{"id":"bgbl1-1956-37-7","kind":"bgbl1","year":1956,"number":37,"date":"1956-07-27T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1956/37#page=23","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1956-37-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1956/bgbl1_1956_37.pdf#page=23","order":7,"title":"Verordnung über das Zollverfahren im internationalen Straßengüterverkehr","law_date":"1956-07-21T00:00:00Z","page":689,"pdf_page":23,"num_pages":18,"content":["Nr. 37 -    Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. Juli 1956                                          689\nVerordnung\nüber das Zollverfahren im internationalen Straßengüterverkehr.\nVom 21. Juli 1956.\nInhaltsübersicht\nI. Allgemeine Bestimmungen                                                    §§\nAllgemeine Voraussetzungen .................. .\nEinrichtung der Fahrzeuge und Behälter . . . . . . . . .                                   2\nAusschluß von dem vereinfachten Zollverfahren . .                                          3\nVerbot einer Änderung der Ladung . . . . . . . . . . . . .                                 4\nBezeichnungen der beteiligten Zollstellen . . . . . . . .                                  5\nZuständigkeit der Zollstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      6\nAusgabe der Zollbegleitscheinhefte . . . . . . . . . . . . . .                              7\nMuster und Sprache der Zollbegleitscheinhefte . . .                                         8\nArten der Abfertigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     9\nZollantrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      10\nAntragsteller . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . •         11\nAblehnung des Zollantrags . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       12\nVerfahren der Abgangszollstelle . . . . . . . . . . . . . . . .                          13\nVerfahren der Durchgangszollstellen . . . . . . . . . . . .                               14\nHandhabung des Zollbegleitscheinheftes, Buch- und\nAktenführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          15\nII. Besondere Bestimmungen\nfür die Abfertigung im vereinfachten\nZollanweisungsverfahren (§ 9 Abs. 1 Nr. 1)\nSicherheitsleistung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 ·\nÄnderung der Empfangszollstelle . . . . . . . . . . . . . . . . 17\nTeilung der Ladung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18\nUnfälle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19\nUmladungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20\nVerschlußverletzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • 21\nGeltung der Zollanweisungs-Ordnung . . . . . . . . . . . 22\nUbergang in ein anderes Zollverfahren . . . . . . . . . . 23\nVerfahren bei Unregelmäßigkeiten . . . . . . . . . . . . . . 24\nUnterstützung der Zollbürgen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25\nIII. Besondere Bestimmungen\nfür die Abfertigung von Freigut\nauf Zollbegleitscheinheft (§ 9 Abs. 1 Nr. 2)\nAbfertigung von Freigut . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   26\nSonstige für die Ausfuhr erforderliche Urkunden                                           27\nBesondere Vorkommnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        28\nIV. Bestimmungen über Behälter (Container)\nVerwendung des Zollbegleitscheinheftes beim Ver-\nkehr mit Behältern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              29\nZollbehandlung der Behälter bei der Bestimmungs-\nzollstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  30\nV. Schlußbestimmungen\nGeltung im Land Berlin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    31\nInkrafttreten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       32\nAußerkrafttreten alter Bestimmungen . . . . . . . . . . . .                               33\nAnlage 1 a Muster des Zollbegleitsche,inheftes\n(Carnet T.I.R.) - französisch -\nAnlage 1 b Deutsche Ubersetzung des Musters des\nZollbe,gleitscheinheftes für den inter•\nnationalen Straßengüterverkehr\n(Carnet T.I.R.)","690                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Teil I\nAuf Grund des § 109 Abs. 1 Nr. 1 und 3 des Zoll-       zwei letzten Jahre ausgestellt oder verlängert sein.\ngesetzes vom 20. März 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 529)     Der Führer des Fahrzeuges muß das Verschlußaner-\nin der Fassung des Gesetzes zur Anderung des              kenntnis bei der Beförderung von Waren, die auf\nZollgesetzes und der Verbrauchsteuergesetze vom           Zollbegleitscheinheft abgefertigt worden sind, mit\n23. Mai 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 317) wird ver-         sich führen und auf Verlangen den Zollbeamten\nordnet:                                                   jederzeit vorlegen. Das Verschlußanerkenntnis für\nBehälter kann in einem gemäß § 1 Abs .. 5 der An-\nlage 7 der Allgemeinen Zollordnung an dem Behäl-\nI. Allgemeine Bestimmungen                   ter angebrachten und mit Zollverschluß gesicherten\nSchutzrahmen aufbewahrt werden.\n§ 1\n(4) Einzelfahrzeuge und Lastzüge müssen, wenn\nAllgemeine Voraussetzungen\nmit ihnen Waren unter Verwendung eines Zoll-\n(1) Waren, die im grenz(iberschreitenden Verkehr       begleitscheinheftes befördert werden, vorne und\nmit den Teilnehmerstaaten auf zollsicher eingerich-       hinten durch je eine gut sichtbare rechteckige Tafel\nteten Lastkraftwagen und Anhängern befördert              gekennzeichnet sein, die auf blauem Grunde in\nwerden, können auf Antrag des Zollbeteiligten in          weißer lateinischer Druckschrift die Aufschrift„ T.I.R.\"\neinem vereinfachten Zollverfahren unter Verwen-           trägt und deren Befestigung am Fahrzeug durch\ndung des Zollbegleitscheinheftes für den inter-           Zollverschluß gesichert ist. Die Tafeln müssen zum\nnationalen Straßengüterverkehr (Carnet T.I.R.) ab-        Abnehmen eingerichtet sein und sollen eine Größe\ngefertigt werden.                                         von 25 mal 40 cm haben; die Buchstaben sollen 20 cm\nhoch sein und aus Strichen von mindestens 20 mm\n(2) Das Verfahren ist auch anwendbar, wenn             Breite bestehen.\n1. die Waren statt in zollsicher eingerichteten\nFahrzeugen in zollsicher eingerichteten\n§ 3\nBehältern (Containern) befördert werden,\ndie auf der Ladefläche der Fahrzeuge be-         Ausschluß von dem vereinfachten Zollverfahren\nfestigt und in ihrer Lage durch Zollver-\nschluß gesichert sind,                            (1) Von dem Zollverfahren nach dieser Verord-\nnung können Personen ausgeschlossen werden, die\n2. schwere oder umfangreiche Waren, deren\nsich in einem Teilnehmerstaat eines schweren Ver-\nNämlichkeit ohne Schw:erigkeit gesichert\nstoßes gegen die Zollvorschriften schuldig gemacht\nwerden kann, auf nicht zollsicher eingerich-\nhaben oder für einen derartigen Verstoß ihrer Be-\nteten Fahrzeugen befördert werden. Im Sinne\nauftragten verantwortlich sind.\ndieser Bestimmung gelten als schwer Wa-\nren, die 7000 kg oder mehr wiegen, als            (2) Zollvorschriften im Sinne von Absatz 1 sind\numfangreich Waren, die entweder fünf           die Vorschriften über Zölle und über sonstige Ab-\nMeter oder mehr lang oder zwei Meter           gaben, die bei der Ein-, Aus- und Durchfuhr von\noder mehr hoch oder breit sind.                Waren erhoben werden, sowie die Ein-, Aus- und\nDurchfuhrverbote und -beschränkungen für Waren,\n(3) Die Teilnehmerstaaten, mit denen der Straßen-\nZahlungsmittel, Wertpapiere und Wertgegenstände.\ngüterverkehr nach den Bestimmungen dieser Ver-\nordnung zugelassen ist, werden besonders bekannt-\ngegeben.\n§ 4\n§ 2\nVerbot einer Änderung der Ladung\nEinrichtung der Fahrzeuge und Behälter\n(1) Die Fahrzeuge, die zur Beförderung von Wa-            Die Ladung der Fahrzeuge und Behälter darf\nren gemäß § 1 Abs. 1 benutzt werden, müssen in            abgesehen von den Fällen der §§ 18, 20 und 21\nihrer Bauart und Einrichtung den Vorschriften der         während der Fahrt nicht verändert werden.\nAnlage 6 der Allgemeinen Zollordnung entsprechen.\nDie Verschlußfähigkeit der Fahrzeuge muß durch ein                                  § 5\nVerschlußanerkenntnis entsprechend dem Muster a\ndieser Anlage nachgewiesen werden.                               Bezeichnungen der beteiligten Zollstellen\n(2) Die Behälter, die znr Beförderung von Waren           Im Sinne dieser Verordnung sind\ngemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 benutzt werden, müssen in             1. ,,Abgangszollstellen\" die Binnen- oder Grenz-\nihrer Bauart und Einrichtung den Vorschriften der               zollstellen der Teilnehmerstaaten, bei denen\nAnlage 7 der Allgemeinen Zollordnung entsprechen,               die Warenbeförderung beginnt;\nsoweit sich diese nicht auf ausschließlich mit der\nEisenbahn beförderte Behälter beziehen. Die Ver-            2. ,,Bestimmungszollstellen\" die Binnen- oder\nschlußfähigkeit der Behälter muß durch ein Ver-                 Grenzzollstellen der Teilnehmerstaaten, bei\nschlußanerkenntnis nach dem MustE~r a dieser An-                denen die Warenbeförderung endet;\nlage nachgewiesen werden.\n3. ,,Durchgangszollstellen\" die Grenzzollstellen\n(3) Die in Absatz 1 oder 2 vorgesehenen Ver-                 der Teilnehmerstaaten, die von den Fahrzeu-\nschlußanerkenntnisse müssen von einer zuständigen               gen während der Warenbeförderung nur auf\nBehörde eines der Teilnehmerstaaten innerhalb der               der Durchfahrt berührt werden;","Nr. 37 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. Juli 1956                         691\n4. ,,Ausfertigungszollstellen\" die Bundeszollstel-          1. Abfertigung im vereinfachten Zollanwei-\nlen, die Abgangszollstellen sind oder bei denen            sungsverfahren im Sinne von § 58 der Zoll-\ndie Waren zur Einfuhr in das Bundesgebiet                  anweisungs-Ordnung, wenn Zollgut beför-\nabgefertigt werden;                                        dert wird (§§ 16 bis 25) oder\n5. ,,Empfangszollstellen\" die Bundeszollstellen,            2. Vorabfertigung zur Sicherung der Nämlich-\ndie Bestimmungszollstellen sind oder bei denen             keit im Sinne von § 206 der Allgemeinen\ndie Waren zur Ausfuhr aus dem Bundesgebiet\nZollordnung, wenn Freigut befördert wird.\nabgefertigt werden.