{"id":"bgbl1-1955-14-5","kind":"bgbl1","year":1955,"number":14,"date":"1955-05-13T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1955/14#page=31","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1955-14-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1955/bgbl1_1955_14.pdf#page=31","order":5,"title":"Vierte Verordnung über Zolltarifänderungen aus Anlaß der Errichtung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Zollkontingents-Verordnung)","law_date":"1955-05-10T00:00:00Z","page":243,"pdf_page":31,"num_pages":6,"content":["Nr. 14 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. Mai 1955                               243\nVierte~) Verordnung über Zolltarifänderungen\naus Anlaß der Errichtung des Gemeinsamen Marktes\nder Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Zollkontingents-Verordnung).·\nVom 10. Mai 1955.\nAuf Grund des § 1 des Gesetzes zur Anderung\ndes Zolltarifs aus Anlaß der Errichtung des Gemein-\nsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für\nKohle und Stahl vom 20. April 1953 (Bundes-\ngesetzbl. I S. 131) verordnet die Bundesregierung,\nnachdem dem Bundesrat Gelegenheit zur Stellung-\nnahme gegeben worden ist, mit Z~stimmung des\nBundestages:\n§ 1\nDer Zolltarif (Bundesgesetzbl. 1951 I S. 527) wird\nwie folgt geändert:\n1. Die Tarifnummern 7301, 7306, 7307, 7309, 7310, 7311, 7312, 7313 und 7316 erhalten folgende Fassung:\nZollsatz 0/o des Wertes\nfür Waren aus\nTarifnr.                                Bezeichnung der Waren                             dem freien     für andere\nVerkehr der\nEuropäischeu      Waren\nGemeinschaft\n73 01       Roheisen (einschließlich Spiegeleisen) in Barren, Masseln (Gänzen),\nFlossen oder dergleichen:\nA - Hämatitroheisen (einschließlich Stahlroheisen) und phosphor-\nhaltiges Roheisen (einschließlich Ferrophosphor) (EG) ........ .        frei              5\nB - Spiegeleisen (EG)                                                        frei              6\nC - anderes:\n1 - mit einem Gehalt an Vanadium und Titan von je nicht mehr\nals 1 °/o (EG) ........................................... .      frei\n2 - anderes (EG)       .......................................... .     frei            10\nim Rahmen des Zollkontingents ........................ .                          6\n73 06        Rohluppen, Rohschienen und Rohblöcke (Ingots):\nA - Rohluppen und Rohschienen (EG)                                            frei              8\nim Rahmen des Zollkontingents                                                         6\nB - Rohblöcke (Ingots):\ni - nicht plattiert (EG) ..................................... .       frei              7\nim Rahmen des Zollkontingenfs ........................ .                          6\n2 - plattiert (EG) .......................................... .        frei              9\nim Rahmen des Zollkontingents ........................ .                          8\n73 07        Vorgewalzte Blöcke (Blooms), Knüppel, Brammen und Platinen; Eisen\nund Stahl, nur vorgcschmiedet oder gehämmert (Schmiedehalbzeug):\nA - Blöcke (Blooms) und Knüppel:\n- gewalzt:\na - nicht plattiert (EG) .................................. .      frei             8\nim Rahmen des Zollkontingents ..................... .                        6\nb - plattiert (EG) ....................................... .       frei            10\nim Rahmen des Zollkontingents ..................... .                        8\n2 - geschmiedet ............................................ .           15             15\n•) Siehe Fußnote 1) Seile 222","244                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1955, Teil I\nZollsatz 0/o des Wertes\nfür Waren aus\nTarifnr.                         Bezeichnung der Waren                             dem freien     filr andere\nVerkehr der\nBuropäisdieo       Waren\nGemeinsdialt\nB - Brammen und Platinen:\n1 - gewalzt:\na - nicht plattiert (EG) .................................. .      frei               8\nim Rahmen des Zollkontingents ..................... .                           6\nb - plattiert (EG) •....•...•..............................        frei             10\nim Rahmen des Zollkontingents ..................... .                           8\n2 - geschmiedet ............................................ .           15             15\nC - Schmiedehalbzeug ......................................... .              15              15\n7309    Universaleisen und Universalstahl:\nA • nicht plattiert (EG) •........................................•         frei              11\nim Rahmen des Zollkontingents ........................... .                             6\nB · plattiert (EG) .•.•...........................................          frei              15\nim Rahmen des Zollkontingents ........................... .                            8\n'J310   Stabeisen und Stabstahl, warm gewalzt, warm stranggepre.8t oder\ngesdunledet (elnsdilleßllch Walzdraht); Stabeisen und Stabstahl, kalt\ngezogen oder kalibriert; Hohlbohrerstllbe, zur Herstellung von Boh-\nrern und Bohrstangen fllr Bergwerke geeignet:\nA - nur warm gewalzt oder nur warm stranggepreßt:\n1 - Walzdraht (EG) •.....•..................................           