{"id":"bgbl1-1955-46-1","kind":"bgbl1","year":1955,"number":46,"date":"1955-12-23T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1955/46#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1955-46-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1955/bgbl1_1955_46.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung zur Durchführung des Truppenzollgesetzes","law_date":"1955-12-20T00:00:00Z","page":753,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["153\nBundesgesetzblatt\nTeill\n1955                 Ausgegeben zu Bonn am 23. Dezember 1955                                                                                                                    Nr. 46\nTag                                                                            Inhalt:                                                                                         Seite\n20. 12.55   Verordnung zur Durchführung des Truppenzollgesetzes                                                                                                                    753\n17. 12. 55  Zweite Verordnung zur .Änderung und Ergänzung der Verordnung zur Durchführung des\nIieilnkehrergesetzcs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             754\n21. 12. 55  Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV 1955)                                                   ...............................                                 756\n17. 12. 55  Fünfte Verordnung zur Durchführung des Feststellungsgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                       777\n17. 12. 55  Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuer-\ngesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   800\n19. 12. 55  Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuer-\ngesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   801\n13. 12. 55  Erste Verordnung zur .Änderung der Mineralölzoll-Vergütungsordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                                 804\n17. 12. 55  Vierte Verordnung über Erläuterungen zum Zolltarif . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                             805\n17. 12. 55  Verordnung zur Änderung der Zweiten, Dritten, Vierten und Zehnten Verordnung über\nAusgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                             807\n17. 12. 55  Erste Verordnung zur Ergänzung der Dritten Verordnung zur Durchführung des Fest-\nstellungsgesetzes ............... ; . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        809\n9. 12. 55  Anordnung      über die Ernennung und Entlassung von Beamten der Bundeswirtschafts-\nverwaltung     . .. ...... .... .. ... . .. . .. . .. . ... .. ... ... . .. . .. .... ... .. .. .. .. .. .. .. .. ..... ..                                             811\n17. 12. 55  Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf Aus-\nstellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    811\n20. 12. 55   Verordnung zur Ergänzung der Vorschriften über Formblätter für die Gliederung des\nJahresabschlusses der Kreditinstitute . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            812\n21. 12. 55   Erste Verordnung zur Durchführung des Kindergeldgesetzes und des Kindergeldanpassungs-\ngesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   816\nVerordnung\nzur Durchführung des Truppenzollgesetzes.\nVom 20. Dezember 1955.\nAuf Grund des § 2 Abs. 1 Nr. 3, 4, 5 und 9 und                                                   (2) Verwahrung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 4\ndes § 22 Abs. 2 des Truppenzollgesetzes vom 29. Ok-                                            des Truppenzollgesetzes ist die Verwahrung auf\ntober 1955 (Bundesgesetzbl. I S. 691) wird verordnet:                                          Grund eines Verwahrungsvertrages (§ 688 des Bür-\ngerlichen Gesetzbuchs), eines Lagergeschäftes (§ 416\nZu § 2 Abs. 1 Nr. 3 und 4                                                                      des Handelsgesetzbuchs) oder eines entsprechenden\nGestellung von Waren,                                                         Rechtsverhältnisses des öffentlichen Rechts.\ndie aus dem Besitze der Streitkräfte\noder ihrer Mitglieder stammen                                                      Zu § 2 Abs. 1 Nr. 5\n§ 1                                                                                                                § 2\nZur Beförderung oder Verwahrung                                                                                       Ubliche Geschenke\nübergebene Waren                                                                       in nicht zum Handel geeigneten Mengen\n(1) Bei folgenden Waren, deren unmittelbarer Be-                                                 Die nachstehend genannten Waren gelten nur\nsitz lediglich zum Zwecke der Beförderung oder                                                 dann als „ übliche Geschenke in nicht zum Handel\nVerwahrung übertragen wird, ist die Befreiung von                                              geeigneten Mengen\", wenn sie die nachfolgenden\nder Gestellung ausgeschlossen:                                                                 Mengen nicht übersteigen:\nZigaretten, Zigarren, Rauchtabak und Zigaretten-\nZigaretten . . . . . . . . . . . . . . . . .                         20 Stück oder\npapier,\nZigarren ................. .                                         10 Stück oder\nKaffee und Kaffeeauszüge,\nTee,                                                                                             Rauchtabak ............... .                                         50 Gramm,\nTrinkbranntwein.                                                                                 Kaffee ................... . 500 Gramm oder\nDiese Waren bleiben jedoch von der Gestellung                                                       Kaffeeauszüge ............ . 100 Gramm,\nbefreit, wenn ihr unmittelbarer Besitz lediglich zur                                               Tee .....•................. 100 Gramm,\nBeförderung oder zur Verwahrung einem auf eine                                                      Trinkbranntwein .......... .                                           1 Flasche\nsolche Tätigkeit gerichteten öffentlichrechtlichen                                                                                                                             mit höchstens\noder gewerblichen Unternehmen übertragen wird.                                                                                                                                1 Liter Inhalt."]}