\nDies ist dann der Fall, wenn Waren aus\ndem freien Verkehr des deutschen Zoll-\n§ 6                                    gebiets unter Erhaltung ihrer Eigenschaft\nZuständigkeit der Zollstellen                       als Freigut von einer Abgangszollstelle des\nBundes zur Beförderung ins Ausland abge-\n(1) Ausfertigungs- und Empfangszollstellen kön-\nfertigt werden (§§ 26 bis 28).\nnen nur solche Bundeszollstellen sein, denen\ndie Befugnis zur Ausfertigung und Erledigung von           (2) Auf ein Zollbegleitscheinheft kann entweder\nZollbegleitscheinheften besonders erteilt worden ist.   nur Zollgut oder nur Freigut abgefertigt werden.\n(2) Die Grenzübergangsstellen, die für den inter-    Die Beförderung von Zollgut und Freigut auf dem-\nnationalen Straßengüterverkehr gegenüber den            selben Fahrzeug ist ausgeschlossen. Zulässig ist\nNachbarländern zugelassen sind, werden besonders        jedoch die Beförderung von Zollgut in Behältern\nbekanntgegeben.                                         des freien Verkehrs und von Freigut in Behältern,\ndie sich im Zollverkehr befinden.\n§ 7\nAusgabe der Zollbegleitscheinhefte\n( 1) Die Zollbegleitscheinhefte werden von den                                 § 10\ninternationalen Spitzenvereinigungen der Kraftfahr-\nZollantrag\nzeughalter ausgegeben. Diese Vereinigungen geben\ndie Zollbegleitscheinhefte an die ihnen angeschlos-        (1) Die Ubergabe eines vorschriftsmäßig ausge-\nsenen nationalen Verbände der Kraftfahrzeughalter,      füllten,Zollbegleitscheinheftes an die Zollstelle gilt\ndie sie unter Vollziehung ihrer Unterschrift für die    als Zollantrag auf Abfertigung der beförderten\nTransportunternehmer ausstellen.                        Waren im vereinfachten Zollanweisungsverfahren,\n(2) Die internationalen Spitzenvereinigungen und     wenn nicht ein schriftlicher Antrag gemäß Absatz 2\ndie ihnen angeschlossenen deutschen Kraftfahrzeug-      gestellt wird. Sie genügt gleichzeitig als Zoll-\nhal terverbände sowie die Versicherungsun terneh-       anmeldung.\nmungen, unter deren Verantwortung oder Bürg-\nschaft die Zollbegleitscheinhefte im Bundesgebiet          (2) Sind die beförderten Waren Freigut und sollen\nausgegeben und benutzt werden, werden besonders         sie Freigut bleiben (§ 6 Abs. 4 Satz 2 des Zollge-\nbekanntgegeben.                                         setzes), so hat der Zollbeteiligte auf dem Ladungs-\n(3) Die Abfertigung von Waren auf Zollbegleit-       verzeichnis schriftlich den Antrag zu stellen, die\nscheinheft kann allgemein gesperrt werden, wenn         Nämlichkeit des darin verzeichneten Freiguts zu\ndie Bürgschaft der zugelassenen df'utschen Zoll-        sichern.\nbürgen wegfällt.\n§ 11\n§ 8\nMuster und Sprache                                          Antragsteller\nder Zollbegleitscheinhefte\nDie Zollanträge gemäß § 10 können .nur von oder\n(1) Die Vordrucke der Zollbegleitscheinhefte sind   im Namen der Person gestellt werden, auf deren\nin französischer Sprache nach dem Muster der An-         Namen das Zollbegleitscheinheft lautet. Den Zoll-\nlage 1 a abgefaßt. Sie können in der Sprache eines\nstellen gegenüber ist auf Verlangen nachzuweisen,\nder Teilnehmerstaaten ausgefüllt sein.\ndaß diese Person Zollbeteiligter ist (§ 150 der All-\n(2) Wenn das Ladungsverzeichnis (Manifeste des       gemeinen Zollordnung).\nMarchandises) des Zollbegleitscheinheftes nicht in\ndeutscher Sprache ausgefüllt ist, so müssen der Aus-\nfertigungszollstelle zugleich mit dem Zollbegleit-                                § 12\nscheinheft deutsche Ubersetzungen des Verzeich-\nnisses übergeben werden.                                               Ablehnung des Zollantrags\nDie Zollstelle lehnt den Zollantrag ab,\n§ 9\n1. wenn das Zollbegleitscheinheft nicht ordnungs-\nArten der Abfertigung                         mäßig ausgestellt ist oder die Bundesrepublik\n(1) Die Abfertigung von Waren auf ein Zollbe-              Deutschland nicht als Geltungsbereich auf dem\ngleitscheinheft für den internationalen Straßengüter-         Umschlag des Zollbegleitscheinheftes ange-\nverkehr (Carnet T.I.R.) ist entweder                          geben ist;","692                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Teil I\n2. wenn die Verschlußeinrichtung des Fahrzeugs                     II. Besondere Bestimmungen\noder des Behälters Mängel aufweist, die nicht                       für die Abfertigung\nsofort behoben werden können (§ 11 der An-           im vereinfachten Zollanweisungsverfahren\nlage 6 und § 10 der Anlage 7 zur Allgemeinen                         (§ 9 Abs. 1 Nr. 1)\nZollordnung);\n§ 16\n3. wenn der Zollbeteiligte von der Teilnahme an\nden Vergünstigungen der Zollabfertigung mit                           Sidlerheitsleistung\nZollbegleitscheinheft ausgeschlossen worden          Für die Abgaben, die auf den auf Zollbegleit-\nist;                                              scheinheft abgefertigten Waren ruhen, wird neben\n4. wenn das Fahrzeug im vorhergehenden Lande          der allgemein geleisteten Bürgschaft der deutschen\nnicht ordnungsmäßig zur Ausfuhr abgefertigt       Zollbürgen eine besondere Sicherheit nicht gefor-\nworden ist.                                       dert.\n§ 17\n§ 13\nÄnderung der Empfangszollstelle\nVerfahren der Abgangszollstelle\n(1) Die Änderung der Empfangszollstelle ist nur\n(1) Mit dem Antrag auf Zollabfertigung unter         zulässig, wenn die ursprünglich vorgeschriebene\nVerwendung des Zollbegleitscheinheftes sind der          Empfangszollstelle wegen höherer Gewalt oder aus\nAbgangszollstelle das Fahrzeug und die Waren zu          sonstigen zwingenden Gründen (z. B. Straßensper-\ngestellen, die auf ihm befördert werden sollen. Die      rungen, Unglücksfälle) nicht erreicht werden kann.\nAbgangszollstelle unterzieht die Waren entspre-\nchend den allgemeinen Vorschriften einer äußeren            (2) Der Antrag auf Uberweisung des Zollanwei-\noder inneren Zollbeschau. Wegen der Beschränkung         sungsguts auf eine andere Empfangszollstelle kann\nder Zollbeschau auf Stichproben gilt § 186 der All-      vom Warenführer nur gestellt werden, wenn das\ngemeinen Zollordnung. Ergibt die Zollbeschau keine       Zollbegleitscheinheft auf seinen Namen lautet oder\nBeanstandung, so sind die Angaben im Ladungs-            wenn er als Vertreter des Berechtigten handelt.\nverzeichnis durch Unterschrift. und Dienststempel\nder Abgangszollstelle auf den Ladungsverzeichnis-                                   §  18\nsen sämtlicher Trennblätter des Zollbegleitschein-\nheftes zu bestätigen.                                                       Teilung der Ladung\n(2) Die Abgangszollstelle legt darauf die erforder-     Eine Teilung der Ladung ist nur im Bestimmungs-\nlande zulässig, wenn\nlichen Zollverschlüsse an. Wenn schwere oder um-\nfangreiche Waren im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 2 be-           1. die qeförderten Waren bereits von der Ab-\nfördert werden sollen, sichert sie die Nämlichkeit              gangszollstelle an verschiedene Bestimmungs-\nerforderlichenfalls in anderer Weise.                           zollstellen angewiesen sind und\n2. die für die einzelnen Bestimmungszollstellen\nbestimmten Waren im Ladungsverzeichnis des\n§ 14                                 Zollbegleitscheinhefts deutlich getrennt aufge-\nVerfahren der Durchgangszollstellen                 geführt worden sind.\nDie Durchgangszollstellen (Ausfertigungs- und\nEmpfangszollstellen)' unterziehen die Waren, die                                    §  19\nsich in den zollamtlich verschlossenen Laderäumen                                  Unfälle\nder Fahrzeuge oder Behälter befinden, einer Zoll-\nbeschau nur insoweit, als dies zur Verhütung von             (1) Bei Unfällen oder anderen unvorhergesehenen\nMißbräuchen erforderlich ist. Im übrigen werden die     Ereignissen, die den Warenführer hindern, die Fahrt\nvon den Zollbehörden der Teilnehmerstaaten ange-         alsbald fortzusetzen, ohne daß eine Umladung der\nlegten Zollverschlüsse belassen. Sie können durch        Waren erforderlich ist, gilt § 25 Abs. 1 und 2 der\ndeutsche Zollverschlüsse ergänzt werden (§ 206          Zollanweisungs-Ordnung.                 '\nAbs. 3 der Allgemeinen Zollordnung). Für die Zoll-        . (2) Ist die Umladung auf ein anderes Fahrzeug\nbeschau bei der Abfertigung von schweren oder           oder in einen anderen Behälter erforderlich, so gilt\numfangreichen Waren im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 2        § 20.\nohne Zollraumverschluß gilt § 5 Abs. 1 der Zollan-\nweisungs-Ordnung entsprechend.                                                     §  20\nUmladungen\n§ 15                              (1) Eine Umladung unter Aufrechterhaltung des\nHandhabung des Zollbegleitscheinheftes,           Zollbegleitscheinheftes ist nur gestattet, wenn die\nWaren aus zwingenden Gründen (Unfall, Motor-\nBudl- und Aktenführung\nschaden und dgl.) nicht mit dem ursprünglichen\nDie Handhabung des Zollbegleitscheinheftes und        Fahrzeug oder Behälter weiterbefördert werden\ndie Führung der Bücher und Belege durch die Zoll-        können. Die Umladung ist von der nächsten Zoll-\nstellen wird durch Dienstanweisung geregelt.             stelle zu überwachen.","Nr. 37 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. Juli 1956                          693\n(2) Die Zollstelle hat über den Tatbestand und                                § 24\ndie Umladung eine Niederschrift nach vorgeschrie-\nVerfahren bei Unregelmäßigkeiten\nbenem Muster aufzunehmen. Sie händigt die Nieder-\nschrift dem Warenführer als Ausweis gegenüber            (1) Stellt eine Zollstelle Unregelmäßigkeiten fest,\nden folgenden Zollstellen aus. Die Niederschriften    die die Entstehung einer Zollschuld für die beför-\nausländischer Zollstellen werden anerkannt. Vor-      derten Waren zur Folge haben können, so benach-\ndrucke für die Niederschrift in deutscher Sprache     richtigt sie unverzüglich die deutschen Zollbürgen\nmüssen die Warenführer zur etwaigen Benutzung         unter Mitteilung des Transportunternehmers, der\ndurch deutsche Zollstellen mit sich führen.           Nummer des Zollbegleitscheinheftes und des aus-\nstellenden Verbandes, der näheren Umstände des\n(3) Die Waren dürfen nur auf Fahrzeuge oder in     Falles und der in Betracht kommenden Abgaben.