Strecken eines eingeschnittenen Bleches oder\nBandes gitterartig hergestellt) .......... ., .................... .                  15           12\nC - Stifte, Nägel, zugespitzte Krampen, Haken und ähnliche Waren;\nWaren der Schrauben- und Nietenindustrie, auch mit Gewinde                            15            8\nS. auch Vorschrift 9 zu Abschnitt XV.\nD - starre Umschließungen ...................................... .                         15            8\nE- andere .................................................... .                           15            8","1612                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                                       0/0 des Wertes\nnummer                                 Warenbezeichnung                                                     tarif-       zeit-\nmäßig        weilig\nKapitel 80\nVorschriften                              Zinn\n1. Es gelten folgende Begriffsbestimmungen:\na) Draht (Tarifnr. 80.02):                   .\nDraht ist eine gewalzte, stranggepreßte oder gezogene massive Ware von be-\nliebiger Form des Querschnitts, dessen größte Abmessung 6 mm nicht über-\nschreitet.\nb) Stiibe (Stan,gen) und Profile (Tarifnr. 80.02):\nStäbe (Stangen) und Profile sind gewalzte, stranggepreßte, gezogene oder ge-\nschmiedete massive Waren mit einer größten Abmessung im Querschnitt von\nmehr als 6 mm. Flache Waren gelten als Stäbe (Stangen) und Profile nur, wenn\naußerdem die Dicke mehr als 1/10 der Breite beträgt.\nStäbe (Stangen) und Profile im Sinne dieser Vorschrift sind auch gegossene\noder gesinterte Waren in den gleichen Formen und Abmessungen, die nach-\nträglich eine über grobes Abgraten (Putzen) hinausgebende Oberflächen-\nbearbeitung erfahren haben.\nc) Bleche, Platten, Tafeln und Bänder (Tarifnr. 80.03):\nBleche, Platten, Tafeln und Bänder sind flache Waren ( andere als Rohwaren\nder Tarifnr. 80.01), auch aufgerollt, deren größte Abmessung im Querschnitt\nmehr als 6 mm und deren Dicke nicht mehr als lfio der Breite beträgt, aus-\ngenommen Waren mit einem Quadratmetergewicht von 1 kg oder weniger.\nZu Tarifnr. 80.03 gehören insbesondere Bleche, Platten, Tafeln und Bänder mit\neinem Quadratmetergewicht von mehr als 1 kg, anders als quadratisch oder\nrechteckig zugeschnitten, gelocht, gewellt, gerillt, geriffelt, poliert oder über-\nzogen, wenn sie durch diese Bearbeitungen nicht den Charakter von Waren\nerhalten haben, die an anderer Stelle des Zolltarifs erfaßt sind.\n2. Zu Tarifnr. 80.05 gehören insbesondere polierte oder überzogene Rohre, Hohl-\nstangen, Rohrformstücke, Rohrverschlußstücke und Rohrverbindungsstücke sowie\nbesonders geformte Rohre (gebogene Rohre, Schlangenrohre, Rohre mit Außen-\ngewinden oder mit Innengewinden, gelochte, eingezogene oder konische Rohre und\nRohre mit angesetzten Flanschen und ähnliche Waren).\n3. Nicht legiertes Zinn ist Zinn mit einem Gehalt an anderen Stoffen von weniger als\n2 Gewichtshundertteilen.                           ·\n80.01   Rohzinn; Bearbeitungsabfälle und Schrott, aus Zinn:\nA- Rohzinn:\n1 - nicht legiert ............................................ .                             frei\n2 - legiert ................................................. .                              frei\nB - Bearbeitungsabfälle und Schrott . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei\n80.02   Stäbe, Profile und Draht, aus Zinn, massiv ......................... .                                 6           5\n80.03   Bleche, Platten, Tafeln und Bänder, aus Zinn, mit einem Quadratmeter-\ngewicht von mehr als 1 kg ........•..............................                                      6           5\n80.04   Blattmetall, Folien und dünne Bänder, aus Zinn ( auch geprägt, zuge-\nschnitten, gelocht, überzogen, bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunst-\nstoff oder ähnlichen Unterlagen befestigt), mit einem Quadratmetergewicht\n(ohne Unterlage) von 1 kg oder weniger; Pulver und Flitter, aus Zinn:\nA - Blattmetall, Folien und dünne Bänder ....................... .                                  10            8\nB - Pulver und Flitter:\n1 - grobes Pulver .....................................•.....                                frei\n2 - feines Pulver ........................................... .                                12            8\n3 - Flitter ................................................. .                                15           10\n80.05   Rohre (einschließlich Rohlinge), Hohlstangen, Rohrformstücke, Rohrver-\nschl ußstücke und Rohrverbindungsstücke (Nippel, Kniestücke, Kupp-\nlungen, Muffen, Flanschen und ähnliche Waren), aus Zinn ........... .                                  8           6\n80.06   Andere Waren aus Zinn:\nA - Tuben (nicht starr) zu Verpackungszwecken ................... .                                 15           12\nB - andere .................................................... .                                      8           6","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                                                  1613\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                       O/o des Wertes\nnummer                                  Warenbezeichnung                                                                    tarif-       zeit-\nmäßig       weilig\nKapitel 81\nAndere unedle Metalle\nVorschrift\nZu Tarifnr. 81.04 gehören nur die nachstehend aufgeführten unedlen Metalle:\nAntimon, Cadmium, Chrom, Gallium, Germanium, Hafnium (Celtium), Indium, Kobalt,\nMangan, Niob (Columbium), Rhenium, Thallium, Thorium, Titan, Uran, Vanadin,\nWismut und Zirkon.\nHierher gchiircn auch Matten, Speise und andere Zwischenerzeugnisse der Kobalt-\nherstcllung.\n81.01  Wolfram, roh oder verarbeitet:\nA - roh; Bearbeitungsabfälle und Schrott:\n1 - grobes Pulver ................................ -. ......... .                                                   5       frei\n2 - Stücke ................................................ .                                                       5       frei\n3 - Bearbeitungsabfälle und Schrott . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     frei\nB - Stäbe (Stangen), gehämmert, gewalzt oder gezogen; Profile; Tiegel;\nDraht, dessen größte Querschnittsabmessung 1 mm oder mehr be-\nträgt; Bleche, Platten, Bänder und Blättchen .................... .                                               15            8\nC - Fäden und Draht, dessen größte Querschnittsabmessung weniger als\n1 rnrn beträgt .............................................. .                                                   20            8\nD - andere Waren ................................ ; ............ .                                                    15            8\nS. auch Vorschrift!) zu AbschnittXV.\n81.02  Molybdän, roh oder verarbeitet:\nA - roh; Bearbeitungsabfälle und Schrott:\n1 - grobes Pulver .......................................... .                                                     5        frei\n2 - Stücke ................................................ .                                                      5        frei\n3 - Bearbeitungsabfälle und Schrott ........................... .                                               frei\nB - Stäbe (Stangen), gehämmert, gewalzt oder gezogen; Profile; Tiegel;\nDraht, dessen größte Querschnittsabmessung 1 mm oder mehr beträgt;\nBleche, Platten, Bänder und Blättchen ........................ .                                                  15            8\nC - Fäden und Draht, dessen größte Querschnittsabmessung weniger als\n1 mm beträgt .............................................. .                                                     20            8\nD - andere Waren ....... ; ..................................... .                                                    15            8\nS. auch Vorschrift 9 zu Abschnitt XV.\n81.03  Tantal, roh oder verarbeitet:\nA - roh; Bearbeitungsabfälle und Schrott:\n1 - grobes Pulver . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         frei\n2 - Stücke; Bearbeitungsabfälle und Schrott . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             frei\nB - Stäbe (Stangen), gehämmert, gewalzt oder gezogen; Profile, Draht,\nBleche, Platten und Bänder ............ ; . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           frei\nC - Rohre . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei\nD - andere Waren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        frei\n81.04  Andere unedle Metalle, roh oder verarbeitet:\nA-Antimon, Cadmium, Chrom, Mangan, Vanadin, Wismut:\n~ - roh; Bearbeitungsabfälle und Schrott . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . .                        frei\n2 - andere . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  frei","1614                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                            0/o des Wertes\nnummer                               Warenbezeichnung\ntarif-       zeit-\nmäßig        weilig\n(81.04) B - Kobalt:\n1 - Matte; Bearbeitungsabfälle und Schrott ................... .  frei\n2 - roh:\na - nicht legiert ......................................... .     5\nb - legiert ............................................. • •     5\n3 - anderes ............................................... • •        5\nC - andere unedle Metalle:\n1 - roh; Bearbeitungsabfälle und Schrott ..................... .      5           4\nGermanium, roh                                                          frei\n2 - andere ................................................ •.         5           4","Nr. 53 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                  1615\nZollsatz\nTarif-                                                                                            0/ 0 des Wertes\nnummer                                   Warenbezeichnung                                        tarif-        zeit-\nmäßig        weilig\nKapitel 82\nWerkzeuge; Messerschmiedewaren und Eßbestecke, aus unedlen Metallen\nVorschriften\nl. In Kapitel 82 sind neben Lötlampen, Feldschmieden, Schleifapparaten und Zu-\nsammenstellungen zur Hand- und Fußpflege sowie den Waren der Tarifnrn. 82.07\nund 82. 15 nur Waren mit Klinge oder arbeitendem Teil aus folgenden Stoffen\nt:rfaßt:\na) aus une<llcm Metall;\nb) aus Hartmetallen auf einem Träger aus unedlem Metall;\nc) aus Edelsteinen, Schmucksteinen oder synthetischen oder rekonstituierten Steinen\nauf einem Träger aus unedlem Metall;\nd) aus Schleifstoffen auf einem Träger aus unedlem Metall, sofern es sich um\n\\V erkzeuge handelt, deren Zähne, Schneiden oder andere trennende oder\nschneidende Teile auch durch Aufbringen von Schleifstoffen ihre eigentliche\nFunktion beibehalten.\n2. Teile von Waren des Kapitels 82 aus unedlen Metallen werden wie die ent-\nsprechenden Waren tarifiert, ausgenommen besonders genannte Teile und Werk-\nzeugh alter für mechanisches Handwerkzeug der Tarifnr. 84.48. Teile mit allgemeiner\nVerwendungsmöglichkeit im Sinne der Vorschrift 2 zu Abschnitt XV gehören in\nkeinem Fall zu Kapitel 82.\nRohlinge von Waren des Kapitels 82 sowie Rohlinge von Teilen dieser Waren,\ndie nach dem vorhergehenden Absatz hierher gehören, werden wie die ent-\nsprechenden fertigen Waren tarifiert.\nKöpfe, Kiirnme und Schneidblätter      für Rasier- und Scherapparate aller Art,\nauch for elektrische, gehören zu Tarifnr. 82.11 oder 82.13.\n3. Waren des Kapitels 82, die in Zusammenstellungen (Sortimenten) - in Etuis,\nKristen, Futteralen oder dergleichen - zur Abfertigung gestellt werden und bei\nverschiecknen Tarifnummern erfaßt sind, sind insgesamt wie der mit dem höchsten\nZollsatz belegte Gegenstand aus der Zusammenstellung zu tarifieren.\n,T edoch gehören alle Zusammenstellungen zur Handpflege, Fußpflege oder der-\ngleichen, auch mit Scheren, zu Tarifnr. 82.13.\n4. Etuis, Kästen und ähnliche Behältnisse für Waren des Kapitels 82, die n:iit diesen\nWaren zur Abfertigung gestellt werden, sind wie diese Waren zu tarifieren, wenn\nsie üblicherweise mit ihnen verkauft werden. Gesondert zur Abfertigung gestellt,\nwerden sie nach Beschaffenheit tarifiert.\n82.01  Spaten, Schaufeln, Hacken aller Art, Gabeln, Rechen und Schaber;\nÄ:Xte, Häpen und ähnliche Werkzeuge zum Hauen oder Spalten; Sensen\nund Sicheln, Heu- und Strohmesser, Heckenscheren, Keile und anderes\nHandwerkszeug für die Landwirtschaft, den Gartenbau und die Forst-\nwirtschaft:\nA - Spaten, Schaufeln und Racken aller Art; Gabeln, Rechen, Schaber ..                    15               7,5\nB - Äxte, Beile, Häpen, Keile und ähnliche Werkzeuge -zum Hauen oder\nSpalten:\n1 - Hauer und Plantagenmesser ............... -. .............. .                  frei\n2 - andere ................................................. .                        15             6\nC - Sensen, Sicheln, Heu- und Strohmesser:\n1 - Sensen und Sicheln ..................................... .                      35             12,5\nStahlrohrsensenbäume, Sensenringe .................................. .                      7,5\n2 - I-Ieu- und Strohmesser ................................... .                     15             7,5\nD - andere                                                                                 15             7,5\n82.02  Handsägen aller Art, fertig montiert, Sägeblätter aller Art (einschließlich\nFrässägeblätter und nicht gezahnte Sägeblätter):\nA - Handsägen aller Art, fertig montiert ......................... .                       18             8\nB - Sägeblätter:\n1- Bandsägeblätter ......................................... .                      20             13","1616                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                           O/o des Wertes\nnummer                                Warenbezeichnung                                          tari f-      zeit-\nmiißig      weilig\n(82 02)      2 - Kreissägeblätter, einschließlich Frässägeblätter:\na - mit Einzelzähnen oder Segmenten bestückt, auch Einzelzähne,\nSegmente, Stammblätter ............................... .                   15            8\nb - andere ............................................. .                     15           10\n3 - andere Sägeblätter, einschließlich nicht gezahnte Sägeblätter zum\nSteinsägen:\na - für Metall-Langsägen ................................. .                   20           12\nb - andere .............................................. .                    15           10\n82.03   Kneifzangen und andere Zangen aller Art, auch zum Schneiden; Schrauben-\nund Spannschlüssel; Locheisen und Lochzangen, Rohrschneider, Bolzen-\nschneider und dergleichen, Scheren zum Schneiden von Metallen, Feilen\nund Raspeln, zum Handgebrauch:\nA - Kneifzangen und andere Zangen aller Art; Locheisen und Loch-\nzangen, Rohrschneider, Bolzenschneider und dergleichen ......... .                 18            8\nB - Scheren zum Schneiden von Metallen ......................... .                      15           10\nC - Schrauben- und Spannschlüssel ............................... .                     15           10\nD - Feilen un,d Raspeln ...........................•.............                       18           10\nmit einem Wert von 22 DM oder mehr für 1 kg ........................... .                     4\n82.04   Anderes Handwerkszeug, ausgenommen die in anderen Tarifnummern\ndieses Kapitels erfaßten Waren; Ambosse, Schraubstöcke, Lötlampen,\nFeldschmieden, Schleifapparate zum Hand- oder Fußbetrieb und gefaßte\nGlasschneidediamanten:\nA - Ambosse und Hämmer aller Art:\n1 - Ambosse, einschließlich Sperrhörner ....................... .                  20           15\n2 - Hämmer und Fäustel .................................... .                      15           10\nB - Schraubstöcke ............................................. .                       15           10\nC - Bohrwinden, Drillbohrer, Handbohrapparate und Windeisen ..... .                    18           10\nD - Lötlampen ................................................ .                        25           19\nE - gefaßte Glasschneidediamanten ............................... .                     15            7,5\nF - Feldschmieden; Schleifapparate zum Hand- oder Fußbetrieb ..... .                   18           12\nG - andere Werkzeuge:\n1 - Werkzeuge mit Schneiden:\na - Beitel, Hobel und Hobeleisen ........................... .                 20           12\nb - andere .............................................. .                    12            8\n2 - andere:\na - Kittmesser für Glaser; Hufmesser, Hufklingen, Hufräumer\nund I-Iufschneider .................................... .                    8           6\nb - Lötkolben ........................................... .                    25           19\nc - andere .............................................. .                    15           10\nBrenneisen ..................... , , ...... , ...•...............•....                7,5\n82.05   Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in Maschinen und mecha-\nnischem oder nichtmechanischem Handwerkszeug (z.B. zum Treiben,\nStanzen, Gewindeschneiden, Gewindebohren, Bohren, Fräsen, Ausweiten,\nSchneiden, Drehen, Schrauben), einschließlich Zieheisen, Preßmatrizen\nzum Warmstrangpressen von Metallen, Gesteinsbohrer und Tiefbohr-\nwerkzeuge:\nA - aus   Stahl .................................................                    .  15            6\nB - aus  Diamant oder Preßdiamant ...............................                    .  15            6\nC - aus   Hartmetall ............................................                    .  15            6\nD - aus   anderen Stoffen ........................................                   .  15            6","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                 1617\nZollsatz\nTarif-                                                                                        0/o des Wertes\nnummer                                  Warenbezeichnung                                     tarif-       zeit-\nmäßig       weilig\n82.06  Messer und Schneidklingen, für Maschinen oder mechanische Geräte:\nA- für Mähmaschinen ......................................... .                       15             7,5\nB - andere ................................................... .                     18             8\nfiir landwirtschaftliche Maschinen .......•................................                 5\n82.07  Plättchen, Stäbchen, Spitzen und ähnliche Formstücke für Werk-\nzcugc, nicht gefaßt, aus gesinterten Hartmetallen (z.B. aus Wolfram-,\nMolybdän-, Vanadin-Karbiden) .................................. .                     15           12\n82.08  Kaffeemühlen, Fleischhackmaschinen, Pürreepressen und andere mecha-\nnische Geräte, wie sie üblicherweise im Haushalt verwendet werden, zum\nVorbereiten, Zubereiten und Anrichten von Speisen und Getränken, mit\neinem Gewicht von 10 kg oder weniger .....•.....................•                     15            10\n82.09  Messer ( andere als die der Tarifnr. 82.06) mit schneidender oder ge-\nzahnter Klinge, einschließlich Klappmesser für den Gartenbau ....... .                   8           6\n82.10  Klingen für Messer der Tarifnr. 82.09 ............................ .                     8           6\n82.11  Rasierapparate, Rasiermesser und Rasierklingen ( einschließlich Klingen-\nrohlinge im Band); Teile von Rasierapparaten, aus Metall:\nA - Rasierapparate:\n1 - Rasierapparate, Teile davon, aus unedlen Metallen, ausgenommen\nKlingen ............................................... .                   15           10\n2 - Klingen für Rasierapparate:\na - unfertige, einschließlich Rohlinge im Band ............... .            25             4\nb - fertige .............................................. .                25             8\nB - andere:\n1 - Rasiermesser ............................................ .                     8            6\n2 - Klingen für Rasiermesser ................................ .                     8            6\n82.12  Scheren und Scherenblätter ..................................... .                       8            6\n82.13  Andere Messerschmiedewaren (einschließlich Baumscheren, Scherapparate,\nHackmesser für Metzger und zum Küchengebrauch sowie Papiermesser);\nMesserschmiedewaren zur Hand- und Fußpflege und dergleichen ( ein-\nschließlich Nagelfeilen) und Zusammenstellungen solcher Waren ..... .                  10             8\n82.14  Löffel, Schöpfkellen, Gabeln, Tortenschaufeln, Fischmesser, Butter-\nmesser, Zuckerzangen und ähnliche Tischgeräte:\nA - ganz aus unedlen Metallen, aus einem Stück:\n1 - vergoldet oder versilbert ................................. .                 10             8\n2 - weder vergoldet noch versilbert:\na - aus Stahl ........................................... .                   8            6\nb - aus anderen unedlen Metallen .......................... .               15           10\nB - andere:\n1 - ohne Griff ............................................. .                     8            6\n2 - mit Griff .............................................. .                   15           10\n82.15  Griffe aus unedlen Metallen für Waren derTarifnrn. 82.09, 82.13 und 82.14              10             8","1618                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                           0/o des Wertes\nnummer                                 Warenbezeichnung                                         tarif-       zeit-\nmäßig       weilig\nKapitel 83\nVerschiedene Waren aus unedlen Metallen\nVorschrift\n\\Varen aus Eisen oder Stahl der Tarifnrn. 73.25, 73.29, 73.31, 73.32 und 73.35 sowie\ndie gleichen Waren aus anderen unedlen Metallen gelten nicht als Teile von Waren\ndes Kapitels 83.\n83.01  Schlösser ( einschließlich Verschlüsse und Verschlußbügel mit Schloß),\nSicherheitsriegel und Vorhängeschlösser, alle diese zum Schließen mit\nSchlüsseln, als Geheimschlösser oder elektrische Schlösser, auch Teile\ndavon, aus unedlen Metallen; Schüssel (auch unfertig) für diese Waren,\naus unedlen Metallen:\nA - Schlösser, Sicherheitsriegel, Vorhängeschlösser, vollständig, auch mit\ndazugehörigen Schlüsseln:\n1 - Kraftwagenschlösser .................................... .                     15           12\n2 - Schlösser für Reisekoffer, Reisekisten oder Täschnerwaren ..... .              15           12\n3 - andere ................................................. .                     