{"id":"bgbl1-1957-46-1","kind":"bgbl1","year":1957,"number":46,"date":"1957-08-19T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1957/46#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1957-46-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1957/bgbl1_1957_46.pdf#page=1","order":1,"title":"Neunundsechzigste Verordnung über Zollsatzänderungen (Konjunkturpolitische Zollsenkung - 4. Teil)","law_date":"1957-08-15T00:00:00Z","page":1203,"pdf_page":1,"num_pages":3,"content":["1203\nBundesgesetzblatt\nTeill\n1957                      Ausgegeben zu Bonn am 19. August 1957                                                                                                                  Nr. 46\nTag                                                                           Inhalt:                                                                                          Seite\n15. 8. 57  Neunundsechzigste Verordnung über Zollsatzänderungen (Konjunkturpolitische Zollsenkung\n- 4. Teil) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  1203\n15. 8. 57   Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf Aus-\nstellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  1206\nNeunundsechzigste Verordnung über Zollsatzänderungen\n(Konjunkturpolitische Zollsenkung - 4. Teil).\nVom 15. August 1957.\nAuf Grund des § 1 Abs. 1 des Vi.erzehnten Ge-                                                                                                    § 2\nsetzes zur Änderung des Zolltarifs vom 26. Juli 1957\n(Bundesgesetzbl. I S. 808) verordnet die Bundes-                                                    Ausgenommen von der Ermäßigung nach § 1 sind\nregierung:                                                                                     die Zollsätze der auf Grund des Vertrages über die\nEuropäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl mit\n§ 1                                                            (EG) bezeichneten Waren der Tarifnrn. 7301 bis 7316.\n(1) Die am 20. August 1957 zur Anwendung kom-\nmenden Wertzollsätze (tarifmäßige Zollsätze, ver-\ntragsmäßige Zollsätze, zeitweilige Zollsätze) der in                                                                                              § 3\nden Kapiteln 14, 25 und 28 bis 98 des Zolltarifs er-                                                D~ese Verordnung gilt nach Maßgabe des § 14\nfaßten Waren der gewerblichen Wirtschaft - aus-                                                des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952\ngenommen die in der Anlage 1 aufgeführten                                                       (Bundesgesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 2 des\nWaren - werden für die Zeit vom 20. August 1957                                                Vierz.ehnten Gesetzes zur Änderung de,s Zolltarifs\nbis zum 31. Dezember 1957 wie folgt ermäßigt:                                                   auch im Land Berlin.\na) Die Zollsätze von 1,50/o des Wertes und\nvon 20/o des Wertes auf 1 0/o des Wertes;\n§ 4\nb} die Zollsätze von 2,5 0/o des Wertes bis\n21 0/o des Wertes um 25 °/o.                                                            Diese Verordnung gilt nicht im Saarland.\n(2) Die Bruchteile der nach Absatz 1 Buchstabe b\nermäßigten Zollsätze werden entsprechend der An-                                                                                                  § 5\nlage 2 bis 5/10 auf volle Zahlen nach unten und\nvon mehr als 5/10 auf volle Zahlen nach oben ab-                                                    Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\ngerundet.                                                                                      kündung in Kraft.\nBonn, den 15. August 1957.\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nBlücher\nDer Bundesminister der Finanzen\nSchäffer","1204                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nAnlage 1\n(zu § 1 Abs. 1)\nListe\nder von der Vierten Konjunkturpolitischen Zollsenkung\nausgenommenen Waren der gewerblichen Wirtschaft\nLfd.