\nBehälter umgeladen werden, die zollsicher einge-\n(2) Die Zollstelle, die den Haftungsbescheid gegen\nrichtet sind. Die zollsichere Einrichtung muß durch   den Transportunternehmer erläßt, übersendet gleich-\nVorlage eines Verschlußanerkenntnisses gemäß § 2      zeitig den deutschen Zollbürgen eine Abschrift des\nAbs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 Satz 2 nachgewiesen wer-    Bescheids.\nden. Die Zollstelle, die die Umladung überwacht,\n(3) Die Rechtskraft des Bescheids ist den Zoll-\nkann im Einzelfalle für zollsicher eingerichtete\nbürgen mitzuteilen. Gleichzeitig sind sie zur Zah-\nFahrzeuge ein zeitlich begrenztes Verschlußaner-      lung als Gesamtschuldner binnen zwei Monaten\nkenntnis erteilen. Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht für nach Rechtskraft des Bescheids aufzufordern.\nschwere und umfangreiche Waren im Sinne von\n§ 1 Abs. 2 Nr. 2.                                        (4) Sämtliche vorgenannten Mitteilungen werden\n1\nauch der Zollbehörde gemacht, die mit der Uber-\nwachung der deutschen Zollbürgen beauftragt ist.\n§ 21\nVerschl ußverletzungen                                           § 25\nUnterstützung der Zollbürgen\n(1) Werden unterwegs die angelegten Zollplom-\nben oder anderen Nämlichkeitszeichen durch Zufall        (1) Die Zollstelle unterstützt, soweit es möglich\nverletzt, so ist das Fahrzeug oder der Behälter der   ist, die Zollbürgen bei ihren Ermittlungen.\nnächsten Zollstelle vorzuführen. Diese nimmt über        (2) Sie trifft unbeschadet der Haftung des Bür-\nden Vorfall eine amtliche Niederschrift gemäß § 20    gen alle Maßnahmen, die zur Sicherung der Ab-\nAbs. 2 auf und legt, wenn sich keine Beanstandungen   gaben erforderlich sind (z. B. Sicherstellung gemäß\nergeben, neue Zollplomben oder andere Nämlich-        § 7 des Zollgesetzes, Beschlagnahme gemäß § 121\nkeitszeichen an.                                      der Reichsabgabenordnung oder der Strafprozeß-\nordnung, Arrest gemäß § 378 der Reichabgaben-\n(2) Bei Verletzung von Wandungen des Lade-         ordnung).\nraumes und ähnlichen Verletzungen des Zollver-\nschlusses gelten die §§ 19 und 20 über Unfälle.\nEine Weiterbeförderung der Waren auf demselben                    III. Besondere Bestimmungen\nFahrzeug oder in demselben Behälter unter Auf-                 für die Abfertigung von Freigut\nrechterhaltung des Zollbegleitscheinheftes ist nur        auf Zollbegleitscheinheft (§ 9 Abs. 1 Nr. 2)\ngestattet, wenn das Fahrzeug oder der Behälter als-\n§ 26\nbald wieder zollsicher hergerichtet ist.\nAbfertigung von Freigut\n(1) Wird die Abfertigung von Waren des freien\n§ 22                         Verkehrs des deutschen Zollgebiets unter Erhaltung\nGeltung der Zollanweisungs-Ordnung            ihrer Eigenschaft als Freigut gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2\nbeantragt, so wird in den Abfertigungsbescheini-\nIm übrigen gelten für die Abfertigung von Waren    gungen auf den Trennblättern des Zollbegleitschein-\nauf Zollbegleitscheinheft im vereinfachten Zollan-    heftes, die für die Bundeszollstellen bestimmt sind,\n. weisungsverfahren die Vorschriften der Zollanwei-     die Eigenschaft der abgefertigten Waren als Frei-\nsungs-Ordnung ergänzend.                              gut zum Ausdruck gebracht.\n(2) Die Vorschriften über Gestellung, Darlegung\nund Abfertigung von Zollgut gelten irn übrigen\n§ 23                         sinngemäß (§ 105 Abs. 1 des Zollgesetzes).\nUbergang in ein anderes Zollverfahren\n§ 27\nIst nach den vorstehenden Bestimmungen die\nweitere Beförderung der Waren unter Aufrecht-          Sonstige für die Ausfuhr erforderliche Urkunden\nerhaltung des Zollbegleitscheinheftes nicht möglich,     Die Abfertigung von Freigut zur Ausfuhr auf Zoll-\nso kann die Abfertigung im regelmäßigen Zollan-       begleitscheinheft ersetzt nicht die nach anderen\nweisungsverfahren oder zu einem anderen Zollver-      Vorschriften für die Ausfuhr 8rforderlichen Urkun-\nkehr beantragt werden.                                den (z. B. Ausfuhrbewilligung, Ausfuhrzollanmel-","694                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Teil I\ndung, Ausfuhrzollvormerkschcin). Soweit in diesen          2. Der Zollanspruch für Behälter einer ausländi-\nVorschriften eine Nämlichkeitssicherung bis zur               schen Eisenbahnverwaltung wird nach § 100\ndeutschen Grenzausgangszollstelle vorgesehen ist,             Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der Zollvormerk-Ord-\nkann i.n den r1enannten Urkunden auf das Zoll-                nung formlos vorgemerkt.\nbegleitsdwinheft Bezug genommen werden.\n3. Andere Behälter werden, wenn sie nicht in den\n§ 28                                 freien Verkehr gesetzt oder unmittelbar aus-\ngeführt werden sollen, zu einem weiteren Zoll-\nBesondere Vorkommnisse\nverkehr abgefertigt.\nDle Vorschriften der §§ 18 bis 21 über Teilung\nder Ladung, Unfälle, Umladungen und Verschluß-\nverletzungen gelten sinngemäß.\nV. Schlußbestimmungen\nIV. Bestirnmungen über Behälter (Container)                                     § 31\n§ 29                                          Geltung im Land Berlin\nVerwendung des Zollbegleitscheinheites                Diese Verordnung gilt nicht im Land Berlin.\nbeim Verkehr mit Behältern\nDie Behälter selbst sind zugleich mit den in ihnen                             §  32\nbefindlichen Waren im Ladungsverzeichnis des Zoll-\nbegleitscheinheftes aufzuführen, das für die auf dem                         Inkrafttreten\nFahrzeug beförderten Waren ausgestellt wird.\nDiese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\nkündung in Kraft.\n§ 30\nZollbehandlung der Behälter                                          § 33\nbei der Bestimmungszollstelle\nAußerkrafttreten alter Bestimmungen\nBehälter werden bei den Bestimmungszollstellen\nDie Verordnung über das Zollverfahren im inter-\nwie folgt behandelt:\nnationalen Straßengüterverkehr vom 7. Mai 1951\n1. Behälter, deren Verschlußanerkenntnis und           (Bundesgesetzbl. I S. 323) und die Verordnung zur\nKennzeichnung sie als aus dem freien Verkehr        Änderung der Verordnung über das Zollverfahren\ndes deutschen Zollgebiets stammend auswei-          im    internationalen    Straßengüterverkehr   vom\nsen, werden als Rückwaren auf mündlichen            31. März 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 109) treten mit\nZöl)antrag zollfrei geschrieben.                    dem Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft.\nBonn, den 21. Juli 1956.\nDer Bundesminister der Finanzen\nIn Vertretung\nHartmann","Nr. 37 -        Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. Juli 1956                                                                                                                                       695\nAnlage 1 a\nMuster\n(ZTStra § 8 Abs. 1)\n(Seite 1 des Umschlags)\nAlliance Internationale                                                                  Bureau Commun                                                                                   Federation Internationale\nde Tourisme                                                           Union Internationale                                                                                             de !'Automobile\nA.I.T.                                                     des Transports Routiers                                                                                                          F.I.A.\nI.R.U.\nCARNET T.I.R.\n(Transport international de marchandises par la route)\n2                                                                                                No .............................. ..\n3        Valable jusqu'au                                                                                                                                                                                                                 ................ inclus\n4       Delivre par ..... .                                                                                                                                                                                      ..... (nom de la caution)\n5       a ................ .                                                                                                                                                                                     (nom du transporteur)\n6       Siege de l'exploitation                                                           ·············· ... ·................................................................. , .......................................................................................\n7       Valablc pour un transport de                                                                                                                                    Ce carnet peut etre utilise dans les\npays suivants, sous la garantie des\n8                                                                                                                                                                        associations ci-contre:\n(Bureau de douane et pays de depart)\n9       ci .....................................................................\n(Bureau de douane et pays de destination)\n10        Document douanier afferent au vehicule\n11\n12        No.\n13        du\n14        Certificat d'agrernent du vehicule ou container\n15        No. ............................           du ........ .\n16        Valeur totale des marchandises telle\n17        qu'elle figure au manifeste                                                                         ........................................................................................................................................................ ..\n(La valeur tota.le des marchandises doit etre indiquee dans Ja monnaie du pays de depart)\nSignature du Secretaire\ndu Bureau commun A.I.T./F.I.A./I.R.U. pour\nl'emission des carnets T.I.R.:\n(Seite 2 des Umschlags)\nJe, soussigne, ......... .\nfonde de pouvoir de ..\n........................................ (norn et siege de l'exploitation du transporteur) declare qu'il a ete charge sur Je vehicuJe et\npour la destination indiquee au recto, les marchandises detaillees sur le manifeste ci-inclus, que je m'engage,\navec la garantie de Ja caution, sous les peines edictees par Jes Jois et regJements en vigueur dans Jes pays\nempruntes, a representer integralement, sous scellements intacts, en meme temps que le present carnet, dans Je\ndelai qui me sera fixe, aux bureaux de <louane de passage et de destination, apres avoir suivi l'itineraire qui\nrne sera designe.