15            7,5\nB - Schlüssel; Teile       von    Schlössern,    Sicherheitsriegeln,      Vorhänge-\nschlössern:\n1 - Schlüssel:\na - unfertig ............................................ .                    15           10\nb - fertig ............................................... .                   15            6\n2 - Teile .................................................. .                     15           12\nTeile von Schlössern ............................................. .                    7,5\n83.02  Beschläge und ähnliche Waren aus unedlen Metallen für Möbel, Türen,\nTreppen, Fenster, Fensterläden, Karosserien, Sattlerwaren, Koffer, Reise-\nkisten oder andere derartige Waren; Kleiderhaken, Huthaken, Hut-\nablagen, Stützen, Konsolen und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen\n( einschließlich automatische Türschließer):\nA - automatische Türschließer ................................... .                     15            6\nB - andere ................................... ·................. .                      15           10\nBaubeschläge .......................................................... .                     6\nS. auch Vorschrift 9 zu Abschnitt XV.\n83.03  Panzerschränke; Türen und Fächer für Stahlkammern; Sicherheits-\nkassetten und dergleichen, aus unedlen Metallen ....·............... .                   15           10\n83.04  Sortierkästen, Ablegekästen, Karteikästen, Manuskriptständer und ähn-\nliche Bürogegenstände, aus unedlen Metallen, ausgenommen Büromöbel\nder Tarifnr. 94.03 ...••..•..•....••..•...•..•..•.........•..••.•                        15           10\n83.05  Mechaniken für Schnellhefter und Briefordner, Briefklemmen, Muster-\nklammern, Büroklammern, Heftklammern, Heftecken, Karteireiter und\nähnliche Büromaterialien, aus unedlen Metallen .............•......                      15           12\n83.06  Statuetten und andere Ziergegenstände zur Innenausstattung, aus un-\nedlen Metallen ................................................ .                        18           10","Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                1619\nZollsatz\nTarif-                                                                                       O/o des Wertes\nnummer                                Warenbezeichnung                                      tarif-    1  zeit-\nmäßig       weilig\n83.07  Bcleuchtungsh:örper aller Art (Leuchten) und Teile davon, ausgenommen\nelektrotechnische Teile, aus unedlen Metallen:\nA - Brenner für Lampen mit flüssigen Brennstoffen, auch mit Docht:\nBrenner für Gaslampen, Acetylenlampen oder ähnliche Lampen ... .               15            10\nB - Sicherheitslampen für Bergwerke ............................ .                   15            10\nC - Sturmlaternen ............................................. .                    15             7,5\nI) - andere .................................................. • •                  15           12\nStarklichtlan1pcn ....................................................... :                 7,5\nSchläuche aus unedlen Metallen ................................. .                    15           10\n83.00  Verschlüsse, Verschlußbügel, Schnallen, Spangen, Klammern, Haken,\nÖsen und ähnliche Waren aus unedlen Metallen, für Bekleidung, Schuhe,\nPlanen, Täschnerwaren und zum Fertigen oder Ausrüsten anderer Waren~\nHohlniete und Splinte, aus unedlen Metallen:\nA - Hohlniete und Splinte ...................................... .                    15           10\nB - andere:\n1 - ganz aus unedlen Metallen, nicht überzogen:\na - Bügel und Verschlüsse, für Damentaschen ............... .                6            5\nb - andere .............................................. .                 15           10\n2 - überzogen oder in Verbindung mit Holz, Horn, Bein, Kunststoff,\nHartkautschuk, Leder oder anderen Stoffen:\na - Bügel und Verschlüsse, für Damentaschen ............... .                 6           5\nb - andere .............................................. .                 15           10\n83.10  Perlen und Flitter, aus unedlen Metallen .......................... .                 15           10\n8:3.11 Glocken, Klingeln, Schellen und dergleichen, nicht elektrisch, Teile\ndavon, aus unedlen Metallen:\nA - Kirchenglocken und ähnliche Glocken : ........................ .                 15           12\nß - andere ....................................... _............ .                   15           10\n83.12  Bilderrahmen und Spiegel, aus unedlen Metallen ................... .                  15           10\n83.13  Stopfen, Spunde mit Schraubgewinde, Spundhlcche, Flaschenkapseln.\nAbreißkapseln, Gießpfropfen, Plomben und ähnliches Verpackungs-\nzubehör, aus unedlen Metallen:\nA - I(ronenverschlüsse ......................................... .                   25           rn\nB - Flaschenkapseln ............................................ .                    15           12\naus Alu1niniu1n ........................................................ .                  8\nC - andere .................................................... .                     15           10\n83.14  Aushängeschilder, Hinweisschilder, Werbeschilder, Namensschilder und\nandere derartige Schilder, Zahlen, Buchstaben und andere Zeichen, aus\nunedlen Metallen:\nA - aus Eisen oder Stahl ....................................... .                   20           H\nB - aus anderen unedlen Metallen ............................... .                   15           10","1620                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                            0/o des Wertes\nnummer                            Warenbezeichnung                               tarif-       zeit-\nmäßig        weilig\n83.1:} Draht, Stäbe, Rohre, Platten, Kügelchen, Elektroden und ähnliche Waren,\naus unedlen Metallen oder Hartmetallen, mit Dekapier- oder Flußmitteln\nüberzogen oder gefüllt, zum Schweißen oder Löten von Metall oder Hart-\nmetall; Draht und Stäbe aus gepulverten unedlen Metallen agglomeriert,\nzum Metallisieren im Aufspritzverfahren:\nA - Platten und Kügelchen, zum Löten ........................... .     frei\n13 - andere:\n1 - mit Eisen umhüllt oder mit einer Seele aus Eisen                 25           15\n2 - andere ...................................... , ......... .      15            8","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                     1621\nZollsatz\nTarif-                                                                                              0/o des Wertes\nnummer                                   Vv a ren bezeichn ung                                     tarif-       zeit-\nmäßig       weilig\nAbschnitt XVI\nMaschinen, Apparate und mechanische\nGeräte; elektrotechnische Waren\nVorschriften\n1. Zu Abschnitt XVI gehören nicht:\na) Förderbänder und Treibriemen, aus Weichkautschuk (Tarifnr. 40.10); Waren\nzu technischen Zwecken aus Weichkautschuk, z. B. Ringe, Dichtungen, Ventile\n(Tarifnr. 40.14);\nb) Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder Kunstleder (Tarifnr. 42.04) oder\naus Pelzfellen (Tarifnr. 43.03);\nc) Spulen, Hülsen, Röhrchen und ähnliche Unterlagen, aus Stoffen aller Art\n(Kapitel 39, 40, 44, 48 oder Abschnitt XV);\nd) ,Licquanlkarten, Lochkarten und dergleichen, aus Papier oder Pappe\n(Tarifnr. 48.21);\ne) Förclerbiinder und Treibriemen, aus Spinnstoffen (Tarifnr. 59.16); Gegenstände\ndes technischen Bedarfs aus Spinnstoffen (Tarifnr. 59.17);\nf) Edelsteine, Schmucksteine, synthetische oder rckonstituierte Steine und vVaren\nganz aus diesen Steinen, nicht montiert (Tarifnr. 71.02, 71.03 oder 71.15);\ng) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Vorschrift 2 zu\nAbschnitt XV;\nh) endlose Gewebe und Bänder, aus Metalldraht oder -streifen (Abschnitt XV);\ni) Waren des Kapitels 82 oder 83;\nk) Beförderungsmittel des Abschnitts XVII;\n1) Waren des Kapitels 90 (z.B. Meß- und Präzisionsinstrumente und -apparate);\nm) Uhrmacherwaren (Kapitel 91);\nn) Bü1·sten, die Maschinenteile sind (Tarifnr. 96.02);\no) Maschi1rnn, die den Charakter ton Spielzeug, Spielen oder Sportgeräten haben\n(Kapitel 97).\n2. Maschinenteile (ausgenommen Teile von Waren der Tarifnrn. 84.64, 85.23, 85.24,\nSCä~> und 85.27), die weder durch die Vorschriften 1 zu Abschnitt XVI, Kapitel 84\noder 85 von Abschnitt XVI ausgenommen noch nach der nachstehenden Vorschrift 3\noder 7 zu tarifieren sind, sind nach folgenden Regeln zu tarifieren:\na) Teile, die sich als Waren einer Tarifnummer des Kapitels 84 oder 85 (ausge-\nnommen die Tarifnrn. 84.65 und 85.28) darstellen, sind dieser Tarifnummer\nzuzuweisen, ohne Rücksicht darauf, für welche Maschine sie bestimmt sind.\nb) Andere Teile sind, wenn zu erkennen ist, daß sie nach ihrer Beschaffenheit aus-\nschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschinenart oder für mehrere\nin der gleichen Tarifnummer (auch in Tarifnr. 84.59 oder Tarifnr. 85.22) erfaßte\nMaschinenarten bestimmt sind, der Tarifnummer für diese Maschinenart oder\nMaschinenarten zuzuweisen. Teile, die ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich\nsowohl für Waren der Tarifnr. 85.13 als auch für Waren der Tarifnr. 85.15\nbestimmt sind, sind der Tarifnr. 85.13 zuzuweisen.\nc) Alle übrigen Teile sind der Tarifnr. 84.65 oder ·85.28 zuzuweisen.\n:!. Wird in Abschnitt XVI nach· Maschinen einerseits und Teilen von Maschinen\nandererseits unterschieden, so sind unvollständige Maschinen, die die charakteristi-\nschen Merkmale von vollständigen Maschinen haben, als Maschinen und nicht als\nTeile von solchen zu tarifieren.\n4. Zerlegte Maschinen (einschließlich der unvollständigen Maschinen im Sinne der\nvorstehenden Vorschrift 3) sind wie die entsprechenden zusammengesetzten\nMaschinen zu tarifieren. Dies gilt auch für zerlegte Maschinen, die in Teilsendungen\neingehen und unter Beachtung der besonderen Sicherungsmaßnahmen abgefertigt\nwerden.\n5. Kombinierte Maschinen (Zusammensetzungen aus zwei cder mehr Maschinen ver-\nschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden) und Maschinen,\ndie nach ihrer Bauart zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder\nergänzende Tätigkeiten ausführen können, sind, wenn nichts anderes bestimn,t ist,\nnach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit zu tarifieren.\n6. Antriebsmaschinen, die in fester Verbindung mit Arbeitsmaschinen stehen, sind wie\ndie Arbeitsmaschinen zu tarifieren, zu deren Antrieb sie bestimmt sind. Dasselbe gilt\nfiir Antriebsmaschinen, die mit Arbeitsmaschinen nicht fest verbunden sind, aber\nmit diesen znr Abfertigung gestellt werden, sofern die Arbeitsmaschinen offen-","1622                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                         0/ 0 des Wertes_\nnummer                                Warenbezeichnung                                        tarif-        zeit-\nmäßig        weilig\n(XVI)     sichtlich zur Aufnahme der Antriebsmaschinen eingerichtet sind ( durch gemeinsame\nGrundplatte, im Maschinenkörper dazu vorgesehenen Platz, mit dem Maschinen-\nkörper fest verbundene Konsole oder durch ähnliche Vorrichtungen). Dasselbe gilt\nfür Förderbiinder und Treibriemen, die an Maschinen angebracht sind oder lose mit\nden Maschinen, an denen sie offensichtlich angebracht werden sollen, zur Abferti-\ngung gcstell t werden.                          ·\nDas Gewicht dieser Antriebsmaschinen, Förderbänder und Treibriemen ist, wenn\nnichts anderes bestimmt ist, bei der Ermittlung des Stückgewichts zum Gewicht der\nArbeitsmaschinen hinzuzurechnen.\n7. Maschinenersatzteile und Maschinenzubehör sind wie die Maschine zu tarifieren, zu\nder sie gehiircn, wenn sie mit 1hr zur Abfertigung gestellt werden, ihr nach Art\nund Menge entsprechen und üblicherweise zusammen mit ihr verkauft werden.\n8. An allen Stellen des Abschnitts XVI umfaßt, wenn nichts anderes bestimmt ist, der\nBegriff »Maschinen« auch Apparate und Geräte, der Begriff \"Apparate« auch\nMaschinen und Geriite und der Begriff »Geräte« auch Maschinen und Apparate.\nDie vorstehenden Bestimmungen für Maschinen, Maschinenteile und Maschinen-\nzuhchiir gelten daher in gleicher Weise für Apparate und Geräte des Abschnitts XVI\nsowie für deren Teile und Zubehör.","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                     1623\nZollsatz\nTarif-                                                                                               0/o des Wertes\nnummer                                     Warenbezeichnung                                         tarif- 1 zeit-\nmäßig . weilig\nKapitel 84\nKessel, Maschinen, Apparate und mechanisdie Ge1rät1e\nVorschriften\nl. Zu Kapitel 8-1 gehören nieht:\na) Mühlsteine, Schleifsteine und andere Waren des Kapitels 68;\nb) Maschirwn, Apparate und Geräte (z.B. Pumpen) sowie Teile davon, aus kera-\nmischen Stoffen (Kapitel 69);\nc) Glaswaren für Laboratorien (Tarifnr. 70.17) und Glaswaren zu technischen\nZwecken (Tarifnr. 70.20 oder 70.21);\nd) Waren der Tarifnr. 73.3G oder 73.37 sowie ähnliche ·waren aus unedlen Metallen\nder Kapitel 74 bis 81;\ne) von Hand zu führende Elektrowerkzeuge mit eingebautem Elektromotor (Tarifnr.\n8:) 0:>) sowie elektromechanische Haushaltsgeräte mit eingebautem Elektromotor\n(Tarifnr. 85.0G)\n2 V 01·behaltlich der Vorschriften 5 und 6 zu Abschnitt XVI sind Maschinen, Apparate\nund Gcriite, die sowohl unter den Tarifnrn. 84.01 bis 84.21 als auch unter den\nTari fnrn. 84.22 bis 84.G0 eingereiht werden können, unter den Tarifnrn. 84.01 bis\n84.21 einzureihen.\nZu Tarifnr. 84.17 gehören jedoch nicht:\na) Brutapparate und Aufzuchtapparate, für die Geflügelzucht; Keimapparate\n(Tarifnr. 84.28);\nb) Geti·ei<lenetzapparate für die Müllerei (Tarifnr. 84.:W);\nc) Diffuseure für die Zuckerherstellung (Tarifnr. 84.30);\nd) Maschinen und Apparate zum Warmbehandeln von Garnen, Geweben oder\nanderen Spinnstoffwaren (Tarifnr. 84.40);\ne) A ppar-a te und Vorrichtungen, die eine mechanische Arbeit verrichten, im Zu-\nsammcnlrnng mit der eine Temperaturänderung (E,·hitzung oder Kühlung) zwar\nnotwendig, aber im Hinblick auf die Hauptfunktion der Apparate oder Vorrich-\ntungen von untergeordneter Bedeutung ist\nZu Tarifnr. 84.19 gehören jedoch nicht:\na) Nähmaschinen zum Verschließen von Verpackungen (Tarifnr. 84.41);\nb) Büromaschinen und -apparate der Tarifnr. 84.54.\n3. Zu Tarifnr. 84 G2 gehören nur polierte Stahlkugeln, deren Grenzabmaß nicht mehr\nals± 1 v. H. vom angegebenen Durchmesser (Nennmaß), höchstens jedoch± 0,05 mm\nbeträgt\nStahlkugeln,    die  dieser     Begriffsbestimmung   nicht entsprechen, gehören zu\nTari fnr. 73.40.\n4 Maschinen mit mehrfacher Verwendungsmöglichkeit gehören, wenn nichts anderes\nbestimmt ist und vor·behaltlich der vorstehenden Vorschrift 2 und der Vorschril't 5\nzu Abschnitt XVI, zu der Tarifnummer, die ihrem Hauptverwendungszweck ent-\nspricht. Besteht eine derartige Tarifnummer nicht oder ist der Hauptverwendungs-\nzweck nicht feststellbar, gehören sie zu Tarifnr. 8-1.5\\J\nZu Tarifnr. 84 ~>\\) gehören auch alle Maschinen, die. aus beliebigen Stoffen Bind-\nfäden, Seile, Taue oder Kabel herstellen (z. B Seildrehmaschinen, Seilflecht-\nmascbinen und Kabelmaschinen).\n;). Rohe gegossene Teile von Maschinen, aus Eisen oder Stahl, deren Bestimmung\nunzweifelhaft zu erkennen ist, soweit diese Teile sonst höheren Zollsiitzen unter-\nliegen würden .. , •.. , . , , , ......... , .....................•...........•......              frei\n84.01   Erzeuger von Wasserdampf oder anderem Dampf (Dampfkessel) ..... .                             12           8\n84.02   Hilfsapparate für Dampfkessel (z.B. Vorwärmer, Überhitzer, Dampf-\nspeicher, Rußbläser, Rauchgasrückführungen); Kondensatoren für\nDampfkraftmaschinen ......................................... .                              12            8\n84.03   Gaserzeuger (Generatoren) für Wassergas oder Generatorgas, auch mit\nGasreinigern; Erzeuger von Acetylengas auf feuchtem Wege und ähn-\nliche Gaserzeuger, auch mit Gasreinigern ......................... .                            8          6\n84.04   Kesseldampfmaschinen, auch beweglich ( ausgenommen Dampftraktoren\nder 'farifnr. 87.01) ........................•....................                           10            6","1624                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                                              0/o des Wertes\nnummer                                       Warenbezeichnung                                                                    zeit-\ntarif-\nmäßig       weilig\n84.05    Dampfkraftmaschinen ohne Kessel, für Wasserdampf oder anderen\nl)ampf ...................................................... .                                           10              G\n811-.0ß   l{olbenverbremmngsmotoren:\nA - Motoren für Luftfahrzeuge                                                                           30         frei\nI ~ - andere Motoren:\n1 - mit Fremdzündung ...................................... .                                     20            12\n2 - mit Selbstzündung ...................................... .                                    20            12\nmit einem Eigengewicht von mehr als lO t ............................ .                                   8\nC - Teile:\n1 - von Motoren für Luftfahrzeuge ............................ .                                  30            15\n2 - von anderen Motoren ...... : ............................. .                                  20            Vl\nsogenan~te unrunde Kolbenring_e, einschließlich Olabstrei~ringe, gegen Vor-\nlage eines von der Bundesregierung anerkannten Zeugmsses ........... .                                 8\nAnmerkung\nAls Motoren für Luftfohrzeuge gelten:\na) Motoren mit einer Nutzleistung am ßoden von 200 PS oder weniger, wenn sie zur\nAnbringung einer Lu l'tschraube eingerichtet sind;\nb) alle Motoren mit einPr Nutzleistung am Boden von mehr als 200 PS und einem\nGewicht \\'011 nicht mehr a.ls 1 kg je effektiver Pferdestärke.\n84.07     Wasserturbinen, Wasserräder und andere Wasserkraftmaschinen, ein-\nschließlich Regler hierfür .......... '. .............. · ............. .                                 10             8\n84.0S     Andere Motoren und Kraftmaschinen:\nA - Strahltriebwerke          .......................................... .                              30         frei\nB - Gasturbinen                                                                                          15            12\nC - Windkraftmaschinen ...................................... .                                          10             8\n1) - andere ............................................. , .. • • • •                                   12              8\nTurbo-Propeller-Triebwerke,.... . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . ................... .               frei\n84.09     Straßenwalzen mit mechanischem Antrieb . ........................ .                                       10              5\n81.10     FHissigkeitspumpen, einschließlich nichtmechanische Pumpen und Aus-\ngabepumpen mit Flüssigkeitsmesser (Zapfsäulen); Hebewerke für Flüs-\nsigkeiten (z.B. Becherwerke, Schöpfwerke, Bandelevatoren):\nA - Pumpen aller Art:\n1 - Zapfsäulen für Treibstoff und Schmiermittel, wie sie in Garagen\nund Tankstellen verwendet werden ........................ .                                   20            12\n2 - andere Pumpen .............................. _. .......... .                                    6\nJ auchepun1 pen .................................................... .                                  2,5\nandere ......................................................... • •.                                · frei\nB - Hebewerke für Flüssigkeiten ................................ .                                         8             ß\n84.11     Luftpumpen, eiinchließlich Vakuumpumpen; Luft- und Gaskompressoren;\nFreikolbenkompressoren; V cntilatoren und dergleichen:\nA - Pumpen und Kompressoren:\n1 - zum Aufpumpen v~m Luftschläuchen oder dergleichen ........ .                                  12              8\n2 - andere (einschließlich Freikolbenkompressoren) .............. .                                 6             5\n· B - Ventilatoren und dergleichen ................................ .                                        6             5\nA bgasturbogebliisc rnm Au l'ladt'll von Dieselmotoren (Abgasturbolader) ..... .                               3\n84.12     Klimaanlagen, die au:-, einem motorbctriehencn Ventilator, Vorrichtungen\nzum Ändern der Lufttemperatur und Luftf cuchtigkeit und einem hierzu\ngehörenden gcm·iinsamen Gehäuse bestehen ....................... .                                        10              6","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                                  1625\nZollsatz\nTarif-                                                                                                         O/o des Wertes\nnummer                                  Warenbezeichnung                                                      tarif- 1 ·Zeit-\nrnäßig      weil ig\n84.13  Feuerungen, die mit flüssigem Brennstoff (Zerstäuber), pulverisiertem\nfestem Brennstoff oder Gas betrieben werden (Brenner); mechanische\nFeuerungen, einschließlich ihrer gesondert zur Abfertigung gestellten\nmechanischen Beschicker, mechanischen Roste, mechanischen Entascher\nund ähnlichen Vorrichtungen ........................ : ........... .                                    10            ö\n84.14  Jndu~trie- und Laboratoriumsöfen, ausgenommen elektrische öfen der\nTarifnr. 85.11                                                                                          15          10\nBacköfen, auch ausgemauert ................................................ .                                    6\n84.15  Maschinen, Apparate, Geräte und Einrichtungen zur Kälteerzeugung mit\nelektrischer oder anderer Ausrüstung ............................. .                                     6            5\nK ühlschriinke und andere Kühlmöbel mit einer Anlage zur Kälteerzeugung, mit\neinem Nutzinhalt von mehr als 250 l ....................................... .                                   3\n84.1 ß Kalander und Walzwerke, ausgenommen Metallwalzwerke und Glaswalz-\nmaschinen; Walzen für diese Maschinen ........................... .                                     12          10\nWalzen aus Stahl, ~schmiedet und nachtrijglich gehärtet, nicht graviert •........                                 