{"id":"bgbl1-1956-24-1","kind":"bgbl1","year":1956,"number":24,"date":"1956-05-31T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1956/24#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1956-24-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1956/bgbl1_1956_24.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Paßwesen","law_date":"1956-05-24T00:00:00Z","page":435,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["435\nBundesgesetzblatt\nTeill\n1956                         Ausgegeben zu Bonn am 31. Mai 1956                                                                                Nr. 24\nTag                                                   Inhalt:                                                                                Seite\n24. 5. 56    Gesetz zur Anderung des Gesetzes über das Paßwesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              435\n30. 5. 56    Zweites Gesetz über den Bundesgrenzschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   436\n30. 5. 56    Erstes Gesetz zur Auihebung des Besatzungsrechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        437\n30. 5. 56    Zweites Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts .................................... ,.                                           446\n25. 5. 56    i\\nordnun~J des Bundespri.isi<lenten über die Dienstflagge der Seestreitkräfte der Bundeswehr                                       447\n23. 5. 56   Zwanzigste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse\nder unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  447\n29. 5. 56   Einundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung der Rechts-\nvcrhi.iltnissc der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen . . . . . . . . . . . .                                   448\n29. 5. 56   Zweiundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung der Rechts-\nverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen . . . . . . . . . . . . . . .                               453\n28. 5. 56   Ersle Bekanntmachung über die Wechsel- und Scheckzinsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     458\nHinweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      458\nIn Teil II Nr. 16, aus9cqcbcn zu Bonn am 29. Mai 1956, sind veröffentlicht: Verordnung über die Eignung und Be-\nfähigung der Schiffsleulc des Decksdienstes auf Kauffahrteischiffen. - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des\nAbkommens über den Luftverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von\nAmerika. -· Bekanntmachung über den Beitritt Belgiens zur Satzung der Schiedskommission für Güter, Rechte und\nInteressen in Deutschland.\nGesetz zur Änderung des Gesetzes über das Paßwesen.\nVom 24. Mai 1956.\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes-                          (2) Die Bestimmungen der §§ 7 und 8 finden\nrates das folgende Gesetz beschlossen:                               auf ein als Paßersatz ausgestelltes a1\"1tliches Aus-\nweispapier Anwendung.\"                                              ·\nArtikel 1                            2. In § 11 Abs. 1 Nr. 1 werden nach den W-0rten\nDas Gesetz über das Paßwesen vom 4. März 1952                     ,, des § 3 Abs. 1\" die Worte „ oder 2\" gestrichen.\n(Bundesgesetzbl. I S. 290) wird wie folgt geändert:\nArtikel 2\n1. § 3 erhält folgende Fassung:                                    Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\n,,§ 3                           des Dritten Dberleitungsgesetzes vom 4. Januar\n(1) Der Bundesminister des Innern kann durch              1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\nRechtsverordnung                                            Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes\nerlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14\na) für besondere Fälle sowie im Verkehr             des Dritten Dberleitungsgesetzes.\nmit einzelnen ausländischen Staaten für\nDeutsche und für Angehörige dieser                                                      Artikel 3\nStaaten, wenn ihre Rückübernahme ge-\nsichc~rt ist, von dem Paßzwang (§§ 1                Dieses Gesetz tri_tt am Tage nach seiner Verkün-\nund 2) allfJCmein Befreiung gewähren,             dung in Kraft.\nb) für besondere Fälle auch andere amt-\nliche Ausweispapiere (Paßersatz) als ge-            Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nnügenden Ausweis für den Grenzüber-\ntritt (§ 1) und den Aufenthalt im Gebiet          Bonn, den 24. Mai 1956.\ndes Gellungsbereichs dieses Gesetzes                                     Der Bundespräsident\n(§ 2) allgc1nein zulassen,                                                      Theodor Heuss\nc) anordnen, daß Ausländer zum Betreten\nDer Bundeskanzler\noder Verlassen des Gebietes des Gel-\nAdenauer\ntungsbereichs dieses Gesetzes eines\nSichtverrnerks der zuständigen Behörde                      Der Bundesminister des Innern\nbedürfen.                                                                          Dr. Schröder"]}