{"id":"bgbl1-1955-14-7","kind":"bgbl1","year":1955,"number":14,"date":"1955-05-13T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1955/14#page=38","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1955-14-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1955/bgbl1_1955_14.pdf#page=38","order":7,"title":"Sechste Verordnung über Zolltarifänderungen aus Anlaß der Errichtung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl","law_date":"1955-05-10T00:00:00Z","page":250,"pdf_page":38,"num_pages":9,"content":["250                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1955, Teil I\nSechste•) Verordnung über Zolltarifänderungen\naus Anlaß der Errichtung des Gemeinsamen Marktes\nder Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl.\nVom 10. Mai 1955.\nAuf Grund des § 1 des Gesetzes zur Änderung                      Kalendermonat. Die Gesamtmenge wird in drei\ndes Zolltarifs aus Anlaß der Errichtung des Gemein-                 Zollkontingente aufgeteilt.\nsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für                     Das Zollkontingent 1 umfaßt die Waren der Nm.\nKohle und Stahl vom 20. April 1953 (Bundes-                         7301, 7306 und 7307; es br,trägt 35 000 t im Kalen-\ndermonat.\ngesetzbl. I S. 131) verordnet die Bundesregierung,\nnachdem dem Bundesrat Gelegenheit zur Stellung-                     Das Zollkontingent 2 umfaßt die Waren der Nm.\n7309, 7312 und 7313; es beträgt 50 000 t im Ka-\nnahme gegeben worden ist, mit Zustimmung des                        lendermonat.\nBundestages:\nDas Zollkontingent 2 umfaßt die Waren der Nm.\n7310, 7311 und 7316; es beträgt 35 000 t im Ka-\n§ 1                                   lendermonat.\nNicht ausgenutzte Mengen können auf die Zoll-\nDer Zolltarif (Bundesgesetzbl. 1951 I S. 527) in der             kontingente späterer Kalendermonate nicht über-\nzur Zeit geltenden Fassung wird wie folgt geändert:                 tragen werden.\nDie Abfertigung ist nur bei den vom Bundes-\n1. In der Allgemeinen Anmerkung 1 d zu Kapitel 73                   minister der Finanzen zu bestimmenden Zoll-\nstellen zulässig.\n(Legierter Stahl usw.) erhält der zweite Absatz\nfolgende Fassung:                               ·            5. Anmerkung zu den Nrn. 7313 und 7315.\n.Hierunter fallen insbesondere                                  Die ermäßigten Zollsätze von 4 °/o des Wertes für\nWaren im Rahmen von Zollkontingenten gelten\nlegierter Stahl, allgemein nBaustahl\" genannt, der we-\nniger als 0,60 °/o Kohlenstoff enthält und dessen Ge-           a - für Elektrobleche der Nr. 7313 Abs: A - 2 (erster\nsamtgehalt an Legierungselementen außerdem bei Vor-                 Unterabsatz) und der Nr. 7315 Abs. B - 6 - a - 2\n~andensein von mindestens zwei Legierungselementen                  für eine Gesamtmenge von 4000 t,\nmsgesamt 8 °/o und bei Vorhandensein von nur einem              b - für Waren aus legiertem Stahl mit einem Ge-\nLegierungselement 5 °/o nicht übersteigt, und                       halt an Kohlenstoff von 0,90 °/o bis 1,15 °/o, an\nlegierter Sonderstahl (anderer als legierter Stahl, der             Chrom von 0,50 0/o bis 2 0/o, auch mit einem Ge-\nallgemein .Baustahl\" genannt wird), dessen Gehalt an                halt von Molybdän von 0,50 0/o oder weniger\nLegierungselementen bei Vorhandensein von min-                      (Wälzlagerstahl) der Nr. 7315 Abs. B - 1 - b -\ndestens zwei Legierungselementen geringer als 40 °/o                1 - a und b, Abs. B - 1 - b - 2 - a und b, Abs. B -\nund bei Vorhandensein von nur einem Legierungs-                     4 - b - 1 (zweiter Unterabsatz), 2 (zweiter Unter-\nelement geringer als 20 °/o ist.\"             ·                     absatz) und 3 (zweiter Unterabsatz) und Abs. B -\n5 - a (dritter Unterabsatz) für eine Gesamt-\nmenge von 3600 t.\n2. In der Allgemeinen Anmerkung 1 n zu Kapitel 73                       Die Abfertigung ist nur bei den vom Bundes-\n(Bleche aus Eisen usw.) erhält der zweite Absatz                    minister der Finanzen zu bestimmenden Zoll-\n(Elektrobleche usw.) fol_gende Fassung:                             stellen zulässig.•\n„Bektrobledle sind Bleche, deren Wattverlust 3,6 Watt   6. In der Tarifnr. 