frei              12\nim Rahmen des Zollkontingents ........................ .                           6\n2 - Stabeisen und Stabstahl, massiv (EG) ..................... .       frei              10\nim Rahmen des Zollkontingents ........................ .                           6\n3 - Hcihlbohrerstäbe (EG) •...................................         frei              10\nim Rahmen des Zollkontingents ........................ .                           6\nB - nur geschmiedet ........................................... .             18              18\nC - nur kalt gezogen oder nur kalibriert ......................... .         18              18\nD - plattiert oder mit Oberflächenbearbeitung (z.B. poliert,\nüberzogen):\n1 - nur plattiert:\na - warm gewalzt oder wann stranggepreßt (EG)                       frei             15\nim Rahmen des Zollkontingents ..................... .                           8\nb - kalt gezogen oder kalibriert .......................... .        18              18\n2 - anderes ................................................ .           18              18\n'311    Profile aus Eisen oder Stahl, warm gewalzt, warm stranggepreßt oder\ngeschmiedet, kalt gewalzt oder kalt gezogen, auch gelocht, aber nicht\nzusammengesetzt; Spundwandeisen aus Eisen oder Stahl, auch ge-\nlocht oder aus Teilen zusammengesetzt:\nA - Profile:\n1 - nur warm gewalzt oder nur warm stranggepreßt:\na - U-, 1- oder H-Profile mit einer Höhe von:\n1 - weniger als 80 mm:\na - nicht gelocht (EG) ............................. .      frei             11\nim Rahmen des Zollkontingents ............... .                         6","Nr. 14 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. Mai 1955                                     245\nZollsatz 0/o des Wertes\nfür Waren aus\nTarifnr.                         Bezeichnung der Waren                                 dem freien     für andere\nVerkehr der\nEuropäischen      Waren\nGemeinschaft\nb - gelocht (EG) ..................................•.           frei            10\n2 - 80 mm oder mehr:\na - nicht gelocht (EG) ............................. .          frei            11\nim Rahmen des Zollkontingents ............... .                           6\nb - gelocht (EG) ................................... .          frei            10\nb - Zoreseisen:\n1 - nicht gelocht (EG)                                              frei            11\nim Rahmen des Zollkontingents .................. .                            6\n2 - gelocht (EG) .........•............................             frei            10\nc - andere Profile:\n1 - nicht gelocht (EG) ................................. .          frei            11\nim Rahmen des Zollkontingents .................. .                            6\n2 - gelocht (EG)                                                    frei            10\n2 - nur geschmiedet:\na - nicht gelocht ......................................... .            18             18\nb - gelocht ............................................. .               8              8\n3 - nur kalt gewalzt oder nur kalt gezogen:\na - kalt gewalzt:\n1 - nicht gelocht ..................................... .            22             22\n2 - gelocht   .......................................... .            8              8\nb - kalt gezogen:\n1 - nicht gelocht ..................................... .            18             18\n2 - gelocht   .......................................... .            8               8\n4 - plattiert oder mit Oberflächenbearbeitung (z.B. poliert,\nüberzogen):\na - nur plattiert:\n1 - warm gewalzt oder warm stranggepreßt:\na - nicht gelocht (EG) ............................. .          frei            15\nim Rahmen des Zollkontingents ............... .                            8\nb - gelocht (EG) ................................... .          frei            10\n2 - kalt gewalzt oder kalt gezogen:\na - nicht gelocht .... : .......................... \\.... .      18             18\nb - gelocht ....................................... .             8               8\nb - andere:\n- kalt gewalzt oder kalt gezogen, nicht plattiert:\na - nicht gelocht ................................... .          22             22\nb - gelocht ....................................... .             8               8\n2 - andere:\na - nicht gelocht .................................... .         18             18\nb - gelocht ....................................... .             8               8\nB - Spundwandeisen (EG) ...................................... .                frei            11\nim Rahmen des Zollkontingents ......................... .                                  6\nAnmerkung zu Nr. 7311 Abs. A-1-a.\nBei den U-, I- und H-Profilen ist die Höhe der Abstand zwischen den\nparallelen Außenflächen der beiden Schenkel.","246                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1955, Teil I\nZollsatz 0/o des Wertes\nfür Waren aus\nTarifnr.                         Bezeichnung der Waren                             dem freien      für andere\nVerkehr der\nEuropäischen       Waren\nGemeiosdlaft\n7312    Bandeisen und Bandstahl, warm oder kalt gewalzt:\nA - nur warm gewalzt, auch entzundert (dekapiert) (EG) ......... .           