{"id":"bgbl1-1957-44-2","kind":"bgbl1","year":1957,"number":44,"date":"1957-08-15T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1957/44#page=15","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1957-44-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1957/bgbl1_1957_44.pdf#page=15","order":2,"title":"Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes","law_date":"1957-08-12T00:00:00Z","page":1139,"pdf_page":15,"num_pages":49,"content":["Nr. 44 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. August 1957                        1139\nVerordnung\nzur Ausführung des Personenstandsgesetzes.\nVom 12. August 1957.\nAuf Grund des § 70 des Personenstandsgesetzes         zu. Der Standesbeamte nimmt dem Dolmetscher eine\nin der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung         eidesstattliche Versicherung darüber ab, daß er treu\nund Ergänzung des Personenstandsgesetzes vom             und gewissenhaft übertragen werde.\n18. Mai 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 518) wird mit Zu-         (2) Die Eintragung soll vom Standesbeamten oder\nstimmung des Bundesrates verordnet:                      vom Dolmetscher auch in der fremden Sprache vor-\ngelesen werden. Daß dies geschehen ist, wird vom\nERSTER ABSCHNITT                    Standesbeamten am Schluß der Eintragung beschei-\nAllgemeine Bestimmungen                    nigt. Die Eintragung wird, wenn ein Dolmetscher\n( § § 1 und 2 des Gesetzes}               zugezogen war, auch von diesem unterschrieben.\n§ 1\n§ 6\nDer Standesbeamte führt die Heiratsbücher, Ge-            Ist ein Beteiligter taub oder stumm oder sonst\nburtenbücher, Sterbebücher und Familienbücher             am Sprechen verhindert, und ist auch keine schrift-\n(Personenstandsbücher) nach Vordrucken, die als          liche Verständigung mit ihm möglich, so zieht der\nAnlagen A, B, C und L (L 1) - Anlagen 1 bis 5 -           Standesbeamte einen Dolmetscher zu. § 5 gilt ent-\ndieser Verordnung beigefügt sind.                        sprechend.\n§ 2                                                    § 7\n(1) Die Personenstandsbücher werden in deut-\nKann ein Beteiligter nicht schreiben oder ist er am\nscher Sprache geführt.                                   Schreiben verhindert, so macht er ein Handzeichen.\nIst auch dies nicht möglich oder weigert sich ein\n(2) Die Heirats-, Geburten- und Sterbebücher          Beteiligter zu unterschreiben, so gibt der Standes-\nsowie die Zweitbücher werden in festen Einbänden         beamte den Grund dafür an.\ngeführt. In Gemeinden über 15 000 Einwohner\nkönnen diese Bücher in Lose-Blatt-Form geführt                                      § 8\nwerden; in anderen Gemeinden bedarf es hierzu der\nGenehmigung der zuständigen Verwaltungsbehörde.              Eine Eintragung, die erforderlich wird, nachdem\ndie Eheschließung, der Geburts- oder Sterbefall be-\n(3) Die Familienbücher werden in Lose-Blatt-\nurkundet ist, nimmt der Standesbeamte am Rande\nForm geführt. Jedes Familienbuch trägt als Kenn-\ndes Haupteintrags vor {Randvermerk}; er unter-\nzeichen den Familiennamen des Mannes und den\nschreibt sie unter Angabe des Tages der Eintragung.\nMädchennamen der Frau.\nAus dem Randvermerk soll ersichtlich sein, auf\n§ 3                         Grund welcher Unterlage er eingetragen ist.\nEintragungen, die im Geburten- oder Sterbebuch\n§ 9\nauf Grund einer mündlichen Erklärung oder die im\nHeiratsbuch vorgenommen werden, sollen auch ent-             (1) Bei der Eintragung in ein Personenstandsbuch\nhalten                                                    ist dem Familiennamen der Frau ihr Mädchenname\n1. den Ort und Tag der Eintragung,                    mit dem Zusatz „geborene\" beizufügen.\n2. die Bezeichnung der Erschienenen,                      (2) Die Beifügung des Mädchennamens kann\n3. den Vermerk des Standesbeamten, daß und wie         unterbleiben, wenn die Frau Zeugin bei einer Ehe-\ner die Persönlichkeit der Erschienenen festge-      schließung ist oder wenn sie einen Geburts- oder\nstellt hat,                                         Sterbefall anzeigt.\n4. den Vermerk, daß die Eintragung den Erschie-\nZWEITER ABSCHNITT\nnenen vorgelesen und von ihnen genehmigt\nworden ist.                                                       Aufgebot und Heiratsbuch\n(§§ 3 bis 11 des Gesetzes}\n§ 4\n§ 10\nEintragungen, die im Geburten- oder Sterbebuch\nauf Grund einer schriftlichen Erklärung vorgenom-            (1) Die Verlobten sollen das Aufgebot persönlich\nmen werden, sollen auch enthalten                         vor dem Standesbeamten bestellen. Ist einer der Ver-\n1. den Ort und Tag der Eintragung,                     lobten hieran verhindert, so soll er eine schriftliche\nErklärung darüber abgeben, daß er mit der Bestel-\n2. die Bezeichnung des Anzeigenden,\nlung des Aufgebots durch den anderen Verlobten\n3. den Vermerk, daß die Anzeige schriftlich ge-        einverstanden -ist. Uber die Bestellung des Aufge-\nmacht ist.                                          bots nimmt der Standesbeamte eine Niederschrift\n§ 5                          auf.\n(1) Versteht ein Beteiligter die deutsche Sprache          (2) Sind beide Verlobte aus wichtigen Gründen am\nnicht, so zieht der Standesbeamte, wenn er die fremde     Erscheinen vor dem Standesbeamten verhindert, so\nSprache nicht selbst beherrscht, einen Dolmetscher        können sie das Aufgebot auch schriftlich bestellen.","1140                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\n(3) Der Standesbeamte soll die Verlobten von der                                 § 17\nVorlage der in § 5 Abs. 1 des Gesetzes genannten\n(1) Haben die Verlobten ein gemeinsames un-\nUrkunden befreien, wenn er die Personenstands-\neheliches Kind, so teilt der Standesbeamte, vor dem\nbücher führt, aus denen diese Urkunden auszustel-\ndie Ehe geschlossen ist, alsbald nach der Eheschlie-\nlen wären.\nßung dies dem zuständigen Vormundschaftsgericht\n§ 11                            zur Einleitung eines Verfahrens nach § 31 Abs. 1 des\nGesetzes mit.\n(1) Zur Prüfung, ob die Verlobten Deutsche sind,\ngenügt bei der Bestellung des Aufgebots in der Re-           (2) Die Mitteilung soll enthalten\nuel die Vorlage einer Bescheinigung der Melde-\n1. die Vor- und Familiennamen des Kindes\nbehörde, des Personalausweises oder des Reise-\nund seiner Eltern,\npasses. Wenn der Standesbeamte Zweifel hat, so\nkann m eine Staatsangehörigkeitsurkunde ver-                      2. den Ort und Tag der Geburt des Kindes\nlangen.                                                              und die Bezeichnung des standesamtlichen\nEintrags der Geburt,\n(2)  Wer nicht Deutscher ist, muß durch seinen                 3. den Ort und Tag der Eheschließung der\nReisepaß oder durch eine Bescheinigung der zustän-                   Eltern und die Bezeichnung des standes-\ndigen Behörde seines Heimülstaales seine Staats-                     amtlichen Eintrags der Eheschließung,\ncrngehörigkeitsverhültnisse nach weisen. Besteht der\n4. den Beruf und Wohnort des Vaters,\n1--Ieimatstaat eines Verlobten aus mehreren Rechts-\ngebieten, so hat der Standesbeamte festzustellen,                 5. die Staatsangehörigkeit des Vaters unter\nwelchem Rechtsgebiet der Verlobte angehört.                          Bezeichnung der vorgelegten Unterlagen,\n6. die rechtliche Zugehörigkeit oder die Nicht-\nzugehörigkeit des Vaters zu einer Kirche,\n§ 12\nReligionsgesellschaft oder Weltanschau-\n(l) Das Aufgebot ist in der Gemeinde bekannt-                     ungsgemeinschaft, wenn sie eingetragen ist.\nzumachen, in der der Standesbeamte, der das Auf-          Ist das Kind verhei_ralet, so ist auch sein Wohnort\ngebot anordnet, seinen Amtssitz hat. Hierzu ist ein\nanzugeben.\nVordruck zu verwenden, der als Anlage H - An-\nlage 6 --- dieser Verordnung beigefügt ist.                  (3) Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des\n(2) Das Aufgebot ist für die Dauer der Aufgebots-      Gerichts übersendet eine Ausfertigung des rechts-\nfrist am Standesamt oder an der Stelle, die die Ge-       kräftigen Beschlusses, durch den die Legitimation\nmeidebehörde für ihre Bekanntmachungen bestimmt           des Kindes festgestellt ist, dem Standesbeamten, in\nhat, auszuhängen.                                         dessen Geburtenbuch (Geburtsregister) die Geburt\ndes Kindes beurkundet ist. Dabei sollen mitgeteilt\n§ 13                            werden\nFür die Ermächtigung nach § 6 Abs. 2 und für die               1. Ort und Tag der Eheschließung der Eltern\nBescheinigung nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes ist ein                   und die Bezeichnung des standesamtlichen\nVordruck zu verwenden, der als Anlage J - An-                        Eintrags der Eheschließung,\nlage 7 - dieser Verordnung beigefügt ist.                         2. die Vornamen und der Familienname des\nVaters, sein Beruf und Wohnort sowie\n§ 14\nseine rechtliche Zugehörigkeit oder seine\nNichtzugehörigkeit zu einer Kirche, Reli-\nDer Standesbeamte soll die Befreiung von dem                      gionsgesellschaft oder Weltanschauungs-\nEhehindernis der Wartezeit nur versagen, wenn ihm                    gemeinschaft, wenn sie mitgeteilt worden\nbekannt ist, daß die Frau von ihrem früheren Mann                    ist.\nschwanger ist.\nIst das Kind verheiratet, so ist auch sein Wohnort\n§ 15                            anzugeben.\nAls Zeuge soll bei der Eheschließung nicht mit-           (4) Ist die Geburt des Kindes nicht im Geltungs-\nwirken                                                    bereich des Gesetzes beurkundet, so ist die Aus-\n1. ein Minderjähriger,                                 fertigung des rechtskräftigen Beschlusses auch dem\n2. eine Person, die die bürgerlichen Ehrenrechte       Standesbeamten zu übersenden, der das Familien-\nnicht besitzt,                                     buch der Eltern des Kindes führt.\n3. eine Person, die nach den Vorschriften der\nStrafgesetze unfähig ist, als Zeuge eidlich ver-                              § 18\nnommen zu werden.\n(1) Vorgänge, die nach § 14 Nr. 1 bis 8 des Ge-\nsetzes in das Familienbuch einzutragen sind, sind\n§ 16                            am Rande des Heiratseintrags der Ehegatten zu\nDer Standesbeamte erteilt eine gebührenfreie Be-       vermerken, falls für die Ehegatten noch kein Fa-\nscheinigung                                               milienbuch angelegt ist.\n1. den Verlobten über die Anordnung des Auf-              (2) Ein Randvermerk nach § 14 Nr. 1 des Gesetzes\ngebots.                                            wird nicht eingetragen, wenn die Ehe im Zeitpunkt\n2. den Ehegatten über die Eheschließung.               des Todes nicht mehr bestand. Ein Randvermerk","Nr. 44 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. August 1957                        1141\nnach § 14 Nr. 5 des Gesetzes wird nur eingetragen,     und 2 besteht nicht, wenn der Vorgang nach den\nwenn ein Ehegatte sich wiederverheiratet hat, nach-    §§ 32, 33, 35 bis 38, 40, 41 von einem Standes-\ndem der andere Ehegatte für tot erklärt oder seine     beamten mitzuteilen ist.\nTodeszeit gerichtlich festgestellt worden war.            (3) Ist das Familienbuch noch nicht angelegt, so\nsind Vorgänge, die nach § 14 Nr. 2 bis 4 und 6 bis 8\nDRITTER ABSCHNITT                    des Gesetzes in das Familienbuch einzutragen sind,\nvon der nach Absatz 2 verpflichteten Stelle dem\nAnlegung und Fortführung des Familienbuchs             Standesbeamten mitzuteilen, der die Eheschließung\n(§§ 12 bis 15c des Gesetzes)              der Ehegatten beurkundet hat.\n(4) Die Mitteilungen sollen die Angaben enthal-\n§ 19                         ten, die der Standesbeamte für die Eintragung\nDer Standesbeamte, vor dem die Ehe geschlossen      benötigt.\nist, soll das Familienbuch für die Ehegatten späte-       (5) Eine Eintragung wird auch dann vorgenom-\nstens am folgenden Werktage anlegen.                   men, wenn der Vorgang dem Standesbeamten auf\nandere Weise durch öffentliche Urkunden nach-\n§ 20                         gewiesen wird.\n(1) Für die Eintragung der Vor- und Familien-                                  § 24\nnamen der Eltern der Ehegatten ist der Zeitpunkt         Ist eine Ehe außerhalb des Geltungsbereichs      des\nder Geburt der Ehegatten maßgebend.                    Gesetzes geschlossen worden, so ist ein Antrag     auf\n(2) Ist ein Ehegatte legitimiert worden, so ist der Anlegung eines Familienbuchs nach § 15 a des       Ge-\nZeitpunkt der Legitimation maßgebend. Ist ein Ehe-     setzes nur zulässig, wenn ein Ehegatte oder        der\ngatte an Kindes Statt angenommen, so sind die          Antragsteller Deutscher ist.\nNamen seiner Wahleltern im Zeitpunkt der An-\nnahme an Kindes Statt einzutragen; in diesem Falle                       VIERTER ABSCHNITT\nist bei der Eintragung zu vermerken, daß es sich\num die Wahleltern handelt.                                          Geburtenbuch, Sterbebuch\nund Buch für Todeserklärungen\n§ 21                                             a) Geburtenbuch\n(1) Andert sich die Zuständigkeit für die Führung                 (§§ 16 bis 31 a des Gesetzes)\ndes Familienbuchs (§ 13 des Gesetzes), so fordert der\n§  25\nnunmehr zuständige Standesbeamte das Familien-\nbuch von dem bisher zuständigen Standesbeamten           Wird die Geburt eines ehelichen Kindes ange-\nan.                                                    zeigt, so soll der Standesbeamte verlangen, daß ihm\nein Auszug aus dem Familienbuch oder, wenn noch\n(2) Die Meldebehörden teilen den Zuzug jeder\nkein Familienbuch angelegt ist, die Heiratsurkunde\nverheirateten oder verheiratet gewesenen Person\nder Eltern vorgelegt wird. Wird die Geburt eines\ndem zuständigen Standesbeamten innerhalb einer.\nunehelichen Kindes angezeigt, so soll er verlangen,\nWoche mit. Bestehen in einer Gemeinde mehrere\ndaß ihm die Geburtsurkunde der Mutter des Kin-\nStandesamtsbezirke, so teilt die Meldebehörde auch\ndes vorgelegt wird. Der Standesbeamte soll auf die\nden Umzug von einem Standesamtsbezirk in einen\nVorlage der Urkunden verzichten, wenn er die\nanderen mit.\nPersonenstandsbücher führt, aus denen diese Ur-\n§ 22                         kunden auszustellen wären.