{"id":"bgbl1-1957-40-9","kind":"bgbl1","year":1957,"number":40,"date":"1957-08-08T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1957/40#page=19","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1957-40-9/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1957/bgbl1_1957_40.pdf#page=19","order":9,"title":"Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Förderung des Wohnungsbaus für Umsiedler in den Aufnahmeländern und des Wohnungsbaus für Sowjetzonenflüchtlinge in Berlin","law_date":"1957-07-27T00:00:00Z","page":1075,"pdf_page":19,"num_pages":1,"content":["Nr. 40 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. August 1957                       1075\nGesetz\nzur Änderung des Gesetzes über die Förderung des Wohnungsbaus\nfür Umsiedler in den Aufnahmeländern und des Wohnungsbaus\nfür Sowjetzonenflüchtlinge in Berlin.\nVom 27. Juli 1957.\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes-           Die Rückzahlungen werden auf die im Rückzah-\nrates das folgende Gesetz beschlossen:                    lungsjahr nach§ 323 des Lastenausgleichsgesetzes\nfür Zwecke der Wohnraumhilfe bereitzustellenden\nArtikel 1\nBeträge angerechnet.\"\nDas Gesetz über die Förderung des Wohnungs-\nbaus für Umsiedler in den Aufnahmeländern und          2. § 7 Abs. 2 wird gestrichen.\ndes Wohnungsbaus für Sowjetzonenflüchtlinge in\nBerlin vom 30. Juli 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 712)\nwird wie folgt geändert:                                                     Artikel 2\n1. § 2 Abs. 2 erhält folgende Fassung:\nDieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\n,, (2) Der Ausgleichsfonds hat dem Bund den       des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952\nBetrag von 200 000 000 Deutsche Mark in den\n(Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\nRechnungsjahren 1962 bis 1965 jeweils zum\n15. November zurückzuzahlen, und zwar im Jahre\n1962                  70 000 000 DM,                         Artikel 3\n1963                  60 000 000 DM,\n1964                  40 000 000 DM       Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung\nund 1965                  30 000 000 DM.   in Kraft.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 27. Juli 1957.\nDer Bundespräsident\nTheodor Heuss\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nBlücher\nFür den Bundesminister der Finanzen\nDer Bundesminister für Atomfragen\nBalke\nFür den Bundesminister für Wohnungsbau\nDer Bundesminister für Vertriebene,\nFlüchtlinge und Kriegsgeschädigte\nDr. Oberländer\nDer Bundesminister für Vertriebene,\nFlüchtlinge und Kriegsgeschädigte\nDr. Oberländer"]}