{"id":"bgbl1-1956-3-3","kind":"bgbl1","year":1956,"number":3,"date":"1956-02-01T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1956/3#page=7","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1956-3-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1956/bgbl1_1956_3.pdf#page=7","order":3,"title":"Achtundvierzigste Verordnung über Zollsatzänderungen","law_date":"1956-01-27T00:00:00Z","page":35,"pdf_page":7,"num_pages":18,"content":["Nr. 3 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Februar 1956                                35\nAchtundvierzigste Verordnung über Zollsatzänderungen\n(Konjunkturpolitische Zollsenkung).\nVom 27. Januar 1956.\nAuf Grund des § 4 Nr. 1 des Zolltarifgesetzes vom\n16. August 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 527) verordnet\ndie Bundesregierung, nachdem dem Bundesrat Ge-\nlegenheit zur Stellungnahme gegeben worden ist,\nmit Zustimmung des Bundestages:\n§ 1\nDie Zollsätze des Zolltarifs für die nachstehend\nbezeichneten Waren werden für die Zeit vom 10. De-\nzember 1955 bis 30. Juni 1956 wie folgt geändert:\nNachrichtlich:\nLfd.                                                                         Neuer          Bisheriger\nNr.   Tarifnr.                Bezeichnung der Waren                         Zollsatz           Zollsatz\n0/o des Wertes    0/o des Wertes\n02 01 Fleisch, Innereien und anderer genießbarer Schlacht-\nanf all von den in den Nummern 01 01 bis 01 04 ge-\nnannten Tieren, frisch, gekühlt oder gefror,en:\nB - Innereien und anderer genießbarer Schlacht-\nanfall:\nLebern von Schweinen oder Rindern ....... .               5      a) Lebern von\nSchweinen:\n20\nv. 1. 1.-30. 4.\nz7\nV.   1. 5.-31. 12.\nV  10\nb) Lebern von\nRindern:\n20\nV  15\nandere Innereien und anderer genießbarer\nSchlachtanfall von Schweinen oder Rindern ..            10       a) Zungen,\nHerzen,\nNieren,\nZwerch-\nfelle, Mil-\nzen, Lungen\nund Luft-\nröhren\n20\nV  15\nb) andere\nInnereien\nund anderer\ngenießbarer\nSchlacht-\nanfall\n20\n2  aus 02 04 Fleisch, Innereien und anderer genießbarer Schlacht-\nanfall von Wild, einschließlich Wildgeflügel, frisch,\ngekühlt oder gefroren .......................... .              10                   20","36                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Teil I\nNachrichtlich:\nLfd.                                                                     Neuer          Bisheriger\nNr.  Tarifnr.                Bezeichnung der Waren                      Zollsatz\nZollsatz\n0/o des Wertes    0/o des Wertes\n3     03 01 Fische, lebend oder nicht lebend, frisch, gekühlt\noder gefroren:\nB - Seefische:\n1 - ganz oder zerteilt, mit Ausnahme der Filets:\naus   c - Schellfisch, Lengfisch, Rotbarsch und\nHeilbutt, Kabeljau (Dorsch) und See-\nlachs, vom 10. Dezember bis 31. Dezem-\nber ............................... .         frei     a) Schellfisch,\nLengfisch,\nRotbarsch\nund\nHeilbutt:\n10\nV.   1. 8.-15. 11.\nz5\nb) Kabeljau\n(Dorsch)\nund\nSeelachs:\n10\nv. 1. 8.-15. 11.\nV 5\n4    07 01  Gemüse und andere Küchengewächse, frisch oder\ngekühlt:\nB - Trüffeln, auch in Stücken ........... .         10                   35\nV  15\naus E - Knoblauch      ......................... .         5                  20\nJedoch\nmindestens für\n100 kg\n6 DM\nV  10\nJedoch\nmindestens für\n100 kg\nv2DM\nV. 1. 2.-31. 5.\nV  20\njedoch\nmindestens für\n100 kg\nv3DM\nV.   1. 6.-31. 1.\nH - Artischocken ....................... .            5                   25\nV  10\nN - Gurken aller Art, Kürbisse aller Art,\nAuberginen und dergleichen:\n2 - Kürbisse aller Art, Auberginen und\ndergleichen ..................... .         10           Paprika-\nschoten\n30\nV  15\nandere\n30\naus P - Rhabarber      ......................... .       25                   30","Nr. 3 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Februar 1956                               37\nNachrichtlich:\nLfd.                                                                       Neuer         Bisheriger\nNr.  Tarifnr.                Bc~zeichnung der Waren                       Zollsatz         Zollsatz\n0/o des Wertes   0/o des Wertes\n5      07 03 Gemüse und andere Küchengewächse in Salzlake\noder in Wasser mit einem Zusatz von anderen Stof-\nfen, die zur vorübergehenden Haltbarmachung die-\nnen:\nA - Oliven                                                       5                 30\nV 10\nB - Kapern                                                       5                 30\nV 10\nC - Tomaten                                                      8                 25\nV 15\nD - Zwiebeln                                                     8                 20\nV 15\nE - Gurken aller Art                                            10                 30\nV 20\nF - andere ...................... ·.............. .             10                 35\nV 20\n6     07 04  Gemüse und andere Küchengewächse, nach beliebi-\ngem Verfahren getrocknet, auch in Stücke oder\nScheiben geschnitten:\nB - untereinander gemischt (Julienne)                           30                 35\n7     08 01  Früchte aus tropischen Ländern, frisch oder getrock-\nnet, auch ohne Schalen:\nA - Datteln .................................... .             frei                10\nV   6\nB - Bananen ............ ., ...................... .           frei                10\nv 5 (irisch)\nC - Kokosnüsse, auch geraspelte oder ähnlich zer-\nkleinerte Kokosnußkerne .. ·................. .            frei                10\nV  -4\nD - Paranüsse, Anakardien (Akajounüsse) und ähn-\nliche Früchte ............................... .            frei                10\nE - Ananas     ................................... .           frei                20\nv 10 (irisch,\nnicht geschält)\nF - andere .................................... .              frei                10\n8     08 02  Zitrusfrüchte, frisch oder getrocknet:\nA - Apfelsinen:\n1 - bittere (Pomeranzen)                                     5                 16\nV 10\nE - Pampelmusen und Pomelos (Grapefruits) ..... .                5                 16\nV 10\nF - Zedratfrüchte .............................. .               