\nWar ein Ehegatte bereits einmal verheiratet, so\n§ 26\nwird für ihn das Familienbuch der früheren Ehe\nnicht mehr fortgeführt. Im neuen Familienbuch wird       (1) Wird von einer Frau, die verheiratet war, ein\ndie frühere Ehe vermerkt.                              Kind geboren, so ist im Geburtseintrag des Kindes\nder Tag und die Art der Auflösung der früheren Ehe\nder Mutter anzugeben; dies gilt entsprechend, wenn\n§ 23                         die Ehe für nichtig erklärt worden ist.\n(1) Vorgänge, die nach den §§ 14 und 15 des           (2) Wird von einer Frau, deren Ehemann für tot\nGesetzes in das Familienbuch einzutragen sind, sind    erklärt oder dessen Todeszeit gerichtlich festgestellt\ndem Standesbeamten, der das Familienbuch führt,        worden ist, ein Kind geboren, so sind der gerichtliche\nmitzuteilen.                                           Beschluß und die festgestellte Todeszeit im Geburts-\n(2) Beruht der Vorgang auf einer endgültigen ge-    eintrag anzugeben.\nrichtlichen Entscheidung, einer gerichtlichen Beur-      (3) Absatz 1 und 2 gelten nicht, wenn das Kind\nkundung oder auf einer vom Gericht entgegen-           erst nach der Wiederverheiratung der Mutter ge-\ngenommenen Erklärung, so ist die ·Mitteilung von       boren ist.\nder Geschäftsstelle des Gerichts zu machen, das\nmitgewirkt oder im ersten Rechtszuge entschieden                                  § 27\nhat. Im übrigen liegt die Mitteilung der Stelle ob,      (1) Vorgänge, die nach § 30 Abs. 1 des Gesetzes\nauf deren Entscheidung oder Mitwirkung der Vor-        am Rande des Geburtseintrags zu vermerken sind,\ngang beruht. Eine Mitteilungspflicht nach Satz 1       oder über die nach den Vorschriften dieser Ver-","1142                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nordnung ein I-Iinwcis zum Geburtseintrag zu machen                     c) Buch für Todeserklärungen\nist, sind dem Standesbeamten, der das Geburten-                              (§ 40 des Gesetzes)\nbuch (Geburtsregister) ft.ihrt, mitzuteilen. § 23 Abs. 2\n§ 31\ngilt entsprechend.\n(1) Der Standesbeamte des Standesamts I in\n(2) Ist die Geburt des Kindes nicht im Geltungs-       Berlin (West) führt das Buch für Tode~erklärungen\nbereich des Gesetzes beurkundet, so sind Vorgänge,       nach Vordrucken, die als Anlagen D ·und D 1 -\ndie nach § 30 Abs. 1 des Gesetzes am Rande des            Anlagen 8 und 9 - dieser Verordnung beigefügt\nGeburtseintrags zu vermerken sind, auch dem Stan-        sind. Ein Zweitbuch ist nicht zu führen.\ndesbeamten mitzuteilen, dem nach den §§ 35 bis 38,\n(2) Die Eintragung im Buche für Todeserklärun-\n40, 41 eine Mitteilung zu machen ist.\ngen nimmt der Standesbeamte auf Grund der Ent-\n(3) Die Mitteilungen sollen die Angaben ent-           scheidung vor, durch die die Todeserklärung aus-\nhalten, die der Standesbeamte für die Eintragung·        gesprochen oder der Todeszeitpunkt festgestellt\nbenötigt.                                                 wird,. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts über-\nsendet eine Ausfertigung aller rechtskräftigen Ent-\n(4) Ein Randvermerk oder Hinweis wird auch            scheidungen dem Standesbeamten des Standes-\ndann eingetragen, wenn der Vorgang dem Standes-          amts I in Berlin (West).\nbeamten auf andere Weise durch öffentliche Urkun-            (3) Wird eine gerichtliche Entscheidung aufge-\nden nachgewiesen wird.                                    hoben oder geändert, so gilt Absatz 2 entsprechend.\n(4) Wird durch eine gerichtliche Entscheidung nach\n§ 28\nden Absätzen 2 oder 3 der Personenstand eines\nDie Namensänderung einer Frau ist am Rande             Kindes betroffen, so hat der Standesbeamte des\ndes Geburtseintrags nur zu vermerken, wenn der            Standesamts I in Berlin (West) dem Standesbeam-\nMädchenname geändert worden ist.                         tep, der die Geburt des Kindes beurkundet hat,\neine beglaubigte Abschrift aus dem Buch für To~es-\n§ 29                          erklärungen zu übersenden. Ist die Geburt nicht im\nGeltungsbereich des Gesetzes beurkundet, so ist die\n(1) Eine Lebendgeburt, für die die allgemeinen        beglaubigte Abschrift auch dem Standesbeamten\nBestimmungen über die Anzeige und die Eintragung          zu übersenden, der das Familienbuch führt, in dem\nvon Geburten gelten, liegt vor, wenn bei einem           das Kind eingetragen ist.\nKinde nach der Scheidung vom Mutterleib entwe-\nder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pul-\n§ 32\nsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt\nhat.                                                          (1) Für die Eintragung im Buche für Todes,erklä-\nrungen gilt § 37 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes entspre-\n(2) Hat sich keines der in Absatz 1 genannten         chend.\nMerkmale des Lebens gezeigt, ist die Leibesfrucht\n(2) Für die Mitteilungspflichten und für Ver-\njedoch mindestens 35 cm lang, so gilt sie im Sinne        merke am unteren Rande des Buches für Todes-\ndes § 24 des Gesetzes als ein totgeborenes oder in        erklärungen gilt § 43 entsprechend.\nder Geburt verstorbenes Kind.\n(3) Hat sich keines der in Absatz 1 genannten                            FUNFTER ABSCHNITT\nMerkmale des Lebens gezeigt und ist die Leibes-\nfrucht weniger als 35 cm lang, so ist die Frucht                       Mitteilungen und Hinweise\neine Fehlgeburt. Sie wird in den Personenstands-                     zu den Personenstandsbüchern\nbüchern nicht beurkundet.                                               (§§ 14 bis 40 des Gesetzes)\n§ 33\nb) Sterbebuch                          Der Standesbeamte, der die Geburt eines ehe-\n(§§ 32 bis 39 des Ges_etzes)               lichen Kindes beurkundet, teilt dies dem Standes-\nbeamten mit, der das Familienbuch der Eltern des\n§ 30                           Kindes führt. Er weist am unteren Rande des Ge-\nburtseintrags auf die Eheschließung und den Füh-\nWird ein Sterbefall angezeigt und war der Ver-         rungsort des Familienbuchs der Eltern hin.\nstorbene verheiratet, so soll der Anzeigende nach\nMöglichkeit einen Auszug aus dem Familienbuch\n§ 34\noder, wenn noch kein Familienbuch angelegt ist,\ndie Heiratsurkunde des Verstorbenen vorlegen.                Der Standesbeamte, der die Geburt eines unehe-\nWar der Verstorbene nicht verheiratet, so soll der        lichen Kindes beurkundet, weist am unteren Rande\nAnzeigende nach Möglichkeit einen Auszug aus dem          des Geburtseintrags des Kindes auf den Geburts-\nFamilienbuch der Eltern des Verstorbenen oder             eintrag der Mutter hin.\ndessen Geburtsurkunde vorlegen. Der Standes-                                         § 35\nbeamte soll auf die Vorlage der Ur~unden ver-                 Der Standesbeamte, der zum Geburtseintrag eir1es\nzichten, wenn er die Personenstandsbücher führt,          Kindes den Randvermerk einträgt, daß das Kind\naus denen diese Urkunden auszustellen wären.              durch die Eheschließung seiner Eltern ehelich ge-","Nr. 44 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. August 1957                        1143\nworden ist (§ 31 Abs. 1 des Gesetzes), teilt dies dem ist die Ergänzung eines Familienbud1s gemäß § 15\nStandesbeamten mit, der das Familienbuch der El-      des Gesetzes erforderlich, so teilt er den Vorgang\ntern des Kindes führt. Er weist im Randvermerk auf    dem Standesbeamten mit, der das Familienbuch führt.\ndie Eheschließung und den Führungsort des Fami-\nlienbuchs der Eltern hin oder macht, falls dies nicht                           § 41\nsofort geschehen kann, später einen Hinweis zum\nIst ein Kind verheiratet oder verheiratet gewesen,\nRandvermerk.\nso teilt der Standesbeamte in den Fällen der §§ 35\n§  36                        bis 40 den Vorgang auch dem Standesbeamten mit,\nDer Standesbeamte, der zum Geburtseintrag eines    der das Familienbuch des Kindes führt; ist für das\nKindes den Randvermerk einträgt, daß das bisher       Kind noch kein Familienbuch angelegt, so teilt er den\nals ehelich eingetragene Kind unehelich ist (§ 30     Vorgang dem Standesbeamten mit, der die Ehe-\nAbs. 1 des Gesetzes), teilt dies dem Standesbeamten   schließung des Kindes beurkundet hat.\nmit, der das Familienbuch führt, in dem das Kind\nals eheliches Kind eingetragen ist. Er weist im                                 § 42\nRandvermerk auf den Geburtseintrag der Mutter            (1) Der Standesbeamte, der eine Eheschließung\nhin oder macht, falls dies nicht sofort geschehen     beurkundet, macht eine Mitteilung an die Standes-\nkann, später einen Hinweis zum Randvermerk.           beamten, die die Familienbücher der Eltern der Ehe-\ngatten führen; war ein Ehegatte schon einmal ver-\n§  37                        heiratet, so ist die ihn betreffende Mitteilung an den\nStandesbeamten zu machen, der das· Familienbuch\n(1) Der Standesbeamte, der zum Geburtseintrag\nder früheren Ehe führt.\neines Kindes den Randvermerk einträgt, daß das\nKind von einem Ehepaar gemeinschaftlich an Kindes        (2) Ist ein Familienbuch noch nicht angelegt, so\nStatt angenommen ist (§ 30 Abs. 1 des Gesetzes),      macht der Standesbeamte die Mitteilung an den\nteilt dies dem Standesbeamten mit, der das Fami-      Standesbeamten, der die Geburt des Ehegatten be-\nlienbuch der Wahleltern führt. Er weist im Rand-      urkundet hat; dieser vermerkt die Eheschließung am\nvermerk auf die Eheschließung und den Führungsort     unteren Rande des Geburtseintrags.\ndes Familienbuchs der Wahleltern hin oder macht,         (3) Hat ein Ehegatte die Ehe geschlossen, nach-\nfalls dies nicht sofort geschehen kann, später einen  dem sein früherer Ehegatte für tot erklärt oder\nHinweis zum Randvermerk. Ist ein eheliches Kind       seine Todeszeit gerichtlich festgestellt worden war,\nan Kindes Statt angenommen worden, so teilt er        und ist für seine frühere Ehe noch kein Familien-\ndies auß.erdem dem Standesbeamten mit, der das        buch angelegt, so ist die Eheschließung auch dem\nFamilienbuch der leiblichen Eltern führt.             Standesbeamten mitzuteilen, der die frühere Ehe-\n(2) Trägt der Standesbeamte zum Geburtseintrag     schließung des Ehegatten beurkundet hat.\neines Kindes den Randvermerk ein, daß das Kind\ndes einen Ehegatten von dem anderen Ehegatten                                   § 43\nan Kindes Statt angenommen ist (§ 30 Abs. 1 des          (1) Der Standesbeamte, der einen Sterbefall be-\nGesetzes), so gilt Absatz 1 entsprechend.             urkundet, macht eine Mitteilung\n1. an den Standesbeamten, der die Geburt des\n§ 38                                    Verstorbenen beurkundet hat; dieser ver-\nDer Standesbeamte, der zum Geburtseintrag eines               merkt den Sterbefall am unteren Rande des\nKindes den Randvermerk einträgt, daß das Kind                    Geburtseintrags,\nvon einer Einzelperson an Kindes Statt angenom-              2. wenn der Verstorbene noch nicht verhei-\nmen ist (§ 30 Abs. 1 des Gesetzes), weist im Rand-               ratet war, an den Standesbeamten, der das\nvermerk auf den Geburtseintrag des Annehmenden                   Familienbuch der Eltern führt,\nhin oder macht, falls dies nicht sofort geschehen             3. wenn der Verstorbene verheiratet war, an\nkann, später einen Hinweis zum Randvermerk. Ist                  den Standesbeamten, der das Familienbuch\nein eheliches Kind an Kindes Statt angenommen                    des Verstorbenen führt,\nworden, so teilt er die Eintragung des Randvermerks           4. wenn der Verstorbene zur Zeit seines\ndem Standesbeamten mit, der das Familienbuch der\nTodes noch verheiratet war und ein Fami-\nleiblichen Eltern führt.\nlienbuch für seine Ehe nicht angelegt ist,\n§  39                                   an den Standesbeamten, der die Eheschlie-\nDer Standesbeamte, der zum Geburtseintrag eines               ßung des Verstorbenen beurkundet hat.\nKindes den Randvermerk einträgt, daß das Kind auf        (2) Der Standesbeamte weist am unteren Rande\nAntrag seines Vaters für ehelich erklärt ist (§ 30    des Sterbeeintrags auf den Geburtseintrag des Ver-\nAbs. 1 des Gesetzes), weist im Randvermerk auf        storbenen hin. In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2\nden Geburtseintrag des Vaters hin oder macht, falls   weist er außerdem auf Kennzeichen und Führungs-\ndies nicht sofort geschehen kann, später einen Hin-   ort des Familienbuchs der Eltern, in den Fällen des\nweis zum Randvermerk.                                 Absatzes 1 Nr. 3 auf Kennzeichen und Führungsort\ndes Familienbuchs des Verstorbenen hin. Ist für die\n§ 40\nEhe des Verstorbenen noch kein Familienbuch ange-\nTrägt der Standesbeamte außer in den Fällen der    legt, so weist der Standesbeamte auf Ort und Tag\n§§ 35 bis 39 zum Geburtseintrag eines Kindes einen    der Eheschließung des Verstorbenen und den stan-\nRandvermerk nach § 30 Abs. 1 des Gesetzes ein und     desamtlichen Eintrag hin.","1144                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nSECIISTIJR ABSCHNITT                                              § 47\nFür Geburten und Sterbefälle von Deutschen auf\nBeurkundung des Personenstandes\nausländischen Seeschiffen gilt § 41 des Gesetzes.\nin besonderen Fällen\n(§§ 41 bis 43 f des Gesetzes)\n§ 48\n§  44                             (1) Geburten in Landfahrzeugen und Luftfahr-\nIn den Fällen der §§ 41 und 43 des Gesetzes ist        zeugen beurkundet der Standesbeamte, in dessen\nin der Eintragung zu vermerken, auf welcher Ent-          Bezirk die Kindesmutter das Fahrzeug verläßt.\nscheidung sie beruht.                                        (2) Geburten auf Binnenschiffen beurkundet der\nStandesbeamte, in -dessen Bezirk das Schiff zuerst\n§ 45                           vor Anker geht oder anlegt.\n(1) Geburten auf deutschen Seeschiffen während\n§ 49\nder Reise hat der Standesbeamte zu beurkunden,\nin dessen Bezirk der Vater des Kindes seinen                 Sterbefälle in Landfahrzeugen, auf Binnenschiffen\nWohnsitz oder, in Ermangelung eines Wohnsitzes            oder in Luftfahrzeugen beurkundet der Standes-\nim Geltungsbereich des Gesetzes, seinen gewöhn-           beamte, in dessen Bezirk der Verstorbene aus dem\nlichen Aufenthalt hat. Hat der Vater des Kindes           Fahrzeug herausgenommen wird.\nim Geltungsbereich des Gesetzes weder Wohnsitz\nnoch gewöhnlichen Aufenthalt, ist der Vater vor                                     § 50\nder Geburt des Kindes verstorben oder ist das Kind\nunehelich, so ist der Wohnsitz oder gewöhnliche              Geburten und Sterbefälle in Bergwerken be-\nAufenthalt der Mutter maßgebend.                          