{"id":"bgbl1-1956-32-8","kind":"bgbl1","year":1956,"number":32,"date":"1956-06-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1956/32#page=13","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1956-32-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1956/bgbl1_1956_32.pdf#page=13","order":8,"title":"Achtundfünfzigste Verordnung über Zollsatzänderungen","law_date":"1956-06-29T00:00:00Z","page":611,"pdf_page":13,"num_pages":19,"content":["Nr. 32 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Juni 1956                           611\nAchtundfünfzigste Verordnung über Zollsatzänderungen\n(Konjunkturpolitische Zollsenkung - 3. Teil).\nVom 29. Juni 1956.\nAuf Grund des § 4 · Nr. 1 des Zolltarifgesetzes            b) die Zollsätze von 170/o des Wertes bis\nvom 16. August 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 527) ver-                27 0/o des Wertes um 25 0/o;\nordnet die Bundesregierung, nachdem dem Bundes-                 c) die Zollsätze von 280/o des ·wertes und\nrat Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden                   mehr auf 21 0/o des Wertes.\nist, mit Zustimmung des Bundestages:\n(2) Die Bruchteile der nach Absatz 1 Buchstaben\na und b ermäßigten Zollsätze werden bis 4/io auf\n§ 1                          volle Zahlen nach unten und ab 5/io auf volle Zahlen\nDie Zollsätze des Zolltarifs für Waren der Agrar-   nach oben abgerundet (Anlage 3).\nwirtschaft werden für die Zeit vom 1. Juli 1956 bis\nzum 31. Dezember 1957 nach Maßgabe der Anlage 1                                    § 4\nermäßigt.\nAusgenommen von der Ermäßigung des § 3 sind\n§ 2\na) di~ Zollsätze der auf Grund. des Vertrages\nDie Zollsätze des Zolltarifs für Waren der ge-             über die Europäische Gemeinschaft für Kohle\nwerblichen Wirtschaft werden für die Zeit vom                  und Stahl mit (EG) bezeichneten Waren der\n1. Juli 1956 bis zum 31. Dezember 1957 nach Maß-               Tarifnrn. 73 01 bis 73 16;\ngabe d_er Anlage 2 ermäßigt.                               b) die Zollsätze· der durch die Siebenundfünfzigste\nVerordnung über Zollsatzänderungen (Frist-\n§ 3                                 verlängerung der' Konjunkturpolitischen Zoll-\n(1) Die ·am 1. Juli 1956 zur Anwendung kommen-             senkung - 1. und 2. Teil) vom 29. Juni 1956\nden Wertzollsätze . (tarifmäßige Zollsätze, ver-               (Bundesgesetzbl. I S. 610) erfaßten Waren.\ntragsmäßige Zollsätze, zeitweilige Zollsätze) der in\nden Kapiteln 14, 25 und 28 bis 98 des Zolltarifs er-                               § 5\nfaßten Waren der gewerblichen Wirtschaft - aus-            Diese Verordnung gilt nach Maßgabe des § 12\ngenommen die Waren der Tarifnrn. 29 66 Abs. A und      Abs. 1 des Dritten Uberleitungsgesetzes vom\nB, 35 01, 35 07 und 35 09 Abs. B und die in der An-     4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land\nlage 2 erfaßten Waren - werden für die Zeit vom         Berlin.\n1. Juli 1956 bis zum 31. Dezember 1957 wie folgt\nermäßigt:                                                                          § 6\na) Die Zollsätze von 4 0/o des \\Vertes bis         Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\n160/o des Wertes um 200/o;                  kündung in Kraft._\nBonn, den 29. Juni 1956.\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nBlücher\nDer Bundesminister der Finanzen\nSch_äffer","612                                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Teil I\nAnlage 1\n(zu§ 1)\nNachrichtlich:\nLfd.                                                                                                Neuer          Bisheriger\nTurifnr.                           Bezeichnung der Waren\nNr.                                                                                               Zollsatz         Zollsatz\n0 /odesWertes    0/o des Wertes\n-········-------·-------------------'-------~-------\n02 01        Fleisch, Innereien und anderer genießbarer Schlacht-\nanfall von den in den Nummern 01 01 bis 01 04 ge-\nnannten Tieren, frisch, gekühlt oder gefroren:\nAnmerkung.\nInnerc:icn und anderer genießbarer Schlachtanfall, aus-\nqenomrnen Lebern, zur Verarbeitung in der pharma-\nzeutischen Industrie unter Zollsicherung ............. .          frei               20\nvon Schweinen\noder Rindern:\nbis 30. 6. 1956\nz 10\nvom 1. 7. 1956\nan\nZungen, Herzen,\nNieren, Zwerch-\nfelle, Milzen,\nLungen u. Luft-\nröhren\nV 15\n2                02 03        Gcflü~Jellebern, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen,\ngedämpft oder gekocht:\nLebern von Gänsen oder Enten ............... .                    18                20\nandere                                                             13                20\nV 15\n3                02 05        Schweinespeck, nicht durchwachsen, und anderes\nSchweinefett; Geflügelfett:\naus A- Schweinefett, ausgenommen Schweine~peck,\nGeflügelfett, frisch ...................... .                18                25\nV 21\naus B - Schweinefett, ausgenommen Schweinespeck,\nGeflügelfett, gekühlt oder gefroren ....... .                18                25\nV 21\naus C - Schweinespeck, gesalzen ................. .                   10                25\nV 21\n4                02 06        Fleisch, Innereien und anderer genießbarer Schlacht-\nanfall aller Art, mit Ausnahme der Geflügellebern,\ngesalzen, gedörrt, geräuchert, gekocht oder sonst\neinfach zubereitet:\naus C - durchwachsener Schweinespeck, nur gesalzen\n...............................•..• (G) *)                  21                30\nV 26\n5                03 01        Fische, lebenQ oder nicht lebend, frisch, gekühlt\noder gefroren:\nA - Süßwasserfische:\naus 3 - andere (als Lachse und Forellen):\nAale:\nvom 1. Oktober bis 31. Oktober .. (G)                  3\n*) Die in der Sp<1lle „Brzrichnimq der Waren\" mit (G) gekennzeichneten Waren haben Zollsätze, deren Höhe im Rahmen der GATT-Zollkon-\nferenz 1U56 vcrcinl><lrl worcJ.cu i~L.","Nr. 32 -    Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Juni 1956                                            613\nNachrichtlich:\nLfd.                                                                                            Neuer         Bisheriger\nNr.     Tarifnr.                   Bezeichnung der Waren\nZollsatz        Zollsatz\n0/odesWertes   0/o des Wertes\n(noch 03 01)                  vom 1. Januar bis 30. April . . . . . . (G)                   frei              15\nvom 1.-31. 10.\nV 10\nvom 1. 1.-30. 4.\nV  5\nAalbrut: z frei\nandere Fische als Aale und Karpfen (G)                            5               15\nV 10\nB - Seefische:\n1 - ganz oder zerteilt, mit Ausnahme der Filets:\naus c - andere (als Heringe und Sprotten):\nSchellfisch, Lengfisch, Rotbarsch, Heil-\nbutt und Kabeljau (Dorsch), vom\n1. August bis 9. Dezember (G) (teilweise)                     frei              10\nvom 1. 