{"id":"bgbl1-1956-41-3","kind":"bgbl1","year":1956,"number":41,"date":"1956-08-31T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1956/41#page=5","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1956-41-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1956/bgbl1_1956_41.pdf#page=5","order":3,"title":"Elfte Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl","law_date":"1956-08-29T00:00:00Z","page":759,"pdf_page":5,"num_pages":6,"content":["Nr. 41-Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. August 1956                 759\nElite Verordnung\nüber Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes\nder Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl.\nVom 29. August 1956.\nAuf Grund des § 1 Abs. 1 des Sechsten Gesetzes\nzur Anderung des Zolltclrifs (Durchführung des Ge-\nmeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft\nfür Kohle und Stahl) vom 24. November 1955 (Bun-\ndcsgesetzbl. I S. 728) verordnet die Bundesregierung:\n§ 1\nDer Zolltarif (Bundesgesetzbl. 1951 I S. 527) in der\nzur Zeit geltenden Fassung wird mit Wirkung vom\n15. August 1956 wie folgt geändert:                    ·\n1. In der Allgemeinen Anmerkung 5 zu Kapitel 73 (Anmerkung zu den Nm. 7301, 7306, 7307, 7309 bis\n7313 und 7316) werden im ersten Absatz die Worte „von 6 °/o und 8 0/o des Wertes\" ersetzt durch die\n\\-\\Torte „von 5 0/o, 6 °/o und 8 0/o des Wertes\".\n2. In der Tarifnr. 7301 (Roheisen usw.) erhalten die Absätze A und B folgende Fassung:\n7301       Roheisen (einschließlich Spiegeleisen) in Barren, Masseln, Flossen\noder dergleichen, auch in formlosen Stücken:\nA - Hämatitroheisen (einschließlich Stahlroheisen) und phosphor-\nhaltiges Roheisen (einschließlich Ferrophosphor):\n1 - Stahlroheisen mit einem Gehalt an Silizium von gewichts-\nmäßig 1,5 0/o oder weniger und an Mangan von gewichts-\nmäßig mehr als 1,5 0/o (EG) ............................. .        frei frei\n2 - anderes (EG) ........................................... .          frei  5\nzeitweilig ............................................ .              4\nB - Spiegeleisen (EG) .......................................... .          frei  6\nzeitweilig                                                                 5\n3. In der Tarifnr. 7302 (Ferrolegicrungen) erhält Absatz A - 1 folgende Fassung:\nA - Ferromangan:\n1 - mit einem Kohlenstoffgehalt von gewichtsmäßig mehr als\n2 0/o (hochgekohltes Ferromangan) (EG) .................•         frei 12\nzeitweilig ............................................ .           10\n4. An die Stelle des Zollsatzes von „6 0/o\" des Wertes für Waren im Rahmen der Zollkontingente in den\nTarifnrn.\n7301 Abs. C - 2,\n7306 Abs. A,\nB - 1,\nC,\n7307 Abs. A - 1 - a,\nB - 1 - a,\n7309 Abs. A,\n7310 Abs. A - 2 und 3,\n7311 Abs. A - 1 - a - 1 - a,\na - 2 - a,\nb - 1,\nC - 1,\nAbs. B,\n7313 Abs. B - 1 - a - 1 und 2,\n1 - b - 1 und 2,\n2 - a und b\ntritt jeweils der Zollsatz von „5 0/o\" des Vv'ertes.","760                                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Teil I\n5. An die Stelle des Zollsatzes von „8 °/o\" des Wertes für Waren im Rahmen der Zollkontingente in den\nTarifnrn.\n7306 Abs. B - 2,\n7307 Abs. A - 1 - b,\nB - 1 - b,\n7309 Abs. B,\n7310 Abs. D-1-a,\n7311 Abs. A - 4 - a - 1 - a,\n7313 Abs.B-3-b,cundd,\n4,\n5-c-1,\n5-d\ntritt jeweils der Zollsa_tz von „6 °/o\" des Wertes.\n6. In der Tarifnr. 7308 (Sturze für Bleche usw.) erhält Absatz B folgende Fassung:\nB - plattiert (EG) ............................................... .                           frei              8\nzeitweilig ................................................ .                                             6\n7. In der Tarifnr. 7315 erhalten die Absätze A - 1 - b, A - 3, A - 4 - b, A - 5 - a, A - 5 - c - 1 - a, A - 6 - a,\nA - 6 - b, A - 6 - c - 2, A - 6 - d, A - 6 - e - 1 - a, A - 6 - e - 1 - b, B - 1 - b, B - 3, B - 4 - b, B - 5 - a, B - 5 - c - 1 - a,\nB - 6 - b - 1, B - 6 - b ·• 2, B - 6 - b - 3 - b, B - 6 - b - 4 und B - 6 - b - 5 - a folgende Fassung:\n7315         Qualitätskohlenstoffstahl und legierte Stähle, in den in den Nrn. 7306\nbis 7314 aufgeführten Formen:\nA - Qualitätskohlenstoffstahl:\n1 - Rohblöcke (Ingots), Vorblöcke (Blooms), Knüppel, Brammen,\nPlatinen:\nb - andere:\n1 - Rohblöcke (Ingots):\na - nicht plattiert (EG)                                                     frei               8\nzeitweilig ................................... .                                         