urkundet der Standesbeamte, in dessen Bezirk die\nSehachteinfahrt liegt.\n(2) Sterbefälle auf deutschen Seeschiffen während\nder Reise hat der Standesbeamte zu beurkunden,                                      § 51\nin dessen Bezirk der Verstorbene im Zeitpunkt des            (1) Ist der Ort bekannt, an dem in einem Land-\nTodes seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines          fahrzeug, auf einem Binnenschiff oder in einem\nWohnsitzes im Geltungsbereich des Gesetzes, seinen        Luftfahrzeug ein Kind geboren oder ein Mensch ge-\ngewöhnlichen Aufenthalt gehabt hat.                       storben ist, so ist dieser Ort in das Personenstands-\n(3) Ist nach den Absätzen 1 und 2 die Zuständig-      buch einzutragen. Ist dieser Ort nicht bekannt, so ist\nkeit eines .Standesbeamten im Geltungsbereich des         einzutragen, daß der Personenstandsfall während\nGesetzes nicht gegeben, so ist der Standesbeamte          der Fahrt oder während des Fluges eingetreten ist.\ndes Standesamts I in Berlin (West) zuständig.             Hierbei sind die Orte anzugeben, zwischen denen\nsich der Personenstandsfall ereignet hat.\n(2) Bei Geburten oder Sterbefällen in Bergwerken\n§ 46                          ist als Geburts- oder Sterbeort der Ort der Schacht-\neinfahrt anzugeben.\n(1) Die Geburt oder der Tod muß von dem nach\nden §§ 17, 33 des Gesetzes Verpflichteten dem Kapi-                                § 52\ntän spätestens am folgenden Tage angezeigt wer-             Das Ubereinkommen der Bodenseeuferstaaten\nden. Beendigt der zur Anzeige Verpflichtete seine        über die Beurkundung der· auf dem BodenseE ein-\nReise vor Ablauf dieser Frist, so muß die Anzeige         tretenden Geburten und Sterbefälle vom 16. März\nnoch auf dem Schiff erstattet werden.                     1880 (Badisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 102,\n(2) Der Kapitän, der die Geburt oder den Tod in       Württembergisches Regierungsblatt S. 171, Bayeri-\ndas Schiffstagebuch einzutragen hat, hat darin auch      sches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 133) bleibt\ndie Angaben aufzunehmen, die nach den §§ 21, 37          unberührt.\ndes Gesetzes und § 3 dieser Verordnung in das\nGeburten- oder Sterbebuch einzutragen sind. Er hat                         SIEBENTER ABSCHNITT\nvon dem Seemannsamt, bei dem es zuerst möglich\nist, zwei Abschriften des Geburts- oder Sterbe-                                 Zweitbuch\neintrags des Schiffstagebuchs beglaubigen zu lassen.                  (§§ 44 bis 44 b des Gesetzes)\nEine Abschrift ist beim Seemannsamt aufzubewah-\nren; die andere Abschrift übersendet das Seemanns-                                  § 53\namt dem nach § 45 zuständigen Standesbeamten.                Der Standesbeamte führt die Zweitbücher        der\n(3) Wird ein Schiffstagebuch nicht geführt, so hat     Heirats-, Geburten\"' und Sterbebücher nach      Vor-\nder Kapitän eine Niederschrift aufzunehmen, die           drucken, die als Anlagen A 1, B 1 und C 1 -      An-\nvon ihm zu unterschreiben ist. Der Kapitän hat die       lagen 10 bis 12 - dieser Verordnung beigefügt    sind.\nNiederschrift dem Seemannsamt zu übergeben, bei\ndem es zuerst möglich ist; das Seemannsamt über-                                    § 54\nsendet die Niederschrift dem nach § 45 zuständigen           (1) Die zuständige Verwaltungsbehörde gibt das\nStandesbeamten.                                           Zweitbuch im Falle des § 44 a Abs. 1 Satz 1 des Ge-\n(4) Die §§ 20, 36 und 46 Abs. 2 des Gesetzes sind    setzes an den Standesbeamten ab. Dieser vermerkt\nentsprechend anzuwenden.                                  in ihm unter Hinweis auf die Bestimmung der .zu-","Nr. 44 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. August 1957                       1145\nständigen Verwaltungsbehörde, daß es an die Stelle        setzes nach der Herstellung personenstandsrecht-\ndes in Verlust gerntcncn Heirats-, Geburten- oder        liche Änderungen nicht beigeschrieben und Ab-\nSterbebud1s getreten ist.                                 schriften der ergänzten Einträge nicht eingefügt zu\n(2) Der Standesbeamte bescheinigt am Schluß des       werden, sofern die die Bücher aufbewahrende Ver-\nneu angelegten Zweitbuchs, daß die Einträge mit           waltungsbehörde die Mitteilungen über solche Än-\ndem bisherigen Zweitbuch übereinstimmen, daß sie         derungen in besonderer Form aufbewahrt. Die\nvollständig sind, und daß das neu angelegte Zweit-        Sätze 1 und 2 gelten sinngemäß für die entsprechen-\nbuch an die Stelle des fr·:\"tlwren Zweitbuchs getre-      den Nebenregister.\nten ist. Die einzelnen Einträge sind nicht zu be-\nglaubigen. Er übergibt das neue Zweitbuch der zu-\nständigen Verwaltunusbehörde.                                               ACHTER .ABSCHNITT\nGerichtliches Vedahren und Berichtigungen\n§ 55                                        (§§ 45 bis 50 des Gesetzes)\nDer Standesb{~amte, der ein in Verlust geratenes\nZweitbuch neu änlegt (§ 44 a Abs. 2 des Gesetzes),                                 § 60\nbescheinigt am Schluß des neu angelegten Zweit-              Der Standesbeamte, der selbst oder auf Anord-\nbuchs, daß die Einträge mit dem Erstbuch überein-        nung des Gerichts einen abgeschlossenen Eintrag\nstimmen. Im übrigen ist § 54 Abs. 2 anzuwenden.          berichtigt, hat zu prüfen, ob auch in· anderen Per-\nsonenstandsbüchern eine Berichtigung vorgenom-\nmen werden muß. Er teilt dem in Betracht kom-\n§ 56\nmenden Standesbeamten die Berichtigung durch\n(1) Die nach § 44 b des Gesetzes neu angelegten       Ubersendung einer beglaubigten Abschrift des Ein-\nHeirats-, Geburten- und Sterbebücher sowie die           trags mit.\ndazu gehörigen Zweitbücher sind nach § 44 Abs. 2\ndes Gesetzes abzuschließen, wenn anzunehmen ist,\ndaß sämtliche Einträge wieder hergestellt sind. Den                        NEUNTER ABSCHNITT\nZeitpunkt des Abschlusses bestimmt auf Vorschlag\nBeweiskraft und Benutzung der Bücher\ndes Standesbeamten die zuständige Verwaltungs-\nbehörde.                                                               (§§ 60 bis 66 des Gesetzes)\n(2) Stellt sich später heraus, daß ein Eintrag nicht                            § 61\nerneuert ist, so kann er nachträglich erneuert wer-\nDie Vorschriften über Beweiskraft und über Be-\nden. § 44 b Abs. 5 des Gesetzes gilt entsprechend.\nnutzung der Bücher in den §§ 60 bis 66 des Gesetzes\n(3) Das neu angelegte Zweitbuch ist der zustän-       gelten auch für die vom 1. Januar 1876 an geführ-\ndigen Verwaltungsbehörde einzureichen.                   ten Standesregister und die im Lande Baden-Würt-\ntemberg geführten Familienregister; für den seit\n§  57                          dem 1. Juli 1938 gefü,hrten Zweiten Teil des Blattes\nim Familienbuch gelten die früheren Vorschriften.\nFür die nach § 44 b des Gesetzes neu anzulegen-\nden Familienbücher ist der Vordruck L oder L 1 zu\nverwenden. Für die übrigen neu anzulegenden Per-                                   § 62\nsonenstandsbücher sind Vordrucke zu verwenden,               (1) Für  die Erteilung beglaubigter Abschriften\ndie als Anlagen Ern. A, Ern. B und Ern. C -              aus den Personenstandsbüchern und dem Buche für\nAnlagen 13 bis 15 - dieser Verordnung beigefügt          Todeserklärungen sowie von Auszügen aus dem\nsind.                                                    Familienbuch sind Vordrucke zu benutzen, die als\nAnlagen Ax, Bx, Cx, Dx, D 1 x, Lx und L 1 x - An-\n§ 58                           lagen 16 bis 22 - dieser Verordnung beigefügt sind.\nFür die Herstellung beglaubigter Abschriften dürfen\n(1) Die Vorschriften der §§ 44 bis 44 b des Geset-\nauch technische Hilfsmittel verwendet werden.\nzes und der §§ 53 bis 57 dieser Verordnung gelten\nentsprechend beim Verlust von Standesregistern               (2) Für die Ausstellung von Geburtsscheinen,\nund Nebenregistern.                                      Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Sterbe-\nurkunden sind Vordrucke zu benutzen, die als An-\n(2) Ist ein vor dem 1. Januar 1958 geführtes          lagen E, E a, E b, F und G - Anlagen 23 bis 27 -\nFamilienbuch in Verlust geraten, so wird nur der\ndieser Verordnung beigefügt sind.\nHeiratseintrag erneuert.\n(3) Für den Auszug aus einem im Lande Baden-\n§ 59                           Württemberg vor dem ~- Januar 1958 geführten\nFamilienregister ist der Vordruck L x (L 1 x) zu ver-\nMit Genehmigung der zuständigen Verwaltungs-          wenden.\nbehörde dörfen für die Herstellung der in § 44 a\nAbs. 2 des Gesetzes genannten neuen Zweitbücher                                    § 63\ntechnische Hilfsmittel angewendet werden. Dabei              In die Geburtsurkunde sind die Vornamen      und\nkann von der Benutzung der in § 53 dieser Verord-        der Familienname des Kindes einzusetzen, die     sich\nnung vorgesehenen Vordrucke abgesehen werden.            am Tage der Ausstellung der Geburtsurkunde        aus\nIn 'Zweitbüchern, die auf diese Weise neu angelegt       dem Geburtseintrag ergeben. § 65 Satz 3 des      Ge-\nsind, brauchen abweichend von § 44 Abs. 3 des Ge-        setzes bleibt unberührt.","1146                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\n§ 64                             (3) Wird der Standesbeamte nur oder über-\nAm unteren Rande der Geburlsurkunde oder der           wiegend im öffentlichen Interesse tätig, so ist keine\nbeglaubigten Abschrift aus dem Geburtenbuch sind          Gebühr zu erheben.\nOrt und Tag einer Eheschließung des Kindes unter\nAngabe des Heiratseintrags anzugeben, wenn dies                                      § 68\nim Geburtenbuch vermerkt ist; sind mehrere Ehe-\nschließungen vermerkt, so ist nur die letzte Ehe-           (1) An Gebühren sind zu erheben\nschließung anzugeben. Hinweise auf andere im                                                                             DM\nGeburtenbuch vermerkte Personenstandställe kön-                 1. für die Vorlegung eines Perso-\nnen auf Verlangen eines Antragstellers ebenfalls                    nenstandsbuchs (Standesregisters)\nan dieser Stelle angegeben werden.                                  zur Einsicht, und zwar für jeden\nJahrgang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   0,30\n§ 65                                     für mehrere Jahrgänge zusammen\njedoch höchstens ............. .                     0,90\n(1) Der Standesbeamte darf in einem Stammbuch\nder Familie nur dann Urkunden ausstellen, wenn                  2. für die Erteilung einer beglaubig-\nes die Vordrucke enthält, die für die Ausstellung                   ten Abschrift aus dem Familien-\nvon Personenstandsurkunden bestimmt sind. Diese                     buch oder aus dem nach § 9 des\nUrkunden erbringen denselben Beweis wie die Per-                    Personenstandsgesetzes in der\nsonenstandsu rkunden.                                               Fassung vom 3. November 1937\n(2) In einem Stammbuch aus der Zeit vom 1. Juli                  (Reichsgesetzbl. I S. 1146) ange-\nlegten Familienbuch .......... .                     2,-\n1938 bis zum 31. Dezember 1957 dürfen Urkunden\nmit dem in den §§ 62 bis 64 des Gesetzes vorge-                 3. für die Erteilung eines Auszuges\nsehenen Inhalt auch in Zukunft ausgestellt werden.                  aus dem Familienbuch ........ .                      1,-\n4. für die Erteilung einer beglaubig-\n§ 66                                     ten Abschrift aus dem Heirats-\nBeglaubigte Abschriften aus den Personenstands-                  buch, Geburtenbuch, Sterbebuch\nbüchern und Standesregistern, die vor dem 1. Januar                 oder dem Buche für Todeserklä-\n1958 geführt wurden, sind nach Vordrucken zu er-                    rungen ...................... .                      1,-\nteilen, die dem Wortlaut des Eintrags entsprechen.              5. für   die Erteilung einer beglau-\nDie Vordrucke erhalten die Uberschrift                           bigten Abschrift aus den früheren\nStandesregistern ............. .                     1,-\n1. ,,Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch\n(Geburtsregister) des Standesamts ........   11\n,       6. für die Erteilung eines Geburts-\n2. ,,Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch                  scheines ..................... .                     0,50\n(Heiratsregister) des Standesamts ........   11\n,       7. für die Erteilung einer sonstigen\n3. ,,Beglaubigte Abschrift aus dem Sterbebuch                    Personenstandsurkunde oder für\n(Sterberegister) des Standesamts ........ \".                die Eintragung in einem Stamm-\nbuch der Familie ............. .                     1,-\nDie Bescheinigung am Schluß der Vordrucke hat\nfolgenden Wortlaut:                                             8. für die Ergänzung einer Geburts-,\nHeirats-   oder Sterbeurkunde,\n„Die Ubereinstimmung der Abschrift mit dem\neiner beglaubigten Abschrift aus\nEintrag im Geburtenbuch (Geburtsregister), im\ndem Geburten-, Heirats-, Sterbe-\nFamilienbuch (Heiratsregister), im Sterbebuch\noder Familienbuch oder eines Aus-\n(Sterberegister) wird hiermit beglaubigt.\nzuges aus dem Familienbuch,\neiner beglaubigten Abschrift aus\n................ , den ............... .             .den früheren Standesregistern\ndurch Beischreibung der späteren\nDer Standesbeamte                     Anderungen, oder für die Beschei-\nnigung, daß eine dieser Urkunden\nmit dem Eintrag in den genann-\nten Büchern (Registern) überein-\nstimmt ...................... .                      0,30\nZEHNTER ABSCHNITT\n9. für die Bescheinigung, daß die\nSchlußbestimmungen                                 beglaubigte Abschrift oder der\n(§§ 67 bis 71 des Gesetzes)                           Auszug die Einträge im Familien-\nbuch noch vollständig wiedergibt                     0,50\n§ G7\n10. für ein zweites und jedes weitere\n(1) Für    die Amtstätigkeit des Standesbeamten                  Stück    einer       Personenstands-\nsind nur Gebühren und Auslagen nach § 68 zu er-                     urkunde, wenn es gleichzeitig\nheben.                                                              