{"id":"bgbl1-1956-53-1","kind":"bgbl1","year":1956,"number":53,"date":"1956-12-22T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1956/53#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1956-53-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1956/bgbl1_1956_53.pdf#page=1","order":1,"title":"Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes","law_date":"1956-12-19T00:00:00Z","page":947,"pdf_page":1,"num_pages":2,"content":["947\nBundesgesetzblatt\nTeill\n195'                   Ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 1956                                                                  Nr.53\nTag                                                 Inhalt:                                                                    Seite\n19. 12. 56 Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuer-\ngesetzes .•... •.....•.•.•.....................................••........................                            947\n18. 12. 56 Zweiundsechzigste Verordnung über Zollsatzänderungen ............................... .                                  949\n21. 12. 56 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur vorläyfigen Änderung des Gesetzes über\ndie ·Aitersversorgung für das Deutsche Handwerk .............•..........................                             950\n21. 12. 56 Dreiundsechzigste Verordnung über Zollsatzänderungen ........................., . . . . . . . . . .                     951\n21. 12. 56 .. Elfte Verordnung ;über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes\n.            der Europäischen Gemeinsch!l,ft für Kohle und Stahl •.... :.. . . . . . . . . .. . . . . . . • . .. .. . . . . . •   952\n21. 12. 56 Verordnung )?etreffend Einkommensteuertabelle für die Zeit ab t. Januar 1957 ..•••......• '                             958\n.: 21. 12; 56 Vetordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1955 . •                                   919\n21. 12. 56    Verordnung über die 'Errechnung der Kostenvergleichsmiete für preisgebundenen Wohn-\n994     . .,_......:\nraum nach dem Ersten Bundesmietengesetz ............................................. .\n. -20. 12. 56 V:~rordnung über die 1:'lilfe zur Erwerbsbefähigung und Berufsausbildung in der öffentlichen\nFursorge ........................................................ ·.... . . . . . . . . . . . . . • . . . .         1009\n. ·In Teil II Nr. 33, ausgegeben am 11. Dezember 1956, sind veröffentlicht: Gesetz zu dem Abkommen vom 22. J11li 1955\n· · zw~schen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland\nq~., den Luftverkehr zwischen ihren Gebieten und darüber hinaus. - Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Oktober 1955\n_'.,..;~sehen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Luftverkehr. - Siebente Ver-\nordnung z11r Änder:ung der Verordnung über die Untersuchung der Rheinschiffe und -flöße und über die Beförderung\nbrennbarer Flüssigkeiten auf Binnenwasserstraßen. - Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Freibord\nder Binnenschiffe auf Seeschiffa,hrtstraßen. - Bekanntmachung. über den Geltungsbereich -der vier Genfer Rotkreuz-\nAbkommen (Inkrafttreten für Argentinien). - Bekanntmachung .über den Geltungsbereich des Internationalen Ab-\nkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über Konnossemente (Beitritt der Niederlande). - Bekanntmachung über\ndie Wiederanwendung des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen\nLuftverkehr im Verhältnis zu Mexiko. - Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Schiffs-\nsicherheitsvertrages London 1948.\nIn· Teil II Nr. 34, ausgegeben am 18. Dezember 1956, ist verkündet: Gesetz zu dem Sechsten Protokoll vom 23. Mai\n1956 über zusätzliche .Zugeständnisse zum Allgeineinen Zoll- und. Handelsabkommen.\nFünfte Verordnung zur Änderung .\nder Verordnung zur Durdüilhrung d.es Mineralöl.$teuergesetzes.\nVom 19. Dezember 1956.