7302 (Ferrolegierungen) werden in\noder weniger je kg beträgt, ermittelt nach dem Epstein-\nVerfahren, mit einem Strom von 50 Perioden und einer       Absatz A - 1 die Worte .(Hochofen-Ferroman-\nInduktion von 10 000 Gauß, bezogen auf ein Blech von       gan) • ersetzt durch die Worte • (hochgekohltes\n0,50 mm Stärke.•                                           Ferromangan)\".\n3. In der Allgemeinen Anmerkung 1 p zu Kapitel 73           7. In der Tarifnr. 7310 (Stabeisen und Stabstahl usw.)\n(Stabeisen usw.) wird das Wort .Halbkreis\" er-             werden\nsetzt durch das Wort .Kreisabschnitt\".                     a) in der Uberschrift die Worte „kalt gezogen\noder kalibriert•,\n4. In der Allgemeinen Anmerkung 1 r zu Kapitel 73              b) in Absatz C die Worte .kalt gezogen oder nur\n(Profile usw.) wird das Wort .Buchstaben\" er-                  kalibriert•,\nsetzt durch das Wort .Anmerkungen•.                        c) in Absatz D - 1 - b die Worte .kalt gezogen\noder kalibriert•\nS. Nach der Allgemeinen Anmerkung 3 zu Kapitel 73               jeweils ersetzt durch die Worte .kalt hergestellt\"\n(Eisenerzeugnisse usw.) werden als weitere An-\nmerkungen angefügt:                                     8. Die Tarifnr. 7311 (Profile usw.) wird wie folgt\ngeändert:\n.4. Anmerkung zu den Nrn. 7301, 7306, 7307, 7309 bis\n7313 und 7316.                                        a) in der Uberschrift werden die Worte .oder\ngeschmiedet, kalt gewalzt oder kalt gezogen•\nDie ermäßigten Zollsätze von 6 0/o und 8 °/o des\nWertes für Waren im Rahmen von Zollkontingen-             ersetzt durch die Worte ,, , geschmiedet oder\nten gelten für eine Gesamtmenge von 120 000 t im          kalt hergestellt\";\n•) Siehe Fußnote 1) Seite 222","Nr. 14 -    Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. Mai 1955                                    251\nb) die Absätze A - 2, A - 3 und A - 4 erhalten fol-\ngende Fassung:\nZollsatz 0/odesWertes\nfür Waren aus\nTarifnr.                             Bezeichnung der Waren                                dem freien      für andere\nVerkehr der\nEuropäischen       Waren\nGemeinschaft\n73 11     A - 2 - nur geschmiedet ......................................... .                18              18\n3 - nur kalt hergestellt:\na - kalt gewalzt                                                          22              22\nb- kalt gezogen ......................................... .                18              18\nc - andere .............................................. .                18              18\n4 - plattiert oder mit Oberflächenbearbeitung (z. B. poliert, über-\nzogen):\na - nur plattiert:\n1 - warm gewalzt oder warm stranggepreßt:\na - nicht gelocht (EG)*) ............................. .         frei             15\nim Rahmen des Zollkontingents ............... .                             8\nb - gelocht (EG) .................................... .          frei             10\n2 - kalt hergestellt .................................... .           18              18\nb- andere:\n1 - kalt hergestellt, nicht plattiert ....................... .       22              22\n2 - andere ........................................... .              18              18\n9. Die Tarifnr. 7312 {Bandeisen usw.) wird wie folgt\ngeändert:         '\na) in Absatz B {nur kalt gewalzt) werden in der\nDberschrift hinter den Worten „kalt gewalzt\"\neingefügt die Worte ,, , auch entzundert (deka-\npiert)\";\nb) Absatz C - 5 - a (plattiert) erhält folgende Fas-\nsung:\nZollsatz 0/o des Wertes\nfür Waren aus\nTarifnr.                             Bezeichnung der Waren                                 dem freien     für andere\nVerkehr der\nEuropäischen        Waren\nGemeinschaft\n73 12     C - 5 - a - nur plattiert:\n1 - warm gewalzt (EG) ................................. .            frei              15\nim Rahmen des Zollkontingents .................. .                              8\n2 - kalt gew·alzt ...................................... .            18               18\n*) Das Zeichen (EG) bedeutet jeweils, daß die Ware unter die Bestimmungen des Vertrages über die Gründung der\nEuropäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl fällt und daß für sie der Gemeinsame Markt besteht.","252                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1955, Teil I\n10. Die Tarifnr. 