beantragt und im Durchschreibe-\n(2) Bei Unvermögen der Beteiligten können die                    verfahren hergestellt wird . . . . .               Die\nGebühren und Auslagen c•rmäßigt oder erlassen                                                          Hälfte der Gebühr\nwerden.                                                                                                     nach Nr. 2 bis 7","Nr. 44 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. August 1957                                   1147\n11. für die Entgegennahme eines                         21. für das Aufsuchen eines Eintrags,\nAntrages auf Anordnung des                              wenn für den Standesfall ent-\nAufgebots                                5,-            weder Datum oder Standesamts-\nbezirk oder beide nicht angegeben\nWird ausländisches Recht ange-\nwerden können . . . . . . . . . . . . . . . .     1,-\nwendet, so kann die Gebühr bis\nbis 3,-\nauf 30,- DM erhöht werden.\n22. für die Beurkundung oder Be-\nWird eine Ehe ohne Aufgebot\nglaubigung der Einwilligung der\ngeschlossen, so wird diese Ge-\nEltern, des Vormundes oder des\nbühr für die Eheschließung er-\nPflegers zur Eheschließung . . . . .              3,-\nhoben.\n(2) Als Auslagen     sind nur zu erheben: Post-,\n12. für die Befreiung vom Aufgebot           3,- Fernsprech- und Fernschreibgebühren, die Vergü-\nbi.s 30,- tung für einen zugezogenen Dolmetscher sowie bei\n13. für die Abkürzung der Aufgebots-             einer Eheschließung außerhalb des Amtsraums oder\nfrist ......................... .        3,- der Dienststunden Tagegelder und Fahrtkosten des\nbis 15,-  Standesbeamten.\n§ 69\n14. für die Befreiung von der Warte-\nzeit bei der Eheschließung .....         3,-    Beträge in Deutscher Mark, die in dieser Verord-\nbis 30,-  nung erwähnt werden, sind im Saarland bis zum\nEnde der Ubergangszeit nach Artikel 3 des Saar-\n15. für   die Ausstellung eines Ehe-             vertrages vom 27. Oktober 1956 (Bundesgesetzbl. II\nfähigkeitszeugnisses für einen               S. 1587) entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 1 der Dritten\nDeutschen im Ausland oder für                Verordnung über die Erhöhung der Unterhalts-\ndie Aushändigung eines Ehe-                  ansprüche und sonstigen Beträge in gerichtlichen\nfähigkeitszeugnisses an einen                Angelegenheiten vom 7. März 1951 (Amtsblatt des\nAusländer im Bundesgebiet oder               Saarlandes S. 441) umzurechnen.\nim Land Berlin ............... .         3,-\nbis 30,-                             § 70\n16. für die Abnahme einer eidesstatt-               Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses\nlichen Versicherung .......... .         2,- ist ein Vordruck zu benutzen, der als Anlage K\n- Anlage 28 - dieser Verordnung beigefügt ist.\n17. für die schriftliche Ermächtigung\neines anderen Standesbeamten zur                                        § 71\nEheschließung und die Bescheini-\nWenn das Personenstandsbuch (Standesregister),\ngung über das Aufgebot, einzeln\nin dem eine Eintragung vorzunehmen ist, von einem\noder zusammen .............. .           2,-\nBeamten einer deutschen Auslandsvertretung ge-\n18. für die Eheschließung vor einem              führt wird, so sind die Mitteilungen, soweit nichts\nStandesbeamten, der das Auf-                 anderes bestimmt ist, an den Standesbeamten des\ngebot nicht erlassen hat ....... .       2,- Standesamts I in Berlin (West) zu richten.\nbis 6,-\n§ 72\n19. für die Eheschließung außerhalb\n(1) Personenstandsbücher        und Standesregister\nder Dienststunden oder außerhalb\naus Gebieten, in denen ein deutscher Standes-\ndes Dienstgebäudes, außer wenn\nbeamter nicht tätig, nicht erreichbar oder zur Durch-\neiner der Eheschließenden lebens-\nführung des Gesetzes nicht bereit ist, werden von\ngefährlich erkrankt ist ........ .      20,-\ndem Standesbeamten des Standesamts I in Berlin.\n20. für die Beglaubigung, Beurkun-               (West) geführt.\ndung oder Entgegennahme einer                   (2) Falls der Standesbeamte des Standesamts I in\nErklärung, durch die eine Frau               Berlin (West) nur einzelne Personenstandsurkunden\ndem Familiennamen des Mannes                 aufbewahrt, die aus den in Absatz 1 bezeichneten\nihren Mädchennamen hinzufügt,                Büchern oder Registern ausgestellt sind, so stehen\nsowie einer Erklärung, durch die             diese Urkunden einem Eintrag in einem Personen-\neine Frau, deren Ehe geschieden              standsbuch oder Standesregister gleich.\noder aufgehoben worden ist, ihren                (3) Personenstandsurkunden, Entscheidungen oder\nMädchennamen oder einen frü-                 Mitteilungen, die einem Standesbeamten zu über-\nheren Ehenamen wieder annimmt,               mitteln wären, der seinen Amtssitz in einem in Ab-\noder durch die der frühere Mann              satz 1 bezeichneten Gebiet hat, sind dem Standes-\nder Frau die Führung seines Fa-              beamten des Standesamts I in Berlin (West) zu\nmiliennamens untersagt ...... .          3,- übersenden; die Ubersendung unterbleibt, wenn\nIst der Standesbeamte, der die               die Mitteilungen nur zur Fertigung von Hinweisen\nErklärung beglaubigt oder beur-              dienen würden.\nkundet auch zu ihrer Entgegen-                  (4) Der Standesbeamte des Standesamts I in\nnahme zuständig, so wird die                 Berlin (West) sammelt die Urkunden, die Entschei-\nGebühr nur einmal erhoben.                   dungen und die Mitteilungen, auf Grund deren nach","1148                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nAbsatz 1 oder 2 eine Eintragung in einem Personen-                                 § 75\nstandsbuch, Standesregister oder auf einer Urkunde          Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten\nvorgenommen werden muß;· er führt hierüber eine          Uberleitungsgesetz,es vom 4. Januar 1952 (Bundes-\nKartei.                                                  gesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit Artikel V des\nZweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung\n§ 73                             des Personenstandsgesetzes vom 18. Mai 1957\nIst ein Kriegssterbefall auf Grund einer Bestim-       (Bundesgesetzbl. I S. 518) auch im Lande Berlin.\nmung, die durch Artikel III Nr. 1 Buchst. e und f des\nZweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des                                    § 76\nPersonenstandsgesetzes vom 18. Mai 1957 (Bundes-\ngesetzbl. I S. 518) aufgehoben worden ist, von              Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1958 in\neinem Standesbeamten beurkundet, der nach den             Kraft. Gleichzeitig tritt die Erste Verordnung zur\n§§ 25, 27 a der Personenstandsverordnung der\nAusführung des Personenstandsgesetzes vom 19. Mai\nWehrmacht vom 17. Oktober 1942 (Reichsgesetzbl. I         1938 (Reichsgesetzbl. i S. 533) in der Fassung der\nS. 597) nicht zuständig ist, so gilt § 28 der Personen-   Vierten Verordnung zur Ausführung und Ergän-\nstandsverordnung der Wehrmacht entsprechend.              zung des Personenstandsgesetzes vom 27. Septem-\nber 1944 (Reichsgesetzbl. I S. 219). des Gesetzes zur\nÄnderung und Ergänzung des Personenstandsgeset-\n§  74                            zes vom 15. Januar 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 57)\nSoweit sich aus den Vorschriften dieser Verord-        und der Verordnungen zur Ausführung des Perso-\nnung nichts anderes ergibt, bleiben die Bestimmun-        nenstandsgesetzes (Änderung der Gebührenord-\ngen über Fortführung, Benutzung und Aufbewah-             nung) vom 5. Februar 1952 (Bundesanzeiger Nr. 50\nrung der in der Zeit vom 1. Januar 1876 bis 30. Juni      vom 12. März 1952) und 13. Mai 1952 (Bundesanzei-\n1938 geführten Standesregister in Kraft.                 ger Nr. 139 vom 22. Juli 1952) außer Kraft.\nBonn, den 12. August 1957.\nDer Bundesminister des Innern\nDr. Schröder","Nr. 44 -                   Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. August 1957                                                                                                                                            1149\nAnlage 1\n(zu§ 1)\nA\nNr............................... ..\n................................................................................... ,den ........ .\nl. Der                               ······ .............................. ____                       ...................., ____                    ................................................................................................................\ngeboren am                                                     ......................................................................... in\n(Standesamt                                                    ................................................................................................................................................ Nr ................................. )\nwohnhaft in\n................ persönlich bekannt -\nausgewiesen durch                                     ......................................................................................................................................................................................... , und\n2 . ........ .\ngeboren am ....                               ......................................................................................... in ............................................................................................. ..\n'-\n(Standesamt                                                                                                                                                                                                       Nr................................. )\nwohnhaft in\npersönlich bekannt -\nausgewiesen durch ..................................... .\nerschienen heute vor dem unterzeichneten Standesbeamten, um die Ehe zu schließen. Der\nStandesbeamte fragte sie einzeln und nacheinander, ob sie die Ehe miteinander eingehen\nwollen.\n· Die Verlobten bejahten die Frage. Der Standesbeamte sprach aus, daß sie nunmehr kraft\nGesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute seien.","1150                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\n~ls Zeugen waren anwesend:\n1. ....... .\n............................. , ................................ Jahre alt,\nwohnhaft in\npersönlich bekannt -\nausgewiesen durch ..\n2..\n................................................................................................. , ................................ Jahre alt,\nwohnhaft in\n......................................................................... persönlich bekannt -\nausgewiesen durch ..\nVorgelesen, genehmigt und unterschrieben\nDer Standesbeamte","Nr. 44 -                  Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. August 1957                                                                                                                                     1151\nAnlage 2\n(zu§ 1)\nNr.................................... .                                                                                                                                                                                                           B\n......................................................................... , den\nwohnhaft ................................. .\nEhefrau des ...\nwohnhaft in .......................................................................................................................................................................................................................................... .\nhat am ....................................................,......................................................................................................... um ................ Uhr ................ Minuten\nin ..\nein.                                                                      ....... geboren. Das Kind hat ........ ..                                                                ..................................... Vornamen\nerhalten.\nEingetragen auf mündliche -                                        schriftliche -                        Anzeige .............................................................................................................................\npersönlich bekannt -                         ausgewiesen durch ......\nVorgelesen, genehmigt und unterschrieben\nDer Standesbeamte\n1. ~~eschli_e!ui:i:g der Eltern\nam ...................................................................................... in\nGeburt der Mutter\nStandesamt und Nummer\nDas Familienbuch wird geführt in\n2. Eheschließung des Kindes mit .....\nam                                                                                    in\nStandesamt und Nummer\n3. Tod des Kindes am                                                                                        .......... in ........................................ ..\nSlande:;,1mt und Nummer","1152                                                              Bundesqesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nAnlage 3\n(zu§ 1)\nNr ................. .\nC\n.................................................................... , den\nwohnhaft in ................................................. .\nist am .................................... .                                  .................................................................................. um ................ Uhr ................ Minuten\nin ......................... .\nverstorben.\nD... ............ Verstorbene war gebo1·en am ........................................................................................................................................... .\nin\nD ............ Verstorbene war .... .\nEingetragen auf mündliche -                                      schriftliche -                                     Anzeige .............. .\npersönlich bekannt -                                     ausgewiesen durch ........................................................................................................................................ .\nVorgelesen, genehmigt und unterschrieben\nDer Standesbeamte\n1. Geburtseintrag de........ Verstorbenen:\nStandesamt und Nummer\n2. Das Familienbuch de .... Verstorbenen\nder Eltern\n....................... .,....................................................... 1................................................................................... .\nFamilienname des Mannes                                                                                                                                                           Mädchenname der Frau\nwird geführt in ....................................................................................................................................................................................................... ., ...............\n3. Eheschließung de .... Verstorbenen am .................................................................................... in ....................................................................... .\n..................................................             . ••..•.•••.•••• , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . u . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . , .............. .\nStandesamt und Nummer","Nr. 44 -                  Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. August 1957                                                                                                                                               1153\nGröße: DIN A 4                                     Karton: holz_Jrei, chamois, satiniert, sdueibfähig 190 glqm\nDiese Ecke wird m.it Seitenlän~.                    e\nAnlage 4\nvon je 45 mm weqqeschnitten.                                                                                                                                                                                                                                           (zu § 1)\nDer untere Rand hat 15, der\nVorlaqe entspred1 A usslim-\nzunqen, die je 5 mm                                                                                                                                                                                                                                                                    L\nhoch u. i. Schcilclpkt.\n15 mm voneinander\nentfernt sind. Die\nbeiden Ausstan-\nFamilienbuch\nzunqen an den\nEcken sind je\nu•••••«·••••u•••••••• ..............................................,.,,.,,,,uu•••••••\"••••••••••\"'\n2,25mm, die\nandern je                                                                                                                                                                                                  Familienname des Mannes\n5 mm\nbr.\n........ ............................................................................... ............... .\n,                                                                               ,\nMädchenname der Frau\n1. Ehemann:                                                                                                                                                        2. Ehefrau:\nFamilienname\n................... •· ................................... v. d. Eheschi.\nVornamen\nBeruf\nGeburtstag\nGeburtsort\n.................................................................... Standesamt, Nr.\nGrundlage der\n............................................................................................................... Eintragung\n3. Eheschließung\nvon 1 und 2\nEheschließungstag,                                -ort\nGrundlage der Eintragung\n4. Eltern des Ehemannes:                                                                                                                                              5. Eltern der Ehefrau:\nVater:                                                                                                                                                         Vater:\nFamilienname\nVornamen\nWohnort oder\nletzter Wohnort\nMutter:                                                                                                                                                         Mutter:\nFamilienname\nVornamen\nWohnort oder\n............................................................... letzter Wohnort\n.................................................................. Grundlage der\nEintragung\n6. Angelegt:\n................................................................. , den ................................................................\n(Siegel)                                                                                                          Der Standesbeamte\n................................,. ....................................................................................... _______\n7. Vermerk über die Staatsangehörigkeit der Ehegatten und Nachweis\n8. Tod - Tag, Ort, Standesamt und Nr., Todeserklärung, Feststellung der Todeszeit der Ehegatten\nTodeszeitpunkt, Gericht, Aktenzeichen, Scheidung, Aufhebung, Nichtigkeit, Feststellung des\nNichtbestehens der Ehe - Tag der Rechtskraft, Gericht, Aktenzeichen\nWeitere Vermerke über die Ehegatten siehe Spalte 10\n42 Cic\n•-• ·---···~-=·=--=·____,·=----=·                                                                                                                              -·-•=-----•-==--•~-•=----==.__.","1154                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\n2.Seite\nPersonenstands- und namensrechUiche\nÄ.nderungen.\nEheschließung: Vor- und Familienname des\n9. Kinder;                         Ehegatten, Tag, Ort, Standesamt und Nr.\noder Tod -Tag, Ort, Standesamt und Nr.,\nTodeserklärung, Feststellung der Todeszeit\n-- Todeszeitpunkt, Gericht, Aktenzeichen\nVornömen\n(Familienname nur\nwenn erforderlich)\nGeburtstag\nGeburtsort\nStandesamt, Nr.\nGrundlage der\nEintragung\nDatum,\nUnterschrift\nVornamen\n(Familienname nur\nwenn erforderlich)\nGeburtstag\nGeburtsort\nStandesamt, Nr.\nGrundlage der\nEintragung\nDatum,\nUnterschrift\nVornamen\n(Familienname nur\nwenn erforderlich)\nGeburtstag\nGeburtsort\nStandesumt, Nr.\nGrundlage der\nEintragung\nDatum,\nUnterschrift\n10. Weitere Vermerke über die Ehegatten und die Kinder:\nUbemommen am               St.-A.                   Ubernommen am                St.-A. ·······\nUbernommen am              St-A.                    Ubernommen am                St.-A. .. ...... ................\nUbernommen am              St.-A.                   Ubernommen am .........      St.-A.     ... , .................\nUbernommen am              St.-A.                   übernommen am                St.-A.\n42 Cic.","Nr. 44 -                  Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. August 1957                                                                                                                                    1155\nGröße: DIN A 4 -                                  Karton: holzfrei, chamois, satiniert, schreibfähig 190 glqm\nDiese Ecke wird mit SeitenläncJc                                                                                                                                                                                                   Anlage 5\nvon je 45 mm weqqesdrnitten.\nDer untere Rand hat 15, der                                                                                                                                                                                                           (zu§ 1)\nVorlaqe entsprech. Ausstan-\nzunqen, die je 5 mm                                                                                                                                                                                                                                L1\nhoch u. i. Scheitelpkt.\n15 mm voneinander\nentfernt sind. Die\nbeiden Ausstan-\nFamilienbuch\nzunqen an den\nEcken sind je\n2,25mm, die\nandern je                                                                                                                                                                             Familienname des Mannes\n5 mm\nbr.\nMädchenname der Frau\n1.. Ehemann:                                                                                                                                              2. Ehefrau:\nFamilienname\n................. v. d. Eheschl.\n.............................. Vornamen\n...................................... Beruf\n•·· ...................................................................... Geburtstag\nGeburtsort\nStandesamt, Nr.\nGrundlage der\n............................. Eintragung\n3. Eheschließung\nEheschließungstag, -ort\nvon 1 und 2\nGrundlage der Eintragung\n4. Eltern des Ehemannes:                                                                                                                                     5. Eltern der Ehefrau:\nVater:                                                                                                                                      Vater:\n............................... Familienname\n............................................ Vornam~n\nWohnort oder\nletzter Wohnort\nMutter:                                                                                                                                     Mutter:\n....................... Familienname\n............................................................. Vornamen\nWohnort oder\n................................................................. letzter Wohnort\n..................................... Grundlage der\nEintragung\n6. Angelegt:\n............................................................................... , den .............................................................. ..\n(Sieqel)                                                                                                         Der Standesbeamte\n7. Vermerk über die Staatsangehörigkeit der Ehegatten und Nachweis\n8. Tod - Tag, Ort, Standesamt und Nr., Todeserklärung, Feststellung der Todeszeit der Ehegatten\nTodeszeitpunkt, Gericht, Aktenzeichen, Scheidung, Aufhebung, Nichtigkeit, Feststellung des\nNichtbestehens der Ehe - Tag der Rechtskraft, Gericht, Aktenzeichen\nWeitere Vermerke über die Ehegatten siehe Spalte 10\n42 Cic.\n--•--•~~•~-•-~•-•-•-•-L~-•-a~•~~•\n1","1156                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\n-  2. Seite\nPersonenstands- und namensrechtliche\nÄnderungen.\nEheschließung: Vor-und Familienname des\n9. Kinder:                        Ehegatten, Tag, Ort, Standesamt und Nr.\noder Tod - Tag, Ort, Standesamt und Nr.,\nTodeserklärung, Fests}ellung der Todeszeit\n- Todeszeitpunkt, Gericht, Aktenzeichen\nVornamen\n(Familienname nur\nwenn erforderlich)\nGeburts lag\nGeburtsort\nStandesamt, Nr.\nGrundlage der\nEintrugung\nDatum,\nUnterschrift\nVornamen\n(Familienname nur\nwenn erforderlidt)\nGeburtstag\nGeburtsort\nStandesamt, Nr.\nGrundlage der\nEintragung\nDatum,\nUnterschrift\nVornamen\n(Familienname nur\nwenn erforderlidt)\nGeburtstag\nGeburtsort\nStandesamt, Nr.\nGrundlage der\nEintragung\nDatum,\nUnterschrift\nVornamen\n(Familienname nur\nwenn erforderlich)\nJ.\nGeburtstag\nGeburtsort\nStandesamt, Nr.\nGrundlage der\nEintragung\nDatum,\nUnterschrift\nVornamen\n(Familienname nur\nwenn erforderlich)\nGeburtstag\nGeburtsort\nStandesamt, Nr.\nGrundlage der\nEintragung\nDntum,\nUnterschrift\n42 Cic,","Nr. 44 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. August 1957                                                                                             1157\n-       3. Seite -\nPersonenstands- und namensredltlidle\nÄnderungen.\nEhesdllleßung: Vor- und Familienname des\n9. Kinder:                                                                                    Ehegatten, Tag, Ort, Standesamt und Nr.\noder Tod -Tag, Ort, Standesamt und Nr.,\nTodeserklärung, Feststellung derTodeszeit\n- Todeszeitpunkt, Gericht, Aktenzeichen\nVornamen\n(Fmnilienname nur\nwenn erforderlidl)\nGeburtstag\nGeburtsort         ...................................; ...........................................................................\nStandesamt, Nr.\nGrundlage der\nEintragung\nDatum,\nUnterschrift\nVornamen\n(Famiüenname nur\nwenn erforderlidl)\nGeburtstag\nGeburtsort\nStandesamt, Nr.\nGrundlage der\nEintragung\nDatum,\nUntersdlrift\nVornamen\n(Familienname nur\nwenn erforderlidl) ..............................................................................................................\nGeburtstag\nGeburtsort\nStandesamt, Nr.\nGrundlage der\nEintragung\nDatum,\nUntersdlrift\nVornamen\n(Familienname nur\nwenn erforderlidl) ................................ ..\nGeburtstag\nGeburtsort\nStandesamt, Nr.\nGrundlage der\nEintragung\nDatum,\nUnterschrift\nVornamen\n(Familienname nur\nwenn erforderlidl) ............................. .. .......................... ..\nGeburtstag         ..............................            ........................ .\nGeburtsort\nStandesamt, Nr.\nGrundlage der\nEintragung\nDatum.\nUnterschrift\n42 Cic.","1158                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\n-  4. Seite -\n10. Weitere Vermerke über die Ehegatten und die Kinder:\nUbernommen am           ....... St.-A.                     Ubernommen am ....... St.-A.\nUbernommen am                   St.-A.                     Ubernommen am         St.-A.\nUbernommen am                   St.-A.                     Ubernommen am         St.-A.\nUbernommen am          ........ St.-A.                     Ubernommen am         St.-A.\n42 Cic.","Nr. 44 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. August 1957                                1159\nAnlage 6\n(zu § 12)\nH\nStandesamt ....... .\nAufgebot\nEs wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß\n1. der .....\nwohnhaft in\nund\n2 ............ ..\nwohnhaft in\ndie Ehe miteinander eingehen wollen.\n.. ....... ,den ............ ..\nDer Standesbeamte\n(Siegeq\nAusgehängt am\nAbgenommen am\n................. ,den .................. .\n(Siegel}                                 Unterschrift des beschelnlgenden Beamten","1160                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nAnlage 7\n(zu § 13)\nJ\nStandesamt ..\nBescheinigung des Aufgebots\nund standesamtliche Ermächtigung\n1. Der ..\ngeboren am                    .......................................................... in ........................................................................................................................... .\nwohnhaft in\nund\n2 . ......