{"id":"bgbl1-1956-20-2","kind":"bgbl1","year":1956,"number":20,"date":"1956-05-05T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1956/20#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1956-20-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1956/bgbl1_1956_20.pdf#page=2","order":2,"title":"Verordnung über die Tarifüberwachung im Güterfernverkehr","law_date":"1956-04-17T00:00:00Z","page":376,"pdf_page":2,"num_pages":7,"content":["376                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Teil I\nVerordnung über die Tarifüberwachung im Güterfernverkehr.\nVom 17. April 1956.\nAuf Grund von § 23 Abs. 4, § 28 Abs. 2 und § 58                      II. Frachtenprüfung\nAbs. 3 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) vom                                 §4\n17. Oktober 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 697) wird ver-\nVorlage der Prüfungsunterlagen\nordnet:\n(1) Der Unternehmer hat der Außenstelle der\nI. Fahrtenbuch                      Bundesanstalt (Außenstelle) bis zum Zehnten des\n§1                           dem Beförderu:qgsbeginn folgenden Kalendermonats\nals Prüfungsunterlagen vorzulegen\nFührung\n1. die Urschriften der Fahrtenbuchblätter des\n(1) Unternehmer des Güterfernverkehrs und Un-                 vorhergehenden Kalendermonats         (Vor-\nternehmer des Möbelfernverkehrs (§§ 3, 37 GüKG)                  monats), wobei er die richtige und voll-\nhaben für jedes genehmigte Fahrzeug ein Fahrten-                 ständige Ausfüllung der Blätter zu ver-\nbuch nach Muster der Anlagen 1, 2 oder 3 zu führen.              sichern hat;\nDie Anlagen sind Bestandteil dieser Verordnung.\n2. eine Zusammenstellung über die im Ver-\n(2) Das Fahrtenbuch ist mit Tinte, Kugelschreiber             laufe des Vormonats begonnenen Beförde-\noder Tintenstift auszufüllen und bei jeder Fahrt                 rungen im Güterfernverkehr (Monatszu-\n(auch Leerfahrt und Fahrt im Nahverkehr) mitzu-                  sammenstellung) in vierfacher Ausfertigung\nführen. Jede Fahrt ist vor Antritt vollständig einzu-            auf Formblättern, deren Muster von der\ntragen. Spätestens vor Antritt jeder Fahrt sind auch             Bundesanstalt im Bundesanzeiger zu ver-\nzurückliegende Steh- oder Reparaturtage einzu-                   öffentlichen sind;\ntragen. Die Güterart, das Gewi~ht der Ladung und              3. die Urschriften der Beförderungspapiere\nder Vermerk über die Mitführung eines ~nhängers                  und der im Tarif oder vom Bundesminister\nbrauchen nur bei Fernfahrten eingetragen zu wer-                 für Verkehr nach § 28 des Güterkraftver-\nden; ist das Gewicht der Ladung bei Antritt der                  kehrsgesetz~s angeordneten Ladelisten und\nFahrt nicht bekannt, so ist es unverzüglich nach der             Begleitpapiere für ,die von der Monatszu-\nVerwiegung (§ 10) einzutragen.                                   sammenstellung erfaßten Beförderungen;\n(3) Bei Fahrten außerhalb des Geltungsbereichs             4. die Urschriften der Empfangsbescheinigun-\ndieser Verordnung ist das Fahrtenbuch unabhängig                 gen, sofern die Frachtbriefe sie nicht ent-\nvon der Beachtung der dort geltenden Vorschriften                halten, für die von der Monatszusammen-\nweiterzuführen.                                                  stellung erfaßten Beförderungen;\n(4) Darf ein Unternehmer des Möbelfernverkehrs             5. Wiegekarten für die in der Monatszusam-\nauf Grund einer Ausnahme nach § 39 Abs. 3 des                    menstellung aufgeführten Ladungsgüter,\nGüterkraftverkehrsgesetzes auch andere Güter als                 soweit diese nach§ 10 zu verwiegen waren;\nMöbel und Umzugsgut befördern, so hat er neben         für den Möbelfernverkehr sind zusätzlich vorzulegen\ndem Fahrtenbuch nach Muster der Anlage 2 oder 3\n6. die Abschlußscheine und\nfür solche Beförderungen auch das Fahrtenbuch nach\nMuster der Anlage 1 zu führen.                                7. die Rechnungsdurchschriften für die von\nder Monatszusammenstellung erfaßten Be-\nförderungen.\n§2\n. (2) Die Prüfungsunterlagen sind für jedes geneh-\nFahrtennachweis für den Güterfernverkehr\nmigte Fahrzeug und, falls Anhänger mitgeführt\nder Deutschen Bundesbahn\nwerden, für jeden Lastzug gesondert vorzulegen.\nUnternehmer, die von der Deutschen Bundesbahn       Wird als Zugkraft für genehmigte Möbelwagenan-\nbeschäftigt werden (§ 47 GüKG), haben anstelle des     hänger ein Kraftfahrzeug des Güterfernverkehrs\nFahrtenbuchs die von der Deutschen Bundesbahn          verwendet, so gilt folgendes:\nvorgeschriebenen Fahrtennachweise zu führen. Das          1. Restgut (§ 42 GüKG) auf dem Zugfahrzeug ist\ngleiche gilt für die Deutsche Bundesbahn im Güter-           der Ladung des Anhängers zuzurechnen;\nfernverkehr mit eigenen Kraftfahrzeugen.\n2. ist das Zugfahrzeug mit anderen Gütern als\nMöbeln und Umzugsgut beladen, so sind die\n§ 3                                Ladungen des Zugfahrzeugs und des Anhän-\nForm und Ausgabe                           gers in gesonderten Monatszusammenstellun-\n(1) Das Fahrtenbuch wird von der Bundesanstalt            gen aufzuführen.\nfür den Güterfernverkehr (Bundesanstalt) in Form      Bei einer Fahrzeugüberlassung im Möbelfernver-\neines Kalenders mit Durchschreibeblättern jeweils     kehr (§ 43 GüKG) hat der Benutzer des Fahrzeugs\nfür sechs Monate herausgegeben.                       dieses in der von ihm vorzulegenden Monatszusam-\n(2) Das Fahrtenbuch gilt nur für den Unterneh-     menstellung als Fremdfahrzeug kenntlich zu machen\nmer und das Fahrzeug, für die es ausgestellt wor-     und den anderen Unternehmer zu benennen.\nden ist. Bei Entziehung der Genehmigung, bei Ver-         (3) In die Monatszusammenstellung sind auch\nzicht auf diese und bei Hinter] egung der Genehmi-     ausgeglichene Unterschiedsbeträge unter Hinweis\ngungsurkunde ist das Fahrtenbuch der Genep.ini-       auf die zugrunde liegende Beförderung aufzuneh-\ngungsbehörde abzugeben.                                men.","Nr. 20-Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Mai 1956                               377\n(4) Die Prüfungsunterlagen sind der Außenstelle         (2) Diese Vorschrift gilt nicht für den Möbelfern-\nvorzulegen, in deren Bereich das genehmigte Fahr-      verkehr.