5                 16\nV 10\n9     08 03  Feigen:\nA - frisch                                                     frei                10\nB - getrocknet ................................. .             frei                10\nV   5","38                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Teil I\nNachrichtlich:\nUd.                                                                          Neuer        Bisheriger\nNr.\nTarifnr.                    Bezeichnung der Waren                       Zollsatz        Zollsatz\n0/o des Wertes  0/o des Wertes\n10     08 05    Schalcnfrüchte, anderweit weder genannt noch inbe-\ngriffen, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen:\nA - Mandeln:\n1 - frisch ................................... .          frei               10\n2 - getrocknet                                            frei               10\nV 5\nB - Haselnüsse                                                 frei               10\n·V 5\nC - Walnüsse      ................................. .            3                10\nV   8\nD - Eßkastanien (Maronen)                                      frei               10\nV   8\nE - Pistazien und andere ....................... .             frei               10\nV   5\n11    08 10     Früchte, auch in Stücken oder zerquetscht, gefroren\nAnmerkung\nPülpe zur industriellen Verarbeitung unter Zollsiche-\nrung                                                          5                10\n12    08 12     Früchte, auch in Stücken oder in Scheiben geschnit-\nten, getrocknet, anderweit weder genannt noch in-\nbegriffen, einschließlich der getrockneten, weder ge-\nkochten noch gezuckerten Pasten:\nA - Apfel und Birnen ........................... .               5                10\nB - Aprikosen ................................. .                3                10\nV   8\nC - Pfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nekta-\nrinen ...................................... .              3                10\nV 8\nE - Preiselbeeren und Heidelbeeren ............. .               5                10\nF - andere .................................... .                5                10\n13     15 04    A - 1 - Lebertran, roh ........................... .           frei               10\nV  5\n14     15 13    Margarine, Kunstspeisefette und andere zubereitete\nSpeisefette, anderweit weder genannt noch inbe-\ngriffen:\nA - Margarine ................................. .              25                 30\nB - andere .................................... .              25                 30\n15     16 03    Fleischextrakte und Fleischbrühen, auch gesalzen,\n,, auch mit Geschmackstoffen oder Gewürzen:\naus B - Fleischextrakte, rein oder nur gesalzen, in\nUmschließungen mit einem Rohgewicht von\n2,5 kg oder mehr, aber weniger als 25 kg ..         frei               30\n16     16 04    Fischzubereitungen und Fischkonserven, einschließ-\nlich Kaviar, Kaviarersatz und Fischsuppenerzeug-\nnisse:\nC - 1 - d - Sprotten (Clupea sprattus), in luftdicht\nverschlossenen Behältnissen ........... .         14                 30\nV 15","Nr. 3 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Februar 1956                              39\n/\nNachrichtlich:\nLfd. 1                                                                       Neuer        Bisheriger\nNr.    Tarifnr                 Bezeichnung der Waren                        Zollsatz        Zollsatz\n0/o des Wertes  0/o des Wertes\n17       25 08  Kreide:\nB - zerkleinert oder gemahlen, auch geschlämmt ..                2,5               5\n18       25 22  Gebrannter Kalk, auch gemahlen oder gelöscht, und\nhydraulischer Kalk, ausgenommen reiner Kalk ·....                2,5              10\nV  5\n19       25 23  Zement, auch gefärbt ........................... .               2,5               5\n20       27 03  Torf .......................................... .                7,5              15\n21       28 65  N - Kupforsulfat ............................... .               5                15\nV 10\n22       28 71  aus D - Dicalciumphosphat ..................... .              15                 30\n23       28 72  Arseniate ..................................... .                5                15\nbis 31. 3. 56\nz 10\n24       31 02  Stickstoffdüngemittel, mineralische und chemische:\nA - Natronsalpeter mit einem Gehalt an Stickstoff\nvon 16 °/o oder weniger ..................... .            10                 20\nB - Kalksalpeter, Kalkmagnesiumsalpeter ........ .             10                 20\nC - Ammonsalpeter mit einem Gehalt an Stickstoff\nvon 33 °/o oder weniger ..................... .            10                 20\nD - Ammonsulfat .............................. .               10                 20\nE - Ammonsulfatsalpeter                                        10                 20\nF - Kalkammonsalpeter, Gipsammonsalpeter und\nandere zusammengesetzte Ammonsalpeter                      10                 20\nG - Calciumammoniumchlorid ................... .               10                 20\nH - Calciumcyanamid- (Kalkstickstoff) ........... .            10                 20\nI - Harnstoff mit einem Gehalt an Stickstoff von\n45 °/o oder weniger ......................... .            10                 20\n25        31 03 Phosphord üngernittel, mineralische und chemische:\naus A - natürliche Calciumphosphate (Tricalcium-\nphosphate). einschließlich des Apatits und\ndf:~r Phosphatkreiden. qernahlen, ausgenom-\nmen bis 31. März 1956 ungesackte nr1tür-\nliche Calciumphosphate ................. .              2,5              10\nV  5\nB - Thmnasnhosphatschlacken:\n2 - ~Jc-:rnahlen ........................... .          2,5              10\nV  5\nC - ,HJ lqes<h lossene Calciumphosphate (Thermo-\nphosphate)     ............................ .        10                 20","40                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Teil I\nNachrichtlich:\nLfd.                                                                        Neuer       Bisheriger\nNr.  Tarifnr.:                Bezeichnung der Waren                        Zollsatz      Zollsatz\n0 /o des Wertes  ¼ des Wertes\n26      31 04  Kalidüngemittel, mineralische und chemische:\nA - natürliche rohe Kalisalze (z.B. Carnallit, Kainit\nund Sylvinit) .............................. .               