{"id":"bgbl1-1955-35-1","kind":"bgbl1","year":1955,"number":35,"date":"1955-10-06T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1955/35#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1955-35-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1955/bgbl1_1955_35.pdf#page=1","order":1,"title":"Drittes Gesetz zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes","law_date":"1955-10-03T00:00:00Z","page":653,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["653\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1955                        Ausgegeben zu Bonn am 6. Oktober 1955                                                                                                                    Nr. 35\nTau                                                                                Inhalt:                                                                                         Seite\n3. 10. 55   Drilles Gesetz zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . .                                                                   653\n30. 9. 55     Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen . . . . . . . . .                                                                             654\n28. 9. 55     Verordnung über die Ermächtigung des Bundesministers für Verkehr zum Erlaß von Rechts-\nverordnungen auf dem Gebiete des Eisenbahnwesens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                  654\n29. 9. 55     Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                               655\n4. 10. 55   Bekcrnntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf Ans-\nstell un gen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   655\nDrittes Gesetz\nzur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes.\nVom 3. Oktober 1955.\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes-                                                                                                        § 2\nrates das folgende Gesetz beschlossen:                                                                  Soweit der Renten-Mehrbetrag für Renten nach\n§ 1 dieses Gesetzes wegen Fehlens von Unterlagen\n§ 1\nnicht nach § 2 des Renten-Mehrbetrags-Gesetzes\n§ 21 Abs. 5 des Gesetzes über die Anpassung von                                                  vom. 23. November 1954 (Bundesgesetzbl. I S. 345)\nLeistungen der Sozialversicherung an das ver-                                                       errechnet werden kann, findet § 3 Abs. 2 und 3\nänderte Lohn- und Preisgefüge und über ihre                                                         des Renten-Mehrbetrags-Gesetzes entsprechende\nfinanzielle Sicherstellung (Sozialversicherungs-An-                                                 Anwendung.\npassungsgesetz) vom 17. Juni 1949 (WiGBl. S. 99)\nin der derzeit gültigen Fassung erhält folgenden\n§ 3\nWortlaut:\n,, (5) § 3 Abs. 1 gilt nur für Todesfälle, die nach                                              Renten nach § 1 beginnen frühestens mit dem\ndem 31. Mai 1949 eintreten. Für Ehefrauen von                                                    1. August 1955, sofern der Antrag bis spätestens\nVersicherten, die vor dem 1. Juni 1949 Witwen                                                    31. Juli 1956 gestellt wird.\ngeworden sind, gilt diese Einschränkung nicht,\nsobald sie das 45. Lebensjahr vollendet oder\n§ 4\nvorschul-, schulpflichtige oder in Berufsausbildung\nbefindliche Kinder haben.\"                                                                           Dieses Gesetz tritt am 1. August 1955 in Kraft.\nDie Bundesregierung hat dem vorstehenden\nGesetz die nach Artikel 113 des Grundgesetzes er-\nforderliche Zustimmung erteilt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 3. Oktober 1955.\nDer Bundespräsident\nTheodor Heuss\nDer Bundeskanzler\nAdenauer\nDer Bundesminister für Arbeit\nAnton Storch\nDer Bundesminister der Finanzen\nSchäffer"]}