6\n84.17  Apparate und Vorrichtungen, auch elektrisch beheizt, zum Behandeln von\nStoffen durch auf einer Temperatur&nderung beruhende Vorgänge, z.B.\nHeizen, Kochen, Rösten, Destillieren, Rektifizieren, Sterilisieren, Pasteuri-\nsieren, Dämpfen, Trocknen, Verdampfen, Kondensieren oder Kühlen, aus-\n~enommen Haushaltsapparate; nichtelektrische Warmwasserbereiter und\nBadeöfen:                                                                ·\nA - nichtelektrische Warmwasserbereiter und Badeöfen ............. .                                   15             6\nB - elektrische Kaffeemaschinen, ausgenommen Haushaltskaffeemaschinen\nder Tarifnr. 85.12 .......................................... .                                    20           12\nC - andere Apparate und Vorrichtungen .......................... .                                       6            G\n84.18  Zentrifugen; Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten\noder Gasen:\nA - Zen tri fugen:\n1 - Milchentrahmer                                                                                15             6\n2 - andere ... ; .......... · . . . . . . . . . . ....................... .                       12\nelektrische Wäscheschleudern für den Haushalt ....................... .                                 10\nandere Wäscheschleudern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ................ .                  5\nandere Zentrifugen ................................................. .                                    8\nB - Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten oder Gasen:\n1 - Filter für Kolbenverbrennungsmotoren ..................... .                                  20           14\n2 - andere Filter und Apparate zum Reinigen von Flüssigkeiten oder\nGasen ................................................. .                                     10             8\nLuft- und Gasfilter ........................................... .                                        6\nFilterpressen ...................................................... .                                   5.\n81.19  Maschinen u.nd Apparate zum Reinigen oder Trocknen von Flaschen oder\nanderen Behältnissen; Maschinen und Apparate zum Füllen, Verschließen,\nEtikettieren oder Verkapseln von Flaschen, Büchsen, Säcken oder a11deren\nBehältnissen; Maschinen und Apparate zum Verpacken oder zur Auf-\nmachung von Waren; Apparate zum Versetzen von Getränken mit Kohlen-\nsäure; Geschirrspülmaschinen:\nA - Maschinen und Apparate zum Reinigen oder Trocknen. von .Flaschen\noder anderen Behältnissen; Geschirrspülmaschinen .............. .                                  12\nelektrische Geschirrspülmaschinen für den Haushalt ........... , ............ .                             10\nandere ................................................. _............... .                                   8\nB - andere ........ , ., , . \" .... ~ .. , .. , , ..... , ........ ,· ..... ·.. , .. ·... .            12             5","1626                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                         0 ; 0 des '\\Vertes\nnummer                                      Warenbezeichnung\ntarif- 1 zeit-\nmäßig          weilig\n84.20    Waagen, auch zu Prüf- oder Kont~·ollzwecken, ausgenommen Waagen mit\neiner Empfindlichkeit von mindestens 50 mg; Gewichte für Waagen aller\nArt .......................................................... .                                                     12                8\n84.21    Mechanische Apparate, auch handbetriebene, zum Verteilen, Verspritzen\noder Zerstäuben von Flüssigkeiten oder Pulvern; Feuerlöscher, auch mit\nFüllung; Spritzpistolen und dergleichen; Sandstrahlgebläse, Dampf-.\nstrahlapparate und dergleichen .................................. .                                                  10                6\nApparate zum Zerstäuben von Sch1idlingsbekämpfungsmitteln .................. .                                                    5\nstaubfrei arbeitende Sandstrahlgebläse mit Exhaustor und Reinigungsgerät ....... .                                             frei\n84.22    Maschinen, Apparate und Geräte zum Heben, Beladen, Entladen oder\nFördern (z.B. Aufzüge, Fördermaschinen, Winden, Flaschenzüge, Krane,\nStetigförderer, Seilschwebebahnen), ausgenommen Maschinen, Apparate\nund Geräte der Tarifnr. 84.23 .................................... .                                                 10\nAufzüge, Fördermaschinen und dergleichen sowie Seilwinden und Lokomotiven- und\nWaggonschiebebühnen .................................................. .                                                        8\nBauaufzüge und fahrbare hydraulische Hubvorrichtungen (sogenannte Hubwagen)\nzum lieben, Einsetzen und Befördern von Kettbäumen ....................... .                                                   5\nandere ................................................................ • ..                                                      b\n84.23     Ortsfeste oder bewegliche Maschinen, Apparate und Geräte für Erd- oder\nSteinbrucharbeiten, den Bergbau oder Tiefbohrungen (z.B. Bagger,\nSchrämmaschinen, Schälschrapper, Nivelliermaschinen und Planier-\nraupenschilde); Rammen; Schneeräumer, ausgenommen Schneeräum-\nkraftwagcn der Tarifnr. 87.03:\nA - Tiefbohrgeräte; Großfördergeräte für den Bergwerkstagebau ..... .                                                   4         frei\nB - andere .................................................... .                                                   13              12\nSchneeräumer ......................................................... .                                                     10\nBagger ............................................................... .                                                    7,5\nl'laniergeräte (Bulldozer, Angledozer), auf Raupen oder Rädern lauf end, mit\neiner Motorenleistung:\nvon ,veniger als 180 PS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ............. .                  7,5\nvon 180 PS oder mehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ..................... .                          frei\nsogenannte Scraper (Geräte für Materialgewinnungs-, Transport- und Planier-\na1·beiten, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 8 cbm gestrichenem Inhalt)                                           frei\nschwere Boden- und Unterbau-Rüttelverdichtungsgeräte, auf Raupen fahrbar ...                                               frei\n84.24     Maschinen, Apparate und Geräte für die Landwirtschaft oder den Garten-\nbau zum Aufbereiten, Bearbeiten oder Bestellen des Bodens oder zur\n• Pflege der Pflanzen, einschließlich Walzen für Rasenflächen oder Sport-\nplätze ......................................... • • • • • • • · · · · · · · ·                                       12                5\nMotorbodenfriiscn ......................................................... .                                                     4\n84.25     Maschinen, Apparate und Geräte zum Ernten oder Dreschen von land-\nwirtschaftlichen Erzeugnissen; Stroh- und Futterpressen; Rasenmäher;\nMaschinen zum Sichten und Reinigen von Samen, Getreide oder Hülsen-\nfrüchten und Sortiermaschinen für Eier, Früchte oder andere landwirt-\nschaftliche Erzeugnisse, ausgenommen derartige Müllereimaschinen,\n-apparate oder -geräte der Tarifnr. 84.29:\nA - Mähdrescher .............................................. .                                                     18                g\nB - andere:\n1 - handbetrieb~ne Rasenmäher ............................... .                                                25              12,5\n2 - andere ................................................. .                                                 10                5\n84.26     Melkmaschinen und andere milchwirtschaftliche Maschinen, Apparate\nund Geräte ................................................... .                                                     12                5","Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                    1627\nZollsatz\nTar·if-                                                                                            0 / des Wertes\n0\nnurnrncr·                                Warenbezeichnung\ntarif- 1 zeit-\nmlißig       weilig\n8-i.27   Pressen, Mühlen, Quetschen und andere Maschinen, Apparate und Geräte\nzum Bereiten von Wein, Most, Fruchtsaft oder dergleichen ........... .                   12              8\n81.28    Andere Maschinen, Apparate und Geräte für die Landwirtschaft, den\nGartenbau, die Gefliigcl- oder Bienenzucht, einschließlich Keimapparate\nmit mechanischen oder wärmetechnischen Vorrichtungen und Brut- und\nAufzuchtapparate für die Geflügelzucht ........................... .                     12              5\n84.W     Maschinen, Apparate und Geräte für die Müllerei oder zum Behandeln\nvon Getreide oder Hülsenfrüchten, ausgenommen Maschinen, Apparate\nund Geräte der in der Landwirtschaft verwendeten Art ............... .                   12              6\n811.30   Maschinen und Apparate zum Herstellen von gewöhnlichen Backwaren,\nFeinbackwaren, Dauerbackwaren, Teigwaren, Süßwaren, Kakao, Schoko-\nlade, 8chokoladewaren, Zucker oder Bier oder zum V erarbeiten von\nFleisch, Fisch, Gemüse oder Früchten zu Lebens- oder Futtermitteln, in\nKapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen ................ .                       7           5\nMaschinen für die Bäckerei- und Konditoreiindustrie; Fleischereimaschinen ...... .                   3\n84.31    Maschinen und Apparate zum Herstellen von Zellulosebrei oder Papier-\nhalbstoff oder zum Herstellen oder Fertigstellen von Papier und Pappe:\nA - Maschinen und Apparate zum Herstellen von Zellulosebrei, Papier-\nhalbstoff, Papier oder Pappe ....................... _.......... .                      6           5\nB - andere .................................................... .                        10             8\n81.32    Buchbindereimaschinen und -apparate, einschließlich Fadenheftmaschinen                    10             5\n81.33    Andere Maschinen und Apparate zum Be- oder Verarbeiten von Papier-\nhalbstoff, Papier oder Pappe, einschließlich Schneidemaschinen aller Art                  10             8\nMaschinen zum Herstellen von Spulen oder Hülsen, aus Papier oder Pappe, für die\n'Textilindustrie ......................................................... .                       G\nTicgelpressen, nicht zu Druckzwecken; automatische Stanzmaschinen mit Druckvor-\nrichtung; automatische Stanzmaschinen zum Rillen und Stanzen; Faltschachtel-\nklebcmaschinen; Kreisscheren, auch zum Rillen oder Ritzen; Rotationsbiege-\nmaschincn; Rotationsschlitz- und -stanzmaschinen ........................... .\n84:.34   Maschinen, Apparate und Geräte zum Schriftgießen oder Schriftsetzen;\nMaschinen, Apparate und Geräte zum Herstellen von Klischees, Stereos,\nGalvanos oder dergleichen; Matrizen und Matern; Drucktypen, Klischees,\nDruckplatten, Druckformzylinder und andere Druckformen; zu graphi-\nschen Zwecken zugerichtete (z.B. geschliffene, gekörnte, polierte) Platten\nund Zylinder sowie Lithographiesteine ohne Druckbild:\nA - Maschinen, Apparate und Geräte zum Schriftgießen oder Schriftsetzen                  10             8\nSetzschiff e ............................................................ .                      5\nB - Matrizen (Matrizen für Schriftgieß- und Schriftsetzmaschinen) .... .                    6            5\nC - Drucktypen aus Stoffen aller Art ............................. .                     10             8\nD - Lithographiesteine ohne Druckbild ............................ .                   frei\nE - andere .................................................... .                        15            12\nMaternprägeprcssen, Stereotypieapparate für Rotations- und Flachstereotypie ..                   5\n84.35    Maschinen und Apparate zum Drucken; Bogenanlegeapparate, Falzappa-\nrate und andere Hilfsapparate für Druckmaschinen ................. .                         6           5\nMaschinen und Apparate zum Drucken, auch mit Anlegern, Klebeapparaten,\nSehncideapparaten, Falzapparaten, Heftapparaten oder dergleichen ........... .                 frei","1628                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTa1·if-                                                                                         0/o des Wertes\nnummcr·                                   Waren bezeich rt ung\ntarif- \\ zeit-\nmäßig       weilig\n84.36   Diiscnspinnmaschinen und -apparate zum Herstellen von synthetischen\noder künstlichen Spinnstoffen; Spinnereivorbereitungs- und Spinnerei-\naufbcrcitungsmaschincn; Maschinen und Vorrichtungen zum Spinnen oder\n.Zwirnen; Maschinen zum Fachen, Spulen ( einschließlich Schußspul-\nmaschincn), Wickeln oder Haspeln:                                                 ·\nA - Diiscnspinnmaschinen und -apparate zum Herstellen von syntheti-\nschen oder künstlichen Spinnstoffen ........................... .                 8            5\n13 - andere .................................................... .                    12             5\n84.37   V orbercitungsmaschincn und -apparate für die Weberei, Wirkerei,\nStrickerei usw. ( z. B. Schärmaschinen, Zettelmaschinen und Sehlicht-\nmaschinen); Webstühle, Wirk-, Strick-, Tüll-, Spitzen-, Stick-, Posamen-\ntier\".' und Netzknüpfmaschinen:\nA - Tüll-, Spitzen-, Stick-, Posamcntier- und Netzknüpfmaschinen:\n1 - Hundflechtmaschinen .................................... .                    8            5\n2 - andere ................................................. .                    5            4\nB - andere· .................................................... .                    12             5\n84.38   Hilfsmaschinen und -apparate für Maschinen der Tarifnr. 84.37 ( z. B.\nSchaftmaschinen, J acquardmaschinen, Kett- und Schußfadenwächter und\nW cbschiitzenwechsler); Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder\nhauptsächlich für Maschinen oder Apparate dieser Tarifnummer oder für\nMaschinen oder Apparate der Tarifnr. 84.36 oder 84.37 bestimmt (z.B.\nFlügel, Kämme, Kratzengarnituren, Nadeln, Nadelstäbe, Platinen, Spin-\ndeln, Spinndiisen, Weblitzen, Webschäfte und Webschützen):\nA - Hilfsmaschinen und -apparatc für Maschinen der Tarifnr. 84.37 ... .               10             5\nB - 'feile und Zubehör .......................................... .                   10           ·5\n84.39   Maschinen und Apparate zum Herstellen oder Ausrüsten von Filz, auch\ngeformtem Filz, einschließlich Hutmaschinen und Formen für die Hut-\nmacherei ..................................................... .                        12           10\n84.4:0  Maschinen und Apparate zum Waschen, Reinigen, Trocknen, Bleichen,\nFärben, Appretieren oder Ausrüsten von Garnen, Geweben oder anderen\nSpinnstoffwaren ( einschließlich Maschinen zum Waschen von Wäsche,\nzum Bügeln von Kleidern, zum Aufwickeln, Falten, Schneiden oder Aus.;.\nzacken von Geweben); Maschinen zum Herstellen von Linoleum oder\nanderem Fußbodenbelag durch Beschichten von Geweben oder anderen\nUnterlagen; Maschinen, wie sie iiblicherweise zum Bedrucken von Garnen,\nGeweben, Filz, Leder, Tapetenpapier, Packpapier oder Fußbodenbelag\nverwendet werden ( einschließlich gravierte oder geätzte Druckplatten\nund Druckformzylinder für diese Maschinen):\nA - Maschinen und Apparate zum Waschen, Reinigen, Trocknen, Bleichen\noder Färben:\n1 - elektrische Haushaltswaschmaschinen, elektrische kombinierte\nHaushaltswasch- und -trockenmaschinen und elektrische Haus-\nhaltswringmaschincn, für Wäsche ......................... .                12           10\n2 - andere .................................................. .                 15             5\nI3 - elektrische Bügelmaschinen .................................. .                   10             5\nC - andere .................................................... .                     12\nMaschinen zum Bedrucken ........................................ , .... .                  10\ngravierte Walzen für Maschinen zum Bedrucken .......................... .                   G\nn n clcre .............................................................. .","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                        1629\nZollsatz\nTarif-                                                                                              0/odes Wertes\nWarenbezeichnung                                             tari f- 1 zeit-\nnummer\nmä ßil! ; weili~\n84.41  Nähmaschinen (z.B. zum Nähen von Spinnstoffwaren, Leder odu·\nSchuhen), einschließlich Möbel zum Einbau von Nähmaschinen; Näh-\nmaschinennadeln .............................................. .                            11             6\nHandwerkernähmaschinen und Maschinenköpfe· (Oberteile) zu Handwerkernäh-\nmaschinen .............•.•........•.......................... • • • • • • • • • • ·                 4\n84.42  Maschinen µnd Apparate zum Aufbereiten oder Bearbeiten von Häuten,\nFellen oder Leder oder zum Herstellen von Schuhen oder anderen\nWaren aus Häuten, Fellen oder Leder, ausgenommen Nähmaschinen der\nTarifnr. 84.41 ................................................. .                          10             8\nMaschinen und Apparate zum Instandsetzen von Schuhen ................... : .. .                        5\n84.43  Konverter, Gießpfannen, Gießformen zum Gießen von Ingots, Masseln\noder dergleichen und Gießmaschinen für Gießereien, Stahlwerke oder\nandere metallurgische Betriebe ................................... .                        12           10\nP.reßgießmaschinen für NE-Metalle ........................................ .                           6\n84.44  Walzwerke und Walzenstraßen, für Metalle; Walzen hierfür ......... .                         12          10\nWalzen aus Stahl, geschmiedet und nachträglich gehärtet, nicht graviert ......... .                    6\n84.45  Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Metallen oder Hartmetallen,\nausgenommen Maschinen der Tarifnrn. 84.49 und 84.50 ·............. .                          6\nKlischeebearbeitungsmaschinen ............. : ............................... .                        5\nandere (ausgenommen Ziehniaschinen und Ziehbänke für Rohre, Stangen, Profile\nsowie Rohrstoßbänke; Kratzenherstellungsmaschinen und Kratzenanspitz-\nmaschinen) ........................................................... .                         frei\n84.46 Werkzeugmaschinen zum· Bearbeiten von Sfeinee, keramischen Waren,\nBeton, Asbestzement oder ähnlichen mineralischen Stoffen und Maschinen\nzum Kaltbearbeiten von Glas, ausgenommen Maschinen der Tarifnr. 84.49:\nA - kontinuierlich arbeitende Flachglas-Schleif- und -Poliermaschinen . .                 frei\nB - andere .................................................... .                           10            8\n84.47 Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Holz, Kork, Bein, Hartkau-\ntschuk, Kunststoff oder ähnlichen harten Stoffen, ausgenommen Maschinen\nder Tarifnr. 84.49 ............................................. .                            6            5\nGattersägen mit mehreren Sägeblättern (Vollgatter); Holzbearbeitungsmaschinfn\n(ausgenommen Maschinen zum Nageln, Zusammenfügen, Leimen oder dergleichen)                          3\n84.48 Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für\nMaschinen der Tarifnr. 84.45, 84.46 oder 84.47 bestimmt, einschließlich\nWerkstück- und Werkzeughalter, sich selbst öffnende Gewindeschneid-\nköpfe, Teilköpfe und. andere Spezialvorrichtungen für Werkzeug-\nmaschinen; Werkzeughalter für mechanische Handwerkzeuge der Tarifnr.\n82.04, 84.49 oder 85.05:\nA-Spann- und Haltevorrichtungen für Werkstücke und Werkzeuge, ein-\n. schließlich Werkzeughalter für mechanische Handwerkzeuge ..... .                       15            6\nB - andere .............. : .......•..............................                            7           5\nTeile von Vollgattern ...........•.......................................                          3\nTeilköpfe ............•........•......._.. ; ........._.................... .                   frei\n·84.49 Von Hand zu führende, mit Druckluft oder eingebautem nichtelektrischem\nMotor betriebene Werkzeuge und Werkzeugmaschinen .·. , ...•........                          12             8·\n84.50 Maschinen, Apparate und Geräte zum autogenen Schweißen, Löten,\nSchneiden oder Oberflächenhärten ............. : .. , 1 •• : • • • • • • • • • • • •           8            6\nMaschinen zum Flämmen von Stahlblöcken, mit mindestens vier Brenndüsen ..... .                      frei","1630                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                                0/o des Wertes\nnummer\nWarenbezeichnung                                         tarif-       zeit-\nmäßig       weilig\n84.51  Schreibmaschinen ohne Rechenwerk; Schriftschutzmaschinen ......... .                          22           12\nSchreibmaschinen mit einer Höhe von mehr als 9 cm ........................... .                        8\n84.52  Rechenmaschinen; Buchungsmaschinen, Registrierkassen, Frankiermaschi-\nnen, Fahrkarten- oder Eintrittskarten-Ausgabemaschinen und dergleichen,\nmit Rechenwerk:\nA ·_ l{c<..:henmaschincn .......................................... .                        22           12\nnu1· handangctricben ................................................... .                         8\n13 - Buchungsmaschinen ........................................ .                            15           12\nC - Frankicrrna'.-3chinen ......................................... .                          5           4\n1) - andere .................................................... .                           20           12\nllcgistricrk asscn ....................................................... .                       8\nrcgistI\"iercndc, nicht druckende Fahrscheinentwerter ........................ .                frei\n84.53   Lochkartenmaschinen (z.B. Locher, Lochprüfer, Sortiermaschinen, Tabel-\nliermaschinen und Kartendoppler) ............................... .                              5        frei\n84.54  Andere Büromaschinen und -apparate ( z. B. Hektographen, Schablonen-\nvcrvielfältiger, Adressiermaschinen, Geldsortier-, Geldzähl- und Geld-\neinwickclmaschinen, Bleistiftspitzmaschinen, Perforiermaschinen und\nBürohef tmaschincn):\nA - Adressiermaschinen und Adressenprägemaschinen ............... .                          