\nAuf Grund des § 15 Abs. 2 Nr. 5 des Mineralöl-. Mineralölsteuergesetzes vom 14. Februar 1956 (Bun-\nsteuergesetzes in der. Fassung der Bekanntmachung desgesetzbl. I S. 81) wird wie folgt geändert und\nvom 21. Mai 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 234) wird ver- ergänzt:\nordnet:                                                     '    L In § 19 erhalten die Absätze 2 und 3 die Bezeich-\nnungen 3. und 4; es wird der folgende neue Ab-\n§ 1                                 satz 2 eingefügt:\n• (2) Das Hauptzollamt kann Personen, denen\nDie Verordnung zur Durchführung des Mineralöl-                  ein Zollsicherungsverkehr zur Abgabe von Mine-\nst~uergesetzes vom 26. Mai 1953 (Bundesgesetzbl. I                  ralöl an andere nach § 101 Abs. 1 der Zollvor-\nS. 237) in der Fassung der Ersten, der Zweiten und                  merkordnung bewilligt worden ist, die Abgabe\nder Dritten Verordnung zur Änderung der Verord-                     unversteuerten Mineralöls an solche Verwender\nnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes                   genehmigen, denen neben der zollbegünstigten\nvom 16. September 1953, 17. Dezember 1955 und                       auch eine inhaltlich gleiche steuerbegünstigte\n19. Dezember 1955 (Bundesgesetzbl. 1953 I S. 1409,                  Verwendung von Mineralöl genehmigt worden\n1955 I S. 800 und S. 801) sowie der Verordnung zur                 ist.•                                     •\nÄnderung der Verordnung über Zollbegünstigungen 2. In § 20 Abs.1 Satz 1 werden hinter dem Worte\nzur. Förderung des Luftverkehrs (Luftfahrtbetriebs-                 .verwenden• die Worte eingefügt:\nstoffe) und der Verordnung zur Durchführung des                     .oder nach§ 19 Abs. 2 abgeben•.","948                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Teil I\n3. Die Anlage 2 wird wie folgt geändert:\na) In Abschnitt II erhält Nummer 4 die folgende\nFassung und werden die folgenden Nummern\n5 und 6 eingefügt:\nNr.      Art des              Begünstigter                                    Bemerkungen\nSteuersatz\nMineralöls         Verwendungszweck\n4  alle Schweröle Herstellung von leitungsge-           0,-\nbundenem Leucht- oder Fern-\ngas\n5  Schweröle      Vermischen mit mindestens             0,-        Das Gemisch darf nur an Emp-\nnach§ 8 Abs. 1 der gleichen Gewichtsmenge                       fänger abgegeben werden, die\nNr. 5 des      von Waren der Nr. 2708-B-2                       einen Erlaubnisschein auf Grund\nGesetzes        bis 7 des Zolltarifs                            des § 8 Abs. 1 Nr. 5 des Ge-\nsetzes besitzen, und zwar unter\nAnrechnung auf die zugelassene\nHöchstmenge und Vermerk im\nErlaubnisschein (§ 22 Abs. 1\nSatz 3). Die vorschriftsmäßige\nVerwendung des Schweröls\n(§ 23 Abs. 4) ist erst mit der\nordnungsmäßigen Abgabe be-\nendet.\n6  Schmieröle     Herstellung von Verbesse-              0,-       Die Additives dürfen nur an\nrern für Schmieröle oder                        Empfänger abgegeben werden,\nSchmiermittel, sogenannten                       die sich beim ersten Bezug\nAdditives, in chemischen Fa-                    durch eine Bescheinigung der\nbriken zur Abgabe an Mine-                      zuständigen Zollstelle als In-\nralölherstell ungsbetrie be                     haber von Herstellungsbetrie-\noder -steuerlager                               ben oder Steuerlagern auswei-\nsen. Die vorschriftsmäßige· Ver--\nwendung des Schmieröls (§ 23\nAbs. 4) ist erst mit der ord-\nnungsmäßigen      Abgabe     be-\nendet.\nb) In Abschnitt V Nr. 1 erhält die Spalte „Begün-\nstigter Verwendungszweck\" die Fassung\n,,Herstellung von leitungsgebundenem Leucht-\noder Ferngas\".\nc) In Abschnitt V Nr. 3 Spalte „Bemerkungen\"\nwerden hinter dem Worte „Nur\" die Worte\n,,leitungsgebunden oder\" eingefügt.\n§ 2\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten\nUberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-\ngesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit Artikel 8 des Ge-\nsetzes zur Neuregelung der Abgaben auf Mineralöl\nvom 23. April 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 149) auch\nim Land Berlin.\n§ 3\nDiese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. No-\nvember 1956 in Kraft.\nBonn, den 19. Dezember 1956.\nDer Bundesminister der Finanzen\nSchäffer"]}