{"id":"bgbl1-1957-48-6","kind":"bgbl1","year":1957,"number":48,"date":"1957-08-23T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1957/48#page=15","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1957-48-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1957/bgbl1_1957_48.pdf#page=15","order":6,"title":"Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den §§ 27 und 28 Abs. 2 des hamburgischen Hundesteuergesetzes","law_date":"1957-08-08T00:00:00Z","page":1253,"pdf_page":15,"num_pages":1,"content":["1255\nBundesgesetzblatt\nTeill\n1957                    Ausgegeben zu Bonn am 28. August 1957                                                                 Nr. 49\nTag                                              l n h a lt :                                                                Seite\n26.8.57    Erste Verordnung zur Einführung von Bundesrecht im Saarland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     1255\n23.8.57    Verordnung zur Verhütung der Einschleppung von gefährlichen Krankheitserregern und\nSchädlingen der Kulturpflanzen (Pflanzenbeschauverordnung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  1258\n21. 8. 51  Verordnung über die Höhe der an die Einzugsstellen zu leistenden Vergütung für den\nEinzug der Beiträge zu den Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten . . . .                           1274\nIn Teil II Nr. 24, ausgegeben am 21. August 1957, sind veröffentlicht: Bekanntmachung über die Verfahrensordnung\nder Vertrauensstelle für Goldhypotheken. - Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Kultur-\nabkommens (Inkrafttreten für Italien). - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrages der Bundesrepublik\nDeutschland mit der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Regelung der evangelischen Militärseelsorge. - Bekannt-\nmachung über das Inkrafttreten des Ubereinkommens Nr. 10 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 16. November\n1921 über das Alter für die Zulassung von Kindern zur Arbeit in der Landwirtschaft. - Bekanntmachung über den\nGeltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 11 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 12. November 1921 über das\nVereins- -und Koalitionsrecht der landwirtschaftlichen Arbeiter. - Bekanntmachung über den Geltungsbereich des\nUbereinkommens Nr. 15 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 11. N04/ember 1921 über das Mindestalter für\ndie Zulassung von Jugendlichen zur Beschäftigung als Kohlenzieher (Trimmer) oder Heizer. - Bekanntmachung über\nden Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 16 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 11. November 1921 über\ndie pflichtmäßige ärztliche Untersuchung der in der Seeschiffahrt beschäftigten Kinder und Jugendlichen. - Be-\nkanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 19 der Internationalen Arbeitsorganisation vom\n5. Juni 1925 über die Gleichbehandlung einheimischer und ausländischer Arbeitnehmer bei Entschädigung aus Anlaß\nvon Betriebsunfällen. - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Ubereinkommens Nr. 98 der Internationalen\nArbeitsorganisation vom 1. Juli 1949 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes\nzu Kollektivverhandlungen. - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Ubereinkommens Nr. 100 der Inter-\nnationalen Arbeitsorganisation vom 29. Juni 1951 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeits-\nkräfte für gleichwertige Arbeit.\nErste Verordnung\nzur Einführung von Bundesrecht im Saarland.\nVom 26. August 1957.\nAuf Grund des § 16 des Gesetzes über die Ein-                    5. Verordnung über die Einführung der Anzeige-\ngliederung des Saarlandes vom 23. Dezember 1956                        pflicht für die Brucellose (seuchenhaftes Ver-\n(Bundesgesetzbl. I S. 1011) verordnet die Bundesre-                    ferkeln) der Schweine vom 19. Dezember 1949\ngierung nach Anhörung der Regierung des Saar-                          (Bundesgesetzbl. S. 5);\nlandes mit Zustimmung des Bundesrates:\n6. Gesetz über die Ubernahme von Sicherheits-\nleistungen und Gewährleistungen im Ausfuhr-\n§ 1                                       geschäft vom 4. September 1950 (Bundesge-\nIm Saarland werden folgende gesetzliche Bestim-                     setzbl. S. 447);\nmungen eingeführt:                                                  1. Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung\n1. § 40 des Personenstandsgesetzes vom 3. No-                     vom 14. Dezember 1950 (Bundesgesetzbl. S. 785) 1\nvember 1937 (Reichsgesetzbl. I S. 1146);                   8. Gesetz zur Änderung von Vorschriften des\n2. Reichsgesetz über die Änderung von Familien-                   Fideikommiß- und Stiftungsrechts vom 28. De-\nnamen und Vornamen vom 5. Januar 1938                         zember 1950 (Bundesgesetzbl. S. 820);\n(Reichsgesetzbl. I S. 9);                                  9. Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Per-\n3. § 70 der Ersten Verordnung zur Ausführung                      sonenstandsgesetzes vom 15. Januar 1951\ndes Personenstandsgesetzes vom 19. Mai 1938                   (Bundesgesetzbl. I S. 57);\n(Reichsgesetzbl. I S. 533);                               10. Zweites Gesetz über die Ubernahrne von\n4. Gesetz der Verwaltung des Vereinigten Wirt-                    Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen\nschaftsgebietes über die Ubernahme von                        im Ausfuhrgeschäft vom 20. April 1951 (Bun-\nSicherheitsleistungen und Gewährleistungen                    desgesetzbl. I S. 255);\nim Ausfuhrgeschäft vom 26. August 1949 (Ge-               11. Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser\nsetzblatt der Verwaltung des Vereinigten                      Ausländer im Bundesgebiet vom 25. April 1951\nWirtschaftsgebietes S. 303);                                    (Bundesgesetzbl. I S. 269);"]}