{"id":"bgbl1-1956-53-5","kind":"bgbl1","year":1956,"number":53,"date":"1956-12-22T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1956/53#page=6","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1956-53-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1956/bgbl1_1956_53.pdf#page=6","order":5,"title":"Elfte Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl","law_date":"1956-12-21T00:00:00Z","page":952,"pdf_page":6,"num_pages":6,"content":["952                                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Teil I\nElfte Verordnung\nüber Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes\nder Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl.•)\nVom 21. Dezember 1956.\n/\\ uf Grund des § 1 Abs. 1 des Sechsten Gesetzes\nzur Anderung des Zolltarifs (Durchführung des Ge-\nnw i nsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft\nfür Kohle und Stahl) vom 24. November 1955 (Bun-\ndc!sqcsetzbl. I S. 728) verordnet die Bundesregierung,\nncichdem dem Bundesrat Gelegenheit zur Stellung-\nn,ü1me gegeben worden ist, mit Zustimmung des\nRt111clestages:\n§ 1\nDer Zolltarif (Bundesgesetzbl. 1951 I S. 527) in der\nzur Zeit geltenden Fassung wird mit Wirkung vom\n15. August 1956 wie folgt geändert:\n1. In der Allqcmeinen Anmerkung 5 zu Kapitel 73 (Anmerkung zu den Nrn. 7301, 7306, 7307, 7309 bis\n7313 und 7316) werden im ersten Absatz die Worte „von 6 °/o und 8 0/o des Wertes\" ersetzt durch die\nWorte „von 5 0/o, G 0 /o und B 0 /o des Wertes\"\n2. In der Tarifnr. 7301 (Roheisen usw.} erhalten die Absätze A und B folgende Fassung:\n7301           Roheisen (einschließlich Spiegeleisen) in Barren, Masseln, Flossen\noder dergleichen, auch in formlosen Stücken:\nA - Härnatitroheisen (einschließlich Stahlroheisen) und phosphor-\nhaltiqes Roheisen (einschließlich Ferrophosphor):\n1 - Stahlroheisen mit einem Gehalt an Silizium von gewichts-\nmäßig 1,5 °/o oder weniger und an Mangan von gewichts-\nmäßig mehr als 1,5 0/o (EG) ............................. .                                        frei           frei\n2 - anderes (EC;) .......................................•...•                                          frei             5\nzeitw·eiliq ............................................ .                                                     4\nB - Spiegeleisen (EG) .......................................... .                                           frei             6\nzeitweilig ............................................... .                                                          5\n3. In der Tarifnr. 7302 (Ferrolegierungen) erhält Absatz A - 1 folgende Fassung:\nA - Ferromangan:\n1 - mit einem Kohlenstoffgehalt von gewichtsmäßig mehr als\n2 °/o (hochgekohltes Ferromangan) (EG) ................. .                                        frei            12\nzeitweiliq ............................................ .                                                     10\n4. An die Stelle des Zollsatzes von „6 °/o\" des Wertes für Waren im Rahmen der Zollkontingente in den\nTarifnrn.\n7301 Abs. C - 2,\n7306 Abs. A,\nB - 1,\nC,\n7307 Abs. A - 1 - a,\nB - 1 .- a,\n7309 Abs. A,\n7310 Abs. A - 2 und 3,\n7311 Abs. A - 1 - a - 1 - a,\na - 2 - a,\nb - 1,\nC - 1,\nAbs. B,\n7313 Abs. B - 1 - a - 1 und 2,\n1 - b - 1 und 2,\n2 - a und b\ntritt jeweils der Zollsatz von „5 0/o\" des Wertes\n*)   Die nachsll'l1c,nd vcrki111d,•lc, Vc1             tritt an die Stelle cfor inhaltlich mit ihr übereinstimmenden Verordnunq vom 29. Auqust 1956 (Bun-\ndcsqeselzhl. 1 S. 75!J), n,1chdt:m die ii;         Abs. 2 des Sechsten C<esetzes zur Änderunq des Zolltarifs vom 24. November 1955 (Bundesqe-\nsr'lzbl. I S 7:!H) vorql'sc·hcnr, vcrl.11\\1,•11smJ.ßige ß<'il,indlunq clf's Verordnunqsentwurfs nach § 4 des Zolltarifgesetzes durch die gesetzgeben-\nden Köqwrscl1,dlcn d111cl1q,·lülnt     \"\"'\"''ll  ist.","Nr. 53 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Dezember 1956                                           953\n5. An die Stelle des Zollsatzes von „8 °/o\" des Wertes für Waren im Rahmen der Zollkontingente in den\nTarifnrn.\n7306 Abs. B - 2,\n7307 Abs. A - 1 - b,\nB - 1 - b,\n7309 Abs. B,\n7310 Abs. D - 1 - a,\n7311 Abs. A - 4 - a - 1 - a,\n7313 Abs. B - 3 - b, c und d,\n4,\n5-c-l,\n5-d\ntritt jeweils der Zollsatz von „6 °/o\" des Wertes.\n6. In der Tarifnr. 7308 (Sturze für Bleche usw.) erhält Absatz B folgende Fassung:\n~ - plattiert (EG) ............................................... .                           frei             8\nzeitweilig ................................................ .                                            