{"id":"bgbl1-1956-5-1","kind":"bgbl1","year":1956,"number":5,"date":"1956-02-11T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1956/5#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1956-5-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1956/bgbl1_1956_5.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung über Schichtenbücher für Kraftfahrer und Beifahrer","law_date":"1956-01-08T00:00:00Z","page":65,"pdf_page":1,"num_pages":3,"content":["65\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1956                       Ausgegeben zu Bonn am 11. Februar 1956                                                                                         Nr.   5\nTag                                                       Inhalt:                                                                                        Seite\n8. 1. 56     Verordnung über Sdüchtenbümer für Kraftfahrer und Beifahrer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . •                                65\n9. 1. 56     Neunundvierzigste Verordnung über Zollsatzänderungen (Vinylchlorid-Vinylidenchlorid-\nMischpolymerisat und Spinnkabel} . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   68\nVerordnung\nüber Schichtenbücher für Kraftfahrer und Beifahrer.\nVom 8. Februar 1956.\nAuf Grund des § 29 der Arbeitszeitordnung vom                         Beifahrers auszustellen und bei einer von der\n30. April 1938 (Reichsgesetzbl. I S. 447) in Verbin-                     Landesregierung bestimmten Stelle registrieren zu\ndung mit den Nummern 36 und 54 der Ausführungs-                          lassen, bevor er es aushändigt.\nverordnung zur Arbeitszeitordnung vom 12. Dezem-\nber 1938 (Reichsgesetzbl. I S. 1799) und mit Artikel 129\n§ 3\nAbs. 1 des Grundgesetzes sowie auf Grund des § 3\ndes Gesetzes über die Aufhebung von Vorschriften                                           Abweichende Arbeitszeitnachweise\nauf dem Gebiete des Arbeitsschutzes vom 21. März                              (1) Die obersten Arbeitsb~hörden der Länder oder\n1952 (Bundesgesetzbl. I S. 146) wird mit Zustimmung                      die von ihnen bestimmten Behörden können aus-\ndes Bundesrates folgendes verordnet:                                     nahmsweise für einzelne Betriebe und Verwaltun-\ngen auf Antrag von dem nach § 2 vorgeschriebenen\nSchichtenbuch abweichende Arbeitszeitnachweise\n§ 1                                     zulassen, wenn diese sämtliche im Schichtenbuch ge-\nPersonenkreis                                forderten Angaben in übersichtlicher Form enthal-\nten. Im übrigen gelten die Vorschriften des § 2 ent-\n(1) Kraftfahrer im Sinne dieser Verordnung sind                       sprechend.\nPersonen, die im Rahmen eines unter den Geltungs-\nbereich der Arbeitszeitordnung vom 30. April 1938                             (2) Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten\n(Reichgesetzbl. I S. 447) fallenden Arbeitsverhält-                      für die Deutsche Bundesbahn und die Deutsche\nnisses ein Kraftfahrzeug führen.                                         Bundespost, soweit nicht für deren Bereich die zu-\nständigen Fachminister von dem nach § 2 vorge-\n(2) Beifahrer im Sinne dieser Verordnung sind                         schriebenen Schichtenbuch abweichende Arbeitszeit-\nPersonen, die im Rahmen eines unter den Geltungs-                        nachweise zulassen. Eine Registrierung dieser Ar-\nbereich der Arbeitszeitordnung fallenden Arbeits-                        beitszeitnachweise ist nicht erforderlich.\nverhältnisses den Kraftfahrer zu seiner Ablösung\noder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten\nnicht nur gelegentlich begleiten.                                                                                            § 4\nZusätzliche Schichtenbücher\nund Arbeitszeitnachweise\n§ 2                                          (1) Zum Gebrauch in unvorhergesehenen Fällen,\nSchichtenbuch                                insbesondere bei plötzlicher Erkrankung eines Kraft-\nfahrers oder Beifahrers, kann der Arbeitgeber zu-\nDer Arbeitgeber hat jedem Kraftfahrer und je-                         sätzlich zu den nach den §§ 2 und 3 auf den Namen\ndem Beifahrer ein Schichtenbuch (Fahrtenbuch im                          des Kraftfahrers oder Beifahrers lautenden Schich-\nSinne der Nummer 54 der Ausführungsverordnung zur                        tenbüchern oder Arbeitszeitnachweisen für jedes\nArbeitszeitordnung vom 12. Dezember 1938) nach                           Kraftfahrzeug ein Schichtenbuch oder einen Arbeits-\ndem Muster der Anlage*) auszuhändigen; er hat das                        zeitnachweis ausstellen und bei der nach § 2 be-\nSchichtenbuch auf den Namen des Kraftfahrers oder                        stimmten Stelle registrieren lassen.