{"id":"bgbl1-1955-6-1","kind":"bgbl1","year":1955,"number":6,"date":"1955-02-25T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1955/6#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1955-6-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1955/bgbl1_1955_6.pdf#page=1","order":1,"title":"Ergänzungsgesetz zum Dritten Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts","law_date":"1955-02-17T00:00:00Z","page":61,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["61\nBundesgesetzblatt\nTeill\n1955                    Ausgegeben zu Bonn am 25. Februar 1955                                                                                                                    Nr. 6\nTag                                                                              Inhalt:                                                                                         Seite\n17.2. 55   Ergänzungsgesetz zum Dritten Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts                                                                                      61\n22.2.55    Gesetz über die palentamtlichen Gebühren ......................................... , . ,                                                                                 62\n22.2.55    Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                   65\n24.2.55    Investitionshilie-Schlußgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       69\n14.2.55    Verordnung über die Erhebung der Abgabe zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues\nim Kohlenbergbau und über die Weiterleitung des Aufkommens aus der Abgabe . . . . . . . . . .                                                                            11\n14.2.55    Verordnung zur Änderung der Verordnung über Reiseausweise als Paßersatz und über die\nBefreiung vom Paß- und Sichtvermerkszwang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                            75\n14. 2.55    Neufassung der Verordnung über Reiseausweise als Paßersatz und über die Befreiung vom\nPaß- und Sichtvermerkszwang (Paßverordnung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                          77\n21. 2. 55  Zweiundzwanzigste Verordnung über Zollsatzänderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                       80\n17.2.55    Vierundzwanzigste Verordnung über Zollsatzänderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                       81\n22.2.55    Erste Verordnung über den Aufruf von Entschädigungsansprüchen nach dem Bundesergän-\nzungsgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung . . . . . . . . . . . .                                                                   81\n22.2.55    Verordnung über die Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Verordnung über die Mit-\nwirkung des Bundes bei der Verwaltung der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer                                                                                     82\n23. 2. 55  Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf Ausstel-\nlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   82\n17.2.55    Verordnung zur Änderung der Ersten Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben\nnach dem Lastenausgleichsgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            83\nHinweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger ........... :. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                          83\nIm Teil II Nr. 4, ausgegeben am 19. Februar 1955, sind veröffentlicht: Gesetz über das Abkommen zwischen der\nBundesrepublik Deutschland und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien vom 21. Juli 1954 über gewisse Rechte\nauf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts. - Gesetz betreffend das Ubereinkommen\nNr. 17 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 10. Juni 1925 über die Entschädigung bei Betriebsunfällen. -\nBekanntmachung über die Wiederanwendung des Abkommens zur Bekämpfung der Verbreitung unzüchtiger Ver-\nöffentlichungen und der Internationalen Ubereinkunft zur Bekämpfung der Verbreitung und des Vertriebs un•\nzüchtiger Veröffentlichungen. -                  Bekanntmachung über die Wiederanwendung des Ubereinkommens über dia\nSklaverei. - Bekanntmachung über die Wiederanwendung des Ubereinkommens und Statuts über die interna•\ntionale Rechtsordnung der Seehäfen im Verhältnis zu Osterreich. - Bekanntmachung über die Wiederanwendung\ndes internationalen Abkommens zur Bekämpfung der Falschmünzerei im Verhältnis zu Finnland. - Bekanntma•\ncbung über die Wiederanwendung des Internationalen Sanitätsabkommens im Verhältnis zu Australien. -                                                                                         Be-\nkanntmachung über die Wiederanwendung des Internationalen Ubereinkommens über den Freibord der Kauf•\nfohrteischiffe im Verhültnis zu Finnland.\nErgänzungsgesetz\nzum Dritten Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts.\nVom 17. Februar 1955.\nDer Bundestag        hat das            folgende              Gesetz            be-                                                     Artikel III\nschlossen:                                                                                          Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Oktober\n1954 in Kraft.\nArtikel I\nDas Dritte Gesetz zur Anderung und Ergänzung                                                      Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\ndes Besoldungsrechts vom 27. März 1953 (Bundes-\ngesetzbl. I S. 81) wird wie folgt ergänzt:                                                           Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nIn § 2 Ziff. I Nr. 1 Buchstabe d wird nach „ 10 bu                                           Bonn, den 17. Februar 1955.\neingefügt ,,, 10 c \".                                                                                                      D e r B u n-d e s p r ä s i d e n t\nTheodor Heuss\nArtikel II                                                                                            Der Bundeskanzler\nDieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1                                                                                        Adenauer\ndes Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952                                                       Der Bundesminister der Finanzen\n(Bundesgcsctzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.                                                                                               Schäffer"]}