{"id":"bgbl1-1956-55-1","kind":"bgbl1","year":1956,"number":55,"date":"1956-12-31T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1956/55#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1956-55-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1956/bgbl1_1956_55.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung über die Höhe des Tage- und Übernachtungsgeldes und des Beschäftigungstagegeldes der Beamten","law_date":"1956-12-20T00:00:00Z","page":1079,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["1079\nBundesgesetzblatt\nTeill\n1956               Ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1956                                                                                                       Nr.55\nTag                                                             Inhalt:                                                                                           Seite\n20. 12. 56  Verordnung über die Höhe des Tage- und Ubernachtungsgeldes und des Beschäft,igungs-\ntagegeldes der Beamten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    1079\n21. 12. 56  Verordnung zur Durchführung des § 7 a des Umsatzsteuergesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                            1080\n27. 12. 56 Verordnung über chemisch behandelte Getireidemahlerzeugnisse, unte,r Verwendung von\nGetrnidemahlerzeugnissen hergestellte Lebensmittel und Teigmassen aller Art . . . . . . . . . . .                                                         1081\nHinweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            1082\nAnmerkung: Von der Ausgabe des Bundesgesetzblattes Teil I Nr. 54 vom 29. Dezember 1956 sind die\nSeiten 1079 und 1080 abgetrennt worden, weil am Ausgabetag die zur Verkündung vorgesehene Dritte\nVerordnung zur Änderung der Verordnung betreffend die Besteuerung der entflochtenen Unternehmen\nder Stahl- und Eisenindustrie auf dem Gebiet der Umsatzsteuer nicht ausgefeirtigt war. Im Inhaltsverzeichnis\nde,r Nr. 54 sind daher die Inhaltsangaben für die Seiten 1079 und 1080 zu streichen. Die zustande\ngekommenen Verordnungen der genannten Seiten werden in der vorLiegenden Ausgabe Nr. 55 verkündet.\nIn Teil II Nr. 35, ausgegeben am 19. Dezember 1956, sind veröffentlicht: Verordnung über die Sicherung der\nSeefahrt. - Bekanntmachu:o.g über das Inkrafttreten des Ubereinkommens Nr. 81 der Internationalen Arbeitsorgani-\nsation vom 11. Juli 1947 über die Arbeitsaufsicht in Gewerbe und Handel für die Bundesrepublik Deutschland. -\nBekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 99 der Internationalen Arbeitsorganisation vom\n28. Juni 1951 über die Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen in der Landwirtschaft. - Bekanntmachung über\ndas Inkrafttreten des Obereinkommens Nr. 62 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 23. Juni 1937 über Unfall-\nverhütungsvorschriften bei Hochbauarbeiten für die Bundesrepublik Deutschland. - Bekanntmachung über den Gel-\ntungsbereich des Ubereinkomrnens Nr. 63 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 20. Juni 1938 über Statistiken\nder Löhne und der Arbeitszeit in den hauptsächlichsten Zweigen des Bergbaus und des verarbeitenden Gewerbes,\neinschließlich des Baugewerbes, sowie in der Landwirtschaft. - Bekanntmachung über den Geltungsbereich der\nEuropäischen Konvention über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse (Inkrafttreten für Osterreich). - Bekannt-\nmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über deutsche Auslandsschulden. - Berichtigung der deutschen\nUbersetzung des IV. Genfer Abkommens vorn 12. August 1949 zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten.\nIn Teil II Nr. 36, ausgegeben am 24. Dezember 1956, sind verkündet: Gesetz über den Vertrag zwischen der Bun-\ndesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Regelung de,r Saarfrage. - Gesetz zu dem Vertrag vom\n27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum\nLuxemburg über die Schiffbarrnachung der Mosel. - Gesetz zu dem Vertrag vom 27. Oktober 1956 zwischen der\nBundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Ausbau des Oberrheins zwischen Basel und\nStraßburg. - Gesetz über den Vertrag vom 27. Oktober 1956 zur Abänderung des Vertrages über die Gründung\nder Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl.\nVerordnung über die Höhe des Tage- und Obernachtungsgeldes und\ndes Beschäftigungstagegeldes der Beamten.\nVom 20. Dezember 1956.\nAuf Grund der §§ 12 Abs. 2 und 18 Abs. 1 des                                      ,,(2) Es beträgt\nGesetzes über Reisekostenvergütung der Beamten                                                 a) das Tagegeld für jeden vollen Kalender-\nvom 15. Dezember 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 1067) in                                                 tag in\nVerbindung mit Artikel 129 Abs. 1 des Grund-                                                        Stufe ·1 a ................... . 20,00 DM\ngesetzes und auf Grund des § 15 Abs. 2 des Dritten                                                  Stufe Ib ................... . 17,00DM\nUberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-                                                     Stufe II ................... . 14,00DM\ngesetzbl. I S. 1) wird verordnet:                                                                   Stufe III ................... . 11,00 DM\nStufe IV ................... . 9,50DM\nStufe V ................... . 8,00DM;\n§                                                                  b) das Ubernachtungsgeld in\nÄnderung des Tage- und Ubernachtungs-                                                                Stufe I a ................... .                                 15,00 DM\ngeldes                                                                      Stufe Ib, ................... .                                 14,00 DM\nStufe II ................... .                                  11,00 DM\n§ 9 Abs. 2 des Gesetzes über Reisekostenvergü-                                                    Stufe III ................... .                                 10,00 DM\ntung der Beamten vom 15. Dezember 1933 (Reichs-                                                      Stufe IV ................... .                                   7,50DM\ngesetzbl. I S. 1067) erhält folgende Fassung:                                                        Stufe V ................... .                                    7,00 DM.\""]}