7\nb - plattiert (EG) ................................. .                      frei                9\nzeitweilig ................................... .                                         7\n2 - Vorblöcke (Blooms), Knüppel, Brammen, Platinen:\na - nicht plattiert (EG) ............................ .                     frei                8\nzeitweilig ................................... .                                         7\nb - plattiert (EG) ................................. .                      frei              10\nzeitweilig ................................... .                                         8\n3 - Sturze für Bleche, in Rollen; Breitflachstahl:\na - Sturze für Bleche, in Rollen:\n1 - nicht plattiert (EG) .......................... .                   frei                8\nzeitweilig ................................ .                                        7\n2 - plattiert (EG) ............................... .                    frei              10\nzeitweilig ................................ .                                        8\nb - Breitflachstahl:\n1 - nicht plattiert (EG) .......................... .                   frei              11\nzeitweilig ................................ .                                       7\n2 - plattiert (EG) ...............................•                     frei              15\nzeitweilig ................................ .                                       8\n4. - Stabstahl (einschließlich Walzdraht und Hohlbohrer-\nstäbe, zur Herstellung von Bohrern· und Bohrstangen\nfür Bergwerke geeignet) und Profile:\nb - nur warm gewalzt oder nur warm stranggepreßt (EG)                       frei              10\nzeitweilig ................................... .                                         8\n5 - Bandstahl:\na - nur warm gewalzt, auch entzundert (dekapiert) (EG)                      frei              15\nzeitweilig ................................... .                                         9\nc - plattiert, überzogen oder mit anderer Oberflächen-\nbearbeitung:\n1 - nur plattiert:\na - warm gewalzt (EG) ...................... .                      frei              15\nzeitweilig ............................. .                                     10","Nr. 41-Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. August 1956               761\n6 - Bleche:\na - nur warm gewalzt, nicht entzundert (dekapiert) (EG)     frei 15\nzeitw·eiJig ................................... .         10\nim Rahmen des Zollkontingents, zeitweilig .... .           8\nb - nur warm gewalzt und entzundert (dekapiert) (EG)        frei 15\nzeitweilig ................................... .          10\nim Ralnnen des Zollkontingents, zeitweilig .... .          8\nc - nur kalt gewalzt, auch entzundert (dekapiert), mit\neiner Stärke:\n2 - von weniger als 3 mm (EG) ................. .       frei 16\nzeitweilig ................................ .         10\nd - plattiert, überzogen, poliert oder mit anderer Ober-\nflächenbearbeitung:\n1 - nur. plattiert (EG) ........................... .   frei 18\nzeitweilig ................................ .         11\n2 - überzogen (EG) .............................•       frei 22\nzeitweilig ................................ .         11\n3 - andere (z.B. poliert) (EG) .................... .   frei 16\nzeitweilig ................................ .         10\ne - anders bearbeitet:\n1 - nm anders als quadratisch oder rechteckig zuge-\nschnitten:                            ·\na - nur warm oder kalt gewalzt, auch entzundert\n(dekapiert) (EG) .........................•     frei 16\nzeitweilig ............................. .        10\nb - plattiert, überzogen, poliert oder mit anderer\nOberflächenbearbeitung:\n1 - nur plattiert (EG) .....................•   frei 16\nzeitweilig .......................... .       11\n2 - überzogen:\na - mit Metallüberzug (EG) ............ .   frei 18\nzeitweilig ....................... .      11\nb - anders überzogen (EG) ............. .   