5              15\nbis 31. 3. 56\nz 10\nC - Kaliumchlorid .............................. .               5              15\nbis 31. 3. 56\nz 10\nD - Kaliumsulfat mit einem Reinheitsgrad von 96 0/o\noder wenig,er .............................. .               5              15\nbis 31. 3. 56\nz 10\nE - Magnesiumkaliumsulfat mit einem Gehalt an\nKaliumsulfat (K2SO4) von weniger als 50 0/o                  5              15\nbis 31. 3. 56\nz 10\n27     31 05   Mischdünger und andere Düngemittel; Düngemittel\naller Art in Form von Plättchen, Pastillen oder ähn-\nlichen Aufmachungen oder in Packungen mit einem\nRohgewicht von höchstens 10 kg:\nA - Mischdünger, mineralische und chemische:\n1 - stickstoffhaltig:\na - Ammoniumphosphat mit einem Gehalt an\nArsenigsäureanhydrid von 8 mg oder\nmehr je Kilogramm ................... .            10               20\nb - andere stickstoffhaltige Mischdünger (z. B.\nKaliammonsalpeter, Nitrophosphat und\nHarnstoffsuperphosphat) .............. .           10               20\n2 - andere .................................. .            10               20\nB - Düngemittel, anderweit weder genannt noch in-\nbegriffen .................................. .             10               20\nC - Düngemittel aller Art in Form von Plättchen,\nPastillen oder ähnlichen Aufmachungen. oder in\nPackungen mit einem Rohgewicht von höchstens\n10 kg ..................................... .              10               20\n28      32 08  Mineralfarben (mineralische Pigmente), anderweit\nweder genannt noch inbegriffen, auch untereinander\noder mit Streckmitteln gemischt oder mit einem\nTeerfarbstoff versetzt (geschönt):\nC - Lithopone und andere Farbpigmente auf der\nc;rundlage von Zinksulfid ............... .            6              15\nV  12\nD - Titanoxydpigmente      ................... .            4               8\naus K - andere Mineralfarben, anderweit weder ge-\nnannt noch inbegriffen,       ausgenommen\nMolybdatrot und gemahlener Eisenglimmer              10               20\naus K - Molybdatrot ....... ~ ................... .              7,5            20\nbis 31. 3. 56\nz 15\naus K - Eisenglimmer, gemahlen ................ .                2,5            20\nV  5","Nr. 3 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Februar 1956                              41\n,      Nachrichtlich:\nLfd.                                                                         Neuer        Bisheriger\nNr.    Tarifnr.                Bezeichnung der Waren                        Zollsatz        Zollsatz\n0/o des Wertes  0/o des Wertes\n29        32 09 Farblacke (verlackte natürliche und synthetische\norganische Farbstoffe) ......................... .               7,5              20\nbis 31. 3. 56\nz 15\n30   aus 32 12  Zubereitete Farben und Anstrichfarben, Lacke, nicht\nin Aufmachungen für den Einzelverkauf, einschließ-\nlich der angeriebenen verdünnten Pigmentfarben,\nausgenommen Perlenessenz .................... .                 12,5              25\n31        32 14 Zubereitete Farben sowie Anstrichfarben, Lacke\nund Färbemittel, in Aufmachungen für den Einzel-\nverkauf:\nB - andere .................................... .               12,5              25\n32        32 16 Kitte, anderweit weder genannt noch inbegriffen,\neinschließlich Harzkitt und Harzzement ......... .               2                10\nV  4\n33        35 02 aus B - Eiweiß von Hühnern, kristallisiert ....... .             5                20\nV 10\n34   aus 38 15  Mittel zur Desinfektion, Schädlingsbekämpfung,\nFäulnisverhütung, Unkrautvertilgung, Pilzvertil-\ngung (Fungicide) und ähnliche Erzeugnisse (ein-\nschließlich des Giftfutters), anderweit weder ge-\nnannt noch inbegriffen, ausgenommen landwirt-\nschaftliche Schädlingsbekämpfungsmittel auf der\nGrundlage von Schwefel, von Kupfe-rverbindungen\noder von organischen Quecksilberverbindungen ..                  7,5              15\n35   aus 38 15  LandwirtschaftlicheSchädlingsbekämpfungsmittel auf\nder Grundlage von Schwefel, von Kupferverbindun-\ngen oder von organischen Quecksilberverbindungen                 5                15\nV 10\n36        38 26 aus B - Bauten- und Flammschutzmittel ......... .               10                30\nbis 31. 3. 56\nz 20\n37        4011  aus D - Hochstollige Laufdecken für Ackerschlepper\nmit einem Stückgewicht:\n1 - von mehr als 70 kg ................. .            12,5              30\nbis 31. 3. 56\nz 25\n2 - von mehr als 2 bis 70 kg ............. .           12,5              30\nbis 31. 3. 56\nz 25\n38        44 07 Holzpflasterklötze ............................. .               1,6              15\nbis 31. 3. 56\nz  3\n39   aus 44 09  Faßstäbe und anderes Faßholz, nicht fertiggestellt:\naus A - nicht gesägt oder nur auf einer der beiden\nHauptflächen gesägt (Faßstäbe):\naus anderem Holz ..................... .              .12                22\nz 20\naus B - auf beiden Hauptflächen gesägt:\naus anderem Holz ..................... .              12                22\nz 20\n40   aus 44 10   Rebpfä.hle, gespalten; Pfosten und Stangen, ge-\nspitzt, nicht in der Längsrichtung gesägt ......... .            6                12","42                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, -Teil I\nNachrichtlich:\nLfd.                                                                       Neuer        Bisheriger\nNr.  Tarifnr.                Bezeichnung der Waren                        Zollsatz        Zollsatz\n0\n/o des Wertes  0/o des Wertes\n41      44 17 Holz, gehobelt, genutet, gefedert, gekehlt oder ab-\ngeschrägt, anderweit weder genannt noch inbe-\ngriffen:\nA - Nadelholz                                                    6                15\nV 12\nB - anderes     ................................... .            6                15\nbis 31. 3. 56\nz 12\n42      44 18 Riemen, Friese und Platten für Parkettfußb?den:\nA - nicht zusammengesetzte Riemen und Friese ....              10                 25\nbis 31. 3. 56\nz 20\nB - zusammengesetzte Riemen und Friese sowie\nPlatten, auch furniert oder mit Einlegearbeit ..          