{"id":"bgbl1-1956-13-1","kind":"bgbl1","year":1956,"number":13,"date":"1956-03-27T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1956/13#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1956-13-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1956/bgbl1_1956_13.pdf#page=1","order":1,"title":"Fünftes Gesetz zur Änderung des Zuckersteuergesetzes","law_date":"1956-03-26T00:00:00Z","page":131,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["131\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1956                     Ausgegeben zu Bonn am 27. März 1956                                                                                                           Nr. 13\nTag                                                                   Inhalt:                                                                                        Seite\n26.3.56     Fünftes Gesetz zur Änderung des Zuckersteuergesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     131\n23.3.56     Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Dritten Verordnung zur Durchführung\ndes Feststellungsgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        132\n23.3.56     Sechste Verordnung zur Durchführung des Feststellungsgesetzes                                             .........................                          133\n24.3.56     Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung................................................                                                                        152\n26.3.56     Verordnung zur .Änderung der Zweiten Verordnung über die Besoldung der Freiwilligen\nin den Streitkräften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   157\nIn Teil II Nr. 7, ausgegeben zu Bonn am 26. März 1956, sind veröffentlicht: Gesetz über den Beitritt der Bundes-\nrepublik Deutschland zu dem Brüsseler Protokoll vom 30. Juli 1936 über die Immunitäten der Bank für Internationalen\nZahlungsausgleich. - Gesetz über das Vierte Berichtigungs- und .Änderungsprotokoll vom 7. März 1955 zu den\nAnlagen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) und zum Wortlaut der diesem Abkommen bei-\ngefügten Zollzugeständnislistcn. -- Gesetz zu der Erklärung vom 10. März 1955 über die Verlängerung der Gel-\ntungsdauer der ZollzugesUindnislistcn zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT). - Bekanntmachung\nüber das Inkrafttreten des Abkommens vom 30. Juni 1955 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ver-\neinigten Staaten von Amerika über geuenseitige Verteidigungshilfe. - Bekanntmachung über die Wiederanwendung\ndes Obereinkommens über die Sklaverei im Verhältnis zur Türkei.\nFünftes Gesetz\nzur .Änderung des Zuckersteuergesetzes.\nVom 26. März 1956.\nDer Bundestag hat das           folgende             Gesetz            be-         4. Nach § 12 wird folgender § 13 neu eingefügt:\nschlossen:                                                                                                                       „Durchführung\n§ 13\nArtikel 1\nDer Bundesminister der Finanzen wird ermäch-\nDas Zuckersteuergesetz vom 26. September 1938                                            tigt, durch Rechtsverordnung\n(Reichsgesetzbl. I S. 1251) in der zur Zeit gelten-\n1. die Begriffe des § 1 Abs. 1, 2 und 3 und der\nden Fassung wird wie folgt geändert:                                                              §§ 4 und 5 zu erläutern, in den Freihäfen den\nVerbrauch von unversteuertem Zucker und\n1. § 1 Abs. 1 erhält die folgende Fassung:                                                        den Verbrauch von Waren, bei deren Ausfuhr\n,, (1) Zucker (Rübenzucker, Stärkezucker und                                               die Steuer für den bei ihrer Herstellung ver-\nZucker von der chemischen Zusammensetzung                                                     wendeten Zucker erlassen oder vergütet wor-\ndieser Zuckerarten), der im Geltungsbereich                                                    den ist, zu verbieten und Zollausschlüsse (§ 5\ndieses Gesetzes mit Ausnahme der' Zollaus-                                                     des Zollgesetzes) in das Erhebungsgebiet ein-\nschlüsse (Erhebungsgebiet) hergestellt oder in                                                zubeziehen,\ndas Erhebungsgebiet eingeführt wird, unterliegt                                          2. die zur Ermittlung des Reinheitsgrades von\neiner Abgabe (Zuckersteuer). Die Zuckersteuer                                                 Rübenzuckererzeugnissen und von Stärke-\nist Verbrauchsteuer im Sinne der Reichsabgaben-                                                zucker erforderlichen Bestimmungen zu er-\nordnung.\"                                                                                     lassen (§ 3),\n3. das Nähere über die Steuererklärung (§ 6) und\ndie Entrichtung der Steuer (§ 7) zu bestim-\n2. In § 2 werden die Worte „ in das Inland\" ersetzt\nmen,\ndurch „in das Erhebungsgebiet\".\n4. die Vorschriften zur Durchführung der §§ 10\nund 11 zu erlassen und die in §§ 191 und 192\n3. In§ 3\nder Reichsabgabenordnung vorgesehenen Be-\na) werden in Absatz 1 die Worte „26,50 DM\"                                                   stimmungen zu treffen.\"\nersetzt durch „10,-- DM\",\nb) werden in Absatz_ 5 die Worte „ von 27,45 DM\"                                                                              Artikel 2\nersetzt durch „in Höhe von 9/io\" und die                                          Hersteller von Zucker, Inhaber von zuckerver-\n·worte „von 12,20 DM\" ersetzt durch „in Höhe                                  arbeitenden Betrieben und Zuckerhändler, die am\nvon 4 /io der Zuckersteuer\".                                                 Tage des Inkrafttretens dieses Gesetz~s mindestens"]}