{"id":"bgbl1-1956-26-5","kind":"bgbl1","year":1956,"number":26,"date":"1956-06-11T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1956/26#page=31","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1956-26-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1956/bgbl1_1956_26.pdf#page=31","order":5,"title":"Hinweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger","page":493,"pdf_page":31,"num_pages":2,"content":["Nr. 26 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Juni 1956                              493\n(6) Uber den Stand der Umsiedlung ist dem Bun-        Wohnraumhilfemittel nicht zur Verfügung gestellt\ndesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegs-     werden, sind Bundeshaushaltsmittel einzusetzen;\ngeschädigte, über den Stand des Umsiedlerwoh-            diese dürfen jedoch nicht aus den Mitteln entnom-\nnungsbaues dem Bundesminister für Wohnungsbau            men werden, die der Bund nach § 14 Abs. 1 des\nauf Anfordern zu berichten.                              Ersten Wohnungsbaugesetzes in der Fassung vom\n25. August 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 1047) oder der\nVII                            entsprechenden Vorschrift des jeweils anzuwen-\nKosten der Umsiedlung                     denden Wohnungsbaugesetzes bereitstellt.\nVon den Kosten der Umsiedlung werden, abge-              (2) Die Bereitstellung der Mittel erfolgt in jähr-\nsehen von § 8 Abs. 1 des Bundesevakuiertengesetzes,      lichen Teilbeträgen, die nach Möglichkeit bis zum\ndie Kosten bis zum Reiseziel vom Abgabeland und          1. Dezember des dem jeweiligen Rechnungsjahr vor-\ndie weiteren Koslen vom Aufnahmeland nach dem            angehenden Jahres zu verteilen sind. Uber ihre\nErsten Uberleitungsgesetz in der Fassung vom             Höhe und über die Art der Mittel, die Bereitstel-\n28. April 1955 (Bundesgesetzbl. I S. 193) verrechnet.    lungsbedingungen, den Einsatz und die Verfügbar-\nkeit der jeweils bereitgestellten Mittel wird beson-\nVIII                            ders bestimmt. Es kann vorgesehen werden, daß die\nAuflage der Zweckbindung der Mittel des Jahres\nWohnungsbauförderung durch den Bund                1956 durch die Verwendung der den Ländern im\n(1) Der    Umsiedlerwohnungsbau         wird    mit   Jahre 1957 für den allgemeinen sozialen Wohnungs-\n300 000 000 DM Bundesmittel der Rechnungsjahre           bau zur Verfügung stehenden Förderungsmittel er-\n1956 bis 1958 öffentlich gefördert. Soweit hierfür       füllt wird.\nVerkündungen im Bundesanzeiger.\nGemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verküadung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950\n(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachricht-\nlich hingewiesen:\nVerkündet im           Tag des\nBezeichnung der Verordnung                                    Bundesanzeiger          Inkraft-\nNr.      vom            tretens\nVerordnung über die Festsetzung von Entgelten für Verkehrs-\nleistungen der Binnenschiffahrt. Vom 25. Mai 1956.                           103     31. 5. 56     Inkrafttreten\ngemäß§ 4\nVerordnung über cinmali9c zusätzliche Steuererleichterungen\nzur Bereinigung der Tabukindustrie. Vom 4. Juni 1956.                        108      7.6.56            8. 6.56","494                                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Teil I\nSofort lieferbar:\nFundstellennachweis über die· Bundesgesefzgebung\nnoda dem Stande vom 31. Dezember 1955\nbestehend aus\neiner nach Sachgebieten gegliederten systematischen Ubersicht\naller von 1949 bis 1955 im Bundesgesetzblatt und Im Bundesanzeiger verkündeten\nGesetze und Verordnungen sowie sonstiger Veröffentlichungen\nnebst\neinem alphabetischen Register zu der systematischen Ubersicht.\nDer Fundstellennachweis stellt ein erschöpfendes Nachschlagewerk über die seit\n1949 im Bundesgesetzblatt und Bundesanzeiger verkündeten Gesetze und Ver-\nordnungen sowie über sonstige Veröffentlichungen dar.\nPreis: 2,50 DM zuziiglich -,25 DM Porto und Verpackung.\nLieferung erfolgt gegen Voreinsendung des Betrages auf Postscheckkonto „Bundes-\ngesetzblatt\" Köln 399. Die Bestellung ist lediglich auf dem Zahlungsabschnitt zu\nvermerken.\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag , Bundesanzeiger-Verlags-GmbH., Bonn/Köln - Druck: Bundesdruckerei, Bonn.\nDas Bu11dcsqcsetzblatt erscheint in zwei gesonderten Teilen, Teil I und Teil II\nLaufend c r BP zu q nm clmcb die Post B c z II q s p r c i s . vierteljiih rlich für Teil I = DM 4,- für Teil II = DM 3,-- (zuzüglich Zustell(Jebühr).\nEin z e Ist ü c k c je anqcfanqcnP 24 Sci1C'n DM 0,10 (zuzüqlich Versandqehühren) - Zusendung einzelner Stücke per Streifband gegen\nVoreinscntlu11q des erfonlcrl ichcn Bctrnqes auf Postsclieckkonto „Bundesqesctzblatt\" Köln 3 99.\nPreis dieser Ausqabe DM0,80 zuzüglich Versandgebühren."]}