\nzeug seinen Standort hat.\n§ 5\nIII. Abweichungen vom Tarif\nVorlage der Prüfungsunterlagen                                        § 11\nüber eine Frachtenprüfstelle                               Unterschiedsberechnung\nBeauftragt der Unternehmer eine zugelassene\n(1) Ergibt die Prüfung der vorgelegten Unter-\nFrachtenprüfstelle mit der Vorlage der Unterlagen\nlagen eine Abweichung des Beförderungsentgelts\nbei der Bundesanstalt, so hat er die Frachtunter-\nvom Tarif, so ist eine Unterschiedsberechnung aus-\nlagen in der in § 4 gesetzten Frist dieser Stelle ein-\nzustellen. Die Unterschiedsberechnung wird von der\nzureichen. Erstreckt sich der Auftrag des Unterneh-\nAußenstelle und, sofern der Unternehmer seine\nmers an die Frachtenprüfstelle auch auf die Durch-\nPrüfungsunterlagen über eine zugelassene Frachten-\nführung des Tarifausgleichs (§ 23 GüKG), so hat die\nprüfstelle vorlegt, von dieser dem Forderungsbe-\nFrachtenprüfstelle die ausgeglichenen Unterschieds-\nrechtigten und dem Zahfongsverpflichteten übersandt.\nbeträge der Außenstelle zu melden; der Unternehmer\nBesteht Grund zu der Annahme, daß der Forde-\nist insoweit von seiner Verpflichtung nach § 4 Abs. 3\nrungsberechtigte vorsätzlich gehandelt hat, so hat\nbefreit.\ndie Frachtenprüfstelle lediglich den Unterschieds-\n§ 6                          betrag zu errechnen und die Prüfungsunterlagen\nBeauftragung und Wechsel der Frachtenprüfstelle       der Außenstelle vorzulegen.\nDer Unternehmer hat jede Beauftragung einer zu-        (2) Bei Zuwendungen, die nicht in Geld bestehen,\nlassenen Frachtenprüfstelle derjenigen Au_ßenstelle    ist ein dem Wert der Zuwendung entsprechender\nunverzüglich schriftlich mitzuteilen, in deren Bereich Geldbetrag in die Unterschiedsberechnung e,inzu-\ndas genehmigte Fahrzeug seinen Standort hat.           setzen.\n§ 7                                                     § 12\nBahn amtliche Rollfuhrunternehmer                                 Nachweisungen\nDer bahnamtliche Rollfuhrunternehmer kann die          Die am Beförderungsvertrag Beteiligten haben der\nPrüfungsunterlagen für die Fahrzeuge, die er nicht     Bundesanstalt auf Anforde,rung die Nachweise vor-\nim Auftrage der Deutschen Bundesbahn eingesetzt        zulegen, die für die Uberwachung des Tarifaus-\nhat, durch die Deutsche Bundesbahn vorprüfen las-      gleichs notwendig sind.\nsen. Für ihn gilt die Deutsche Bundesbahn insoweit\nals zugelassene Frachtenprüfstelle.\n§ 13\n§ 8                                       Form des Zahlungsnachweises\nAufbewahrung der Prüfungsunterlagen               (1) Der nach § 23 Abs. 1 oder 2 des Güterkraft-\nDie zugelassenen Frachtenprüfstellen haben die      verkehrsgesetzes Forderungsberechtigte hat ohne\nPrüfungsunterlagen unbeschadet weitergehender          besondere Aufforderung den Nachweis der Zahlung\nVorschriften fünf Jahre aufzubewahren.                 des Unterschiedsbetrages unverzüglich zu führen\ndurch Vorlage\n§ 9\n1. eines Postscheckabschnitts,\nRichtlinien und Uberwachung\n2. eines Zahlkartenabschnitts,\n(1) Die zugelassenen Frachtenprüfstellen haben\ndie von der Bundesanstalt für die Vorprüfung gege-             3. eines Postanweisungsabschnitts oder\nbenen Richtlinien (§ 59 Abs. 1 Buchstabe b GüKG)               4. einer Bankgutschrift.\neinzuhalten und bei der Tarifauslegung die Auffas-     Hat der Forderungsberechtigte eine Urkunde nach\nsung der Bundesanstalt zugrunde zu legen.              den Nummern 1 bis 4 nicht erhalten, so hat er\n(2) Die zugelassenen Frachtenprüfstellen werden     schriftlich zu ,erklären, wann und in wekher Form\nvon der Bundesanstalt überwacht.                       der Unterschiedsbetrag gezahlt worden ist.\n(2) Der nach § 23 Abs. 1 und 2 des Güte,rkraft-\n§ 10                          verkehrsgesetzes Forderungsberechtigte hat die Ur-\nVerwiegung                        kunden nach Absatz 1 der Stelle zur Einsicht vor-\n(1) Bei der Beförderung von Gütern im Ladungs-      zulegen, die ihm die Unterschiedsbere·chnung über-\nverkehr hat der Unternehmer die Fahrzeuge unver-       sandt hat. Werden die Urkunden einer zugelassenen\nzüglich nach der Beladung auf einer geeichten Waage    Frachtenprüfstelle vorgelegt, so sind sie anzu-\nwiegen zu lassen, wenn das Gewicht im Frachtbrief      nehmen und auf Verlangen der Außenstelle an\nnicht oder offenbar unrichtig angegeben ist. Die       diese weiterzuleiten.\nVerpflichtung des Absenders nach § 11 Abs. 1 Buch-                                § 14\nstabe e der Kraftverkehrsordnung für den Güter-\nfernverkehr mit Kraftfahrzeugen vom 30. März 1936                            Fristsetzung\n(Reichsverkehrsblatt B S. 71, 151) und seine Verant-      Die Bundesanstalt kann die nach § 23 Abs. 1 und\nwortlichkeit für eine richtige Gewichtsangabe im       2 de,s Güterkraftverkehrsg•esetze,s festzusetzenden\nFrachtbrief nach den §§ 28, 30 des Güterkraftver-     Fristen durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger\nkehrsgesetzes bleiben unberührt.                       allgemein bestimmen.","378                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Teil I\n§ 15                                           IV. Ordnungswidrigkeiten\nBagatellsachen                                        und Schlußvorschriften\nIst ein Unterschiedsbetrag nicht höher als zwei                                    § 18\nDeutsche Mark oder nicht höher als zwei vom Hun-\nOrdnungswidrigkeiten\ndert des Tarifentgelts, höchstens aber zehn Deutsche\nMark, so kann davon abgesehen werden, eine                    Für die Ahndung von Verstößen gegen § 1, § 2\nUnterschiedsberechnung nach § 23 des Güterkraft-            Satz 1, §§ 4, 5, 6, 8, 10, 11 Abs. 1 Satz 3, §§ 12, 13\nverkehrsgesetzes zu erstellen.                              und 17 gilt § 99 des Güterkraftverkehrsgesetzes'.