7313 (Bleche usw.) wird wie folgt\ngeändert:\na) Absatz A (Elektrobleche usw.) erhält fol-\ngende Fassung:\nZollsatz 0/o des Wertes\nfür Waren aus\nTarifnr.                            Bezeichnung der Waren                                dem freien       für andere\nVerkehr der\nEuroplibchen        Waren\nGemein1dlaft\n7313     A - Elektrobleche:\n1 - mit einem Wattverlust von 0,75 Watt oder weniger je kg, ohne\nRücksicht auf ihre Stärke (EG) ............................ .             frei             frei\n2 - andere (EG) ........................... : ................ .              frei               22\nmit einem Wattverlust von mehr als 0,75 Watt, jedoch nicht\nmehr als 2,3 Watt je kg, ohne Rücksicht auf ihre Stärke, im\nRahmen des Zollkontingents ........................... :                                  4\nandere, im Rahmen des Zollkontingents ................ .                                  6\nb) in Absatz B - 1 (nur warm gewalzt usw.) wer-\nden in der Uberschrlft hinter dem Wort .ge-\nwalzt,• eingefügt die Worte .nicht entzundert\n(dekapiert),•;\nc) in Absa~ B - 2 (nur entzundert usw.) werden\nin der Uberschrift die Worte .entzundert (de-\nkapiert),\" ersetzt durch die Worte .warm ge-\nwalzt und entzundert (dekapiert),\";\nd) in Absatz B - 3 (nur kalt gewalzt usw.) werden\nin der Uberschrift hinter dem Wort .gewalzt,•\neingefügt die Worte .auch entzundert (deka-\npiert),\";\ne) am Schluß des Absatzes B ist folgende An-\nmerkung anzufügen:\n.Anmerkung zu Nr. 7313 - B.\nDurdi Pressen hergestellte W ellbledie werden wie\ndie durdl. Walzen . herges~ellten gleidl.artigen\nBledte behandelt.•                    ·\n11. Die Tarifnr. 7315 (Legierte Stähle und Qualitäts-\nkohlenstoffstahl usw.) erhält folgende Fassung:\nZollsatz 8 /o des Wertes\nfür Waren aus\nTarifnr.                            Bezeichnung der Waren                                dem freien       für andere\nVerkehr der\nEuropäischen        Waren\nGemeinschaft\n73 15  Qualitätskoblensloffslahl und legierte Stähle, in den in den Nm. 7306\nbis 7314 aufgeführten Formen:\nA - Qualitätskohlenstoffstahl:\n1 - Rohblöcke (Ingots}, vorgewalzte Blöcke (Blooms}, Knüppel,\nBrammen, Platinen:\na - geschmiedet ......................................... .                15                15             /\nmit einem Kohlenstoffgehalt von 0,60 0/o bis 1,6 0/o, zeit-\nweilig ............................................ .               8                 8\nb- andere (EG):\n1 - Rohblöcke (Ingots):\n11.- nicht plattiert ................................... .        frei                8\nb- plattiert ........................................ .           frei                9\nzeitweilig .................................... .                              8\n>\n'\n-\n....\n-\n.,\n~ --~","Nr. 14 -    Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. Mai 1955                                       253\nZollsatz 0 /o des Wertes\nfür Waren aus\nTJrilnr.                      Bezeichnung der Waren                                  dem freien       für andere\nVerkehr der\nEuropäischen        Waren\nGemeinschaft\n(noch           2 - vorgewalzte Blöcke (Blooms), Knüppel, Brammen, Pla-\n1315-A)               tinen:\na - nicht plattiert .................................. .           frei               8\nb - plattiert ........................................ .           frei              10\n2 - Schmiedehalbzeug ....................................... .                  15               15\nmit einem Kohlenstoffgehalt von 0,60 0/o bis 1,6 0/o, zeit-\nweilig .................................... •. • • • • • • • • •        8                8\n3 - Sturze für Bleche, in Rollen; Universalstahl (EG):\na - Sturze für Bleche, in Rollen:\n1 - nicht plattiert ..................................... .            frei               8\n2 - plattiert .......................................... .             frei              10\nb- Universalstahl:\n1 - nicht plattiert ..................................... .            frei              11\nzeitweilig ...................................... .