{"id":"bgbl1-1957-30-2","kind":"bgbl1","year":1957,"number":30,"date":"1957-07-11T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1957/30#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1957-30-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1957/bgbl1_1957_30.pdf#page=2","order":2,"title":"Gesetz über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes","law_date":"1957-07-04T00:00:00Z","page":694,"pdf_page":2,"num_pages":1,"content":["694                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nGesetz\nüber die Statistik der Bevölkerungsbewegung\nund die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes.\nVom 4. Juli 1957.\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes-                      b) Beruf,   rechtliche Zugehörigkeit oder\nrates das folgende Gesetz beschlossen:                                   Nichtzugehörigkeit zu einer Kirche,\nReligionsgesellschaft oder Weltanschau-\n§ 1                                          ungsgemeinschaft, Staatsangehörigkeit\nund     Vertriebenen(Flüchtlings-)eigen-\nUm die Veränderungen in Zahl und Zusammen-                            schaft,\nsetzung der Bevölkerung und ihre Ursachen im Gel-\nc) bei Verheirateten: Tag der Eheschlie-\ntungsbereich dieses Gesetzes festzustellen, wird eine\nBundesstatistik durchgeführt. Sie umfaßt                                 ßung und Alter des überlebenden Ehe-\ngatten,\n1. die Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewe-\ngung einschließlich der Todesursachenstatistik,                d) Anstaltssterbefall,\ne) Todesursache, bei Sterbefällen innerhalb\n2. die Statistik der Todeserklärungen,\nder ersten vierundzwanzig Lebensstun-\n3. die Statistik der rechtskräftigen Urteile in Ehe-                   den auch Lebensdauer.\nsachen,\n4. die Wanderungsstatistik und                             (2) Die Zählkarten werden von den Standesbeam-\nten und in den Fällen der §§ 18, 19 und 34 des Per-\n5. die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes.\nsonenstandsgesetzes vom 3. November 1937 (Reichs-\ngesetzbl. I S. 1146) in der Fassung des Zweiten Ge-\n§ 2                           setzes zur Änderung und Ergänzung des Personen-\nstandsgesetzes vom 18. Mai 1957 (Bundesgesetzbl. I\n(1) Für die Statistik der natürlichen Bevölkerungs-     S. 518) von den dort genannten Stellen ausgefüllt.\nbewegung werden bei Eheschließungen, Geburten             In den Ländern, in denen ein Leichenschauschein\nund Sterbefällen mit Zählkarten laufend folgende          {Totenschein) eingeführt ist, der die in Absatz 1\nTatbestände erfaßt:                                       Nr. 3 Buchstabe e genannten Tatbestände enthält,\n1. Bei Eheschließungen:                            brauchen diese Tatbestände nicht in die Zählkarten\na) Tag der Eheschließung,                       aufgenommen zu werden. Der Leichenschauschein\n'(Totenschein) tritt insoweit an die Stelle der Zähl-\nb) Alter, bisheriger Familienstand und Kin-\nkarte.\nder,\nc) rechtliche Zugehörigkeit oder Nichtzuge-        (3) Soweit die Angaben, die zum Ausfüllen der\nhörigkeit zu einer Kirche, Religionsge-     Zählkarten nötig sind, nicht aus den Eintragungen\nsellschaft oder Weltanschauungsgemein-       in die Personenstandsbücher oder aus anderen vor-\nschaft, Staatsangehörigkeit und Vertrie-    gelegten Unterlagen hervorgehen, sind die Anzei-\nbenen(Flüchtlings-)eigenschaft;             genden oder die Eheschließenden, für die Angabe\nder Todesursache die nach Landesrecht für die\n2. bei Lebend- und Totgeburten:                    Leichenschau zuständigen Ärzte oder sonstigen Per-\na) Geburtstag,    Geschlecht, Angabe über       sonen auskunftspflichtig.\nEhelichkeit oder Unehelichkeit des Kin-\ndes,\nb) Wohngemeinde und Alter der Eltern,                                      § 3\nc) Beruf, rechtliche Zugehörigkeit oder\n(1) Für die Statistik der TodeserJdärungen werden\nNichtzugehörigkeit zu einer Kirche,\nbei Todeserklärungen und Feststellungen der Todes-\nReligionsgesellschaft oder Weltanschau-\nzeit, die durch Gerichte ausgesprochen worden sind,\nungsgemeinschaft, Staatsangehörigkeit\nmit Zählkarten laufend folgende Tatbestände erfaßt:\nund      Vertriebenen(Flüchtlings-)eigen-\nschaft der Eltern,                                 1. Geschlecht, Alter, letzter ständiger Wohn-\nd) Mehrlingsgeburt und Anstaltsgeburt,                    sitz und Familienstand,\ne) bei ehelichen Kindern: Ehedauer der                 2. Beruf, Staatsangehörigkeit und Zugehörig-\nEltern und Geburtenfolge;                              keit zur Wehrmacht,\n3. bei Sterbefällen:                                      3. vermutliche Todesursache und festgestellter\na) Sterbetag, Geschlecht, Alter, Familien-                Zeitpunkt des Todes.\nstand - bei Kindern Angabe über Ehe-\nlichkeit oder Unehelichkeit -        und       (2) Die Zählkarten werden vom Standesbeamten\nWohngemeinde,                               des Standesamts I in Berlin (West) ausgefüllt."]}