\n§ 16\n_§ 19\nUneinbringliche Forderungen\nGeltung im Land Berlin\n(1) Ist die Zwangsvollstreckung wegen eines\nUnterschiedsbetrages voraussichtlich vergeblich und           Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten\nerkennt die Bundesanstalt den hierüber vom Forde-           Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-\nrungsberechtigten geführten Nachweis an, so ist der         gesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 105 des Güter-\nBerechtigte von seinen Verpflfrhtungen nach § 23            kraftverkehrsgesetzes auch im Land Berlin.\nAbs. 1 und 2 des Güterkraftverkehrsgesetzes befreit.\n(2) Die Bundesanstalt kann von der Verfolgung                                      § 20\nde'r Ansprüche, die nach § 23 des Güterkraftver-\nkehrsgesetzes auf sie übergegangen sind, dann ab-                                 Inkrafttreten\nsehen, wenn die Zwangsvollstreckung voraussicht-              Diese Verordnung tritt am ersten Tage des der\nlich vergeblich ist.                                        Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.\n§ 17                              Unabhängig davon treten § 1 Abs. 1 sowie § 3\nVergleich                            Abs. 1 am 1. Juli 1956 in Kraft.\nSoll wegen einer Tarifausgleichsforderung ein ge-\nrichtlicher oder außergerichtlicher Vergleich ge-           Bonn, den 17. April 1956.\nschlossen werden, so hat der nach § 23 Abs. 1 oder 2\ndes Güterkraftverkehrsgesetzes Forderungsberech-                  Der Bundesminister für Verkehr\ntigte vorher die Zustimmung der Bundesanstalt ein-                               In Vertretung\nzuholen.                                                                         Bergemann\n,_,\nö\n~\n..c:\n~\nQ)\n,_,\nr:Q       i::::                                          g\nz\nr.r..:I\nQ)\n\"d\nQ)\n:>\n,_, ,_,i::::\n'Q)\n.!<i\nE--t :;::l        Q)                                     :§'\n~\n4--i 4--i,_,                                    8\n....,\nQ)                                     S2,\n::c\n<\ni:.r...i\n:;::l\nl?","(1. Innenseite)\nNr .....................................................             Name des Unternehmers\n(Gültigkeitszeit)\nAnschrift ............................................................................................................. .\nAmtl. Kennzeichen des Kfz.\n(Monat/Jahr)\nBeförderungen lt. Frachtbrief; einzutragen sind auch Fahrten im Nahver•\nkehr und Leerfahrten, beide mit Angabe des Abgangs· und Zielorts, Steh•\nund Reparaturtage.\nvon ................................................................................................................................... ···········\n(Kalendertag)               nach                                                                                                                                                 z'.\"\"\nFAHRTENBUCH                                                                                                                          ························\n(Wochentag)\nGüterart\nN\nBruttogewicht ······························ ········· ·······································                                  ........... kg       0\nfür den\n1. Fahrt\n1\nGüterfernverkehr                                                                                                                  -                                                                        (amtl. Kennzeichen)                                               (Nutzlast)                           ....,\n0,)\n<.O\n(Kalendertag)               nach\n0..\n························   Güterart                                                                                                                                             ro\n(Wochentag)                                                                                                                                                                     >-!\nBruttogewicht .......................................................................................................... kg\nAmtl. Kennzeichen des Kraftfahrzeugs\n2. Fahrt\n--                                                           (amtl. Kennzeichen)                                               (Nutzlast)                           •\n~\nU)\n<.O\n0,)\nGenehmigungs-Nr.                                                                                                            Nutzlast                                                              (Kalendertag)               nach                                                                                                                                                 O\"'\n~\nro\n'\"Ci\nfür .......................................................................................................................................................................................  c ····························   Güterart\n(Wochentag)\ne                                                                  (Vor· und Zuname oder Firma)                                                                                                §                                 Bruttogewicht ........................... ..................                                        ........ .                 .. ............ kg    öj\nui          1. Fahrt                                                                                                                                                                   0\n~                                                                                                                                                                                                ;.                                                                              (amtl. Kennzeichen)                                               (Nutzlast)                           ::::i\n.?\n(Wohnort oder Sitz, Straße und Nr.)                                                                               (Fernruf)\n0..\nStandort des Fahrzeugs                                                                                                                                                                            (Kalendertag)               nach                                                                                                                                                 ro\n.........................  