{"id":"bgbl1-1956-52-4","kind":"bgbl1","year":1956,"number":52,"date":"1956-12-21T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1956/52#page=10","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1956-52-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1956/bgbl1_1956_52.pdf#page=10","order":4,"title":"Gesetz zur Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954","law_date":"1956-12-19T00:00:00Z","page":924,"pdf_page":10,"num_pages":1,"content":["924                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Teil I\nGesetz\nzür Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954.\nVom 19. Dezember 1956.\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes-                                     Artikel 2\nrates das folgende Gesetz beschlossen:                      Das Gesetz zur weiteren Vereinfachung des Wirt-\nschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954) vom\nArtikel 1                          9. Juli 1954 (Bundesgesetzbl. I S. 175) wird ferner\nwie folgt geändert:\nIn das Gesetz zur weiteren Vereinfachung des\nVvirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954)    1. In § 1 erhält die Nummer 4 folgende Fassung:\nvom 9. Juli 1954 (Bundesgesetzbl. I S. 175) wird als         „4. § 17 des Gesetzes über den Verkehr mit\n§ 2 a folgende Vorschrift eingefügt:                             Zucker (Zuckergesetz) vom 5. Januar 1951\n(Bundesgesetzbl. I S. 47) in der Fassung der\n,,§ 2a                                 Gesetze vom 3. Oktober 1951 (Bundesgesetz-\nPreisüberhöhung                               blatt I S. 852) und 9. August 1954 (Bundesge-\nsetzbl. I S.255),  11\n•\n(1) Wer vorsätzlich in befugter oder unbefugter\n2. In § 1 werden die Nummern 1 und 7 gestrichen.\nBetätigung in einem Beruf oder Gewerbe für\nGegenstände oder Leistungen des lebenswichtigen        3. Es werden ersetzt\nBedarfs EntrJel te fordQrt, verspricht, vereinbart,       a) in § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1, 2 und 3, § 8 Abs. 1\nannimmt oder gewährt, die infolge einer Be-                   Satz 1 und § 13 Abs. 2 Satz 1 die Worte „im\nschränkung des Wettbewerbs oder infolge der                   Sinne der §§ 1, 2 durch die Worte „im Sinne\n11\nder §§ 1, 2, 2a\",\nAusnutzung einer wirtschaftlichen Machtstellung\nb) in § 8 Abs. 1 Satz 2 und § 13 Abs. 1 die Worte\noder einer Mangellage unangemessen hoch sind,\n„nach den §§ 1, 2\" durch die Worte „nach den\nbegeht eine Zuwiderhandlung, die nach den Vor-                              11\n§§ 1, 2, 2a     ,\nschriften dieses Gesetzes geahndet wird.\nc) in § 14 Abs. 2 die Worte „nach § 2\" durch\n(2) Die Verfolgung tritt nur auf Antrag der                die Worte „nach den §§ 2, 2 a\".\nfachlich zuständigen obersten Landesbehörde ein.       4. In § 23 erhält Satz 2 folgende Fassung:\nDie Zurücknahme des Antrags ist zulässig. Ist             „Es tritt am 31. Dezember 1958 außer :Kraft.  11\ndiese Behördc~ selbst für die Verfolgung zuständig,\nso wird die Zuwiderhandlung nur. verfolgt, wenn                                  Artikel 3\ndie Behörde die Verfolgung binnen der für Straf-          Dieses Gesetz. gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. l\nanträge geltenden Frist einleitet.                     des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar\n1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\n(3) Von der Einleitung eines Verfahrens ist ab-\nzusehen und ein bereits eingeleitetes Verfahren                                  Artikel 4\nist einzustellen, wenn kein öffentliches Interesse        Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-\nverletzt ist. 11\ndung in Kraft.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 19. Dezember 1956.\nDer Bundespräsident\nTheodor Heuss\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nBlücher\nDer Bundesminister der Justiz\nvon Merkatz\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nLudwig Erhard"]}