{"id":"bgbl1-1957-27-1","kind":"bgbl1","year":1957,"number":27,"date":"1957-06-25T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1957/27#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1957-27-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1957/bgbl1_1957_27.pdf#page=1","order":1,"title":"Anordnung des Bundespräsidenten über die Amtstracht bei den Wehrdienstgerichten","law_date":"1957-06-19T00:00:00Z","page":641,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["641\nBundesgesetzblatt\nTeill\n1957                         Ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 1957                                                                                                                Nr. 27\nTag                                                                           Inhalt:                                                                                          Seite\n19.6.57   Anordnung des Bundespräsidenten über die Amtstracht bei den Wehrdienstgerichten . . . . . •                                                                             641\n19.6.57   Zweite Anordnung des Bundespräsidenten über die Amtstracht bei den Bundesdisziplinar-\ngerichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   642\n13.6. 57  Verordnung zur Änderung der Brennereiordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                            642\n19.6.57   Elfte Durchführungsverordnung zum Getreidegesetz: Vermahlung von inländischem Weizen\nund ausländischem Qualitätsweizen im Getreidewirtschaftsjahr 1957/58 .......... : . . . . . . . . •                                                                     643\n24.6.57   Siebente Verordnung über Erläuterungen zum Zolltarif\n(Chemische Erzeugnisse und Müllergaze} ............................................... ,                                                                                644\n24.6.57   Achte Verordnung über Erläuterungen zum Zolltarif (Schmieröle} . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . •                                                        647\n11. 6. 57 Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf Aus•\nstellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    648\nAnordnung des Bundespräsidenten\nüber die Amtstracht bei den Wehrdienstgerichten.\nVom 19. Juni 1957.\nAuf Grund des § 76 in Verbindung mit § 189 des                                                                                                III.\nBundesbeamtengesetzes ordne ich an:                                                                Am Barett tragen\na) der Bundeswehrdisziplinaranwalt\n1.                                                                       zwei karmesinrote Schnüre in Seide,\nDie Amtstracht des Bundeswehrdisziplinaranwalts                                                b) die richterlichen Mitglieder der Truppendienst-\nsowie der für ihn auftretenden Beamten, der richter-                                                     kammern\nlichen Mitglieder der Truppendienstkammern, der                                                           eine Schnur in Silber,\nWehrdisziplinaranwälte und der Urkundsbeamten                                                      c) die Wehrdisziplinaranwälte und die für den\nbei den Truppendienstgerichten besteht aus einer                                                         Bundeswehrdisziplinaranwalt auftretenden Be-\namten eine Spange\nAmtsrobe und einem Barett. Zur Amtsrobe tragen\nder Bundeswehrdisziplinaranwalt und die für ihn                                                               in Gold, wenn sie vor dem Bundes-\nauftretenden Beamten sowie die richterlichen Mit-                                                             disziplinarhof,\nglieder der Truppendienstkammern eine breite                                                                  in Silber, wenn sie vor den Truppendienst-\nweiße Halsbinde mit herabhängenden Enden, die                                                                 kammern\nWehrdisziplinaranwälte und die Urkundsbeamten                                                             tätig werden.\neine einfache wei~e Halsbinde.                                                                                                                   IV.\nDer Bundesminister für Verteidigung wird ermäch-\nII.                                                            tigt, Ausführungsbestimmungen zu dieser Anord-\nDie Farbe der Amtstracht ist für den Bundeswehr-                                           nung zu erlassen.\ndisziplinaranwalt karmesinrot, für die richterlichen\nMitglieder der Truppendienstkammern, die Wehr-                                                Bonn, den 19. Juni 1957.\ndisziplinaranwälte und die Urkundsbeamten bei\nden Truppendienstgerichten schwarz. Die für den                                                                          Der Bundespräsident\nBundeswehrdisziplinaranwalt auftretenden Beamten                                                                                 Theodor Heuss\ntragen vor einem Wehrdienstsenat karmesinrote,                                                              Der Bundesminister des Innern\nvor einer Truppendienstkammer schwarze Amts-                                                                                         Dr. Schröder\ntracht. Der Besatz an der Amtsrobe und am Barett\nbesteht für die richterlichen Mitglieder der Trup-                                                       Der Bundesminister der Finanzen\npendienstkammern aus Samt, für den Bundeswehr-                                                                                            Schäffer\ndisziplinaranwalt, die für ihn auftretenden Beamten\nund die Wehrdisziplinaranwälte aus Seide, für die                                                   Der Bundesminister für Verteidigung\nUrkundsbeamten aus Wollstoff.                                                                                                                Strauß"]}