-                              8\n2 - plattiert .......................................... .             frei              15\nzeitweilig ....................................... .                             10\n4 - Stabstahl (einschließlich Walzdraht und Hohlbohrer:;täbe, zur\nHerstellung von Bohrern und Bohrstangen für Bergwerke ge-\neignet) und Profile:\na - nur geschmiedet ..................................... .                 15               15\nmit einem Kohlenstoffgehalt von 0,60 0/o bis 1,6 0/o, zeit-\nweilig ............................................ .                8                8\nb- nur warm gewalzt oder nur warm stranggepreßt (EG) ..... .               frei              10\nzeitweilig ........................................ .                                 9\nc - nur kalt hergestellt ................................... .              15               15\nzeitweilig ......................................... .              10               10\nd- andere:\n1 - warm gewalzt, warm stranggepreßt oder geschmiedet:\na - nicht plattiert .................................. .            15               15\nmit einem Kohlenstoffgehalt von 0,60 °/o bis 1,6 °/o,\nzeitweilig ................................... .             8                8\nb - plattiert ....................................... .             18               18\nmit einem Kohlenstoffgehalt von 0,60 0/o bis 1,6 0/o,\nzeitweilig ................................... .            10               10\n2 - kalt hergestellt:\na - nicht plattiert ................................... .           15               15\nzeitweilig ................................... .            10               10\nb - plattiert ........................................ .            18               18\n5 - Bandstahl:\na- nur warm gewalzt, auch entzundert (dekapiert) (EG)                      frei              15\nzeitweilig ......................................... .                               10\nb- nur kalt gewalzt, auch entzundert (dekapiert) ......... .                15               15\nzeitweilig ......................................... .              10               10\nc - plattiert, überzogen oder mit anderer Oberflächenbearbei-\ntung:\n1 - nur plattiert:\na- warm gewalzt (EG) ............................. .               frei              15\nzeitweilig ................................... .                             12\nb - kalt gewalzt .................................... .             18               18","\"ri,..._- - - - , - - - - - - - ~ - - - - - - - ~ - - - - - - - - - - -\n[\n[\"\n<;.,\n254                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1955, Teil I\nZollsatz 0/o des Wertes\nfür Waren aus\nTarifnr.                             Bezeichnung der Waren                                     dem freien      für andere\nVerkehr der\nEuropäischen       Waren\nGemeinsdlaft\n(noch                2 - anderer .......................................... .                     15              15\n7315-A)                          warm gewalzt, mit einem Kohlenstoffgehalt von\n0,60 0/o bis 1,6 0/o, zeitweilig ..................... .            8                8\nkalt gewalzt, zeitweilig ......................... .               10              10\nd- anders bearbeitet (z. B. perforiert, abgeschrägt, gebördelt)                 15              15\nwarm gewalzt, mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,60 0/o\nbis 1,6 0/o, zeitweilig ............................... .              8                8\nkalt gewalzt, zeitweilig ............................. .              10              10\n6- Bleche:\na- nur warm gewalzt, nicht entzundert (dekapiert) (EG)                         frei             15\nzeitweilig ........................................ : .                               11\nb- nur warm gewalzt und entzundert (dekapiert) (EG) .......•                   frei              15\nzeitweilig .....•.................................. : .                               11\ne - nur kalt gewalzt, auch entzundert (dekapiert), mit einer\nStärke:\n1 - von 3 mm oder mehr ............................... .                    28              28\nzeitweilig ....................