8.-15. 11.\nz 5 bzw. v 5\nSeelachs, vom 1. Januar bis letzten Fe-\nbruar und vom 1. August bis 9. Dezember                       frei              10\nvom 1. 8.-15. 11.\nV  5\nSchollen und Flundern ........... (G)                           6               10\nV 8\n2 - Filets ................................... .                            5               15\n6          03 02 Fische, nur gesalzen, getrocknet oder geräuchert:\nB - geräuchert:\naus 1 - Heringe, ausgenommen Filets ......... .                            18               20\n7          03 03 Krebstiere, Weichtiere, einschließlich Muscheln, le-\nbend oder nicht lebend, frisch, gekühlt oder gefro-\nren, gesalzen, getrocknet oder nur gekocht:\nA- Langusten und Hummern ................... .                                 25               40\nB - Krabben, Garnelen und andere Krebstiere .... .                             30               35\nC-Austern:\n2 - andere (als Austernsetzlinge) . . . . . . . . . . (G)                 frei              40\nV 30\n8          04 02 aus A- Milch und Rahm, eingedickt, flüssig oder\nteigartig, nicht gezuckert . . . . . . . . . . . . . . (G)            30               35\n9          06 01 Bulben, Knollen, Zwiebeln, Luftwurzeln (ausgenom- .\nmen die Wurzeltriebe des Zierspargels) und\nWurzelstöcke von Blüten- oder Blattpflanzen:\naus B - im Wachstum begriffen, auch in Blüte:\nOrchideen:\nnicht in Blüte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (G)       20               35\nin Blüte ............................ .                          30               35\nHyazinthen, Narzissen und Tulpen ..... .                            30               35\nandere ......••..................•• (G)                            13               35","614                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Teil I\nNachrichtlich:\nLfd.                                                                                   Neuer         Bisheriger\nT,uHnr.                   Bezeichnung der Waren\nNr.                                                                                   Zollsatz        Zollsatz\n0/odesWertes   0/o des Wertes\n10      OG 02 Lebende Pflanzen und Wurzeln, anderweit weder\ngenannt noch inbegriffen, einschließlich Stecklinge\nund Pfropfreiser:\naus A- Wcinrebenpfropfreiser ................... .                       frei              15\nV  5\nB - andere (als unbewurzelte         Stecklinge            und\nPfropfreiser):\naus 2 - Bäume und Sträucher, einschließlich\nbewurzelter Stecklinge, ausgenommen\nVeredelungsunterlagen            für         Obst-\ngehölze, Araukarien, Lorbeerbäume\n(Laurus nobilis), · Palmen, Azaleen\nohne Blüten oder Knospen ..... (G)                       20               25\n3 - b - Edelrosen und Rosenwildlinge, ein-\nschließlich bewurzelter Stecklinge\n(andere als Veredelungsunterlagen\nfür Edelrosen) . . . . . . . . . . . . . . (G)       25               30\n4 - andere (als Reben, Bäume und Sträu-\ncher, Edelrosen und Rosenwildlinge):\nb - mit Blüten oder Knospen ....... .                    30               35\n11   aus 06 03 BlumEm und Blumenknospen, geschnitten, zu Binde-\noder Zierzwecken:\nfrisch, vom 1. Juni bis 30. September . . . . . . . (G)                30               35\ngetrocknet, gefärbt, gebleicht, imprägniert oder\nanders behandelt .......................... .                       30               35\n· Blumen,\nnur getrocknet:\nV 10\n12       06 04 Blattwerk, Blätter, Zweige, andere Pflanzenteile,\nGräser und Moos, zu Binde- oder Zierzwecken,\nfrisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert\noder anders behandelt, mit Ausnahme der Blumen\nund Blumenknospen der Nr. 06 03:\nB - gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders be-\nhandelt ................................. (G)                         25               35\n13       07 01 Gemüse und andere Küchengewächse, frisch oder\ngekühlt:\nA- Pilze:\n1 - Champignons                                                       30               35\n2 - andere .................................. .                        7               10\nC - Oliven und Kapern ......................... .                        frei              30\nV 10\nD - Tomaten, vom 11. August bis 31. Oktober . (G)                         22               35\njedoch     jedoch minde-\nmindestens   stens für 100 kg\nfür 100 kg         l0DM\n6DM              V 30\njedoch minde-\nstens für 100 kg\nv6DM","N1. T2      Tr1g der Aus~Jabe: Bonn, den 30. Juni 1956                                                    615\nNachrichtlich:\nUd.                                                                                                      Neuer         Bisheriger\nTarilnr.                    BczPichnung derWctren\nNr.                                                                                                    Zollsatz         Zollsatz\n0 /n des Wertes\n• 0 /odesWertes\n(noch 07 01) F - l<c1 rtofleln:\nvom 1. Juli bis 31. Juli ................... .                                   30                 35\nrriihkcJrtof!dn, vom 1. Januar bis 15. Mai (G)                                   10                 35\nV 20\nC- Spc1rgcl, vom 1. April bis 30. Juni ........ (G)                             i        18                 25\njedoch    jedoch minde-\n• mindestens    stens für 100 kg\nfür 100 kg         25DM\n15DM               V 20\njedoch minde-\nstens für 100 kg\nv 15DM\n- Kohl:\n1 - Blumenkohl, vom 1. DPzember bis 30. April\n······································ (G)                                      5                 25\njedoch minde-\nstens für 100 kg\n12DM\nV 10\njedoch minde-\nstens für 100 kg\nv 2,50 DM\nvom 1. 12. bis\nletzten Februar\nV 15\nvom 1. 3.-30. 4.\naus :3 ·· Rot-, Weiß- und Spitzkohl                             ...... (C)               25                 30\njedoch    jedoch minde-\nmindestens   stens für 100 kg\nfür 100 kg          SDM\n4,50 DM\n4 - andPrer (als Blumenkohl, Rosenkohl, Rot-,\nWeiß-, Wirsing- und Spitzkohl) ........... .                                   27                 30\nK   Spinat, Sauerampfer, Chikoree                       (z. B. Witloof)\nund and0rn Salalf~:\naus 2     Spinat, vom          16. Dezember bis 15. Fe-\nbrnur    ........................... (C)                                   10                 20\njedoch minde-\nstens für 100 kg\n10DM\nV 20\njedoch minde-\nstens für 100 kg\nv6DM\nLndiviensalt1t, vorn 1. Jcrnuar bis 30.\n/\\ pril . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (G)          10                 20\njedoch minde-\nstens für 100 kg\n10DM\nV 15\njedoch minde-\nstens für 100 kg\nv2DM","616                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Teil I\nNachrichtlich:\nLfd.                                                                                     Neuer              Bisheriger\nTiirifnr.                 ßpzeichnung der \\/1/aren\nNr.                                                                                     Zollsatz             Zollsatz\n0 /odesWertes !       0/o des Wertes\nII\n1\n(11od1 07 01)              Kochsalat:                                                         1\nvom 1. J amwr bis 31. Juli .......... .                 13                     20\njedoch          jedoch mind e-\nmindestens        stens für 100\nfür 100 kg              10DM\n2DM                   V 15\njedoch minde„\nstens für 100 k[J\nv2DM\nvom l August bis 31. Dezember ... ; ..                  18                     20\njedoch          jedoch minde-\nmindestens        stens für 100\nfür 100 kg              10DM\n5DM                   V 20\njedoch minde-\nstens für 100 k 9\nv5DM\nC'hibirc)e (z.B. Witloof)                                  10                     20\nV 15\n:'4     , : ; uill'.r Art, Kürbisse aller Art,\nnm1 rn,d dcr9leichen:\nGurken, vom 16. Mai bis 31. Oktober, in\nder Sortierung je 1 kg:\nvon 40 oder mehr Stück . . . . . . . . . . (G)          10                     30\njedoch          jedoch minde-\nmindestens        stens für 100 kg\nfür 100 kg              18DM\n4DM          sog. Cornichons:\nvorn\n16, 5.--30. 9.\nV 10\njedoch minde-\nstens für 100\nv4DM\nandere:\nvom\n16. 5.-30. 6.\nV 25\njedoch minde-\nstens für 100 kg\nvBDM\nvom\n1. 7.-31. 10.\nV 30\njedoch minde-\nstens für 100 kg\nv4DM\nvon 7 bis 39 Stück . . . . . . . . . . . . . (G)        15             vorstehende\njedoch        Sätze ohne den-\nmindestens         jenigen für sog.\nfür 100 kg           Cornichons\n4I)M","N:. :u:    T,HJ der Au;-;qc1be: Bonn, den 30. Juni 1956                            617\nNachrichtlich:\nLfd.                                                                                 Neuer          Bisheriger\nTc11 if11r.                  B (: z ('ich nun q der Waren\nNr.                                                                                 Zollsatz          Zollsatz\n0 /o des Wertes\n0/odesWertes\n(noch 07 01)    Anmcrkunq.\nZwid)eln (aus Absatz E) zur industriellen Herstellung i\nvon wrkll!incrtcr Trockenzwiebel unter Zollsicherung.          frei                20\njedoch minde·\nstens für 100 kg\n6DM\nvorn\n1. 2.-31. 5.\nV 10\njedoch minde-\nstens für 100 kg\nv2DM\nvorn\n1. 6.-31. 1.\nV 20\njedoch minde-\nstens für 100 kg\nv3DM\n14           07 02  Gemüse und andere Küchengewächse, gefroren ....                   30                 35\n15            07 04  Gemüse und andere Küchengewächse, nach beliebi-\ngem Verfahren getrocknet, auch in Stücke oder             i\nScheiben geschnitten:\nA- ungemischt:\nl - Trüffeln ................................. .              30                 35\n3 - andere (als Trüffeln und Kartoffeln):\nTomaten in Stücken oder Scheiben ... (G)               25                 35\nandere Tomaten sowie andere Waren, aus-\nqenomrnen Pilze ....................... .              30                 35\nZwiebeln:\nV 30\n16            07 05  Hülsen früch Le, trocken, ganz, geschält oder zerklei-\nnert, nicht uemahlen:\nD- Linsc!n ..................................... .               frei                 5\n17            08 02  ZitrusJrüch Le, frisch oder getrocknet:\nG- andcr(~ (als Apfelsinen, Mandarinen, Clementi-\nnen, Zilronen, Pampelmusen, Pomelos und Ze-\ndralJriichte) ................................ .              10                 16\n18            08 Ofi A- Apl(•I, frisch, vom 1. Mai bis 15. August .... (G)              7                 25\njedoch     jedoch minde-\nmindestens   stens für 100 kg\nfür 100 kg           9DM\n2DM                V 10\njedoch minde-\nstens für 100 kg\nv3DM","618                            Bundesgesetzblatt, Jah1gang 19:ib, Teil I\nNachrichtlich:\nLfd.                                                                          Neuer          Bisheriger\nTarifnr.                   Bezeichnung der v,.;dren\n1  Ni                                                                           Zollsdtz          Zollsatz\n11\nodes Wertes     0 u des Wertes\n19       08 01:l A- Erdbeeren, frisch ........................... .            18                 20\nJe.doch   . jedoch minde-\nmindestens ' stens für 100 kg\nfür 100 kg          20DM\n12DM                V 20\njedoch minde-\nstens für 100 kg\nv 12DM\n20  aus 08 09    Melonen und andere in den Nummern 08 01 bis\n08 08 wede1 genannte noch inbegriffene frische\nFrüchte, ausgenommen Khakifrüchte und Granat-\näpfel ..................................... · · ·             15                 20\n21       08 10   Früchte, auch in Stücken oder zerquetscht, gefroren           30                 35\n22       11 04   Mehl aus Früchten und Fruchtschalen des Kapitels 8             5                 10\n23       12 02   A- 1 - Mehl aus SoJabohnen, nicht entölt ........ .           20                 25\n24       12 08   Johannisbrot, frisch oder getrocknet, auch zerstoßen\noder gemahlen; Fruchtsteine und andere pflanzliche\nErzeugnisse zum Genuß, auch gemahlen, anderweit\nweder genannt noch inbegriffen:\nA- Johannisbrot                                                3                 10\nV   8\nC - Fruchtsteine, einschließlich der Kerne ........ .          3                   5\n25        13 03  A- 2 - Pektin, trocken                                        30                 35\n26        15 01  A- Schweineschmalz ......................... (G)              18                 22\nz 20\nB - Schmalzöl .................................. .            15                 22\n27        15 07  Fette Ole pflanzlichen Ursprungs, flüssig oder fest:\nA- roh:\n2 - andere (als Leinöl und Olivenöl) ......... .           5                   6\nB - nicht roh:\n2 - andere (als Leinöl und Olivenöl), ausgenom-\nmen Japanwachs ......................... .            10                 12\n28        15 12· Fette und Ole, gehärtet:\nA- zum Genuß verwendbar                                       15                 18\n29        16 01  Wurst und Wurstwaren aus fleisch, Innereien oder\nanderem Schlachtanfall, auch in luftdicht verschlos-\nsenen Behältnissen:\nA- aus Lebern:\n1 - von Gänsen oder Enten                                 16                 25\n2 - von anderen Tieren ..................... .            16                 25\nV 22\nB - andere                                                    16                 25\nV  22","Nr. '.l:J. -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Juni 1956                                                   619\nN achr i eh t1i eh:\nLid.                                                                                                 