{"id":"bgbl1-1955-24-1","kind":"bgbl1","year":1955,"number":24,"date":"1955-07-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1955/24#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1955-24-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1955/bgbl1_1955_24.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegsvorschriften gehemmten Fristen in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung","law_date":"1955-07-26T00:00:00Z","page":457,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["457\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1955                      Ausgegeben zu Bonn am 29. Juli 1955                                                                            Nr. 24\nTag                                                [nhalt:                                                                              Seite\n26. 7. 55  Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegsvorschriften gehemmten\nFristen in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   457\n27. 7.55    Erstes Bundesmietengesetz                                                                                                       458\n26. 7.55   Dreiunddreißigste Verordnung über Zollsatzänderungen (Leinengarne} ................. .                                          469\n26. 7. 55  Sechsunddreißigste Verordnung über Zollsatzänderungen (Chlor) ....................... .                                         470\n26. 7.55   Siebenunddreißigste Verordnung über Zollsatzänderungen (Asbestfäden) ................. .                                        471\n26. 7.55   Achtunddreißigste Verordnung über Zollsatzänderungen (Geknüpfte Teppiche) ........... .                                         472\n26. 7.55   Neununddreißigste Verordnung über Zollsatzänderungen (Fensterputzleder) ............. .                                         472\nGesetz zur Änderung des Gesetzes\nüber den Ablauf der durch Kriegsvorschriften gehemmten Fristen\nin der Sozial- und Arbeitslosenversicherung.\nVom 26. Juli 1955.\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes-                  2. erhält Satz 3 folgende Fassung:\nrates das folgende Gesetz beschlossen:                             ,,Sind Renten bisher abweichend hiervon fest-\ngestellt worden, so sind sie auf Antrag neu\nfestzustellen, wenn dieser bis zum 31. Dezem-\n§ 1\nber 1955 gestellt wird.\"\nIn § 2 des Gesetzes über den Ablauf der durch\nKriegsvorschriften gehemmten Fristen in der Sozial-                                                        § 2\nund Arbeitslosenversicherung vom 13. November                   Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\n1952 (Bundesgesetzbl. I S. 737)                              des Dritten Dberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952\n(Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\n1. werden in Satz 1 die Worte „als Soldat\" er-\nsetzt durch die Worte „in Ausübung von                                                              § 3\nKriegs-, Sanitäts- oder ähnlichen dem Deut-              Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1953\nschen Reich geleisteten Diensten\";                    in Kraft.\nDie Bundesregierung hat dem vorstehenden Ge-\nsetz die nach Artikel 113 des Grundgesetzes erfor-\nderliche Zustimmung erteilt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn,. den 26. Juli 1955.\nDer Bundespräsident\nTheodor Heuss\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nBlücher\nDer Bundesminister für Arbeit\nAnton Storch\nDer Bundesminister der Finanzen\nSchäffer"]}