{"id":"bgbl1-1956-1-1","kind":"bgbl1","year":1956,"number":1,"date":"1956-01-10T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1956/1#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1956-1-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1956/bgbl1_1956_1.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zur Änderung des Altsparergesetzes","law_date":"1956-01-03T00:00:00Z","page":1,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["1\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1956                    Ausgegeben zu Bonn am 10. Januar 1956                                                                                                             Nr. 1\nTag                                                                     Inhalt:                                                                                         Seite\n3. 1. 56   Gesetz zur Änderung des Altsparergesetzes ............................................ .\n6. 1. 56   Neufassung der Verordnung über den Lohnsteuer-Jahresausgleich und den Notopfer-\nJahresausgleich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    2\n5. 1. 56   Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu § 69 Abs. 2 des Gesetzes zur Milderung\ndringender sozialer Notstände (Soforthilfegesetz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               10\n5. 1. 56   Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu § 187 a des Strafgesetzbuchs . . . . . . . . . . . . . .                                                          10\nHinweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                  11\nIn Teil II Nr. 29, ausgegeben am 29. Dezember 1955, sind veröffentlicht: Gesetz über das Abkommen vom 30. Juni 1955\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über gegenseitige Verteidigungs-\nhilfe. - Gesetz über den I-Iandels- und Schiffahrtsvertrag vom 11. Mai 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Republik Kuba. - Gesetz über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den Internationalen\nGesundheitsvorschriften vom 25. Mai 1951 (Vorschriften Nr. 2 der Weltgesundheitsorganisation). - Gesetz zum\nUbereinkommen Nr. 98 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 1. Juli 1949 über die Anwendung der Grund-\nsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen. - Bekanntmachung zu dem Europäischen\nKulturabkommen. - Bekanntmachung über die Wiederanwendung des Internationalen Ubereinkommens über den\nFreibord der Kauffahrteischiffe im Verhältnis zu Pakistan. - Bekanntmachung über Enteignungen für Zwecke der\nDeutschen Bundesbahn. - Bekanntmachung über die Wiederanwendung des Abkommens über Verwaltungsmaß-\nregeln zur Gewährung wirksamen Schutzes gegen den Mädchenhandel im Verhältnis zur Südafrikanischen Union.\n- Bekanntmachung über die Wiederanwendung des Internationalen Ubereinkommens zur Bekämpfung des Mädchen-\nhandels im Verhältnis zur Südafrikanischen Union. - Bekanntmachung über die Wiederanwendung des Uberein-\nkommens zur einheitlichen Feststellung von Regeln über die Hilfsleistung und Bergung in Seenot im Verhältnis zu\nCeylon. - Bekanntmachung über die Wiederanwendung des Ubereinkommens zur einheitlichen Feststellung von Regeln\nüber den Zusammenstoß von Schiffen im Verhältnis zu Ceylon. - Bekanntmachung über den Beitritt Italiens, der\nNiederlande und Griechenlands zur Satzung der Schiedskommission für Güter, Rechte und Interessen in Deutschland.\n- Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über deutsche Auslandsschulden.\nGesetz\nzur Änderung des Altsparergesetzes.\nVom 3. Januar 1956.\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes-                                                                                    Artikel 2\nrates das folgende Gesetz beschlossen:                                                       Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1\nund des § 13 Abs. 1 des Dritten Uberleitungsgesetzes\nArtikel 1                                                       vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch in\nDas Allsparergesetz vom 14. Juli 1953 (Bundes-                                        Berlin (West).\ngesetzbl. I S. 495) in der Fassung des Vierten Ge-\nsetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes                                                                                   Artikel 3\nvom 12. Juli 1955 (Bundesgesetzbl. I S. 403) wird wie\nfolgt geändert:                                                                              Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-\ndung in Kraft.\n1. § 14 Abs. 4 erhält folgende Fassung:\n,, (4) Der Antrag nach Absatz 3 kann nur bis zu\ndem Zeitpunkt gestellt werden, welcher für die\neinzelnen Gruppen von Sparanlagen durch Rechts-                                          Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nverordnung bestimmt wird. Nach diesem Zeit-\npunkt kann der Antrag nicht mehr gestellt wer-                                       Bonn, den 3. Januar 1956.\nden, es sei denn, daß die rechtzeitige Stellung\ndes Antrags nachweisbar ohne Verschulden un-                                                                    Der Bundespräsident\nterblieben ist und unverzüglich nachgeholt wird.\"                                                                       Theodor Heuss\n2. An § 27 Abs. 1 wird folgender Satz 2 angefügt:\n,,Der Antrag auf Entschädigung (§ 14 Abs. 3)                                         Der Stellvertreter des Bundeskanzlers\nkann bei Entschädigungsansprüchen, deren Bear-                                                                                   Blücher\nbeitung der in Berlin (West) belegenen Nieder-\nlassung eines Geldinstituts obliegt, vom 1. April                                              Der Bundesminister der Finanzen\n1956 ab gestellt werden.\"                                                                                                       Schäff er"]}