15            8\n13 - andere ................. ·................................... .                         10            8\n84.55   Teile und Zubehör, ausgenommen Kofferbehälter, Schutzhüllen und der-\ngleichen, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen oder\nApparate der Tarifnr. '84.51, 84.52, 84.53 oder 84.54 bestimmt:\nA - Teile von Lochkartenmaschinen, einschließlich Rechenwerke für\nLochkartenmaschinen ....................................... .                             5        frei\nB - Rechenwerke, ausgenommen Rechenwerke für Lochkartenmaschinen                             15           12\nC - andere .................................................... .                            22           12\n81.56   Maschinen und Apparate zum, Sortieren, Sieben, Waschen, Zerkleinern,\nMahlen oder Mischen von Erden, Steinen, Erzen oder anderen festen\nmineralischen Stoffen; Maschinen und Apparate zU:m Pressen oder Formen\nvon festen mineralischen Brennstoffen, keramischen Massen, Zement, Gips\noder anderen pulver- oder breiförmigen mineralischen Stoffen; Maschinen\nzum Herstellen von Gießformen aus Sand ......................... .                            10             6\nBeton- und Mörtelmischcr ................................................. .                            4\nautomatische Schneidapparate zum Abschneiden keramischer Formlinge (z.B. von\nMauersteinen, Bodenplatten, Röhren) von geformten Strängen aus Ton ... ·.....                        3\n84.!17  Maschinen und Apparate zum Herstellen oder Warmbearbeiten von Glas\noder Glaswaren; Maschinen zum Zusammenbauen von elektrischen Lampen\noder Röhren .................................................. .                              10\nAutomaten zum Blasen von Hohlglas; Automaten mit mehreren Köpfen zum Her-\nstellen von Glaskolben oder elektrischen Lampen oder Röhren ................ .                      8\nautomatische Pressen mit mehreren Köpfen zum Herstellen von Fernsehkolben;\nSr,iciscr (Spcisct'kopf- und Spciserrinne) fiir solche Pressen .................. .              frei\nV erschrnelzmaschinen zum Ilerstelleri von Fernsehkolben ......... , ............. .                frei\nandere ............... , .................................................. .                           5\n84.58   Verkaufsautomaten, ausgenommen Geschicklichkeits- und Glücksspiel-\nautomaten, ( z. B. Briefmarken-, Zigaretten-, Schokolade- und Eßwaren-\nautomatcn) ................................................... .                              13           10","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                                                 1631\nZollsatz\nTa1·if-                                                                                                                          0/o des Wertes\nnummcr                                       Warenbezeichnung                                                                   tarif- 1 zeit-\nmäf3ig      weilig\n84.59   Maschinen, Apparate und mechanische Geräte, in Kapitel 84 anderweit\nweder genannt noch inbegriffen:\nA - Maschinen zum Herstellen von Bindfäden, Seilen, Tauen oder Kabeln,\naus beliebigen Stoffen .................. : .................... .                                                12             5\nD - Pressen ................................................... .                                                        8\nPressen zum Formen von Hartkautschuk oder Kunststoffen .................. .                                                   6\nandere ............................................................... .                                                       5\nC - Maschinen und Apparate zum Be- oder Verarbeiten von Kautschuk,\nausgenommen Pressen ....................................... .                                                       6            5\nI) - an<lere .................................................... .                                                    10             ü\nFcuchtwalzcn - vVaschmaschinen für Druckereien; w· alzenstiihle zum Bear-beiten\nvon teig- oder breiartigen Massen (z.B. von Seifen, Farben, ölen) ....... .\nMaschinen zum Herstellen von Drahtwickelungen und Drahtspulen (z.B. Wic½cl-\nbii.nke, Spulcnwickelmaschinen, Drahtumbändelungsmaschinen, Ankerbandag1er-\nbiinke) ....... , . , ..... , . , , , ... , . , ....... , ... , .. , .... , . , .. , : , , , . , , ..... .              frei\n81.60   Gießerei-Formkästen und Formen, wie sie üblicherweise· für Metalle,\nHartmetalle, Glas, mineralische Stoffe ( z. B. keramische Massen, Beton\noder Zement), Kautschuk oder Kunststoff verwendet werden, ausgenom-\nmen Gießformen zum Gießen von Ingots, Masseln oder dergleichen .... .                                                     8            6\nStahlgießformen zum Herstellen von Fernsehkolben ........................... .                                                 frei\n84.61   Armaturen und ähnliche Apparate ( einschließlich Druckminderventile\nund thermostatisch gesteuerte Ventile) für Rohr- oder Schlauchleitungen,\nDampfkessel, Tanks, Wannen oder ähnliche Behälter ................ .                                                    12            10\nHeizungsarmaturen (z.B. Heizungsregulierventile und -hähne, Muffen- und Flanschen-\nschieber und -ventile, Heizungssicherheitsventile, Heizungsdrosselklappen, Ent-\nleerungshälme und -ventile, Luftventile, Muffenkonushähne); Kleinwasserarma-\nturen, Gartenarmaturen (z. B. Durchgangs- und Auslaufventile, Konushähne,\nGartenventile) ......................................................... .                                                      G\n84.62   Wälzlager (Kugel-, Rollen- und Nadellager aller Art) ............... .                                                  25            15\nrohe, nur geschmiedete oder nur gewalzte Wälzlagerringe aus Stahl mit einem\nGel1alt an Rohlenstoff von O,~}O bis 1,15 Gewichtshundertteilen, an Chrom von\n0,f>O bis 2 Gewichtshundertteilen, auch mit einem Gehalt an Molybdän von\n0,50 Gewichtshundcrtteilen oder weniger ................................... .                                                    s\n84.63   Wellen und Kurbeln; Lager, Lagergehäuse und Lagerschalen; Zahnräder,\nReibräder und Getriebe ( einschließlich Reihradgetriehe, Wechselgetriebe\nund andere regelbare Getriebe); Schwungräder; Riemen- und Seilscheiben\n( einschließlich Seilrollen für Flaschenzüge); Schaltkupplungen und andere\nWellenkupplungen ............................................. .                                                         12             8\n81.64   Dichtungen aus Lagen von Metallfolien oder aus Metallfolien ( oder\nBlechen) in Verbindung mit anderen Stoffen (z.B. Asbest, Filz oder\nPappe); Sätze oder Zusammenstellungen (Sortimente) von Dichtungen\nverschiedenartiger Zusammensetzung für Maschinen, Fahrzeuge oder\nRohr- oder Schlauchleitungen, in Beuteln, Umschlägen oder ähnlichen\nBehältnissen                                                                                                             10             6\n84.05   Teile von Maschinen, Apparaten oder mechanischen Geräten, in Kapitel 84\nanderweit weder genannt noch inbegriffen, ausgenommen Teile mit\nAnschlußstücken, Isolierung, Wicklungen, Kontakten oder anderen\ncharakteristischen Merkmalen elektrotechnischer Waren:\nA - aus unedlen Metallen:\n1 - aus Eisen oder Stahl, mit einem Stückgewicht:\na - von 2000 kg oder weniger:\n1 - aus Gußeisen oder schmiedbarem Guß ................. .                                                8\nroh ............................ ·.. :· ......................... .                                               1\nbeal'beitet ................................................. .                                                  G","1632                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                                   O/o des Wertes\nnummer                                 Warenbezeichnung                                                 tarif-       zeit-\nmäßig       weilig\n(81.Hf,)             2 - aus Stahl, ausgenommen Stahlguß, mit einem Stückgewicht:\na - von 250 kg oder weniger ......................... .                        20           15\nb - von mehr als 250 kg ............................. .                        15           10\nb - von mehr als 2000 kg:\n1 - aus Gußeisen oder schmiedbarem Guß ................. .                           8\nroh ........................................... • • • • • • • • • · · · · ·                4\nbearbeitet .................................................. .                            6\n2 - aus Stahl, ausgenommen Stahlguß .................... .                         15           10\n2 - aus anderen unedlen Metallen ............................. .                           15           12\nB - aus anderen Stoffen ......................................... .                            15           12\nAnmerkung zu Tarifnr. 84.65 Abs. A\nAus vollem Material gedrehte Stücke (Drehteile), mit einem Durchmesser von nicht\nmehr als 25 mm, aus unedlem Metall .................................. _....... .                            4","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                      1633\nZollsatz\nTarif-                                                                                              O/o des Wertes\nnummer                                  Warenbezeichnung                                           tarif-       zeit-\nmäfüg       weilig\nKapitel 85\nElektrotechnische Maschinen, Apparate und Geräte\nsowie andere elektrotechnische Waren\nVor~chriften\n1. Zu Kapitel 85 gehören nicht:\na) Heizkissen, Wolldecken, Bettdecken, Fußwärmer und ähnliche Gegenstände, mit\nelektrischer Heizvorrichtung; Bekleidung, Schuhe, Ohrenschützer und andere\nauf dem Körper getragene Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung (Tari-\nficrung nach Beschaffenheit);\nb) Glaswaren der Tarifnr. 70.11;\nc) Möbel mit elektrischer Heizvorrichtung (Kapi_tel 94).\n2. Waren, die sowohl der Tarifnr. 85.01 als auch der Tarifnr. 85.08, 85.09 oder 85.21\nzugewiesen werden können, sind in eine der drei zuletzt genannten Tarifnummern\neinzureihen.\nQuecksilberdampfstromrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Tarifnr. 85.01.\n:3 Zu Tarifnr. 85.06 gehören folgende elektromechanische Geräte, sofern sie von einer\nAusführung sind, die üblicherweise im Haushalt verwendet wird:\na) Staubsauger, Bohnergeräte, Lebensmittelmahl..- und -mischgeräte, Fruchtpressen\nund Ventilatoren, mit beliebigem Gewicht;                                     \"\nb) andere Geräte mit einem Höchstgewicht von 20 kg, ausgenommen Geschirr-\nspülmaschinen (Tarifnr. 84.19), Waschmaschinen (Wäschescl1leudern [Tarif-\nnr. 84.18-], andere Waschmaschinen für Wäsche [Tarifor. 84.40]),. Bügel-\nmaschinen (Bügelkalander fTari fnr. 84.16], andere Bügelmaschinen [Tarifnr.\n84.40]), Nähmaschinen (Tarifnr. 84.41) und Elekt•owärmt>geräte der Tarifnr.\n85.12.\n4. Rohe gegossene Teile von Maschinen, aus Eisen oder Stahl, deren Bestimmung un-\nzweifelhaft zu erkennen ist, soweit diese Teile sonst höheren Zollsätzen unterliegen\nwiirden                                                                                            foei\n85.01  Elektrische Generatoren, Motoren und rotierende Umformer; Trans-\nformatoren, Drosselspulen und andere Selbstinduktionsspulen; Strom-\nrichter (z.B. Gleichrichter):\nA - Generatoren, Motoren und rotierende Umformer, mit einem Stück-\ngewicht:\n1 - von mehr als 1000 kg .................................... .                        5        frei\n2 - von 1000 kg oder weniger ................................ .                      10              8\nB - Transformatoren, Drosselspulen und andere Selbstinduktionsspulen,\nmit einem Stückgewicht:\n1 - von mehr als 10 kg ...................................... .                        f>       frei\n2 - von 10 kg oder weniger .................................. .                      10              8\nC - Stromrichter (z.B. Gleichrichter) mit einem Stückgewicht:\n1 - von mehr als 1000 kg .................................... .                        5         frei\n2 - von mehr als 10 bis 1000 kg ............................... .                    10              8\n3 - von 10 kg oder weniger .................................. .                      15            10\nI) - Teile .................................... ·................. .                       10              8\n85.02  Elektromagnete; vormagnetisierte oder nichtvormagnetisierte Dauer-\nmagnete; Spannplatten, Spannfutter und ähnliche dauermagnetische oder\nelektromagnetische Aufspannvorrichtungen; elektromagnetische Kupp-\nlungen, Getriebe und Bremsen; elektromagnetische Hebeköpfe:\nA - Elektromagnete und Dauermagnete ........................... .                          15            12\nB - andere .................................................... .                          12            10\n85.03  Primärelemente und Primärbatterien ............................. .                          15            12\nNaßelemente ............................................................. .                          10\n85.04  Elektrische Akkumulatoren ..................................... .                           15            10","1634                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                          0/o des Wertes\nnummer                               Warenbezeichnung                                          tarif-    1  zeit-\nmäßig       weilig\n85.05  Von Hand zu führende Elektrowerkzeuge mit eingebautem Elektromotor                      10             4\n85.06  Elektromechanische Haushaltsgeräte mit eingebautem Elektromotor ....                    12           10\n85.07  Elektrische Rasierapparate, Haarschneide- und Schermaschinen, mit ein-\ngebautem Elektromotor ......................................... .                       12             ö\n85.08  Elektrische Zündapparate, Zündvorrichtungen und Anlasser, für Kolben-\nverbrennungsmotoren (z.B. Magnetzünder, Lichtmagnetzünder, Zünd-\nspulen, Zündkerzen und Glühkerzen); mit Kolbenverbrennungsmotoren\nverwendete Lichtmaschinen und Lade- oder Rückstromschalter ........ .                   10\n85.09  Elektrische Beleuchtungs- und Signalgeräte, Scheibenwischer, Frost-\nschutzeinrichtungen und Vorrichtungen gegen das Beschlagen von\nFensterscheiben, für Kraftfahrzeuge oder Fahrräder ................ .                    10            8\n85.10  Tragbare elektrische Leuchten zum Betrieb mit eigener Stromquelle (z.B.\nmit Primärbatterien, Akkumulatoren oder Dynamo), ausgenommen Geräte\nder Tarifnr. 85.09:\nA - Dynamoleuchten ........................................... .                        10            8\nB - andere .................................................... .                       15           10\n85.11  Elektrische Industrie- und Laboratoriumsöfen, einschließlich Einrich-\ntungen zum Warmbehandeln von Stoffen mittels Induktion oder dielek-\ntrischer Erwärmung; Maschinen, Apparate und Geräte zum elektrischen\nSchweißen, Löten oder Schneiden:\nA - Industrie- m-1d Laboratoriumsöfen, einschließlich Einrichtungen zum\nWarmbehandeln von Stoffen mittels Induktion oder dielektrischer\nErwärmung ............................................... .                         10            8\nBacköfen, auch ausgemauert ........................... ,, ................ .                    5\nEinrichtungen zum Warmbehandeln von Stoffen mittels Induktion oder dielek-\ntrischer Erwärmung:\nauf der Grundlage von Ilochfrequenzgeneratoren ...................... .                   6\nandere ........................................................... .                       5\nB - andere .................................................... .                       15            8\nmit einem Werte bis zu 10 000 DM für ein Stück .......................... .                     5\n85.12  Elektrische Warmwasserbereiter, Badeöfen und Tauchsieder; elektrische\nGeräte zum Raumbeheizen und zu ähnlichen Zwecken; Elektrowärme-\ngeräte zur Haarpflege (z.B. Haartrockner, Dauerwellenapparate, Brenn-\nscheren und Brcnnscherenwärmer); elektrische Bügeleisen; Elektrowärme-\ngeräte für den Haushalt; elektrische Heizwiderstände, ausgenommen\nsolche der Tarifnr. 85.24:\nA - I3ügcleisen ................................................ .                        8           6\nB - Öfen, Herde und Kochplatten, für den Haushalt ................. .                   15            6\nC - andere .................................................... .                       10            8\nHeißwasserspeicher und Durchlauferhitzer für den Haushalt; Dauerwellen-\ngeräte, Haartrockenhauben ............................................ .                      5\n85.13  Elektrische Geräte für die drahtgebundene Fernsprech- oder Telegraphcn-\ntechnik, einschließlich solcher Geräte für Trägerfrequenzsysteme ...... .                 12          10\nTelegraphiegeriite und Teile davon ............. _. . . _...................... .                  8\n85.14  Mikrophone und Haltevorrichtungen dazu; Lautsprecher; Tonfrequenz-\nverstärker .................................................... .                         14          10","Nr. 53 -Tag der Ausga.be: Bonn, den 1. Oktober 1957                                   1635\nZollsatz\nTarif-                                                                                            0/o des vV ertes\nnummer                                  Warenbezeichnung                                         tarif-        zeit-\nmäßig        wcilig\n85.15  Sende- un<l Empfangsgeräte für den Funksprech- oder Funktelegrapl1ie-\nverkchr; Sende- und E~pfangsgcräte für Rundfunk oder Fernsehen, ein-\nschließlich der mit Tonaufnahme- und Tonwiedergabegeräten kombi-\nnierten Empfänger und der Fernsehkameras; Geräte für Funknavigation,\nFunkmessung oder Funkfernsteuerung:\nA - Sende- und Empfangsgeräte aller Art, ausgenommen Rundfunk- und\nF'ernsehe1npfänger ......................................... .                      17            12\nB - Rundfunk- und Fernsehempfänger, auch mit Tonaufnahme- und Ton-\nwiedergabegeräten kombiniert ................................ .                     20            15\nC - Teile:\n1 - Schränke und Gehäuse, Teile davon ........................ .                    10             8\n2 - andere ................................................. .                      17            12\n85.16  Elektrische Verkehrssignal-, Verkehrssicherungs-, Verkehrsüberwachungs-\nund Verkehrssteuergeräte, für Schienen- und andere Verkehrswege, auch\nfür Häfen und Flugplätze ...................................... .                         10             8\n85.17  Elektrische Signalgeräte ( ausgenommen Geräte der Tarifnrn. 85.09 und\n85.16) zum Geben von hörbaren oder sichtbaren Signalen (z.B. Läute-\nwerke, Sirenen, Anzeigetafein, Einbruchs- oder Diebstahlalarmgeräte,\nFeuern1elder) .................. _............................... .                        10            8\n85.18  Elektrische Festkondensatoren,              Drehkondensatoren      und     einstellbare\nKondensatoren:\nA - Festkondensatoren ......................................... .                         15           10\nB - andere .................................................... .                        12            8\n85.19  Elektrische Geräte zum Schließen,- öffnen, Verbinden oder Schützen von\nclekrischen Stromkreisen (z.B. Schalter, Relais, Sicherungen, üherspan-\nnungsabl,eiter, Steckvorrichtungen, Fassungen, Klemmen, Abzweigdosen\nund Verbindungskästen); Fest- und Stellwiderstände ( einschließlich\nSpannungsteiler, ausgenommen Heizwiderstände); selbsttätige Span-\nnungsregler mit veränderlichem Ohmschem oder induktivem Widerstand,\nSchwingkontakt oder Stellmotor; Schalt- und Verteilungstafein und\n-schränke:\nA - Festwiderstände ( ausgenommen Heizwiderstände), mit einem Stück-\ngewicht:\n1. - von mehr als 100 g ... : .................................. .                   12             8\n2 - von 100 g oder weniger .................................. .                      17           12\nB - andere .................................................... .                        10             6\nInstallationsgeräte für Spannungen bis 750 V (z. B. Schalter, Steckdosen, Fas-\nsungen, V crtcilungstafeln, Sicherungselemente und Klemmleisten) ......... .                  4\n85 20   Elektrische Glühlampen und Entladungslampen, einschließlich solcher\nfür Infrarot- oder Ultraviolettstrahlung; Photoblitzlichtlampen; Bogen-\nlampen:\nA - Glühlampen, einschließlich solcher für Infrarotstrahlung ......... .                 17           12\nB - Entladungslampcn und Verbundlampen:\n1 - Entladungslampen, einschließlich solcher für Ultraviolettstrahlung              25           19\n2 - Verbundlampen, einschließlich solcher für Ultraviolettstrahlung                  15           12\n. C - Photoblitzlichtlampen, ausgenommen Entladungslampen ......... .                      15           12\nD - Bogenlampen .......................................... • .... .                      10             8\nE - Teile:\n1 - von Bogenlampen ....................................... .                        10            8\n2 - von anderen Lampen ..................................... .                       15           12","1636                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                        O/o des Wertes\nnummer                                 Warenbezeichnung                                      tarif- 1 zeit-\nmiißig      weilig\n85.21  Ele.ktronenr<Hiren (Glühkathoden-, Kaltkathoden- oder Photokathoden-\nröhren, andere als solche der Tarifnr. 85.20), einschließlich Röhren mit\nDampf- oder Gasfüllung, Quecksilberdampfgleichrichterröhren, Kathoden-\nstrahlröhren und Fernsehbildaufnahmeröhren; Photozellen; Kristall-\ndioden, Kristalltrioden usw. (z.B. Transistoren); gefaßte oder montierte\npiezoelektrische Kristalle ....................................... .                  17           12\n85.22  Elektrische Maschinen, Apparate und Geräte, in Kapitel 85 anderweit\nweder genannt noch inbegriffen ................................. .                    15           10\n85.23   Isolierte ( auch lackisolierte oder elektro! ytisch oxydierte) Drähte, Schnüre,\nKabel ( einschließlich Koaxialkabel), Bänder, Stäbe und dergleichen, für\ndie Elektrotechnik, auch mit Anschlußstücken ...................... .                 