Neuer       Bisheriger\nT,uilllr.                      Bezeichnung der Waren\nNr.                                                                                                 Zollsatz      Zollsatz\n0 /odesWertes 0/o des Wertes\n16 02 /\\ndere Zulwreitungen und Konserven aus Fleisch,\nl nncrPi<'n oder anderem Schlachtanfall:\n/\\- in lulldicht verschlossenen Behältnissen:\n1 - aus Lebern:\na - von Gänsen oder Enten                                                     16              25\nV  20\n!) ·· von anderen Tieren                                                      16              25\nV  22\nd      von Rindern                                                            16              25\nV  22\nb · von Schafen .......................... .                                  16              25\nc     von Scrnvcinen .................. .                                     Hi              25\nV  22\nd      von Wild, Geflügel oder Kaninchen .                        . ..        16              25\nV  22\nt' -   von anderen Tieren                                                     16              25\n!\\ - in anderer Aufmachung:\ndllS    Lebern:\nc1 -   von GänsPn oder Enten                                                  16              25\nV  20\nh      von arH.leren Tieren ................... .                             16              25\nV  22\n2 - cJnd<·re                                                                      16              25\nV  22\nJG 04 PischzulH'rPilun9c~n und Fischkonserven, einschließ-\n! ich Kc1vi il ,, Kaviarersatz und FischsuppenerzF:ug-\nnissP:\ndllS  A- Kc1vic.1r                                                                     30              40\nC - intd('re (als Kaviar, Kaviarersatz, Pasteten,\nPasl<m, Wurst und Wurstwaren):\n·1 - in luftdicht verschlossenen Behältnissen:\nd - Lachsfische (Salmoniden) ........ (G)                              20              30\nV  25\n<His e -   [Jeringe:\nbei einer Länge des lebenden Fisches\nnicht über 16 cm, mit 01 oder mit\nTomaten oder mit beiden zubert\\itet,\nauch mit Zusatz von Salz                         . . (G)         14              28\nV   15\nandere, in Behältnissen mit einem\nGewicht von mehr als 500 g . . . (G)                             20              28\nV  25\nd11s    f- Aale, gekocht,· gebraten oder ähnlich\nbehandelt, mit Essig und aromatischen\nKräutern, auch mit :t-.1arinadengewürz,\nzubereitet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (G)         20              30\nV  25","620                                              P,u11dc)S~J(!Setzblatt, Jahrgang 1956, Teil I\n-----·-------·-·····-···--···---\nN achr ich lli eh:\nLid.\nNr.                                              ficzcichnun9 der Waren                                 Neuer         Bisheriger\nZollsatz        Zollsatz\n0/odesWertes   0/o des Wertes\n(ll(J(I! l fi 04)      aus 2 - in ,mdPrer Aufmachung:\nLil<hslische (Salmoniden) ............. (G)                      20                30\nV  25\n:.;prottcn; Heringe in Behältnissen mit einem\nC(~wicht von mehr als 500 g .......... (G)                       20                30\nV  25\ni\\alc, gekocht, gebraten oder ähnl'ch be-\nhandelt, mit Essig und aromatischen Kräu-\ni(•rn, uuch mit Marinadengewürz, zubereitet\n······································ (G)                       20                30\nV  25\n32           aus 1(i 05        KrebsUerc und Weichtiere, f:)inschließlich Muscheln,\nzubereilet oder haltbm             gemacht,    ausgenommen\nSupperwrzeugnisse:\nFfurnrnern und Langusten . . . . . . . . . . . . . . . . . . (G)       20                 40\n(Hummern)                    v 30 (in luftdicht\nverschlossenen\nBehältnissen)\nundere ................................. • • : • • •                   30                 40\n33                 1B 0:1      B - Kilkaopulver, gezuckert . . . . . . . . . . . . . . . . . . (G)       30                 40\n34           ausl~(ß           Teiglc1sd1en und Teigringe, mit zubereitetem Fleisr:h\ngefüllt, auch mit Zusatz von Gewürzen . . . . . . . (G)                   20                 30\nsog. Ravioli:\nV  20\n35                20 01        Zubereilungen von Gemüse, anderen Küchenge-\nwächsen oder Früchten, mit Zusatz von Essig oder\nEssigsi:iu re, auch haltbar gen1ucht . . . . . . . . . . . . (G)          30                 35\nZubereitungen\nvon Oliven:\nV 25\n36                20 02        Zubereitungen von Gemüse oder anderen Küchen-\ngewüchsen, ohne Zusatz von Essig oder Essig~äure.\nauch haltbar gemacht:\nA- in luftdicht verschlossenen Behältnissen:\n3 - Tomaten und Tomatenmark, in Behältnissen\nmit einem Rohgewicht:\nvon 5 kg oder mehr . . . . . . . . . . . . . . . . (G)          5               25\nz 10 bzw. v 22\nvon weniuer als 5 kg . . . . . . . . . . . . . . . . (G)      16                25\nV  22\n4 - Sparyd      ................................. .                   30                35\n5 - Erbsen und Bohnen ...................... .                        30                35\nG - Spinut                                                            30                35\nB - ,indcre, einschließlich Mischgemüse:\nZubereitungen aus verschiedenen Gemüsen\n(z.B. Artischocken, Blumenkohl, Karotten,\nPilzen, Gurken und Oliven) und Fischen\n(z.B. Makrelen, Sardinen oder Thunfisch),\nmit Zusatz von 01 und Soßen . . . . . . . . (G)               20                35\nandere ................................ .                     30                35","Nr       :r~ - Tag         der Ausgdbe: Bonn, den 30. Juni 1956                                                      621\n.   1   .  '\n1                Nachrichtlich:\nUd.\nNr. ,   Tarifnr                               Bezeichnung der Waren                                                         Neuer      Bisheriger\n1     Zollsatz       Zollsatz\n1 0/o des Wertes 0/o des Wertes\n(noch 20 01)  B in cir1duc-r Aufmachung:\n:3 - ,rndc)re (als Sanc~rkraut, Oliven und Kapern):\n·romatcmmark:\nin Behültnissen mit einmn Rohgc~wicht von\n!> kq odc)r mehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    frei           35\nz 5\nin and€)ren Behältnissen:\n') r\nTuben .......................... (G)                                            16            JJ\nt1ndere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (G)                   25            35\nT,Hnutcn, in Form von Pulver . . . . . . . . (G)                                       25            35\nZt1bereitm1ocn aus verschiedenen Gemüsen\n(z H. Artischocken, Blumenkohl, Karotten,\nPilzrm, Gurken und Oliven) und Fischen\n(7„ B. Makrelen, Sardinen oder Thunfisch),\n111il 'lusalz von 01 und Soßen ........ (G}                                            20\n.irHlere ................................. .                                           30            3S\n/\\ n  !IJ   <' r k 11 n (j.\nTt!iql <1,;dwn nnd Teiqrinqe, mit zuben:,Hctem Cemüse                                       1\noder ,HHI! il11ßerdern mit zuberniletem Flei,sch gefü1lt,\nc1lld1 rnil Zus,11:z von Cewürz(!Il ................. (C)                                              20         35,25\nje nach Art\nder V/are\n37           20 04 Friid1I<>, 1:rudllschdlc,n, Pflanzen und Pflanzenteile,\n1nit Zuck,,r iiberzor1Pn (durcr1 EintalichPn, Clasieren\nmkr I<rrndiercn):\nA-·Kir~.;cliu1 ...................... \" ................. .                                                30\nH ·· Prudd~;chalcn:\n2 - andern (als Zitronat)\nr,:\nZi tro1wnsd1alE:n ................... , . , ...                            1\n20            3 ,.,\nV 25\nandr'.rc ................................ .                                            25            35\nV 30\n1\nC'.   f'v l i : < '11(ilist . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ....\n0\n30\n1) · crnd·:'r.! . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          30            35\n38           20 05 J<onlili'1n:n, Ct:h~c\", Marrneladen, Mus und Pasten\n,ni.;; F1iicl,!en, ein(JCkocht, auch mit Zuckerzusatz                                                      30            35\n/\\ n m <: r k u n (J.\nP!lcn1 ln(:n 1in1s ohne Z11cke:c oder Sirup eingekocht, zur\nind11:-;1ri:·llcn Verarlicil.1rnq unter Zollsicherung ....                                             10            35\n39           20 OG J\\ndc1 c Zu lJc)rcitun~JC~n von Früchten, auch mit Zu-\n~;a !z von '/,1ck(~r oder A1kobol, aud1 haltbar gemacht:\nK(:JHC'        v •in /\\.n,Jkardien (Akajounüsse), Erdnüssen,\nHusc1niissen oder Mandeln, geröstet und gesal-\nzen, aHch unlereinander gernischt .......... (G)                                                     25             35\nPiilp1: von Pfirsischen, ohne Zusatz von Zucker\noder Alkohol, in nicht luftdicht verschlossenen\nFkh~ilt.nissen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (G)                          10            35\nz 15\nV 10\na.ndere, ausgenornn1en Pülpe ohne Zusatz von\nZuckc~r oder Alkohol in Fässern ................                                         !           30             35","622                                      13tirHfosw:selzblatt, Jahrgang 1956, Teil I\nNachricht Jjch:\nLid.\nNr.  Tdrifnr.                            Bezeichnung der Waren                                     Neuer         Bisheriger\nZollsatz         Zollsatz\n0/odesWertes  0/o des Wertes\n40        '..W 07    Frucht- und Ccmüsesäfte, auch eingedickt, nicht ge-\n1  gorPn, olrne Zusatz von Alkohol, auch mit Zucker-\nzusd l:z:\nA- ohne Zuckerzusatz:\n1 - c1us Apfelsinen, Pampelmusen oder Pomelos\n(Crapcfrui ts), auch untereinandergemischt (G)                      17                25\nV  20\n6 - c1nderc,       (!inschließlich vorstehend nicht ge-\nnannter Mischungen von Frucht- oder Ge-\nmüsesäften:\nb - andere (als Obstmuttersäfte):\nAnanassaft, auch mit Saft aus Apfel-\nsinen,    Pampelmusen oder Pomelos\n(Crapefruits) oder mit mehreren dieser\nSäfte gemischt .................. ((;)                        17                30\nV  2()\nSaft von schwarzen Johannisbeeren,\nauch Pingedickt . . . . . . . . . . .         . . (G)         20               30\n4-1       21 01      Gebrc1rn1te Zichorie und anderer gebrannter KaffeL,-\nErsatz sowie Extrakte aus Kaffee-Ersatz ......... .                              30               35\n42        21 0:3\nA- ztdwrPileles Senlnwhl                                                        20                25\nB - zulwreiteter SPnf . . . ....................... .                           30                35\n43        21 07      B - zt1sc111111H'nqes(~lzte pfldnzliche Auszüge, nicht\nzum Heilgebrauch, zur HPrstellung von Get.rän-\nk(•n {z.B. LikörPn) . . . . . . . . . . .                                  30                35\nC- ,indere NahrungsmittE-::lzubereitungen:\nV i tarninzubereitungen zur Vitaminien,ng                    m\nNahrungsmitteln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      ~l        25                35\nc111dPre ................................... .                         30                35\n44       22 09       A- Trinkbrannl.wPin:                                                          Zollsatz        Zollsa !.z\nfür 100 kq      für 100 kg\ncit1•-; '.l  Whisky mit einem Weingeisl.gehalt von\nnicht mehr als 38 Gewichtshundertteilen:\nd - in Behältnissen mit einem Fassungs-\nv t~rrnögen von 15 1 oder mehr ..... .                  325DM           1000 DM\nv 375 DM\nb - in c1nd(~n~n BPhältnissen ........... .                 525 DJV1        1200 DM\nv 575 DM\n45       n     01    Mehl,         i>uJver   und   Rückstände von Fleisch, von                     Zollsatz        Zollsatz\nMeerPstieren, Fischen oder Krebstieren, zum Genuß                        0\n/odesWertes  0 , o des vVertes\nnicht ueeignel, anderweit weder genannt noch in-\nbP~Jrilfon; Crieben:\nC - iln<l(~r<~ (als Pischmehl und Carnelen, gemahlen)                          frei               10\n4b   aus 2J 02       W<'iZ<~nkleie         ......... .                                               15                25\nz 18","Nr. 32 -    Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Juni 1956                                                       623\nAnlage 2\n(zu§ 2)\nNachrichtlich:\nLfd.                                                                                                                Neuer           Bisheriger\nNr.\nTc1rifnr.                          Bezeichnung der Waren\nZollsatz          Zollsatz\n0 /o des Wertes\n0\n/odesWertes\n05 03       Roßhaar, einschließlich Roßhaarabfälle:\nA - 2 - gebleicht, gefärbt oder in anderer Weise zu-\ngerichtet, nicht gekrollt .................. .                                                     2\nB - gc'krollt, auch auf Unterlagen ............... .                                      2                  3\n2              05 07       A- 2 - Bettfedern und Daunen, nur gereinigt oder\ngebleicht, nicht gefärbt ................... .                                   6                 10\nV 8\n3              05 13       B - Mcerschwümme, bearbeitet                                                             12                 15\n4              15 04       A- Leberlran:\n2 - gereinigt,     einschließlich Medizinallebertran:\ni11echanisch gereinigt ................... .                                  