{"id":"bgbl1-1955-32-1","kind":"bgbl1","year":1955,"number":32,"date":"1955-09-13T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1955/32#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1955-32-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1955/bgbl1_1955_32.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Beförderung von Personen zu Lande","law_date":"1955-09-12T00:00:00Z","page":573,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["573\nBundesgesetzblatt\nTeill\n1955              Ausgegeben zu Bonn am 13. September 1955                                                                     Nr. 32\nTag                                              Inhalt:                                                                      Seite\n12. 9. 55  Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Beförderung von Personen zu lande . . . . . . . . . .                       573\n8. 9. 55 Verordnung über den Erholungs- und Heimaturlaub der im Ausland tätigen Bundesbeamten                                  574\n7. 9. 55 Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse\nder unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     576\n7. 9. 55 Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse\nder unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   577\n7. 9. 55 Neunzehnte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse\nder unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       581\n8. 9. 55 Verordnung zur Durchführung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              585\nGesetz zur Änderung\ndes Gesetzes über die Beförderung von Personen zu lande.\nVom 12. September 1955.\nDer Bundestag hat        das   folgende  Gesetz    be-        ,, (2) Die Genehmigung darf bei allen in § 2\nschlossen:                                                    genannten Verkehrsarten nicht erteilt werden,\nwenn der Verkehr mit den vorhandenen Ver-\n§ 1                                kehrsmitteln befriedigend bedient werden kann.\"\n§  9 Abs. 2 des Gesetzes über die Beförderung\nvon Personen zu Lande vom 4. Dezember 1934                                                       § 2\n(Reichsgesetzbl. I S. 1217) in der Fassung des Ge-            Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\nsetzes zur Änderung des Gesetzes über die Beför-           des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar\nderung von Personen zu Lande vom 6. Dezember                1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\n1937 (Reichsgesetzbl. I S. 1319) und des Gesetzes\nüber das Inkrafttreten von Vorschriften des Ge-\n§ 3\nsetzes über die Beförderung von Personen zu Lande\nvom 16. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 21) er-             Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Ver-\nhält folgende Fassung:                                     kündung in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 12. September 1955.\nDer Bundespräsident\nTheodor Heuss\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nBlücher\nDer Bundesminister für Verkehr\nSeebohm"]}