{"id":"bgbl1-1956-7-1","kind":"bgbl1","year":1956,"number":7,"date":"1956-02-22T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1956/7#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1956-7-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1956/bgbl1_1956_7.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz über die Gewährung von Zulagen zur Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz","law_date":"1956-02-21T00:00:00Z","page":85,"pdf_page":1,"num_pages":2,"content":["85\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1956                       Ausgegeben zu Bonn am 22. Februar 1956                                                                                                                    Nr. 7\nTag                                                                                  Inhalt:                                                                                        Seite\n21. 2. 56  Gesetz über die Gewährung von Zulagen zur Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsge-\nsetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   85\nIn Teil II Nr. 2, ausgegeben am 9. Februar 1956, sind veröffentlicht: Gesetz über das deutsch-österreichische Protokoll\nvom 25. März 1955 über die Verlängerung des deutschen Zollzugeständnisses für Loden. - Gesetz zum überein-\nkommen Nr. 100 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 29. Juni 1951 über die Gleichheit des Entgelts männ-\nlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit. - Bekanntmachung zur Europäischen Konvention über\ndie Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse (Inkrafttreten für Griechenland). - Bekanntmachung über da,s Inkrafttreten\ndes Internationalen Abkommens zur Erleichterung der Einfuhr von Warenmustern und Werbematerial. - Bekannt-\nmachung zum deutsch-schweizerischen Beglaubigungsvertrag. - Bekanntmachung über das Erste Verlängerungs-\nprotokoll zum Protokoll von 1954 über die nach Ablauf des deutschen Kreditabkommens von 1952 verbleibenden\nkurzfristigen deutschen Schulden. - Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über deutsche\nAuslandsschulden. - Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Konvention zum Schutze der Menschenrechte\nund Grundfreiheiten. - Bekanntmachung über Enteignungen für Zwecke der Deutschen Bunde,sbahn. - Bekannt-\nmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes (nachrichtlicher Abdruck).\nIn Teil II Nr. 3, ausgegeben am 18. Februar 1956, ist verkündet: Gesetz über die Beteiligung der Bundesrepublik\nDeutschland an den Internationalen übereinkommen vom 25. Oktober 1952 über den Eisenbahnfrachtverkehr und\nüber den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr.\nIn Teil II Nr. 4, ausgegeben am 20. Februar 1956, sind veröffentlicht: Gesetz über die Aufgaben de,s Bundes auf\ndem Gebiet der Binnenschiffahrt. - Bekanntmachung über die Kündigung des Internationalen Obereinkommens zum\nSchutze des menschlichen Lebens auf See (Schiffssicherheitsvertrag, London 1929). - Bekanntmachung über die\nAnwendung der Internationalen Meterkonvention im Verhältnis zu Australien. - Dritte Durchführungsverordnung\nzum Gesetz über Darlehen zum Bau und Erwerb von Handels,schiffen (nachrichtlicher Abdruck).\nGesetz über die Gewährung\nvon Zulagen zur Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz\n(Unterhaltshilfezulagen-Gesetz - UZG -).\nVom 21. Februar 1956.\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes-                                                          (3) Auf die Zulagen finden die Vorschriften über\nrates das folgende Gesetz beschlossen:                                                              die Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz\nsinngemäß Anwendung. Bei der Berechnung nach\n§ 1                                                            § 270 Abs. 2, § 274 Abs. 2 letzter Halbsatz sowie\nnach § 280 Abs. 3 und 4 des Lastenausgleichsge-\n(1) Empfängern von Unterhaltshilfe nach § 272,                                                   setzes bleiben die Zulagen unberücksichtigt.\n§ 273 Abs. 1 und 4 und § 275 sowie von Beihilfen\nzum Lebensunterhalt nach § 301 des Lastenaus-\ngleichsgesetzes, die Sonderzulagen nach dem Gesetz\nüber die Gewährung von Sonderzulagen in den                                                                                                            §2\ngesetzlichen Rentenversicherungen vom 2. Dezem-                                                          (1) Die in § 1 genannten Zulagen werden im\nber 1955 (Bundesgesetzbl. I S. 733) nicht erhalten,                                                 März 1956 und im Juli 1956 gezahlt.\nwerden als Bestandteil der Unterhaltshilfe zweimal\nZulagen in folgender Höhe gewährt:                                                                       (2) Die Gewährung der Zulagen setzt voraus, daß\ndiejenigen Personen, für die Zulagen gezahlt wer-\nZulage für den Berechtigten                           20 Deutsche Mark,                             den sollen, in dem der Fälligkeit der Zulagen vor-\nZulagen für den Ehegatten                                                                           ausgehenden Monat Unterhaltshilfe oder Beihilfen\nund für Vollwaisen                                     10    Deutsche             Mark,             zum Lebensunterhalt nach dem Lastenausgleichs-\nZulage je Kind                                          5    Deutsche             Mark,             gesetz erhalten haben.\nZulage zur Pflegezulage                               10     Deutsche             Mark,\nbei Heimunterbringung                         4   Deutsche             Mark.\n§ 3\n(2) Empfängern von Unterhaltshilfe nach § 274\ndes Lastenausgleichsgesetzes wird unter der Vor-                                                        Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\naussetzung des Absatzes 1 zweimal eine Zulage                                                       des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar\nvon 20 Deutsche Mark gewährt.                                                                       1952 {Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.","86                                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Teil I\n§ 4\nDieses Gesetz tritt am Teige nach seiner Verkün-\ndung in Kraft.\nDie Bundesregierung hat dem vorstehenden Ge-\nsetz die nach Artikel 113 des Grundgesetzes erfor-\nclc~rliche Zustimmung erteilt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 21. Februar 1956.\nDer Bundespräsident\nTheodor Heuss\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nBlücher\nDer Bundesminister der Finanzen\nSchäffer\nSofort lieferbar:\nBundesgesefzblaff, Jahrgang 1955, gebunden\nHalbleinen, Rüdten mif Goldsdtriff\nTeil         Preis 28 DM zuzüglich Versandgebühren\nTeil II      Preis 30 DM zuzüglich Versandqebühren\nEinbanddemen\nfür den Jahrgang 1955\nAusführung: Halbleinen, Rücken mit Goldschrift\nBUNDESGESETZBLATT, Bonn 1, Postfach\nPostscheckkonto: .,Bundesgesetzblatt\" Köln 3 99\nHeraus g c b c r: Dei Bundcsminif;Lcr dci Justiz - Ver Ja g: Bundesanzeiger-Verlags-GmbH., Bonn/Köln - Druck: Bundesdruckerei. Bonn\nDas Bundcsqcsclzblott erscheint in zwei (:Jesonderlen Teilen, Teil I und Teil II\nLauf c n d c r Be, u q flllt durch die Post ß e zu q s r reis: vierteljtilirlich für Teil I = DM 4,-, für Teil II= DM 3,- (zuzüqlich Zustellgebühr)\nEin z c l s l ü c k c [,; c11HJ<'lil11qc!11<: 24 Scill·n DM 0,10 (zuzüqlich Versandqebühren) - Zusendung einzelner Stücke per Streifband qeqen\nV(Hf!i11s('tJ(l11r1q des erforderlichen Belraqes auf Postscheckkonto „Bundesqesetzblatt\" Köln 399\nPreis dir'ser l\\usqiJbe DM 0.40 7Uzüqlic:h Versandqebiihren"]}