8                 20\nV 10\nanderer, einschließlich Medizinallebertran                                   12                 20\nV 15\n5              15 09       Natürliche Gerbfette . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          (G) *)        frei                15\n6              15 10       A- Fettsäuren ................................. .                                         9                 18\nV 12\nB - saure Ole ................................. .                                         4                 12\nV  5\n7              15 14       Walrat (Spermaceti), roh, gepreßt oder gereinigt ..                                       4                  6\n8              28 48       aus B - Germaniumoxyd . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (G)                     frei                15\n9         aus 28 50        Natriumsilocofluorid . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (G)                 10                 20\nV 15\n10              29 01       aus A- nichtaromatische,             hydroaromatische                      und\nCycloterpenkohlen wasserstoff e, ausgenom-\nmen Camphen, Alpha-Pinen und Dipenten (G)                                      10                 15\nDipenten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (G)          frei                15\naus B - 4 - Paracymol                                                       (G)         frei                15\n11              29 05       B - mehrwertige Alkohole:\naus 2 - fünf- und höherwertige acyclische Alko-\nhole, ausgenommen Sorbit, Adonit und\nMannit und ausgenommen ihre Derivate\n(G)         frei                20\n12              29 16       Aldehyde:\nA - acyclische:\n1 - gesättigte:\naus b - Paraldehyd . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (G)                  15                 25\n*) Die in der Spallc „B0zcid11111nq d<~r Wctrcn\" mit (C) qckennzeichneten Waren haben Zollsätze,                deren Höhe im Rahmen der GATT-Zoll-\nkonlcrenz 1956 vcreinbdfl worden isl.","624                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Teil I\nNachrichtlich:\nLfd.                                                                                                 Neuer       Bisheriger\nNr.\nTurifnr.                  Bezeichnung der Waren\nZollsatz      Zollsatz\n0/odesWertes 0/o des Wertes\n13       29 22 A- 2 - Essigsäure:\naus b - Cobaltacetat             . . . . . . . . . . . . . . . . . . (G)      frei            20\n14       29 23 aus A- Azclainsäure und ihre Isomereni ausgenom-\nrnen ihre Halogen-, Sulfo- und Nitroderivate\nsowie ihre Salze und Ester . . . . . . . . . . . . (G)                       frei            20\n15  aus 29 50  Phenothiazin, ausgenommen seine Substitutions-\nprodukte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (G)       10             15\n16  aus 29 69  Cyclohexanonperoxyd ......................... .                                        15             30\nbis 30. 6. 56\nz 25\n17      31 03  aus D - dreifache Superphosphate ............. (G)                                      5             20\nA nmcrk ung.\nDrcifc1che Superphosphate enthalten gewichtsmäßig\nmd1r als 45 °/o verfürJbarer Phosphorsäure.\n18       32 01  aus E - Eukalyptusgerbstoffauszug                      . . . . . . . . . . . (G)      frei             8\nbis 30. 6. 56\nz 5\n19       32 08      E - Cadmopon und andere Pigmentfarben auf der\nGrundlage von Cadmiumsalzen . . . . . . . . (G)                                10             15\n20       38 16  aus B - Mimosaauszug mit Zusatz von Ligningerbex-\ntrakt, mit einem Wert von 83 DM oder mehr\nfür 100 kg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (G)              8             25\n21       38 26  aus D - Ionenaustauscher auf der Grundlage von\nsulfonierten Kohlen . . . . . . . . . . . . . . . . . . (G)                   frei            30\ngemischte Edelgase . . . . . . . . . . . . . . . . . . (G)                      8             30\ngemischte stearinsaure Salze . . . . . . . . . . (G)                           15             30\nLötpaste, gleichzeitig zum Verzinnen ge-\neignet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (G)         15             30\n22       39 03  Erzeugnisse aus Zellulose:\nA- regenerierte Zellulose (z.B. Zellglas aus Vis-\nkose):\naus 1 - quadratische oder rechteckige poröse,\nsaugfähige Stücke, Platten und Folien (G)                                  20             30\n23       40 11  Bereifung und Luftschläuche für Fahrzec.g- und\nFlugzeugräder aus Weichkautschuk:\nB - Luftschläuche mit einem Stückgewicht:\naus 1 - von mehr als 5 kg, mit den Reifenbe-\nzeichnungen 21.00-25 und 27.00-33 . . (G)                                 frei            30\nbis 30. 6. 56\nz 25\nD - Laufdecken mit einem Stückgewicht:\naus 1 - von mehr als 70 kg, mit den Reifenbe-\nzeichnungen 21.00-25 und 27.00-33 . . (G)                                 frei            30\nbis 30. 6. 56\nz 25","Nr. 32 -   Tag der Ausgabe: Bonn, deü 30. Juni 1956                                                     625\nNachrichtlich:\nLfd.                                                                                                   Neuer       Bisheriger\nNr.  Tarifnr.                  Bezeichnung der Waren\nZollsatz      Zollsatz\n0 /odesWertes 0/o des Wertes\n~--------..- - - - - - - - - - - - - - + - - - - - H - - - - - - - - - - -\n24  aus 40 14  Dichtungsringe aus Weichkautschuk mit Metallein-\nlarie oder Metallkapsel und mit lose eingelegter\nSpirnlfcder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (G)       17              25\n25   aus 42 05  Sämischgare Wasch- und Putzleder, nur flüchtig,\nauch in Rechteckform, zugeschnitten, nicht aus\nmehreren Stücken zusammengesetzt, ausgenommen\nsolche, deren Ränder, auch an allen Seiten, unregel-\nmäßig beschnitten sind . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (G)                  10              20\nSchaffellteppiche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (G)           10              20\n26   aus 43 03  Sogenannte ausgelassene Schaf- oder Lammfelle, in\nTrapezform, durch Schneiden oder durch Schneiden\nund Ansetzen von Schaf- oder Lammfellteilen mit-\ntels Nähen hergestellt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (G)                  10              24\nSchaffellteppiche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (G)           10              24\n27        46 01 Geflechte qnd geflechtartige Phant3. 