Güterart\n::::i\n(Wochentag)                                                                                                                                                                     Y1.\nBruttogewicht ······························· ·······                                   .............................................. ,.. kq\n2. Fahrt\n(amtl. Kennzeichen)                                               (Nutzlast)                           3::\n---                                                                                                                                                                               ~-.....\n(Kalendertag)                                                                                                                                                                    c.o\nnach                                                                                                                                                 u,\nCi)\n··························· Güterart\n(Wochentag)\nBruttogewicht ............ ........................................................................                        ..           ...... kg\n1. Fahrt\n(amtl. Kennzeichen)                                               (Nutzlast)\n··························\n(Kalendertag)               nach\n···························\n(Wochentag)\nGüterart\n(Stempel der                                                                 Bruttogewicht .................................................................................................................... kg\n................................................ , den\n(Ort und Tag der Ausgabe)                                                                                       Ausgabestelle)                                            2. Fahrt              Anhänger ................................................................................................................................... .\n(amtl. Kennzeichen)                                               (Nutzlast)\nEintragungen dürfen nur durch die aus,gebende Stelle geändert werden; sie                                                                                                                          Monatlich der beauftragten Frachtenprüfstelle oder der Bundesanstalt für den Güterfernver•\nkehr unter Versicherung der richtigen und vollständigen Ausfüllung einzusenden. Bei Ände·\nsind mit Stempel und Unterschrift zu versehen.                                                                                                                                                     rungen sind die ursprünglichen Eintragungen so zu durchstreichen, daß sie leserlich bleiben.                                                                                    ~\n~\nC0","Anlage 2                                                                                                                                                                  (1. Innenseite)                     ~\nc:c\n(Umschlag 1. Außenseite)                                                                                                                                                                                                     Q\n(Farbe: gelb)\nNr.                                                                                                                                                         Nr.\n(Gültigkeitszeit)\nFAHRTENBUCH                                                                                                                     t;rj\nFAHRTENBUCH                                                                                                                          für den                                                                                                      r:::\n::,\n0..\nfür den                                                                                                        Möbelfernverkehr                                                                                                              (!)\nCJl.\nMöbelfernverkehr                                                                                                (Möbelkraftfahrzeug)                                                                                                             c.o('t)\nCJl.\n(Möbelkraftfahrzeug)                                                                                                                                                                                                                               ~\nN\nO\"'\n~\n.-+\nMöbelwagen                                                                                                                                                                                   ~\nZugmaschine                                                        (amtl. Kennzeichen)                                                                                                        ~\nPJ\n~                                                   ~                                                                                                                                                                                                   ::r\n<Ce:\n<Ce: Laderaum in Möbelwagen-Meter ........................................................... .                                                                                                    '\"\"1\n~                                                                                                                                                                                                  c.oPJ\n~\nC.J                                                 ai    Genehmigungs-Nr .................................................................................................                                                                             ::,\n~                                                   ;'.,                                                                                                                                                                                               c.o\nfür ........................................................................................................................................................................................