6\n7. In der Tarifnr. 7315 erhalten die Absätze A - 1 - b, A - 3, A - 4 - b, A - 5 - a, A - 5 - c - 1 - a, A - 6 - a,\nA - 6 - b, A - 6 - c - 2, A - 6 - d, A - 6 - e - 1 - a, A - 6 - e - 1 - b, B - 1 - b, B - 3, B - 4 - b, B - 5 - a, B - 5 - c - 1 - a,\nB - 6 - b - 1, B - 6 - b - 2, B - 6 - b - 3 - b, B - 6 - b - 4 und B - 6 - b - 5 - a folgende Fassung:\n7315         Qualitätskohlenstoffstahl und legierte Stähle, in den in den Nrn. 7306\nbis 7314 aufgeführten Formen:\nA - Qualitätskohlenstoffstahl:\n1 - Rohblöcke (Ingots), Vorblöcke (Blooms), Knüppel, Brammen,\nPlatinen:\nb - andere:\n1 - Rohblöcke {Ingots):\na - nicht plattiert (EG) .............................              .         frei              8\nzeitweilig ...................................               .                           7\nb - plattiert (EG) .................................                .         frei              9\nzeitweilig ...................................               .                           7\n2 - Vorblöcke (Blooms), Knüppel, Brammen, Platinen:\na - nicht plattiert (EG) ............................               .        frei               8\nzeitweilig ...................................               .                           7\nb - plattiert (EG) .................................                .        frei              10\nzeitweilig ...................................               .                           8\n3 - Sturze für Bleche, in Rollen; Breitflachstahl:\na - Sturze für Bleche, in Rollen:\n1 - nicht plattiert (EG} ..........................             .        frei               8\nzeitweilig ................................              .                           7\n2 - plattiert (EG) ...............................              .         frei             10\nzeitweilig ................................              .                           8\nb - Breitflachstahl:\n1 - nicht plattiert (EG) ..........................             .         frei             11\nzeitweilig ................................              .                           7\n2 - plattiert (EG) ...............................              .         frei             15\nzeitweilig ................................              .                           8\n4 - Stabstahl (einschließlich Walzdraht und Hohlbohrer-\nstäbe, zur Herstellung von Bohrern und Bohrstangen\nfür Bergwerke geeignet) und Profile:\nb - nur warm gewalzt oder nur warm stranggepreßt (EG)                        frei              10\nzeitweilig ................................... .                                         8\n5 - Bandstahl:\na - nur warm gewalzt, auch entzundert (dekapiert} (EG)                        frei             15\nzeitweilig ................................... .                                         9\nc - plattiert, überzogen oder mit anderer Oberflächen-\nbearbeitung:\n1 - nur plattiert:\na - warm gewalzt (EG} ...................... .                        frei             15\nzeitweilig ............................. .                                      10","954                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Teil I\n6 - Bleche:\na - nur warm gewalzt, .nicht entzundert (dekapiert) (EG}    frei 15\nzeitweilig .................................. • .         10\nim Rahmen des Zollkontingents, zeitweilig .... .           8\nb - nur warm gewalzt .und entzundert (dekapiert) (EG}       frei 15\nzeitweilig ...................................•           10\nim Rahmen des Zollkontingents, zeitweilig .....            8\nc - nur kalt gewalzt. auch entzundert (dekapiert), mit\neiner Stärke:\n2 - von weniger als 3 mm (EG) .......••........•        frei 16\nzeitweilig ................................ .         10\nd - plattiert, überzogen, poliert oder mit anderer Ober-\nflächenbearbeitung:\n1 - nur plattiert (EG) ...........................•     frei 18\nzeitweilig ................................ .         11\n2 - überzogen (EG) ............................. .      frei 22\nzeitweilig ................................ .         11\n3 - andere (z. B. poliert) (EG) .................... .  frei 16\nzeitweilig ................................ .         10\ne - anders bearbeitet:\n1 - nur anders als quadratisch oder rechteckig zuge-\nschnitten:\na - nur warm oder kalt gewalzt, auch entzundert\n(dekapiert) (EG) .........................•     frei 16\nzeitweilig ............................. .        10\nb - plattiert, überzogen, poliert oder mit anderer\n0 berflächen bear bei tung:\n1 - nur plattiert (EG) ..................... .  frei 16\nzeitweilig .......................... .       