3iebänder für die\nHerstellung von Hüten oder für andere Verwen-\ndungszwecke, auch miteinander verbunden:\naus C - aus Streifen aus künstlichem Stroh, künst-\nlichem Roßhaar oder Kunststoffen, aus mit\nViskose oder anderen Kunststoffen über-\nzogenen Papierstreifen, aus mit Viskose oder\nanderen Kunststoffen bestrichenen oder\nüberzogenen Spinnstoffen, alle diese Waren\nauch in beliebigem Verhältnis miteinander\noder mit den in den Absätzen A und B ge-\nnannten Stoffen gemischt, mit einem Werte\nvon 25 DM oder weniger für 1 kg ....... .                                        7             25\nV 20\n28        5107  AnmerkungzuA-1,B-1.\nKammgarne ganz aus Wolle, auch gemischt mit feinen\noder groben Tierhaaren, einfach (ungezwirnt) oder ge-\nzwirnt, roh, mit einer Feinheitsnummer von 18 metrisch\noder darüber, mit einer mittleren Faserlänge von\n122 mm oder darüber, mit einer mittleren Faserfeinheit\nvon Nr. 900 metrisch oder darunter, in 01 gesponnen,\nzur Herstellung von Samt und Plüsch, Geweben für\nMöbel- und Innenausstattung, Teppichen, Einlagestoffen,\nFahnentuch und Litzen, unter Zollsicherung ........ (G)                                 4           V  6\n29   aus 55 06  Geschnittene Streifen von Mischgeweben au3 Baum-\nwolle und künstlichen Spinnstoffen, ungefalzt, mit\neiner Breite von 23 mm bis 27 mm . . . . . . . . . . . (G)                              10            V 16\n30   aus 59 06  Bindfäden aus Manilahanf . . . . . . . . . . . . . . . . . . (G)                        13              18\n31        59 24 A- Gewebe, Filz und mit Filz belegte Gewebe, alle\ndiese auf Kautschuk oder auf Geweben, auch\nkautschutierten, oder auf Leder aufgeklebt:\n1 - für Kratzenb]ätter oder Kratzenbänder, ohne\nNadeln .............................. (G)                                       14              20\n2 - für andere technische Zwecke . . . . . . . . . . (G)                            14              20","626                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Teil I\nNachrichtlich:\nLfd.                                                                                                 Neuer       Bisheriger\nTarifnr.                   Bezeichnung der Waren\nNr.                                                                                                 Zollsatz      Zollsatz\n0\n/odesWertes 0/o des Wertes\n1\n32         62 06 aus B - Gürteleinlagebänder . . . . . . . . . . . . . . . . . . (G)                  10           z 20\nAnmerkung.\nGürleleinlagebänder bestehen aus zwei ungleich brei-\nten, in der Längsrichtung aufeinander geklebten Ge-\nwebeslreifen. Die überstehenden Ränder des breiteren\nSlreifens sind gefalzt (umgebördelt) und auf der Schau-\nseite des schmaleren Streifens aufgeklebt, wodurch die\nCiirteleinlagebänder zwei nicht ausfransende Ränder\nerhaiten.\n33         65 02 rfotstumpen, geflochten oder durch Verbindung ge-\nflochtener, gewebter oder a_nderer Streifen herge-\nstellt:\nC - aus Streifen aus künstlichem Stroh, künst-\nlichem Roßhaar oder Kunststoffen, aus mit\nViskose oder anderen Kunststoffen über-\nzogenen Papierstreifen, aus mit Viskose oder\nanderen Kunststoffen bestrichenen oder\nüberzogenen Spinnstoffen, auch in belie-\nbigem Verhältnis miteinander oder mit den\nin den Absätzen A und B genannten Stoffen\ngemischt, aus Streifen mit einer Breite:\n2 - von 3 mm oder mehr                                           (G)        10           z 18\n34        68 13  aus B - Fäden aus Asbest, auch in Verbindung mit\nSpinnstoffen, ausgenommen Fäden mit Stahl-\ndrahtseele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (G)        10           z 17\n35    aus 70 10  Sogenannte Fiaschi                                                        (G)       frei            25\nAnmerkung.\nSoqrmannte Fiaschi sind dickbauchige Flaschen aus Glas\nmit langem Hals und nach unten gewölbtem Boden. Sie\nsind mit Bast, Schilf oder ähnlichen Flechtstoffen oder\nGeflechten daraus umhüllt. Die Flechtstoffe oder Ge-\nflechte bilden einen Bodenring, auf dem die Flasche\ns!eht. Das Fassungsvermögen der Flasche beträgt nicht\nmehr als 2,5 l.\n36        73 12  Bandeisen und Bandstahl, warm oder kalt gewalzt:\nB - nur kalt gewalzt, auch entzundert (dekapiert):\naus 2 - anderes (als in Rollen, zur Herstellung\nvon Weißband unter Zollsicherung), mit\neinem Gehalt von gewichtsmäßig weniger\nals je 0,04 0/o Phosphor oder Schwefel\nbzw. weniger als 0,07 0/o Phosphor und\nSchwefel insgesamt ........... ·,· ... (G)                              10             25\nz 15\n37        73 24  Gerade Rohre von gleichmäßiger Stärke, aus\nSchmiedeeisen oder Stahl, roh, anderweit weder\ngenannt noch inbegriffen:\nB - aus anderem Stahl oder aus Schmiede?isen:\n2 - nahtlos, warm gezogen,' gewalzt oder kalt ,\ngezogen:\nb - andere (als kaltgezogen):\naus 2 - andere (als mit einem Gehalt an\nKupfer von gewichtsmäßig 0,05 0/o\noder weniger), mit einem Gehalt","Nr. 32 -    Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Juni 1956                                               627\nNachrichtlich:\nLfd.                                                                                                   Neuer        Bisheriger\nNr.\nTarifnr.                      Bezeichnung der Waren\nZollsatz       Zollsatz\n0 /o des Wertes\n0/odesWertes\n(noch 73 24)                         von gewichtsmäßig weniger als je\n0,04 0/o Phosphor oder Schwefel\nbzw. weniger als 0,07 0/o Phosphor\nund Schwefel insgesamt, ausge-\nnommen Rohre mit glatten Enden,\nmit einem· Außendurchmesser von\n8 bis 318 mm und einem Probe-\ndruck bis 60 Atü ............ (G)                              12              18\n38         73 50   Andere Waren aus Eisen oder Stahl, anderweit\nweder genannt noch inbegriffen:\nB - aus Blech, Bändern oder Rohren, aus Schmiede-\neisen oder Stahl:\naus 1 - gestanzte Eisen und Stahlblechräder (G)                                10              15\n39         81 11   Andere unedle Metalle, anderweit weder genannt\nnoch inbegriffen:\naus A- Germanium, roh . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (G)                 frei              5\n40  aus Kap. 84    AllgPmeinc Anmerkung.\nRohe gegossene Teile von Maschinen, aus Eisen oder\nStahl, <.foren Bestimmung unzweifelhaft zu erkennen ist,\nsownit diese Teile sonst höheren Zollsätzen unter-\nlieqc~n würden .................................... .                            frei           V  5\n41          84 12   B -· andere Pumpen:\n1 - Motorpumpen und elektrische Pumpen                                        frei           V  5\n2 - andere, ausgenommen Jauchepumpen                                           frei           V  5\n42         84 31   aus C - Maschinen für die Herstellung von Spulen\noder Hülsen aus Papier oder Pappe für die\nTextilindustrie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (G)           6              10\n43         84 33   A- Druckpressen und Druckmaschinen aller Systeme\nund für alle Druckarten, auch mit Anlegern,\nKlebeapparaten, Schneideapparaten, Falzappa-\nraten, Heftapparaten oder dergleichen ....... .                               