15           1C)\n85.24   Waren aus Kohle oder Graphit, auch in Verbindung mit Metall, zu elek-\ntrischen oder elektrotechnischen Zwecken, z.B. Kohlebürsten für elek-\ntrische Maschinen, Kohle für Lampen, Primärelemente oder Mikrophone,\nElektroden für elektrische Ofen, Schweißgeräte oder Elektrolyseanlagen:\nA - Kohleblöcke, -platten und -stangen zum Herstellen von Kohlebürsten               10            8\nB - Kohlebürsten für elektrische Maschinen; Kohle für Primärelemente;\nMikrophonl(ohle ........................................... .                    15           12\nC - andere    ................................................... .                  17           12\nKohle für Elektrolyse, nicht graphitiert, in Blöcken mit quadratischem Quer-\nschnitt von :W0X:W0 mm bis zu 310X310 mm und einem Stückgewicht von 40\nbis 100 kg .......................................................... .                 frei\n85.25   Isolatoren aus Stoffen aller Art ................................... .                15           12\naus Kunststoff, mit einem Werte von mehr als 10 DM für 1 kg ................. .                 4\n85.26   Isolierteile ganz aus Isolierstoffen oder nur mit in die Masse eingepreßten\neinfachen Metallteilen zum Befestigen (z.B. mit eingepreßten Hülsen mit\nInnengewinde), für elektrische Maschinen, Apparate, Geräte oder Instal-\nlationen, ausgenommen Isolatoren der Tarifnr. 85.25 ................. .               15           12\naus Kunststoff, mit einem Werte von mehr als 10 DM für 1 kg ................. .                 4\n85.27   Isolierrohre und Verbindungsstücke dazu, aus unedlen Metallen, mit\nInnenisolierung ............................................... .                     10             5\n85.28   Elektrische Teile von Maschinen, Apparaten oder Geräten, in Kapitel 85\nanderweit weder genannt noch inbegriffen .......................... .                 15           13","Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                        1637\nZollsatz\nTarif-                                                                                                 O/o des Wertes\nnummer                                     Warenbezeichnung\ntarif-       zeit-\nmäßig       weilig\nAbschnitt XVII\nBeförderungsmittel\nVorschriften\n1. Zu Abschnitt XVII gehören nicht die in Tarifnr. 97.01, 97.03 oder 97.08 erfaßten\nWaren sowie Rodelschlitten, Bobschlitten und dergleichen (Tarifnr. 97.06).\n2. Folgende Waren gehören, auch wenn sie nach ihrer Beschaffenheit erkennbar für\nWaren des Abschnitts XVII bestimmt sind, nicht zu den für Teile oder Zubehör\nvorgesehenen Tarifnummern dieses Abschnitts:\na) Dichtungen und dergleichen aus Stoffen aller Art (Tarifierung nach Stoff-\nbeschaffenheit oder nach Tarifnr. 84.64);\nb) Tcilf! mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Vorschrift 2 zu\nAbschnitt XV;\nc) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge);\nd) Wa1·cn der Tarifnr. 83.11;\nc) die in den Tarifnrn. 84.01 bis 84.59 erfaßten Maschinen, Apparate und Geräte\nsowie Teile davon: die in Tarifnr. 84.61 oder 84.62 erfaßten Waren sowie die in\nTarifnr. 84.fü3 erfa!.,ten Teile von Motoren oder anderen Kraftmaschinen;\nf) elektrische Maschinen, Apparate und Geräte sowie elektrisches Zubehör\n(Kapitel 8;)) ;\ng) Instrumente, Apparate und Geräte des Kapitels 90;\nh) Uhrmacherwaren (K\\lpitel 91);            ·\ni) Waffen (Kapitel 93);\nk) Bürsten, die Fahrzeugteile sind (Tarifnr. 96.02).\n8. »Teile und Zubehör« im Sinne der Kapitel 86 bis 88 sind nur Teile und Zubehör, die\nnach ilircr Beschaffenheit ausschließlich oder hauptsächlich für W:uen des\nKapitels 8G, 87 oder 88 bestimmt sind. Teile und Zubehör, für die zwei oder mehr\nTarifnummern der Kapitel 86 bis 88 in Betracht kommen, sind der Tarifnummer zu-\nz.uwcison, die rfom Hauptverwendungszweck der Teile oder. des Zubehörs entspricht.\n4. Luftfahrzeuge, die auch als Landfahrzeuge verwendet werden können, sind als\nLu ftf ah rzeuge zu tarifieren.\nKraftfahrzeuge, die infolge ihrer besonderen Bauweise auch als Wasserfahrzeuge\nverwendbar sind (Amphibienfa.hrzcuge), sind als Kraftfohrzr:uge zu tarifieren.\n;) Unvollständige oder unfertige \\Varen des Abschnitts XVII sind wie die entsprechen-\nden vollstii.ndigen oder fertigen \\\\Taren zu tarifieren, wenn sie deren charakteristische\nMerkmale haben.\nG. Zerlegte vollständige und fertige oder nach vorstehender Vorsch·rift 5 als voll-\nstündig und fertig geltende zerlegte \\Varen des Abschnitts XVII sind, wenn nichts\nanderes bestimmt ist, wie die entsprechenden zusammengesetzten vVaren zu tarifieren\n7 Ersatzteile und Zubehör für Waren des Abschnitts XVII sind wie die vVare zu\ntarifieren, zu der sie gehören, wenn sie mit der vVäre zur Abfertigung gestellt wer-\nden, ihr nach Art und Menge entsprechen und üblicherweise zusammen mit ihr ver-\nkauft werden.","1638                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                          0/o des Wertes\nnummer                                Warenbezeichnung\ntarif- 1 zeit-\nmäßig      weilig\nKapitel 86\nSchienenfahrzeuge; ortsfestes Gleismaterial;\nnichtelektrische mechanische Signalvorrichtungen für Verkehrswege\nVorschriften\n1. Zu Kapitel 86 gehören nicht:\na) Bahnschwellen aus Holz (Tarifnr 44.0i) oder aus Beton (Tarifnr. 68.11);\nb) Oberbaumaterial für Bahnen, der Tarifnr. 73.16;\nc) elektrische Signalgeräte der Tarifnr. 85.16.\n2. Zu Tarifnr. 86.09 gehören u. a. Achsen, Räder, Radsätze, Radreifen, Radspreng-\nringe, Radkörper und andere Radteile, Untergestelle, Drehgestelle und Lenkgestelle,\nAclislager, Bremsvorrichtungen, Puffer, Zughaken, Kupplungen, Faltenbälge, Wagen-\nkästen und andere Aufbauten.\n3. Vorbehaltlich der Vorschrift 1 zu Kapitel 86 gehören zu Tarifnr. 86.10 insbesondere\nzusammengesetzte Gleise, Drehscheiben, Prellböcke, Lademaße, bewegliche Scheiben-\nund Flügelsignale, Bahnschrankenbetätigungsvorrichtungen für schienengleiche Bahn-\niibergänge, Vorrichtungen zur N ahbedienung der \\V eichen, Stellwerke zur Fern-\nbedienung der \\Veichen oder Signale und- andere nichtelektrische mechanische\nSignal-, Sicherungs-. Überwachungs- und Steuergeräte für Verkehrswege aller Art,\nauch mit Vorrichtungen zur elektrischen Beleuchtung.\n86.01  Dampflokomotiven; Lokomotivtender:\nA - Dampflokomotiven ......................................... .                         15            8\nB - Lokomotivtender ........................................... .                        15           10\n86.02  Elektrische Lokomotiven mit Stromspeisung aus Akkumulatoren oder aus\ndem Stromnetz ................................................. .                        15           10\n86.03  Andere Lokomotiven ........................................... .                         15           10\n86.04  Triebwagen (auch für Straßenbahnen); Motordraisinen .............. .                     12            8\n86.05  Personenwagen, Gepäckwagen, Postwagen, Lazarettwagen, Gefangenen-\nwagen, Meßwagen und andere schienengebundene Spezialwagen ....... .                      12            8\n86.06  Werkstattwagen, Kranwagen und andere schienengebu~dene Arbeits-\nwagen; Draisinen ohne Motor ................................... .                         12           8\n86.07  Schienengebundene Güterwagen ................................. .                          12           8\n86.08  Warenbehälter (Container) für Beförderungsmittel jeder Art ......... .                    12           8\n86.09  Teile von Schienenfahrzeugen:\nA- Achsen; Räder, Radteile und Radsätze .........•............•...                       15          12\nB- Achslager und Teile davon:\n1 - Gleitachslager .......................................... .                     15          10\n2 - Wälzachslager .......................................... .                     25           15\n3 - Achslagerteile, anderweit weder genannt noch inbegriffen ...... .              25           15\nC - Bremsvorrichtungen (ausgenommen elektromagnetische Bremsen der\nTarifnr. 85.02) und Teile davon ........................•.......                      8           6\nD - Untergestelle, Drehg.estelle und Lenkgestelle; Teile davon ......... .                18          10\nE - Wagenkästen und andere Aufbauten; Teile davon ............... .                       12           8\nF - andere (z.B. Puffer, Zughaken, Kupplungen, Faltenbälge und Über-\ngangsbrücken); Teile davon .............................•....                        15          10\nAnmerkung zu Ta r i fn r. 86.09 A b s. A\nAbgenutzte Radreifen aus Stahl mm Herstellen von Spaten und Schaufeln unter Zoll-\nsicherung ................................................................. .                      frei ·\n86.10  Ortsfestes Gleismaterial; nichtelektrische mechanische Signal-, Siche-\nrungs-, Oberwachungs- und Steuergeräte für Verkehrswege aller Art;\nTeile davon .................................................... .                        15           8","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                      1639\nZollsatz\nTarif-                                                                                             O/o des Wertes\nnummer\nWarenbezeichnung                                         tarif- 1 zeit-\nmäßig       weilig\nKapitel 87\nZugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder\nund andere. nicht schienengebundene Landfahrzeuge\nVorschriften\n1. Zugmaschinen im Sinne des Kapitels 87 sind Kraftfahrzeuge, die im wesentlichen\nzum Ziehen o<kr Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten gebaut sind. Sie\nkiinncn aud1 Zusatzvorrichtungen haben, die es möglich machen, im Zusammenhang\nmit der Ilaupt:ver-wlmdung der Zugmaschine Werkzeuge, Geräte, Saatgut, Dünge-\nmittel usw. zu bdiir<lern.\n~- Kraf'twagc11fal1rgestellc mit Führerhaus gehören nicht zu Tarifnr. 87.04, sondern zu\nTarifnr. 87.02.\n3. J{in<lerfahnii.dcr, die nicht wie gewöhnliche Fahrräder gebaut oder nicht mit Kugel-\nlagern ausgerüstet sind, gehören nicht zu Tarifnr. 87.10, sondern zu Tarifnr. 97.01.\n87.01  Zugmaschinen, auch mit Seilwinden:\nA - mit Verbrennungsmotor als Fahrantrieb                                                  15           10\nEinachsschlepper ...................................................... .                         5\nB - mit an<lcrerp maschinellem Fahrantrieb ......................... .                     15           12\n87.02  Kraftwagen zum Befördern von Personen oder Gütern ( einschließlich\nSport- und Rennwagen und Oberleitungsomnibusse):\nA - K rnftwagcn zum Befördern von Personen und Kraftwagen zum Be-\nfördern von Personen und Gütern (Kombinationskraftwagen):\n1 - mit mindestens 10 Sitzplätzen ............................. .                    35            21\n2 - andere                                                                           35            21\nKraftwagen des Absatzes A - 2 ( ausgenommen Krankenkraftwagen) mit\neinem Gesamthubraum des Motors von 2000 ccm oder weniger ......... .                     17\nB - Lastkraftwagen, einschließlich Lieferkraftwagen ............... .                     35            21\n87.03  Kraftwagen zu besonderen Zwecken, z.B. Spritzenwagen, Leiterwagen,\nStraßenkehrwagen, Sprengwagen, Schneeräumwagen, Abschleppwagen,\nKranwagen, Scheinwerferwagen, Werkstattwagen, mit Röntgenanlage\nausgestattete Wagen und ähnliche, nicht oder nicht ausschließlich zu\nBeförderungszwecken gebaute Kraftwagen ........................ .                           11             8\n87.04  Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge der Tarifnr. 87.01, 87.02 oder 87.03, mit\nMotor ....................................................... .                            35            21\nKarosserien für Kraftfahrzeuge der Tarifnr. 87.01, 87.02 oder 87.03, ein-\nschließlich Führerhäuser ....................................... .                          30           19\n87.0G  Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Tarifnr. 87.01, 87.02 oder 87.03                   30           19\nStoßdiimp fer für Kraftwagen oder Zugmaschinen ............................. .                       15\nKiililenollschirme, auch mit vViederaufrollvorrichtung, für Kraftwagen ......... .                  10\nRadteile in Stern- oder Scheibenform aus Eisen oder Stahl in einem Stück gegossen,\nauch bearbeitet, für Kraftwagen, 'auch in Verbindung mit aus dem Bundesgebiet\ngelieferten Felgen und Bremstrommeln ................................... .                         4\n87.07  Kraftkarren (z.B. Lastkarren, Zugkarren und Stapler); Teile davon ... .                     15             8\nStapler und Teile davon ................................................... .                         6\n87.08  Panzerwagen und andere gepanzerte Kampffahrzeuge, mit maschinellem\nFahrantrieb, auch mit Waffen; Teile davon ................ ·.......... .","1640                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                      0/o des Wertes\nnumrner                               Warenbezeichnung                                     tari f-      zeit-\nmäßig       weilig\n87.09  Krafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Beiwagen; Beiwagen\nfiir Krafträder oder Fahrräder aller Art:\nA - Krafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Beiwagen, mit\neinem Gesamthubraum des Motors:\n1 - von 50 ccrn oder weniger ................................. .              20           15\n2 - von mehr als 50 ccm bis 125 ccm .......................... .              20           15\n3 - von mehr als 125 ccm ................................... .                30           19\nI~ - I~eiwagen ................................ , ................ .                30           19\n87.10   Fahrräder, einschließlich Lastendreiräder und dergleichen, oJme Motor               15           12\n87.11   Fahrstühle und ähnliche Fahrzeuge, für Kranke oder Körperbehinderte,\nmit Vorrichtung zur mechanischen Fortbewegung (auch mit Motor) ....                 10             6\n87.12   Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Tarifnr. 87.09, 87.10 oder 87.11:\nA - für I{rafträdcr ................... ; ......................... .               20           15\nB - andere Teile und anderes Zubehör ............................. .                15            12\n87.13   Kinderwagen sowie Fahrstühle und ähnliche Fahrzeuge, für Kranke oder\nKörperbehinderte, ohne Vorrichtung zur mechanischen Fortbewegung;\nTeile davon:\nA - I{inderwagen .............................................. .                   15             8\nB - Fahrstühle und ähnliche Fahrzeuge, für Kranke oder Körperbehinderte             10             8\nC - Teile                                                                           15             8\n87.14   Andere Fahrzeuge ohne maschinellen Fahrantrieb und Anhänger für\nFahrzeuge jeder Art; Teile davon . ................................ .               10             8\nIIandtransportkarren und gummibereifte Ackerwagen ......................... .                 5","Nr. 53 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                              1641\nZollsatz\nTnrif-                                                                                       O/o des Wertes\nnurrnncr                               Warenbezeichnung\ntarif-:- 1 zeit-\nmäßig        weilig\nKapitel 88\nLuftfahrzeuge\n88.01   Luftfahrzeuge, leichter als Luft (Luftschiffe und Ballone)                          30            21\n88.02   Luftfahrzeuge, schwerer als Luft ( z. B. Landflugzeuge, \"\\Vasserflugzeuge,\nSegelflugzeuge, Tragschrauber, Hubschrauber, Schwingenflügler und\nDrachen); rotierende Fallschirme (Rotochutes):\nA - für maschinellen Antrieb, auch ohne Antriebsmaschinen ........... .            30          frei\n1~ - andere ................................................... .                   30            20\n88.03   Teile von W arcn der Tarifnrn. 88.01 und 88.02 '. ................... .             30            20\nTeile von Waren der Tarifnr. 88.02, ausgenommen ,·ollständige Tragwerke und\nvollständige Rümpfe, für Flugzeuge ...................................... .               frei\n88.04   Fallschirme und Teile davon sowie Fallschirmzubehör ............... .               30            21\n88.05   Katapulte und ähnHche Startvorrichtungen für Luftfahrzeuge; Boden-\ngeräte zur Flugausbildung; Teile davon ........................... .                30\nBodengeriite zur Flugausbildung und Teile davon                                             frei","1642                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                           O/o des Wertes\nnummer                                       Warenbezeichnung                                                                                zeit-\ntarif-\nma11ig       weilig\nKapitel 89\nWasserfahrzeuge und schwimmende Vorrichtungen\n\\f O r S C !J !' i f t\nRiimpf'e von 'vVasscrfahrzcugcn und unvollständigP oder unfertige Wasserfahrzeuge,\nauch ·1.<'.rlcgt, sowie zerlegte vollständige Wasserfahrzeuge sind wie die entsprechen-\nden 'vVasscrfahrzeuge oder, wenn die Wasserfahrzeuggattung zweifelhaft ist, nach\nTari !'nr. SD.01 zu tarifieren.\n89.01  W asserfahrzcugc, nachstehend weder genannt noch inbegriffen                                                           frei\n89.02  Schlepper .................................................... .                                                       frei\n89.0:3 Feuerschiffe, Feuerlöschschiffe, Schwimmbagger, Schwimmkran~ und\nandere Wasserfahrzeuge, bei denen das Fahren im Vergleich zu ihrem\nVerwendungszweck von untergeordneter Bedeutung ist; Schwimmdocks:\nA - Schwimmbagger, Schwimmkrane und schwimmende Getreideheber,\nmit maschinellem Fahrantrieb ............................... .                                                    10            8\nB - andere                                                                                                            frei\n89.04  Wasserfahrzeuge zum Abwracken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        frei\n89.05  Schwimmende Vorrichtungen ( ausgenommen Wasserfahrzeuge), z. B.\nSchwimmtanks, Senkkästen, Festmachetonnen, Bojen und schwimmende\nI~akcn . . . . . . . . . . . . . . . . . . • • • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei","Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den i. Oktober 1957 1643\nAbschnitt XVIII\nOptische, photographische\nund kinematographische Instrumente,\nApparate und Geräte;\nMeß-, Prüf- und Präzisionsinstrumente,\n-appa1~ate und -geräte;\nn1edizinische und chirurgische Instrumente,\nApparate und Geräte;\nUhrmacherwaren; Musikinstrumente;\nTonaufnahme- und Tonwiedergabeg·eräte","1644                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                                 0/ 0 des Wertes\nnummer                                     Warenbezeichnung                                           tari I'-      zeit-\nmiißig       weilig\nKapitel,90\nOptische, photographische und kinematographische Instrumente,\nApparate und Geräte; Meß-, Prüf- und Präzisionsinstrumente, -\n-apparate und -geräte; medizinische und chirurgische Instrumente,\nApparate und Geräte\nVo1·schriften\n1. Zu Kapitel 00 gehören nicht:\na) Waren zu technischen Zwecken aus Weichkautschuk (Tarifnr. 40.14), aus Leder\noder; Kunstleder (Tarifnr. 42.04) oder aus Spinnstoffen (Tarifnr. 59.17);\nb) feuerfeste Waren der Tarif nr. 69.03; Waren zu chemischen oder anderen tech-\nnischen Zwecken der Tarifnr. 69.09;\nc) Spiegel aus Glas, nicht optisch bearbeitet, der Tarifnr. 70.09; Spiegel aus un-\nedlem Metall oder aus Edelmetall, die nicht die .charakterbestimmenden Merk-\nmale optischer Elemente haben (Tarifnr. 83.12 oder Kapitel 71, je nach Be-\nschaffenheit);\nd) Glaswaren der Tarifnrn. 7007, 70.14, 70.15, 70.17 und 70.18;\ne) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Vorschrift 2 zu\nAbschnitt XV;\nf) Ausgabepumpen mit Flüssigkeitsmesser (Zapfsäulen) der Tarifnr. 8410;\nWaagen zu Prüf- und Kontrollzwecken und gesondert zur Abfertigung gestellte\nGewichte (Tarifnr. 84.20); Maschinen, Apparate und Geräte zum Heben oder\nFördern (Tarifnr. 84.22); Spezialvorrichtungen zum Einstellen der Werkstücke\noder Werkzeuge an Werkzeugmaschinen, auch mit optischer Ablesevorrichtung\n(z.B. sogenannte »optische« Teilköpfe), .der Tarifnr. 84.48 (ausgenommen rein\noptische Vorrichtungen: z.B. Zentrierfernrohre, Fluchtfernrohre); Druckminder-\nventile sowie andere Ventile und Armaturen (Tarifnr. 84.61);\ng) Scheinwerfer für Kraftrahrzcuge (Tarifnr. 85.09) und Geräte für Funk-\nnavigation, Funkmessung oder Funkfernsteuerung (Tarifnr. 85.15);\nh) kinematographische Tonaufnahme- und Tonwiedergabegeräte, die ausschließlich\nnach magnetischen Verfahren arbeiten, sowie ebenfalls ausschließlich auf magne-\ntischen Verfahren beruhende Geräte zum serienweisen Kopieren der nar.h\nmagnefoichen Verfahren hergestellten Tonträger (Tarifnr. 92.11) ;· magnetische\nTonabnehmer (Tarifnr. 92. 1;~);\ni) Waren des Kapitels 97;\nk) Hohlmaße; sie sind nach Stoffbeschaffenheit zu tarifieren.\n:l. Unvollstiindige oder unfertige Instrumente, Maschinen, Apparate, Geräte und Vor-\nrichtungen werden wie die vollständigen oder fertigen Instrumente, Maschinen.\nApparate, Geräte und Vorrichtungen tarifiert, wenn sie deren charakter·bestimmende\nMerkmale haben.\n3. V 01·bchal tlich der vorstehenden Vorschriften 1 und 2 sind Teile und Zubehör, die\nihrer Beschaffenheit nach ausschließlich oder hauptsächlich für Instrumente,\nMaschinen, Apparate, Geräte oder andere 'Naren des Kapitels 90 bestimmt sind,\nwie folgt zu tarmeren:\na) Teile und Zubehör, die selbst Waren einer bestimmten Tarifnummer des\nKapitels 90 oder der Kapitel 84, 85 oder 91 (ausgenommen Tarifnrn. 84.fö und\nSC>.28) sind, sind di<~sc~r Tarifnummer zuzuweisen;\nb) andere Teile und anderes Zubehör sind wie die Instntmente, Maschinen, Appa-\nrate, Geräte usw., fiir die sie bestimmt sind, zu tarifieren oder ggf. der\nTarifnr. 90.29 zuzuweisen.                                  '\n4. Zu Ta~ifnr. 90.05 gehören nicht: Astronomische Fernrohre (Ta.rifnr. 90.0G), Zielfern-\nrohre für Waffen, Periskope für Unterseeboote oder Kampffahrzeuge sowie Fern-\nrohre für Instrumente, Maschinen, Apparate und Geräte des Kapitels 00\n(Tarifnr. 90.13).\n5. Mcf.1-, Prüf- und Kontrollinstrumente, -maschinen, -apparate und -geräte, für die\nsowohl die Tarifnr. 90.13 als auch die Tarifnr. 90.16 in Betracht kommen, sind der\nTari f'nr 90. lG zuzuweisen.\nß. Zu Tarifnr. 