{"id":"bgbl1-1955-47-6","kind":"bgbl1","year":1955,"number":47,"date":"1955-12-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1955/47#page=24","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1955-47-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1955/bgbl1_1955_47.pdf#page=24","order":6,"title":"Zweites Gesetz über die vorläufige Regelung der Errichtung neuer Apotheken","law_date":"1955-12-23T00:00:00Z","page":840,"pdf_page":24,"num_pages":1,"content":["840                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1955, Teil I\nDRITTER ABSCHNITT                                               § 38\nKosten des Eintragungsverfahrens\nSchlußbestimmungen                                     und des Volksentsdleldes\n§ 37                            Die Kosten des Eintragungsverfahrens und die\nKosten des Volksentscheides trägt der Bund. Er er~\nDurchführungsvorsdtriften\nstattet den Ländern, zugleich für ihre Gemeinden\n(1)  Für die Durchführung des     Volksentscheides   (Gemeindeverbände), für jedes Eintragungsverfahren\n(§§ 20 bis 36) gelten die §§ 1 bis    23, 31 bis 44, 58 und für jede Abstimmung einen festen nach der\nbis 72 und 73 Abs. 1, Abs. 2 Satz    1 und Abs. 3 der   Zahl der Eintragungs- oder Abstimmungsberechtig-\nBundeswahlordnung vom i5. Juli        1953 (Bundesge-   ten bemessenen Betrag, der vom Bundesminister des\nsetzbl. I S. 514) entsprechend.                         Innern mit Zustimmung des Bundesrates festgesetzt\n(2) Der Bundesminister des Innern wird ermäch-       wird.\n. tigt, durch Rechtsverordnung Ausführungsbestim-                                  § 39\nmungen zu erlassen zu den Vorschriften in\nInkrafttreten\n§§ 2 bis 7 über das Zulassungsverfahren,\nDieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-\n§§ 10, 11     über die Erteilung von Eintra-\ngungsscheinen,                    dung in Kraft.\n§§ 12, 13     über die Bildung, Beschlußfähig-     Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nkeit und das Verfahren des Ein-   sind gewahrt.\ntragungsausschusses und die Er-\nnennung der Eintragungsleiter,       Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\n§§ 14, 15     über das Eintragungsverfahren,    Bonn/Lörrach, den 23. Dezember 1955.\n§ 16          über die Feststellung des Eintra-\nDer Bundespräsident\ngungsergebnisses,\nTheodor Heuss\n§§ 29 bis 32 über die Feststellung des Ab-\nstimmungsergebnisses,               Der ·Stellvertreter 'des Bupde skanzlers\n§§ 34, 35     über die Durchführung von Nach-                          Blücher\nabstimmungen und Wiederho-               Der Bundesminister des Innern\n-lungsabstimmungen.                                   Dr. Schröder\nzweites Gesetz\nüber die vorläufige Regelung der Errichtung neuer Apotheken\n(Apothekenstoppgesetz).\nVom 23. Dezember 1955.\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes-            (2) Die beim Inkrafttreten dieses Gesetzes ander-\nrates das folgende Gesetz beschlossen:                   weitig geltenden landesrechtlichen Vorschriften fin-\nden für die Geltungsdauer dieses Gesetzes keine\n§ 1                           Anwendung.\nBis zum Inkrafttreten einer bundesgesetzlichen\nRegelung des Apothekenwesens darf die Erlaubnis\noder die Berechtigung zur Errichtung einer Apo-\ntheke nur auf Grund der Bestimmungen erteilt               Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nwerden, die am 1. Oktober 1945 in den einzelnen\nLändern des Bundesgebietes galten.                       Bonn/Lörrach, den 23. Dezember 1955.\n§ 2                                        Der Bundespräsident\nDieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1                       Theodor Heuss\ndes Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952\n(Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.            Der Stellvertreter des Bundeskanzlers\nBlücher\n§ 3\n(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1956 in Kraft          Der Bundesminister des Innern\nund am 31. März 1957 außer Kraft.                                          Dr. Schröder\n..\n~\n,·\n.\";.\n.:~•r:-.!}4"]}