frei              6\nV  5\n44     aus 84 42   Walzen, graviert, für Maschinen zum Bedrucken\nvon Spinnstoffen oder S pinnstoffw aren und ähn-\nliehe Maschinen ............................. (G)                                     6              12\n45         84 4G   Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung,\nanderweit weder genannt noch inbegriffen, ausge-\nnomrnen solche mit einem Werte von nicht me\"hr\nals 10 000 DM für ein Stück .......................                                 frei           V  4\n46         84 49   Teile und Zubehör für Maschinen der Nummern\n84 4G bis 84 48, ausgenommen Teile von Voll-\ngatlern:\nB - Prüzisionsspezialvorrichtungen                  für      Werkzeug-\nmuschinen:\n1 - T(!ilköpfe   .. .. . .. ~ . .. .. . . . . . . . . . . .. .. .. . . .      frei           V  4\n47         n,1 fi1 /\\- Erdiil-     und  Tidbohrqeräte sowie Großförder-\ngcrü le hir den Bergwerkstagebau .............                                frei              4","628                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Teil I\nNachrichtlich:\nLfd.                                                                                             Neuer       Bisheriger\nNr.    Tarifnr.                   Bezeichnung der Waren\nZollsatz      Zollsatz\n0/odesWertes 0/o des Wertes\n48   aus Kap. 85  All9emeine Anmerkung.\nRohe gegossene Teile von Maschinen, aus Eisen oder\nSlc1hl, deren Bestimmung unzweifelhaft zu erkennen ist,\nsoweit diese Teile sonst höheren Zollsätzen unter-\nlicqcn würden .................................... .                          frei          V  5\n49          85 01 Elektrische Generatoren und Motoren, Transforma-\ntoren, Umformer und ähnliche Maschinen und\nApparate, anderweit weder genannt noch inbe-\ngriffen:\nA- elektrische Generatoren, Motoren und rotierende\nUmformer, mit einem Stückgewicht:\n1 - von mehr als 1000 kg ................... .                              frei             5\nB - Transformatoren,      ruhende Umformer (Strom-\nrichter) und Drosselspulen, mit einem Stück-\ngewicht:\n1 - von mehr als 1000 kg ......... .                                        frei             5\n2 - von mehr als 10 bis 1000 kg:\na - Transformatoren und Drosselspulen                                  frei             5\n50          87 06 Teile und Zubehör für Kraftwagen oder Motor-\nschlepper, auch roh, anderweit wedergenannt noch\ninbegriffen:\nB - andere Teile und Zubehör:\naus 2 - Stoßdämpfer für Kraftwagen oder Motor-\nschlepper . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (G)       15           V 25\nKühlerrollschirme auch mit Wiederauf-\nrollvorrichtung, für Kraftwagen . . . . (G)                         10           V 25\n51          88 02 Flugzeuge (z.B. Landflugzeuge, Wasserflugzeuge,\nDrachen, Segelflugzeuge, Drehflügelflugzeuge, Hub-\nschrauber und Schwingenflieger):\nB - andere, mit einem Leergewicht:\n1 - von mehr als 500 kg . . . . . . . . . . . . . . . . . . (G)              20             30\n2 - von 500 kg oder weniger . . . . . . . . . . . . . . (G)                  20             30\n52          88 03 Teile von Flugzeugen (zusammengesetzte Teile und\nEinzel teile):\nA- vollständige Tragwerke mit einem Stückgewicht:\n1 - von mehr als 300 kg . . . . . . . . . . . . . . . . . (G)                20             30\n2 - von 300 kg oder weniger . . . . . . . . . . . . . . (G)                  20             30\nB - vollständige Rümpfe, mit einem Stückgewicht:\n1 - von mehr als 200 kg . . . . . . . . . . . . . . . . . . (G)              20             30\n2 - von 200 kg oder weniger . . . . . . . . . . . . . . (G)                  20             30\n53          92 15 Teile und Zubehör von Tonaufnahme- und Ton-\nwiedergabegeräten, ausgenommen von solchen für\nphotoelektrisch hergestellte Filme; Tonträger:\nF - Schallplatten und Walzen für die Tonwieder-\ngabe:","Nr. 32 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Juni 1956                                    629\nNachrichtlich:\nLfd.                                                                                           Neuer            Bisheriger\nNr.          Tarifnr.                        Bezeichnung der Waren\nZollsatz           Zollsatz\n0/odesWertes       0/o des Wertes\n(noch 92 15)            aus 2 - lediglich zum Sprachunterricht geeignete\nSchallplatten mit gesprochenem Text,\nwenn sie äußerlich als Schallplatten zum\nSprachunterricht kenntlich gemacht sind\n(G)         10                    15\n54                 94 03          aus D - 4 - Untergestelle aus unedlen Metallen\nfür Zeichen- (Reiß-) Bretter, mit Ein-\nstellvorrichtung, auch mit Reißbrett\n.                (G)         10                    15\nAnlage 3\n(zu § 3 Abs. 1 und 2)\nZu§ 3 Abs. 2                                   Zu § 3 Abs. 2                  Zu § 3 Abs. 1 Buchstabe c\n----\nBisheriger             Neuer Zollsatz                              Neuer Zollsatz                         Neuer Zollsatz\nBisheriger                             Bisheriger\nZollsatz             0/o des Wertes                              0/o des Wertes      Zollsatz           0/o des Wertes\nZollsatz\n0/o des                 (20°/oi9c                                   (250/oige                           (Ermäßigung\nSenkung und\n0 /o des\nSenkung und\n0/o des\nWertes                                          Wertes                                Wertes                   auf:)\nAbrundung)                                  Abrundung)\n-   1\n4                       3                      17                  13.              28                    21\n5                       4                      18                  14               29                    21\n6                       5                      19                  14               30                    21\n7                       6                      20                  15               31                    21\n8                       6                      21                  16               32                    21\n9                       7                      22                  17               33                    21\n10                       8                      23                  17               34                    21\n11                       9                      24                  18               35                    21.\n12                      10                      25                  19\n13                      10                      26                  20\n14                      11                     27                   20\n15                      12\n16                      13"]}