{"id":"bgbl1-1955-45-1","kind":"bgbl1","year":1955,"number":45,"date":"1955-12-16T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1955/45#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1955-45-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1955/bgbl1_1955_45.pdf#page=1","order":1,"title":"Erlaß über die Neufassung des Statuts des \"Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland\"","law_date":"1955-12-08T00:00:00Z","page":749,"pdf_page":1,"num_pages":2,"content":["749\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1955                  Ausgegeben zu Bonn am 16. Dezember 1955                                                                                                                     Nr. 45\nTag                                                                             Inhalt:                                                                                         Seite\n8. 12. 55  Erlaß über ehe Neufassung des Statuts des „Verdienstordens der Bundesrepublik Deutsch-\nland\" . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   749\n12. 12. 55   Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 33 d der Gewerbe-\nordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     751\nHinweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger ........ : . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                 752\nIn Teil II Nr. 27, ausgegeben am 7. Dezember 1955, sind veröffentlicht: Zweite Verordnung zur Änderung der Vor-\nschriften für die Reeden auf dem Rhein - Seelotsenausbildungs- und Ausweisordnung - Bekanntmachung über\ndas Inkrafttreten des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich über Rechts-\nschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen - Bekanntmachung über die Wiederanwendung des Ubereinkommens über\ndie Sklaverei im Verhältnis zu Jugoslawien - Bekanntmachung über die Wiederanwendung des Internationalen\nUbereinkommens über den Freibord der Kauffahrteischiffe im Verhältnis zu Mexiko - Bekanntmachung über das\nInkrafttreten des Ubereinkommens Nr. 88 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Organisation der Arbeits-\nmarktverwaltung für die Bundesrepublik Deutschland _:... Bekanntmachung zu dem Ubereinkommen zur Errichtung\nder Europäischen Pflanzenschutz-Organisation - Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Konvention zum\nSchutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Ratifikation durch Italien) - Bekanntmachung über das Inkraft-\ntreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik auf dem Gebiet\ndes gewerblichen Rechtsschutzes - Bekanntmachung über das Außerki;afttreten der deutsch-brasilianischen Verein-\nbarung über den Warenverkehr -- Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens zur Vereinheitlichung\nvon Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Beitritt Venezuelas) - Bekanntmachung über das\nInkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika\nüber die von der Bundesrepublik zu gewährenden Abgabenvergünstigungen für die von den Vereinigten Staaten\nim Interesse der 9emeinsamen Verteidigung geleisteten Ausgaben - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des\nZweiten Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich über Arbeitslosenver-\nsicherung - Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes (nachrichtlicher Abdruck).\nErlaß über die Neufassung\ndes Statuts des „Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland\".\nVom 8. Dezember 1955.\nDas Statut des „Verdienstordens der Bundesrepu-\nblik Deutschland\" vom 7. September 1951 (Bundes-\ngesetzbl. I S. 831) in der Fassung des Erlasses vom\n9. Juni 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 325) erhält folgende\nFassung:\nStatut\ndes „Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland\"\nArtikel 1                                                                  (2) Das Großkreuz wird auch in einer Sonder-\nstufe verliehen. Der Bundespräsident behält sich\nDer Verdienstorden der Bundesrepublik Deutsch-                                               ferner vor, das Großkreuz in einzelnen Fällen in\nland wird vom Bundespräsidenten verliehen und                                                    besonderer Ausführung zu verleihen. Das Große\nkann als Zeichen der allgemeinen Anerkennung in                                                 Verdienstkreuz kann auch mit Stern und Schulter-\nForm eines Ordenszeichens getragen werden.                                                      band oder nur mit Stern, das Verdienstkreuz auch\nin Form des Ordenskreuzes am Bande verliehen\nwerden.\nArtikel 2\n(3) Außerdem wird die Verdienstmedaille verlie-\n(1) Der Verdienstorden der Bundesrepublik wird                                               hen.\nverliehen als                                                                                                                              Artikel 3\nGroßkreuz,                                                                 (1) Das            Ordenszeichen ist ein rot-emailliertes,\nGroßes Verdienstkreuz und                                                       golden gefaßtes, schlankes Kreuz. In seiner Mitte\nist der Bundesadler in schwarz auf einem runden\nVerdienstkreuz.                                                          