\nNr.\nTa,rifnr.                                    Bezeichnung der Waren\n2805            Andere chemische Grundstoffe (Elemente), anderweit weder genannt noch\ninbegriffen (z. B. Tellur, Arsen, Silicium und Bor)\n2   2893-A         Siliciumcarbid\n3   2966-A         Glucose (Dextrose)\n4   2966-B         Lactose\n5   3501           Kasein\n6   3507           Dextrine, einschließlich der löslichen Stärke, der gerösteten Stärke und des\ngerösteten Stärkemehls\n1   3509-B         Pflanzlicher Leim, mit Ausnahme von Leim aus Naturharz oder aus Kaut-\nschuk, anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderer als aus pflanz-\nlichen Gummiarten\n8  4007-A          Fäden und Schnüre aus Weichkautschuk\n9   4007-B         Fäden und Schnüre aus Weichkautschuk, mit Garnen aus Spinnstoffen\nüberzogen\n10   4102           Rindleder, einschließlich des Kalbleders, Büffellede,rs und des Leders der\nostindischen Kipse, Roßleder und Lede,r von anderen Einhufern, auch zu-\ngerichtet, anderweit weder genannt noch inbegriffen\n11   4103-B         Schafleder, anderweit weder genannt noch inbegriffen, zugerichtet\n12   4104-B         Ziegenleder, anderweit weder genannt noch inbegriffen, zugerichtet\n13   4105           Leder aus Häuten oder Fellen von anderen Tieren, anderweit weder ge-\nnannt noch inbegriffen\n14   4108           Lackleder und metallisiertes Leder\n15  4811            Bauplatten aus Papiermasse, aus Fasern von Holz oder anderen pflanz-\nlichen Stoffen, oder aus Pappe, auch mit natürlichen oder künstlichen Har-\nzen oder ander,en ähnlichen Bindemitteln hergestellt\n16  5106            Streichgarne aus Wolle, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf\n17  5111            Gewebe aus Wolle oder feinen Tierhaaren, rein oder miteinander gemischt,\nanderweit weder genannt noch inbegriffen\n18  5114            Samt, Plüsch, Schlingengewebe und Chenillegewebe aus Wolle oder Tier-\nhaaren\n19  5201            Kunstseidengarne, ungedreht oder gedreht, ungezwirnt oder gezwirnt,\nnicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf\n20  5204            Gewebe aus Kunstseide, anderweit weder genannt noch inbegriffen\n21   5306           Gewebe aus Z,ellwolle, anderweit weder genannt noch inbegriffen\n22   5403           Leinengarne und Ramiegarne, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf\n23  5405            Gewebe aus Flachs oder Ramie, anderweit wede,r genannt noch inbegriffen\n24  5606            Hanfgarne und Ginstergarne, ungezwirnt oder gezwirnt\n25  5611            Gewebe aus Jute oder juteähnlichen Fasern, anderweit weder genannt\nnoch inbegriffen","Nr. 46 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. August 1957                        1205\nLfd.\nTar>ifnr.                                  Bezeichnung der Waren\nNr.\n26   5810             Handgearbeitete Spitzen aus Spinnstoffen aller Art, als Meterware oder\nin Einzelstücken\n27   5811             Ätz- und Luftstickereien (sogen. Ätz- und Luftspitzen), Stickereien ohne\nsichtbaren Grund, als Meterware oder in Einzelstücken\n28   5812             Andere Stickereien, auch auf Filz, mit Grund, als Meterware oder in\nEinzelstücken\n29   5906             Bindfäden, Seile und Taue, auch geflochten\n30   6201             Fertiggestellte Decken\n31   7019             Glasperlen, Nachahmungen von echten Perlen oder Edelsteinen und ähn-\nliche Glaskurzwaren; Glasmosaiksteine; Glasaugen, mit Ausnahme der\nProthesen, Erzeugnisse aus Glaskurzwaren; Phantasiewaren aus lampen-\ngeblasenem Glas\n32   7302-C           Ferrosilizi um\n33   7302-G           Ferrowolfram und Ferrosiliziumwolfram\n34   7302-H           Ferromolybdän; Ferrovanadin\n35   7345-A-2         Blattfedern, auch einzelne F:ederblätter, andere als für Kraftfahrzeuge\n36   7345-B           Blattspiralfedern\n37   7345-D           andere Federn aus Eisen oder Stahl\n38   8424-B-1        Rasenmäher mit Handbetrieb\n39   8456-A           Rechenmaschinen, auch mit Registrierstreifen, auch schreibende Rechen-\nmaschinen\n40   8711-B           Teile und Zubehör von Fahrrädern ohne Motor oder mit Hilfsmotor"]}