{"id":"bgbl1-1955-20-1","kind":"bgbl1","year":1955,"number":20,"date":"1955-06-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1955/20#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1955-20-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1955/bgbl1_1955_20.pdf#page=1","order":1,"title":"Zweites Gesetz zur Änderung des Zweiten Gesetzes über die Verlängerung der Wahlperiode der Betriebsräte (Personalvertretungen) in den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts","law_date":"1955-06-28T00:00:00Z","page":365,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["365\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1955                     Ausgegeben zu Bonn am 30. Juni 1955                                                                                                         Nr. 20\nTag                                                                    Inhalt:                                                                                     Seite\n28.6.55   Zweites Gesetz zur Änderung des Zweiten Gesetzes über die Verlängerung der Wahlperiode\nder Betriebsräte (Personalvertretungen) in den öiientlichen Verwaltungen und Betrieben des\nBundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften des ö.Hentlichen Rechts . . . . . . . . . . . . . .                                                        365\n13. 6.55  Neufassung des Beförclerungsteuergesetzes ............................................. •                                                                    366\n25. 6. 55 Dreißigste Verordnung über Zollsatzänderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                370\n29. 6. 55 Einunddreißigste Verordnung über Zollsatzänderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                      371\n29. 6. 55 Zweiunddreißigste Verordnung über Zollsatzänderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                         372\n29. 6. 55 Vierzigste Verorclnunc1 über Zollsatzänderungen (Zollkontingente für Elektrobleche und\nWälzlagerstah 1) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   372\nZweites Gesetz zur Änderung\ndes Zweiten Gesetzes über die Verlängerung der Wahlperiode\nder Betriebsräte (Personalvertretungen) in den öffentlichen Verwaltungen\nund Betrieben des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften\ndes öffentlichen Rechts.\nVom 28. Juni 1955.\nDer Bundestag      hat   das    fol~Jende             Gesetz            be-         In § 1 werden die Worte „bis zum 30. Juni 1955\"\n\".ichlossen:                                                                           durch die Worte „bis zum 31. Oktober 1955\" ersetzt.\n§ 1\n§ 2\nDas Zweite Gesetz über die Verlängerung der\nDieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\nWahlperiode der Betriebsräte (Personalvertretungen)\ndes Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar\nin den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben\n1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\ndes Bundes und der bundesunmiltelbaren Körper-\nschaften des öffentlichen Rechts vom 29. März 1954\n(Bundesgesetzbl. I S. 47) in der Fassung des Ge-                                                                                           § 3\nsetzes vom 25. Dezember 1954 (Bundesgesetzbl. I                                             Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-\nS. 507) wird wie folgt geündert:                                                        dung in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind qewahrt\nDc1s vorstehende c;esetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den            :rn. Juni 1955.\nDer Bundespräsident\nTheodor Heuss\nDer Bundeskanzler\nAdenauer\nF Li r d e n B u n d es mini s t e r des Innern\nDer Bundesminister der Justiz\nNeumayer"]}