10                 25\nbis 31. 3. 56\nz 20\n43     44 27  Fässer, Tröge, Bütten, Eimer und andere Böttcher-\nwaren, auch mit Reifen, Spunden, Ausfütterungen\noder untergeordneten Teilen aus unedlen Metallen;\nFaßdauben, andere fertige Faßhölzer und andere\nfertige Teile:\nA - zerlegt, gebündelt oder lose, sowie alle fertigen\nEinzelteile aus Holz ....................... .            12,5               30\nV 25\nB - nicht zerlegt:\n1 - Fässer aller Art                                      12,5               30\nV 25\n2 - Tröge, Bütten, Eimer, Kannen und andere\nähnliche Waren ......................... .            12,5               30\nV 25\n44     44 28  Bautischler- und Zimmermannsarbeiten, auch zer-\nlegt, auch in Verbindung mit anderen Stoffen als\nHolz:\nA - Schuppen, Baracken, Holzhäuser und ähnliche\nzerlegbare Holzkonstruktionen, vollständig oder\nmit ihren wesentlichen Teilen ............... .           12,5               30\nV 25\nB - Türen und Fenster, gesondert zur Abfertigung\ngestE~llt .................................... .          12,5               25\nC - Rolläden, gesondert zur Abfertigung gestellt ..              5                10\nD - andere .................................... .                5                10\n45     44 30  Werkzeuge, Werkzeugfassungen und Werkzeug-\nstiele aus Holz, auch gedrechselt; Bürstenfassungen\naus 4430 - Hobelkästen, auch mit Keil ........... .             7,5             V 15\naus 4430 - andere                                              10                 20\n46     48 08  Bestrichene oder getränkte Papiere und Pappen,\nanderweit weder genannt noch inbegriffen:\nH - mit Teer, Bitumen oder Asphalt bestrichen oder\ngetränkt, auch mit Metalleinlagen oder mit\nGarnen, Netzen oder Geweben aus Spinnstoffen\nverstärkt, auch mit Sand oder Glimmer- oder\nKorks Laub überzogen ....................... .             7,5               15\nM- andere .................................... .               10                 22\nbis 31. 3. 56\nz 20","Nr. 3 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Februar 105:',                            43\nNachrid1tlich:\nLfd.                                                                       Neuer       Bisheriger\nNr.   Tarifnr.                Bezeichnung der Waren                       Zollsatz      Zollsatz\n'!, des Wertes  ¼des Wertes\n47   aus 48 11 Bauplatten aus Papiermasse, aus Fasern von ande-\nren pflanzlichen Stoffen als Holz oder aus Pappe,\nauch mit natürlichen oder künstlichen Harzen oder\nanderen ähnlichen Bindemitteln hergestellt ...... .            6               15\nV  12\n48       48 12 Papiertapeten, einschließlich Borten und Friese:\nA - Linkrusta .................................. .            10               25\nV  20\nB - andere .................................... .             10               25\nV  20\n49      48 14 Fußbodenbeläge mit Papier- oder Pappunterlage,\nauch zugeschnitten:\nA - ohne Linoleumschicht ....................... .             6              25\nbis 31. 3. 56\nz 12\nB - mit Linoleumschicht ........................ .             6               25\nbis 31. 3. 56\nz 12\n50      59 17 Linoleum und ähnlicher Fußbodenbelag, auf Unter-\nlagen aus Spinnstoffen, auch zugeschnitten ....... .           6               25\nbis 31. 3. 56\nz 12\n51      66 03 Teile von Schirmen, Gehstöcken, Peitschen, Reit-\ngerten oder dergleichen sowie Zubehörgegenstände:\naus B - 3 - a - Peitschenstiele .................... .         8              20\nV  16\n52      68 02 Waren aus Werk- oder Hausteinen (ausgenommen\nSchiefer) oder aus Speckstein mit Ausnahme der\nWaren der Nr. 6801:\nA - lediglich behauen oder zugerichtet, mit ebener\nOberfläche, ausgenommen bis 31. März 1956\nFuttersteine für Trommelmühlen (sogenannte\nSilexfuttersteine) ........................... .           5               10\nB - profiliert oder abgedreht, jedoch weder poliert\nnoch verziert noch anders bearbeitet ......... .         10              20\nC - poliert, verziert oder mit einer über das Profi-\nlieren oder Abdrehen hinausgehenden Bearbei-\ntung, aber ohne Bildhauerarbeit ............. .           10              20\nD - mit Bildhauerarbeit ......................... .           10              25\nbis 31. 3. 56\nz 20\n53      68 04 Mühlsteine, Schleifsteine, Schleifscheiben und Schleif-\nkörper von anderer Form, zum Mahlen, Zerfasern,\nSchleifen, I>olieren oder Schneiden oder für ähnliche\nZwecke, aus Naturstein oder künstlich hergestellt\naus natürlichen oder künstlichen Schleifrohrstoffen,\nauch in Verbindung mit Achsen, jedoch ohne Ge-\nstell; Segmente und andere Teile davon:\nA - aus Naturstein ............................. .              2,5             5","44                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Teil I\nNachrichtlich:\nLfd.                                                                       Neuer\nTarifnr.                                                                          Bisheriger\nNr.                           Bezeichnung der Waren                       Zollsatz\nZollsatz\n0/o des Wertes  0/o des Wertes\n----;--------;----------------------------=------=---------\n54     68 07  B - Wärme-, Kälte- und Schallschutzmassen und\nWaren daraus:\n1 - aus Kieselgur (Infusorienerde, Fossilienmehl)\noder anderen Kieselerden ............... .             2,5               5\n2 - aus Magnesiumkarbonat oder anderen mine-\nralischen Stoffen ......................... .          2,5               5\n55     68 09  Paneele, Dielen, Platten, Blöcke und ähnliche Waren\naus Holzfasern, Holzspänen, Holzabfällen, Pflanzen-\nfasern oder Stroh, mit Zement oder ähnlichen mine-\nralischen Bindemitteln hergestellt ............... .            4                12\nbis 31. 3. 56\nz 8\n56     68 10  Waren aus Gips oder aus Mischungen auf der\nGrundlage von Gips, anderweit weder genannt\nnoch inbegriffen:\nA - Platten, Tafeln, Dielen, Paneele und ähnliche\nWaren, weder verziert noch ausgeschmückt ...               4                12\nV  8\n57     68 11  Waren aus Zement, Beton oder Kunststein, auch\nbewehrt, anderweit weder genannt noch inbegriffen\n(z. B. Bausteine, Platten und Rohre) ............. .            