{"id":"bgbl1-1956-23-1","kind":"bgbl1","year":1956,"number":23,"date":"1956-05-23T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1956/23#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1956-23-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1956/bgbl1_1956_23.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz über eine Statistik der Wohn- und Mietverhältnisse und des Wohnungsbedarfs (Wohnungsstatistik 1956/57)","law_date":"1956-05-17T00:00:00Z","page":427,"pdf_page":1,"num_pages":2,"content":["427\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1956                     Ausgegeben zu Bonn am 23. Mai 1956                                                                                                      Nr. 23\nTag                                                            Inhalt:                                                                                         Seite\n17.5.56    Gesetz über eine Statistik der Wohn- und Mietverhältnisse und des Wohnungsbedarfs\n(Wohnungsstatistik 1956/57) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   427\n18.5.56    Gesetz über die Lohnstatistik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       429\n17.5.56    Zweites Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                          431\n16.5.56    Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf Aus-\nstellungen ................................................... , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                      433\nIn Teil II Nr. 14, ausgegeben zu Bonn am 15. Mai 1956, sind veröffentlicht: Gesetz über die Feststellung eines Zwei-\nten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1955 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 1955). - Ge-\nsetz über die Feststellung eines Dritten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1955 (Drittes\nNachtragshaushaltsgosetz 1955). - Bekanntmachung zu dem Kulturabkommen vom 10. Dezember 1954 zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der Spanischen Regierung. - Bekanntmachung über Entei·gnungen\nfür Zwecke der Bundeswasserstraßen. - Bekanntmachung über Enteignungen für Zwecke der Bundeswasserstraßen.\n- Bekanntmachung uber den Geltungsbereich der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes.\nIn Teil II Nr. 15, ausge,geben zu Bonn am 18. Mai 1956, sind veröffentlicht: Gesetz zu dem Europäischen Fürsorgeab-\nkommen vom 11. Dezember 1953 und dem Zusatzprotokoll zu dem Europäischen Fürsorgeabkommen. - Bekannt-\nmachung zu dem Ub_ereinkommen zur Errichtung der Pflanzenschutz-Organisatfon für Europa und den Mittelmeerraum.\nGesetz über eine Statistik\nder Wohn- und Mietverhältnisse und des Wohnungsbedarfs\n(Wohnungsstatistik 1956/57).\nVom 17. Mai 1956.\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes-                                      2. hinsichtlich der Wohnparteien\nrates das folgende Gesetz beschlossen:                                                    a) die Haushaltsmitglieder nach Alter, Ge-\n§ 1\nschlecht, Familienstand, Stellung zum Haus-\nhaltungsvorstand und Zugehörigkeit zu\n(1) Im Geltungsbereich dieses Gesetzes wird eine                                             einer Geschädigtengruppe sowie Arbeitsort\nStatistik der Wohn- und Mietverhältnisse und des                                                und Wohnsitz,\nWohnungsbedarfs (Wohnungsstatistik 1956/57) durch-                                        b) die gegenwärtige Unterbringung nach Wohn-\ngeführt.                                                                                        form und Mietverhältnis;\n(2) Die Wohnungsstatistik 1956/57 besteht aus\neiner allgemeinen Erhebung, einer repräsentativen                                   3. hinsichtlich der Anstalten\nErhebung und einer repräsentativen Zusatzerhe-                                            die Anstaltsinsassen und das Personal nach\nbung.                                                                                     Alter, Geschlecht, Familienstand und Zuge-\nhörigkeit zu einer Geschädigtengruppe.