90.28 gehören nur:\na) Instrnmcnte, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen elektrischer Größen;\nb) Instrumente, Maschinen, Apparate und Geräte von den in den Tarifnrn. 90.14,\nD0,1~), 90.lG, 90.22, !)0.2;3, 90.24, 90.27) oder 90.27 erfaßten Arten (ausgenommen\nStroboskope), wenn ihre Arbeitsweise auf einer elektrischen Erscheinung beruht,\ndie sich mit der zu ermittelnden oder zu regelnden Griiße ä.ndert;\nc) Instrumente, Apparate und Geräte zum Nachweis oder zum Messen von Alpha-,\nBeta•, Gamma-, Röntgen-, kosmischen oder ähJJliehen Strahlen.\n7. Etuis, Kästen und ähnliche Behältnisse für Waren des Kapitels 90, die mit diesen\nWaren zur Abfertigung gestellt werden, smd wie diese VVaren zu tarifieren, wenn\nsie üblicherweise mit ihnen verkauft werden. Gesondert zur Abfertigung gestellt,\nwerden sie nach ßeschaff enheit tarifiert.","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                       1645\nZollsatz\nTarif-                                                                                               O/o des Wertes\nnummer                                    Warenbezeichnung                                          tarif-       zeit-\nm•äßig      weilig\n90.01  Linsen, Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller\nArt, nicht gefaßt ( ausgenommen optische Elemente aus Glas, optisch nicht\nbearbeitet); polarisierende Stoffe in Form von Folien oder Platten ..... .                   10             8\n90.02  Linsen, Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller\nArt, für Instrumente, Apparate und Geräte, gefaßt ( ausgenommen optische\nElemente aus Glas, optisch nicht bearbeitet) ........................ .                      10             6\n90.03  :Fassungen für Brillen, Klemmer, Stielbrillen oder für ähnliche Waren;\nTeile davon:\nA - aus Edclmetal1en oder Edelmetallplattierungen ................. .                       10             8\n13 - andere ................................................... .                           15           12\n90.04  Brillen (Korrektionsbrillen, Schutzbrillen und andere Brillen), Klemmer,\nSticlbrilJen und ähnliche Waren:\nA - mit Fassungen aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen. ; ... .                     10            8\nKorrektionsbrillen, -klemmer, -stielbrillen und dergleichen ............... .                    G\nI-3 - andere ....................................................•                          15            12\nKorrcktionsbrillen, -klemm er, -stielbrillen und dergleichen ......•...........                    8\n90.05  Ferngläser und Fernrohre, mit oder ohne Prismen ........... '. ....... .                     10             8\n90.06  Astronomische Instrumente, wie Teleskope, astronomische_ Fernrohre,\nMeridian-Durchgangsinstrumente, Äquatoreale, ausgenommen Instrumente\nfür Radio-Astronomie; Montierungen für diese Waren ............... .                          15            8\n90.07  Photographische Apparate; Blitzlichtgeräte z1c1 photographischen oder\nkinematographischen Zwecken ................. ·.................. .                           10            8\nphotographische Apparate (ausgenommen photographische Spezialapparate fiir\nLuftaufnahme oder für Mikrophotographie) und Kassetten für photographische\nApparate aller Art ........ , ............................................ .                        6\n90.08  Kinematographische Apparate (Bildaufnahme- und Tonaufnahmeapparate,\nauch kombiniert, Vorführapparate mit oder ohne Tonwiedergabe):\nA - kinematographische Apparate für Luftaufnahme ................ .                          10            8\nB - andere kincrnatographisehe Apparate ......................... .                          15           12\nBildau/'nalnneapparate für Filme mit einer Breite von 1f3 mm oder we1~iger ... .                  8\nC - Teile und Zubehör ........................................... .                         10            8\nFilmkassetten fiir kinematographische Aufnahmeapp ratc .................. .\n0                                           6\n90.09  Stehbildwerfer; photographische Vergrößerungs- oder Verkleinerungs-\napparate ............................................. _......... .                           10             8\n90.10  Apparate und Ausrüstung für photographische oder kinematographische\nLaboratorien, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen;\nP!~otokopierapparate nach dem Kontaktverfahren; Filmspulen; Lichtbild-\n,van<le ........................................................ .                            10             8\n90.11  Elektronen- und Protonenmikroskope; Elektronen- und Protoncndiffrak-\ntionseinrich tungen ............................................ .                            10             8\n90.12  Optische Mikroskope, auch für Mih:rophotographie, l\\Iikrokinematographi<•\noder Mikroprojektion ........................................... .                            10             8\noptische Mikroskope (ausgenommen mikrophotographische, mikrokinematographische\nund Mikroprojektions-Geräte) ............................................ .                         3\n90.13  Optische Instrumente, Apparate und Gerfüe, in Kapitel 90 andenvcit weder\ngenannt noch inbegriffen, einschließlich Scheinwerfer:\nA - Scheinwerfer .............................................. .                            15             8\nB - andere ............. ................\n_                      ,.... ;- . ; ; ............ ; .   10             8","[646                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                             0/o des Wertes\nnummer                                 Warenbezeichnung                                           tarif-       zeit-\nmäßig       weilig\nGeodätische und topographische Instrumente und Geräte; Instrumente,\nApparate und Geräte für Photogrammetrie und Hydrographie; nautische,\naeronautische, meteorologische, hydrologische und geophysikalische\nInstrumente, Apparate und Geräte; Kompasse und Entfernungsmesser                           15             8\nU0.15  Waagen mit einer Empfindlichkeit von mindestens 50 mg, auch mit\nGewichten .................................................... .                           10             8\nhydrostatisrhe Waagen ................................. : .................. .                       6\n90.lG  Zeichen-, Anreiß- und Recheninstrumente und -geräte ( z. B. Pantographen,\nReißzeuge, Rechenschieber, Rechenscheiben); Maschinen, Instrumente,\nApparate und Geräte zum Messen, Prüfen oder Kontrollieren, in Kapitel 90\nanderweit weder genannt noch inbegriffen ( z. B. Auswuchtmaschinen,\nPlanimeter, Mikrometer, Lehren, Eichmaße, Metermaße); Profil pro jektore:n                 10             8\nRecheninstrumente und -gcräte ............................................. .                        6\nsogenannte Universal- und V crgleichsmeßgeräte mit Optik; Zahnradmeß- und\n-prüfgeriite; Gerä.te zum Eichen von Meßstäben oder Meßbändern; Profil-\nprojektoren ............................................................ .                        5\n90.17  Medizinische, chirurgische, zahn- und tierärztliche Instrumente,. Apparate\nund Geräte, einschließlich elektromedizinische Apparate und Geräte sowie\nApparate und Instrumente für die Ophtalmologie:\nA - elektromedizinische Apparate und Geräte ....................... .                     12             8\nB - andere ........... -........................................ .                         10             8\nl{olposkope  ........ , ............... , ..... , ............................ .                 5\n90.18  Apparate und Geräte für Mecanotherapie oder zur Massage; Apparate und\nGeräte für Psychotechnik, Ozontherapie, Sauerstofftherapie, Aerosol-\ntherapie und zum Wiederbeleben sowie andere Atmungsapparate und\n-geräte aller Art ( einschließlich Gasmasken) ....................... .                     10            6\n90.19  Orthopädische Apparate und andere ~rthopädische Vorrichtungen ( ein-\nschließlich medizinisch-chirurgische Gürtel); Zahnprothesen, künstliche\nMenschenaugen und andere Prothesen; Schwerhörigengeräte; Vorrich-\ntungen zum Behandeln von Knochenbrüchen ( z. B. Schienen):\nA - orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen\n(einschließlich medizinisch-chirurgische Gürtel); Vorrichtungen zum\nBehandeln von Knochenbrüchen (z.B. Schienen) ................ .                        10            8\nB - Prothesen:\n1 - Zahnprothesen und künstliche Menschenaugen ............... .                      15            8\n2 - andere ................................................ .                        10             8\nC - Schwerhörigengeräte ....................................... .                          12           10\n90.20  Röntgenapparate und -geräte und Apparate und Geräte, die die Strahlung\nradioaktiver Stoffe verwerten ( auch für Schirmbildphotographie), ein-\nschließlich Röhren und andere Vorrichtungen zum Erzeugen von Röntgen-\nstrahlen, Hochspannungsgeneratoren, Schalttische und Durchleuchtungs-\nschirme, für diese Apparate und Geräte; Untersuchungs- und Behand-\nlungstische, -sessel und dergleichen, für die vorstehend genannten Apparate\nund Geräte:\nA - Rön1genapparatc und -geräte (auch für Schirmbildphotographie), ein-\nschließlich Vorrichtungen zum Erzeugen von Röntgenstrahlen ( aus-\ngenommen Röntgenröhren), Hochspannungsgeneratoren, Schalttische\nund Durchlcuchtungsschirmc dafür; Untersuchungs-und Behandlungs-\ntische, -sessel und dergleichen für Röntgenapparate und -geräte ... .                 12            8\nß - Röntgenröhren        ............................................ .                      8           6","Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                                 1647\nZollsatz\nTarif-                                                                                                           0/o des Wertes\nnummer                                   Warenbezeichnung                                                       tarif-       zeit\nmäßig       weilig\n(00.20)  C - Apparate und Geräte, die die Strahlung radioaktiver Stoffe verwerten\n(auch für Schirmbildphotographie), einschließlich Schalttische und\nDurchleuchtungsschirme dafür; Untersuchungs- und Behandlungs-\ntische, -sessel und dergleichen, für diese Apparate und Geräte ..... .                            10             8\n90.21   Instrumente, Maschinen, Apparate, Geräte und Modelle, zu Vorführ-\nzwecken (z.B. beim Unterricht, in Ausstellungen), nicht zu anderer Ver-\nwendung geeignet ....................................·......... .                                       10             (i\n90.22   Maschinen, Apparate und Geräte für mechanische Prüfungen (z.B. für\nPrüfung der Widerstandsfähigkeit, Härte, Zugfestigkeit, Druckfestigkeit,\nElastizität) von Materialien (z.B. von Metallen, Holz, Textilien, Papier,\nKunststoffen) .................................................. .                                      10             6\nReißfestigkeitspr4fer und andere Materialprüfmaschinen und -apparate für Spinn-\n·stoffe und Spinnstoffwaren ............................................... .                                   5\n90.23   Dichternesser (Aräometer, Senkwaagen) und ähnliche Instrumente;\nThermometer, Pyrometer, Barometer, Hygrometer und Psychrometer.\nauch mit Registriervorrichtung, auch miteinander kombiniert:\nA - Dichternesser und ähnliche Instrumente; Pyrometer, Hygrometer und\nPsychrometer ............................................. .                                      10             8\nDichternesser und ähnliche Instrumente ................................... .                                 6\nB - andere, auch mit Pyrometern, Hygrometern oder Psychrometern\nkombiniert ................................................. .                                     f5           12\n90.24   Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen, Kontrollieren oder, Regeln\nvon Durchfluß, Füllhöhe, Druck oder anderen veränderlichen Größen von\nFlüssigkeiten oder Gasen oder zum Regeln von Temperaturen, wie Mano-\nmeter, Thermostate, Flüssigkeitsstand- oder Gasstandanzeiger, Durchfluß-\nmesser, Wärmemengenzähler und automatische Zugregler für Feuerungen,\nausgenommen Waren der Tarifnr. 90.14:\nA - Manometer ............................................... '.                                        15           12\nB-andere ................................................... .                                          10             8\n90.25   Instrumente, Apparate und · Geräte für physikalische oder chemische\nUntersuchungen (wie Polarimeter, Refraktometer, Spektrometer, Gas- und\nRauchgasprüfer); Instrumente, Apparate und Geräte zum Bestimmen der ·\nViskosität, Porosität, Dilatation, Oberflächenspannung und dergleichen\n(wie Viskosimeter, Porosimeter, Dilatometer) und für kalorimetrische,\nphotometrische oder akustische Messungen (wie Photometer - einschließ-\nlich Belichtungsmesser-, Kalorimeter)t Mikrotome . . . . . . . . . . . . . . . . .                       10             s\nI{ reispolarimeter  ...........•........................•......................                                    5\n90.26   Gas-, Flüssigkeits- und Elektrizitätszähler, für Verbrauch oder Produk-\ntion, einschließlich Prüf- oder Eichzähler ............. ·.. . . . . . . . . . . .                      10             8\nGas- und Flüssigkeitszähler:\nnur zur Mengenmessung ................................................. .                                      4\nandere ................ ; ............................. • • •'· . , • • • • • • • •·• • • • ·                  6\nElektrizitätszähler, nur zur Mengenmessung ........ , ........................ .                                  5\nMaximum-Elektrizitätszähler, auch mit Registriereinrichtung, Eich-, Spitzen-, Blind-\nverbrauch- und Kontaktgeberelektrizitätszähler sowie Münzelektrizitätszähler ..                                6\n90.27   Andere Zähler (z.B. Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilo-\nmeterzähler, Schrittzähler), Tachometer und andere Geschwindigkeits-\nmesser (auch magnetische), ausgenommen Geschwindigkeitsmesser der\nTarifnr. 90,14; Stroboskope:                                                                 ·\nA - Stroboskope ............................•...................                                       10             5\nB- andere ................................................... .                                        12             8\nHandtourenzähler, nur zum Zählen oder Anzeigen •.........................                                    5","1648                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                           0 /o des Wertes\nnummer\nWarenbezeichnung                                     tarif-        zeit-\nmäßig        weilig\n90.28  Elektrische oder elektronische Instrumente, Apparate und Geräte zum\nMessen, Prüfen, Kontrollieren, Regeln oder zum Analysieren .......... .                  10             8\nMikro-Elektrophoreseapparate sowie Gleichmäßigkeitsprüfer für Spinnstoffe und\nSpinnstoff waren ......................................... ; .............. .                      5\nautomatische Spektralanalysenschreiber ..................................... .                    frei\n90. 2n Teile. und Zubehör, ihrer Beschaffenheit nach ausschließlich oder haupt-\nsächlich f{ir Instrumente, Apparate oder Geräte der Tarifnr. 90.23, 90.24,\n90.26, 90.27 oder 90.28 bestimmt, auch wenn sie für mehrere dieser\nInstrumente, Apparate oder Geräte verwendet werden können ......... .                    10             8\nTeile und Zubehör für Maximum-Elektrizitätszähler (auch für solche mit\nRegistriereinrichtung), für Eich-, Spitzen-, Blindverbrauch- und Kontaktgeber-\nclek trizitii.tsziililer sowie Fernzählwerke und Fernregistriereinrichtungen für\nMehrzweckclcktrizitätszähler ............................................ .                       6\nTeile und Zt1bd1ör für Stroboskope sowie für Handtourenzähler, nur zum Zählen\noder Anzeigen, für Mikro-El1ektrophoreseapparate und für elektrische Gleich-\nmiißigkcitsprüfer für Spinnstoffe und Spinnstoffwaren ....................... .                   5","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                                                         1649\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                                        O/o des Wertes\nnummer\nWarenbezeichnung\ntarif- -1 zeit-\nmäßig        weilig\nKapitel 91\nUhrmacherwaren\nV o r s c 11 r i f t c n\n1. »Kleinuhr-Werke« im Sinne der Tarifnrn. 91.02 und 91.07 sind Werke, die eine\nUnruh mit Spiralfeder als Gangregler haben U:nd deren Dicke, einschließlich Werk-\nboden und Brücken, 12 mm nicht übersteigt.\n2. A usgenornmcn von den Tarifnrn. 91.07 und 91.08 sind mechanische Werke, . die so\nkonstruiert sind, daß sie ohne Hemmung laufen (Tarifnr. 84.08).\n3. Zu Kapitel 91 gehören nicht Uhrgewichte, Uhrgläser, Uhrketten, Uhrarmbäncle_r,\nTeile der elektrischen Ausstattung, Kugellager und Kugeln für Kugellager sowie\nTeile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Vorschrift 2 zu Ab-\nschnitt XV. Uhrfedern (einschließlich Spiralfedern) gehören zu Tarifnr. 91.11.\n4. Vorbehaltlich der Vorschriften 2 und 3 bleiben Werke und Teile, die sowohl in\nUhrrnacherwaren als auch zu anderen Zwecken, insbesondere in Meß- oder\nPriizisionsinstrumenten, verwendet werden können, in Kapitel 91.\n5. Etuis, Kästen und ähnliche Behältnisse für Waren des Kapitels 91, die mit diesen·\nWaren zur Abfertigung gestellt werden, sind wie diese Waren zu tarifieren, wenn\nsie üblicherweise mit ihnen verkauft werden. Gesondert zur Abfertigung gestellt,\nwerden sie nach Beschaffenheit tarifiert.\n91.0 I Taschenuhren, Armbanduhren und ähnliche Uhren ( einschließlich Stopp-\nuhren vom gleichen Typ):\nA - mit Gehäusen, die mit echten Perlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen\nbesetzt sind ............................................... .                                                                  10\nB - andere                                                                                                                            20\nmit einem Werte von 10 DM oder weniger für 1 Stück ..................... .                                                               15\nandere .............................................................. .                                                                   6\nmin-\ndestens\n1 Stück\n2DM\n91.02   Uhren mit Kleinuhr-Werk ( ausgenommen Uhren der Tarifnrn. 91.01 und\n91.03) ....................................................... .                                                                      10             6\n91.03   Armaturbrettuhren und dergleichen, für Kraftfahrzeuge, Flugzeuge,\nSchiffe und andere Fahrzeuge .........., ........................ .                                                                   15             8\n91.04   Andere Uhren ................................................. .                                                                      10\n91.05   Kontrollapparate und Zeitmesser, mit Uhrwerk oder Synchronmotor\n(z.B. Registrieruhren, Zeit- und Datumstempeluhren, Stechuhren, Minuten-\nzähler, Sekundenzähler) ......................................... .                                                                   10             8\n91.06   Zeitauslöser mit Uhrwerk oder Synchronmotor (z.B. Zeitschalter und\nandere Schaltuhren) ........' .................... •............... .                                                                 10             8\n\"91.07  Kleinuhr-Werke, gangfertig ..................................... .                                                                    20\nmit einem Werte von 8 DM oder weniger für 1 Stück ......................... .                                                                 15\nandere •................................ .- ................................ .                                                                 6\nmin-\ndestens\n1 Stück\nl,60Dl\\1\n91.08   Andere Uhrwerke, gangfertig .................................... .                                                                    10             8\n91.09   Gehäuse für Uhren der Tarifnr. 91.01 und Teile davon, einschließlich\nRohlinge dieser Waren:\nA - mit echten Perlen, Edelsteinen, Schmucksteinen, synthetischen oder\nrekonstituierten Steinen besetzt ............................... .                                                              10             6\n13 - andere            e e e e ~ Cl e e e e e e O Cl e e e e e e Cl e e • e e e e • a e • • e e • a e • • ,t • <i1 e e e e • e e • \"  20             6","1650                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                          O/o des Wertes\nnummer                              Warenbezeichnung                                           tarif-       zeit-\nmäßig       weilig\n91.10  Gehäuse für andere Uhrmacherwaren und Teile davon                                        10            8\n91.11  Andere Uhrenteile:\nA - Kleinuhrwerke, nicht gangfertig ............................. .                     20\nmit einem Werte von 8 DM oder weniger für 1 Stück ..................... .                     15\nandere ..............................•....... , .. , , ..................... .                 6\nmin-\ndestens\nfür 1 Stück\n1,60 DM\nB - andere Uhrwerke, nicht gangfertig ...........................                    .   10            8\nC - {Jhrfedern ................................................                      .    5\nD - natürliche oder synthetische Uhrensteine:\n1 - fertig bearbeitet oder gefaßt ...............................               .    5\n2 - nicht fertig bearbeitet, ungefaßt (z.B. sogenannte Rondelle) ...            . frei\nE - Schablonen, Rohwerke, Echappements und andere Uhrenteile .....                   .    