\n(2) Auf dem Umschlag des zusätzlichen Schichten-\n•) Originaluröße des Schichtenbuches: DIN A 5 (210 X 148 mm)              buches und Arbeitszeitnachweises ist an der für die\nStand des Klischees im Papierformat DIN AS:                           Namenseintragung vorgesehenen Stelle die Fahr-\na) Vorderseite: Oberer, unterer und rcrnter Rand je 2 mm, linker      zeugnummer einzutragen. Zu diesen Schichten-\nR,rnd (Ilcfl.rand) 12 mm\nb) Rückseite: Oberer, unterer und linker Rand je 2 mm, rechter\nbüchern und Arbeitszeitnachweisen ist gelbes Papier\nRirnd (Ileflrnnd) 12 mm                                            zu verwenden.","66                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Teil I\n§ 5                            ber 1938 sowie der §§ 2 bis 7 dieser Verordnung\nFührung der Schichtenbücher                finden keine Anwendung auf die Arbeitsverhältnisse\nund Arbeitszeitnachweise                  der\n(l) Kraftfahrer und Beifahrer haben die Spalten         a) Fahrer und Beifahrer von Personenkraftwagen,\ndes Schichtenbuches oder des Arbeitszeitnachweises         b) Fahrer von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen,\nsorgfältig auszufüllen. Die Eintragungen sind je-\nc) Kraftfahrer der Kraftfahrzeugindustrie,     des\nweils bei Beginn und am Ende der in Betracht kom-\nKraftfahrzeughandels und -handwerks         bei\nmenden Zeitgruppe vorzunehmen. Arbeitsunter-\nUberführungs- und Probefahrten,\nbrechungen von weniger als 15 Minuten Dauer\nbrnuchen nicht eingetragen zu werden; dasselbe gilt        d) Kraftfahrer und Beifahrer von Kraftomni-\nfür Hilfsarbeiten und Arbeitsbereitschaft von weni-           bussen an den Tagen, an denen sie ausschließ-\nger als 30 Minuten Dauer, sofern sie nicht am An-             lich im Linienverkehr mit einem durchschnitt-\nfang oder Ende der Schicht liegen.                            lichen Haltestellenabstand von nicht mehr als\n3 km tätig sind,\n(2) Die Schichtenbücher und Arbeitszeitnachweise\nsind vom Kraftfahrer und Beifahrer während der             e) Kraftfahrer und Beifahrer im Nahverkehr,\nFahrt mitzuführen und dem Kontrollbeamten auf                 wenn Beginn und Ende der Arbeitsschicht\nVerlangen zur Prüfung auszuhändigen; dieser kann              durch Stempeluhrkarten, Torkontrollen oder\ndas Blatt des Schichtenbuches oder Arbeitszeitnach-           gleichwertige Aufzeichnungen täglich fest-\nweises zur \\,Veiterleitung an das Gewerbeaufsichts-           gestellt werden und die Dauer der während\namt entnehmen. Die Entnahme ist auf dem nach-                 der Schicht einzuhaltenden Pausen schriftlich\nfolgenden Blatt zu bescheinigen.                              festgelegt wird. Diese Voraussetzungen gelten\nauch als erfüllt, wenn auf dem Fahrzeug ein\n§ 6                                  Fahrtschreiber während der ganzen Dauer der\nSchicht in Betrieb ist und Beginn und Ende der\nPrüfung der Eintragungen durch den Arbeitgeber               Schicht für jeden Kraftfahrer und Beifahrer\nDer Arbeitgeber hat die Arbeitnehmer zu den                 auf dem Registrierblatt besonders vermerkt\nvorgeschriebenen Eintragungen in die Schichten-               werden. Als Nahverkehr gilt der Verkehr mit\nbücher und Arbeitszeitnachweise anzuhalten; er hat            Kraftfahrzeugen innerhalb der Nahzone im\nwöchentlich mindestens einmal zu prüfen, ob die               Sinne des § 2 des Güterkraftverkehrsgesetzes\nSchichtenbücher und die Arbeitszeitnachweise ord-             vom 17. Oktober 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 697)\nnungsgemäß geführt werden, und diese Prüfung                  und zwar auch mit Kraftfahrzeugen, die nicht\ndurch Unterschrift auf dem Blatt zu bescheinigen.             für die Beförderung von Gütern bestimmt sind.\n§ 7\nAufbewahrung der Eintragungen                                           § 9\n(1) Kraftfahrer und Beifahrer haben das für die                        Geltung in Berlin\nEintragungen benutzte Blatt am Ende der auf den            Diese Verordnung gilt nach Maßgabe des § 13\nEintragungszeitraum folgenden Kalenderwoche aus         Abs. 1, § 14 des Dritten Uberleitungsgesetzes vom\ndem Schichtenbuch oder Arbeitszeitnachweis zu ent-      4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) in Verbin-\nfernen und dem Arbeitgeber zusammen mit etwa            dung mit § 4 des Gesetzes über die Aufhebung von\nverschriebenen oder sonst unbrauchbar gewordenen        Vorschriften auf dem Gebiete des Arbeitsschutzes\nBlättern zu übergeben.                                  