5                12\nbis 31. 3. 56\nz 10\n58     68 12  Waren aus Asbestzement, Zellulosezement oder\nanderem Faserzement:\nA - weder glasiert, noch emailliert:\n1 - Deckplatten, Decksteine, Dielen und Paneele          12,5               35\nbis 31. 3. 56\nz 25\n2 - Rohre,    Rohrverbindungsstücke,   Rohrform-\nstücke und Rohrleitungszubehör                       12,5               35\nbis 31. 3. 56\nz 25\n3 - andere .................................. .            2,5               5\nB - glasiert, emailliert ......................... .            2,5               5\n59     68 16  aus B - Kalksandsteine      ........................ .          5                20\nbis 31. 3. 56\nz 10\n60     69 01  Wärmeisolierende Steine, Platten und andere\nwärmeisolierende Teile aus Kieselgur (Infusorien-\nerde, Fossilienmehl) oder aus anderen ähnlichen\nKieselerden ................................... .               2,5               5\n61     69 04  Mauerziegel:\nA - aus gewöhnlichem Ton                                        3                 6\nB - Klinker, säurefeste Steine und andere ....... .             5                12\nbis 31. 3. 56\nz 10\n62     69 05  Dachziegel, Bauzierate (z. B. Gesimse, Friese) und\nandere Baukeramik (z.B. Kaminaufsätze und Kamin-\nsteine):\nA - Dachziegel ................................. .              3                 6\nB - andere .................................... .               5                12\nbis 31. 3. 56\nz 10","Nr. 3 -'- Tag der Ausgabe: Bonn, den l. Februar 1956                              45\nNachrichtlich:\nLtd.                                                                       Neuer        Bisheriger\nTarifnr.               Bezeichnung der Waren                         Zollsatz\nNr.                                                                                       Zollsatz\n0/o des Wertes  O/o des Wertes\n63      69 06 Rohre, Verbindungsstücke und andere Teile für\nKanalisation, Entwässerung oder ähnliche Zwecke:\nA - aus gewöhnlichem Ton ..................... .                 3                 6\nB - aus Steinzeug .............................. .               5                12\nbis 31. 3. 56\nz 10\n64      69 07 BodEm- und Wandbekleidungsplatten, Fliesen, un-\nglasiert:\nA - aus gewöhnlichem Ton ..................... .                 5                12\nbis 31. 3. 56\nz 10\nB - aus Steinzeug .............................. .               6                12\nC - andere .................................... .                6                12\n65      69 08 Glasierte Boden- und Wandbekleidungsplatten,\nFliesen:\nA - aus gewöhnlichem Ton ..................... .                 5                12\nbis 31. 3. 56\nz 10\nB - aus Steingut oder feinen Erden .............. .              7,5              15\nC - andere .................................... .                6                12\n66     69 09  B - Tröge, Wannen und andere ähnliche Behältnisse\nfür die Landwirtschaft ...................... .              5                12\nbis 31. 3. 56\nz 10\n67     69 10  Installationsgegenstände für sanitäre oder hygie-\nnische Zwecke (Ausgüsse, Waschbecken, Bidets,\nKlosettbecken, Badewannen und dergleichen):\nA - aus Steinzeug .............................. .               9                20\nbis 31. 3. 56\nz 18\nB - aus Steingut oder feinen Erden, einschließlich\nFeuerton .................................. .                9                20\nbis 31. 3. 56\nz 18\nC - aus Pornellan .............................. .               9                20\nbis 31. 3. 56\nz 18\n68     70 04  Gußglas (gegossenes oder gewalztes Flachglas),\nnicht bearbeitet, in quadratischen oder rechteckigen\nScheiben oder Platten, auch bereits bei der Her-\nstellung gefärbt, überfangen, undurchsichtig gemacht\noder mit Drahteinlagen verstärkt:\nA - Spiegelrohglas ............................. .             10                 20\nB - mit Drahteinlagen verstärkt ................. .            10                 25\nV 20\nC - anderes ................................... .              10                 25\nV 20\n69      70 05 Tafelglas (gezogenes oder geblasenes Flachglas),\nnicht bearbeitet, in quadratischen oder rechteckigen\nTafeln, auch bereits bei der Herstellung gefärbt,\nüberfangen oder undurchsichtig gemacht:\nA - gefärbt, überfangen oder undurchsichtig gemacht            11                 25\nbis 31. 3. 56\nz 22\nB - anderes ................................... .              11                 25\nbis 31. 3. 56\nz 22","46                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Teil I\nNachrichtlich:\nLfd.                                                                        Neuer        Bisheriger\nNr.    Tarifnr.                 Bezeichnung der Waren                      Zollsatz        Zollsatz\n0/o des Wertes  0/o des Wertes\n70       70 06  Spiegelglas (aus Spiegelrohglas oder aus anderem\nFlachglas, geschliffen oder poliert), auch bereits bei\nder Herstellung mit Drahteinlagen verstärkt oder\nüberfangc~n, in quadratischen oder rechteckigen\nTafeln:\nA - mit Drahteinlagen verstärkt, gefärbt, überfangen\noder undurchsichtig gemacht ................ .            11                 25\nbis 31. 3. 56\nz 22\nB - anderes ................................... .             11                 25\nbis 31. 3. 56\nz 22\n71       70 07  Flachglas jeder Art, anders als quadratisch oder\nrechteckig zugeschnitten oder weite·r bearbeitet als\nnur geschliffen oder poliert; wärmeisolieren:des Glas\naus mehreren Schichten; Kunstverglasungen:\nA - wärmeisolierendes Glas aus mehreren Schichten             11                 25\nbis 31. 3. 56\nz 22\nB - anderes ................................... .             11                 25\nbis 31. 3. 56\nz 22\n72       70 16  Platten (Fliesen), Steine, Dachziegel und andere\nWaren aus gegossenem oder geformtem Glas, für\nBauzwecke oder für ähnliche Zwecke ............ .             10                 20\n73       70 20  B - nichtspinnbare Glasfasern (Glasgespinst, Glas-\nwolle oder Glaswatte) und Erzeugnisse daraus              10                 20\n74   aus 73 14  Draht, oberflächenveredelt                                      7,5              18\nz 15\n75       73 23  Rohre aus Gußeisen ............................ .               7,5              15\n76       73 24  Gerade Rohre von gleichmäßiger Stärke, aus\nSchmiedeeisen oder Stahl, roh, anderweit weder\ngenannt noch inbegriffen:\naus B - 2 - b - 2 - Rohre mit glatten Enden mit einem\nAußendurchmesser von 8 bis 318 mm\nund einem Probedruck bis 60 Atü ..          9                18\nB - 5 - genietet, genagelt, gehakt, auch gelötet ..         7,5              15\n77       73 25  Rohre aus Schmiedeeisen oder Stahl, besonders\ngeformt oder bearbeitet, anderweit weder genannt\nnoch inbegriffen:\naus B - geschweißte Gewinderohre (nicht kalt nach-\ngezogen) mit einer Nennweite von ¼ bis\n4 Zoll und einem Probedruck bis 32 Atü ..             9                 18\nNahtlos warm gewalzte Gewinderohre mit\neiner Nennweite von ¼ bis 4 Zoll und\neinem Probedruck bis 40 Atü ........... .             9                 18\nRohre, genietet, genagelt, gehakt, auch ge-\nlötet ................................. · ·           9                 18","Nr. 3 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Februar 1956                              47\nNachrichtlich:\nLfd.                                                                         Neuer        Bisheriger\nNr.\nTarifnr.                Bezeichnung der Waren                        Zollsatz        Zollsatz\n6/o des Wertes  0/o des Wertes\n78        73 27 Rohrformstücke, Rohrverbindungsstücke und Rohr-\nverschlußstücke (z. B. Kniestücke, Nippel, Muffen,\nFlanschen, Stopfen und Kappen), aus Eisen oder\nStahl, anderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - aus Gußeisen .............................. .                7,5              15\nB - aus Schmiedeeisen oder Stahl:\n2 - gE~schmiedet ............................. .             5                10\n3 - andere ............................. • • • • • •         9                18\n79        73 28 aus B - Rolläden, Balkone, Geländer, Fenster, Türen              3                 8\nbis 31. 3. 56\nz 6\n80       73 29  aus B - 2 - a - Jauchefässer                                     5                10\naus B - 2 - b - Jauchefässer                                     5                10\n81   aus 73 30  Jauchefässer .................................. .                5                10\n82        73 31 aus A - 1 - Milchtransportkannen                                 7,5              15\naus A - 2 - Milchtransportkannen                                 7,5              18\nbis 31. 3. 56\nz 15\n83        73 34 Stacheldraht; verwundener Runddraht oder Flach-\ndraht, aus Eisen oder Stahl, mit Stacheln ......... .            9                18\n84        73 35 Gewebe und Geflechte, aus Eisendraht oder Stahl-\ndraht:\nA - Gewebe:\n2 - andere                                                 10                 20\nB - Geflechte:\n1 - verzinkt                                               10                 20\n2 - andere                                                 10                 20\n85        73 36 Streckblech aus Eisen oder Stahl (durch Strecken\neines eingeschnittenen Bleches oder Brandes her-\ngestelltes gitterartiges Erzeugnis) ............... .            7,5              15\n86        73 37 Ketten jeder Größe, Teile davon und Zubehör, aus\nEisen oder Stahl, anderweit weder genannt noch\ninbegriffen:\nC - andere Ketten jeder Größe:\n1 - aus Draht ............................... .              9                18\n2 - andere .................................. .              9                18\nD - Teile und Zubehör (z.B. Glieder, Bolzen, Rohre,\nHaken, Karabinerhaken und T-Stücke) ....... .                9                18\n87        73 39 A - Hufeisen und Klaueneisen .................. .              10                 20\nB - Hufstollen und Hufgriffe .................... .              7,5              15","48                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Teil I\nNachrichtlich:\nLfd.                                                                       Neuer        Bisheriger\nTarifnr                  Bezeichnung der Waren                       Zollsatz\nNr.                                                                                       Zollsatz\n0/o des Wertes  0/o des Wertes\n88     73 40  Stifte, Nägel, Krampen, Ringnägel, Haken und Reiß-\nnügel, aus Eisen oder Stahl:\nA - aus Eisendraht oder Stahldraht, nicht geschmie-\ndet ....................................... .              10                20\nB - Krampen, geschmiedet oder gestanzt ......... .             10                 20\nC - I--Tu fnägel .................................. .          10                 20\n89     73 4G  Zimmeröfen, Heizapparate, Herde, Kocher und ähn-\nliche Waren, Teile davon, aus Eisen oder Stahl,\nnicht elektrisch:\nA - für Feuerung mit festen Brennstoffen (z.B. Kohle\noder Holz) ................................. .               7,5              15\nB - für andere Feuerung; kombinierte Geräte für\nFeuerung verschiedener Art ................ .                7,5              15\nC - Teile ...................................... .               7,5              15\n90     73 47  Heizkessel und Heizkörper für Zentralheizungen,\nTeile davon, aus Eisen oder Stahl, nicht elektrisch:\nA - Heizkessel für feste, flüssige oder gasförmige\nBrennstoffe, auch für Warmluftheizanlagen ....               5                10\nB - Heizkörper:\n1 - aus Gußeisen                                             5                10\n2 - aus Schmiedeeisen oder Stahl ............ .              5                10\n91     73 48  Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel und hygie-\nnische Geräte, Teile davon, aus Eisen oder Stahl,\nanderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - aus Gußeisen:\n1 - Waren für sanitäre oder hygienische Zwecke:\na - emailliert ............................ .           7,5              15\nb - andere ............................... .            7,5              15\nB - aus Blechen oder Bändern, aus Schmiedeeisen\noder Stahl:\naus 1 - Abwaschbecken und Spültischeinsätze ..              