frei 22\nzeitweilig ....................... .       11\n3 - andere (z. B. poliert) (EG) ............••  frei 16\nzeitweilig .......................... .       10\nB - legierte Stähle:\n1 - Rohblöcke (Ingots), Vorblöcke (Blooms), Knüppel, Brammen,\nPlatinen:\nb - andere:\n1 - Rohblöcke (Ingots):\na - nicht plattiert (EG)                                    frei  8\nzeitweilig ................................... .           7\naus Wälzlagerstahl, im Rahmen des Zollkontin-\ngents, bis 31. Dezember 1956 ................. .           4\nb - plattiert (EG) ................................. .      frei  9\nzeitweilig ................................... .           7\naus Wälzlagerstahl, im Rahmen des Zollkontin-\ngents, bis 31. Dezember 1956 ................. .           4\n2 - Vorblöcke (Blooms), Knüppel, Brammen, Platinen:\na - nicht plattiert (EG) •............................      frei  8\nzeitweilig ................................... .           7\naus Wälzlagerstahl, im Rahmen des Zollkontin-\ngents, bis 31. Dezember 1956 ................. .           4\nb - plattiert (EG) .................................•       frei 10\nzeitweilig ................................... .           8\naus Wälzlagerstahl, im Rahmen des Zollkontin-\ngents, bis 31. Dezember 1956 .................. .           4","762                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Teil I\n3 - Sturze für Bleche, in Rollen; Breitflachstahl:\na - Sturze für Bleche, in Rollen:\n1 - nicht plattiert (EG) ......................... .   frei  8\nzeitweilig ............................ , ... ,       7\n2 - plattiert (EG) ............................... .    frei 10\nzeitweilig ................................ .         8\nb - Breitflachstahl:\n1 - nicht plattiert (EG) .......................... .   frei 11\nzeitweilig ................................ .        10\nII\naus sogen. ,,Baustahl      oder aus legiertem\nSonderstahl, zeitweilig .................... .        7\n2 - plattiert (EG) ............................... .    frei 15\nII\naus sogen. ,,Baustahl      oder aus legiertem\nSonderstahl, zeitweilig .................... .        8\naus anderem legierten Stahl, zeitweilig ..... .      11\n4 - Stabstahl (einschließlich Walzdraht und Hohlbohrer-\nsUibe, zur Herstellung von Bohrern und Bohrstangen\nfür Bergwerke geeignet) und Profile:\nb - nur warm gewalzt oder nur warm stranggepreßt:\n1 - Walzdraht (EG) ............................. .      frei 12\naus sogen. ,,Baustahl\" oder aus legiertem\nSonderstahl, zeitweilig .................... .        8\naus Wälzlagerstahl, im Rahmen des Zollkon-\ntingents, bis 31. Dezember 1956 ............. .       4\naus anderem legierten Stahl, zeitweilig ..... .       9\n2 - Stabstahl (einschließlich Hohlbohrerstäbe) (EG)     frei 10\nzeitweilig ................................ .         9\naus sogen. ,,Baustahl\" oder aus legiertem Son-\nderstahl, zeitweilig ........................ .       8\naus Wälzlagerstahl, im Rahmen des Zollkon-\ntingents, bis 31. Dezember 1956 ............. .       4\n3 - Profile (EG) ................................. .    frei 11\nII\naus sogen. ,,Baustahl      oder aus legiertem\nSonderstahl, zeitweilig .................... .        8\naus Wälzlagerstahl, im Rahmen des Zollkon-\ntingents, bis 31. Dezember 1956 ...........•.         4\naus anderem legierten Stahl, zeitweilig ..... .       9\nim Rahmen des Zollkontingents, zeitweilig          8\n5 - Bandstahl:\na - nur warm gewalzt, auch entzundert (dekapiert) (EG)      frei 13\naus sogen. ,,Baustahl\", zeitweilig ............. .         9\nim Rahmen des Zollkontingents, zeitweilig .. .          8\naus legiertem Sonderstahl, zeitweilig .......... .        10\naus Wälzlagerstahl, im Rahmen des Zollkontin-\ngents, bis 31. Dezember 1956 .................. .          4\naus anderem legierten Stahl, zeitweilig ....... .         11\nim Rahmen des Zollkontingents, zeitweilig .. .          8\nc - plattiert, überzogen oder mit anderer Oberflächen-\nbearbeitung:\n1 - nur plattiert:\na - warm gewalzt (EG) ...................... .     frei 15\naus sogen. ,,Baustahl\" oder aus legiertem\nSonderstahl, zeitweilig ................. .      11\naus anderem legierten Stahl, zeitweilig ..       