Schilde aufgesetzt.","(~~·,···\n'\nf .:\n•\nlf\n750                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1955, Teil I\n.\n(2) Das Band des Ordens ist rot mit gold-schwarz-        wird die früher verliehene Ordensstufe nicht ab-\ngoldenem Saum.                                              gelegt; jedoch wird nur ein Schulterband und ein\nStern getragen.\nArtikel 4                                                Artikel 5\nL\n(1) Form und Trageweise des Verdienstordens\n(1) Vorschlagsberechtigt für die Verleihung des\nsind:                                                       Verdienstordens sind\nl. Das Großkreuz -wird an einem breiten, von\nder rechten Schulter zur linken Hüfte füh-         die Leiter der Obersten Bundesbehörden sowie\nrenden Bande getragen. Das Band ist mit\nder Präsident des Deutschen Bundestages und\ndem Bundesadler durchwirkt. Zu dem Groß-\nkreuz gehört ein goldener sechsspitziger           der Präsident des Deutschen Bundesrates\nStern, auf dem das Ordenszeichen auf-                 für die im Dienste des Bundes stehenden Per-\ngesetzt ist. Dieser wird auf der linken               sonen ihres Geschäftsbereichs,\nBrustseite getragen. Als Sonderstufe wird\ndas Großkreuz mit einem achtspitzigen              der Bundesminister des Auswärtigen\nStern getragen.                                       für deutsche Staatsangehörige mit dem Wohn-\nsitz im Ausland und für ausländische Staats-\n2. Das Große Verdienstkreuz ist etwas kleiner.\nangehörige,\nals das Großkreuz.\ndie Ministerpräsidenten der Länder, der Regie-\nEs wird                                            rende Bürgermeister von Berlin, der Präsident des\na) als Großes Verdienstkreuz mit Stern und         Senats der Freien Hansestadt Bremen und der\nSchulterband an einem breiten von der          Präsident des Senats der Freien und Hansestadt\nrechten Schulter zur linken Hüfte füh-         Hamburg\nrenden Bande getragen. Zum Großen                 für den Bereich ihrer Länder.\nVerdienstkreuz mit Stern und Schulter-\n. band . gehört ein goldener vierspitziger       (2) Die Vorschläge sind dem Chef des Bundes-\nStern, auf dem das Ordenszeichen auf-       präsidialamtes zuzuleiten, der sie dem Bundespräsi~\ngesetzt ist. Dieser wird auf der linken     denten zur Entscheidung vorlegt.\nBrustseite getragen.\n,..                      b) als Großes Verdienstkreuz mit Stern und                            Artikel 6\nals Großes Verdienstkreuz an einem             (1) Das Großkreuz, das Große Verdienstkreuz mit\nBande um den Hals getragen. Für Form        Stern und Schulterband und das Große Verdienst-\nund Trageweise des Sterns .gilt Num-        kreuz mit Stern werden jeweils durch einen beson-\n,-·-                         mer 2 Buchstabe a.                          deren Erlaß des Bundespräsidenten verliehen. Dieser\n~- -~      ,\n3. Das Verdienstkreuz ist etwas kleiner als        wird vom Bundeskanzler und, je nachdem es sich\ndas Große Verdienstkreuz.                       um einen deutschen oder um einen ausländischen\nStaatsangehörigen oder einen deutschen Staats-\nEs wird                                         angehörigen mit dem Wohnsitz im Ausland-handelt,\nvon dem Bundesminister des Innern oder dem Bun-\na) als Verdienstkreuz l.. Klasse an der lin-    desminister des Auswärtigen gegengezeichnet und\nken Brustseite angesteckt.                  von dem Chef des Bundespräsidialamtes mit-\nb) als Verdienstkreuz am Bande an einem         gezeichnet.\nschmalen Bande an der linken oberen            (2) Verleihungen des Großen Verdienstkreuzes,\nBrustseite getragen.                        der Verdienstkreuze und der Verdienstmedaille\n4. Die Verdienstmedaille ist rund und von          werden listenmäßig durch Erlaß des Bundespräsi-\ngoldener ,Farbe. Sie trägt auf der Vorder-     denten unter Gegenzeichnung durch den Bundes-\nseite das Ordenskreuz, das von einem Lor-      kanzler und den Bundesminister des Innern oder\nbeerkranz umgeben ist, und auf der Rück-       den Bundesminister des Auswärtigen und unter Mit-\nseite die Inschrift: .Für Verdienste um die    zeichnung durch den Chef des Bundespräsidialamtes\nBundesrepublik Deutschland die ebenfalls\nO                 vollzogen.\n....., __\n;·\n,\nvon einem Lorbeerkranz umgeben ist. Die\n· Verdienstmedaille wird an dem gleichen                               Artikel 7\nBande wie das Verdienstkreuz am Bande              (1) Alle Beliehenen erhalten eine Urkunde mit\nan der linken ob.eren Brustseite getragen.      der Unterschrift des Bundespräsidenten. Die Urkun-\nDas Band hat jedoch einen etwas schma-         den über die Verleihung des Großkreuzes, des\nleren Saum.                                    Großen Verdienstkreuzes mit Stern und Schulter-\nForm und Ausmaß der Ordenszeidien und der Bän-              band und des Großen Verdienstkreuzes mit Stern\nder werden auf Mustertafeln festgelegt.                     tragen das große, die über die Verleihung des\nGroßen Verdienstkreuzes, der beiden Verdienst-\n(2) Bei erneuter, höherer Auszeichnung mit dem           kreuze und der Verdienstmedaille das kleine Bun-\nVerdienstorden der Bundesrei:,ublik Deutschland             dessiegel."]}