\n(Vor- und Zuname oder Firma)                                                                                                    -\nCO\nU1\ngi\n(Wohnort oder Sitz, Straße und Nr.)                                                                                (Fernruf)          ...,\n§:\n1-1\n(Gültigkeitszeit)\n............................................ , den                                                                                                 (Stempel der\n(Ort und Tag der Ausgabe)                                                                                        Ausgabestelle)\nEintragungen dürfen nur durch die ausgebende Stelle geändert werden; sie\nsind mit Stempel und Unterschrift zu versehen.","Anlage 3\n(Umschlag 1. Außenseite)\n(Farbe: braun)\nName des Unternehmers                                                                                                                                   Nr ............................... ..                                                                    Nr.\nAnschrift\nMöbelkraftfahrzeug oder\nZugmasch. d. Möbelfernverk.                               (amtl. Kennzeichen)                                                                                                     (MonatiJahr)\nBeförderungen lt. Frachtbrief; einzutragen sind auch Fahrten im Nahverkehr\nund Leerfahrten, beide mit Angabe des Abganqs- und Zielorts, Steh- und\nReparaturtage\nvon .................................................................. . nach .................................................................. ..\nz\n~\n(Kalendertag)     Tnh;:,lt                                                                 Umfang der Gesamtladung (einschl. An-\nN\nhänger) in Möbelwaqen-::V1eter                                                                                                                                                                    0\n{Wochentag)     Mitgeführte(r) a) Möbelwag.-Anhänger: ................ ··············\"···············                                                                                                  .............. .\nAnhänger                 b) sonstiger Anhänqer:                                                                                                                                                                             FAHRTENBUCH                                       1\n1. Fahrt      Begleitpersonen: eiqene ........ fremde ........ (Zahl)                                                     (amtliche                                             (Laderaum in\n~\nKennzeichen)                                                       Möbelw. m)                                                  für den                                   PJ\ntQ\nvon ................................................................... . nach                                                                                                                                               Möbelfernverkehr                               p..\n(Kalendertag)     Tnh;,lt                                                                  Umfang der Gesaratladunq (einschl. An-\nhänger) in Möbelwaqen-Meter ............... .                                                                                                    (Möbelwagenanhänger)                             ..,\n(t)\n(Wochentag)     Mitgeführte(r) a) Möbelwag.-Anhänger:\n2. Fahrt\nAnhänger                 b) sonstiger Anhänger:\nBegleitpersonen: eigene ........ fremde........                             (Zahl)                          (amtliche                                             (Laderaum in\n>\n~\nCfl\n[ Kennzeichen)                                                             Möbelw. m)                                                                                            tQ\nPJ\nO\"\nvon .................................................................. .. nach                                                                                                                                                                                              (t)\n~   (Kalendertag)     T..-.h::::,.lt\nUmfang der Gesamtladung (einschl. An-                                                                                                       ~\n~                                                                                                                                                                                                                                          .::\n~                                                                                                                                                                                                                                          ~\nhänger) in Möbelwagen-Meter ................                                                                                                                                                      tc\n(Wochentag)     Mitgeführte(r) a) Möbelwag.-Anhänger: ................                                     1\n1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ..\n0\naJ                                                                                                                                                                                                                                         aJ\n;_                   Anhänger                 b) sonstiger Anhänger: ................ i ................................ ' .......................... ..                                                                                   ;_                                                    ::i\n1. Fahrt      Begleitpersonen: eigene ........ fremde........ (Zahl) ,.                                                   (amtliche                                       1 (Laderaum in\n.?\n1      Kennzeichen) . Möbelw. m)\np..