{"id":"bgbl1-1955-15-1","kind":"bgbl1","year":1955,"number":15,"date":"1955-05-25T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1955/15#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1955-15-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1955/bgbl1_1955_15.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zur Änderung des Zolltarifs","law_date":"1955-05-14T00:00:00Z","page":261,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["261\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1955                            Ausgegeben zu Bonn am 25. Mai 1955                                                                                                               Nr. 15\nTag                                                                               Inhalt:                                                                                       Seite\n14. 5. 55 Gesetz zur Änderung des Zolltarifs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               261\n11. 5. 55 Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen . . . . . . . . .                                                                             262\n21. 5. 55 Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf Aus-\nstc!llungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    262\n21. 5. 55 Erste Verordnung zu § 1 des Gesetzes zur vorläufigen Regelu~g der Rechtsverhältnisse der\nPolizeivollzugsbeamten des Bundes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              263\n20. 5. 55 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum württemberg-badischen Gesetz über die\nVerwaltungsgerichtsbarkeit und zu Artikel 88 der Verfassung des Landes Baden-Württem-\nberg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   264\nVerkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               264\nGesetz zur Änderung des Zolltarifs.\nVom 14. Mai 1955.\nDer Bundestag hat das                                     folgende              Gesetz be-\nschlossen:\nArtikel 1\nDer Zolltarif (Bundesgesetzbl. 1951 I S. 531) wird\nwie folgt geändert:\nDie Tarifnr. 2002 aus A-5 (Erbsen und Bohnen) er-\nhält folgenden Zusatz:\n„Grüne Bohnen in der Zeit vom 1. April\n1955 bis 31. Mai 1955 . . . . . . . . . . . . . . . . . frei\".\nArtikel 2\nDieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1\ndes Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952\n(Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\nArtikel 3\nDieses Gesetz tritt am zehnten Tage nach der Ver-\nkündung in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn/Bad Kissingen, den 14. Mai 1955.\nDer Bundespräsident\nTheodor Heuss\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nBlücher\nDer Bundesminister der Finanzen\nSchäffer"]}