7,5              15\naus 2 - a - Stahlblechbadewannen, Eimer, Ab-\n1\nwaschbecken und Spültischeinsätze ..          7,5              15\naus 2 - b - 1 - Stahlblechbadewannen, Eimer, Ab-\nwaschbecken und Spültischeinsätze         7,5              15\naus 2 - b - 2 - Stahlblechbadewannen, Eimer, Ab-\nwaschbecken und Spültischeinsätze         7,5              15\n92     73 50 Andere Waren aus Eisen oder Stahl, anderweit\nweder genannt noch inbegriffen:\nB - aus Blech, Bändern oder Rohren, aus Schmiede-\neisen oder Stahl:\naus 1 - Molkereigeräte und landwirtschaftliche\nGebrauchsgegenstände          (Käseformen,\nMilchsatten,     Trichter,   Streuwannen,\nJaucheschöpfer,     Stahlrohrnensenbäume,\nSensenringe u. ä.) ................... .           7,5              15\naus 2 - a - Molkereigeräte und landwirtschaft-\nliche Gebrauchsgegenstände (Käsefor-\nmen, Milchsatten, Trichter, Streuwan-\nnen, Jaucheschöpfer, Stahlrohrsensen-","Nr. 3 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Februar 1956                                   49\nNachrichtlich:\nUd.                                                                              Neuer        Bisheriger\nNr. Tarifnr.                 Bezeichnung der Waren                              Zollsatz        Zollsatz\n0 /o des Wertes  0/o des Wertes\n(73 50)                  bäume, Sensenringe u.ä.); Bauartikel\n(Mörtel träger,     Schornsteina uf sä tze,\nDachen tl üfter, Brenneisen, Briefkästen,\nDachfensterrahmen, Dachrinnen u. ä.)                  7,5              15\naus 2 - b - Molkereigeräte und landwirtschaft-\nliche Gebrauchsgegenstände (Käsefor-\nmen, Milchsatten, Trichter, Streuwan-\nnen, Jaucheschöpfer, Stahlrohrsensen-\nbäume, Sensenring,e u.ä.); Bauartikel\n(Mörtelträger,       Schornsteinaufsätze,\nDachentlüfter, Brenneisen, Briefkästen,\nDachfensterrahmen, Dachrinnen u. ä.)                  7,5              15\naus C - Drahtkörbe ............................ .                      7,5              15\n93    76 10   aus A - Milchtransportkannen .................. .                      9                20\nbis 31. 3. 56\nz 18\n94    76 16   aus D - Schuppen, Baracken, Häuser und deren Teile                     7,5              15\ngs    79 06   Waren für Bauzwecke, anderweit weder genannt\nnoch inbegriffen (z.B. Dachrinnen, Firstbleche, Dach-\nfenster und Geländer), aus Zink ................. .                    5                15\nbis 31. 3. 56\nz 10\n96    82 01   Werkzeuge und Geräte für die Landwirtschaft, den\nGartenbau oder für Erdarbeiten, anderweit weder\ngenannt noch inbegriffen:\nA - Spalen, Schaufeln, Spitzhauen und Hacken aller\nArt; Gabeln, Rechen und Schabeisen ........ .                      7,5              15\nB - Äxte, Beile, Buschmesser, Häpen, Keile und ähn-\nliche Werkzeuge zum Schälen oder Spalten:\n2 - andere                                                         6                15\nbis 31. 3. 56\nz 12\nC - 1 - Sensen und Sicheln ...................... .                  12,5               35\nV 25\nC - 2 - Heumesser und Strohmesser .............. .                     7,5              15\nD - andere .................................... .                      7,5              15\n97    82 02   K - Glasschneidediamanten, gebrauchsfertig ...... .                    7,5              15\n98    82 05   Messer und Klingen für Maschinen oder für Hand-\nwerkzeuge:\nA - für Mähmaschinen ..................... .                      7,5              15\naus B - 1 - für landwirtschaftliche Maschinen                          5                18\nV  10\naus B - 2 - für landwirtschaftliche Maschinen                          5                18\nV  10\n99    83 01   Schlösser (einschließlich der Vorhängeschlösser),\nSchloßsicherungen, auch Teile davon und Schlüssel:\nA - 3 - a - Sicherheitsschlösser ............... .                7,5              15\nA - 3 - b - andere ........................... .                  7,5              15\nB - 1 - b - Schlüssel, fertig ................... .               6                15\nbis 31. 3. 56\nz 12\naus B - 2 - a - Teile von Schlössern                                   7,5              15\naus B - 2 - b - Teile von Schlössern                                   7,5              15","50                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Teil I\nNachrichtlich:\nLfd.                                                                     Neuer       Bisheriger\nTarifnr.               Bezeichnung der Waren                       Zollsalz\nNr.                                                                                    Zollsatz\n0/o des Wertes  0/o des Wertes\n100      83 02 Ausrüstungsgegenstände, Beschläge und dergleichen\nfür Möbel, Türen, Fenster, Fensterläden, Fahrzeuge,\nSattlerwaren, Reisekoffer, Reisekisten oder für\nandere derartige Waren, anderweit weder genannt\nnoch inbegriffen; Kleiderhaken, Hutständer, Gar-\nderobeleisten, Garderobeständer und ähnliche Ge-\ngenstände:\nA - automatische Türschließer, auch Teile davon         6                15\nbis 31. 3. 56\nz 12\naus B - 1 - Baubeschläge                                      6                15\nbis 31. 3. 56\nz 12\naus B - 2 - Baubeschläge                                      6                15\nbis 31. 3. 56\nz 12\naus B - 3 - Baubeschläge                                      6                15\nbis 31. 3. 56\nz 12\n101     83 07       C - Sturmlaternen ......................... .            7,5              15\naus D - Starklichtlampen ....................... .            7,5              15\n102     84 12  Pumpen und Motorpumpen für Flüssigkeiten, ein-\nschließlich nichtmechanischer Pumpen:\nB - andere Pumpen:\naus 2 - Jauchepumpen                                      2,5               6\nV 5\n103     84 21  Badeöfen und Warmwasserbereiter (z.B. Durchlauf-\nerhitzer und Heißwasserspeicher), nicht elektrisch .          6                15\nbis 31. 3. 56\nz 12\n104     84 23  Landmaschinen, landwirtschaftliche Apparate und\nGeräte zur Aufbereitung, Bearbeitung oder Bestel-\nlung des Bodens:\nA - Motorbodenfräsen .......................... .             4                10\nbis 31. 3. 