{"id":"bgbl1-1957-30-1","kind":"bgbl1","year":1957,"number":30,"date":"1957-07-11T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1957/30#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1957-30-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1957/bgbl1_1957_30.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zur Änderung der Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge","law_date":"1957-07-04T00:00:00Z","page":693,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["693\nBundesgesetzblatt\nTeill\n1957                          Ausgegeben zu Bonn am 11. Juli 1957                                                                                                               Nr. 30\nTag                                                                           Inhalt:                                                                                          Seite\n4.7.57    Gesetz zur Änderung der Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffent-\nlichen Fürsorge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        693\n4.7. 57   Gesetz über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölke-\nrungsstandes ....................... , ...................... ·. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                 694\n8. 7.57   Verordnung zur Einführung der Verordnung über die Ermächtigung des Bundesministers für\nVerkehr zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf dem Gebiete des Eisenbahnwesens im\nSaarland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   695\n9.7.57     Verordnung über das Verfahren bei Anwendung des § 1255 de,r Reichsversicherungsordnung\nund des § 32 des Angestelltenversicherungsgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                         696\n9. 7.57   Verordnung über die Anwendung der Ruhensvorschriften der Reichsversicherungsordnung\nund des Angestelltenversicherungsgesetzes auf umzustellende Renten der Rentenversiche-\nrungen der Arbeiter und Angestellten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             704\n1. 7. 57  Berichtigung der Neufassung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenver-\nsicherung ...................................................................... ·........                                                                             706\n9.7.57    Achtundsechzigste Verordnung über Zollsatzänderungen (Polio-Impfstoff usw.) . . . . . . . . . . . .                                                                    707\nGesetz zur Änderung\nder Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß\nder öffentlichen Fürsorge.\nVom 4. Juli 1957.\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes-                                                    Höhe der Grundrente nach derh Bundesversor-\nrates das folgende Gesetz beschlossen:                                                            gungsgesetz anzuerkennen; insoweit findet § 11 b\nkeine Anwendung.\"\nArtikel I\nArtikel II\n§ 23 Abs. 3 der Reichsgrundsätze über Voraus-\nsetzung, Art und Muß der öffentlichen Fürsorge vom                                                Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\n4. Dezember 1924 (Reicb.sgesetzbl. I S. 765) in der                                           des Dritten Dberleitungsg,esetzes vom 4. Januar 1952\nFassung des Artikels VIII des Gesetzes über die                                               (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\nAnderung und Ergänzung fürsorgerechtlicher Be-\nstimmungen vom 20. August 1953 (Bundesgesetzbl. I                                                                                      Artikel III\nS. 967) erhält folgende Fassung:                                                                   Dieses Gesetz gilt nicht im Saarland.\n,, (3) Bei Beschädigten und Hinterbliebenen ist\nein Mehrbedarf als Ausgleich für die Folgen der                                                                                     Artike 1 IV\nSchädigung oder des Verlustes des Ernährers in                                                  Dieses Gesetz tritt am 1. Mai 1957 in Kraft.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 4. Juli 1957.\nDer Bundespräsident\nTheodor Heuss\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nBlücher\nDer Bundesminister des Innern\nDr. Schröder\nDer Bundesminister der Finanzen\nSchäffer\nDer Bundesminister für Arbeit\nAnton Storch"]}