{"id":"bgbl1-1955-16-1","kind":"bgbl1","year":1955,"number":16,"date":"1955-06-11T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1955/16#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1955-16-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1955/bgbl1_1955_16.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zur Änderung des Flüchtlings-Notleistungsgesetzes","law_date":"1955-06-06T00:00:00Z","page":265,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["265\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1955                      Ausgegeben zu Bonn am 11. Juni 1955                                                                                                           Nr. 16\nTag                                                                    Inhalt:                                                                                         Seite\n6. 6. 55 Gesetz zur Änderung des Flüchtlings-Notleistungsgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                          265\n8. 6. 55 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über gesetzliche Handelsklassen für Erzeugnisse der\nLandwirtschaft und Fischerei . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                266\n2. 6, 55 Fünfzehnte Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichs-\n~Jesetz (15. AbgabcnDV-LA - HGA-RErstDV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                267\n2. 6. 55 Sechzehnte Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichs-\nuesetz (16. AbgabenDV-LA) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             269\n3. 6. 55 Dritte Verordnung zur Durc;hführung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes . . . . . . .                                                                    271\n2. 6, 55  Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                       271\n6. 6. 55 Verordnung zur Erstreckung des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen auf\ndas Land Berlin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   272\n24. 5. 55  Achtundzwanzigste Verordnung über Zollsatzänderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                            272\nIn Teil II Nr. 14, ausgegeben am 3. Juni 1955, sind veröffentlicht: Schiffssicherheitsverordnung. - Bekanntmachung·\nüber die Wiederunwendung der Internationalen Opiumabkommen. - Bekanntmachung über die Anwendung des\nInternationalen Dbereinkommens über den Freibord der Kauffahrteischiffe. - Bekanntmacbung über den Geltungs-\nbereich des Abkommens über deutsche Auslandsschulden.\nGesetz\nzur Änderung des Flüchtlings-Notleistungsgesetzes.\nVom 6. Juni 1955.\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes-                                                                                           § 2\nrates das folgende Gesetz beschlossen:                                                     Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\ndes Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar\n§ 1\n1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\nIn § 43 des Gesetzes über Leistungen zur Unter-\nbringung von Deutschen aus der sowjetischen Be-\nsatzungszone oder dem sowjetisch besetzten Sektor                                                                                        § 3\nvon Berlin (Flüchtlings-Notleistungsgesetz) vom                                            Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. April\n9. März 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 45) werden die                                      1955, bezüglich der Bestimmungen hinsichtlich Ord-\nWorte „mit Ablauf des 31. März 1955\" ersetzt durch                                    nungswidrigkeiten erst am Tage nach seiner Ver-\ndie Worte „mit Ablauf des 31. März 1957\".                                              kündung in Kraft.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 6. Juni 1955.\nDer Bundespräsident\nTheodor Heuss\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nBlücher\nDer Bundesminister des Innern\nDr. Schröder\nDer Bundesminister für Vertriebene,\nFlüchtlinge und Kriegsgeschädigte\nDr. Oberländer"]}