\n(3) Die allgemeine Erhebung und die repräsen-\ntative Erhebung werden im September 1956, die\n§ 3\nrepräsentative Zusatzerhebung wird erstmalig in\nden Monaten März bis Mai 1957 durchgeführt. Die                                     Bei der repräsentativen Erhebung sind über die\nBundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsver-                              Feststellungen nach § 2 hinaus die folgenden Tat-\nordnungen mit Zustimmung des Bundesrates reprä-                                bestände zu erfassen:\nsentative Zusatzerhebungen für die Jahre 1958, 1960                                 1. für eine Auswahl von 10 vom Hundert der\nund 1962 anzuordnen.                                                                      Wohnungen\ndie Belegung der Wohnungen mit Wohnpar-\n§ 2                                                           teien und Personen;\nBei der allgemeinen Erhebung sind die folgenden                                  2. für die in den gemäß Nummer 1 ausgewählten\nTatbestände zu erfassen:                                                                  Wohnungen lebenden Wohnparteien\n1. hinsichtlich der Wohnungen                                                          a) die soziale Stellung des Haushaltungsvor-\na) die Art der Wohnungen,                                                                 standes,\nb) die Größe der Wohnungen nach ihrer Raum-                                        b) die vorwiegende Einkommensquelle der\nzahl und die Wohnungsmiete;                                                            Haushaltung,","428                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Teil I\nc) die Zahl der von der Haushaltung bewohn-                                    § 6\nten Räume.\nDie repräsentative Zusatzerhebung für das Jahr\n1957 wird durd:l das Statistisd:le Bundesamt auf-\n§ 4\nbereitet.\nBei der repräsentativen Zusatzerhebung sind über\ndie Feststellungen nach §§ 2 und 3 hinaus die fol-\n§ 7\ngenden Tatbestände zu erfassen:\nZur Durd:lführung der Erhebungen werden ehren-\n1. für eine Auswahl von 10 vom Hundert der bei\namtliche Zähler bestellt.\nder repräsentativen Erhebung erfaßten Woh-\nnungen\na) die Ausstattung der Wohnungen,                                              § 8\nb) die Wohnfläche nach qm;                            (1) Die Behörden des Bundes, der Länder, der\n2. für die in den gemäß Nummer 1 ausgewählten          Gemeinden und der Gemeindeverbände sowie .die\nWohnungen lebenden Wohnparteien                     sonstigen Körperschaften des öffentlid:len Red:lts\na) die Einkommen,                                   sind verpflichtet, ihren Beamten, Angestellten und\nArbeitern in dem von den Erhebungsstellen ange-\nb) die Wohnwünsd:le riad:l Größe, Lage und\nAusstattung der Wohnungen und nach der           forderten Umfang Gelegenheit zur .Ausübung der\nZählertätigkeit unter Fortzahlung der Bezüge zu\nWohnform,\ngeben.\nc) die Finanzierungsmöglichkeiten und die\nMietzahlungsbereitsd:laft,                        (2) Lebenswichtige öffentliche Betriebe dürfen\nd) die Untermiete.                                  durch die Verpflid:ltung nach Absatz 1 in ihrer\nTätigkeit nid:lt, unterbrochen werden.\n§ 5\n(1) Auskunftspflichtig nach § 10 des Gesetzes über                                § 9\ndie Statistik für Bundeszwecke vom 3. September             Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\n1953 (Bundesgesetzbl. I S. 1314) sind die Haushal-        des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952\ntungsvorstände, W ohnungsinhaoer und Grundstücks-         (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. Red:lts-\neigentümer oder -verwalter oder deren Vertreter.          verordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes er-\nDie Auskünfte nach § 4 Nr. 2 Bud:lstabe a sind frei-      lassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des\nwillig.                                                   Dritten Uberleitungsgesetzes.\n(2) Die zu erfassenden- Tatbestände werden für\ndie allgemeine Erhebung und die repräsentative\n§ 10\nErhebung mittels Erhebungsvordrucken, für die\nrepräsentative Zusatzerhebung im Wege der münd-             Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Ver-\nlid:len Befragung erhoben.                                kündung in Kraft.\n.\nDas vorstehljnde Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 17. Mai 1956.\nFür den Bundespräsidenten\nDer Präsident des Bundesrates\nvon Hassef\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nBlücher\nDer Bundesminister für Wohnungsbau\nDr. Preusker"]}