\ngeboren am                      ....................................................... in .................................................................................. ..\nwohnhaft in   „\n.................................................................................................................... wollen die Ehe eingehen.\nDas Aufgebot ist vom ........       .......................................................................................... bis ............................................ ..\nausgehängt worden.\nBefreiung vom Aufgebot -            Abkürzung der Aufgebotsfrist -                                                              ist erteilt.\nEhehindernisse sind nicht bekanntgeworden.\nDie Ehe darf vor dem Standesbeamten des Standesamts ......... .\ngeschlossen werden.\nAufgebotsniederschrift und Unterlagen sind beigefügt.\n............................ ,den .................. .\nDer Standesbeamte\n(Siegel)","Nr. 44 -                Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. August 1957                                                                                                                1161\nAnlage 8\n(zu§ 31)\nD\nNr ..... .\nBerlin, den ..................................................................................................................... .\n···············································································\nzuletzt wohnhaft in .\nist durch Enlschc~idung des Amtsgerichts\nvom\nfür tot erklärt worden.\nAls Zeitpunkt des Todes ist der ..................................................................................... .\n....................... festgestellt.\nD...       Gena.nnte ist a.m\nin\nDer Standesbeamte\n1. Geburtseintrag de .... Genannten:\nStandesamt und Nr.\nde .... Genannten\n2. Das Familienbuch                                              ..................... ··········································· ./ ...\nder Eltern                     f'amilienname des Mannes                                                            Mädchenname der Frau\nwird geführt in ....................................... .\n3. Ehesd1ließung de .... Genannten am ........... .                                   ..................................... in ................................................................................. .\nStandesamt und Nummer","1162                                                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nAnlage 9\n(zu§ 31)\nD1\nNr............................... .\nBerlin , den ........................................................................................... .\nDer Tod d ........\nzuletzt wohnhaft in ....................................................................................................................................................................................................................\nist durch Entscheidung des Amtsgerichts ............................. '. ..............................................................................................................................\nvom ........................................................................................................................................................................................................................................................... ..\nauf den\nfestgestellt worden.\nD ............... Genannte ist am ................... .\nin                                               .... ...................... .................................................................................................................................... ..................... geboren.\nDer Standesbeamte\n1. Geburtseintrag de .... Genannten:\nStandesamt und Nr.\nde .... Genannten\n2. Das Familienbuch                                                                            ............................................................................. ./..................................................................................\nder Eltern                                             Familienname des Mannes                                                              Mädchenname der Frau\nwird geführt in ........ .\n3. Eheschließung de .... Genannten am .................................................................... in .................................................................................. ..\nS1andcsamt und Nummer","Nr. 44 -                   Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. August 1957                                                                                                                                    1163\nAnlage 10\n(zu§ 53)\nAl\nNr.······························-\n•············ ................................................................................. ,den ................ :...........................................................................\n1. Der ......\ngeboren am ...... ..................................................................................................... in ............................................................................................................\n(Standesamt                                                                                     ...........................................................................·.............................................. Nr ................................ )\nwohnhaft in\n.............................. persönlich bekannt -\nausgewiesen durch                                                                                                                                                                                                                  ........ :....... , und\n2. ·································· .. ··\"·····················\"··············\"··.. ··\"·······\"·· ..................................................................................................................................\ngeboren am ............... .                                                              ....................................................... in\n(Standesamt                                           ................................................................................................................................................................... Nr.·············:·················)\nwohnhaft in\n............................................................................................................................................... persönlich bekannt -\nausgewiesen durch ..................................................................................................................................................................... .\nerschienen heute vor dem unterzeichneten Standesbeamten, um die Ehe zu schließen. Der\nStandesbeamte fragte sie einzeln und nacheinander, ob sie die Ehe miteinander eingehen\nwollen.\nDie Verlobten bejahten die Frage. Der Standesbeamte sprach aus, daß sie nunmehr kraft\nGesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute seien.","1104                                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\n/Js Z()uuen waren anwesend:\nl .... ·······························\n............................................................................................................ , ................................ Jahre alt,\nwohnhaft in\n......................... persönlich bekannt -\nausgewiesen durch\n2 ................. ········· .................... .\n.. .................................................................................................... , ................................ Jahre alt,\nwohnhaft in ...\n.. ........................ persönlich bekannt -\nausgewiesen durch ..\nVorgelesen, genehmigt und unterschrieben\nDie Obereinstimmung\nmit dem Erstbuch wird beglaubigt\nden\nDer Standesbeamte\nDer Standesbeamte","Nr. 44 -          Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. August 1957                                                                                            1165\nAnlage 11\n(zu§ 53)\nNr ...... .\nB1\n............. ,den .................. .\nwohnhaft\nEhefrau des\nwohnhaft in\nhat am                                                                                                                           ............ um ................ Uhr ............... Minuten\nin\nein ...................... . . ..................................... geboren.Das Kind hat ............................................................................ Vornamen\nerhalten.\nEingetragen auf mündliche -                               schriftliche -       Anzeige ............................................................................................... ..\npersönlich bekannt -                        ausgewiesen durch\nDie Obereinstimmung mit\ndem Erstbuch wird beglaubigt                                                            Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben\nden\nDer Standesbeamte\nDer Standesbeamte\nEheschließung der Eltern\nam                    ...................................................... in\n1. Geburt der Mutter\nStandesamt und Nummer\nDas Familienbuch wird geführt in .................................................. .\n2. Eheschließung des Kindes mit ........ .\nam                                                                  in\nStandesamt und Nummer\n3. Tod des Kindes am ......                                                       .......... in\nStandesamt und Nummer","1166                                                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nAnlage 12\n(zu§ 53)\nNr ................................... .\nCt\n..................................................................................... , den ......................... .\nwohnhaft in\nist am                                                                                                                                                        .... um ................ Uhr                                    Minuten\nin\nverstorben.\nD ......... ·Verstorbene w,:ir geboren am\nin\nD.                Verstorbene war\nEingetragen auf mündliche                                      schriftliche -                         Anzeige\npersönlich bekannt -                           ausgewiesen durch\nDie Ubereinstimmuny mit\ndem Erstbuch wird beglaubigt                                                                                  Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben\nden\nDer Standesbeamte\nDer Standesbeamte\n1. Geburtseintrag de ..                       Verstorbenen:\nStandesamt und Nummer\nde .... Verstorbenen\n2. Das Familienbuch                              der Eltern                      ··········································································· ..... / ..... .\nFamilienname des Mannes                                                               Mädchenname der Frau\nwird geführt in\n3. Eheschließung de ... Verstorbenen am ............... .                                                                                                             in ...................................................... .\nStandesamt und Nummer","Nr. 44 -      Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. August 1957                                                                                                                                           1167\nAnlage 13\n(zu§ 57)\nErn.A\nNr ....\n................... ,den ........... .\n1. Der .\ngeboren am ........ .                         ...................................................... in ............................... .\n(Standesamt                                                                                                                                            .......................... Nr. ................................ )\nwohnhaft in\n....... persönlich bekannt -\nausgewiesen durch                                                                                                                                         ......................................................... , und\n2......\ngeboren am                    .................................................................... in .................................. .\n(Standesamt                            ··············· .. ······································· .. ··················································· ........................ Nr ................................. )\nwohnhaft in\n.......................................................... persönlich bekannt -\nausgewiesen durch\nhaben am                                                                                                                                          ...... vor dem Standesbeamten\ndes Standesamts .\ndie Ehe geschlossen.","1168                                        BundPsgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nAls ZPugen Wcl rPn .-1nwesPncl:\n1.\n........... Jahre alt.\nwohnhafl in\npersönlich bekannt -·\nausgewiesen durch .................................... ..\n2.\n.. .. Jahre alt,\nwohnhaft in\npersönlich bekannt -\nausgewiesen durch .................................................................................... .\nEingetragen nach Vernichtung der ersten Beurkundung mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde.\nDer Standesbeamte","Nr. 44 -                Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. August 1957                                                                                                              1169\nAnlage 14\n(zu § 57)\nErn. B\nNr.\n........ ,den ........................................................................................\nwohnhaft\nEhefrau des\nwohnhaft in\nhat am                                                                                 ....................................... um ................ Uhr ................ Minuten\nin\nein                           .............................. geboren. Das Kind hat ...... .                                    .................................................... Vornamen\nerhalten.\nEingetragen nach Vernichtung der ersten Beurkundung mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde.\nDer Standesbeamte\nEheschließung der Eltern\n1.                                    