56\nz 8\nB - Düngerstreuer, Sämaschinen, Pflüge aller Art,\nKultivatoren, Grubber, Eggen, Walzen und\nandere .................................... .             5                12\nbis 31. 3. 56\nz 10\n105     84 24  Maschinen, Apparate und Geräte zum Ernten, Dre-\nschen oder Sortieren von landwirtschaftlichen Er-\nzeugnissen, anderweit weder genannt noch inbe-\ngriffen, einschließlich Eiersortiermaschinen, Stroh-\nund Futtermittelpressen und Rasenmäher:\nA - Mähdrescher, auch mit Motor ............... .             9                18\nB - andere:\n1 - Rasenmäher mit Handbetrieb                         12,5               25\n2 - andere .................................. .           5                10","Nr. 3 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Februar 1956                              51\nNachrichtlich:\nLfd.                                                                        Neuer        Bisheriger\nNr.   Tarifnr.                Bezeichnung der Waren                        Zollsatz        Zollsatz\n0/o des Wertes  0/o des Wertes\n106       84 25 Maschinen und Apparate für Molkereien oder\nMolkereierzeugnisse, anderweit weder genannt\nnoch inbegriffen:\nA - Milchentrahmer                                               6                15\nV 12\nB - Melk-, Butter-, Butterknet-, Käsereimaschinen\nund dergleichen ............................ .              5                12\nV 10\n107       84 27 Zerstäuber aller Art, Spritzen und ähnliche Appa-\nrate zum Zerstäuben von Schädlingsbekämpfungs-\nmitteln, tragbar oder fahrbar ................... .              5                12\nbis 31. 3. 56\nz 10\n108       84 28 Maschinen, Apparate und Geräte für Landwirtschaft,\nGartenbau, Geflügelzucht, Bienenzucht oder Forst-\nwirtschaft, anderweit weder genannt noch inbegrif-\nfen:\nA - für Geflügel, oder Bienenzucht .............. • •            5                12\nbis 31. 3. 56\nz 10\nB - andere                                                       5                12\nbis 31. 3. 56\nz 10\n109       8460  Maschinen und Apparate zum Heben oder Fördern,\nanderweit weder genannt noch inbegriffen:\nA - Lastenaufzüge, Personenaufzüge, Fördertonnen\nund dergleichen; Seilwinden aller Art:\naus. 1 - Bauaufzüge                                         5                10\naus 2 - Bauaufzüge ......................... .              5                10\n110       84 61 Maschinen und Apparate für Erdarbeiten, Bergwerke\noder Steinbrüche sowie Erdöl- und Tiefbohrgeräte,\nanderweit weder genannt noch inbegriffen (z.B.\nLöffelbagger, Grabmaschinen, Schürfgeräte und\nRammen):\naus B - Bagger; Planiergeräte (Bulldozer, Angle-\ndozer), auf Raupen oder Rädern laufend,\nmit einer Motorenleistung von wenig-er als\n180 PS ................................ .             1,5               15\n111       84 62 Maschinen und Apparate, anderweit weder genannt\nnoch inbegriffen, zum Auslesen, Sieben, Sortieren,\nWaschen, Entstauben, Zerkleinern, Brechen, Pulveri-\nsieren, Mischen, Kneten, Formen, Pressen oder\nGießen von Erden, Steinen, Erz.en, Brennstoffen und\nanderen Stoffen:\nA - Maschinen und Apparate zum Auslesen, Sieben,\nSortieren, Waschen, Entstauben, Zerkleinern,\nBrechen, Pulverisieren, Mischen oder Kneten:\naus 2 - Beton- und Mörtelmischer ............ .             4                10\nbis 31. 3. 56\nz 8\n112   aus 84 73 Heizungsarmaturen (z. B. Heizungsregulierventile\nund -hähne, Muffen- und Flanschenschieber und-ven-\ntile, Heizungssicherheitsventile, Heizungsdrossel-\nklappen, Entleerungshähne und -ventile, Luftventile,\nMuffenkonushähne); Kleinwasserarmaturen, Garteri-\narmaturen und Regner (z. B. Durchgangs- und Aus-\nlaufventile, Konushähne, Gartenventile) ......... .             6                 12","52                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Teil I\nNachrichtlich:\nNeuer        Bisheriger\nLfd.                                                                    Zollsatz\nTarifnr                  Bezeichnung der Waren                                     Zollsatz\nNr.\n0/o des Wertes  0/o des Wertes\n113     85 14 Elektrowärmegeräte:\nC - elektrische Ofen, Herde und Kochplatten für den\nHaushalt .................................. .              6                15\nbis 31. 3. 56\nz 12\nE - andere Elektrowärmegeräte, anderweit weder\ngenannt noch inbegriffen:\naus 1 - Heißwasserspeicher und Durchlauferhitzer           5                10\n2 - andere:\naus b - Brutapparate und Futterdämpfer           5                10\n114      85 27 Elektrische Geräte zum Schalten, Regeln oder Ver-\nteilen des Stroms oder der Spannung, anderweit\nweder genannt noch inbegriffen; Festwiderstände,\nausgenommen Heizwiderstände:\naus A - Installationsgeräte für Spannungen bis 750 V\n(z. B. Schalter, Steckdosen, Fassungen, Ver-\nteilungstafeln, Sicherungselemente, Klemm-\nleisten) ............................... .           4                10\nvB\n115      85 32 Isolierrohre und Verbindungsstücke, einschließlich\nsolcher aus Papier, Hartpapier oder dergleichen, mit\nAusnahme der Rohre und Verbindungsstücke aus\nKautschuk oder aus Kunststoffen:\nA - mit Metallmantel                                            5                10\n116      87 01 Motorschlepper:\nA - mit Kolbenverbrennungsmotor:\n2 - andere:\nb - Radschlepper, mit einem Stückgewicht:\n1 - von 1200 kg oder weniger .......... .        10                 20\n2 - von mehr als 1200 bis 500 kg ...... .        10                 20\n117      87 12 Wagen ohne Kraftantrieb, ausgenommen Anhänger;\nTeile davon, anderweit weder genannt noch inbe-\ngriffen:\naus A - Handtransportkarren und gummibereifte\nA.ckerw agen ........................... .           5                15\nbis 31. 3. 56\nz 10\n118     90 24 A - Gasmesser für Leuchtgas oder anderes Gas:\n1 - nur zur Mengenmessung ................. .              4                10\nbis 31. 3. 56\nz8\nB - Flüssigkeitsmesser für Wasser oder andere\nFlüssigkeiten, einschließlich der Ausgabemeß-\ngeräte, mit Ausnahme der in der Nr. 84 12 Abs. A\ngenannten Ausgabepumpen:\n1 - nur zur Mengenmessung                                  4                10\nbis 31. 3. 5.6\nz8\nC - Elektrizitätszähler:\n1 - nur zur Mengenmessung                                  5                10"]}