\n(t)\nvon .................................................................. .. nach                                                                                                                                                                                              ::i\n(Kalendertag)     T-nh::::,.lt\nUmfang der Gesamtladung (einschl. An-\nhänger) in Möbelwagen-Meter .............. ..                                                                                                                                                     ~\n(Wochentag)\n,t1~t~e~g:;te (r)        :l   ~~~~il;:~g·-1~~!~~:~; :::::::::::::::: [                        ::::::::::::::::::::::::::::::::1 .......................... ..                                                                                                               ~\n2. Fahrt      Begleitpersonen: eigene ........ fremde:....... (Zahl) /                                                    (amtliche                                       'I    (Laderaum in                                                                                              ~.\n, Kennzeichen)                                                            Möbelw. m)                                                                                             ......\n(0\nvon .................................................................... nach ................................................................... .                                                                                                                         U1\nO')\n(Kalendertag)     Inhalt................................................................ Umfang der Gesamtl.adung (einschl. An-\nhänger) in Möbelwagen-Meter ............... .\n{Wochentag)\n,t1~t~ie:g:;1e{r)        :j   ~~~f/;::g·-1~~:~ci:~;                       ::::::::::::::::11::::::::::::::::::::::::::::::::[ ::::::::::::::::::::::::::::\n1. Fahrt      Begleitpersonen: eigene ........ fremde........                             {Zahl)                          (amtliche                                        '1   (Laderaum in\n1       Kennzeichen)                                               , Möbelw. m)                                                      (Gültigkeitszeit)\nvon .................................................................... nach\n(Kalendertag)     Inhalt................................................................ Umfang der Gesamtladung (einschl. An-\nhänger) in Möbelwagen-Meter .............. ..\n(Wochentag)      Mit~~führte(r) a) Möbe.lwag.-Anh~nger:                                                     [................................                                j  .......................... ..\n2. Fahrt\n1\nt::i:rti~rsone~ : se~~!~t~....                       t~;!~~:..~.'. ···,z·~hi'i„             1\n1 ........      i~~i.ii~h~....... ·,r:~~i'~~·~~~·;~              1\n1\nKennzeichen)                                                      Möbelw. m)\nMonatlich der beauftragten Frachtenprüfstelle oder der Bundes.1nstalt für den Güterfernvei:-\n-\nkehr unter Versicherung der richtigen und vollständigen Ausfüllung einzusenden. Bei Ände-                                                                                                                                                                                                  ~\nrungen sind die ursprünglichen Eintragungen so zu \"urchstreichen, daß sie leserlich bleiben.                                                                                                                                                                                               C0","tTI t\"\"          ::r:                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               ~\n-•pi\n::, C\nN...,\n(D\n..,\n(1. Innenseite)                                                                                                                                                                                                           =\nN\nro ro\n-::i\n\"'c::\n~ 0.             \"'\n:0\nc::,ro           (D\n(')  ...         O'                                                                                                                                          Nr.                                                                     Name des Unternehmers                                                                                                              Nr ............................... ..\n~\n;,;\"o:,\n1                                  (Gültigkeitszeit)\nCD ro\nN\n1\nAnschrift ........................................................................................................................\n;;·~              0\n~\n(amtl. Kennzeichen)                             (Laderaum in Möbelwagen-Meter)                                                    (:\\1onat/Jahr)\n§~               0:,\n<:.::,...             c::\n~ ~~                  ~                                                                                                                                                                                                                                             Beförderungen lt. Frachtbrief; einzutragen sind auch Fahrten im Nahver-\nS.::; ~               r:n                                                                                                                                                                                                                                           kehr und Leerfahrten. beide mit Angabe des Abgangs- und Zielorts. Steh-\n~ :g &\n\"'::i\n~\ncn:::,\ne.                                                                                                                                                                                                                                            und Reparaturtage.\n::,  (D   0.           -·\n~         ro·   g, S\nE~-o['\"'                                                                                            FAHRTENBUCH                                                                                                                           (Kalendertaq)\nnach\no..cn[ ~ g...,                                                                                                        für den                                                                                                                                                           Möbel-Kfz oder\nUmfanq der Gesamtladunq (einschl.