\nJe m'engage, en outrc, tivcc mc1 caution,                                             a me      conformer aux Jois et reglements douaniers des pays empruntes .\nA ....... .                                       .............. , le ....................................... 19 ...... ..\nLe transport.eur                                                                                                                    La caution\n(siqnature           et cachet)                                                                                             (siqnature et cachet)","696                                                                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Teil I\nFeuillet             1\nCarnet T.I.R.                                                                                         No .......\nManifeste des marchandises\nNom-1\nbre            Espece   •                     Marques                                  Nature et espece                                                            Poids net,\net                                             des                                 Poids                                                                                       Pays\nquantite,                            Valeur\nNos des colis                                     marchandises                                    brut                                                                                    d'origine\netc.\ndes colis\n· Arrete le present manifeste                                          a .......................        ...............  colis, dont les ................................................ premiers sont destines au\n(ea toutes lettres)                                                             (en toutes lettres)\nbureau de douane de A ................................................................ et les autres au bureau de douane de B\nJe certifie que les indications portees ci-dessus sont\nexactes et completes.\nA ....................................................................... , le ..................................................... ..                                        Signature de !'Agent de la Douane et\ntimbre du bureau de Douane de pre-\nLe transporteur                                                                                                              miere prise en charge.\n(signature et cachet)                                                                                                                   (Bureau de douane de depart)\nNota: Le bureau de douane de depart doit\napposer son timbre et sa signature au\nbas du manifeste de tous les feuillets\ndu present carnet.\nFeuillet 1\n2     Carnet T.I.R.                                     No .....                                                valable jusqu'au ........................................................................................................ inclus\n(Transport international de marchandises par Ja raute)\n3     Delivrepar .....                                                                                                                                                                                                 (nom de la caution)\n4     a ............                                                                                                                                                                                              (nom du transporteur)\n5     dont le siege d'exploitation est                                             a ......................................... .                                                                         (adresse du transporteur)\n6     pour un transport en provenance de                                                                                                  .................................................................................. (pays de depart)\n7                                                         a destination de                                                                                                                                          (pays de destination)\n8     Bureau de douane de depart:\n9     Bureaux de douane de passage: .\n10\n11     Bureaux de douane de destination: A .                                                                                  ....... B ........ .                      .......... ainsi qu·il est indique au manifeste\n12     Document douanier afferent au vehicule\n13\n14     No ...\n15 du           „\n16     Certificat d'agrement du vehicule ou container\n17 N° ..................................................... du                   „\n(Fortsetzung des Feuillet 1 nächste Seite)","Nr. 37 -         Tctg der Ausgabe: Bonn, den 27. Juli 1956                                                   697\n18  Cerlificat de prise cn charqe au bureau\nde depart ou au l>urcdu clc passage a\nI'entree.\n1() EnregisLre Je prc'!SC!n1 ic'.uil!<!I c111 burhlll de douane de\n20\n21  sous le No ..................... ..\n22  D61ai du lrnnsporl\n2]\n24  ltincraire propose\n(Ni la cloucrne, ni                le   trcrnsporl(!llr     ne  remplissent\ncette rubrique)\n25\n2ü  ltinfaairci fixe J)iH id dotiillH'\n(La douane indiq11e seulc11w11t l'il.inl'.clire suivi sur\nson propre l.crriloirP)\n27\n28\n29  Scellements ,1pposc'!s:\n30\n31\n32  Scellements reconnw,:\n33\n34\n]5  A                                          '!(:\n36  Signc1turc de J'l\\.g(~nt de                 ]d   Dot1d1te et timbre du\nbureau de Douane\n37\n38  Nota:    L e b ur e d u              d c <-1 o u c.1 n c de de p a r t o u\nd e p a s s a r1           e ,:i l · c~ n t r <~ c d o i t r e p r o -\nduire les                  indicalions de ce certi-\nfica1 sur                  lc feuille1 pair suivant.\n39  CE FEUTLI.ET DOIT ETRE DET ACHE ET CONSERVE PAR LE BUREAU DE DOUANE DE DEPART OU DE\nPASSAGE A L'ENTREE SELON LE CAS.\nSouche\n2 Pris en cha r~Je IP                                                              9\n3 SOUS  le No                                                                     10 Scellements reconnus:\n4                                                                                 11\n5 par Je bure,,11 de                                                              12\n6                                                                                 13 A ............................................................ , le\n7 Scellcrnents c1pposc'!c;:                                                       14 Signature de J'Agent de la Douane et timbre du\nbureau de Douc1ne\n8\n15","698                                                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Teil I\nFeuillet           2\nCarnet T.I.R.                                                           No ...................................... ..\nManifeste des marchandises\nNom-1\nbrc         Especc~         Mc1rqucs\net\nNature et espece\ndes\nPoids\nPoids net,\nquantite,                   Valeur\nPays\nbrut                                                                 d'origine\nNos des colis                              marchandises                                            etc.\ndes colis\nA rrete 1(\\ prescm t rn c1 ni feste               a                                      ........ colis, dont les                            ....... premiers sont destines au\n(cn toutes lettres)                                          (en toutes lettres)\nbureau de douanc de A.                                                                            et les autres au bureau de douane de B .\nJe certifie quc lcs indications portees ci-dessus sont\nexactes et compJc,tcs.\nA. ············· .. ·... •···     .................... , le\nSignature de l'Agent de la Douane et\ntimbre du bureau de Douane de pre-\nLe trnnsporteur                                                                                   miere prise en charge.\n(siqnaturc et cuchct) ·                                                                                  (Bureau de douane de depart)\nNota: Le bureau de douane de depart doit\napposer son timbre et sa signature au\nbas du manifeste de tous les feuillets\ndu present carnet.\nFeuillet 2\n2    Carnet T.J.R                 N° ........................................................ valable jusqu'au.                                                .................................... inclus\n(Trdm;port international de marchandises par la raute)\n(nom de la caution)\n4   a                                                                                                                                                 ....... (nom du transporteur)\n5   dont Je sit)ge d'cxploitation est                          a                                                                             ......... (adresse du transporteur)\n6   pour un 1.riJnsporl en provenance de .                                                                                                                     ........... (pays de depart)\n7                                     it destination de .                                                                                                        (pays de destination)\n8   Bureäu de domme de cleparl:\n9   Bureaux de douc1ne de passc1ge:\n10\n11     ßureaux de dolli:rne de destination: A .                                                        .. .... B                      ainsi qu'il est indique au manifeste\n12     Documcnt dou,mier afferent au vehicule\n,.,\n1 ,)\n14     No\n15     du\nHi    Certifi<·dl d'dgri:rnent du vehicule ou container\n17    No                                               du\n(Fortsetzung des Feuillet 2 nächste Seite)","Nr. 37 -                   Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. Juli 1956                                                                                                                     699\n18 Certificat de prise en charge au bureau de                                                                                        40 C e r ti f i c a t d e r e c o n n a i s s an c e du b u r e a u\nd e p a r t o u a u b u r e a u d e p a s s a g e a 1' e n t r e e.                                                                  de passage a la sortie ou du bureau de\nd e s t i n a t i o n.