{"id":"bgbl1-1955-30-1","kind":"bgbl1","year":1955,"number":30,"date":"1955-08-31T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1955/30#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1955-30-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1955/bgbl1_1955_30.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Steuerabzug von Aufsichtsratsvergütungen","law_date":"1955-08-26T00:00:00Z","page":533,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["533\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1955                    Ausgegeben zu Bonn am 31. August 1955                                                                                                                 Nr. 30\nTag                                                                        Inhalt:                                                                                        Seite\n26.8.55    ~:rordnung zur Ä.nderung der Verordnung über den Steuerabzug von Aufsichtsratsver-\ngutungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  533\n26.8.55     Neufassung der Verordnung über den Steuerabzug von Aufsichtsratsvergütungen . . . . . . . .                                                                        534\n27.8.55    Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung\n1954 (Zweite Lohnsteuer-Änderungsverordnung 1955) . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                          535\n27.8.55     Neufassung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung                                             ..................................                                    542\nHinweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                        564\nIn Teil II Nr. 19, ausgegeben am 25. August 1955, sind veröffentlicht: Gesetz betreffend das Abkommen zwischen der\nBundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Ame,rika vom 15. Oktober 1954 über die von der Bun-\ndesrepublik zu gewährenden Abgabenvergünstigungen für die von den Vereinigten Staaten im Interesse der gemein-\nsamen Verteidigung geleisteten Ausgaben (Offshore-Steuergesetz). - Bekanntmachung über deutsch-iranische Vor-\nkriegsverträge. - Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens zur Vereinfachung\nder Zollförmlichkeiten. - Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Konvention zum Schutze der Menschen-\nrechte und Grundfreiheiten (Ratifikation durch Belgien). -Bekanntmachung über die Wiederanwendung des Inter-\nnationalen Abkommens zur Vereinheitlichung der Methoden für die Entnahme von Proben und die Untersuchung\nvon Käse.\nIn Teil II Nr. 20, ausgegeben am 29. August 1955, sind veröffentlicht: Gesetz über den Vertrag zwischen der Bundes-\nrepublik Deutschland und der Republik Oste,rreich vom 4. Oktober 1954 übe,r Rechtsschutz und Rechtshilfe in Ab-\ngabensachen. - Gesetz betreffend das Abkommen vom 21. Dezembe,r 1954 über die Beziehungen zwischen dem\nVereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl. -\nBekanntmachung über den Geltungsbereich der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes\n(Beitritt Albaniens). - Bekanntmachung über die Anwendung des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln\nüber die Beförderung im internationalen Luftverkehr im Verhältnis zu Luxemburg. - Bekanntmachung über Ent-\neignungen für Zwecke der Deutschen Bundesbahn.\nVerordnung zur Änderung der Verordnung\nüber den Steuerabzug von Aufsichtsratsvergütungen.\nVom 26. August 1955.\nAuf Grund des § 51 Abs. 1 Ziff. 2 Buchstabe a des                                                                                            § 2\nEinkommensteuergesetzes in der Fassung vom                                                                                  Anwendungszeitraum\n21. Dezember 1954 (Bundesgesetzbl. I S. 441) ver-                                                Die Vorschriften des § 1 gelten ab 1. Januar 1955.\nordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des                                                Sie sind erstmals anzuwenden auf die Vergütungen,\nBundesrates:                                                                                 die den Aufsichtsratsmitgliedern nach dem 31. De-\n§ 1                                                             zember 1954 zufließen.\nÄnderung der Verordnung über den Steuerabzug\n§ 3\nvon Aufsichtsratsvergütungen\nDie Verordnung über den· Steuerabzug von Auf-                                                                          Geltung           im     Land         Berlin\nsichtsratsvergütungen vom 31. März 1939 (Reichs-                                                 Diese Rechtsverordnung gilt nach § 14 des Drit-\ngesetzbl. I S. 691) in der Fassung des Artikels VII . ten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bun-\ndes Kontrollratsgesetzes Nr. 12 und der Verordnung desgesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit Artikel 15 des\nzur Änderung der Verordnung über den Steuer- Gesetzes zur Neuordnung von Steuern vom 16. De-\nabzug von Aufsichtsratsvergütungen vom 16. Okto- zember 1954 (Bundesgesetzbl. I S. 373) auch im Land\nber 1948 (WiGBI. S. 181) wird wie folgt geändert: Berlin.\n1. In der Uberschrift werden die Worte „Verord-                                                                                                 § 4\nnung über den Steuerabzug von Aufsichtsrats-                                                                                      Inkrafttreten\nvergütungen\" ersetzt durch die Worte Verord-                      II\nDiese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\nnung zur Durchführung des Steuerabzugs von kündung in Kraft.\nAufsichtsratsvergütungen\".\n2. In der Uberschrift wird                         die Abkürzung                             Bonn,        den      26.    August          1955.\n11 (AufsStDV)\" angefügt.                                                                     Der Stellvertreter des Bundeskanzlers\n3. In § 3 wird die Zahl 50\" durch die Zahl „40\"\n11\n·Blücher\nund die Zahl „ 100\" durch die Zahl „66,66\" ersetzt.                                                 Der Bundesminister der Finanzen\n4. § 8 wird gestrichen.                                                                                                                 Schäffer"]}