am                                                                             in .......................................................... .\nGeburt der Mutter\nStandesaml und Nummer\nDas Familienbuch wird geführt in\n2. Eheschließung des Kindes mit .......... .\ndm                                                                 in\nStandesamt und Nummer\n3. Tod des Kindes am ............................................................. . in\nStandesamt und Nummer","l 170                                                                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nAnlage 15\n(zu§ 57)\nNr. ....\nErn.C\n.......................................................................................... ,den ......................................................................................_..\nwohnhaft in\nist am ................................................................................................................................................................... um ................ Uhr ................ Minuten\nin ·································· ·························································•·00••·••00000, ............................................................................................................................................................\nverstorben.\nD ............... Verstorbene war geboren a1n .................................................................................................................................................................. ..\nin\nD .............. Verstorbene war\nEingetra9en nach Vernichtun9 der ersten Beurkundung mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde.\nDer Standesbeamte\nL Geburtseintrag de ........ Verstorbenen:\nStandesamt und Nummer\nwird geführt in .............................................................................................................................................................................................................................. ..\n3. Eheschließung de .... Verstorbenen a1n .................................................................................... in .......................................................................... ..\nShrndesamt und Nummer","Nr. 44 -                  Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. August 1957                                                                                                                                          1171\nAnlage 16\n(zu§ 62)\nAx\nBeglaubigte Abschrift aus dem Heiratsbuch\ndes Standesamts ........ .\nNr ............... ..\n................................................................. ,den ............................................................................................\n1. Der .....\ngeboren am............... . .......................................................................................... ln ............ ,...................................................................................................\n(Standesamt                                                                                                                                                                                       Nr. ................................ )\nwohnhaft in        „\n................ .'............................................................. persönlich bekannt -\nausgewiesen durch .......                                      ................................................................................................................................................................ , und\n2. ............. ..\ngeboren am .............. .                                      ..................................................... in ................................................................................................................\n(Standesamt ......                                                  .......................................................................................................................... Nr ................................. )\nwohnhaft in\n...... persönlich bekannt -\nausgewiesen durch ..\nerschienen heute vor dem unterzeichneten Standesbeamten, um die Ehe zu schließen. Der\nStandesbeamte fragte sie einzeln und nacheinander, ob sie die Ehe miteinander eingehen\nwollen.\nDie Verlobten bejahten die Frage. Der Standesbeamte sprach aus, daß sie nunmehr kraft\nGesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute seien.","1172                                                                                                                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nAls Zeugen waren anwesend:\n1.   · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · • · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ,. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0, • • , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\n................................ Jahre alt,\nwohnhaft in\n........................................................................................................ persönlich bekannt -\nausgewiesen durch ................................................................................................................................................................................................................. -\n2.          ·························••·······························································.......................................... , ........................................................................................................................\n•........................................................................................................................................................ , ................................ Jahre alt,\nwohnhaft in\n........................................................................................................................................ persönlich bekannt\nausgewiesen durch.\nVorgelesen, genehmigt und unterschrieben\nDer Standesbeamte\nDie Ubereinstimmung der Abschrift mit dem Eintrag im Heiratsbuch wird hiermit beglaubigt.\n...................................................................................................... ,den ............................................................................ .\nDer Standesbeamte\n(Siegel)","Nr. 44 -                   Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. August 1957                                                                                                                                    1173\nAnlage 17\n(zu§ 62)\nBeglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch\nBx\ndes Standesamts ....................................................................................................... .\nNr................... ., ...\n................................................................................................ ,den ......................................................................................\nwohnhaft ..... .\nEhefrau des\nwohnhaft in ...................... .\nhat am                                                                                                           .. ...................................................... ,......... um ................ Uhr ................ Minuten\nin ............................................................................................................................................................................................................................................................. .\nein ......................... ..                            ... .. ................ ...... geboren. Das Kind hat ........................................................................... Vornamen\nerhalten.\nEingetragen auf mündliche -                                                  schriftliche -                           Anzeige ........................................................................................................................ .\npersönlich bekannt -                                   ausgewiesen durch ..................................................................................................................................... ..\nVorgelesen, genehmigt und unterschrieben\nDer Standesbeamte\nDie Ubereinstimmung der Abschrift mit dem Eintrag im Geburtenbuch wird hiermit beglaubigt.\n..................................................................................... , den ................................... .\nDer Standesbeamte\n(Siegel)","1174                                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nAnlage 18\n(zu§ 62)\nBeglaubigte Abschrift aus dem Sterbebuch\nCx\ndes Standesamts .......................................................................................... ..\nNr...................................\n. ..................................................................... ,den ....................................................................... ..\nwohnhaft in\nist am                                                                                                                            um ........ ..               Uhr ................ Minuten\nin\nverstorben.\nD ............. Verstorbene war geboren am\nin\nD.............. Verstorbene war\nEingetragen auf mündliche -                   schriftliche -                   Anzeige ............................................................ .\npersönlich bekannt -                   ausgewiesen durch .............................................................................................................................................. .\nVoryelesen, genehmigt und unterschrieben\nDer Standesbeamte\nDie Dbereinstimmung der Abschrift mit dem Eintrag im Sterbebuch wird hiermit beglaubigt.\n...................................................................... ,den ........................................................................................\nDer Standesbeamte\n(Siegel}","Nr. 44 -                Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. August 1957                                                                                                                                     1175\nAnlage 19\n(zu§ 62)\nDx\nBeglaubigte Abschrift aus dem Buch für Todeserklärungen\nNr .....\nB e r 1in , den .......................................................................................................................\nzuletzt wohnhaft in ..............................................................................................................................................................................................................\nist durch Entscheidung des Amtsgerichts ................... .\nvom\nfür tot erklärt worden.\nAls Zeitpunkt des Todes ist der :·....\n... .......................................................................................................................................... ................ festgestellt.\nD...   . ... Genannte ist am ........................................................................ .\nin                                                                                                                                                                                    .. ....................... geboren.\nDer Standesbeamte\nDie Ubereinstimmung der Abschrift mit dem Eintr~g im Buch für Todeserklärungen wird hier•\nmit beglaubigt.\nB e r 1in , den ......................................................................................................................... .\n(Siegel)                                                                                                            Der Standesbeamte","1176                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nAnlage 20\n(zu§ 62)\nD1x\nBeglaubigte Abschrift aus dem Buch für Todeserklärungen\nNr..................... .\nB er li n, den ..... .\nDer Tod de ....... .\nzuletzt wohnhaft in .\nist durch Entscheidung des Amtsgerichts ....................................... .\nvom\nauf den\nfestgestellt worden.\nD............. Genunnte ist am\nin                                                                                                     geboren.\nDer Standesbeamte\nDie Ubereinstimmung der Abschrift mit dem Eintrag im Buch für Todeserklärungen wird hier-\nmit beglaubigt.\nB e r 1 in , den ........................... .\nDer Standesbeamte","Nr. 44 -                                            Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. August 1957                                                                                                      1177\nAnlage 21\n(zu§ 62)\nLx\nBeglaubigte Abschrift -                                                                                                                                           Auszug*) -                   aus dem Familienbuch\nFamilienname des Mannes\nMädchenname der Frau\n1. Ehemann:                                                                                                                                                                                                      2. Ehefrau:\nFamilienname\n....... v. d. Eheschl.\n.......................................................................... 1                                                                         Vornamen\n.... Beruf\n...... Geburtstag\n•·················  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1 Geburtsort\n............................................................................................1                                                                             Standesamt, Nr.