5","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                      1651\nZollsatz\nTarif-                                                                                                O/o des Wertes\nnummer                                   Warenbezeichnung                                            tarif-    1  zeit-\n. mäßig       weilig\nKapitel 92\nMusikinstrumente; Tonaufnahme- und Tonwiedergabegeräte;\nTeile und Zubehör für diese Instrumente und Geräte\nVorschriften\n1. Zu Kapitel 92 gehören nicht:\na) ganz oder teilweise lichtempfindliche Filme für photographische oder photo-\nelektrische Aufnahme, auch belichtet, auch entwickelt (Kapitel 37);\nb) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Vorschrift 2 zu\nAbschnitt XV;\nc) Mikrophone, Verstärker, Lautsprecher, Kopfhörer, Schalter, Stroboskope und\nandere Instrumente, Apparate und zusätzliche Ausrüstungsstücke der Kapitel 85\noder !)0 zur Verwendung mit den Waren des Kapitels 92, wenn sie nicht\nin diese Waren oder nicht mit diesen Waren in das gleiche Gehäuse ein-\ngebaut sind oder wenn ihre Unterbringung mit diesen Waren im gleichen Ge-\nhii.use nicht vorgesehen ist; Tonaufnahme- und Tonwiedergabegeräte, die mit\neinem Rundfunkgerät kombiniert sind (Tarifnr. 85.15);\nd) Wischer und andere Bürstenwaren zum Reinigen von Musikinstrumenten (Tarif-\nnr. 9G.02) ;                                  '\ne) Instrumente und Geräte mit Spielzeugcharakter (Tarifnr. 97.03);\nf) Instrumente und Gerä.te, die den Charakter von Sammlungsstücken oder\nAntiquitäten ha,ben (Tarifnr. 99.05 oder 99.06).\n2. Unvollständige oder unfertige Instrumente und Geräte des Kapitels 92 werden wie\ndie vollständigen oder fertigen Instrumente und Geräte tarifiert, wenn sie deren\ncharakterbestimmende Merkmale haben.\n3. Bogen, Schlegel und dergleichen für Musikinstrumente der Tarifnrn. 92.02 und\n92.06 werden wie die Instrumente, für die sie bestimmt sind, tarifiert, wenn sie mit\ndiesen Instrumenten zur Abfertigung gestellt werden und ihnen mengenmäßig ent-\nsprechen.\nGelochte Pappen und Papiere der Tarifnr. 92.10 und Tonträger der Tarifnr. 92.12\nwerden, auch wenn sie mit den Instrumenten oder Geräten, für die sie bestimmt\nsind, zur Abfertigung gestellt werden, für sich tarifiert.\n4. Etuis, Kästen und ähnliche Behältnisse fiir Waren des Kapitels 92, die mit diesen\nWaren zur Abfertigung gestellt werden, sind wie diese \\'Varen zu tarifieren, wenn\nsie üblicherweise mit ihnen verkauft werden. Gesondert zur Abfertigung gestellt,\nwerden sie nach Beschaffenheit tarifiert.\n92.01  Klaviere ( einschließlich selbsttätige Klaviere mit oder ohne Klaviatur);\nCembalos und andere Saiteninstrumente mit Klaviatur; Harfen, ausge-\nnommen Äolsharfen:\nA - Instrumente mit elektroakustischer Tonverstärkung ............. .                         15           12\nB - andere:\n1 - Klaviere (einschließlich selbsttätige Klaviere mit oder ohne\nKlaviatur) ............................................. .                          18           14\n2 - andere                                                                              10            8\n92.02  Andere Saitcninstrumen te:\nA - Instrumente mit elektroakustischer Tonverstärkung                                         15           12\nIl - andere                                                                                   10            8\n92.03  Orgeln; Harmonien und ähnliche Instrumente mit Klaviatur und durch-\nschlagenden Metallzungen ...................................... .                              10            8\n92.04  Akkordeons, Konzertinas und iihnliche Musikinstrumente; Mund-\nharmonikas ................................................... .                               15           12\nMunJh:umonikas                                                                                          10","1652                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nT:irif-                                                                                                      0/o des Wertes\nnumm~~r                                   Warenbezeichnung\ntarif-       zeit-\nmäßig       weilig\n92.05   Andere Blasinstrumente:\nA - aus Me·tall ........................................ ·........ .                                15          10\n13 - andere ................ -.................................... .                               18           12\n92.0ö   Schlaginstrumente (z.B. Trommeln aller Art, Xylophone, Metallophone,\nBecken, Kastagnetten) .......................................... .                                  15           10\n92.07   Elektromagnetische., elektrostatische, elektronische und ähnliche Musik-\ninstrumente (z.B. derartige Klaviere, Orgeln, Akkordeons) .......... .                              15           12\n92.08   Musikinstrumente, in anderen Tarifnummern des Kapitels 92 nicht erfaßt\n( z. ß. Orchestrien, Drehorgeln, Spieldosen, singende mechanische Vögel,\nsingende Sägen); Lockpfeifen aller Art; Mundblasinstrumente zu Ruf-\nund Signalzwecken (z.B. Signalhörner, Signalpfeifen) .............. .                               15           12\nWar-cn der Tarifnr, 92.08, ausgenommen Orchestrien, Drehorgeln und dergleichen .. .                          10\n92.09   Musiksaiten .................................................. .                                     12            8\n92.10   Teile und Zubehör für Musikinstrumente (ausgenommen Musiksaiten)~\neinschließlich gelochte Pappen und Papiere für mechanische Musik-\ninstrumente und einschließlich Musikwerke für Spieldosen; Metronome;\nStimmgabeln und Stimmpfeifen aller Art:\nA- Teile und Zubehör für Klaviere .............................. .                                  18           14\nB - Teile und Zubehör für andere Saiteninstrumente, für Orgeln sowie\nfür Harmonien und ähnliche Instrumente mit Klaviatur und durch-\nschlagenden Metallzungen; mechanische Spieleinrichtungen ...... .                              10            8\nC - andere ................................................... .                                    15           10\nStimmplatten mit Zungen, für Akkordeons, Konzertinas und ähnliche Musik-\ninstrumente ................... ,- ...................................... .                       frei\n92.11   Schallplattenwiedergabegeräte, Diktiergeräte und andere Tonaufnahme-\nund Tonwiedergabegeräte, einschließlich Platten-, Band- und Draht-\nspieler, mit oder ohne Tonabnehmer ............................. .                                   15          12\nDil; tiergeräte ................................• .......................... , ... .                           8\n92.12   Tonträger für Geräte der Tarifnr. 92.11 oder für ähnliche Tonaufnahme-\nverfahren: z.B. Platten, Zylinder, Wachsformen, Bänder, Filme, Drähte,\nzur Tonaufnahme vorgerichtet oder mit Tonaufzeichnung; Matrizen und\ngalvanoplastische Formen ,zum Herstellen von Schallplatten:\nA - bespielte Aufnahmeplatten; Matrizen und galvanoplastische Formen\nzum Herstellen von Schallplatten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei\nB - andere        ................ : .................................. .                           15           12\nlediglich zum Sprachunterricht geeignete Schallplatten mit gesprochenem Text,\nwenn sie äußerlich als Schallplatten zum Sprachunterricht kenntlich ge-\nmacht sind .......................................................... .                              10\n92.13   Andere Teile und anderes Zubehör für Geräte der Tarifnr. 92.11:\nA - Nadeln und gefaßte Saphire ............•.....................                                  20            12\nB - andere         ................................................... .                             15           12","Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1653\nAbschnitt XIX\nWaffen und Munition; Teile davon","1654                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                              0/o des Wertes\nnummer                                  Warenbezeichnung                                           tarif-       zeit-\nmäßig       weilig\nKapitel 93\nWaffen und Munition; Teile davon\nVorschriften\n1. Zu Kapitel 93 gehören nicht:\na) Zündhütchen, Sprengkapseln, Sprengzünder, Leuchtraketen, Raketen zum\nWetterschießen und andere Waren des Kapitels 36;\nb) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Vorschrift 2 zu\nAbschnitt XV;\nc) Kampffahrzeuge mit Bewaffnung (Tarifnr. 87.08);\nd) Zielfernrohre und andere optische Vorrichtungen für Waffen, ausgenommen\nsolche, die auf die Waffen montiert sind oder die mit de'.ii Waffen, für die sie\nbestimmt sind, zur Abfertigung gestellt werden (Kapitel 90);\ne) Armbrüste, Bogen und Pfeile für den Schießsport, stumpfe Waffen für den\nFechtsport und Spielzeugwaffen (Kapitel 97);\nf) Waffen und Munition, die den Charakter von Sammlungsstücken oder Anti-\nquitäten haben (Tari fnr. 99.05 oder 99.06).\n2. Unvollständige oder unfertige Waffen werden wie die vollständigen oder fertigen\nWaffen tarifiert, wenn sie deren charakterbestimmende Merkmale haben.\n3. Als »Teile« im Sinne der Tarifnr. 93.07 gelten nicht Funk- oder Radargeräte der\nTarifnr. 85.15.\n4. Etuis, Kästen und ähnliche Behältnisse für Waren des Kapitels 93, die mit diesen\nWaren zur Abfertigung gestellt werden, sind wie diese Waren zu tarifieren, wenn\nsie üblicherweise mit ihnen verkauft werden. Gesonde;•t zur Abfertigung gestellt,\nwerden sie nach Beschaffenheit tarifiert.\n93.01  Blanke Waffen (z.B. Säbel, Degen, Bajonette), Teile davon und Scheiden\nfür diese Waren ............................................... .                              8           6\n93.02  Revolver und Pistolen .......................................... .                          20         frei\n93.03  Kriegswaffen ( andere als Kriegswaffen der Tarifnrn. 93.01 und 93.02) ..\n93.04  Feuerwaffen ( andere als Feuerwaffen der Tarifnrn. 93.02 und 93.03), ein-\nschließlich ähnlicher Geräte, bei denen die Explosionswirkung von\nPulver aller Art genutzt wird, wie Leuchtpistolen, Schreckschußpistolen\nund dergleichen, Wetterkanonen, Leinenschießgeräte:\nA - Sport- und Jagdgewehre .................................... .                            15          12\nB - Leuchtpistolen, Signalpistolen, Schreckschußpistolen und -revolver,\nRevolver und Pistolen für Starter oder für Theater ............. .                    20         frei\nC - andere                                                                                  15           12\n93.05  Andere Waffen (einschließlich Feder-, Luft- und Gasgewehre, -büchsen\nund -pistolen):\nA - Luft- und Gasgewehre, -büchsen un<l -pistolen .................. .                      15           12\nB - Vichtötungsapparate und -geräte ............................. .                         10            8\nC - andere                                                                                frei\n93.06  ,vaffenteile      ( andere als Waffenteile der Tarifnr. 93.01 ), einschließlich\nSchaftrohlinge für Gewehre und Laufrohlinge für Feuerwaffen:\nA - für Waffen der Tarifnr. 93.03 ................................ .\nIl - andere                                                                                 15           12","Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                      1655\nZollsatz\nTarif-                                                                                          0/o des Wertes\nnummer\nWarenbezeichnung\ntarif- 1 zeit-\nmäßig       weilig\n93.07  Geschosse und Munition, einschließlich Minen; Teile davon, einschließlich\nRehposten, Jagdschrot und Patronenpfropfen:\nA - Geschosse und Munition für Waffen der Tarifnr. 93.03 (ausgenommen\nMunition für Maschinenpistolen) sowie andere Kriegsgeschosse und\n-munition; Teile davon ..................................... .\nB - Revolver- und Pistolenmunition, mit einem Kaliber von mehr als\n7,65 mm; Teile davon ....................................... .\nC - andere  ••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••       t, .1:, • • • • • • • • • •  15           12","","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 165:1\nAbschnitt XX\nVerschiedene Waren","1658                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                             O/o des Wertes\nnummer                                     Warenbezeichnung\ntarif- 1 zeit-\nmäßig       weilig\nKapitel 94\nMöbel; medizinisch-chirurgische Möbel;\nBettausstattungen und ähnliche Waren\nVorschriften\nl. Zu Kapitd 94 gehören nicht:\na) Lul'tmatr-atzen, Luftkopfkissen und Luftkissen sowie Matratzen, Kopfkissen und\n1( iss@ fü1· Wasserfüllung der Kapitel 39, 40 oder 62;\nb) Lampen und andere Beleuchtungskörper, die nach Beschaffenheit tarifiert werden\n(:,.. B. Tarif'nm 44.27, 70.H, 83.07);\nc) Waren aus S1ein oder Keramik, zum Gebrauch als Sitze, Tische oder Säulen,\nwie sie in Giirten, Vorhallen usw. benutzt werden (Kapitel 68 oder 69);\nd) auf dem Hodr~n stehende Spiegel, z. ß. schwenkbare Ankleidespiegel (Tarifnr.\n70.0!));\nc) Tr:ile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Vorschrift 2 zu\nAbschnitt XV, sowie Panzerschränke der Tarifnr. 83.03;\nf) Miibcl, die besondere Teile von Kälteerzeugungsapparaten der Tarifnr. 84.15\nsind, auch wenn sie unausgerüstet zur Abfertigung gestellt werden; Möbel, die\nbesonders zum Einbau. von Nähmaschinen im Sinne der Tarifnr. 84.41 her-\ngerichtet sind;\ng) Miibel, die besondere Teile von Rundfunkempfangsgeräten, Fernsehempfangs-\ngeräten usw. der Tarifnr. 85.15 sind;\nh) Spcifontiinen auf Sockeln fiir Zahnärzte (Tarifnr. 90.17);\ni) Waren des Kapitels 91, insbesondere Gehäuse für Uhrmacherwaren;\nk) Miibcl, die besondere Teile von Schallplattenwiedergabegeräten, Diktiergeräten\nund anderen Geräten der Tarifnr. 92.11 sind (Tarifnr. 92.13);\nl) Spiclzcugmöbel (Tarifnr. 97.03), Billardtische und Spielmöbel der Tarifnr. 97.04\nsowie Tische für Zauberkunststücke der Tarifnr. 97.05.\n2. Möbel im Sinne der Tarifnrn. 94.01 bis 94.03 sind Möbel, die auf den Boden gestellt\nwerden. Diese Bestimmung gilt nicht für\na) Küchenhängeschränke und dergleichen,\nb) Sitze und Bettgestelle zum Aufhängen oder Zusammenklappen,\nc) Bücherschränke und ähnliche Möbel aus zusammengehörenden Einzelstücken, zum\nAufhängen oder Aufsetzen.\n3. Möbel, auch mit Platten, Teilen oder Zubehör aus Glas, Marmor oder anderen\nStoffen, die zerlegt eingehen, werden wie die unzerlegten Möbel tarifiert, wenn die\nverschiedenen Teile zusammen zur Abfertigung gestellt werden.\n4. a) Als Teile von Waren des Kapitels 94 gelten nicht Platten aus Glas ( einschließ-\nlich Spiegel), Marmor oder Stein, auch zugeschnitten, aber nicht mit anderen\nTeilen verbunden, wenn sie gesondert zur Abfertigung gestellt werden.\nb) Die in Tarifnr. t)4.04 erfaßten Waren gehören, gesondert zur Abfertigung ge-\nstellt, zu Tarifnr. 94.04, auch wenn sie zugleich Möbelteile der Tarifnrn. 94.01\nbis 94.03 sind.\n94.01  Sitzmöbel, auch wenn sie in Liegen umgewandelt werden können ( aus-\ngenommen Möbel der Tarifnr. 94.02); Teile davon:\nA - vollständig gepolstert oder überzogen                                                  25            15\nB - andere:\n1 - aus Holz (ausgenommen Böden und Lehnen) ................ .                       25            19\naus nicht gebogenem Holz .......................................... .                   12\n2 - Böden und Lehnen aus Holz .............................. .                         5            4\n3 - aus Korbweiden, Schilf, Stuhlrohr, Bambus oder ähnlichen\nStoffen ................................................ .                      10             8\n4 - aus unedlen Metallen .................................... .                       15            12\n5 - andere                                                                            20            12\nAnm erku11 g\nSitzmöbel gelten als vollständig gepolstert oder iiherzogen, wenn \\'0m Gestell nicht\nmehr als die FüL,e und die UPiterseite sichtbar ist","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                                           1659\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                0/o des Wertes\nnummer\nWarenbezeichnung\ntarif-    1  zeit-\nmäßig       weilig\n94.02  Medizinisch-chirurgische Möbel, z.B. Operationstische, Untersuchungs-\ntische, Bettgestelle mit mechanischen Vorrichtungen zur Krankenbehand-\nlung; Dentalstühle und dergleichen, mit mechanischer Kipp-, Schwenk-\nund Hebevorrichtung; Teile davon ............................... .                                            15           10\n94.03  Andere Möbel; Teile davon:\nA - aus I-Iolz ................................................. .                                           25           15\naus nicht gebogenem Holz . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . ................... .                12\nB - aus Korbwei_den, Schilf, Stuhlrohr, Bambus oder ähnlichen Stoffen ..                                     10             8\nC - aus Kunststoff ............................................. .                                           25           15\nD - aus unedlen Metallen ....................................... .                                           15           12\nUntergestelle für Zeichen-(Reiß-}Bretter, mit Einstellvorrichtung, auch mit\nReißbrett ......................................................... • • •                                         10\nE - andere     .................................................. • •                                         20           12\n94.04  Sprungrahmen; Bettausstattungen und ähnliche Waren mit Federung\noder gepolstert oder mit Füllung aus Stoffen aller Art, z. B. Auflege-\nMatratzen, Deckbetten, Steppdecken, Kissen, Schlummerrollen, Kopf-\nkissen, einschließlich solcher aus Schwamm- oder Schaumgummi, auch\nüberzogen:\nA - Sprungrahmen ............................................ .                                              25            14\nB - andere                                                                                                   25            15","1660                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                            O/o des Wertes\nnummer                                  Warenbezeichnung                                         tarif-       zeit-\nmäßig        weilig\nKapitel 95\nBearbeitete Schnitz- und Formstoffe; Waren aus Schnitz- und\nFormstoffen\nVorschrift\nZu Kapitel 95 gehören nicht:\na) Waren des Kapitels 66 (Regenschirme, Sonnenschirme, Gehstöcke, Peitschen, Reit-\npeitschen und Teile davon);\nb) Fiicher (Tarifnr. 67.05);\nc) Waren des Kapitels 71, insbesondere Phantasieschmuck;\nd) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Messerschmiedewaren, Eßbestecke) in Verbin-\ndung mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- und Formstoffen; gesondert zur Abferti-\ngung gestellte GriITe und Teile verbleiben in Kapitel 95;\ne) Waren des Kapitels 90, insbesondere Fassungen für Brillen;\nf) Waren des Kapitels 91 (Uhrmacherwaren), insbesondere Gehäuse für Uhren;\ng) \\Varcn des Kapitels 92, insbesondere Musikinstrumente;\nh) Waren des Kapitels 93, insbesondere Teile von Waffen;\ni) Waren des Kapitels 94 (Möbel und Teile davon);\nk) Waren des Kapitels 96 (Bürstenwaren usw.);\n1) Waren des Kapitels 97 (Spielzeug, Spiele usw.);\nm) Waren des Kapitels 98 (verschiedene Waren);\nn) Waren d()s Kapitels 99 (Kunstgegenstände, Sammlungsstücke, Antiquitäten).\n95.01  Schildpatt, bearbeitet; Waren aus Schildpatt . .......... ·............ .                 20           15\nSchildpatt, bearbeitet; Rohlinge ............................................ .                   12\n95.02   Perlmutter, bearbeitet; Waren aus Perlmutter:\nA - Rondelle, auch poliert ...................................... .                      30           21\nB - Platten, nur zugeschnitten .................................. .                      10             8\nC - andere                                                                               20           15\n95.03 . Elfenbein, bearbeitet; Waren aus Elfenbein:\nA - Rondelle, auch poliert ................................... ~ .. .                    20           15\nB - Platten, Scheiben, Hohlungen, nur zugeschnitten ............... .                  frei\nC - andere      ................................................... .                    20           15\nPlatten, Scheiben, Hohlungen; Rohlinge                                                        12\n95.04   Bein, bearbeitet; Waren aus Bein:\nA - Rondelle, auch poliert ...................................... .                      20           15\nB - Platten, Scheiben, Rohre, nur zugeschnitten .................... .                   10             8\nC - andere                                                                                l5          12\n95.05   Horn, Geweihe, Korallen, auch wiedergewonnen, andere tierische Schnitz-\nstoff e, bearbeitet; Waren aus diesen Stoffen:\nA - Korallen, bearbeitet; Waren aus Korallen ..................... .                     20             8\nB - Federspulen, bearbeitet; Waren aus Federspulen ............... .                      20             8\nC - Walfischbarten, bearbeitet ...................................                   .   10             8\nD - andere:\n1 - Rondelle, auch poliert:\na - aus Muschelschalen (ausgenommen Perlmutter) ...........                .   30           21\nb - andere .............................................                   .   20           15\n2 - Platten, Scheiben, Stücke, nur zugeschnitten ................               .   10             8\n3 - andere ................................................                     .   15           12","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                            1661\nZollsatz\nTarif-                                                                                                      0 /o des Wertes\nnummer                                   Warenbezeichnung                                                  tarif-        zeit-\nmäßig        weilig\n95.0ü    Pflanzliche Schnitzstoffe (z.B. Steinnüsse, andere Nüsse, harte Samen),\nbearbeitet; Waren aus diesen Stoffen:\nA - Rondelle, auch poliert:\n1 - aus Stcinnuß oder Dugalmonnuß .......................... .                              25            15\n2 - andere .............................................. • • •                             20            15\nB - Platten, Scheiben, Stücke, nur zugeschnitten ................... .                            10             8\nC - andere                                                                                        15           12\nAnmerkung zu Tarifnrn. 95.02 bis 95.0ß\nRondelle sind flache Scheiben aus Perlmutter, Horn, Stei~muß und anderen Stoffen\nmit einem Oberfiächcndurchmesser von 50 mm oder weniger.\n95.07    Meerschaum, Bernstein, auch wiedergewonnen, Jett und jettähnliche\nmineralische Schnitz- und Formstoffe, bearbeitet; Waren aus diesen\nStoffen:\nA - Platten, Scheiben, Stücke, nur zugeschnitten ................... .                           