{"id":"bgbl1-1956-48-1","kind":"bgbl1","year":1956,"number":48,"date":"1956-11-17T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1956/48#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1956-48-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1956/bgbl1_1956_48.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zur Ergänzung des Personalgutachterausschuß-Gesetzes","law_date":"1956-11-06T00:00:00Z","page":843,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["843\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1956                 Ausgegeben zu Bonn am 17. November 1956                                                                   Nr. 48\nTag                                                Inhalt:                                                                    Seite\n6. 11. 56   Gesetz zur Ergänzung des Personalgutachterausschuß-Gesetzes      ..........................                          843\n12. 11. 56   Gesetz über die Umwand]unq von Kapitalgesellschaften und bergrechtlichen Gewerkschaften                              844\n16.11.56     Drittes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes . . . . . . . . .                       850\n16. 11. 56  Zweites Sonderzulagengesetz      ..... ...................................... ...........                             854\n10. 11. 56   Verordnung über amtlich anerkannte Sachverständige und amtlich anerkannte Prüfer für den\nKraftfahrzeugverkehr (Kraftfahrsachverständigen-Verordnung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   855\n16. 11. 56   Rechtsverordnung über Anforderungsbehörden nach dem Bundesleistungsgesetz . . . . . . . . . . .                      858\n16, 11. 56   Rechtsverordnung über die Bestimmung von Gegenständen, die als bewegliche Sachen im\nSinno des § 2 Abs. 1 Nr. l, 5 und 6 des Bundesleistungsgesetzes gelten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        859\n16. 11. 56  Rechtsverordnung über Bedarfsträger nach dem Bundesleistungsgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            860\n10.11.!16   Verordnung übpr die Amtsdauer, Amtsführung und Entschädigung der Mitglieder der Bundes-\nausschüsse und Lmdesausschüsse der Ärzte (Zahnärzte) und Krankenkassen . . . . . . . . . . . . . .                   861\n25 10. 56   Berichtigung zur Verordnung über Bezugscheine für Betäubungsmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . .                862\nIn Teil II Nr. 28, ausgegeben am 19. Oktober 1956, sind veröffentlicht: Gesetz zu dem Abkommen vom 20. Oktober 1955\nüber die Cründung der „Eurofima\" Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial. - Ver-\nordnung zur .Änderung der Hafenordnung (Polizeiverordnung) für die Häfen in Schleswig-Holstein. - Bekannt-\nmachung über den Geltungsbereich der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes. -\nBekanntmachung über die Wiederanwendung des Abkommens über Verwaltungsmaßregeln zur Gewährung wirk-\nsamen Schutzes gerJen den Mädchenhandel im Verhältnis zu Australien. - Bekanntmachung über die Wiederan-\nwendung der lnternatiomilen Übereinkunft zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels im Verhältnis zu\nAustralien. -- Bekanntmachung über dc1s Inkrafttreten des Protokolls betreffend die Verlängerung der Geltungsdauer\nder Erklärung über die Regelung der Handelsbeziehungen zwischen Vertragspartnern des Allgemeinen Zoll- und\nHandelsabkommens und Japan.\nGesetz\nzur Ergänzung des Personalgutachterausschuß-Gesetzes.\nVom 6. November 1956.\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes-              In § 3 wird der folgende Absatz 5 angefügt:\nrates das folgende Gesetz beschlossen:                           ,, (5) Die Mitglieder des Personalgutachteraus-\nschusses erhalten eine Aufwandsentschädigung und\nArtikel 1                             Tagegelder in derselben Höhe, wie sie den Mit-\ngliedern des Deutschen Bundestages gewährt wer-\nDas Gesetz über den Personalgutachterausschuß              den.\"\nfür die Streitkräfte (Personalgutachterausschuß-\nGesetz) vom 23. Juli 1955 (Bundesgesetzbl. I S. 451)                                    Artikel 2\nwird wie folgt ergänzt:                                         Dieses Gesetz tritt am 26. Juli 1955 in Kraft.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 6. November 1956.\nDer Bundespräsident\nTheodor Heuss\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nBlücher\nDer Bundesminister für Verteidigung\nStrauß\nDer Bundesminister des Innern\nDr. Schröder\nDer Bundesminister der Finanzen\nSchäffer"]}