{"id":"bgbl1-1955-41-1","kind":"bgbl1","year":1955,"number":41,"date":"1955-11-17T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1955/41#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1955-41-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1955/bgbl1_1955_41.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft","law_date":"1955-11-15T00:00:00Z","page":719,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["719\nBundesgesetzblatt\nTeill\n1955               Ausgegeben zu Bonn am 17. November 1955                                                                                      Nr. 41\nTag                                            [nhalt:                                                                                        Seite\n15. 11. 55 Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ände~ung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft                                                 719\n15. 11. 55 zweites Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                720\n4. 11. 55 Verordnung über die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden der Kriegsopferversorgung\nfür Versorgungsberechtigte im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   726\nIn Teil II Nr. 25, ausgegeben am 8. November 1955, sind veröffentlicht: Gesetz über das Abkommen vom 29. Oktober\n1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über Arbeitslosenversicherung.\n- Bekanntmachung über die Ausübung der Befugnisse der Europäischen Kommission für Menschenrechte gemäß\nArtikel 25 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten.\nIn Teil II Nr. 26, ausgegeben am 15. November 1955, sind veröffentlicht: Bekanntmachung über die Wiederanwen-\ndung des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Sicherungsbeschlagnahme von Luftfahrzeugen. -\nBekanntmachung über die Wiederanwendung des deutsch-britischen Abkommens über den Rechtsverkehr im Ver-\nhältnis zu Australien. --- Bekanntmachung über die Wiederanwendung des Ubereinkommens über die Sklaverei im\nVerhältnis zu Indien. - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des vorläufigen Handelsvertrages vom 12. Februar\n1951 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs Griechenland. -\nBekanntmachung über die Wiederanwendung des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beför-\nderung im internationalen LuftverkBhr im Verhältnis zu Finnland. - Bekanntmachung über Enteignungen für Zwecke\nder Deutschen Bundesbahn. -- Bekanntmachung über das Inkrafttreten der deutsch-ägyptischen Vereinbarung vom\n31. Juli 1954 über die Gewährung eines Zollkontingentes für ägyptische Baumwollgarne. - Bekanntmachung über den\nGeltunqsbercich des lnternationalen Schiffssicherhei!svertrages London 1948.\nGesetz zur Änderung\ndes Gesetzes zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft.\nVom 15. November 1955.\nDer Bundestag      hat   das    folgende . Gesetz be-                                                  Artikel 3\nschlossen:                                                           Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-\nArtikel 1\ndung in Kraft.\nDie Verordnung des Reichspräsidenten zum\nSchutze der Wirtschaft vom 9. März 1932 (Reichs-\ngesetzbl. I S. 121) wird wie folgt geändert:\nIm Ersten Teil erhält in § 1 Abs. 2 der durch das                    Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nGesetz zur Änderung der Verordnung zum Schutze                   sind gewahrt.\nder Wirtschaft vom 20. August 1953 (Bundes-                          Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\ngesetzbl. I S. 939) eingefügte Buchstabe e folgende\nFassung:\nBonn, den 15. November 1955.\n,,e) wenn Zeitschriften belehrenden und unterhal-\ntenden Inhalts, die nach ihrer Aufmachung und\nAusgestaltung der Werbung von Kunden und                                             Der Bundespräsident\nden Interessen des Verteilers dienen, durch                                                  Theodor Heuss\neinen entsprechenden Aufdruck auf der Titel-\nseite diesen Zweck erkennbar machen und in                  Der Stellvertreter des Bundeskanzlers\nihren Herstellungskosten geringwertig sind, un-                                                       Blücher\nentgeltlich an den Verbraucher abgegeben wer-\nden (K undenzei tschri ften);\".\nDer Bundesminister der Justiz\nArtikel 2                                                                         Neumayer\nDieses c;esetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\ndes Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar                          Der Bundesminister für Wirtschaft\n1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.                                                 Ludwig Erhard"]}