•.................                 10              10\n2 - von weniger als 3 mm (EG) •••.••••••••..••••••.•••••                  frei              16\nzeitweilig ..................................... .                                11\nd- plattiert, überzogen, poliert oder mit anderer Oberflächen- ,,\nbearbeitung (EG):\n1 - nur plattiert . ; .................••...................              frei              18\nzeitweilig •.......................... , ......... .                              13\n2 - überzogen ................................ _. ....... .               frei              22\nzeitweilig •......•..... ,.,.. ............ ; ......... .                         12\n~J,:.-\n....~,,\n~:i· .\n,<·  -\n3 - andere (z.B.' poliert) ............................... .\nzeitweilig .................................... ·..\ne - anders bearbeitet:\nfrei              16\n11.\n1 ..: nur anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten\n_,\n..       -..                                            (EG):\nr\n,·~-                                                    a- nur warm oder kalt ·gewalzt, auch entzundert (deka-\n-piert) .......................... ·............... .            frei              16\nzeitweilig .................................. .                               11\nb- plattiert, überzogen, poliert oder mit anderer Ober-\nflächenbarbeitung:\n1 - nur plattiert .................. _.. .- ............. .     frei              16\nzeitweilig ................. -. .............. .                          13\n2 - überzogen:\na - mit Metallüberzug ........................ .            frei              18\nzeitweilig ..... _........................ .                          12\nb - anders überzogen ......................... .            frei              22\nzeitweilig .............................•                             12\n3 - andere (z. B. poliert) ...............•.......... ·           frei              16\nzeitweilig ............. -. .................. .                           11\n2 - perforiert, gebogen, tiefgezogen, ziseliert, graviert, guil-\nlochiert oder anders bearbeitet, mit Ausnahme der nur\ndurch Walzen verformten Bleche •...................                   28              28\n·,\n\"\"\"'","Nr. 14 -     Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. Mai 1955                                             255\nZollsatz 0/o des Wertes\nfür Waren aus\nTarifnr.                            Bezeichnung der Waren                                        dem freien      für andere\nVerkehr der\nEuropäischen       Waren\nGemeinschaft\n(noch                    warm gewalzt, mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,60 0/o\n7315-A)                    bis 1,6 0/o, zeitweilig ............................... .                   8                8\nkalt gewalzt, zeitweilig                                                   10              10\n7 - Draht, auch überzogen, ausgenommen isolierte Drähte für die\nElektrotechnik:\na - nicht plattiert                                                                15              15\nzeitweilig ........................................ .                     10              10\nb- plattiert ............................................. .                       18              18\nB - legierte Stähle:\n1 - Rohblöcke (Ingots), vorgewalzte Blöcke (Blooms), Knüppel,\nBrammen, Platinen:\na- geschmiedet:\n1 - mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,90 0/o bis 1,15 0/o,\nan Chrom von 0,50 0/o bis 2 0/o, auch mit einem Gehalt\nan Molybdän von 0,50 °/o oder weniger ............. .                      15              15\nzeitweilig ...................................... .                     4                4\n2 - andere ........................................... .                       15               15\naus sogen. ,,Baustahl\" oder aus legiertem Sonder-\n5tahl, zeitweilig ................................ .                   8                8\nb- andere (EG):\n1 - Rohblöcke (Ingots):\na - nicht plattiert ................................... .                 frei               8\naus Wälzlagerstahl, im Rahmen des Zollkontin-\ngents ....................................... .                                     