frei            15\nim Rahmen des Zollkontingents ......................... .                               6\nB - nur kalt gewalzt:\n1 - in Rollen, zur Herstellung von Weißband unter Zollsicherung:\na - mit einer Stärke von weniger als 0,50 mm und einer Breite\nvon mehr als 457 mm (EG) ........................... .         frei             18\nim Rahmen des Zollkontingents ................... .                             6\nb - anderes (EG) ........................................ .        frei             18\nim Rahmen des Zollkontingents ................... .                             6\n2 - anderes ................................................ .            25             25\nC - plattiert, überzogen oder mit anderer Oberflächenbearbeitung:\n1 - versilbert, vergoldet oder platiniert ..................... .        25             25\n2 - emailliert .............................................. .           25             25\n3 - verzinnt, mit einer Stärke:\na - von 0,50 mm oder mehr (EG) ....................... .           frei             18\nim Rahmen des Zollkontingents ................... .                             8\nb - von weniger als 0,50 mm (EG) .................... : .. .       frei             18\nim Rahmen des Zollkontingents ................... .                             6\n4 - verzinkt oder verbleit .................................. .           25             25\n5 - anderes (z. B. verkupfert, künstlich oxydiert, lackiert, ver-\nnickelt, verniert, plattiert, parkerisiert, bedruckt):\na - plattiert:\n1 - warm gewalzt (EG) ............................... .         frei            15\nim Rahmen des Zollkontingents ................. .                           8\n2 - kalt gewalzt (EG) ................................. .       frei            18\nim Rahmen des Zollkontingents ................. .                           8\nb - anderes ............................................. .          25             25\nD - anders bearbeitet (z. B. perforiert, abgeschrägt, gebördelt)              25             25\n7313    Bleche aus Eisen oder Stahl, warm oder kalt gewalzt:\nA - 'Slektrobleche (töles magnetiques) (EG) ..................... .          frei            22\nim Rahmen des Zollkontingents                                                           6\nB - andere Bleche:\n1 - nur warm gewalzt, mit einer Stärke:\na - von 3 mm oder mehr und einer Festigkeit je mm2 :\n- von weniger als 56 kg:\na - Schiffsbleche (EG) ............................. .      frei              3\nb - andere (EG) ........................ .                  frei             18\nim Rahmen des Zollkontingents ............. .                          6\n2 - von 56 kg oder mehr (EG) ....                               frei            20\nim Rahmen des Zollkontingents                                               13","Nr. 14 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. Mai 1955                               247\nZollsatz 0/o des Wertes\nfür Waren aus\nTarifnr.                     Bezeichnung der Waren                             dem freien     für andere\nVerkehr der\nEuropäischen      Waren\nGemeinschaft\nb - von 2 mm oder mehr, jedoch weniger als 3 mm, und einer\nFestigkeit je mm2 :\n1 - von weniger als 56 kg (EG) ....................... .       frei            18\nim Rahmen des Zollkontingents ................. .                          6\n2 - von 56 kg oder mehr (EG) ....................... .         frei            20\nim Rahmen des Zollkontingents ................. .                          6\nc - von 0,50 mm oder mehr, jedoch weniger als 2 mm (EG) ... .       frei            22\nim Rahmen des Zollkontingents ................... .                           6\nd - von weniger als 0,50 mm (EG) ....................... .          frei            22\nim Rahmen des Zollkontingents ................... .                           6\n2 - nur entzundert (dekapiert), mit einer Stärke:\na - von 3 mm oder mehr (EG) ........................... .           frei             18\nim Rahmen des Zollkontingents ................... .                           6\nb - von 2 mm oder mehr, jedoch weniger als 3 mm {EG) ... .          frei             18\nim Rahmen des Zollkontingents ................... .                            6\nc - von 0,50 mm oder mehr, jedoch weniger als 2 mm (EG)              frei           22\nim Rahmen des Zollkontingents ................... .                            6\nd - von weniger als 0,50 mm (EQ) ....................... .           frei           22\nim Rahmen des Zollkontingents                                                  6\n3 - nur kalt gewalzt, mit einer Stärke:\na - von 3 rnm oder mehr ................................. .           28            28\nb - von 2 mm oder mehr, jedoch weniger als 3 mm (EG) .... .          frei            18\nim Rahmen des Zollkontingents ..................... .                          8\nc - von 0,50 mm oder mehr, jedoch weniger als 2 mm (EG) .. .         frei           22\nim Rahmen des Zollkontingents ..................... .                          8\nd - von weniger als 0,50 mm (EG) ........................ .          frei           22\nim Rahmen des Zollkontingents ..................... .                          