{"id":"bgbl1-1957-14-1","kind":"bgbl1","year":1957,"number":14,"date":"1957-04-17T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1957/14#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1957-14-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1957/bgbl1_1957_14.pdf#page=1","order":1,"title":"Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlaß von Bestimmungen für die Dienstkleidung von Beamten der Bundeszollverwaltung","law_date":"1957-04-04T00:00:00Z","page":369,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["369\nBundesgesetzblatt\nTeill\n1957                    Ausgegeben zu Bonn am 17. April 1957                                                                                      Nr. 14\nTag                                              Inhalt:                                                                                         Seite\n4.4.57   Drittes Gesetz zur Ä.nderung des Gesetzes über die Deutsche Genossenschaftskasse                                                          370\n4.4.57   Neufassung des Gesetzes über die Deutsche Genossenschaftskasse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            372\n16.4.57   Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   378\n4.4.57   Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlaß von Bestimmungen für die Dienstklei-\ndung von Beamten der Bundeszollverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           369\n10. 4. 57 Ausführungsverordnung Nr. 2 zu Gesetz Nr. 56 der Amerikanischen Militärregierung . . . . . .                                              376\n10.4.57   Ausführungsverordnung Nr. 2 zu Verordnung Nr. 78 der Britischen Militärregierung . . . . . .                                              377\n10.4.57   Ausführungsverordnung zu Verordnung Nr. 96 des Französischen Oberkommandos in\nDeutschland ..............................................•.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       377\n10.4.57   Verordnung zur Durchführung der Wehrdisziplinarordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        384\nIn Teil II Nr. 3, ausgeueben am 1. März 1957, _sind veröffentlicht: Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Inter-\nnationalen Weizen-Ubercinkommens 1956 für die Bundesrepublik Deutschland. - Bekanntmachung über das Inkraft-\ntreten der Internationalen Gesundheitsvorschriften vom 25. Mai 1951 für die Bundesrepublik Deutschland. - Bekannt-\nmachung über die Wiederanwendung des deutsch-niederländischen Auslieferungsvertrages. -                                                Bekanntmachung zu\ndem Kulturabkommen vom 29. Mai 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen. -\nBekanntmachung über das Zweite Verlängerungsprotokoll zum Protokoll von 1954 über die nach Ablauf des deut-\nschen Kreditabkommens von 1952 verbleibenden kurzfristigen deutschen Schulden. - Bekanntmachung über das\nInkrafttreten des Abkommens vom 22. Juli 1955 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten\nKönigreich von Großbritannien und Nordirland über den Luftverkehr zwischen ihren Gebieten und darüber hinaus. -\nBekanntmachung über die Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für\nden Ausschuß nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß). - Bekanntmachung zu der Konvention zum\nSchutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Norwegischer Vorbehalt). - Bekanntmachung über den Geltungs-\nbereich der Europäischen Konvention über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse (Inkrafttreten für Italien).\nAnordnung des Bundespräsidenten\nüber den Erlaß von Bestimmungen für die Dienstkleidung\nvon Beamten der Bundeszollverwaltung.\nVom 4. April 1957.\nGemäß § 76 des Bundesbeamtengesetzes über-\ntrnge ich dem Bundesminister der Finanzen für den\nBereich der Bundeszollverwaltung die Ausübung der\nBefug~is, Bestimmungen über die Dienstkleidung\nder Beamten zu erlassen.\nBonn/Badenweiler, den 4. April 1957.\nDer Bundespräsident\nTheodor Heuss\nDer Bundesminister des Innern\nDr. Schröder\nDer Bundesminister der Finanzen\nSchäffer"]}