4\nb - plattiert ........................................ .                  frei               9\nzeitweilig ................................... .                                    8\naus Wälzlagerstahl, im Rahmen des Zollkontin-\ngents ....................................... .                                     4\n2 - vorgewalzte Blöcke (Blooms), Knüppel, Brammen, Pla-\ntinen:\na- nicht plattiert ................................... .                  frei               8\naus Wälzlagerstahl, im Rahmen des Zollkontin-\ngents ....................................... .                                     4\nb- plattiert ....................................... .                    frei             10\naus Wälzlagerstahl, im Rahmen des Zollkontin-\ngents .......................... • •. • • • • • • • · • • ·                         4\n2 - Schmiedehalbzeug ...................................... .                           15              15\naus sogen. ,,Baustahl\" oder aus legiertem Sonderstahl, zeit-\nweilig ............................................ .                          8                8\n3 - Sturze für Bleche, in Rollen; Universalstahl (EG):\na - Sturze für Bleche, in Rollen:\n1 - nicht plattiert ..................................... .                   frei               8\n2 - plattiert .......................................... .                    frei             10\nb- Universalstahlr\n1 - nic:b.t plattiert ..................................... .                 frei             11\naus sogen. ,,Baustahl• oder aus legiertem Sonderstahl,\nzeitweilig ..................................... .                                      8\n2 - plattiert .......................................... .                    frei             15\naus sogen. ,,Baustahl\" oder aus legiertem Sonderstahl,\nzeitweilig ..................................... .                                    10\naus anderem legiertem Stahl, zeitweilig .......... .                                  13","256                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1955, Teil I\nZollsatz 0/o des Wertes\nfür Waren aus\nTarifnr.                     Bezeichnung der Waren                                dem freien      für andere\nVerkehr der\nEuropäischen       Waren\nGemeinschaft\n(noch   4 - Stabstahl (einschließlich Walzdraht und Hohlbohrerstäbe, zur\n7315-B)       Herstellung von Bohrern und Bohrstangen für Bergwerke\ngeeignet) und Profile:\na- nur geschmiedet:\n1 - mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,90 0/o bis 1,15 0/o,\nan Chrom von 0,50 0/o bis 2 0/o, auch mit einem Gehalt\nan Molybdän von 0,50 0/o oder weniger .............. .           15              15\nzeitweilig ..................................... .            4                4\n2 - andere ........................................... .             15              15\nzeitweilig ..................................... .            8                8\nb - nur warm gewalzt oder nur warm stranggepreßt (EG):\n1 - Walzdraht ........................................ .            frei              12\naus sogen .• Baustahl\" oder aus legiertem Sonder-\nstahl, zeitweilig ................................ .                           9\naus Wälzlagerstahl, im Rahmen des Zollkontingents                              4\naus anderem legiertem Stahl, zeitweilig ........... .                       10\n2 - Stabstahl (einschließlich Hohlbohrerstäbe) ........... .       frei              10\naus sogen. ,.Baustahl\" oder aus legiertem Sonder-\nstahl, zeitweilig ................................ .                           9\naus Wälzlagerstahl, im Rahmen des Zollkontingents                             4\n3 • Profile ........................................... .           frei             11\naus sogen. .. Baustahl• oder aus legiertem Sonder-\nstahl, zeitweilig ................................ .                           9\naus Wälzlagerstahl, im Rahmen des Zollkontingents                             4\naus anderem legiertem Stahl, zeitweilig ........... .                       10\nc - nur kalt hergestellt ................................... .           