frei\nD - andere                                                                                        20            15\nPlatten, Scheiben, Stücke; Rohlinge                                                                     12\n95.08   ' Geformte oder geschnitzte Waren aus natürlichem ( tierischem oder\npflanzlichem), mineralischem oder künstlichem Wachs, Paraffin, Stearin,\nnatürlichen Gummen oder Harzen (z.B. Kopal, Kolophonium), Modellier-\nmassen und andere geformte oder geschnitzte Waren, anderweit weder\ngenannt noch inbegriffen; nicht gehärtete Gelatine, bearbeitet ( ausge-\nnommen Gelatine der Tarifnr. 35.03), Waren daraus ............... .                                25\nkünstliche Blumen, Blätter, Früchte; Teile davon; Waren daraus ............... .                            19\nandere    , ...................... , , , ... , .. , ...... , ................. , ........ .                 15","1662                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                              O/o des Wertes\nnummer                                   Warenbezeichnung\ntarif-       zeit-\nmäßig       weilig\nKapitel 96\nBesen, Bürsten, Pinsel, Staubwedel, Puderquasten und Siebwaren\nVo rsch ri ften\n1. Zu Kapitel HG gehören nicht:\na) Waren des Kapitels 71;\nb) Bürstenwaren, die offensichtlich i.n der Medizin, in der Chirurgie, in der Zahn-\nund Tierbeil kunde Verwendung finden (Tarifnr. 90.17);\nc) Spielzeug (Kapitel 97).\n~- Pinselköpf'e im Sinne der Tarifnr. 96.03 sind ungefaßte Bündel aus Tierhaaren,\nl'fla.nz<:nfasern orler anderen Stoffen, die ohne Teilung zum Herstellen von Pinseln\noder ii.lrnlidien Waren geeignet sind, oder die hierzu nur einer ergänzenden geringen\nBea dicitung bediirfen, wie Leimen, Kitten, Gleichrichten oder Schleifen.\n96.01  Besen, nur gebunden, auch mit Stiel .............................. .                        28            16\n96.02  Bürstenwaren, Pinsel (Bürsten, Schrubber, Pinsel und dergleichen), ein°\nschließlich Bürsten, die Maschinenteile sind; Roller zum Anstreichen,\nWischer aus Kautschuk oder ähnlichen geschmeidigen Stoffen:\nA - Zahnbürsten                                                                            28            19\nB - Bürsten, die Maschinenteile sind; Drahtbürsten, mit Fassungen aus\nna.turfarbigcm oder einfach gefärbtem Holz, weder poliert noch\nlackiert noch sonst verziert ................................. .                      15            12\nC - Pinsel .................................................... .                          10             8\nD - andere ................................................... .                            28           21\n96.0:3 J>inselköpfe .................................................. .                           10             8\n96.04  Staubwedel ................................................... .                            10             8\n96.0f> Puderquasten und dergleichen aus Stoffen aller Art ................. .                      10             8\n96.0G  Handsiebe aus Stoffen aller Art .................................. .                        15            12","Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                    1663\nZollsatz\nTarif-                                                                                              0/o des Wertes\nnummer                                  Warenbezeichnung                                           tarif-    1  zeit-\nmäßig I weilig\nKapitel 97\nSpielzeug, Spiele, Scherzartikel und Sportgeräte\nVorschriften\nl. Zu   Kapitel 97 gehören nicht:\na)  Christbaumkerzen (Tarifnr. 34.06);\nh)  Feuerwerkskörper (Tari fnr. 36.05) ;\nc) Garne, Monofile, Schnüre, Messinahaar und dergleichen für den Fischfang, auch\nabgepaßt (jedoch nicht fertig zusammengefügte Angelleinen), die zu Kapitel 39,\nTarifnr. 42.06 oder Abschnitt XI gehören;\nd)  Taschen für Sportgeräte, andere Behältnisse der Tarifnr. 42.02 oder 43.03;\ne)  Sportbekleidung sowie Maskenkostüme aus Gewirken oder anderen Gespinst-\nwaren (Kapitel GO oder 61) ;\nf) Fahnen und Wimpelgirlanden aus Gespinstwaren sowie Segel für Boote oder\nSegelwagen, des Kapitels 62;\ng)  Spül'tschuhe (ausgenommen Schuhe, an denen Schlittschuh fest angebracht\nsind) und Kopfbedeckungen besonders zu Sportzwecken sowie Beinschienen und\nSchienbeinschützer, der Kapitel 64 oder 65;\nh)  Bergstöcke, Reitpeitschen, Peitschen (Tarifnr. 66.02) 1.rnd Teile davon\n(Tarifnr. 66.03);\ni) Glasaugen, nicht montiert, für Puppen und anderes Spielzeug, der Tarifnr. 70.19;\nk)  Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Vorschrift 2 zu\nAbschnitt XV;\n1) Waren der Tarifnr. 83.11;\nm)  Spor-tfahl'Zcuge des Abschnitts XVII, ausgenommen Rodelschlitten, Bobschlitten\nund dergleichen;\nn)  Kinderfahrräder, die wie die gewöhnlichen Fahrräder hergestellt und mit Kugel-\nlagern versehen sind (Tarifnr. 87.10);\no)  Sportboote wie Kanus und RuderbQote (Kapitel 89) und Fortbewegungsmittel\ndazu (Kapitel 44, wenn sie aus Holz sind);\np)  Schutzbrillen für Sport und Freiluftspiele (Tarifnr. 94.04);\nq)  Lockrufe und Lockpfeifen (Tarifnr. 02.08);\nr) Waffen und andere Waren des Kapitels 03;\ns) Saiten für Ballschläger, Zelte, Zeltlagerausrüstung, Handschuhe aus Stoffen\naller Art (Tarifierung nach Beschaffenheit).\n~- Die Waren des Kapitels ~l7 können unwesentliche Verzierungen oder Zutaten aus\nEdelmetallen, Edelmetallplattierungen, echten Perlen, Edelsteinen, Schmucksteinen,\nsynthetischen oder rekonstituierten Steinen enthalten.\n:~. Als Puppen im Sinne der Tar·ifnr. 97.02 gelten nur Nachbildungen von Menschen.\n4. Unvollständige oder unfertige Waren werden wie vollständige oder fertige Waren\ntarifiert, wenn sie die charakterbestimmenden Beschaff enheitsmerkmale dieser\nWaren besitzen.\n5. Vorbehaltlich der vorstehenden Vorschrift 1 werden Teile und Zubehör wie die\nWaren des Kapitels 97 tarifiert, wenn zu erkennen ist, daß sie ausschließlich oder\nüberwiegend für Waren des Kapitels 97 bestimmt sind\n97.01  Spielfahrzeuge für Kinder, wie Fahrräder, Roller, Autos mit Tretwerk,\nPuppenwagen und dergleichen ................................... .                            15           10\n97.02  Puppen:\nA - Puppen aus Kunststoff oder mit Kautschukrumpf ............... .                          25           15\nD - andere Puppen ............................................ .                             15           12\nC - Teile und Zubehör ......................................... .                            25           15\n97.03  Andere.s Spielzeug; Modelle zum Spielen:\nA - zum Fliegen geeignete Spiel- und Modellflugzeuge; Spielzeugwaffen;\nmechanisches Spielzeug mit Kraftantrieb ..................... .                      15           12\nD - Projektionsapparate für Kinder; Musikspielzeug ............... .                         15           10","1664                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                              0/o des Wertes\nnummer                                    Warenbezeichnung\ntarif-       zeit-\nmäßig       weilig\n(D7.03)  C - andere:\n1 - aus Kunststoff .......................................... .                     25           19\n2 - aus I{autschuk ......................................... .                      25           15\n3 - andere ................................................ .                       15           10\n97.04   Gesellschaftsspiele ( einschließlich mechanische Spiele zur öffentlichen\nBenutzung, Billardtische, Glücksspieltische, Tischtennis):\nA - Spielkarten ............................................... .                         30           19\n13 - mechanische Spiele zur öffentlichen Benutzung; Billardtische, Glücks-\nspieltische und ähnliche Möbel ............................... .                    15           12\nC - andere; Zubehör ........................................... .                         20           15\nTischtennis; N ctze für Tischtennis ....................................... .                  12\n97.05   Karnevals-, Kotillon-, Scherz-, Zauberartikel und ähnliche Waren zur\nUnterhaltung und für Feste; Christbaumschmuck und ähnliche Weih-\nnachtsartikel ( z. ß. künstliche Weihnachtsbäume, Krippen, auch mit Aus-\nstattung, Menschen- und Tierfiguren für Krippen, Weihnachts-Holz-\nschuhe und -Holzscheite, Weihnachtsmänner) ...................... .                        20           10\n97.06    Geräte für Freiluftspiele, Leichtathletik, Gymnastik und andere Sport-\narten, ausgenommen Waren der Tarifnr. 97.04:\nA - Schlittschuhe und Rollschuhe ................................ .                       12           10\nB - Ski, Skibindungen, Skistöcke; Schneereifen; Fechtwaffen, Fecht-\nzubehör; Golfschläger, Golfschlägergriffe; Tennisschläger und der-\ng lcichcn; Schlägcrrahmen, Schlägerpressen ................... .                    15           12\nSki, Skibindungen, Skistöcke, Schneereifen; Fechtwaffen, Fechtzubehör ....... .                10\nGolfschläger, Golfschlägergriffe ......................................... .                    8\nC - andere                                                                                20           15\nausgenommen Sportbälle ............................................... .                       12\n97.07    Angelhaken, Angelgeräte; Handnetze zum Landen von Fischen, Schmetter-\nlingsnetze; Lockvögel, Lerchenspiegel und ähnliche Jagdgeräte ....... .                    15           12\nIIandnctze; Angelgeräte, ausgenommen Angelruten und Rollen; Lockvögel, Lerchen-\nspiegcl und ähnliche Jagdgeräte .......................................... .                    10\nAngelhaken, nicht montiert ........................................ ·......... .                     6\n97.08    Karusselle, Luftschaukeln, Schießstände und andere Schausteller-Unter-\nnehmen, einschließlich Zirkusse, Tierschauen und Wandertheater ..... .                     10             8","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: ·Bonn, den 1. Oktober 1957                                     1665\nZollsatz\nTarif-                                                                                             0/o des Wertes\nnummer\nWarenbezeichnung                                          tarif-       zeit-\nmäßig       weilig\nKapitel 98\nVerschiedene Waren\nVorschriften\n1. Zu Kapitel 98 gehören nicht:\na) Augenbrauenstifte, Schminkstifte (Tarifnr. 33.06);\nb) Knöpfe, Knopf-Rohlinge, Kämme, Haarspangen und ähnliche Waren, ganz oder\nteilweise aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen (soweit in der Vor-\nschrift 2 a zu Kapitel 71 nichts anderes bestimmt ist) oder in Verbindung mit\nechten Perlen, Edelsteinen, Schmucksteinen, synthetischen oder rekonstituierten\nSteinen (Kapitel 71);\nc) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Vorschrift 2 zu\nAbschnitt XV;                           ·\nd) Reißfedern (Tarifnr. 90.16);\nc) Spielzeug des Kapitels 97.\n2. Abgesehen von den Ausnahmen der Vorschrift 1 zu Kapitel 98 gehören Waren, die\nganz oder teilweise aus Edelmetallen, Edelmetallplattierungen, Edelsteinen,\nSchmucksteinen, synthetischen oder rekonstituierten Steinen bestehen oder mit echten\nPerlen verarbeitet sind, zu Kapitel 98.\n3. Etuis, Kästen und ähnliche Behältnisse für Waren des Kapitels 98, die mit diesen\nWar.cn zur Abfertigung gestellt werden, sind wie diese Waren zu tarifieren, wenn\nsie üblicherweise mit ihnen verkauft werden. Gesondert zur Abfertigung gestellt,\nwerden sie nach Beschaffenheit tarifiert.\n98.01  Knöpfe, Druckknöpfe, Manschettenknöpfe und dergleichen ( einschließ-\nlich Knopf-Rohlinge, Knopfformen und Knopfteile):\nA - Einsteckknöpfe aus Bernstein, Elfenbein, Perlmutter oder Schildpatt                    30           H)\nB - andere Einsteckknöpfe; Druckknöpfe, Patentknöpfe und Teile davon                       20           12\nC - andere:\n1 - aus Perlmutter oder Muschelschalen .· ...................... .                    30           21\n2 - aus Steinnuß oder Dugalmonnuß ......................... .                         25           19\n3 - aus Kunststoff .......................................... .                       25           15\n4 - andere                                                                            20           15\naus unedlen Metallen .............................................. .                       12\n98.02  Reißverschlüsse; Teile davon (z.B. Schieber)                                                35           19\n98.03   Federhalter, Füllhalter, Kugelschreiber, Füllstifte; Bleistifthalter und\ndergleichen; Teile davon und Zubehör (z.B. Bleistiftschützer, Klipse),\nausgenommen Waren der Tarifnr. 98.04 oder 98.05:\nA - Füllhalter, Kugelschreiber, mit Schaft oder Kappe aus Edelmetallen\noder Edelmetall pla ttierungen ................................ .                      10             8\nB - andere                                                                                 20           15\nFederhalter, Bleistifthalter, Bleistiftschoner ............................... .                 12\n'feile und Zubehör ..................................................... .                       14\n98.04  Schreibfedern; Kugeln für Federspitzen:\nA - Schreibfedern aus Geld ..................................... .                         10             8\nB - andere Schreibfedern ....................................... .                         15           10\nC - Kugeln für Federspitzen .................................... .                           5            4\nAnmerkung\nKugeln für Federspitzen sind kleine Kugeln aus Legierungen von Platinbeimetallen\noder Wolframlegierungen, dazu bestimmt, die Spitze der Federn zu bilden.","1666                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                       O/o des Wertes\nnummer                                  Warenbezeichnung                                                                    tarif-       zeit-\nmäßig        weilig\n98.05  Bleistifte, Schiefergriffel, Minen, Farbstifte, Zeichenkohle; Schreib- und\nZeichenkreide, Schneiderkreide, Billardkreide:\nA - Griffel aus Stein, natürlichem Schiefer oder Preßschiefer, auch mit\nOberzug . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei\nB - andere      ....................................................                                                 10             8\n98.0ö  Schiefertafeln und Tafeln zum Schreiben und Zeichnen, auch gerahmt ..                                                10             8\n98.07  Petschafte, Nummernstempel, Zusammensetzstempel, Datumstempel, ein-\nfache Stempel und ähnliche Handstempel .......................... .                                                  15            10\n98.08  Farbbänder für Schreibmaschinen, Rechenmaschinen und dergleichen, mit\nTinte oder Farbe getränkt, auch auf Spulen; Stempelkissen, auch ge-\ntränkt, auch mit Schachteln ..................................... .                                                  20            15\n98.09  Siegellack zu Bürozwecken oder zu Flaschenverschlüssen, in kleinen\nScheiben, Stangen oder ähnlichen Formen; Pasten auf der Grundlage von\nGelatine für Druckwalzen, graphische Reproduktionen und zu ähnlichen\nZwecken, auch auf Unterlagen von Papier oder Gespinstwaren ........ .                                                10              8\n98.10  Feuerzeuge und Anzünder (z.B. mechanisch, 'elektrisch, katalytisch);\nTeile davon, ausgenommen Steine und Dochte:\nA - aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen ................. .                                                10             8\nB - andere     ................................................... .                                                 15           i2\n98.11  Tabakpfeifen ( einschließlich Pfeifenrohformen und Pfeifenköpfe); Zi-\ngarren- und Zigarettenspitzen; Mundstücke, Rohre und andere Teile:\nA - Pfeifenrohformen aus Holz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               frei\nB - Pfeifenköpfe aus Holz, grob bearbeitet, auch gebohrt, jedoch weder\ngekittet noch geschliffen noch poliert .......................... .                                              30           17\nC - andere Pfeifenköpfe und ganze Tabakpfeifen:\n1 - aus Holz .............................................. .                                                   30           21\nganze Tabakpfeifen ................................................ .                                                 17\n2 - andere     .................................... ·............ .                                              20           15\nTonpfeifcn aus einem Stück ......................................... .                                                12\nD - Zigarren- und Zigarettenspitzen; Mundstücke und Rohre:\n1 - Mundstücke und Rohre, auch gebohrt, jedoch ohne Gewinde und\nweder geschliffen noch poliert ............................. .                                              20           15\n2 - andere:\na - aus Edelmetallen oder· Edelmetallplattierungen ........... .                                            10             8\nb - andere ............................................. .                                                  20            15\nE - andere Teile und Zubehör:\n1 - aus Edelmetallen oder Edelmetallplattieru:agen .............. .                                             10             8\n2 - andere .. ·.............................................. .                                                 20            15\n98.12   Frisierkämme, Einsteckkämme, Haarspangen und ähnliche Waren .... .                                                   25            19\nPhantasieschmuck    ........................................................ .                                                 12\n98.13  Miede.~stäbe und dergleichen für Korsette, Kleider und Bekleidungs.\nzubehoit ~........................ •. • • • • • • • • · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · ·                       15            10","Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957                                  1667\nZollsatz\nTarif-                                                                                       0/o des Wertes\nnummer                           Warenbezeichnung\ntarif- 1 zeit-\nmäßig      weilig\n98.14  Parfümzerstäuber und andere Ballzerstäuber zu Toilettezwecken; Zer-\nstäubervorrichtungen u~d Zerstäuberköpfe:\nA - aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen ................. .                10           8\n13 - andere ....................     1 ••••••••••••••••• • • • • • • • • • • • • • •\n20          12\n98.15  Isolierflaschen und andere Isolier- (Valmum-) Behälter, Teile davon ( aus-\ngenommen Glaskolben) ......................................... .                      25          19\n98.lß  Schneiderpuppen, Schaufensterpuppen und dergleichen; bewegliche Fi-\nguren und Ausstellungsstücke für Schaufenster .................... .                  15          12","","Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1669\nAbschnitt XXI\nKunstgegenstände, Sammlungsstücke\nund Antiquitäten","1670                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nTarif-                                                                                                                          0/o des Wertes\nnummer\nWarenbezeichnung                                                                   tarif-       zeit-\nmäfüg       weilig\nKapitel 99\nKunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten\nVorschriften\n1. Zu Kapitel 99 gehören nicht:\na) Bricf marken, Stempelmarken, Steuerzeichen und dergleichen, nicht entwertet, im\nInland gültig oder zum Umlauf vorgesehen (Tarifnr. 49.07);\nb) b<)rnalte Gewebe für TheatPrdekorationen, Atelierhintergründe oder dergleichen\n(Tar·ifnr.[)9.12);                                                         .\nc) echte Perlen sowie Edelsteine und Schmucksteine (Tarifnrn. 71.01 und 71.02).\n2. (higirrnlstiche, -radienmgcn und -steindrucke im Sinne der Tarifnr. 99.02 sind\nDmcke, die von einer oder mehreren vom Künstler vollständig handgearbeiteten\nPlatten in einem beliebigem, jedoch keinerlei mechanischem oder f)hotomechanischem\nVerfahren auf einen beliebigen Stoff in schwarz-weiß oder farbig unmittelbar ab-\nge:zogen sind.\n3. Zu Tarifnr. 99.03 gehören nicht Bildhauerarbeiten, die den Charakter einer Handels-\nware haben (Serienerzeugnisse, Abgüsse und Handwerkserzeugnisse); diese werden\nnach ihrer Beschaff cnheit tarifiert.\n4. a) Vorbehaltlich der Vorschriften 1, 2 und 3 gehören Waren, bei deren Tarifierung\nKapitel !>9 und andere Kapitel des Zolltarifs in Betracht kommen, zu Kapitel 99.\nb) Zu Tarifnr. D!).Oß gehören in keinem Fall vVaren mit den Merkmalen der\nTarifnrn. 9!).01 bis 90.05.\n5. Ralnncn um Bilder, Gemälde, Zeichnungen, Stiche, Radierungen oder Steindrucke\nwerden wie diese tarifiert, wenn sie ihnen nach Art und '\\Vert entsprechen.\n99.01  Gemälde ( z. B. ülgemälde, Aquarelle, Pastelle) und Zeichnungen, voll-\nständig mit der Hand geschaffen, ausgenommen gewerbliche Zeichnungen\nder Tarifnr. 49.06 und handgemalte oder handverzierte gewerbliche Er-\nzeugnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  frei\n99.02  Originalstiche, -radierungen und -steindrucke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            frei\n99.03  Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst, aus Stoffen aller Art . . . . . . . . . .                                      frei\n99.04  Briefmarken und dergleichen (z. B. Ganzsachen, vorphilatelistischc\nBriefe, freigestempelte Briefumschläge), Stempelmarken, Steuerzeichen\nund dergleichen, entwertet oder nicht entwertet, jedoch im Inland weder\ngültig noch zum Umlauf vorgesehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          frei\nAnmerkung\nInland im Sinne der Tarifnr. ~)9.04 ist der Geltungsbereich des Zolltarifs. Jedoch\ngchiircn hierher auch Briefmarken und dergleichen, Stempelmarken, Steuerzeichen\nun<l dergleichen, nicht entwertet, nur in Zollanschlüssen und außerdem im Zollausland\ngültig oder zum Umlauf vorgesehen.\n99.05  Zoologische, botanische, mineralogische oder anatomische San;imlungs-\nstücke und Sammlungen; Sammlungsstücke von geschichtlichem, archäo-\nlogischem, paläontologischem, völkerkundlichem oder münzkundlichem\nWert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei\n99.06  Antiquitäten, mehr als 100 Jahre alt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     frei"]}