\n19 Enregistre le pr(~sont fcuillot au buroau de douane de\n41 Nous, soussignes, employes des Douanes a ....................... .\n20                                                                                                                                      certifions que le vehicule/container mentionne ci-\ndessus nous a ete presente en bon etat, et qu'apres\n21 SOUS     le N° ···································································································· ....             avoir reconnu l'integrite des scellements qui y\n22 Delai du transport .................................................................................. .                              etaient apposes,\n42 a) nous lui avons fait suivre sa destination sur\n23                                                                                                                                          l' etranger;\n24 Itineraire proposc ....................................................................................\n(Ni la douane, ni le lransporteur ne remplissent                                                                                  43 b) nous avons constate qu'il renfermait ............................... .\ncette rubrique)                                                                                                                          colis ainsi qu'il est specifie dans le manifeste ci-\ncontre.\n25\n44 Reserves ou nature des infractions constatees\n26 Itineraire fixe par la douane ........................................................... .\n(La douane indique seulement l'itineraire suivi sur                                                                               45\nson propre territoire)\n27\n46\n28\n47\n29 Scellements apposes: ..........................................................................\n48\n30\n49\n31\n50\n32 Scellements reconnus:                                    ........................................................................\n51\n33\n52 En consequence, il a ete donne decharge des en-\n34                                                                                                                                      gagements souscrits, sous le No ................................ {sous\nles reserves ci-dessus)\n35 A ............................................................ , le ....................................................... .\n53 A ............................................................ , le ........................................................\n36 Signature de l'Agent de la Douane et timbre du\nbureau de Douane                                                                                                                  54 Signature de l'Agent de la Douane et timbre du\nBureau de Douane\n37\n55\n38 Nota:           Ce c er t i f i ca t d o i t e tr e r e m p li p a r\nla douane qui a pris en charge le\nfeuillet impair precedent.\n39 CE FEUILLET DOIT tTRE Df:T ACHE AU BUREAU DE PASSAGE A LA SORTIE OU DE DESTINATION\nSELON LE CAS, ET RENVOYE, APRE:S ANNOTATION AU BUREAU DE PRISE EN CHARGE (DANS LE\nME:ME PAYS).\nSouche 2\n2 Arrivee constatee le ........................................................................... .                                 9 Decharge sans reserve\n3 sous le No ........................................................................................................               10 Reserves ou nature des infractions constatees:\n4                                                                                                                                   11\n5 au bureau de ................................................................................................                     12\n6                                                                                                                                   13 A ............................................................ , le ....................................................... .\n7 Scellements intacts: ...............................................................................                              14 Signature de l'Agent de la Douane et timbre du\nbureau de Douane\n8\n15","700                                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Teil I\n(Seite 3 des Umschlags)\nRegles relatives ä. l'utilisation du carnet T.I.R.\n1. Le manifeste doit etre redige dans la Iangue du pays                     12. Les bureaux de douane de passage a la sortie et le\nde depart. Les autorites douanieres des autres pays                           bureau de destination operent comme le premier\nempruntt'!s se rescrvent le droit d'en cxiger une tra-                        bureau de passage a la sortie, en ce qui cohcerne\nduction dans leur langue.                                                     les feuillets pairs, pages 4, 6, 8, ... (2), mais ren-\nvoient immediatement le feuillet au bureau de pas-\n2. En vue d'evitcr Ies stationnements qui pourraient\nsage d'entree du meme pays.\nH~sulter de cetle exigencc, il est conseille aux trans-\nporteurs de munir le con<lucteur du vehicule des                        13. A vant de proceder a ces operations, le service des\ntraductions voulues.                                                          douanes s'assure de la regularite du titre, fixe ou\n3. Jl cst particulicrement recommande que le mani-                                contröle le delai et l'itineraire. II verifie l'etat du\nfeste soit daclylographie ou polycopie de maniere                             vehicule, et, s'il y a lieu, du chargement.\nque tous les feuillets soient nettement lisibles.                       14.   1. - En cas de rupture de scellement en cours de\nChaque lot de marchandises doit faire l'objet d'une                           mute, un proces-verbal de constat doit etre redige\nligne distincle. II est interdit de presenter comme                           soit par l'autorite douaniere, s'il s'en trouve a proxi-\nunite, dans Ic manifeste, plusieurs colis fermes                              mite, soit par toute autre autorite habilitee a cet\nreunis de quelquc maniere que ce soit.                                        effet du pays Oll se trouve le vehicule. L'autorite\nintervenante scellera le vehicule ou le container et\n4. Les poids, nombres et mesures seront exprimes en                               decrira dans le proces-verbal de constat au dos du\nunites du sysleme metrique et les valeurs dans Ia                             carnet T.I.R. le mode de scellement utilise.\nmonnaie du pays de depart.\n2. - a) En cas d'accident necessitant le transborde-\n5. Le carnet ne doit comporter aucune rature ou sur-                              ment sur un autre vehicule, ce transbordement ne\ncharge qui ne soit approuvee par les auteurs de ces                           peut s'effectuer qu'en presence de l'une des autorites\nratures ou surcharges et qui ne soit visee par les                            designees au paragraphe precedent qui, dans le\nautorites douanieres.                                                         proces-verbal de constat, doit certifier la regularite\nChaque feuillet doit etre date et signe a l'encre                             des operations, le vehicule ou le container de sub-\npar le transporteur.                                                          stitution doit etre agree par cette autorite et scelle,\n6. Le carnet doit etre presente en meme temps que le                              le mode de scellement utilise etant decrit dans le\nchargement, au bureau de douane de depart, aux                                proces-verbal de constat.\nbureaux de douane de passage aux frontieres, au                                      b) Si le vehicule ou le container de substitution\nbureau de douane de destination et a toute requisi-                            n'a pas ete agree conformement aux dispositions de\ntion des autorites des pays empruntes.                                        l'annexe 2 du projet de convention douaniere sur\n7. II est recommande au conducteur du vehicule de                                 le transport international des marchandises par la\nveiller a ce qu'tm volet du carnet soit detache par                           route annexe a l'accord du 16 juin 1949, les autorites\nla douane a chacun de ces bureaux. A defaut, la                               douanieres du pays ou des pays suivants empruntes\nvalidite du carnet peut etre suspendue jusqu'a                                 peuvent refuser d'accepter le vehicule ou le con-\nregularisa tion.                                                              tainer, a moins qu'il n'ait fait l'objet d'un agrement\n8. Les pages sont utilises dans !'ordre de leur numero-                           temporaire de la part des autorites douanieres du\ntation. Les feuillets impairs sont destines au bureau                         pays Oll l'accident s'est produit.\nde douane de depart et aux bureaux de douane de                               3. - En cas de peril imminent necessitant le de-\npassage a l' entrec. Les feuillets pairs sont destines                         chargement immediat de tout ou partie de la car-\naux bureaux de douane de passage a la sortie et au                            gaison, le conducteur peut prendre des mesures de\nbureau de douane de destination.                                              son propre chef sans demander ou sans attendre\nl'infervention des autorites susvisees.\n9. Le bureau de douane de depart annote, vise et tim-\nbre le feuillct et la souche No 1 ainsi que le certifi-                       Il doit prouver, d'une maniere suffisante, qu'il a dü\ncat de prise en charge du feuillet No 2. Il appose sa                         agir ainsi dans l'interet du vehicule ou du charge-\nsignature et son timbre au bas du manifeste de tous                           ment et, aussitöt apres avoir pris les mesures pre-\nles feuillets ct utiliser pour le transport et conserve                       ventives de premiere urgence, en faire mention au\npar devers lui lc feuillet No 1 (1).                                           