{"id":"bgbl1-1955-27-1","kind":"bgbl1","year":1955,"number":27,"date":"1955-08-15T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1955/27#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1955-27-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1955/bgbl1_1955_27.pdf#page=1","order":1,"title":"Zweites Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes","law_date":"1955-08-11T00:00:00Z","page":505,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["505\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1955                     Ausgegeben zu Bonn am 15. August 1955                                                                                                            Nr.  27\nTag                                                                            fnhalt:                                                                                 Seite\n11. 8. 55   Zweites Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                505\n8.8.55    Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                      506\n10.8.55      Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer\nder nationalsozialistischen Verfolgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     506\n8.8.55    Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                       507\n11. 8. 55   Viertes Gesetz zur Änderung des Zuckersteuergesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                       507\n12.8.55     Zehnte Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds\n(Zweite Verlängerung der Anmeldefrist) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         508\n8. 8.55   Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Steuervergünstigungen zur För-\nderung des Baues von Landarbeiterwohnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                  508\n8.8.55    Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse\nder unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Deutsche Zentralgenossen-\nschaftskasse) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   509\n9.8.55    Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu dem Württemberg-Badischen Gesetz Nr. 953\nzur Änderung . des Gesetzes zur Uberführung der bei der politischen Befreiung tätigen\nPersonen in andere Beschäftigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      509\n11. 8. 55   Zweite Verordnung zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Tabaksteuergesetz                                                                              510\n3.8.55    Berichtigung zur Prüfungsordnung nach\\§ 10 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheil-\nkunde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     511\nHinweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger ......................... .                                                                                          511\nZweites Gesetz\nzur Änderung des Einkommensteuergesetzes.\nVom 11. August 1955.\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes-                                                               stellt werden. Voraussetzung ist, daß die\nrates das folgende Gesetz beschlossen:                                                                       Anschaffung oder Herstellung der Wirt-\nschaftsgüter im öffentlichen Interesse er-\nArtikel 1                                                                          forderlich ist;\".\nIn § 51 Abs. 1 Ziff. 2 des Einkommensteuer-\ngesetzes in der Fassung vom 21. Dezember 1954                                                                                              Artikel 2\n(Bundesgesetzbl. I S. 441) wird der folgende Buch-                                                   Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1\nstabe 1 angefügt:\ndes Dritten Dberleitungsgesetzes vom 4. Januar\n,,1) über Sonderabschreibungen bei Wirtschafts-                                               1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\ngütern des Anlagevermögens, die unmittel-                                              Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes\nbar und ausschließlich dazu dienen, Schädi-                                             erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14\ngungen durch Abwässer zu beseitigen oder                                               des Dritten Dberleitungsgesetzes.\nzu verringern, und die in der Zeit vom\n1. Januar 1955 bis 31. Dezember 1960 von\nSteuerpflichtigen, die den Gewinn auf Grund                                                                                       Artikel 3\nordnungsmäßiger Buchführung nach § 4 Abs. 1                                                 Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-\noder § 5 ermitteln, angeschafft oder herge-                                             dung in Kraft.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 11. August 1955.\nDer Bundespräsident\nTheodor Heuss\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nBlücher\nFür den Bundesminister der Finanzen\nDer Bundesminister für besondere Aufgaben\nStrauß"]}