{"id":"bgbl1-1956-49-1","kind":"bgbl1","year":1956,"number":49,"date":"1956-11-24T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1956/49#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1956-49-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1956/bgbl1_1956_49.pdf#page=1","order":1,"title":"Drittes Gesetz zur Änderung des Selbstverwaltungsgesetzes","law_date":"1956-11-15T00:00:00Z","page":863,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["863\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1956                 Ausgegeben zu Bonn am 24. November 1956                                                        Nr.49\nTag                                                Inhalt:                                                         Seite\n15.11.56     Drittes Gesetz zur Änderung des Selbstverwaltungsgesetzes                                                 863\n23. 11. 56   Verordnung znr Änderung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundesergänzungs-\ngesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung . . . . . . . . . . . . . .   864\n23. 11. 56   Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Bundesergän-\nzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung . . . . . . . .          870\nIn Teil II Nr. 29, ausgegeben am 8. November 1956, sind veröffentlicht: Gesetz zum Ubereinkommen Nr. 10 der Inter-\nnationalen Arbeitsorganisation vom 16. November 1921 über das Alter für die Zulassung von Kindern zur Arbeit in\nder Landwirtschaft. - Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutze des\ngewerblichen Eigentums und ihrer Nebenabkommen. - Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Berner Uber-\neinkunft zum Schutze von vVerken der Literatur und Kunst. - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Uberein-\nkommens Nr.101 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 26. Juni 1952 über den bezahlten Urlaub in der Land-\nwir,tschaft. - Bekanntmc1chung über da,s Inkrafttreten des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahfit und der\nVereinbarung über den Durchflug im internationalen Fluglinienverkehr für die Bundesrepublik Deutschland. -\nBekanntmachung der Geschäfts- und Verfahrensordnung des Zweiten Senats des Obersten Rückerstattungsgerichts.\nIn Teil II Nr. 30, ausgegeben am 14. November 1956, sind veröffentlicht: Gesetz über das Internationale Pflanzen-\nschutzabkommen vom 6. Dezember 1951. - Gesetz über das am 16. November 1955 unterzeichnete Dritte Zusatz-\nabkommen zum Zollvertrag vom 20. Dezember 1951 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen\nEidgenossenschaft. - Verordnung zur .Änderung der Verordnung über die Seelotsreviere, ihre Grenzen und die\nLotsensignale. - Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Schiffssicherheitsvertrages London\n1948. - Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 88 der Internationalen Arbeitsorganisa-\ntion über die Organisation der Arbeitsmarktverwaltung. - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Protokolls\nüber die Vefllängerung des deutschen Zollzugeständnisses für Loden zwischen der Bundesrepublik Deutschland\nund der Republik Osterreich.\nDrittes Gesetz zur Änderung des Selbstverwaltungsgesetzes.\nVom 15. November 1956.\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes-                  ten bleiben nach Ablauf ihrer Amtsdauer im Amt,\nrates das folgende Gesetz beschlossen:                           bis ihre Nachfolger eintreten. Wiederwahl ist zu-\nlässig; sie kann jedoch für ~ie nächste Amtsdauer\nArtikel 1                              von dem Betreffenden abgelehnt werden.\"\nDas Gesetz über die Selbstverwaltung und über\nÄnderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der                                        Artikel 2\nSozialversicherung (Selbstverwaltungsgesetz) in der              Dieses Gesetz td.tt am Tage nach seiner Verkün-\nFassung der Bekanntmachung vom 13. August 1952                 dung in Kraft.\n(Bundesgesetzbl. I S. 427, 600), des Gesetzes zur Er-\ngänzung des Selbstverwaltungsgesetzes vom 18. Juni\n1953 (Bundesgesetzbl. I S. 405) sowie des § 224 Abs. 2          Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\ndes Sozialgerichtsgesetzes vom 3. September 1953\n(Bundesgesetzbl. I S. 1239) wird wie folgt geändert:          Bonn, den 15. November 1956.\n§ 2 Abs. 11 erhält die folgende Fassung:\n,, (11) Die Amtsdauer der in der ersten Wahl                           Der Bundespräsident\ngewählten Mitglieder der Organe, der Versicher-                               Theodor Heuss\ntenältesten und der Vertrauensmänner endet am\n30. Juni 1958. Die Amtsdauer der in jeder folgen-           Der Stellvertreter des Bundeskanzlers\nden Wahl Gewählten endet ohne Rücksicht auf                                        Blücher\nden Zeitpunkt der Durchführung der Wahl vier\nJahre nach dem Ablauf der Amtsdauer der in der                    Der Bundesminister für Arbeit\nvorausgegangenen Wahl Gewählten. Die Gewähl-                                   A_nton Storch"]}