15              15\nmit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,90 0/o bis 1,15 0/o,\nan Chrom von 0,50 0/o bis 2 0/o, auch mit einem Gehalt\nan Molybdän von 0,50 0/o oder weniger, zeitweilig ....            6                6\nanderer, zeitweilig                                              10              10\nd- andere:\n1 - warm gewalzt, warm stranggepreßt oder geschmiedet:\na - nicht plattiert ................................... .        15              15\naus sogen... Baustahl• oder aus legiertem Sonder-\nstahl, zeitweilig ............................. .         8                8\nb - plattiert ........................................ .         18              18\naus sogen . .,Baustahl\" oder aus legiertem Sonder-\nstahl, zeitweilig ............................. .        10              10\n2 - kalt hergestellt:\na - nicht plattiert ................................... .        15              15\nzeitweilig ................................... .         10              10\nb- plattiert ....................................... .           18              18\n5 - Bandstahl:\na- nur warm gewalzt, auch entzundert (dekapiert) (EG)                   frei             13\naus sogen. .,Baustahl\", zeitweilig ................... .                         10\naus legiertem Sonderstahl, zeitweilig ............... .                          11\naus Wälzlagerstahl, im Rahmen des Zollkontingents .. .                             4\naus anderem legiertem Stahl, zeitweilig ............. .                           12","Nr. 14 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. Mai 1955                                      257\n_:J                             Bezeichnung der Waren\ni-------------------------------1----_Ji------\nZollsatz 0/o des Wertes\nfür Waren aus\ndem freien\nVerkehr der\nEuropäischen\nGemeinschaft\nfür andere\nWaren\n(noch         b- nur kalt gewalzt, auch entzundert (dekapiert) ......... .              15               15\n7315-B)                zeitweilig ........................................ .             10              10\nc - platliert, überzogen oder mit anderer Oberflächenbearbei-\ntung:\n1 - nur plattiert:\na - warm gewalzt (EG)                                            frei              15\naus sogen. ,,Baustahl\", zeitweilig ............. .                        12\naus legiertem Sonderstahl, zeitweilig ......... .                          13\naus anderem legiertem Stahl, zeitweilig ....... .                         14\nb- kalt gewalzt .................................... .            18              18\naus sogen. ,,Baustahl\" oder aus legiertem Sonder-\nstahl, zeitweilig ............................. .         10              10\n2 - anderer .......................................... .              15              15\naus sogen. ,,Baustahl oder aus legiertem Sonder'-\nII\nstahl, warm gewalzt, zeitweilig .................. .          8                8\nkalt gewalzt, zeitweilig ......................... .         10              10\nd - anders bearbeitet (z. B. perforiert, abgeschrägt, gebördelt)          15              15\naus sogen. ,,Baustahl\" oder aus legiertem Sonderstahl,\nwarm gewalzt, zeitweilig .......................... .              8                8\nkalt gewalzt, zeitweilig ............................ .           10              10\n6 - Bleche:\na- Elektrobleche:\n1 - mit einem Wattverlust von 0,75 Watt oder weniger je kg,\nohne Rücksicht auf ihre Stärke (EG) ................. .          frei            frei\n2 - andere (EG) ....................................... .           frei              22\nmit einem Wattverlust von mehr als 0,75 Watt, jedoch\nnicht mehr als 2,3 Watt je kg, ohne Rücksicht auf ihre\nStärke, im Rahmen des Zollkontingents ........... .                             4\nb - andere Bleche:\n1 - nur warm gewalzt, nicht entzundert (dekapiert) (EG) ..           frei             15\naus sogen. ,,Baustahl oder aus legiertem Sonder-\nII\nstahl, zeitweilig ................................ .                          12\naus anderem legiertem Stahl, zeitweilig ........... .                         13\n2 - nur warm gewalzt und entzundert (dekapiert) (EG) ... .           frei             15\naus sogen. ,,Baustahl\" oder aus legiertem Sonder-\nstahl, zeitweilig ................................ .                          12\naus anderem legiertem Stahl, zeitweilig ........... .                         13\n3 - nur kalt gewalzt, auch entzundert (dekapiert), mit einer\nStärke:\na - von 3 mm oder mehr ........................... .              28              28\nzeitweilig ................................... .          10              10\nb - von weniger als 3 mm (EG) ....................... .          frei             18\naus sogen. ,,Baustahl\" oder aus legiertem Sonder-\nstahl, zeitweilig ............................. .                         12\naus anderem legiertem Stahl, zeitweilig ....... .                         14\n4 - plattiert, überzogen, poliert oder mit anderer Ober-\nflächenbearbeitung (EG):\na - nur platliert ................................... .          frei              13","258                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1955, Teil I\nZollsatz 0/o des Wertes\nfür Waren aus\nTarifnr.                     Bezeichnung der Waren                                  dem freien      für andere\nVerkehr der\nEuropäischen       Waren\nGemeinsdialt\n(noch                      aus sogen. ,,Baustahl\" oder aus legiertem Sonder-\n,315-B)                      stahl, zeitweilig ............................. .                            13\naus anderem legiertem Stahl, zeitweilig ....... .                          14\nb- andere ......................................... .             frei             18\naus sogen. ,,Baustahl\", zeitweilig ............. .                          12\naus legiertem Sonderstahl, zeitweilig .......... .                         13\naus anderem legiertem Stahl, zeitweilig                                    14\n5 - anders bearbeitet:\na- nur anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnjt-\nten (EG):\n1 - nur warm oder kalt gewalzt, auch entzundert\n(dekapiert) ................................. .           frei             18\naus sogen.• Baustahl\" oder aus legiertem Son-\nderstahl, zeitweilig ....................... .                         12\naus anderem legiertem Stahl, zeitweilig ... .                           13\n2 - plattiert, überzogen, poliert oder mit anderer\nOberflächenbearbeitung:\na - nur plattiert ............................... .        frei             22\naus sogen. ,,Baustahl\" oder aus legiertem\nSonderstahl, zeitweilig .................. .                         13\naus anderem legiertem Stahl, zeitweilig ... .                        14\nb- andere ................................... .            frei             22\naus sog. ,,Baustahl•, zeitweilig ........... .                       12\naus legiertem Sonderstahl, zeitweilig ..... .                        13\naus anderem legiertem Stahl, zeitweilig .. .                         14\nb- perforiert, gebogen, tiefgezogen, ziseliert, graviert,\nguillochiert oder anders bearbeitet, mit Ausnahme der\nnur durch Walzen verformten Bleche ............. .              28              28\naus sogen. ,,Baustahl\" oder aus legiertem Sonder-\nstahl, warm gewalzt, zeitweilig ................ .           8                8\nkalt gewalzt, zeitweilig ....................... .          10               10\nAnmerkung zu Nr. 7315 - B - 6.\nDurch Pressen hergestellte Wellbleche werden wie die durch Walzen\nhergestellten gleichartigen Bleche behandelt.\n1 - Draht, auch überzogen, ausgenommen isolierte Drähte für die\nElektrotechnik:\na - nicht plattiert ........................ ; .............. .            15               15\nmit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,900/o bis 1,150/o,\nan Chrom von 0,50 0/o bis 2 0/o, auch mit einem Gehalt an\nMolybdän von 0,500/o oder weniger, zeitweilig ....... .             6                lt\nanderer, zeitweilig ................................. .            10               10\nb- plattiert ............................................. .               18               18\naus sogen. ,, Baustahl• oder aus legiertem Sonderstahl,\nzeitweilig ........................................ .              10               10\n12. Die Anmerkung zu den Nm. 7301, 7306, 7307,\n7309 bis 7313 und 7316 (hinter der Tarifnr. 7316)\nwird gestrichen."]}