verso du carnet T.I.R. et avertir les autorites sus-\nmentionnees pour faire constater les faits, verifier\n10. Le premier bureau de douane de passage a. la sortie                             le chargement, sceller le vehicule ou le container et\nannote, signe et timbre le feuillet et la souche No 2;                         rediger un proces-verbal de constat qui decrira ega-\nil detache ledit feuillet et Je renvoie immediatement                         lement le mode de scellement utilise.\nau bureau de douane de depart apres avoir rempli\nle certificat de reconnaissance.                                               4. - Dans les diverses hypotheses envisagees au\npresent article, l'autorite intervenante doit faire men-\n11. Lcs bureaux de douane de passage a l' entree des                                 tion du proces-verbal de constat au verso du carnet\ndifferents pays empruntes operent comme Ie bureau                             T.I.R. Le proces-verbal de constat doit etre annexe\nde douane de depart cn ce qui concerne les feuillets                          au carnet T.I.R. et accornpagner le chargement jus-\nimpairs, pages 3, 5, 7, .... , mais ils n'ont pas a.                         qu'au bureau de douane de destination.                  ·\nsigner et timbrer les manifestes.\n(2) Lorsque Je bureau de destination est en meme temps un bureau\n(1) Lorsque Je b11r·e,lll de depurt <'St en meme temps un bureau de               d'entree, il doit conserver par devers Jui les feuillets impairs et\nsorlic, il d<Jit c011sc•r ver pur devers lui Jcs feuillels No 1 et No 2.      pairs correspondants.\n(Seite 4 des Umschlags)\nIncidents ou accidents survenus en cours de route","Nr. 37 -                   Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. Juli 1956                                                                                                                        701\nAnlage 1 b\n(ZIStra § 8 Abs. 1)\nDeutsche Obersetzung\ndes Zollbegleitscheinheftes für den internationalen\nStraß eng üt e rve rk ehr\n(Carnet T.I.R.)\n(Seite 1 des Umschlags)\nAlliance Intcrnationi.tle                                                                                   Bureau Commun                                                                    Federation Internationale\nde Tourisme                                                                                  Union Internationale                                                                        de !'Automobile\nA. I. T.                                                                         des Transports Routiers                                                                                     F. I. A.\nI. R. U.\nZOLLBEGLEITSCHEINHEFT\n(Internationaler Straßengüterverkehr)\n2                                                                                                                 Nr ................................ .\n3    Gültig bis einschließlich ..................................................................................................................................................................................................................... ..\n4    Ausgegeben durch ............................................................................................................................................................................... (Name des Bürgen)\n5    an .............................................................................................................................................................................. (Name des Transportunternehmers)\n6    Sitz der Geschäftsleitung\n'l   Gültig für eine Fahrt von                                                                                                                                                     Dieses Zollbegleitscheinheft kann in\nden folgenden Ländern unter der Bürg-\n8                                                                                                                                                                                  schaft der nebenstehenden Verbände\n(Abgangszollstelle und -land)                                                                                                                                                 benutzt werden:\n9    nach ............................................................................................................................................................. ..\n{Bestimmungszollstelle und -land)\n10    Zollpapier für das Fahrzeuq\n11\n12    Nr .................................................................................................................................................................... .\n13    de(,s)r ............................................................................................................................................................\n14    Verschlußanerkenntnis für das Fahrzeuq oder den Behälter\n15    Nr ................................. de(s)r .............................................................................................................. ..\n16    Gesamtwert der Waren wie\n17    im Ladungsverzeichnis angegeben .......................................................................................................................................................................................... ..\n(Der Gesamtwert der Waren ist in der Währung des Abgangslandes anzugeben)\nUnterschrift des Geschäftsführers\ndes Gemeinschaftsbüros der AIT/FIA/IRU für\ndie Ausgabe der Zollbegleitscheinhefte:\n(Seite 2 des Umschlags)\nIch, der Unterzeichnete, ................................................................................................................................................................................................................................. ..\nerkläre hiermit als berechtigter Vertreter von .................................................................................................................................................................... ,\n(Name und Sitz der Geschäftsleitung des Transportunternehmers)\ndaß die in dem beigefügten Ladungsverzeichnis aufgeführten Waren mit der auf der Vorderseite bezeichneten Be•\nstimmung auf. das dort angegebene Fahrzeug verladen worden sind. Ich verpflichte mich bei den Strafen, die in\nden geltenden Gesetzen und Vorschriften der befahrenen Länder vorgesehen sind, diese Waren vollständig mit\nunverletzten Zollverschlüssen unter Vorlage dieses Begleitscheinheftes innerhalb der vorgeschriebenen Frist den\nDurchgangs- und Bestimmungszollstellen wiederzugestellen und die vorgeschriebene Fahrtstrecke einzuhalten.\nIch verpflichte mich außerdem zusammen mit meinem Bürgen, die Zollgesetze und -vorschriften der auf der\nFahrtstrecke berührten Länder zu beachten.\nOrt ................................................... , den ................................................ 19 ........\nDer Transportunternehmer                                                                                                                                   Der Bürge\n(Unterschrift und Stempel)                                                                                                                  (Unterschrift und Stempel)","702                                                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Teil I\nTrennblatt 1\nZollbegleitscheinheft                                                                                                 Nr.................................................\nLadungs v erze i c hn i s\nZahl  1        Art                                                                                                                                          Rein-\nZeichen und                                                                           Roh-                         gewicht,\nNummern der                        Warengattung                                                                                                           Wert                         Herstellungsland\nder Packstücke                                                                                                           gewicht                        Menge u.\nPackstücke\ndgl.\nDieses Verzeichnis umfaßt insgesamt ........................................ Packstücke, von denen die ersten ........................................ für das\n(in Buchstaben)                                                                                                                    (in Buchstaben)\nZollaml A ................................................... und die anderen für das Zollamt B .................................................... bestimmt sind.\nIch versichere die Richtigkeit und Vollständigkeit der\nobigen Angaben.\nOrt ...................................................... , den .................................................. .                Unterschrift und Dienststempel der Zollstelle, die die\nDer Transportunternehmer                                                                                   erste Abfertigung vorgenommen hat.\n(Unterschrift und Stempel)                                                                                                                            (Abqanqszollstelle ).\nAnmerkung: Die Abgangs z o 11 s t e 11 e muß ihren Diensts t e m -\npel und ihre Unterschrift unter dem Ladungs-\nverzeichnis auf allen Trennblättern dieses\nHe f t e s a n b ring e n.\nTrennblatt 1\n2  Zollbegleilschcinhcft Nr.                                                                            gültig bis einschließlich ...................................................................................................... ..\n(lntcrntitiona lcr Strd ßcngütervcrkehr)\n3  Ausgc9cbcn durch                                                                                ................................................................................................................... (Name des Bürgen)\n4  an ........ .                                                                                                          ................................ (Name des Transportunternehmers), dessen\n5  GeschMtslei l.ung sieb befindet in                                      „                        .. ................................................................ (Anschrift des Transportunternehmers)\n6  für eint! Fahrt von                                                                                                                         ..................................................................................... (Abgangsland)\n7                                   nach                                                                                                                                                                                      (Bestimmungsland)\n8  Abgangszollstelle ..................................... ..\n9  Durchgangszollstellen\n10\n11   Beslimmunqszollstellc,n: ,A,                                                                                                                 ........ B ................. ..              ................................................................... , wie\nim Ladungsverzeichnis an9egeben.\n12  Zollpupier für das Fahrzcu9\n13\n14  Nr. ....................... .\n15   des\n16  Verschlußanerkenntnis des Fahrzeugs/Behälters\n17  Nr. ................................ .                    des ...................................................... .\n(Fortsetzung des Trennblatts 1 nächste Seite)","Nr. 37 -    Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. Juli 1956                                                      703\n18  Abfertigungsbescheinigung der Abgangs-\nzollstelle oder der Durchgangszollstelle\nbeim Eingang\n19  Dieses Blatt ist eingetragen bei der\n20  Zollstelle .......... .\n21  unter der Nr.\n22  Wiedergestellungsfrist ..\n23\n24  Vorgeschlagene Fahrtstrecke ....\n(Weder von der Zollstelle noch vom Transportunter-\nnehmer auszufüllen)\n25\n26  Zollamtlich vorgeschriebene Fahrtstrecke ....... .\n(Die Zollstelle vermerkt nur die Fahrtstrecke auf\nihrem eigenen Gebiet)\n27\n28\n29  Angelegte Zollverschlüsse:\n30\n31\n32  Anerkannte Zollverschlüsse:\n33\n34\n35  Ort                            .. , den\n36  Unterschrift und Dienslstempel der Zollstelle\n37\n38  Anmerkung: Die Abgangszollstelle oder die\nDurchgangszollstelle beim Ein-\ngang muß die Angaben dieser\nBescheinigung auf dem folgen-\nden Trennblc:llt mit gerader\nNu m m e r w i e d c r h o 1 e n.\n39 DIESES TRENNBLATT IST VON DER ABGANGSZOLLSTELLE BZW. DURCHGANGSZOLLSTELLE BEIM EIN-\nGANG ABZUTRENNEN UND ZURlJCKZUBEHALTEN.\nStammabschnitt\n2  Abgefertigt am ..                                                9\n3  unter der Nr.                                                   10 Anerkannte Zollverschlüsse\n4                                                                  11\n5  durch die Zollstelle                                            12\n6                                                                  13 Ort ........................ . den .................................... ..\n7  Angelegte Zollverschlüsse                                       14 Unterschrift und Dienststempel der Zollstelle\n8                                                                  15","704                                                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Teil I\nTrennblatl 2\nZollbeg lei tscheinheft                                                                 Nr ......................... ;..................... ..\nLadungs ve rze ichni s\nZahl         Art                                                                                                                     Rein-\n1                      Zeichen und\nNummern der                                                                             Roh-         gewicht,                                         Herstellungsland\nWarengattung                                                                                Wert\nder Packslücke                 Packstücke                                                                      gewicht           Mengeu.\ndgl.\nDieses Vt!rzejd111is umfaßt ins~Jesamt .... .                                                        .. .... Packstücke, von denen die ersten ........................................ für das\n(in Buchstaben)                                                                                     (in Buchstaben)\nZollcirnt i\\                                               und die anderen für das Zollamt B ..                                                          .. .............. bestimmt sind.\nIch versichere die Richtigkeit und VolJständigkeit der\nobigen An1Jalwn.\nOrt ......................................... , den                                                                     Unterschrift und Dienststempel der Zollstelle, die die\nDer Transportunternehmer                                                                          erste Abfertigung vorgenommen hri_t.\n(U11lerschrifl         1111<1 Slcmpel)                                                                                      (Abgangszollstelle)\nAnmerkung: Die Abgangs z o 11 s t e 11 e muß ihren Diensts t e m -\npel und ihre Unterschrift unter dem Ladungs-\nverzeichnis auf allen Trennblättern dieses\nHeftes anbringen.\nTrennblall 2\n2   Zollbegleilscheinhefl Nr ................................................. gültig bis einschließlich .\n(Internationaler Straßengüterverkehr)\n3   A11s~Jc9eben durch .....                                                                                                                                                      (Name des Bürgen)\n4   an                                                                                                                                 (Name des Transportunternehmers), dessen\n5   Ceschäflsleitung sich befindet in                                                                                            ............... (Anschrift des Transportunternehmers)\n6   für eine Fc1hrt von                                                                                                                                                      .............. (Abgangsland)\n7                           nach                                                                                                                                                     (Bestimmungsland)\n8   Abgan9szollstelle .\n9   Durchgcrngszollstellen\n10\n11   Bestimmungszollstellen: A                                                                                                .... B                                                                          ....... , wie\nim Ladungsverzeichnis angegeben.\n12   Zollpapier für das Fahrzeug\n13\n14   Nr.\n15   des.\n16   Verschlußanerkennlnis des Fi:lhrzeugs/Behälters\n17   Nr. ......... ..               .................. des ...................................................... ..\n(Fortsetzung des Trennblatts 2 nächste Seite)","Nr. 37 -             Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. Juli 1956                                                                                        705\n18    Abfertigungsbescheinigung der Abgangs-                                                40 Erle digun gsb esch einigung                                                 der                Du rch-\nzollstelle oder der Durchgangszollstelle                                                 gangszollstelle beim Ausgang oder der\nbeim Eingang                                                                             Bestimmung szo 11 s tel1 e\n19    Dieses Blatt ist eingetragen bei der                                                  41 Die unterzeichneten Zollbeamten bescheinigen, daß\ndas/der obenbezeichnete Fahrzeug/Behälter in gutem\n20    Zollstelle ......                                                                        Zustand vorgeführt und nach Feststellung der Un-\n21    unter der Nr. ...... .                                                                   versehrtheit der Zollverschlüsse\n22    Wicdcrgestellungsfrist ..                                                             42 a) ins Ausland abgelassen worden ist;\n23                                                                                          43 b) ermittelt worden ist, daß das Fahrzeug ....\nPackstücke enthielt, wie im obigen Ladungsver-\n24    Vorgeschlagene Fahrtstrecke ...                                                             zeichnis angegeben.\n(Weder von der Zollstelle noch vom Transportunter-\nnehmer üuszu füllen)\n25                                                                                          44 Beanstandungen oder Art der festgestellten Verstöße:\n26    Zollcuntlich vorgeschriebene Fahrtstrecke (Die Zoll-                                  45\nstelle vermerkt nur die Fc1hrtstrecke auf ihrem eige-\nnen Gebiet)\n27                                                                                          46\n28                                                                                          47\n29    Angelegte Zollverschlüsse:                                                            48\n30                                                                                          49\n31                                                                                          50\n32    Anerkannte Zollverschlüsse: ....................................................... . 51\n33                                                                                          52 Demzufolge sind die eingegangenen Verpflichtungen\ngelöscht unter Nr. ................................ (unter den o. a. Vor-\n34                                                                                             behalten)\n35    Ort ....................... .           . .. , den ................... .              53 Ort ................................................ , den ..................... .\n36    Unterschrift und Dienststempel der Zollstelle                                         54 Unterschrift und Dienststempel der Zollstelle\n37                                                                                          55\n38   Anmerkung: Diese                          Bescheinigung ist von\nder Zollstelle auszufüllen, die\ndas vorhergehende Trennblatt\nmit ungerader Nummer ausge-\nfertigt hat.\n39    DIESES TRENNBLA TT IST VON DER DURCHGANGSZOLLSTELLE BEIM AUSGANG BZW. VON DER BE-\nSTIMMUNGSZOLLSTELLE ABZUTRENNEN UND NACH VERVOLLSTÄNDIGUNG DER AUSFERTIGUNGS-\nZOLLSTELLE (IM SELBEN LAND) ZURUCKZUSENDEN.\nStammabschnitt 2\n2 Wiedergestellt am .                                                                        9 Erledigt ohne Beanstandung: ........................................................