{"id":"bgbl1-1957-21-1","kind":"bgbl1","year":1957,"number":21,"date":"1957-05-24T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1957/21#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1957-21-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1957/bgbl1_1957_21.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zur Ergänzung des Dritten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft","law_date":"1957-05-17T00:00:00Z","page":517,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["517\nBundesgesetzblatt\nTeill\n1957                     Ausgegeben zu Bonn am 24. Mai 1957                                                                                                                Nr. 21\nTag                                                                      Inhalt:                                                                                          Seite\n17. 5. 57 Gesetz zur Ergänzung des Dritten Gesetzes über die Ubernahme von Sicherheitsleistungen\nund Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft ......................... , .                                                                          517\n18. 5. 57 Zweites Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Personenstandsgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                             518\n20. 5. 57 Verordnung über den Urlaub der Soldaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . •                                529\n16. 5. 57 Fünfte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                            531\n16. 5. 57 Verordnung über die Durchführung von Umsatzsteuerstatistiken für die Kalenderjahre 1956,\n1957, und 1958 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   532\n21. 5. 57 Berichtigung zur Bundeswahlordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           532\nGesetz zur Ergänzung des Dritten Gesetzes\nüber die Obernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen\nzur Förderung der deutschen Wirtschaft\n(2. ERP-BürgschG).\nVom 17. Mai 1957.\nDer Bundestag hat das             folgende              Gesetz            be-         allgemeinen Bundesschuld jeweils geltenden ge-\nschlossen:                                                                               setzlichen Vorschriften durch die Bundesschulden-\nverwaltung verwaltet. Befugnisse, die danach dem\n§ 1\nBundesminister der Finanzen zustehen, werden von\n(1) Der in § 2 Satz 1 des Dritten Ges,etzes über                                      diesem und dem Bundesminister für wirtschaftliche\ndie Ubernahme von Sicherheitsleistungen und Ge-                                          Zusammenarbeit gemeinsam ausgeübt.\nwährleistungen zur Förderung der deutschen Wirt-\nschaft vom 6. Dezember 1954 (Bundesgesetzbl. I                                                                                              § 2\nS. 365) festgesetzte Betrag von zweihundert Mil-\nlionen Deutsche Mark wird um zweihundert Mil-                                                 Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 des\nlionen Deutsche Mark zu Lasten des ERP-Sonder-                                           Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952\nvermögens auf vierhundert Millionen Deutsche                                              (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land ·Berlin.\nMark erhöht.\n(2) Die gemäß vorstehenden Vorschriften zu                                                                                               § 3\nübernehmenden Sicherheitsleistungen und Gewähr-                                               Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Ver-\nleistungen werden nach den für die Verwaltung der                                        kündung in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 17. Mai 1957.\nDer Bundespräsident\nTheodor Heuss\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nBlücher\nDer Bundesminister\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nBlücher\nDer Bundesminister der Finanzen\nSchäffer"]}