{"id":"bgbl1-1956-32-4","kind":"bgbl1","year":1956,"number":32,"date":"1956-06-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1956/32#page=6","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1956-32-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1956/bgbl1_1956_32.pdf#page=6","order":4,"title":"Zweiundfünfzigste Verordnung über Zollsatzänderungen","law_date":"1956-06-29T00:00:00Z","page":604,"pdf_page":6,"num_pages":3,"content":["604                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Teil I\nZweiundfünfzigste Verordnung über Zollsatzänderungen\n(Edel-Zellst.ofi, Modellhüte usw.).\nVom 29. Juni 1956.\nAuf Grund des § 4 Nr. 1 des Zolltarifgesetzes vom\n16. August 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 527) verordnet\ndie Bundesregierung, nachdem dem Bundesrat Ge-\nlegenheit zur Stellungnahme gegeben worden ist,\nmit Zustimmung des Bundestages:\n§ 1\nDie Zollsätze des Zolltarifs für die nachstehend\nbez(~ichneten Waren werden für die Zeit ab 1. Juli\n1956 bis auf weiteres wie folgt geändert:\nNachrichtlich:\nLfd.                                                                        Neuer         Bisheriger\nTarifnr.                 Bezeichnung der \\!\\Taren\nNr.                                                                        Zollsatz        Zollsatz\n0/odesWertes   0/o des Wertes\n47 01   Anmerkung 3.\nHolzzellstoff, gebleicht (Abs. B-2-b), zur Herstellung\nvon Kunstseide oder Zellwolle aus künstlicher Spinn-\nmasse unter Zollsicherung:\nmit einem in 10°/oiger Natronlauge bei 20 ± 0,5° C\nunlöslichen Anteil (sogenanntem R 10-Gehalt) von\nmindestens 920/u ................................. .      frei              10\nanderer .......................................... .         5\n}        v7\nz5\n2    65 03   Hüte und andere Kopfbedeckungen aus Filz, fertig\noder halbfertig, aus Hutstumpen der Nr. 65 01 her-\ngestellt:\nA - nicht ausgestattet:\n1 - aus Haarfilz:\naus a - aus Velourfilz oder velourartigem Filz,\nmit einem Werte von 150 DM oder\nmehr für ein Stück ................ .         10              25\nv20\naus b - andere, mit einem Werte von 150 DM\noder mehr für ein Stück ........... .         10              25\nv20\naus 2 - aus anderem Filz, mit einem Werte von 150\nDM oder mehr für ein Stück ............. .             10              25\nv20\nB - ausgestattet:\n2 - für Frauen und Kinder:\naus a- au5gerüstet, mit einem Werte von 150\nDM oder mehr für ein Stück ........ .          10              25\n,       v23\naus b - aufgeputzt, mit einem Werte von 150\nDM oder mehr für ein Stück ........ .          10              25\nv23\n(bis 31. 3. 1956\nz10)","Nr. 32 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Juni 1956                         605\nNachrichtlich:\nLfd.                                                                       Neuer        Bisheriger\nNr.  Tarifnr.                 Bezeichnung der Waren\nZollsatz       Zollsatz\n0/odesWertes  0/o des Wertes\n3    65 04   Hüte und andere Kopfbedeckungen, fertig oder halb-\nforlig, ~J(~flochlen oder durch Verbindung geflochte-\nner, geweblcr oder anderer Streifen hergestellt:\naus A - nicht ausgestattet, mit einem Werte von\n150 DM oder mehr für ein Stück .......... .         10               25\nv10\nv20\nß - ausgeslullet:\n2 - Jür Frauen und Kinder:\naus a - ausgerüstet, mit einem Werte von 150\nDM oder mehr für ein Stück ....... .         10               25\nv23\naus b - aufgeputzt, mit einem Werte von 150\nDM oder mehr für ein Stück ....... .         10               25\nv23\n(bis 31. 3. 1956\nzlO)\n4    65 05   IIü Le und andere Kopfbedeckungen aus Gewirken\noder aus Stücken von anderen Spinnstoffwaren, aus-\nucnommen Kopfbedeckungen aus Streifen; Haar-\nnetze:\naus E - Kopfbedeckungen aus Gewirken, auch nicht\ngewalkt oder nicht gefilzt, auch mit Innen-\nausrüstung, anderweit weder genannt noch\ninbegriffen (Barette, Mützen, Kappen und\ndergleichen), mit einem Werte von 150 DM\noder mehr für ein Stück ................. .         10               25\nv23\nF - andere:\n1 - aus Gewebe°' aus Seide, Kunstseide oder Zell-\nwolle:\naus a - nicht ausgestattet, mit einem Werte von\n150 DM oder mehr für ein Stück ....          10               25\nv23\naus b - ausgestattet, mit einem Werte von\n150 DM oder mehr für ein Stück               10               25\nv23\n2 - andere:\naus a - nicht ausgestattet, mit einem Werte von\n150 DM oder mehr für ein Stück ....          10               25\nv23\naus b - ausgestattet, mit einem Werte von\n150 DM oder mehr für ein Stück ....          10               25\nv23\n5    65 06   Andere Hüte und Kopfbedeckungen, auch ausgestat-\ntet, anderweit weder genannt noch inbegriffen:\naus A - aus Pelz, mit einem Werte von 150 DM oder\nmehr für ein Stück ...................... .         10               25\n(bis 31. 3. 1956\nz20)","606                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Teil I\nNachrichtlich:\nLfd.\nT,uifnr.                Bezeichnung der Waren                          Neuer        Bisheriger\nNr.                                                                                       Zollsatz\nZollsatz\n0\n/odesWertes  0/o des Wertes\n--~---------~-------------------------;------~,--------\naus B - aus Häuten, Leder oder Kunstleder, mit\neinem Werte von 150 DM oder mehr für ein\nStück ................................. · ·            10             25\n(bis 31. 3. 1956\nz20)\nE - aus anderen Stoffen:\naus l - nicht ausgestattet, mit einem Werte\nvon 150 DM oder mehr für ein Stück             10             25\n(bis 31. 3. 1956\nz20)\naus 2 - ausgestattet, mit einem Werte von\n150 DM oder mehr für ein Stück .....            10             25\n(bis 31. 3. 1956\nz20)\n6   70 19    aus A - Glasperlen oder dergleichen, geschliffen               frei             20\n7   8G 10    Anm c r k u n g zu Nr. 86 10- D.\nAbgenutzte Radreifen aus Schmiedeeisen oder Stahl zur\nHerstellung von Spaten und Schaufeln unter Zoll-\nsicherung ......................................... .        frei            15\n§ 2\nIn § 1 der (Ersten) Verordnung über Zolländerun-\ngen vom 10. Oktober 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 855)\nwird die Nr. 51 - Tarifnr. 47 01 - (Papiermasse)\ngestrichen.\n§ 3\nDiese Verordnung gilt nach Maßgabe des § 12\nAbs. 1 des DriUen Oberleitungsgesetzes vom\n4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land\nBerlin.\n§ 4\nDiese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\nkündung in Kraft.\nBonn, den 29. Juni 1956.\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nBlücher\nDer Bundesminister der Finanzen\nSchäffer"]}