\n3  unter Nr. ....................................................................... .      10 Beanstandungen oder Art der festgestellten Verstöße:\n4                                                                                           11\n5  bei der Zollstelle ...................................... .                              12\n6  ................................ ..                                                      13 Ort .................................................. , den ...................................................... ..\n7  Zollverschlüsse unverletzt                                                               14 Unterschrift und Dienststempel der Zollstelle\n8                                                                                           15","706                                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Teil I\n(Seite 3 des Umschlags)\nGebrauchsanweisung für das Zollbegleitscheinheft\n1. Das Ladungsverzeichnis ist in der Sprache des Ab-                              den jedoch die Trennblätter unverzüglich an die Ein-\nnangslandes abzufossen. Die Zollbehörden der ande-                           gangszollstelle ihreis Landes.\nren befahrenen Länder behalten sich das Recht vor,\n13. Vor der Vornahme dieser Amtshandlungen überzeugt\neine Ubersetzung in ihre Sprache zu fordern.\nsich die Zollbehörde, daß die Urkunde in Ordnung ist\n2. Um Verzögerungen zu vermeiden, die auf Grund die-                              und bestimmt oder überprüft die Wiedergeste,llungs-\nser Forderung entstehen könnten, wird den Trans-                              frist und die einzuhaltende Fahrtstrecke. Sie unter-\nportunternehmern geraten, die Fahrer des Fahrzeugs                            sucht den Zustand de,s Fahrzeug1s und gegebenenfalls\nmit den geforderten Ubersetzungen zu versehen.                                den der Ladung.\n3. Es wird besonders empfohlen, das Ladungsverzeichnis\nin Maschinenschrift so auszufüllen oder zu verviel-                   14. 1. Für den Fall, daß die Zollverschlüsse unterwegs\nfältigen, daß alle Blätter gut leserlich sind. Jeder                              verletzt werden, muß eine Niederschrift über den\nWarenposten ist in einer besonderen Zeile aufzufüh•-                              Sachverhalt von einer Zollbehörde, falls eine solche\nren. Es ist nicht gestaltet, im Ladun~1sverzeichnis meh-                          in der Nähe ist, oder von irgendeiner anderen zu-\nrere vollständige Packstücke, die miteinander auf                                 ständigen Behörde des Lande,s, in dem sich das\nirgendeine Weise verbunden worden sind, als eine                                  Fahrzeug befindet, aufgenommen werden. Die ein-\nEinheit aufzuführen.                                                              schreitende Behörde verschließt das Fahrzeug oder\nden Behälter und beschreibt in der Niederschrift\n4. Gewichte, Zahlen und Maße sind in Einheiten des                                     über den Sachverhalt die Art des angewendeten\nmetrischen Systems, Werte in der Währung des Ab-                                  Verschlusses.\ngang,slande,s anzugeben.\n2. a) Bei Unfällen, die das Umladen der Ladung auf\n5. Das Zollhegleitscheinheift darf keine Rasuren oder                                     ein anderns Fahrzeug erforderlich machen, darf\nUberschreibungen aufweisen, die nicht durch die da-                                  dies nur in Ge,genwart einer der im vorstehen-\nfür verantwortlichen Personen genehmigt und durch                                    den Absatz erwähnten Behörden durchgeführt\ndie Zollbehörden beglaubigt sind.                                                    werden. Diese muß in der Niederschrift über\nJedes Trennblatt ist vom Transportunternehmer mit                                    den Sachverhalt die Ordnungsmäßigkeit der\nTinte zu datieren und zu unterzeichnen.                                              Maßnahmen be scheini.gen. Das Ersatzfahrzeug\n1\n6. Das Zollbeqleitscheinheft muß zug,leich mit der Ladung                                 oder der Ersatzbehälter muß von den im vor-\nbei der Abgangszollstelle, den GrenzzoUstellen auf                                   hergehenden Absatz genannten Behörden zuge-\nder Fahrtstrecke, der Bestimmungszollstelle und jeder-                               lassen und verschloissen werden. Dabei ist die\nzeit auf Verlangen der Behörden des befahrenen                                       Art des angebrachten Verschlusses in der Nie-\nLandes vorgelegt werden.                                                             derschrift über den Sachverhalt zu beschreiben.\n7. Dem Fahrer des Fahrzeugs wird empfohlen, darauf                                    b). Wenn das Ersatzfahrzeug oder der Ersatzbehäl-\nzu achten, daß ein Blatt des Zollbegleitscheinheftes                                  ter nicht gemäß den Bestimmungen der Anlage 2\ndurch die Zollbehörde bei jeder dieser ZolLstellen                                   de1s der Vereinbarung vom 16. Juni 1949 bei-\nabgetrennt wird. Unterbleibt dies, so kann die Gül-                                  gefügten Entwurfs eines Zollabkommens über\nti9keit des Zollbegleitscheinheftes solange aufgeho-                                  den internationalen Straßengüterverkehr aner-\nben werden, bis es in Ordnung gebracht ist.                                           kannt ist, können die Zollbehörden der an-\n8. Die einzelnen Blätter werden der Reihe nach ent-                                       schließend befahrenen Länder die Annahme des\nsprechend ihren Seitenzahlen gebraucht. Die Blätter                                   Fahrzeugs oder Behälters verweigern, e,s sei\nmit ungerader Nummer sind für die Abgangszollstelle                                   denn, daß ein zeitlich beqrenztes Verschlußan-\nund die Durchgang,szollsteillen beim Eingang bestimmt,                               erkenntnis durch die Zollbehörden des Staate,s\ndie Blätter mit gerader Nummer für die Durchgangs-                                   erteilt worden ist, in dem der Unfall sich ereig-\nzollstellen beim Ausgang und die Be,stimmungszoll-                                    nete.\nstelle.                                                                       3. Bei drohender Gefahr, die ein sofortiges Entladen\n9. Die Abganqszollstelle füllt das Trennblatt und den                                 der gesamten Ladung oder e•ines Teiles davon\nStammabschnitt Nr. 1 sowie die Abfertigungsbeschei-                               erforderlich macht, kann der Fahrer nach eigenem\nnigunq im Trennblatt 2 aus und ver,sieht sie mit Be-                              Entschluß handeln, ohne das Eingreifen der oben\nqlaubiqunqsvermerk und Dienststempel. Sie bringt                                  erwähnten Behörden zu beantragen oder abzu-\nihre Unlerschrift und ihren Dienststempel am Fuß-                                 warten.\nende des Ladungsverzeichnisses auf allen während                                  Er muß ausreichend nachweisen, daß er ge,zwungen\nder Fahrt zu benutzenden Trennblättern an und be-                                 war, im Interes,se des Fahrzeugs oder der Ladung\nwahrt das Trennblatt Nr. 1 1 ) bei sich auf.                                      so zu handeln. Alsbald nach Vornahme der dring-\n10. Die er,ste Ausgangszollstelle füllt das Trennblatt und                              lichsten Sicherungsmaßnahmen hat er diese auf\nden Stammabschnitt Nr. 2 aus'\"und versieht sie mit                                der Rückseite des Zollbe,gleitscheinheftes zu ver-\nBeqlaubigunqsverrnerk und Dienststempel. Sie trennt                               merken und die oben erwähnten Behörden zu be-\ndas Trennblatt ab und sendet es nach Ausfüllung der                               nachrichtigen, damit der Tatbestand festgestellt,\nErledigunqsbeschoinigunq unverzüglich der Abgangs-                                die Ladung überprüft, das Fahrzeug oder der Be-\nzoll,stelle zurück.                                                              hälter ver,schlossen und eine Niederschrift über den\nSachverhalt angefertigt werden kann, in der eben-\n11. Die Durchqanqszollstellen verfahren beim Einganq in                                falls die Art de,s angewendeten Verschlusses zu\ndie verschiedenen auf der Fahrt berührten Länder                                 beschreiben ist.\nhinsichtlich der Blätter mit ungerader Nummer, Sei-\nten 3, 5, 7 usw., ebenso wie die Abgangszollstelle,                          4. Bei allen in diesem Artikel vorgesehenen Möglich-\njedoch ohne die Ladungsverzeichnisse zu unterzeich-                              keiten muß die eingrnifende Behörde die Nieder-\nnen und abzustempeln.                                                             schrift über den Sachverhalt auf der Rückseite des\nZollbe,gleitscheinhefte,s erwähnen. Die Niederschrift\n12. Die Durchganqszollstellen beim Ausgang und die Be-                                 über den Sachverhalt muß dem Zollbegleitschein-\nstimmunqszollstelle verfahren hinsichtlich der Blätter                           heft beigefügt werden und die Ladung bis zur Be-\nmit gerader Nummer, Seilen 4, 6, 8 usw., ebenso wie                              stimmungszollstelle begleiten.\ndie er,ste Durchgangszollstelle beim Ausgang, 2 ) sen-\n2) Wenn die Bestimmungszollstelle gleichzeitig eine Eingangszollstelle\n1) Wenn die !\\bqanqszollslelle qleichzeitirJ eine Ausganqszollstelle ist,       ist, so behält sie die zusammengehörenden Trennblätter mit gera-\nso hchült sie die Bl~ilter Nr. 1 und Nr. 2.                                 den und ungeraden Nummern.\n(Seite 4 des Umschlags)\nVorfälle oder Unfälle auf der Fahrtstrecke\nHe raus q e b er · Der Bundesminister der Justiz - Ver I a g : Bundesanzeiger-Verlags-GmbH., Bonn/Köln - Druck : Bundesdruckerei, Bonn.\nDas Bundesgesetzblatt erscheint in zwei gesonderten Teilen, Teil I und Teil II\nLaufend er Bez u q nur durch die Post Bezugspreis: vierteljährlich für Teil I = DM 4,-, für Teil II = DM 3,- (zuzüglich Zustellgebühr).\nEin z e I s l ü c k e ie anqefanqene 24 Seiten DM 0,40 (zuzüglich Versandgebühren) - Zusendull,q einzelner Stücke per Streifband gegen\nVoreinsendung des erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto „Bundesgesetzblatt\" Köln 3 99\nPreis dieser Ausgabe DM 0,80 zuzüglich Versandgebühren"]}