\nGrundlage der\n................................................................................. 1                                                                          Eintragung\n3. Eheschließung\nvon 1 und 2                                          Ehesc:hließungstag, -ort\nGrundlage der Eintragunq\n4. EHern des Ehemannes:                                                                                                                                                                                                        5. Eltern der Ehefrau:\nVater:                                                                                                                                                                                                              Vater:\n................................................................... 1                                                                 Familienname\n....................................... 1                                        Vornamen\nWohnort oder\nletzter Wohnort\nMutter:                                                                                                                                                                                                             Mutter:\n........................................................................................................1                                                                            Familienname\n..................................... Vornamen\nWohnort oder\n······ ········· letzter Wohnort\n....................................................................... Grundlage der\nEintragung\n6. Angelegt:\n....................................... , den ............ .\nSieqel                                                                                                                                                      Der Standesbeamte\n7. Vermerk über die Staatsangehörigkeit der Ehegatten und Nachweis\n8. Tod - Tag, Ort, Standesamt und Nr., Todeserklärung, Feststellung der Todeszeit der Ehegatten\n-- Todeszeitpunkt, Gericht, Aktenzeichen, Scheidung, Aufhebung, Nichtigkeit, Feststellung des\nNichtbestehens der Ehe - Tag der Rechtskraft, Gericht, Aktenzeichen\nWeitere Vermerke über die Ehegatten siehe Spalte 10\n•) Nichtzutreffendes streichen\n42 Cic.","1178                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\n-   2. Seite -\nPersonenstands- und namensrechtliche\nÄnderungen.\nEheschließung: Vor- und Familienname des\n9. Kinder:                                                 Ehegatten, Tag, Ort, Standesamt und Nr.\noder Tod - Tag, Ort, Standesamt und Nr.,\nTodeserklärung, Feststellung der Todeszeit\n- Todeszeitpunkt, Gericht, Aktenzeichen\nVornamen\n(Familienname nur\nwenn erforderlich)\nGeburtstag\nGeburtsort\nStandesamt, Nr.\nGrundlage der\nEintragung\nDatum,\nUnterschrift\nVornamen\n(Famillenname nur\nwenn erforderlich)\nGeburtstag\nGeburtsort\nStandesamt, Nr.\nGrundlage der\nEintragung\nDatum,\nUnterschrift\nVornamen\n(Familienname nur\nwenn erforderlich)\nGeburtstag\nGeburtsort\nStandesamt, Nr. .......\nGrundlage der\nEintragung\nDatum,\nUnterschrift\n10. Weitere Vermerke über dje Ehegatten und die Kinder:\nDie Obereinstimmung der Abschrift - des Auszuges*) - mit den Einträgen im Familienbud1\nwird hiermit beglaubigt.\n.......................................... ,..................... , den\n[Sicqel)\nDer Standesbeamte\n•) Nichtzutreffendes strci„hen\n42 Cic.","Nr. 44 -                  Tag der Au~gabe: Bonn, den 15. August 1957                                                                                                                             1179\nAnlage 22\n(zu§ 62)\nLtx\nBeglaubigte Abschrift-Auszug*) -                                                                                   aus dem Familienbuch\nFamilienname des Mannes\n.. ............................................................................................. ............ .\n,                                                                                             ,\nMädchenname der Frau\n1. Ehemann:                                                                                                                                     2. Ehefrau:\nFamilienname\nv. d. Eheschl.\nVornamen\nBeruf\nGeburtstag\nGeburtsort\nStandesamt, Nr.\nGrundlage der\nEintragung\n3. Eheschließung\nvon 1 und 2                                Eheschließungstag, -ort\nGrundlage der Eintragung\n4. Eltern des Ehemannes:                                                                                                                           5. Eltern der Ehefrau:\nVater:                                                                                                                                         Vater:\n.................................................................................................................. 1  Familienname\nVornamen\n······• ..................................................................................................... 1\nWohnort\nletzter     oder\nWohnort\nMutter:                                                                                                                                        Mutter:\nFamilienname\nVornamen\nWohnort oder\n................... letzter Wohnort\nGrundlage der\nEintragung\n6. Angelegt:\n.................................. , den ...............................................................\n(Sieqel)                                                                                       Der Standesbeamte\n7. Verme1k über die Staatsangehörigkeit der Ehegatten und Nachwe,is\n8. Tod - Tag, Ort, Standesamt unq. Nr., Todeserklärung, Feststellung der Todeszeit der Ehegatten\n- Todeszeitpunkt, Gericht, Aktenzeichen. Scheidung, Aufhebung, Nichtigkeit, Feststellung des\nNichtbestehens der Ehe - Tag der Rechtskraft, Gericht, Aktenzeichen\nWeitere Vermerke über die Ehegatten siehe Spalte 10\n•) Nichtzutreffendes streichen\n42 Cic.","1180                                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\n-   2. Seite -\nPersonenstands- und namensrechtliche\nÄnderungen.\nEheschließung: Vor- und Familienname des\n9. Kinder:                             Ehegatten, Tag, Ort, Standesamt und Nr.\noder Tod-Tag, Ort, Standesamt und Nr.,\nTodeserklärung, Feststellung der Todeszeit\n- Todeszeitpunkt, Gericht, Aktenzeichen\nVornamen\n(Familienname nur\nwenn erforderlich)\nGeburtstag\nGeburtsort\nStandesamt, Nr.\nGrundlage der\nEintragung\nDatum,\nUnterschrift\nVonwmen\n(Familienname nur\nwenn erforderlich)\nGeburtstag\nGeburtsort\nStandesamt, Nr. ........................ ..\nGrundlage der\nEintragung\nDatum,\nUnterschrift\nVornamen\n(Familienname nur\nwenn erforderlich)\nGeburtstag\nGeburtsort\nStandesamt, Nr.\nGrundlage der\nEintragung\nDatum,\nUnterschrift\nVornamen\n(Familienname nur\nwenn erforderlich)\nGeburtstag\nGeburtsort\nStandesamt, Nr.\nGrundlage der\nEintragung\nDatum,\nUnterschrift\nVornamen\n(Familienname nur\nwenn erforderlich)\nGeb1,1rtsta~J\nGeburtsort\nStandesamt, Nr.\nGrundlage der\nEintragung\nDatum,\nUnterschrift\n42 Cic.","Nr. 44 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. August 1957                           1181\n-  3. Seite -\nPersonenstands- und namensrechtliche\nÄnderungen.\nEheschließung: Vor- und Familienname des\n9. Kinder:                       Ehegatten, Tag, Ort, Standesamt und Nr.\noder Tod-Tag, Ort, Standesamt und Nr.,\nTodeserklärung, Feststellung der Todeszeit\n- Todeszeitpunkt, Gericht, Aktenzeichen\nVonwmcn\n(hunilicnname nur\nwenn erforderlich)\nCeburtstag\nCehurtsorr\nSt<lndcsamt, Nr.\nCrundlage der\n·Eintragung\nDr1t.um,\nUnterschrift\n\\/ornamen\n(f'amilicnname nur\nwenn erforderlich)\nGeburtstag\nCelmrtsort\nStandesamt, Nr.\nCrundlage der\nEintragung\nDatum,\nUnterschrift\nVornamen\n(Familienname nur\nwenn erforderlich)\nGeburtstag\nGeburtsort\nSl,mdesamt, Nr.\nGrundlage der\nEintragung\nDatum,\nUnterschrift\nVornamen\n(Familienname nur\nwenn erforderlich)\nGeburtstag\nGeburtsort\nStandesamt, Nr.\nGrundlage der\nEintragung\nDatum,\nUnterschrift\nVornamen\n(Familienname nur\nwenn erforderlich)\nGeburtstag\nGeburtsort\nStandesamt, Nr. .....\nGrundlage der\nEintragung\nDatum,\nUnterschrift\n42 Cic.","1182                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\n-       4. Seite -\n10. Weitere Vermerke über die Ehegatten und die Kinder:\nDie Ubereinstimmung der Abschrift - des Auszuges*) -                                         mit den Einträgen im Familienbuch\nwird hiermit beglaubigt.\n............................................ ;................................... , den\n(Sie,gel)\nDer Standesbeamte\n•) Nichtzutreffendes streichen\n42 Cic.","Nr. 44 -                  Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. Au.gust 1957                                                                                                                                     1183\nAnlage 23\n(zu§ 62)\nE\nGeburtsschein\n(Standesamt                                                                                                                                                                                                  .... Nr . ............................................)\nist am ..\nin ..                                                      ............................................................................................................................. :........................................................ geboren.\n. ................................................................................................... ,den ........................................................................................... .\nDer Standesbeamte\n(Siegel)\nAnlage 24\n(zu§ 62)\nGeburtsurkunde                                                                                                                                       Ea\n(Standesamt .                                                                                                                                                                                                       Nr . ..................................... )\nist am .................................. ~................................................................................................................................................................................................................-\nin ........................................................................................................................................................................................................................................... geboren.\nEltern: ... .\nAnderungen des Geburtseintrags: ........................................... ,........................................................... .\n...................................................... ,den ....... .\nDer Standesbeamte\n(Siegel)","1184                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nAnlage 25\n(zu§ 62)\nEb\nGeburtsurkunde\n(Standesamt                                                                                                               ........................... Nr. ....                                  .)\nist am ........'.... .\nin ..................... ..                                                                                                                                                          geboren.\nMutter: ................ ..\nÄnderungen des Gebu.rtseintrags: ............................................................................................................................................................ .\nden ................... .'...................................................... .\nDer Standesbeamte\n(Siegel)","Nr. 44 -               Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. August 1957                                                                                                                                 1185\nAnlage 26\n(zu§ 62)\nF\nHeiratsurkunde\n(Standesamt ...................................... .                                                                                                                 . ............. Nr ...........................................)\ngeboren am .............. ..\nin\n(Standesamt                                                                                                                                                                          Nr ..:.                            . ........... )\nwohnhaft in\nund\n....... '...................... '-,\n............ , geboren am ........\nin\n(Standesamt                                                                                         ................................................................................ Nr ........................................... )\nwohnhaft in\nhaben am      ........................................................................................................................................................ vor dem Standesbeamten\ndes Standesamts                                                                                     ....................... .. .................................................... die Ehe geschlossen.\n............ , den ........................................... ..\nDer Standesbeamte\n(Siegel)","1186                                                                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nAnlage 27\n(zu § 62)\nG\nSterbeurkunde\n(Standesamt ................................ . ....................................................................................................................................... Nr . ............................................ )\nwohnhaft in ............... .\nist am ................................ ..                        ................................................................................................... um ........................ Uhr ........................ Minuten\nin ...................................... .\nverstorben.\nD........................ Verstorbene war geboren am\nin ............................................................................................................................ .\nD........................ Verstorbene war\n.......................................................... ,den ............................................................................................\nDer Standesbeamte\n!Siegel)","Nr. 44 -                 Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. August 1957                                                            1187\nAnlage 28\n(zu§ 70)\nK\nStandesamt ..................................................................................................................\nEheiähigkei tszeugnis\nDe ...\ngeboren am\nin\nwohnhaft in\nwird bescheinigt, daß sc>iner -                                  ihrer Eheschließung mit ......\ngeboren am\nin .....\nwohnhaft in\nStaatsangehörigkeit:\nnacb, deutschem Recht kein bekanntes Hindernis entgegensteht.\nGültigkeitsdauer: Sechs Monate seit dem Tage der Ausstellung .\n.......... ,den ..........\nDer Standesbeamte\n(Sic9cl)"]}