{"id":"bgbl1-1955-40-1","kind":"bgbl1","year":1955,"number":40,"date":"1955-11-05T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1955/40#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1955-40-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1955/bgbl1_1955_40.pdf#page=1","order":1,"title":"Viertes Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes","law_date":"1955-11-03T00:00:00Z","page":703,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["703\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1955                Ausgegeben zu Bonn am 5. November 1955                                                                                Nr. 40\nTag                                              lnhalt:                                                                                 Seite\n3, 11, 55 Viertes Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                103\n3, 11. 55 Siebzehnte Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichs-\ngesetz (11. AbgabenDV-LA- HGA-ErlDV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    104\n4. 11. 55 Wahlordnung zum Personalvertretungsgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  709\nViertes Gesetz\nzur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes.\nVom 3. November 1955.\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes-\nrates das folgende Gesetz beschlossen:\nArtikel 1\nDas Gesetz über die Versorgung der Opfer des\nKrieges (Bundesversorgungsgesetz) in der Fassung\ndes Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung\ndes Bundesversorgungsgesetzes vom 19. Januar 1955\n(Bundesgesetzbl. I S. 25) wird wie folgt geändert:\nIn § 19 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 wird jeweils das\nWort „fünf\" durch das Wort „acht\" ersetzt.\nArtikel 2\nDieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\ndes Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952\n(Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\nArtikel 3\nDieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1955 in Kraft.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nI\nBonn, den 3. November 1955.\nDer Bundespräsident\nTheodor Heuss\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nBlücher\nDer   Bundesminister für Arbeit\nAnton Storch\nDer Bundesminister der Finanzen\nS eh äff er"]}