8\n4 - nur glänzend gemacht, poliert oder hochglanzpoliert (EG) ... .       frei           22\nim Rahmen des Zollkontingents ..................... .                         8\n5 - plattiert, überzogen oder mit anderer Oberflächenbearbeitung:\na - versilbert, vergoldet oder platiniert ................... .       28            28\nb - emai.lliert ........................................... .         28            28\nc - verzinnt, mit einer Stärke:\n1 - von 0,50 mm oder mehr (EG) ......................    .     frei             18\nim Rahmen des Zollkontingents ...................   .                       8\n2 - von weniger als 0,50 mm (EG) .....................   .      frei            18\nim Rahmen des Zollkontingents ...................   .                       6\nd  ~ verzinkt oder verbleit (EG) ........................... .      frei            20\nim Rahmen des Zollkontingents ..................... .                          8\ne - andere (z.B. verkupfert, künstlich oxydiert, lackiert, ver-\nnickelt, verniert, plattiert, parkerisiert, bedruckt):\n1 - plattiert (EG) ..................................... .      frei            18\nim Rahmen des Zollkontingents ................... .                         8\n2 - andere (EG) ...................................... .       frei            22\nim Rahmen des Zollkontingents ................... .                         8","248                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1955, Teil I\nZollsatz 0/o des Wertes\nfür Waren aus\nTarifnr.                         Bezeichnung der Waren                                                          dem freien     für anden\nVerkehr der\nEuropäischen      Waren\nGemeinschaft\n6 - anders bearbeitet:\na - nur anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten:\n1 - versilbert, vergoldet oder platiniert ................ .                                28              28\n2 - emailliert ........................................ .                                   28              28\n3 - andere (EG) ...................................... .                                   frei             22\nim Rahmen des Zollkontingents ..................... .                                                      8\nb - perforiert, gebogen, tiefgezogen, ziseliert, graviert, guillo-\nchiert oder anders bearbeitet, mit Ausnahme der nur\ndurch Walzen verformten Bleche ...................... .                                     28              28\n7316     Oberbaustoffe, aus Eisen oder Stahl: Sdlienen, Leitsdltenen, Wei<hen-\nzungen, Herzsttlcke, Kreuzungen, Weldlen, Zuogenverbiadun_gs-\nstangen, Zahnstangen; Bahnsdlwellen, Lasdlen, Unterlagsplatten,\nKlemm.platten, Spurplatten und Spurstangen für die Verlegung und\nBefestigung von Sdlienen:\nA - Schienen:\n1 -neu (EG) ............................................... .                                      frei             18\nim Rahmen des Zollkontingents ........................ .                                                       6\n2 - gebraucht (EG) ................ ·- ....................... .                                   frei             18\nB - Leitschienen (EG) .......................................... .                                     frei             18\nim Rahmen des Zollkontingents ........................... .                                                       6\nC - Zahnstangen .............................................. .                                          15             15\nD - Bahnsdiwellen (EG) ......•..................................                                        frei             18\nim Rahmen des Zollkontingents ........................... .                                                        6\n- E - Laschen und Unterlagsplatten:\n1 - gewalzt (EG) ........................................... .                                     frei             18\nim Rahmen des Zollkontingents ....................•....                                                        6\n2 - andere\n'\n18             18\nF - andere:\n1 - Weichenzungen, Herzstücke, Kreuzungen, Welchen und Zun-\ngenverbindungsstangen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . ,      15             15\n1\n2 - andere                                                                                           18             18\n2. Hinter der Tarifnr. 7316 ist folgende Bestimmung einzufügen:\nAnmerkung-zu den Nm. 7301, 7306, 7307, 7309 bis 7313 und 7316.\nDie ermäßigten Zollsätze für Waren im Rahmen von Zollkontin-\ngenten gelten für eine Gesamtmenge von 120000 tim Kalendermonat.\nDie Gesamtmenge wird in drei Zollkontingente aufgeteilt.\nDas Zollkontingent 1 umfaßt die Waren der Nm. 7301, 7306 und\n73071 es beträgt 35000 t im Kalendermonat.\nDas Zollkontingent 2 umfaßt die Waren der Nm. 7309, 7312 und\n7313 1 es beträgt 50000 t im Kalendermonat.\nDas Zollkontingent 3 umfaßt die Waren der Nm. 7310, 7311 und\n7316; es beträgt 35000 t im Kalendermonat.\nDie Abfertigung ist nur bei höchstens vier vom Bundesminister\nder Finanzen zu bestimmenden Zollstellen zulässig.\nNicht ausgenutzte Mengen dürfen auf die Zollkontingente späterer\nKalendermonate nicht übertragen werden."]}