{"id":"bgbl1-1957-12-1","kind":"bgbl1","year":1957,"number":12,"date":"1957-04-01T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1957/12#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1957-12-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1957/bgbl1_1957_12.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz über die Aufhebung von Zuzugsbeschränkungen im Land Baden-Württemberg","law_date":"1957-03-30T00:00:00Z","page":317,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["317\nBundesgesetzblatt\nTeill\n1957                   Ausgegeben zu Bonn am 1. April 1957                                                                             Nr.   12\nTag                                            l n halt :                                                                             Seite\n30.3.57 Gesetz über die Aufhebung von Zuzugsbescbränkungen im Land Baden-Württemberg . . . . . .                                         317\n30.3.57 Verordnung über die Steuerbegünstigung von Kapitalansammlungsverträgen . . . . . . . . . . . . .                                 318\nHinweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   319\nGesetz über die Aufhebung von Zuzugsbeschränkungen\nim Land Baden-Württemberg.\nVom 30. März 1957.\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz be-\nschlossen:\n§ 1\nDie Rechtsanordnung des Direktoriums des Staats-\nsekretariats für das französisch besetzte Gebiet\nWürttembergs und Hohenzollerns über den Zuzug\nin das französisch besetzte Gebiet Württembergs\nund Hohenzollerns vom 12. März 1946 (Amtsblatt\ndes Staatssekretariats Württemberg-Hohenzollern\nS. 41) wird aufgehoben.\n§ 2\nDas Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung\nin Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn/Badenweiler, den 30. März 1957.\nDer Bundespräsident\nTheodor Heuss\nDer Bundeskanzler\nAdenauer\nDer Bundesminister des Innern\nDr. Schröder"]}