11\n2 - überzogen:\na - mit Metallüberzug (EG) ............ .   frei 18\nzeitweilig ....................... .      11\nb - anders überzogen (EG) .•••••••.•...•    frei 22\nzeitweilig ....................... .      11\n3 - andere (z. B. poliert} (EG) ......•.......  frei 16\nzeitweilig .......................... .       10\nB - legierte Stähle:\n1 - Rohblöcke (Ingots), Vorblöcke (Blooms), Knüppel, Brammen,\nPlatinen:\nb • andere.\n1 - Rohblöcke (Ingots):\na - nicht plattiert (EG)                                    frei  8\nzeitweilig ................................... .           7\naus Wälzlagerstahl, im Rahmen des Zollkontin·\ngents, bis 31. Dezember 1956 ................. .           4\nb - plattiert (EG) .....•............................       frei  9\nzeitweilig ................................... .           7\naus Wälzlagerstahl, im Rahmen des Zollkontin-\ngents, bis 31. Dezember 1956 ................. .           4\n2 - Vorblöcke (Blooms), Knüppel, Brammen, Platinen:\na - nicht plattiert (EG) ............................ .     frei  8\nzeitweilig ................................... .           7\naus Wälzlagerstahl, im Rahmen des Zollkontin-\ngents, bis 31. Dezember 1956 ................. .           4\nb - plattiert (EG) .......................••.•......•       frei 10\nzeitweilig ................................... .           8\naus Wälzlagerstahl, im Rahmen des Zollkontin•\ngents, bis 31. Dezember 1956 .................. .          4","Nr. 53 ---Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Dezember 1956                955\n3 - Sturze für Bleche, in Rollen; Breitflachstahl:\na - Sturze für Bleche, in Rollen:\n1 - nicht plattiert (EG) ......................... .       frei  8\nzeitw-eilig ................................ .            7\n2 - plattiert (EG) ..............•.........•.......        frei 10\nzeitweilig ................................ .             8\nb - Breitflachstahl:\n1 - nicht plattiert (EG) ...................•.......       frei 11\nzeitweilig ................................ .            10\naus sogen „Baustahl\" oder aus legiertem\nSonderstahl. zeitweilig .................... .            7\n2 - plattiert (EG) ............................... .       frei 15\naus sogen. ,,Baustahl\" oder aus legiertem\nSonderstahl, zeitweilig .................... .            8\naus anderem legierten Stahl, zeitweilig ..... .          11\n4 - Stabstahl (einschließlich       Walzdraht und Hohlbohrer-\nstäbe, zur Herstellung von Bohrern und Bohrstangen\nfür Bergwerke geeignet) und Profile:\nb - nur warm gewalzt oder nur warm stranggepreßt:\n1 - Walzdraht (EG) ............................. .         frei 12\naus sogen. ,,Baustahl\" oder aus legiertem\nSonderstahl. zeitweilig .................... .            8\naus Wälzlager.stahl, im Rahmen des Zollkon-\ntin~Jents, bis 31. Dezember 1956 ............. .          4\naus anderem legierten Stahl, zeitweilig ..... .           9\n2 - Stab.stahl (einschließlich Hohlbohrerstäbe)       (EG) frei 10\nzeitweilig ................................ .             9\naus sogen. ,,Baustahl\" oder aus legiertem Son-\nderstahl, zeitweilig ........................ .           8\naus Wälzlager.stahl, im Rahmen des Zollkon-\ntingents, bis 31. Dezember 1956 ............. .           4\n3 - Profile (EG) ................................. .       frei 11\naus sogen. ,,Baustahl\" oder aus legiertem\nSonderstahl. zeitweilig .................... .            8\naus Wälzlager.stahl, im Rahmen des Zollkon-\ntingents, bis 31. Dezember 1956 ........... .             4\naus anderem legierten Stahl, zeitweilig ..... .           9\nim Rahmen des Zollkontingents, zeitweilig              8\n5 - Bandstahl:\na - nur warm gewalzt, auch entzundert (dekapiert) (EG)          frei 13\naus sogen. ,,Baustahl\", zeitweilig ............. .            9\nim Rahmen des Zollkontingents, zeitweilig .. .              8\naus legiertem Sonderstahl, zeitweilig .......... .           10\naus Wälzlagerstahl, im Rahmen des Zollkontin-\ngents, bis 31. Dezember 1956 .................. .             4\naus anderem legierten Stahl, zeitweilig ....... .            11\nim Rahmen des Zollkontingents, zeitweilig .. .              8\nc - plattiert, überzogen oder mit anderer Oberflächen-\nbearbeitung:\n1 - nur plattiert:\na - warm gewalzt (EG) ...................... .         frei 15\naus sogen. ,,Baustahl\" oder aus legiertem\nSonderstahl, zeitweilig ................. .          11\naus anderem legierten Stahl, zeitweilig ..           