{"id":"bgbl1-1957-14-4","kind":"bgbl1","year":1957,"number":14,"date":"1957-04-17T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1957/14#page=8","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1957-14-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1957/bgbl1_1957_14.pdf#page=8","order":4,"title":"Ausführungsverordnung Nr. 2 zu Gesetz Nr. 56 der Amerikanischen Militärregierung","law_date":"1957-04-10T00:00:00Z","page":376,"pdf_page":8,"num_pages":1,"content":["376                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nliehen Rentenbank durch § 14 des Gesetzes über die        Grund der in diesem Gesetz enthaltenen Ermäch-\nLandwirtschaftliche Rentenbank in der Fassung vom         tigungen erlassen werden, gelten im Land Berlin\n14. September 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 1330) ge-        nach § 14 des Dritten Uberleitungsgesetzes.\nwährt worden sind.\n§ 23\n§ 22                                                Geltung im .Saarland\nAnwendung im Land Berlin                         Dieses Gesetz gilt bis auf weiteres nicht im Saar-\nDieses Gesetz gilt nach Maßgabe•der Verordnung          land.\nzur Erstreckung des Gesetzes über die Deutsche Ge-\nnossenschaftskasse auf das Land Berlin vom 9. Fe-                                    § 24\nbruar 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 18) sowie des § 12\nAbs. 1 und des § 13 Abs. 1 des Dritten Uberleitungs-                             Inkrafttreten\ngesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1)          Die vorstehende Fassung dieses Gesetzes tritt\nauch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf          mit Wirkung vom 18. April 1957 in Kraft.\nAusführungsverordnung Nr. 2\nzu Gesetz Nr. 56 der Amerikanischen Militärregierung.\nVom 10. April 1957.\nAuf Grund des Artikels IV Nr. 7 des Gesetzes                                   Artikel 2\nNr. 56 der Amerikanischen Militärregierung vom               (1) Artikel 1 findet keine Anwendung auf diejeni-\n28. Januar 1947 (Amtsblatt der Militärregierung           gen Unternehmen, die bis zum 30. Juni 1957 dem\nDeutschland - Amerikanisches Kontrollgebiet -             Bundesminister für Wirtschaft in dreifacher Aus-\nAusgabe C S. 2) in Verbindung mit Artikel 1 der           fertigung einen Bericht eingereicht haben. Der Be-\nEntscheidung Nr. 4 der Alliierten Hohen Kommis-           richt muß enthalten\nsion vom 26. Januar 1950 (Amtsblatt der Alliierten                1. eine Abschrift des gemäß Abschnitt VA der\nHohen Kommission für Deutschland Nr. 9 S. 87) in                     Ausführungsverordnung Nr. 1 zu Gesetz\nder Fassung des Artikels 1 der Entscheidung Nr. 36                   Nr. 56 der Amerikanischen Militärregierung\nder Alliierten Hohen Kommission vom 4. Mai 1955                      erstatteten Berichtes und des Befreiungs-\n(Amtsblatt der Alliierten Hohen Kommission für                       antrages;\nDeutschland Nr. 125 S. 3248) wird mit Zustimmung\n2. eine Abschrift de,r Satzungen, Verträge,\ndes Bundesrates verordnet:\nVereinbarungen und Rundschreiben, die für\ndie gemeldeten von Gesetz Nr. 56 verbote-\nArt i k,e 1 1                                   nen Unternehmen, Betätigungen und Ver-\nbindungen geg,enwärtig gelten, sowie einen\nDie Anträge aller Unternehmen, die gemäß Ab-                      Bericht über zusätzliche mündliche Abreden;\nschnitt V A der Ausführungsverordnung Nr. 1 zu                    3. einen Bericht über die Fortführung der ver-\nGesetz Nr. 56 deir Amerikanischen Militärregierung                   botenen Betätigungen, die gemeldet wor-\n(Amtsblatt der Militärregierung Deutschland -                       den sind und für die um Befreiung ersucht\nAmerikanisches Kontrollgebiet - Ausgabe C S. 6)                      worden ist, für die Zeit vom 1.Juni 1947\nin de,r Fassung der Abänderung Nr. 2 (Amtsblatt                      bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung.\nAusgabe I S. 17) über die Beteiligung an von Gesetz\nNr. 56 verbotenen Kartellen, Vereinbarungen und               (2) Die in Absatz 1 Nr. 2 und 3 genannten Ab-\nGeschäftsgebaren Bericht erstattet und um Befreiung        schriften und· Berichte können von einem Unterneh-\nfür die gemeldeten verbotenen Unternehmen, Be-             men zugleich für andere Unternehmen eingereicht\ntätigungen oder Verbindungen ersucht haben, gelten         we,rden.\nmit Ablauf des 30. Juni 1957 als abgelehnt, soweit                                Artikel 3\nsie nicht bereits vorher abgelehnt oder nachweislich          Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\ngenehmigt worden sind.                                    kündung in Kraft.\nBonn, den 10. April 1957.\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nLudwig Erhard"]}