12\n6 - Bleche\nb - andere Bleche:\n1 - nur warm gewalzt, nicht entzundert (dekapiert)\n(EG) ....................................... .     frei 15\naus sogen. ,,Baustahl\" oder aus legiertem Son-\nderstahl, zeitweilig ....................... .       11","Nr. 41-Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. August 1956                 763\nim Rahmen des Zollkontingents, zeitweilig ..          8\naus anderem legierten Stahl, zeitweilig ..... .         12\nim Rahmen des Zollkontingents, zeitweilig ..          8\n2 - nur warm gewalzt und entzundert (dekapiert)\n(EG) .................................... ·····       frei 15\naus sogen. ,,Baustahl\" oder aus legiertem Son-\nderstahl, zeitweilig ....................... .          11\nim Rahmen des Zollkontingents, zeitweilig ..          8\naus anderem legierten Stahl, zeitweilig ..... .         12\nim Rahmen des Zollkontingents, zeitweilig ..          8\n3 - nur kalt gewalzt, auch entzundert (dekapiert),\nmit einer Stärke:\nb - von weniger als 3 mm (EG) ............... .       frei 18\naus sogen. ,,Baustahl\" oder aus legiertem\nSonderstahl, zeitweilig .................. .        11\nim Rahmen des Zollkontingents, zeitweilig         10\naus anderem legierten Stahl, zeitweilig ....        13\nim Rahmen des Zollkontingents, zeitweilig         10\n4 - plattiert, überzogen, poliert oder mit       anderer\nOberflächenbearbeitung:\na - nur plattiert (EG) ........................ .     frei 18\naus sogen. ,,Baustahl\" oder aus legiertem\nSonderstahl, zeitweilig .................. .        11\naus anderem legierten Stahl, zeitweilig ... .        12\nb - andere (EG) ............................. .       frei 18\naus sogen. ,,Baustahl\" oder aus legiertem\nSonderstahl, zeitweilig .................. .         11\nim Rahmen des Zollkontingents, zeitweilig         10\naus anderem legierten Stahl, zeitweilig ....        12\nim Rahmen des Zollkontingents, zeitweilig         10\n5 - anders bearbeitet:\na - nur anders als quadratisch oder rechteckig\nzugeschnitten:\n1 - nur warm oder kalt gewalzt, auch entzun-\ndert (dekapiert) (EG) .................. .    frei 18\naus sogen. ,,Baustahl\" oder aus leqiertem\nSonderstahl, zeitweilig ............... .        11\nim Rahmen des Zollkontinqents, zeit-\nweilig ............................ .         10\naus anderem legierten Stahl, zeitweilig          12\nim Rahmen des Zollkontinqents, zeit-\nweilig ........................... • •        10\n2 - plattiert, überzogen, poliert oder mit an-\nderer Oberflächenbearbeitung:\na - nur plattiert (EG) .................. .   frei 22\naus sogen. ,,Baustahl\" oder aus legier-\ntem Sonderstahl, zeitweilig ........ .       11\nim Rahmen des Zollkontingents,\nzeitweilig ...................... .        10\naus anderem legierten Stahl, zeit-\nweilig ........................... .         12\nb - andere (EG) ....................... .     frei 22\naus sogen. ,,Baustahl\" oder aus leqier-\ntem Sonderstahl, zeitweilig ........ .       11\nim Rahmen des Zollkontingents,\nzeitweilig ...................... .        10\naus anderem legierten Stahl, zeit-\nweilig ........................... .         12\nim Rahmen des Zollkontingents,\nzeitweilig ...................... .        10","764             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Teil I\n§ 2\nDie nach § 1 Nr. 4 und 5 ermäßigten Zollsätze für\nWaren im Rahmen der Zollkontingente und die in\n§ 1 Nr. 2, 3, 6 und 7 als „zeitweilig\" bezeichneten\nZollsätze gelten bis auf weiteres.\n§ 3\nDie Allgemeinen Verwaltungsvorschriften erläßt\nder Bundesminister der Finanzen.\n§ 4\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten\nUberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-\ngesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 2 des Sechsten\nGesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Durchführung\ndes Gemeinsamen Marktes der Europäischen Ge-\nmeinschaft für Kohle und Stahl) vom 24. November\n1955 (Bundesgesetzbl. I S. 728) auch im Land Berlin.\n§ 5\nDiese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\nkündung in Kraft.\nBonn, den 29. August 1956.\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nBlücher\nFür den Bundesminister der Finanzen\nDer Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen\nDr. Balke"]}