{"id":"bgbl1-1956-13-2","kind":"bgbl1","year":1956,"number":13,"date":"1956-03-27T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1956/13#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1956-13-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1956/bgbl1_1956_13.pdf#page=2","order":2,"title":"Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Dritten Verordnung zur Durchführung des Feststellungsgesetzes","law_date":"1956-03-23T00:00:00Z","page":132,"pdf_page":2,"num_pages":1,"content":["132                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Teil I\neinhundert Kilogramm versteuerten, unverarbeite-         verordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes er-\nten Zucker auf Lager haben, erhalten die Zucker-         lassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des\nsteuer nach Maßgabe der durch dieses Gesetz ge-          Dritten Uberleitungsgesetzes.\nsenkten Steuersätze erstattet. Zum Lagerbestand\nder Hersteller von Zucker, der Inhaber von zucker-                             Artikel 5\nverarbeitenden Betrieben und der Zuckerhändler\ngehört auch d(~r Zucker, der am Tage des Inkraft-            Artikel 2 Satz 3 dieses Gesetzes tritt am Tage\ntretens dieses Gesetzes nachweislich für sie unter-      nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft. Im\nwegs ist. Die näheren Bestimmungen trifft der Bun-       übrigen tritt das Gesetz am 1. April 1956 in Kraft.\ndesminister der Finanzen durch Rechtsverordnung.\nArtikel 3                             Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDer Bundesminister der Finanzen wird ermäch-\ntigt, den Wortlaut des Zuckersteuergesetzes und der          Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nzu dem Zuckersteuergesetz erlassenen Durchfüh-\nBonn, den 26. März 1956.\nrungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung\nmit neuem Datum, unter neuer Uberschrift und in\nDer Bundespräsident\nneuer Paragraphenfolge bekanntzumachen und da-\nTheodor Heuss\nbei Unstimmigkeiten des Wortlauts zu beseitigen.\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nArtikel 4                                                Blücher\nDieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1\ndes Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952             Der Bundesminister der Finanzen\n(Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. Rechts-                          Schäff er\nZweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung '\nder Dritten Verordnung zur Durchführung des Feststellungsgesetzes.\nVom 23. März 1956.\nAuf Grund des § 43 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a und       2. An § 4 Abs. 6 wird der folgende Satz angefügt:\nAbs. 2 in Verbindung mit § 12 Abs. 2 des Feststel-            „Der Präsident des Bundesausgleichsamts regelt\nlungsgesetzes in der Fassung des Vierten Gesetzes            durch Rechtsverordnung die Bemessung der Zu-\nzur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes vom                schläge und der Abschläge.\"\n12. Juli 1955 (Bundesgesetzbl. I S. 403) verordnet die\n3. In § 5 Abs. 2 Satz 2 werden hinter den Worten\nBundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates:\n„durch besondere Rechtsverordnung\" die Worte\neingefügt „der Bunde,sregierung\".\n§ 1\nÄnderung der Dritten Verordnung                                        § 2\nzur Durchführung des Feststellungsgesetzes                      Anwendung in Berlin (West)\nDie Dritte Verordnung zur Durchführung des                Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nFeststellungsgesetzes vom 24. Dezember 1954 (Bun-         leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-\ngesetzbl. I S. 518) in der Fassung der Ersten Ver...      gesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 44 des Fest-\nordnung zur Ergänzung der Dritten Verordnung zur         stellungsgesetzes auch in Berlin (West).\nDurchführung des Feststellungsgesetzes vom 17. De-\nzember 1955 (Bundesgesetzbl. I S. 809) wird wie\n§ 3\nfolgt geändert und ergänzt:\nInkraittre ten\n1. § 2 wi:rd wie folgt geändert:\n· Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\na) In Absatz 1 Satz 1 werden hinter den Worten        kündung in Kraft.\n,,durch Rechtsve:rordnung\" die Worte einge-\nfügt „der Bundesregierung\".                        Bonn, den 23. März 1956.\nb) In Absatz 1 Satz 4 werden hinter den Wor-\nten „durch besondere Rechtsverordnung\" die            Der Steqvertreter des Bundeskanzlers\nWorte eingefügt „der Bundesregierung\".                                   Blücher\nc) In Absatz 2 Satz 1 we:rden hinter den Wort,en\n„aufgeführten Kreise\" die Worte eingefügt               Der Bundesminister der Finanzen\n,,durch Rechtsv,erordnung\".                                            Schäffer"]}