vorn 21. März 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 146) auch\n(2) Der Arbeitgeber hat die Blätter - auch ver-      im Land Berlin.\nschriebene oder sonst unbrauchbar gewordene -\nein Jahr lang aufzubewahren.                                                      § 10\nInkrafttreten\n§ 8\nDiese Verordnung tritt am 1. April 1956 in Kraft.\nAusnahmen\nGleichzeitig tritt der Erlaß über das Fahrtenbuch\nDie Vorschriften der Nummer 54 der Ausführungs-       vom 9. Februar 1939 (Reichsarbeitsblatt III S. 63)\nverordnung zur Arbeitszeitordnung vom 12. Dezem-        außer Kraft.\nBonn, den 8. Februar 1956.\nDer Bundesminister für Arbeit\nAnton Storch","Nr. 5           -     Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Februar 1956                                                                                                                                                    61\n(Originalgröße des Klischees: 196 X 144 mm)                                                                                                                                                                                                                                Vorderseite\n1                    llilfsarbeiton                                                                                                                       :                                                                                                                       :     --\n7\n~\nDienst am Steuer\n1\ni          '\nil                                 1\n1       i i1 -\nC.!)        Arbeitsl»ereitsd,aFt                                                                                                                                                                                                                                         1\n1/\n<\nEo-<\nRuhepam~e\n111                                                                                                                                                                                     11\n,.,                                1\n1\n1\n·~      ---\n~           Hilfsnrb,.iten                                                                                                                                                                                                                                               1\n0\n~          Dienst am Steuer                     i /               iJ                    /,                h      :\n:\nh\n~\nI\nr.\nu\n-,,-,\n11             !   1            /  1\nI\n1 I                    ,\"J\n1 r.\n: //1         LJ\nArbeitHhereitsd,aft\nRuhepause\nIlil!sarhcite11\n1/    :               ·1             tl                     1\nI'-'\n1           I\n:\n11                   7 ! 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I    Bei stundenweiser Benutzung ist die Zeit unter ,, ßemerkun gen\" einzutragen.\nWodie                                    Amt!, Kennz. des regelm. gefahr. Fahrz,                                      Name des Fahren (Beifahren)\nvam _______ bis _________\n-----------------------------                                   ------------------------------                                        1-?~          _ ,                                   Raum für Registrierstempel\n1-                                                                                                                                                                                                                                                                               Rückseite\n- - --\n-1\nHilfsarbeiten\nDienst am Steuer               il                                                                                                                         1\n1\n:\nli !\n!1\nl /n       --\nC.!)          Arbeitshereitsd,aft\ni   1                                                                                                                                                                                                                        : l/\n~                                                                                 '                                                                                                                                                                                        1     ILJ\nRuhepawm                                                                                                                                                                                                                                                     1\n~\n~\nc:::\nHilfsarbeiten\n:     ,~           ,-\n1\n1 -\nr..           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