12\n6 - Bleche:\nb - andere Bleche:\n1 - nur warm gewalzt, nicht entzundert (dekapiert)\n(EG)    ......................... - · - · ···· ··      frei 15\naus sogen. ,, Baustahl\" oder aus legiertem Son-\nderstahl, zeitweilig ....................... .           11","956       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Teil I\nim Rahmen des Zollkontingents, zeitweilig ..                  8\naus anderem legierten Stahl, zeitweilig ..... .                 12\nim Rahmen des Zollkontingents, zeitweilig ..                  8\n2 - nur warm gewalzt und entzundert (dekapiert)\n(EG) ...................................... .                 frei 15\nII\naus sogen. ,,Baustahl oder aus legiertem Son-\nderstahl, zeitweilig ....................... .                  11\nim Rahmen des Zollkontingents, zeitweilig ..                  8\naus anderem legierten Stahl, zeitweilig ..... .                 12\nim Rahmen des Zollkontingents, zeitweilig ..                  8\n3 - nur kalt gewalzt, auch entzundert (dekapiert),\nmit einer Stärke:\nb - von weniger als 3 mm (EG) ............... .               frei 18\nII\naus sogen. ,,Baustahl oder aus legiertem\nSonderstahl, zeitweilig ................. .                 11\nim Rahmen des Zollkontingents, zeitweilig                 10\naus anderem legierten Stahl, zeitweilig ....                13\nim Rahmen des Zollkontingents, zeitweilig                 10\n4 - plattiert, überzogen, poliert oder mit anderer\nOberflächenbearbeitung.\na - nur plattiert (EG) ........................ .             frei 18\naus sogen. ,,Baustahl oder aus legiertem\nII\nSonderstahl, zeitweihg .................. .                 11\naus anderem legierten Stahl, zeitweilig ... .                12\nb - andere , (EG) ............................. .             frei 18\naus sogen. ,,Baustahl\" oder aus legiertem\nSonderstahl, zeitweilig .................. .                11\nim Rahmen des Zollkontingents, zeitweilig                 10\naus anderem legierten Stahl, zeitweilig                     12\nim Rahmen des Zollkontingents, zeitweilig                 10\n5 - anders bearbeitet:\na - nur anders als quadratisch oder rechteckig\nzugeschnitten:\n1 - nur warm oder kalt gewalzt, auch entzun-\ndert (dekapiert} (EG} .................. .            frei 18\naus sogen. ,,Baustahl oder aus legiertem\nII\nSonderstahl, zeitweilig ............... .                11\nim Rahmen des Zollkontingents, zeit-\nweilig ............................ .                 10\naus anderem legierten Stahl, zeitweilig                  12\nim Rahmen des Zollkontingents, zeit-\nweilig . . . . . . . . . . . . ............... .      10\n2 - plattiert, überzogen, poliert oder mit an-\nderer Oberflächenbearbeitung:\na - nur plattiert (EG) .................. .           frei 22\naus sogen. ,,Baustahl\" oder aus legier-\ntem Sonderstahl, zeitweilig ........ .               11\nim Rahmen des Zollkontingents,\nzeitweilig ...................... .                10\naus anderem legierten Stahl, zeit-\nweilig ........................... .                 12\nb - andere (EG) ....................... .             frei 22\naus sogen. ,,Baustahl\" oder aus legier-\ntem Sonderstahl, zeitweilig ........ .               11\nim Rahmen des Zollkontingents,\nzeitweilig ...................... .                10\naus anderem legierten Stahl, zeit-\nweilig . . . . . . .................... .            12\nim Rahmen des Zollkontingents,\nzeitweilig ...................... .                10","Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Dezember 1956   957\n§ 2\n· Die nach § 1 Nr. 4 und 5 ermäßigten Zollsätze\nfür Waren im Rahmen der Zollkontingente und die\nin § 1 Nr. 2, 3, 6 und 7 als „zeitweilig\" bezeichneten\nZollsätze gelten bis auf weiteres.\n§ 3\nDie Allgemeinen Verwaltungsvorschriften erläßt\nder Bundesminister der Finanzen.\n§ 4\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten\nOberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-\ngesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 2 des Sechsten\nGesetzes zur Ä,nderung des Zolltarifs (Durchführung\ndes Gemeinsamen Marktes der Europäischen Ge-\nmeinschaft für Kohle und Stahl) vom 24. November\n1955 (Bundesgesetzbl. I S. 728) auch im Land Berlin.\n§ 5\nDiese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\nkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Elfte Ver-\nordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung\ndes Gemeinsamen Marktes der Europäischen Ge-\nmeinschaft für Kohle und Stahl vom 29. Augqst 1956\n(Bundesgesetzbl. I S. 759) außer Kraft.\nBonn, den 21. Dezember 1956.\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nBlücher\nDer Bundesminister der Finanzen\nSchäffer"]}