{"id":"bgbl1-1956-4-1","kind":"bgbl1","year":1956,"number":4,"date":"1956-02-02T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1956/4#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1956-4-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1956/bgbl1_1956_4.pdf#page=1","order":1,"title":"Zweite Verordnung über die Besoldung der Freiwilligen in den Streitkräften","law_date":"1956-01-31T00:00:00Z","page":61,"pdf_page":1,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt\n61\nTeill\n1956                   Ausgegeben zu Bonn am 2. Februar 1956                                                                     Nr. 4\nTag                                                  Inhalt:                                                                    Seite\n31. 1. 56  Zweite Verordnung über die Besoldung der Freiwilligen in den Streitkräften . . . . . . . . . . . . . .                   61\n1. 2. 56  Zweite Anordnung des Bundespräsidenten über die .Dienstgradbezeichnungen, die Ernennung\nund Entlassung sowie die Uniform der freiwilligen Soldaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     63\nZweite Verordnung\nüber die Besoldung der Freiwilligen in den Streitkräften.\nVom 31. Januar 1956.\nAuf Grund des § 4 des Gesetzes über die vor-                    dung nach folgender Obersicht den Besoldungs-\nläufige Rechtsstellung der Freiwilligen in den Streit-            gruppen der Besoldungsordnungen A und B und\nkräften vom 23. Juli 1955 (Bundesgesetzbl. I S. 449)              den Dienstaltersstufen der Besoldungsordnung A\nverordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des                  des Besoldungsgesetzes vom 16. Dezember 1927\nBundesrates:                                                      (Reichsgesetzbl. I S. 349) in der Fassung des Dritten\n§ 1                                   Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besol-\nDie freiwilligen Soldaten in den Streitkräften                  dungsrechts vom 27. März 1953 (Bundesgesetzbl. I\nwerden bis zur gesetzlichen Regelung ihrer Besol-                 S. 81) zugeordnet:\nA. Soldaten ohne Vordienstzeiten als Soldat oder als planmäßiger Beamter\nLebensalter im Zeitpunkt des Eintritts in die Streitkräfte                              Wohnungs-\nBe-                                           1       23          1             25                   geld-\nDienstgrad          soldunqs-        weniger als 23 Jahre                                                                  zuschuß\nqruppe                                                    und mehr Jahre\nTarifklasse\nDienstaltersstufe\nGrenadier                     A 12                                                      2                         3                    VI\nB. Soldaten mit einer nach dem 8. Mai 1945 im Bundesgrenzschutz, im Zollgrenz-\ndienst oder im Polizeivollzugsdienst als planmäßiger Beamter abgeleisteten\nDienstzeit, soweit sie nicht unter Abschnitt C fallen\n1. Mannschaften und Unteroffiziere\nmit einer Gesamtdienstzeit von\nweniger                    2     1    4     1       6          1       8\nals 2 Jahren               1\nund mehr Jahren\nDienstaltersstufe\nGrenadier                     A 12                  1                       2           3                                              VI\nGefreiter                     All                   1                       2           3                                              V\nObergefreiter                 A 10b                 1                        1          2             3                                 V\nHauptgefreiter                A 10a                 1                        1          2             3                                 V\nUnteroffizier                 A9a                                            1          2             3                  4              V\nStabsunteroffizier            A9a                                           2           3            4                   5              V\nFeldwebel                     A8a                                                       1             2                  3              V\n2. 0 f f i z i e r e\nmit einer im gehobenen oder höheren Dienst\nabgeleisteten Dienstzeit von\nweniger                           2                         4\nals 2 Jahren                1\nund mehr Jahren\nDienstaltersstufe\nLeutnant                      A4c2                                                       1                        2                    IV\nObe'rleutnant                 A4c 2                      2                              2                         3                    IV\nHauptmann                     A3b                                                                                                      III","62                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Teil I\na) Zu Nummer 1: Wenn es für den Soldaten günstiger ist, erhält er in seiner Besoldungsgruppe den Grundgehalts-\nsatz, der ebenso hoch oder, wenn ein solcher nicht vorhanden ist, nächsthöher ist als der Grund-\n~Jehal lssatz, der sich bei Zugrundelegung seines Lebensalters für ihn als Grenadier nach Ab-\nschnitt. A erg~ibe.\nb) Zu Nummern 1\nund 2: Wenn es für den Soldaten günstiger ist, erhält er in seiner Besoldungsgruppe den Grundgehalts-\nsatz, der ebenso hoch oder, wenn ein solcher nicht vorhanden ist, nächsthöher ist als der Grund-\n~Jehaltssatz, den er im Zeitpunkt des Ausscheidens aus seinem bisherigen Amt bezogen hat.\nC. Soldaten mit Vordienstzeiten als Soldat oder als planmäßiger Beamter vor dem 8. Mai 1945\nWohnungs-\nBe-                                                                                              geld-\nDienstqrad            soldungs-                                                                                         zuschuß\ngruppe\nTarifklasse\n1. Mannschaften·\nGrenadier                      A 12          4. Dienstaltersstufe                                                                  VI\nGefreiter                      A 11          4. Dienstaltersstufe                                                                   V\nObergefreiter                  A 10b         4. Dienstaltersstufe                                                                   V\nHauptgefreiter                 A 10a         4. Dienstaltersstufe                                                                   V\n2. U n t e r o ff i z i e r e\nmit einer vor dem 8. Mai 1945 als Soldat oder als\nplanmäßiger Beamter abgeleisteten Gesamtdienstzeit von\nwenige,    1     1    [    3   [    5    [   7   [   9    [   11    [   13   [   15\nals\n1 Jahr                                und mehr Jahren\nDienstaltersstufe\nUnteroffizier                  A9a            5           6          7                                                              V\nStabsunteroffizier             A9a            6           7          8                                                              V\nFeldwebel                      A8a            4           5          6        7        8                                            V\n0 berf eld we bel              A 7a                       3          4        5        6       7         8                          V\nStabsfeldwebel                 ASb                                   3        4        5       6         7         8        9      IV\nOberstabsfeldwebel             A5b                                            5        6       7         8         9       10      IV\n3. Offiziere\nmit einer vor dem 8. Mai 1945 als Offizier oder als\nplanmäßiger Beamter im gehobenen oder höheren Dienst\nabgeleisteten Dienstzeit von\nweniger 1 2         1\n4.   1   6   1  8    1 10  1   12   1    14   1   16   1  18\nals 2\nJahren                             und mehr Jahren\nDienstaltersstufe\nLeutnant                       A4c 2          4          5        6        7       8                                               IV\nOberleutnant                   A4c2           5          6        1        8       9                                               IV\nHauptmann                      A3b            1          1        1        2       3      4       5         6        7             III\nMajor                          A2c2                      3        4        5       6      1       8         9      10      11      III\nOberstleutnant                 A2b                                 1        1      2      3       4         5        6      7      III\nOberst                         A 1a                                         1       1     1       2         3        4      5       II\n4. Generale\nBrigadegeneral                                                  Besoldungsgruppe B 7 a                        II\nGeneralmajor                                                    Besoldungsgruppe B 6                          II.\nGeneralleutnant                                                Besoldungsgruppe B 4                            I\nGeneral                                                         Besoldungsgruppe B 3 a"]}