\nZuqkraftl in Möbelwaqen-Meter ........\n\"'   ro        :o\n\"'O   Ul - •          (0                                                                                                                                                                                                                        (Wochentag)               Zughaft Kfz. des allqem.\n§.~ § ~ [ ~                                                                                                 Möbelfernverkehr                                                                                                                                                                  Güterfernverkehrs                                                                                                               0:,\n~~ V~ E ~                                                                                           (Möbelwagenanhänger)\n1. Fahrt\n(amtl Kennzeichen),\nLaderaum in Möbelwaqen-Meter ........                              i::\n1:1\nffi\"  ~s:~            ~                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       0-,\n(t)\n~ &~~ ~ <                                                                                                                                                                                                                                      (Kalendertaq)\nvon .................................................................. .\nInhalt .............................................................. ..\nnach                                                                1Jl\nc.o\n~§o~.g.~                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Umfan:r der Gesamtladunq (einschl                                   (t)\nCl'l            cn    ro     -\nMöbel-Kfz. oder                                             Zuqkraft) in Möbelwaqen-Meter ........                              Ul\n(Wochentag)                                                                                                                                                                   (t)\n~     g'N •· 5·             s:i,                                                                                                                                                                                                                                          Zugkraft Kfz. des allqem                                                                                                                            ,.....\no-~~< ....                 tQ                                                                                                                                                                                                                                                                 Güterfernverkehrs                                                                                                               N\nro   ~:§:;• 5· -·                                                                                                                                                                                                                                 2. Fahrt                                                                                                 Laderaum in Möbelwaqen-Meter ........                              O\"\n0 ro ~;::,.                 tt1            Amtl. Kennzeichen ............................................................................................... .                                                                                                                                          (amtl. Kennzeichen)                                                                                                   [\n3: cn      n ro       N     C::\n?OJ        O\"~        ~     [\nLaderaum in Möbelwagen-Meter                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      r\n~e,<~ .....                 ~                                                                                                                                                                                                                                             von ................................................................. ..        nach\n(Kalendertaql             Inhalt ......................................................... .               Umfanq der Gesamtladunq (einschl.                                   r......\n~N ~~ ~    Q.)\n&     ~0\n~\n('O\n:O-\ne::\nGenehmigungs-Nr .................................................................................................                                                                            :0-\n<=1\nMöbel-Kfz. oder                                             Zuqkraft) in Möbelwaqen-Meter ....... .\n$ll\n::;-\n...,\n.s'g.[2 [ ~·                        E      für ........................................................................................................................................................................................\n;       (Wochentag)               Zuqkraft Kfz. des allqem.\nGüterfernverkehrs                                                                                                              c.o\n~ro~ ~                ~ ~                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     $ll\n(l)\n~                                                               i'~·~ti ..K~~·;~~i~h~;j.........\n&eg~\n<o ::,-- . .,         ~     ~       tS,                                                                  (Vor- und Zuname oder Firma)                                                                                                        1    1 Fahrt          1                          .........                                                    Ladenum in Möbelwaqen-Meter ....... .                              1:1\nc.o\n......\n~H7i ~i\nP>        -           ~     {/l                                                                    (Wohnort oder Sitz, Straße und Nr.)                                                                                 (Fernruf)               fK11lendertaql\nnach\nUmfang der Gesamtladunq (einschl\nCO\nÜ1\n::i             O    (D        '\nß-g'i:;::?~                                                                                                                                                                                                                                                                                   Möbel-Kfz. oder                                             Zuqkraft) in Möbelwaqen-Meter ....... .                            SJl\nro ::,          \"\" -l       O\"                                                                                                                                                                                                                  (Wochentag)               Zuqkraft Kfz. des alltjem.                                                                                                                          ....,\ng:~r)\n„    :0    (D\n~    P:                                                                                                                                                                                                                     2. Fahrt\nGüterfernverkehrs\nLaderaum in Möbelwaqen-Meter ........                               ~\nCD C'D     ::S...., -       ttl                                                                                                                                                                                                                                                                         (amtl. Kennzeichen)                                                                                                   1-t\n;:,~§\"E;'gg\ng.E ;i          o.    e_                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            nach\n~ro::::         ;J ~                                                                                                                                                                                                                     (Kalendertag)                                                                                              Umfang der Gesamtladung (einschl.\n~s·=            ~ =>                                                                                                                                                                                                                                                                    Möbel-Kfz od~r                                              Zuqkraft) in Möbelwaqen-Meter ........\n:;,;:~ II       ::::                                                                                                                                                                                                                      (Wochentag)               Zuqkraft Kfz. des allgem.\ne: 5' 0               0\nGüterfernverkehrs\n::i  ~    3:                                                                                                                                                                                                                                1. Fahrt                                              ·······················\"''''                      Laderaum in Möbelwaqen-Meter ........\n~cn5-'-'              ~                                                                                                                                                                                                                                                                           (amtl. Kennzeichen)\n!<'  2\",   1\n(')\n~-\nCD N\n~\n;,;\"\n0::,\n(Kalendertaq)\nvon .................................................................. ..\nInhalt ............................................................... .\nnach ........................................................... .\nUmfang· der Gesamtladung {einschl.\n'C    c::,        c::                                                                                                                                                                                                                                                               Möbel-Kfz oder                                              Zugkraft) in Möbelwagen-Meter ........\n::i\n~~               0.                                                                                                                                                                                                                  (Wochentag)               Zugkraft Kfz. des allgem.\n~&\nrti\n~\n0.\n............................................ , den\n(Ort und Tag der Ausgabe)\n(Stempel der\nAusqabestelle)                                         2. Fahrt\nGüterfernverkehrs\nLaderaum in Möbelwaqen-Meter ........\nN           2                                                                                                                                                                                                                                                                           (amtl. Kennzeichen)\n-· C\nc? ~              ~\n\"'ro             ~\n::i::::                                                                                                                                                                                                                              Monatlich der beauftragten Frachtenprüfstelle oder der Bundesanstalt für den Güterfernver-\n0.tQ            ~.             Eintragungen dürfen nur durch die ausgebende Stelle geändert werden; sie                                                                                                                             kehr unter Versicherung der richtigen und vollständigen Ausfüllung einzusenden. Bei Ände-\nro\n;.Q\nCD\nO'\nc::,         0::,\n0\nsind mit Stempel und Unterschrift zu versehen.                                                                                                                                                       rungen sind die ursprünglichen Eintragungen so zu durchstreichen, daß sie leserlich bleiben.\n'°::,~::,-\n(1)..,\n::i\n;:,"]}